Die Gemeinöeverfassung. Vor der Verabschiedung der Städte- und Land- gemeindeordnung in Preußen. Seit 1922 berät man im Preußischen Landtage die vom Innen- minister Severing eingebrachte Städte- und Land- gemeindeordnung. Nachdem im vergangenen Frühjahr die zweite Lesung der Städteordnung im Plenum erledigt worden ist, soll am 21. Juni die zweite Lesung der Landgemeindeordnung begonnen, und dann am 28. und 29. Juni die dritte Lesung der Städte- und Landgemeindeordnung erledigt werden. Gegen die Städteordnung hat bis vor wenigen Wochen der Deutsche Städtetag eine scharf ablehnende Stellung einge- nommen. Verhandlungen mit den Regierungsparteien haben ihn in letzter Zeit veranlaßt, unter Aufrechterhaltung seines ablehnenden Standpunktes, Abänderungsanträge einzureichen. Auffallend dabei ist, daß er sich am stärksten gegen die Bestimmungen wendet, die sein jetziger Präsident Dr. Mulert, als Ministerial- direktor des Ministeriums des Innern gegen den Willen der Sozial- dcmokraten in den Gesetzentwurf hineingebracht hat. Es find die Bestimmungen über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, die eine Einengung gegenüber dem bisherigen Zu- stand bedeuten. Diese Bestimmungen sind von unseren Genossen im Ausschuß heftig bekämpft worden, aber als Regierungsoertreter setzte Dr. Mulert sie mit Hilfe der bürgerlichen Parteien durch. Im In- teresse der Städte wendet sich heute der ganze Städtetag, von links bis rechts, gegen diese Bestimmungen. Wiederum ein Beweis dafür, daß die Sozialdemokratie die beste Hüterin der S e l b st v e r w a l t u n g i st. In der zweiten Lesung im Plenum gelang es unserem starken Druck, im Z 105 wenigstens die Bestimmung durchzusetzen, daß die Staatsaufsicht bei den wirtschaftlichen Aufgaben—§ 73 a bis 77— ausgeschaltet ist. Trotzdem die heutige Staatsaufsicht eine wesentlich andere ist als im alten Staate, sind die Sozialdemokraten für die weitest- gehende Freiheit der Selbstoerwaltungskörper. Die Selbstoer- waltung darf aber nicht soweit gehen, daß ehrgeizige Oberbürger- meister in der Lage sind, ohne Rücksicht auf ander« Gemeinden und Menschen einen Staat im Staate zu bilden. Die Forderungen des Städtetages bezüglich der Selb st Verwaltung werden die Sozialdemokraten im weitesten Maße unterstützen. Der Städtetag fordert weiter das Einkammersystem nach der Rheinischen Städteordnung, und er findet uns auch da auf seiner Seite, da wir stets den Standpunkt vertreten haben, daß allein die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen hat und die Berwaltung nur vorbereitendes und ausführendes Organ fein soll. Nimmt man diesen Standpunkt ein, so kann man aber nicht mit dem Städtetag fordern, daß der Oberbürgermeister unter allen Umständen Leiter der Stadtverordnetenversammlung ist. Wenn man das als unbe- dingte Voraussetzung für das Einkammersystem verlangt, so über- treibt man ganz gewaltig. Es ist nicht zu verkennen, daß der Ver- sammlungsleiter einen großen Einfluß auf die Abwicklung der Ge- schäfte hat, aber sein Einfluß hängt ab von dem Maße des Der- trauens, das er bei der Stadtverordnetenversammlung genießt. Andernfalls gibt es Geschästsordnungsdebotten, die meistens der Sache nicht förderlich, sondern schädlich sind. Die starke, fast an Absolutismus grenzende Stellung des rheinischen Oberbürgermeisters liegt nicht in dem Recht, Leiter der Stadtverordnetenversammlung zu sein, sondern in der Verwaltung und da können wir dem deutschen Städtetag, der diese absolute Stellung für ihn ver- ewigen will, nicht folgen. Mit vieler Mühe war es uns gelungen, in den Z 53 die Bestimmung hinein zu bekommen, daß bei der Bürgermeister- Verfassung der Bürgermeister die Stadträte und einen Aus- fchuß der Stadtverordnetenversammlung vor der Geschäftsverteilung zu hören habe. Der Städtetag verlangt die Streichung dieser Neuerung. Ebenso will er die Bestimmungen gestrichen haben, daß bei der M a g i st ra t s v e r f a s f u n g der Magistrat seine Vertreter(Stadträte und Leiter einzelner Verwaltungszweige) zu den Verwaltungsausschüssen ernennt und daß leitende Beamte nur mit Zustlmmung der Stadtverordnetenversammlung eingestellt werden können. In beiden Fällen geht das Verlangen des Städtetages dahin, die Rechte der Selbstverwaltung dem Bürgermeister allein zu überlassen. Ein vom Städtetag ausgearbeiteter Entwurf einer Städte- ordnung würde darauf hinaus laufen, den Oberbürgermeister, noch mehr als bisher in der rheinischen Städteordnung, zum Allein- Herrscher in der Verwaltung, wenn möglich auch noch zum
Herrscher über die Stadtverordnetenversammlung zu mocherf. Dafür ist die Sozialdemokratie aber nicht zu haben. Nach den Beschlüssen der zweiten Lesung ist das bisherige B e- st ä t i g u n g s r e ch t, das sehr viele Unzuträglichkeiten verursacht hat. so eingeschränkt worden, daß die Staatsregierung nur noch den Bürgermeister, die Aufsichtsbehörde den ersten Stadt- r a t zu bestätigen hat. In den Städten mit Bürgermeisterverfassung ist auch das Recht des Bürgermeisters, Beschlüsse der Stadtver- ordnetenversammlung zu beanstanden, wesentlich eingeschränkt worden. Glaubt der Leiter der Stadt, nach den neuen Bestimmungen einen Stadtverordnetenbeschluß beanstanden zu müssen, weil er nach seiner Meinung gegen die Interessen der Stadt und des Gemeinde- wohls oerstößt, so hat er seinen Entschluß der Stadtverordnetenver- sammlung schriftlich mit Begründung mitzuteilen. Besteht die Stadt- vcrordnetenversammlung auf ihrem Beschluß, so ist er durchzuführen. In den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung soll auch nicht mehr die Stimme des Bürgermeisters den Ausschlag geben, wie bislang, vielmehr soll Stimmengleichheit als Ablehnung gelten. In der Landgemeindeordnung sind natürlich, da die bisherigen viel reaktionärer sind als die Städteordnung, die er- zielten Fortschritte wesentlich größer. Bor allen Dingen oerschwinden die Gutsbezirke und damit die Alleinherrschaft der Gutsbesitzer. Die Regierungsparteien haben sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Landgemeindeordnung der Städteordnung anzupassen sei. Damit gelten alle Verbesserungen in der Städteordnung auch für die Landgemeindeordnung. Hinzu kommt noch, daß der Gemeindevorstand gegenüber dem Bürger- meister eine wesentlich stärkere Stellung erhält. Fünf Jahre hat der Preußische Landtag an den Entwürfen be- raten und herumgeflickt, besser sind sie im allgemeinen nicht ge- worden. Es besteht auch kaum Aussicht, daß der neue Landtag, der im Jahre 1928 gewählt wird, sie besser gestalten würde. Deshalb sollten sich die Regierungsparteien noch vor der dritten Lesung über die notwendigen Aenderungen einigen und dann die Gesetz« ver- abschieden. Damit würde für ganz Preußen, von einigen Aus- nahmebestimmungen abgesehen, eine einheitliche Städte- und Landgemeindeordnung geschaffen. Es würde aber auch der Weg frei gemacht, um im nächsten Landtag eine neue Kreis- und Provinzialordnung schaffen zu können. A. H a a s.
Neuorörning öer Clbgemeinöen. Debatte über Groß-Hamburg im Landtag. Obstruktion der Rechtsparteien. Der Preußisch; Landtag überwies in der Dienstagsitzung den Gesetzentwurf über die Erhöhung des Dienst einkomm ens der Handels- und Gewerbeschullehrer, gegen den der Staatsrat Einspruch erhoben hatte, zunächst noch einmal an den Ausschuß für Handel und Gewerbe. In der fortgesetzten zweiten Beratung der Gesetzentwürfe über Groß-Altona, die Neuregelung der kommunalen Grenzen im preußischen Unterelbegebiet, den Aus- bau der preußischen Häsen und den Sonderausgleich zugunsten der Nachbargemeinden von Hamburg , nimmt das Wort: Abg. Gehrmann- Harburg (Soz.): Die sozialdemokratische Fraktion wird den Ausschußbeschlüssen zustimmen. Wir lassen uns dabei von dem Gesichtspunkt leiten, daß dadurch endlich die Groß-Hamburg-Frage bereinigt wird. Die Sonderstellung, die Hamburg als Stadtstaat einnimmt, drückt in finanzieller Beziehung naturgemäß die benachbarten preußischen Ge- meinden in den Hintergrund. Das kommt besonders in den Steuer- leistungen zum Ausdruck. Diesem Zustand mußte im Interesse der be- treffenden Gemeinden und des preußischen Staates ein Ende bereitet werden. Wir sind der Ansicht, daß das in der Vorlage durch die Schaffung von Großgemeinden und durch finanzielle Unterstützung zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen erreicht wird. Blankenese aus dem Zusammenschluß Groß-Altona nach dem Willen der Rechtsparteien herauszulassen, weil es finanziell besonders leistungsfähig ist, hätte eine Schädigung Altonas bedeutet. Nachdem der Ausschuß aber den Zusammenschluß von Blankenese mit Altona einmal beschlossen hat, scheint mir der Streit darüber müßig zu sein. Die Vereinigung von Harburg mit Wilhelmsburg ist durch die Er- Weiterung des Harburger Hajens und im Interesse der Schaltung neuen Industriegeländes ebenfalls zur Notwendigkeit geworden. Trotzdem bringt die Vorlage in dieser Beziehung nur eine Teil» l ö s u n g. Im Interesse der industriellen Arbeiter muß neues Siedlungsgelände geschaffen werden. Weil die Entwürfe einen wesentlichen Fortschritt für die Gemeinden des preußischen Unterelbegebietes bedeuten, werden wir ihnen zustimmen.(Beifall bei den Soz.)
Abg. Frau Mehlis(Dnat.)t Wir begrüßen die Hilfsaktion der Regierung zugunsten der Elbegemeinden. Altona ist als Zuschußgebiet, aber nicht durch Eingemeindungen zu helfen. In der neuen Stadt- verordnetenversammlung würden die Vertreter von Altona die Ver- treter der reichen Nachbargemeinden, insbesondere von Blankenese , einfach majorisieren. Dem Kreis Pinneberg würden 52 Proz. seiner Einnahmen zugunsten Altonas genommen werden. Abg. Grebe(Ztr.): Die Notlage der Hamburger Nachbar- gemeinden tritt durch die besondere Leistungsfähigkeit der Welthafen- stadt Hamburg besonders in die Erscheinung. Wir betonen aus- drücklich, daß wir der Entwicklung des Hamburger Hasens durchaus keine Schwierigkeiten bereiten wollen. Aber die Reden des Ham- burger Bürgermeisters Petersen waren nicht geeignet, eine Atmo- sphäre der Verständigung mit Preußen zu schassen.(Sehr wahr! links.) Abg. Schröler-Kiel(D. Vpt.): Wir halten den Weg, den die Staatsregierung zum Zusammenschluß der Elbgemeinden ein- geschlagen hat, nicht für richtig. Wir erkennen die staatspolitischen Gesichtspunkte, mit denen man die Vorloge begründet, an. Gleich- wohl können wir dem Zusammenschluß der reichen mit minder leistungsfähigen Gemeinden nicht zustimmen. Von dem Schicksal unserer diesbezüglichen Anträge machen wir unsere Stellung zu den Entwürfen abhängig. Abg. Slolt(Komm.): Der Zusammenschluß der Elbgemeinden ist eine unbefriedigende Lösung, weil sie kapitalistisch ist. Immerhin scheint nach den Ausschußberatungen doch etwas Vernünftiges zu- stände gekommen zu fein. Die Eingemeindung von Blankenese nach Altona ist Voraussetzung für unsere Zustimmung zu dem Gesetz. Abg. Falk(Dem.): In einem unitarischen Staat wären solche Vorlagen nicht möglich gewesen. Die Kollegen Schröter-Kiel und Frau Mehlis haben in einer öffentlichen Versammlung in Blankenese offen ausgesprochen, daß sie auch hierbei auf den Sturz der gegen- wärtigen preußischen Regierung hinarbeiten.(Hört, hörtl links.) Weil wir die Nöte Altonas aus eigener Anschauung kennen, ist die Verabschiedung der Vorlage die richtige Lösung. Abg. Schön(Wpt.): Wir lehnen die Vorlag« ob, die dem leistungsschwachen Altona >.nur durch Zuführung von Steueroasen Helsen will. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Eingemeindungen, aber die Entwürfe bedeuten die Zerschlagung blühender Gemein- wesen.(Heiterkeit links.) Abg. Sievert(Soz.): Die Vorlagen sind lediglich die Einlösung eines den Elbgemeinden schon lange gegebenen Versprechens. Gerade die Rechtsparteien hoben auf ihre Verabschiedung gedrängt, und sie machen jetzt Schwierigkeiten, weil sie mit Einzelheiten nicht einver- standen sind. Altona braucht wegen seiner schrecklichen Wohnungsnot Wohnungs< und Siedlungsgelände. Die Arbeiterschaft der Elb- gemeinden steht jedenfalls geschlossen auf dem Standpunkt der Ein- gemeindung.(Sehr wahr! links.) Abg. Milberg(Dnat.): Es ist richtig, daß die Bevölkerung aus dem sogenannten Sanierungsgebiet heraus muß und daß hierzu für den Neubau von Wohnungen Siedlungslond zur Verfügung gestellt werden muh. Die Not Altonas kann gemildert werden, wenn die Zu- schüsse für Theater eingespart und die Ausgaben für Anlagen ver- mindert werden. Abg. Frau Kröger(Soz.): Wilhelmsburg hat sich mit Harburg nur unter starkem Druck der preußischen Regierung zusammen- geschlossen. Als aber die Wilhelmsburger ihr Selbstbestimmungsrecht betonten und, da sie nun einmal nur Wohngemeinde für Homburg waren, Neigung zum Anschluß an Hamburg verrieten, haben die Rechtsparteien über Landesverrat geschrien. Warum haben in den Augen der Rechtsparteien 13 000 wohlhabende Einwohner von Blankenese mehr Selbstbestimmungsrecht als 33 000 Menschen der Industriebevölkerung in Wilhelmsburg ?(Sehr gut! bei den Soz.) Wir wollen den vielumstrittenen und bestrittenen Gesetzentwurf end- lich fertig machen, damit die Bevölkerung der Elbgemeinden die Ruhe bekommt, die sie nötig hat. Wir wünschen nur, daß die Staats- reaierung sich ihrer Fürsorgepslicht für die notleidenden Gemeinden besser als bisher bewußt wird, damit man beim Ueberschreiten der Hamburger Grenze nicht schon am Pflaster merkt, daß man in Preußen ist.(Sehr gut und Heiterkeit.) Abg. Rose(D. Vpt.): Ein Teil meiner Freunde wird für das Gesetz stimmen. Wir erwarten, daß auch die Gemeinden, die sich jetzt noch gegen den Zusammenschluß sträuben, schließlich zufrieden sein werden, daß er zustande gekommen ist. Zum L 1 des Gesetzes beantragen die Rechtsparteien vier namentliche Abstimmungen. Die erste namentliche Ab- stimmung darüber, ob die Gemeinde Nienstedten mit Altona ver- einigt werden soll, ergibt, daß eine Stimme an der Beschlußfäbigkeit fehlt. Bei den folgenden namentlichen Abstimmungen— der Präsident beruft nach Feststellung der Beschlußunsähigkeit die neue Sitzung aus sofort und fährt in der Tagesordnung fort— üben die Rechts- Parteien Obstruktion und führen die Beschlußunfähigkeit künstlich herbei. Die Abstimmungen werden danach auf Mittwoch vertagt, aber die Debatte über den zweiten Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen. Gegen 1854 Uhr vertagt der Präsident die Sitzung auf Mittwoch 12 Uhr: Fortsetzung der Beratung über die Unterelbegesetze, zweite Lesung der Landgemeindeordnung.
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