im Auge gehabt. Bemerkenswerth ist, daß bei den Ausführungen die Absicht war, ergiebt sich auch daraus, daß die von Gegen den Oberlehrer Dr. Hentig ist nach Meldung dieses Redners verschiedentlich mißbilligende Zwischenrufe laut Bawera nach der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß gethane, eines Gerichtsberichterstatters auf Veranlassung des Oberstaatswurden. Den Beschluß der Versammlung bildete eine lärmende auch in dem Urtheil wesentlich ebenso festgestellte Aeußerung in anwaltes und auf Betreiben der königlichen Staatsanwaltschaft Szene. Die Anhänger Dr. Böckel's bestanden darauf, daß ihr dem Bericht erheblich abgefchwächt wird. Pawera soll zu Frankfurt a. D. ein neues Ermittelungsverfahren in der beFührer zum Reden zugelassen würde. Nein, sagte aber da Herr nämlich der Anklage zufolge in Wirklichkeit gesagt haben:( folgen fannten und vielfach besprochenen Wucherfache eingeleitet worden. 1. Gerlach, der Mann darf hier nicht sprechen, weil er sich die Worte). Der Bericht hebt demgegenüber den guten Auf Requisition der Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. D. fanden öffentlich gerühmt hat, durchgesetzt zu haben, daß Stöcker nicht willen des Kaisers mehr hervor, ersetzt das von Pawera gestern die ersten Zeugenvernehmungen statt. wieder in den Reichstag gekommen ist. Die Rassen- Antisemiten, welche gebrauchte Wort.... durch.... läßt das Wort„ nur“ vor.... Aus Nürnberg wird vom Freitag berichtet: Bei starkem ." garnicht wieder. geworfen. Inmitten des allgemeinen Lärmens ließ der Vor- Diese Aenderungen, namentlich namentlich die Fort- Andrange verhandelte heute die hiesige Straffammer wegen des fizende über die Resolution( in der neuesten Nummer des" Voli") laffung des Schlußfayes, sind offenbar wohl- großen Postdiebstahls von ca. 120 000 M. am 23. Januar.. Der abstimmen. Ein paar Dußend Hände erheben sich die Re- überlegte und beabsichtigte. Der Berfaffer amalige Postpackelbote Zeh wurde der Täterschaft schuldig be= funden und zu 11 Jahren Zuchthaus sowie 10 jährigem Ehrfolution wird für angenommen erklärt. Die Versammlung, des Berichts tonnte glauben, damit die welche, wie Stöcker und seine Paladine versicherten, den„ Auf- Aeußerung des Pawera ihrer wesentlich beverlust verurtheilt. Fünf der Hehlerei und Begünstigung Mitschwung" der christlich- sozialen Bewegung anzeigt, war von etwa leidigenden Form enttleibet zu haben. Auf angeklagte erhielten Gefängnißstrafen von 5 Jahren bis zu 800 Personen besucht; polizeiliche Ueberwachung fand nicht statt. ihre wiedergabe vollständig verzichten konnte 6 Monaten. Die Ehefrau des Zeh wurde freigesprochen.
dagegen protestirten, wurden von ihren Konkurrenten hinaus- fort und giebt den Schlußsah
Partei- Nachrichten.
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er nicht, wenn anders er den von ihm nach dem oben Gesagten verfolgten und den damit verbundenen Zweck, die Parteigenossen zur Vorsicht bei Kritisirung der Regierungsmaßnahmen
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Gewerkschaftliches.
Soziale Neberlicht. 3um Parteitag. Von den 189 Versammlungen, welche des Kaisers zu mahnen, erreichen wollte. Daß ihm das Bewußt- Bei den acht Versicherungsanstalten Bayerns , zuzüglich fish nach unseren Berichten bis jetzt mit dem Agrarprogramm- fein von dem ehrenkränkenden Charakter der von ihm gewählten der Arbeiterfasse der Staatsbahn- Berwaltung, wurden im Monat Entwurf beschäftigt haben, waren 45 solche, auf denen Dele- Fassung der Pawera'schen Aeußerung innegewohnt habe, Auguſt 244 Alters- und 652 Invalidenrenten- Gesuche eingereicht. girte mehrerer Orte zuſammentamen, also Versammlungen, die kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden." Erledigt wurden im ganzen 198 bezw. 584 und zwar durch GeDie Meinung weiterer Kreise zum Ausdruck brachten( Kreis- Dieser ausführlich in Uebereinstimmung mit der Rechts- nehmigung 131 bezw. 445 Gesuche. Die Gesammtsumme der tonferenzen, Landeskonferenzen, Provinzialparteitage). anfchaung des Reichsgerichts motivirte Beschluß wurde auf Rentenbeträge beläuft sich für Monat Auguſt auf 173 662. Von diesen 45 Versammlungen faßten fieben feinen Beschluß, Revision des Staatsanwalts vom Strassenat des Kammer- für Alters- und 58 141 M. für Invalidenrenten. gum theil nach abfälliger Kritik des Entwurfs, zum theil, weil sie gerichts mit der Begründung aufgehoben, daß dieser die Sache noch nicht für genügend geklärt hielten, weswegen sie Angeklagte unter den obwaltenden Umständen auch wünschten, daß in Breslau noch kein endgiltiger Beschluß hinreichend verdächtig erscheine,§ 95 Str. G. B. verlegt Sämmtliche Mittheilungen von Organisationen, vor allem solche über gefaßt werde. Von den andern 38 hielten nur drei den Entwurf für eine vor der Ferienftrafkammer an. Die Verhandlung wurde leider Ausstände oder Aussperrungen, müssen fiets den Stempel der betreffenden Organisation tragen. geeignete Grundlage der Berathung, nämlich die hessische Landes- vertagt, weil das Gericht glaubte, von amtswegen Beweis darüber Achtung, Schuhmacher! In der Schuhfabrik von Hirsch Tonferenz zu Pfungstadt , die Konferenz für den 1. badischen erheben zu müssen, wie die Veränderung der Worte des be- u. Dablach in Berlin , Stralauerstr. 58, haben infolge von Wahlkreis und die für den 2. hessisch- nassauischen, welch letztere treffenden Artikels gegenüber der wirklichen Majestätsbeleidigung Maßregelung und Lohndifferenzen sämmtliche Arbeiter die Arbeit jedoch betonte, daß unsere sozialen Endziele nicht verschleiert vorgenommen sei. Angeklagter lehnte selbstverständlich die niedergelegt. Der Zuzug ist bis auf weiteres fernzuhalten. Die werden dürfen. Namensangabe des Korrespondenten des Vorwärts" ab. Agitationstommission. J. A.: Karl Willner, Schilling3 Konferenzen lehnten den Entwurf in der Hauptfache ab, Neuer Termin wurde auf gestern, Sonnabend, vor straße 27. und die übrigen 32 vollständig in seinen sämmtlichen Theilen; der Brause wetter- Rammer anberaumt. Angeklagter dabei sprachen 8 Versammlungen aus, daß das Erfurter Pro- wurde aus der Untersuchungshaft, in der er sich bekanntlich wegen Die deutschen Stepperinnen werden ersucht, sich nicht gramm zur Landagitation vollkommen ausreiche, wovon vier über eines anderen Artikels befindet, vorgeführt. Nachdem er über nach Gothenburg in Schweden verlocken zu lassen, wo ein Der betreffende haupt ein besonderes Agrarprogramm grundsätzlich verwarfen. seine persönlichen Verhältnisse befragt war, blätterte der Vor- Konflikt wegen Lohndifferenzen bevorsteht. Damit zugleich verwarfen sie jedoch nicht das Weiterbestehen einer figende in den Akten und ließ aus diesen dann den Fabrikant ist auf der Reise, um auswärtige Arbeiterinnen an Agrarfommission, sondern während zwei dieser Konferenzen sich Eröffnungsbeschluß verlesen. Angeklagter erklärte nun, zuwerben, was ihm hoffentlich nicht gelingen wird. über den letzteren Punkt nicht aussprachen, verlangten zwei aus als der Vorsitzende fich ihm wieder zuwendete, daß Die oberschlesische Zahlstelle des deutschen Bergarbeiter. drücklich das Fortbestehen der Kommission zur Herausgabe von er den Vorsitzenden wegen Besorgniß der Befangenheit ab Verbandes ist durch Urtheil des Glenvizer Landgerichts für gegeeignetem Agitationsmaterial. Diesen Wunsch theilten leh ne. Er fam aber zu feiner Begründung seines Antrags, schlossen erklärt worden. Das Gericht bezeichnet sie als einen noch 8 andere Versammlungen, während 5 weitere von der Kom- da nach Ansicht des Gerichts das Ablehnungsgesuch, weil erit Verein, der„ Sonderinteressen und politische Tendenzen" verfolge mission im nächsten Jahre die Vorlegung eines besseren Ent- nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses vorgebracht, verspätet und deshalb nicht mit einem ,, andern" Verein, dem wurfes verlangten, und nur 2 wünschten, daß in Breslau die eingereicht war. Diese Ansicht ist nicht unbestritten, wird aber vom Bergarbeiter= Verband, in Verbindung habe treten Aufgabe der Kommission für erledigt erklärt werde. Reichsgericht getheilt. Roland hatte die Absicht, rechtzeitig sein Ab- dürfen. Die Arbeiter Kafczyk und Goralczyt wurden ohne Aufforderung des Borsigenden nicht sprechen und wollte von 50 und 30 m. verurtheilt. Bei einer so jungen Bewegung lehnungsgesuch vorzubringen, glaubte aber offenbar, er dürfe als Personen. der Zahlstelle zu Geldstrafen den Vorsitzenden, der in den Akten etwas zu suchen schien, nicht wie der der Bergarbeiter ist mit der Auflösung einer Bahlstelle stören.. Möglicherweise war auch der sehr angegriffen eine direkte Schädigung des Arbeiterinteresses verknüpft. Das aussehende Genosse dadurch an einer schnellen Ausführung Gerichtsurtheil zeigt daher wieder, wie sehr nöthig es die seines Borhabens gehindert, daß er vor dem Termin Arbeiterschaft hat, mit ganzer Kraft und mit aller Zähigkeit eine Stunde lang mit Strolchen zusammen darauf zu dringen, daß die bundesstaatlichen Vereins- und Vergesperrt warten mußte. sammlungs- Gesetze durch ein dem Bedürfniß des parlamentarischen er den dem Vorwärts" zugekommenen Bericht bei der Korrektur ersetzt werden. Angeklagter zur Sache vernommen fetzte auseinander, wie Beitalters entsprechendes Reichs- Vereins- und Bersammlungsgesetz vorgenommen und nun aus dem Drucksaß alles Beleidigende entfernt hatte. Sein Zweck sei der gewesen, keine Majestäts. Die Hafner Nürnbergs sind in eine Bewegung eingetreten, beleidigung zu begehen, vielmehr die Leser vor Majestäts- um den vielfach nicht innegehaltenen Bestimmungen des Lohnbeleidigungen zu warnen. tarifs Geltung zu verschaffen. Sie ersuchen die auswärtigen tikel liege eine Majestätsbeleidigung. Die Zukunft" und die geregelt ist. Der Staatsanwalt meinte, auch in dem geänderten Ar- Kameraden, den Zuzug so lange zu unterlassen, bis die Sad, e nicht ein Schimmer von Wahrheit sei. Trotzdem erdreistete Kritit" hätten das Gegentheil wie der Angeklagte vom fich Ordemann, Bericht über die Gerichtsverhand In Zirndorf bei Nürnberg stehen die Solzarbeiter Tung seine durch das Gericht für unwahr erwiesenen majestät 3 beleidigungen gewesen. Gine bei weitem Buzugs bitten. Staiser behauptet. Auch diese Behauptungen seien mit den Meistern in Differenzen, weshalb sie um Vermeidung des Behauptungen in nicht mißzuverstehender Weise aufrecht zu erschärfere halten. Wegen dieser abermaligen schweren Ehrenkränkung, die schärfere Majestätsbeleidigung, ja die denkbar schärfste, sei aber die Behauptung des Artikels, die das Gegentheil des von jenen Bu gunsten der Arbeiter sind die Differenzen beigelegt, Doutine zur Klageerhebung veranlaßte, wurde Ordemann jetzt Beitungen gefagte vom Kaiser behaupten.( Welche Behauptung die zwischen den Formern und der Leitung des Mannesvom Schöffengericht zu 450 M. Geld- oder 30 Tagen Gefängniß- Beitungen strafe und zu den Kosten verurtheilt. Gegen das erste Urtheil D. R. d. V.") mann'schen Rohrwalzwertes in Rommotau ausdes Schöffengerichts hatte er übrigens bezeichnenderweise nur wegen der Höhe des Strafmaßes Berufung eingelegt, die aber vom Landgericht in ziemlich herber Weise zurückgewiesen
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In Bremen war, wie früher schon mitgetheilt, der Redakteur des Couriers", Johannes Ordemann, vom Schöffengericht zu 250 W. Geldstrafe resp. 25 Tagen Haft sowie zur Publikation des Urtheils verurtheilt worden, weil er dem ehemaligen Geschäftsführer unseres dortigen Parteiblattes, der ehemaligen Geschäftsführer unseres dortigen Parteiblattes, der Bremer Bürger- Zeitung", Alois Doufiné, unwahrer Weise den Vorwurf der Unehrlichkeit gemacht hatte, indem er einen Artikel des, Hamburger Fremdenblatts" aufnahm, worin gesagt war, Doutine habe die Geschäftsbücher in einem chaotischen Zustande hinterlassen und u. a. zirka 1500-1800 Abonnenten nicht gebucht. Das„ Hamb. Fremdenbl." brachte anständigerweise einen Widerruf, der Bremer ," Courier" that es nicht, weshalb es zur Klage tam In der Urtheilsbegründung war vom Vorsitzenden des Schöffengerichts ausdrücklich hervorgehoben worden, daß an den von
Ordemann gegen Dontiné ausgesprochenen Behauptungen auch
worden war.
Polizeiliches, Gerichtliches 2c.
- Die Wiener" Arbeiter- 3eitung" wurde u. a. wegen vier Zeilen eines Artikels über das Ministerium Badeni tonfiszirt, die genau in demselben Wortlaut von der„ Neuen Freien Presse" gebracht worden waren. Das Bourgeoisblatt Neue Freie Presse" blieb natürlich unbehelligt.
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leitende
gebrochen waren.
Gewiß sei eine Wiedergabe einer Majestätsbeleidigung nicht unter ist denn dann teine Majestätsbeleidigung? allen Umständen eine Beleidigung, wohl aber hier, wo sie vom Angeklagten im„ Vorwärts" gebracht sei. Allerdings habe der Vorarlsbergs haben zusammen rund 2000 Mitglieder. Die Gewerkschaften nud Bildunasvereine Tirols und Borwärts" tein" Echimpfwort gebraucht. Er fei der Ansicht, daß der Vorwärts" eine bewußte Fälschung beabsichtigt Zum Streik in Carmang. Der sozialistische Abgeordnete habe, wenn er den Artikel so babe redigiren wollen, daß Millerand hatte beim Ministerpräsident Ribot eine Audienz, feine Majestätsbeleidigung in demselben enthalten sei und dennoch wobei er über das Vorgehen der Behörde beim Ausstand in behauptete, das sächsische Gericht habe das für eine Majestäts- Carmaux Beschwerde führte. Herr Ribot erklärte, der dortige beleidigung erachtet. Ihm liege fern, dadurch den Redakteuren Präfekt habe schon von Beginn des Ausstandes an den Befehl. zu nabe treten zu wollen. Das sei aber unbestreitbar. Die absolute Unparteilichkeit zu beobachten und jede Art der vermeiden. Majestätsbeleidigung sei so start, daß, wenn sie wahr wäre, Herausforderung au Wenn das zutrifft und dann der Zweck Vorwärts", Zweck des alle Autorität zu unter- der Befehl ernsthaft gemeint war, scheint das graben, der denkbar edelste wäre. Er beantragt franzöfifche Ministerium bei seinen Präfekten verzweifelt Monate Gefängniß. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. wenig Autorität zu besigen, denn beim Streit in Carmaux hat Majeftätsbeleidigungs- Prozek Sersfeld hebt zunächst hervor, daß die von den Redakteuren die Behörde nichts weniger als unparteiisch gehandelt. Die des Vorwärts" erstrebten Zwecke nach deren Ansicht gewiß die in der bürgerlichen Presse fursirende Mittheilung, der Streif in vor der Kammer Braulewetter. denkbar edelsten seien. Diese ganzen Betrachtungen der An- Carmaux sei zu Ende, wird von unserem französischen Bruder Gegen unseren Genossen, Redakteur Roland( Dierl) gelangte flagebehörde hätten doch aber offensichtlich mit der Frage, ob organ, beretite République", für unwahr erklärt. Es sind Sonnabend ein Majestätsbeleidigungs- Prozeß zum Abschluß in eine Majestätsbeleidigung vorliege, nichts zu thun. Der Ver- nur einige Hilfsarbeiter und nur ein einziger Glasbläser wieder erster Instanz, der ein grelles Schlaglicht auf unsere Rechtspflege theidiger zerzaust dann unbarmherzig die Auflage, die Anklage, legt zur Arbeit zurückgekehrt. wirft und einen schlagenden Beweis für die in dem bekannten die Widersprüche in den Ausführungen des Staats- Ans Mastricht in Holland wird berichtet, daß 500 Arbeiter Artikel der preußischen Jahrbücher aufgestellten Behauptungen anwalts in packender Weise dar und erklärt in ähnlicher der Glasfabrik von Regout, darunter über 170 Glas über die Stellung der einzelnen Gerichtsorgane zu einander liefert. Weise, wie in dem oben angeführten Beschluß, daß von einer bläser, wegen Lohndifferenzen die Arbeit niedergelegt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Roland auf grund eines Majestätsbeleidigung weder objektiv noch subjektiv die Rede sein Gerichtsberichts Anflage wegen Majestätsbeleidigung erhoben. fönne. Als der Vertheidiger einen Theil des Gerichtsbeschlusses In London droht ein Ausstand der Dockarbeiter der Die Straftammer lehnte die Erhebung einer Anklage ab hierbei sitirte, versuchte der Vorsitzende - allerdings vergeblich East India und Millwall- Docks, weil zum Verladen der Schiffs= aus folgenden Gründen, die den Sachverhalt selbst ausführlich dies als unzulässig hinzustellen. Mit warmen Worten be- frachten auch Frauen angestellt wurden, die zu niedrigeren Be enthalten: antragte der Rechtsanwalt Freisprechung, eventuell pingungen arbeiten, als die Männer. Unter der Ueberschrift, wie man in Sachsen So auf das Mindestmaß von 2 Monaten Gefängniß zu erkennen. zialisten verurtheilt" brachte die in Berlin periodisch Nach längerer Berathung verkündete Landgerichtsbirektor Depeschen und letzte Nachrichten. erscheinende Druckschrift Vorwärts" in der vom Angeklagten Brause wetter etwa: Der Kaiser sei unverletzlich. Das wisse als verantwortlicher Redakteur gezeichneten Nummer 65 vom der Angeklagte und habe ihn dennoch verletzen wollen. 17. März 1895 einen Bericht über eine Gerichts ver- Absicht der Majestätsbeleidigung folge aus der ganzen Tendenz Die der Majestätsbeleidigung angeklagten Tischler Schütt, handlung der Strafkammer des königl. sächsischen Land- des Vorwärts". Der Gerichtshof hat auf sechs Monate gerichts Zwickau , in dem es heißt:" Dem Weber Pawera Gefängniß erkannt. Der Angeklagte wurde zu den Strolchen Strad und Maß wurden von der Strafkammer I des hiesigen Tegte die Anklage zur Last, daß er in einer Textil- zurückgeführt. einer Textil zurückgeführt. Vor kurzem hat Reichsgerichtsrath Stenglein Landgerichts freigesprochen. arbeiter Versammlung gelegentlich Besprechung vorgeschlagen, durch eine neue Art Ausnahmegesetz die Tendenz Hamburg , 5. Oktober. In dem Bankprozeß gegen den der kaiserlichen Erfasse geäußert habe: Der Kaiser des Angefchuldigten als Schuldgrund erachten zu lassen. Man früheren Direktor der Hamburger Maklerbank Julius Cohn tönne die Erlasse nicht durchführen, wenn er auch den guten sieht, die Gerichtspraxis antecipirt diesen Vorschlag schon auf und Siegmund Heckscher wurde gegen beide Angeklagte Willen habe, denn...( hier folgen die je yt infriminirten Worte). grund der bestehenden Gesetzgebung. auf je zwei Jahre Gefängniß und 3000 M., event. weitere 200 Tage Gefängniß erkannt. München , 5. Oktober. ( B. H) Die Münch. Neuest. Nachr." halten ihre jüngst gebrachte Meldung aufrecht, daß die Reichsregierung Maßregeln gegen die Sozialdemokratie plane und fügen hinzu, daß von Seiten des Reichskanzlers nicht blos eine Ausdehnung des bayerischen, sondern auch vor allem
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Dies sei eine Majestätsbeleidigung. Pawera wurde zu 6 Monaten Gefängniß, wegen Beleidigung eines Fabrikinspektors
zu
Gerichts- Beitung.
8 Monaten, insgesammt zu einem Jahre verurtheilt. Die feit dem 12. Januar währende Untersuchungshaft ist nicht angerechnet. Pawera hat die Strafe gleich angetreten, um die Kammergericht. Der verantwortliche Redakteur für den Untersuchungshaft nicht zu verlängern. Durch diesen Bericht foll Annoncentheil des Berliner Tageblattes, D. Gießmann, war sich der Angeschuldigte der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht seinerzeit vom Schöffengericht zu einer Geldstrafe verurtheilt des sächsischen Vereinsgefeßes auf Preußen geplant sei. haben. Wenn nun auch durch Berichte über Gerichtsverhandlungen worden wegen Verstoßes gegen eine Verordnung vom 30. Juni Brüffel, 5. Oktober. ( B. H. ) Hiesige Blätter wollen wissen, und Wiedergabe des inkriminirten Theiles eines Schriftstückes 1887, welche das Aupreisen von Geheimmitteln verbietet. G. demnächst trete eine Konferenz zusammen, deren Aufgabe es ſei, oder einer Rede eine Beleidigung begangen werden kann, so batte die Annonce eines Apothekers aufgenommen, worin gegen daß diejenigen Großmächte, welche die Neutralität und Unbraucht dies doch nicht nothwendig der Fall zu sein und ist Einsendung von 3 M. ein Rezept gegen Flechten 2c. versprochen abhängigkeit Luxemburgs garantirt haben, neuerdings die es jedenfalls dann nicht, wenn mit Rücksicht wurde, das in jeder Apotheke herstellbar sei. Das Gericht hielt Neutralität des Großherzogthums im Kriegsfalle festsetzen auf die Art der Veröffentlichung und den Zweck den Einwand des Angeklagten, daß es sich im vorliegenden sollen. derselben das Bewußtsein von dem ehrenkränkenden Falle um gar fein Geheim mittel handelte, für hin- Amsterdam , 5. Oktober. ( W. T. B.) Gestern Abend beCharakter der Publikation für ausgeschlossen fällig. Es nahm an, daß durch die Annonce doch ein Geheimwegte sich ein Zug von mehreren tausend Perfonen, unter denen erachtet werden muß.( Vgl. Reichsgerichts- Entscheidungen mittel angepriesen fei, wenn es darin auch ausdrücklich hieß, das sich ausständige Bigarren- und Diamantarbeiter befanden, durch in Straffachen: Band 5, Seite 46, 48). Das trifft hier zu. fragliche Rezept könne in jeder Apotheke hergestellt werden. Die die Stadt. Es kam zu einem Zusammenstoß mit der Polizei, Der Zweck des Berichts war, wie die Ueberschrift und die gegen das Urtheil eingelegte Berufung blieb erfolglos und auch die Menge warf mit Steinen, worauf die Polizei die Menge gesperrt gedruckten Worte über Nichtannehmung der Unter- die Revision wurde vom Straffenat des Kammergerichts am mehrmals mit der blanken Waffe angriff. Einige Manifestanten suchungshaft ergeben, dem Leser die vermeintliche Härte der 30. September zurückgewiesen. Letzteres führte aus, die Vor- und ein Polizeibeamter wurden verwundet, drei Verhaftungen sächsischen Gerichte gegenüber den Sozialdemokraten vor Augen entscheidungen wären zutreffend, denn thatsächlich sei ein wurden vorgenommen. Um Mitternacht war die Ruhe wieder zit führen, zu zeingen, daß eine Aeußerung, die als Gebeim mittel in der Anzeige ausgeboten worden. Der Zufab, hergestellt. sehr harmlos hingestellt werden foll, von diefen Ge- das Rezept tönne man sich in jeder Apotheke bereiten lassen, sei Petersburg , 5. Oktober. ( W. T. B.) Der Kreis Berditschew Majestätsbeleidigung aufgefaßt ganz unerheblich, er ändere am Charakter des empfohlenen im Gouvernement Siew ist amtlich als choleraverseucht eitlärt verhältnißmäßig hart geahndet werde. Daß dies Mittels als eines Geheim mittels nichts.
richten schon als eine
und
worden.