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Aufhebung der Getränkeſteuer! Vom Streik zum Putsch.

Ihre Folgen in Berlin  .

In diesen Tagen wird im Reichstag auch die Entscheidung barüber fallen, ob die Geträntefteuer aufrechterhalten bleibt, oder mit Wirkung vom 1. April aufgehoben wird. Die Getränte. steuer ist noch mit 14,2 millionen in ben neuen Ber liner Haushalt eingestellt. Würde tatsächlich die Auf­hebung erfolgen, fo müßte entweder die Gewerbesteuer statt auf 500 Broz auf 620 Broz oder die Lohnfummensteuer auf 1550 roz. erhöht werden. Von den Gegnern der Ge tränkesteuer wird immer angeführt, daß sie unverhältnismäßig hohe Berwaltungsfosten verursache. Auch das ist nicht richtig. 3war muß die Stadt Berlin   an die Reichsfinanzverwaltung, die die Weinsteuer für die Stadt veranlagt und erhebt, 25 roz. zahlen, dagegen hat die Beranlagung und Einbeziehung der Biersteuer und der Branntweinsteuer, die durch die städtischen Steuerbehörden er. folgt, im Jahre 1926 nur anderthalb Prozent Berwaltungstoften verursacht. Die Aufhebung der Getränkesteuer am 1. April dieses Jahres war in Aussicht genommen unter der Boraussetzung, daß die Gemeinden vom gleichen Zeitpunkt ab das freie Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer ausüben tönnten. Nachdem aber die Ein führung des Zuschlagsrechts auf ein bzw. zwei Jahre hinausgeschoben worden ist, müßte die Aufhebung der Getränkesteuer praktisch nun wieder zu einer starten Mehrbelastung der Gewerbesteuer oder Grundsteuer führen.

Der Schu ர் Der Schuß auf den Ehemann. 550 Mißlungener Mord einer Eifersüchtigen. Die feit langem zerrüttete Ehe des Magistratsinspettors N. fand am 27. September v. J. gegen 6 Uhr früh in Rudow   ihren bluti gen Abschluß. Ein Schuß weckte plöglich den Ehemann aus dem Schlafe. Bor fich erblickte er feine Frau mit dem Revolver in der Hand. Der Schuß hatte ihn am Kopf verlegt. Ehe er sich dessen ver­fah, streifte ein zweiter Schuß seine Brust. Er sprang aus dem Bett, entriß der Frau den Revolver, den sie bereits gegen sich gerichtet hatte, fand noch Kraft genug, um sich anzutleiden und ins Kranken­heus zu gehen. Die Kugel mußte durch eine Operation aus dem Kopf entfernt werden. Die Ehefrau erzählte aber am felben Tage ihrem Manne wie auch feinem Bruder und später bem Untersuchungsrichter, daß sie den Mann von seinem Leiden habe befreien und mit ihm zusammen aus dem Leben habe scheiden wollen.

Die N. hatte ihren späteren Mann im Jahre 1902 fennengelernt. Wie es aber oft bei schwer psychopathischen und hysterischen Frauen der Fall ist, verfolgte sie ihn unablässig mit ihrer Eifersucht, ob zu recht oder unrecht bleibe dahingestellt. Es tam zu schweren Mißhelligs feiten, mährend deren der Mann, anscheinend ein fehr aufgeregter Mensch, der schwer an sich halten fonnte, gegen die Frau tätlich wurde. Im Zustande einer schweren Berstimmung verübte dann die Chefrau im Jahre 1907 ihr er ft es blutiges Attentat auf ihren Mann; damals versuchte sie, den Schlafenden mit einem Rasiermesser zu verlegen. Zum Glück traf der Schnitt nur bie Jinger. Es folgten nun Streitigkeiten auf Streitigkeiten, die stets mit Ber­föhnungen endeten. Das Verhältnis wurde jedoch ein besonders schlimmes, als der Zustand der Frau infolge des Eintritts der Wechseljahre noch gereizter als früher wurde, sie wurde nun in noch höherem Maße von ihrer Eifersucht geplagt. Um Tage vor der Tat arbeiteten und unterhielten sich die Eheleute friedlich auf ihrem Laubengrundstück. Bald darauf fam es aber wieder zu einer Eifer. fuchtsszene, als der Ehemann eine gemeinsame Bekannte, die ihre Laube verschlossen vorgefunden hatte, zu sich in die Laube gebeten hatte. Am nächsten Morgen fielen dann die Schüsse. Der psychiatrische Sachverständige Professor Fräntel schilderte bie Angeflagte als eine fchwer hysterische Psychopathin und als geistig äußerst minderwertig; fie leide auch an einer organischen jyphiliti ichen Gehirnertrantung. Der Staatsanwalt plädierte troßdein auf versuchten Mord und beantragte brei Jahre Zuchthaus  , Ehrverluft und Haftbefehl. Das Gericht schloß sich aber ben Aus führungen der Berteidiger, Dr. Aaaron und Dr. Bäder an, die pon einem pinchiatrischen Grenzfall sprachen und höchstens einen versuchten Totschlag gelten laffen wollten; es erfannte auch auf mildernde Umstände und verurteilte die Angeklagte zu 9 Mo. naten Gefängnis unter Unrechnung von 1 Monat 3pchen littener Untersuchungshaft. Die Bewährungsfrist wurde von den noch anzustellenden Ermittlungen abhängig gemacht.

Das verhängnisvolle Rezept.

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Wegen gefährlicher Körperverlegung hatte sich der japa. nische Arzt Dr. Harada aus Ufata zusammen mit einem Apothefer aus Aachen   und dessen jungen Gehilfen vor dem Er­weiterten Schöffengericht Schöneberg zu verantworten. Dr. Harada hatte in Japan   die ärztliche Approbation erworben und war im Mai 1923 nach Deutschland   gekommen, um seine Studien zu ver. pollkommnen. In Berlin   hatte er Beziehungen zu einer jungen Schneiderin angefnüpft, mit der er im Dezember 1924 nach Paris   fahren wollte. In Aachen  , dem Heimatort seiner Freundin, machte der Japaner furzen Halt. Da die Freundin plötz lich erkrankte, verordnete er ihr auf einem Rezept Belladonna. Die Gabe muß aber zu groß gewesen sein, denn das junge Mädchen er. tranfte unter einem Herzschwächeanfall mit allen Anzeichen einer Belladonna vergiftung. Die Frage war nun, ob der japa nijche Arzt eine zu große Gabe verordnet habe oder ob das Ver fehen in der Apotheke passiert ist. Dr. Haraba beftritt das erstere. Das Rezept ist nicht mehr vorhanden. Es ließ sich aber auch nicht nachweisen, falls das Versehen in der Apotheke geschehen sein sollte, mer von den beiden Mitangeklagten schuldhaft gewesen ist. Deshalb fam das Schöffengericht zur Freisprechung fämtlicher Angetlagten auf Kosten der Staatstaffe. pr Schriftliche Heimarbeit." in un

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Zu sechs Monaten Gefängnis wegen Betruges, be gangen an den Wermsten der Armen, den Erwerbslosen, wurde fürzlich Frau Amalie Schaper, Streligftr. 43, nach dem An­trage des Anklagevertreters vom Amtsgericht Berlin- Mitte   verurteilt, Auf ein Inserat in einer Berliner   Tageszeitung, daß sie schrift. liche Heimarbeit zu vergeben habe, meldeten sich sehr viele Bewerber, denen die findige Unternehmerin für eine wertlose An­leitung zum Geldverdienen und noch wertloferes Adressenmaterial je zwei Mart abknöpfte, Heimarbelt aber nicht geben konnte. Um ein Paar Strumpfbänder.

Wegen welcher Bagatellen mitunter Antlage erhoben wird, zeigten zwei Verhandlungen vor dem Schöffengericht mitte, unter Borsig von Amtsgerichtsrat Ahlsdorf, obwohl 8153 ge nügend Handhabe geboten hätte, die Verfahren wegen Gering. fügigfeit einzustellen. Um ein Baar Strumpfbänder handelte es fich in dem erften Falle, der eine Diebstahlsanflage gegen eine 21jährige aus Ditpreußen stammende Hausangestellte betraf. Die Angeklagte war bei einer Herrschaft auf Lagelohn beschäftigt. Eines Tages hatte sie ein Baar Strumpfbänder mitgenommen. Bie sie behauptete, weil ihre eigenen ihr gerissen waren. Sie will auch die Absicht gehabt haben, die mitgenommenen Strumpf. bänber am nächsten Tage zurüczulegen. Dazu tam es aber nicht mehr, weil fie am folgenden Tage von der Dienstherrin wegen Dorangegangener Differenzen nicht in die Bohnung hineingelaffen und fortgeschickt wurde. Nun ließ sie von dem Freund ihres Bräutigams unter des letzteren Namen einen Brief schreiben, in bem sie um um die Auszahlung des rüdständigen Lohnes von 25 Mart bat. Der Briefschreiber hatte sich als Bruder" ausgegeben. Das Geld erhielt die Angeklagte. Inzwischen war aber Diebstahlsanzeige gegen fie wegen der Strumpfbänder erstattet worden. Außerdem war sie jetzt mit dem Briefschreiber auch noch wegen Urtundenfälschung ange.

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,, Patriarchalische Verhältnisse bei der Roßbachtruppe 1920.

Begen Betruges, begangen an der Heeresverwaltung, hatte sich| fammenkunft habe Roßbach ihn beauftragt, Waffen und Muni­tion für seine jezigen Arbeitsgemeinschaften, die auf den Gütern in Pommern   untergebracht worden waren, zu beschaffen. Er habe die Transporte zusammengestellt und sei in der Lage, einem etwaigen Borwurf des Staatsanwalts, daß er unfontrollierbare Behauptune gen aufstelle, mit der Benennung von Persönlichkeiten zu begegnen, die heute noch in amflichen Stellungen im Reichswehrministerium und bei der Truppe feien, und die ihm bei fenen Bemühungen zur Hand gegangen seien. Barallel mit diesen Bemühungen lief die Beklei dungsfache, die schon vor dem Kapp- Butsch eingeleitet worden war. Krull nannte bei dieser Gelegenheit mehrfach als einen angeb­lichen Gönner den damaligen Hauptmann und jehigen Major Reinede vom Reichswehrministerium. Das Heeresabwicklungsamt habe darauf gedrückt, daß Rosbach   die Entlassungsanzüge für 500 Beute geliefert betam. Eine Nachprüfung fand nicht statt, da damals alles brunter und brüber ging. Nach der Behauptung Krulls foll Roßbach ihn veranlaßt haben, die neuen Anzüge zu verschieben, weil die Abficht bestand, billigere Anzüge und Belleidungsgegen stände durch die Textilnotstandsversorgung zu beschaffen. Es wurde für die Anzüge ein Betrag von 200 000 mart erlöst, davon gingen aber die Provisionen ab, und Krull will nur 140 000 Mart übrig behalten haben. Diesen Betrag habe er Roßbach zur Verfügung gestellt. Roßbach wieder habe ihm die Summe zur Berfügung ge­ftellt, um dafür Waffen anzufaufen. Ich fann nachweisen, daß ich in Görlig einen Baffentransport zufammengestellt hatte. Dann geriet ich mit Roßbach in ernste Differenzen. Roßbach wollte in Pommern   einen Puffch verursachen, indem er die Candarbeiter zu einem Streit provozierte, um dann mit dem Säbel dreinhauen zu tönnen. Das hintertrieb ich durch eine Anzeige beim Auswärtigen Amt  . Ich habe dann die Waffen Kapitänleutnant Ehrhardt an­geboten. Nachher fagte mir Ehrhardt, daß Roßbach damit ein­verstanden gewesen sei. Das Wort Ehrhardts genügte mir. Seitdem verfolgt mich Roßbach mit seinem Haß. Er habe den Jäger Runge( der bekanntlich in der Luxemburg  - Affäre abgeurteilt wor­den ist) aufgefordert: Belaften Sie den Krull, damit der Mann, der uns unbequem ist, hinter Schloß und Riegel tommt. Benn Roßbach heute ableugnet, daß ich in seinem Auftrage gehandelt habe, dann sagte er die Unwahrheit."

der vielfach genannte angebliche Leutnant a. D. Ernst Krull der vielfach genannte angebliche Leutnant a. D. Ernst Krull vor dem Erweiterten Schöffengericht Mitte zu verantworten. Die Anfänge der geheimnisvollen Betrugsaffäre reichen bis in den An­fang des Jahres 1920 zurück. Im Jahre 1922 wurde dann das Verfahren gegen Krull eröffnet. Er wurde beschuldigt, 500 fom­plette Entlassungsgarnituren für die aufgelöste Sturmtruppe Roßbach angefordert und erhalten zu haben, jedoch Gegenstände verschoben und den Betrag in die eigene Tasche geſtedt zu haben. verschoben und den Betrag in die eigene Tasche geftedt zu haben. Schon 1923 follte in dieser Sache verhandelt werden, es fehlte aber der wichtigste 3euge Oberleutnant Dr. Roß­bad. Seitdem standen noch etwa sechs Termine an, die aber immer wieder wegen Ausbleibens des Hauptzeugen Roßbach aber immer wieder wegen Ausbleibens des Hauptzeugen Roßbach aufgehoben werden mußten. Diesmal war Oberleutnant Roßbach bereits am 15. Februar geladen worden, und das Gericht hatte ihn ersucht, seine Vortragsreisen, mit deren er bisher stets sein Aus­bleiben entschuldigt hatte, so einzurichten, daß er diesmal als Beuge auftreten tönne. Beim Zeugenaufruf ergab sich, daß Oberleut nant Roßbach wiederum ausgeblieben war. Der An­geflagte Krull erklärte, daß sich Roßbach in dieser Sadje niemals vor Gericht ftellen werde. Entweder müsse er einen mein­eid schwören oder das bestätigen, was er, Krull, zu seiner Ber­teidigung anführe, nämlich, daß bie Berschiebung der Entlassungs­garnituren im Auftrage Roßbachs erfolgt jei, um aus bem Erlöse Waffen für die in Pommern   und Medienburg untergebrachten Arbeitskommandos zu beschaffen. Der Angeklagte Ernst Krull hat Arbeitstommandos zu beschaffen. Der Angeklagte Ernst Krull hat die Deffentlichkeit bereits in zahlreichen Kriminalfällen beschäftigt. 3weimal war gegen ihn bas Ermittlungsverfahren als Mörber von Rosa Luremburg eröffnet worden. Er brüstet sich felbft damit, der eigentliche Täter zu fein, obwohl ihm, wenn ernst lich gegen ihn vorgegangen wird, bisher nichts hat nachgewiesen werden tönnen. Daß irgendwelche Zusammenhänge mit der immer noch in Dunkelheit gehüüten Ermordung vorliegen, beweist der Um­and, baß man bei Krull die Ihr ber ermorbeten Frau uremburg gefunden hatte, weshalb er auch wegen Diebstahls zu brei Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Seitdem ist Strull mehrfach mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und zuletzt wegen Amtsanmaßung und Betruges zu längerer Strafe verurteilt worden. Er ist deshalb auch noch immer in Haft. Obwohl auch die anderen Beugen, ein Rechtsanwalt Retkomsti und ein Kaufmann Frieß, fehlten, beschloß das Gericht, den Prozeß ohne alle Frieß, fehlten, beschloß das Gericht, den Prozeß ohne alle diese Zeugen durchzuführen, um endlich zu einem Schluß zu tommen.

Der Angeklagte erklärte nun, daß er durch ein Telegramm von Rechtsanwalt Retfomsti aus Hamburg   im Juni 1920 nach Berlin  Rechtsanwalt Retfomsti aus Hamburg   im Juni 1920 nach Berlin  bestellt worden sei, da Roßbach ihn sprechen wolle. Bei der Zu­

tlagt. Der Staatsanwalt beantragte für den Diebstahl einen Tag, für die Urfundenfälschung je 14 Tage Gefängnis. Das Schöffen. für die Urkundenfälschung je 14 Tage Gefängnis. Das Schöffen= gericht ahndete den Diebstahl mit fünf Tagen Gefängnis, die Ur­fundenfälschung mit fieben Tagen. Bei dem Mädchen wurde die Strafe auf zehn Tage Gefängnis zusammengezogen. Die bisher un­bestraften Angeflagten erhielten aber Bewährungsfrist unter Auf bestraften Angeklagten erhielten aber Bewährungsfrist unter Auf­erlegung einer Buße von je 50 Mart.

91 Das Kinderheim der KGB.

Eröffnung im Mai. Die Richtlinien. Aller Boraussicht nach wird das Kinderheim der Konsum genossenschaft Berlin   in Sperenberg   mit dem Beginn des Monats Mai in Benutzung genommen werden. Die von der Ber waltung für die Aufnahme ausgearbeiteten Richtlinien befagen, daß nur Kinder von Genoffenschaftsmitgliedern be= rüdfichtigt werden tönnen, die in den letzten drei Geschäfts. fahren den Durchschnittsumfaz je tausendes Mitglied von 168, 300 und 325 Mart erreicht haben. Bei der Aufnahme werden die ermerbsloser Mitglieder Rinber bevorzugt. Berpflegungszuschuß von 75 Pf. je Tag zu leisten haben, ist die Während in der Regel die Eltern der aufgenommenen Kinder einen Aufnahme der Kinder erwerbslofer Mitgileder fostenfrei. Die Aufnahme in das Heim erfolgt am ersten Werktag jeden Monats für die Dauer von 28 Tagen; im Monat Dezember bleibt das Erholungsheim geschlossen. Gesuche um Aufnahme in das Heim find an den Vorstand der Konsumgenossenschaft, Berlin­Lichtenberg, Rittergutstr. 16/30, zu richten.

Zulassung des Straßenhandels nach Ladenschluß. Das Berliner   Polizeipräsidium gibt befannt:

Auf Grund der§§ 55a und 139e Abjag IV der RGO. in der Faffung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. Juli 1900 ( Reichsgesetzblatt Seite 871) wirb für den Ortspolizeibezirk Berlin  folgendes wirksam:

Für die Zeit, in der offene Bertaufsstellen für den öffentlichen Verkehr geschlossen sein müssen, wird das Feil bieten von 3eitungen, 3eitschriften, warmen Würst chen, Salzstangen, Salzbrezeln, Apfelinen, Raftanien, Nußstangen, Streichholzern und ge. ringwertigen Gebrauchsgegenständen auf öffent. lichen Wegen, Straßen und Bläßen und an anderen öffentlichen Orten( Bahnhofswirtschaften usw.) zugelassen, und zwar an Berttagen von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens, an den auf einen

Funkwinkel.

In seinem 3yflus Denker der Gegenwart" behandelt Kurt 3aret den Philosophen Mar Schelet. Bare? geht nicht auf die philosophische Bedeutung Schelers ein. Diese erwähnt er nur in einem Gegensatz. Er behandelt ausführlich den Zeittritifer Scheler. Fraglich ist es aber, ob Scheler in diefer Beziehung eine große Rolle im Geistesleben der Gegenwart spielt. Baret selbst nennt Scheler ichmantend. Im Kriege ein überzeugter Kriegsapostel, der vom Stahlbab bie bekannte Renaissance des Menschengeschlechts erwartete, hat er sich heute zu einem gemäßigten Europäismus erklärt. Er lehnt den Machtdunkel und die schrankenlose Machtanbetung des imperialistischen Deutschen   ab. Er ist meder für Margismus no ch für Rapitalismus. Er bewegt sich in maßvoll bürgerlichen Bahnen und vertritt im Grunde eine christliche Weltanschauung. Grundsäglich ist zu dieser Vortragsreihe noch zu bemerken, daß Baret eine durchaus unzureichende Auswahl getroffen hat, denn Renserlingt und Spengler wären in einer Reihe Denter ber Gegen wart trog ihres großen Erfolges nur dann zu behandeln, wenn größere führende Beifter im Mittelpunti ftänden. Die Frage Intellektueller oder gefühlsmäßiger Schauspieler" entscheidet mag Hochdorf in seinem Vortrag Geheimnisse der Schauspielernatur in fluger Weise nicht. Hochdorf läßt beide Typen des Schauspielers bestehen, aber mas er hier als rein schauspielerisch hinstellt, ist ein Gegensaz im Schaffen des Künstlers überhaupt. Die Tätigkeit in der Landesanstalt für Waffer, Boden- und Lufthygiene in Behlen dorf schildert Leopold Lehmann. Er weist vor allem auf bie be­ratende Tätigkeit dieses Institutes hin, die für die Braris wichtiger ist als seine theoretische Am Abend ein unterhaltsamer luftiger Abend mit Couplets von Otto Reutter  . 8. SI

Nach kurzer Beratung tam das Schöffengericht Mitte ent­sprechend einem Antrage von Rechtsanwalt Dr. Reiwald zu einer Freisprechung des Angeklagten. Im Urteil wurde angenommen, daß das Reichswehrminifterium damals die Freiforps flatt unter­ftüht habe, und es sei sehr leicht möglich, daß man auf diesem ille­galen Wege den Freikorps   Mittel zur Waffenbeschaffung geben wollte. Daß feine Rechnungslegung erfolgt ist, lasse sich aus den patriarchalischen Berhältnissen bei der Roßbach- Truppe er tlären.

Merttag folgenden Sonn- oder Feiertag nur bis 6 Uhr morgens, Diese Bulaffung erfolgt jedoch mit der Beschränkung, daß die Be nuzung von Handwagen, Fuhrwerfen und größeren als von einer Person tragbaren Behältern( Kästen, Körben usw,) verboten ist, daß ferner der Feilbietende mindestens 18 Jahre alt fein muß, und daß der Handel nur auf eigene Rechnung des Feilbietenden erfolgen darf. Zuwiderhandlungen find nach§ 146a der RGO. strafbar.

Fahrterleichterungen für Kleingärtner.

Die Eigentümer und Bächter Don Kleingärten fowie beren Familienangehörige erhalten für die Fahrt zwischen der Station bes Bohnorts ober des Arbeitsorts und der dem Kleingarten nächstgelegenen Station eine Fahrpreisermäßigung von 50 Bro3 in der 3. und 4. Wagenflaffe. Mit Rücksicht auf die zunehmende Ausdehnung der Kleingartenbewegung ist jetzt die Entfernung zwischen den Stationen, also der Reiseweg auf ber Eisenbahn   zum Kleingarten, von bisher 40 Kilometer auf 50 Kilometer ausgedehnt worden. Die Fahrkarten für Eisenbahn zum Kleingarten, von bisher 40 Kilometer auf Kleingärtner werden nur in der Zeit vom 1. März bis 31. Ottober ausgegeben. Als Kleingärten find nur Grundstüde von 200 bis 2500 Quadratmeter Größe anzusehen, die überwiegend zur Gewinnung von Feld und Gartenfrüchten benutt werden und feine festen Wohnhäuser und gewerblichen Anlagen tragen. Der Kleingarten darf nicht gewerbsmäßig, sondern nur zur Deckung des eigenen Bedarfs des Kleingärtners und nur durch ihn selbst und seine Familienangehörigen ohne fremde Hilfe

bewirtschaftet werden.

Der Windmühlenberg" als Erholungsstätte.

Der Magiftrat hat der Stadtverordnetenverfammlung eine Bor. lage zugehen lassen, durch die er beantragt, den vor dem Prenz­lauer Tor gelegenen Garten der Bögom Brauerei als Freifläche zu sichern. Er erinnert daran, daß dieser Garten ein Ueberreft des alten Windmühlenberges ist und somit als ein Naturdenkmal des Bezirtes Prenzlauer Berg   angesehen werden fann. Das Gelände soll der Bevölkerung durch Ausweisung als Freifläche dauernd erhalten bleiben und wird zu diesem Zweck von der Stadt erworben und in einen Spiel- und Er­holungsplag umgewandelt werden.

Ein Berliner   Kinderballon in Schweben gelandet.

Da feierte fürzlich ein Bostbeamtenverein im Treptower Spreegarten sein Stiftungsfest. Wie das so üblich ist, ließ der Borstand eine Reihe bunter Rinderballons auffteigen, die am Faden eine Karte trugen mit der Aufforderung an den freund­lichen Finder. fie an die angegebene Abreffe des Vereins zurüd­zufchiden, Gestern lief nun eine dieser Karten aus Schweden  ein, wo fie in ofta ham am 6. März 1927, nachmittags 3 Uhr, gefunden worden war. Der fleine Luftballon hatte also die lange Reise über die Dstsee ohne Fährnisse zurückgelegt.

Die Zunahme der Feuerbestattungen in Berlin  .

Der Aufschwung, den das Feuerbestattungswesen in den letzten Jahren genommen hat, tennzeichnet am besten die Tatsache, daß am Sonnabend, dem 19. März, im Krematosium Gerichtstraße die 50 000. Ginäicherung stattfindet. Aus diesem Anlaß findet im Krematorium eine Feier statt, die von mehreren Feuerbestattungs­Dereinen veranstaltet wird und bei der u. a. Bürgermeister Leib Dom Bezirksamt Wedding eine Ansprache halten wird. Die Bahl der Einäfcherungen ist in diesem Krematorium von 66 im Jahre 1912 auf 2273 im Jahre 1918 und 5751 im vergangenen Jahre ge fttegen. Im Januar dieses Jahres wurde zum ersten Male die Bahl Don 650 Cindfcherungen monatlich erreicht. Unter Berücksichtigung der Ziffern in den übrigen Berliner   Strematorien dürfte schon jetzt ein Drittel aller Bestattungen in Berlin   durch Einäscherung erfolgen. Die lesten Pferdebroschten.

Der Pferdebroschtenbestand hat in ben ersten beiben Monaten biefes Jahres wiederum eine Abnahme erfahren. Es gibt im gangen nur no 318 Bferbebroschten in Berlin  , während am 1. Januar noch 336 in Betrieb waren. Hiergegen weist der Bestand der Berliner   Kraftbrosten für die ersten zwei Mo nate dieses Jahres eine große Zunahme auf. Insgesamt ist der Wagenbestand vom 1. Januar 1927 pon 8554 Bagen auf 8922 agen zum 1. März gestiegen; davon Großtraftdroschten von 4936 auf 4957, Steintraftbroschten von 3443 auf 3790; die Zahl der Motorraddroschten ist unverändert. Will man die rapide Ent­micklung richtig erfaffen, so ist zu berücksichtigen, daß am 1. Ja. nuar 1925 in Berlin   nur 3000 raftbrofoten fuhren, banon noch nicht einmal 50 als Kleinfraftdrolchten.