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Landbundpatrioten.

Die deutschen   Wanderarbeiter im Urteil der

pommerschen Gutsbesitzer.

Kürzlich erschien eine Flugschrift des Pommerschen Landbundes, in der Angaben von Gutsbesizern über die bei der Beschäftigung deutscher Wanderarbeiter gesam­melten Erfahrungen registriert werden. Die Angaben sind zum Teil so haarsträubend und für die deutschen   Wander arbeiter so beleidigend, daß es lohnt, einige von ihnen fest­zuhalten.

Die Gutsverwaltung in Reezow und Klein Beelow schreibt:

Augenblicklich haben wir eine Kolonne Stettiner Erwerbsloser zur Kartoffelernte. Auch diese Leute sind durch aus unbrauch= bar und faul und legen es nur darauf an, in der Woche bei einer leichten und geringen Arbeit einen möglichst hohen Verdienst zu haben. Die Hälfte der Leute ist bereits nach zwei bzw. fünf Tagen wieder davongegangen.

Herr von Eisenrot- Silberberg aus dem Kreise

Arnswalde   sagt:

Außerdem ist noch zu bemerken, daß die polnischen Wanderarbeiter mindestens doppelt soviel leisten wie die deutschen   Wanderarbeiter.

Ein Herr Fabricius bemerkt:

Die Leute wollen einfach nicht arbeiten. Sie erklärten mir rund heraus, was soll ich bei Ihnen arbeiten, ich gehe ja viel bequemer stempeln.

Herr Nobel auf Chinnow, Kreis Usedom- Wollin  , schreibt folgendes:

Beseitigung des Mieterschutzes?

Ein sonderbares Gerichtsurteil.

Durch Kaufvertrag vom Januar 1911 erwarb der jetzt 77 Jahre| bauten.( So behauptet naürlich der Eigentümer.( Die Red.) Sie alte Gastwirt Fr. Müller die in Tempelhof  , Berliner   fönnen nach alledem, nach ihrer Bestimmung, dem wirtschaftlichen Straße 97 belegene Gastwirtschaft mit sämtlichem Inventar von Zweck der Gastwirtschaft zu dienen, und nach ihrem räumlichen seinem Vorgänger Aug. Schmidt. Der damalige Hauseigen Verhältnis zu dieser, nur als Zubehör gelten und müssen deren tümer genehmigte den llebergang des Mietsverhältnisses auf Müller stehen, teilen. Daß die Parteien das Vertragsverhältnis als Rechtsschick al solange diese Beziehungen be= durch Nachtrag vom 27. Januar 1911. Der Mietvertrag ist einer Miete bezeichnet haben, ist gleichgültig, auch welche Auffassung das der früher allgemein in Berlin   üblich gewesenen formularmäßigen Mieteinigungsamt über die Natur des Vertrages gehabt. Berträge.

Der jezige Eigentümer des Hauses, der das Grundstück 1919 fäuflich erwarb, fündigte im vorigen Jahre den Vertrag, weil es sich nach seiner Ansicht um ein Pa cht verhältnis handelt und das Mieterschutzgesetz hierauf keine Anwendung findet.

zu

Da Müller diese Kündigung nicht anerkannte, weil sie im Gegensay 11. November 1926 steht, flagte Hoffmann auf Räumung und der Hirtsiefer Verordnung Dom gewann den Prozeß auch in beiden Instanzen. Die Ent­scheidungsgründe des Landgerichtsurteils- Land gericht II Berlin, 22. Ziviltammer 35 Om 730/ 26- lauten, wie folgt:

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,, Die den Beklagten überlassenen Räume im Erdgeschoß waren, wie unstreitig ist, bei der Uebernahme durch fie am 1. Februar 1911 mit einer für den Betrieb einer Gastwirtschaft geeigneten Aus­stattung und Einrichtung versehen und auch in ihrer baulichen Be­schaffenheit zu dem vereinbarten Zweck geeignet. Sie sind mithin den Beklagten als fruchtbringende Sache überlassen worden. Das Rechtsverhältnis der Parteien stellt sich demnach, wie das Reichs­gericht in ständiger Rechtsprechung bei Vorliegen dieser Voraus­fegungen angenommen hat, als Pachtvertrag dar. Diese Pacht erstreckt sich auch auf die mitüberlassenen Wohn= räume von 4 3immern im ersten Stod wert. Sie sind nur durch die Gastwirtschaft betretbar und haben mit dieser die Küche und Toilette gemeinsam. Sie stellen also schon nach ihrer baulichen Anlage feine selbständige Wohnung dar. Noch weniger Graf von Schwerin   in Ducherow   gab folgendes trifft das nach ihrem Zweck zu. Sie sind ständig mit der Gastwirt­Urteil ab: schaft zusammen den Pächtern dieser überlassen worden, um ihnen Eine eine bequeme unmittelbar zugängliche Unterkunft zu bieten. Trennung von den Wirtschaftsräumen erforderte erhebliche Um­

Nach dem, was ich jedoch in anderen Wirtschaften sah, möchte ich fest behaupten, daß deutsche Schnitter noch nicht 50 Prozent von dem leisten, was polnische Schnitter an Arbeit schaffen. M. E. ist es Grundsatz der deutschen   Wanderarbeiter ,, recht wenig tun und viel verdienen". Sie fäen nicht, und sie ernten nicht, und die Gutsverwaltung ernährte sie doch.

Ich sehe jedenfalls meinen Bersuch, nur mit deutschen   Wander­arbeitern auszukommen, als fehlgeschlagen an und werde ihn nicht wiederholen, solange bei einem großen Teil der deutschen  Arbeiterschaft die Meinung besteht, auch ohne Arbeit leben zu können.

Besonders bezeichnend ist die Antwort des Ritterguts­befizers von 3igewiß, Gr. Gansen im Kreise Stolp  :

Während der polnische Wanderarbeiter ein ausgezeichneter landwirtschaftlicher Arbeiter ist, der mit großer Vertragstreue seinen Verpflichtungen nachkommt, bildet nach meinen Erfahrungen der deutsche Wanderarbeiter ein dauernd unzufriedenes und Unfrieden verbreitendes Element. Trotzdem gleiche Lohn- und Verpflegungsfäge für deutsche wie für polnische Wander­arbeiter gegeben wurden, habe ich in allen Jahren nach einer Be­schäftigungsdauer der deutschen   Wanderarbeiter von höchstens zwei Tagen eine Entlassung dieser einer weiteren Beschäftigung vorziehen müssen.

Die frappante Uebereinstimmung der Urteile macht diese Auslassungen von vornherein verdächtig. Wenn es feine Gutsbefizer gibt, die mit den deutschen   Wanderarbeitern zu frieden sind, so fann das nicht an den letzteren allein liegen. Bielmehr wird man die Ursache auch darin suchen müssen, daß man an die niedrig entlohnten und oft grauenhaft unter­gebrachten Wanderarbeiter Anforderungen stellt, die zu er füllen man eben Pole sein muß. Denn Polen   ist nun ein­mal noch heute das Land niedriger Löhne und sozialen

Rückstandes.

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Mord an der Braut.

In einem Wutanfall im Bett erwürgt.

Eine furchtbare Liebestragödie, die an den Fall der ermordeten Else Arndt in der Rosenthaler Straße erinnert, hat sich in der ver­gangenen Nacht im Hause Fidicinstraße 29 abgespielt. Der 22 Jahre alte Brauereiarbeiter Artur Fischer   erwürgte dort seine Braut, die 24 Jahre alte Näherin Emma Marschner aus der Ringbahnstraße 13 zu Tempelhof  .

Die jungen Leute unterhielten seit längerer Zeit ein Verhält­nis, das Mädchen hatte aber zu Bekannten wiederholt geäußert, daß es die Absicht habe, sich von Fischer zu trennen. In der Woh nung der Mutter fam schließlich mehrmals eine Aussöhnung zu stande. Gestern muß Fischer das Mädchen wieder getroffen und morgens erschien er auf dem Polizeirevier und teilte mit, daß überredet haben, ihn in seine Wohnung zu begleiten. Gegen 3 Uhr er seine Braut ermordet habe. Die Beamten fanden feine Angaben bestätigt. In dem Zimmer Fischers, der im hohen Erdgeschoß, als Untermieter wohnt, lag das Mädchen vollständig entfleidet tot im Bett. Am Halse zeigten sich deutliche Bürgemale, und außerdem hatte der Mörder seinem Opfer eine Schnur um den Hals gelegt. Nach seiner Darstellung ist er mit dem Mädchen abermals in Streit geraten und hat die Unglück­liche in ausbrechender Wut gepackt und ermordet. Als sein Ber­brechen ihm zum Bewußtsein fam, versuchte er, das Mädchen ins Leben zurückzurufen, hatte aber feinen Erfolg. Er verließ endlich das Haus, suchte mehrere Lokale auf, um sich Mut anzutrinken und stellte sich schließlich der Polizei. Die Leiche wurde beschlag­nahmt und nach dem Schauhause gebracht. Da bei Fischer offenbar a distische Neigungen zutage getreten find, so ist die Ver­mutung nicht von der Hand zu weisen, daß er vielleicht auch für den Mord an Else Arndt als Täter ins Frage tommt. Die Unter­

Esperanto- Weltkongreß.

Ist dem aber so und nach allem was man über die Liebe der Großagrarier zu ihren Arbeitern weiß, ist es nicht anders so verdienen diese angeblich betriebswirtschaftlichen Urteile als ich amlose Heze energische Zurückweisung. Die Deutschnationalen fassen den berühmten Schutz der nationalen Arbeit", der zur Begründung der Wucherzölle herhalten muß, dahin auf, daß die Rente der Groß- fuchung ist noch im Gange. grundbesizer, nicht aber die Arbeitskraft der Tätigen gefördert werden soll. So erflärt es sich, daß man mit ftreng nationaler Geste die Einfuhr fremder Waren fern­halten, die Einfuhr billiger und anspruchsloser Arbeitskräfte aber steigern will, um auf die deutsche Landarbeiterschaft einen sozialen Drud auszuüben. Praktisch wird da durch die Entvölkerung des platten Landes künstlich be­günstigt. Denn dafür, gegen billigen Lohn bei mangelhafter Unterkunft zu arbeiten und dann noch am Arbeitsplatz und sogar in der Deffentlichkeit als Tagedieb be fchimpft zu werden, dafür dankt mit Recht der größte Teil der deutschen   Arbeiter.

Die niedrigen Schmähungen der deutschen   Großgrund befizer gegen die Wanderarbeiter richten sich so von selbst. Aber man wird sich an sie erinnern müssen, wenn die Großagrarier wieder mit Zollansprüchen vor das Par­lament treten.

Das Saargebiet bleibt deutsch  . Die Volksvertreter sagen es dem neuen Landesregenten. Saarbrüden, 27. Juli.  ( WTB.)

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Der Präsident der Regierungskommission des Saargebiets Sir Ernest Wilton hat im Beisein des Regierungskommissars Roß­mann den Präsidenten des Landesrats Scheuer und die Führer der einzelnen Landesratsfraktionen empfangen. Die Fraktionsführer trugen dem Präsidenten ihre prinzipiellen Wünsche in bezug auf das Zusammenarbeiten der Regierung mit dem Landesrat vor, wobei sie besonderes Gewicht darauf legten, daß für die Zukunft die Gutachten des Landesrats mehr als bisher Be rüdsichtigung erfahren und die Regierungskommiffion mit­helfen möge, daß das Saargebiet entsprechend dem Wunsch seiner Bevölkerung bald möglichst zum Deutschen Reich zu= rüdgeführt werde. Der Präfident gab seiner Freude Aus­drud, die Bertreter der Bevölkerung bei sich zu sehen, und sprach die Hoffnung aus, durch die persönliche Fühlungnahme zu einem guten Verhältnis zwischen Regierung und Landesrat zu kommen.

Für 60 000 gefallene Engländer wurde in Ypern   ein Krieger benkmal enthüllt.

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Vor dem römischen Staatsgerichtshof wurde gegen 19 Kommu­nisten wegen Hochverrats verhandelt. Zwei erhielten 12 Jahre, drei 10, die übrigen 9, 8, 6, 5 und 4 Jahre Zuchthaus.

Milderung der Devisenbestimmungen in Frankreich  . Der Finanz­minister hat in einem Rundschreiben an die Leiter der Kreditanstalten eine Reihe von Milderungen der seit dem Jahre 1924 erlaffenen Bestimmungen über die Verhütung der Kapitalflucht verfügt.

fäßlich des 19. Esperanto- Weltkongreffes in Danzig  , ſtatt. An In diesen Tagen findet in Berlin   ein Bortongreß an diefem Borkongres nehmen u. a. Japaner, Engländer, Schweden  , Amerikaner, Jugoslawen, Russen usw., im ganzen 25 verschiedene Nationen teil. Zu Ehren der ausländischen Gäste lud das Komitee Nationen teil. Bu Ehren der ausländischen Gäste lub das Komitee der Berliner   Esperantovereinigung zu einem Begrüßungsabend in die Aula des Dorotheenstädtischen Realgymnasiums, Dorotheen­straße 12. Der große Saal bot ein intereffantes, eigenartiges Bild der verschiedensten Menschenrassen, die, geeint durch eine Sprache, gleichsam eine große Familie bilden. Der Vorsitzende des Berliner  Romitees begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste und verlas des Ministers des Innern, des Berliner   Magistrats, des Messeamtes hierauf viele Glückwunschschreiben der Behörden, u. a. ein Schreiben. und Fremdenbureaus u. a. m. Das Schreiben des Berliner   Messe­amtes enthielt gleichzeitig eine Einladung des Direktors Schick, ge= legentlich der großen Ausstellung im Jahre 1930 auch den Esperanto­fongreß in Berlin   abzuhalten. Im Namen des Berliner   Polizei­präsidiums sprach Regierungsdirektor   Spender, der das große Interesse der Polizei für ein internationales Verständigungsmittel der Völker hervorhob, das zur Völkerverbindung und zur Völker­Kriminaldienst darstelle. Hierauf ergriffen die Bertreter der ein­Derföhnung beitrage und gleichzeitig ein wichtiges Hilfsmittel im zelnen Länder das Wort; als erster Dr. Osata im Namen des japanischen Ministeriums, dann der Bizepräsident der englischen Esperantovereinigung. Im Namen der Holländer sprach eine Frau. Besonderen Dank sprach der Vorsitzende dem Engländer Warden aus, der bereits viele Werke in die Esperantosprache überseht hat. Was hat der Flugpastor verbrochen?

Wir berichteten seinerzeit über die Trauung zweier junger Paare im Flugzeug und die üblen Folgen, die diese Angelegenheit für den antierenden Pastor gehabt hat: Pfarrer Teichmann wurde durch das evangelische Konsistorium der Mark Brandenburg vom Ami suspendiert. In diesen Tagen nun hat das Kon­fistorium zum erstenmal in offizieller Sigung über den Fall ver= handelt. Wir schrieben damals, daß die evangelische Kirche sich noch sie sich aber auf die Beitentwicklung nicht einstellt, wird sie bestimmt an ganz andere Dinge gewöhnen müsse, und fügten hinzu: Wenn teine Lorbeeren ernten und feine neuen Anhänger gewinnen." Dies scheint inzwischen auch das Konsistorium eingesehen zu haben. Denn es erflärt jetzt, nicht die Trauung im Flugzeug sei zu verurteilen, sondern die Tatsache, daß die kirchliche Handlung verfilmt worden sei. Dadurch sei aus dem feierlichen Akt eine Sensation ge­macht worden, und das sei zu verwerfen. Da dürfen wir das hohe Ronfiftorium vielleicht daran erinnern, daß vor dem Kriege tausend­fach Bilder und Photographien von den Hochzeiten fürstlicher Per­sönlichkeiten bis zum Fürsten von Reuß- Greiz- Lobenstein mittlerer Linie abwärts verbreitet worden sind mit dem knienden Paar und dem segnenden Bastor darauf. Ist das keine Sensations= macherei? Pfarrer Teichmann bleibt bis auf weiteres vom Amt fufpendiert. Sind anno dazumals auch die dipersen Hof prediger   disziplinarij belangt worden?

Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts kommt es auch nicht darauf an, wer die Inventarstücke angeschafft hat, und wer deren Eigentümer ist. Die Ausführungen die die Beklagten hiergegen vor­bringen, desgleichen ihre Ausführungen, die sich auf den früheren Zustand der streitigen Räume beziehen, sind nicht erheblich und nicht imftande, die für sie harte Rechtslage zu ändern. ordnung vom 11. November 1926 über Lockerung der Zwangs­Der Wohlfahrtsminister Hirtsiefer sagt in seiner Ver­wirtschaft für gewerbliche Räume, daß Läden, die mit Wohnraum zusammenhängen, nach wie vor dem Mieterschutzgesez unterstehen und nicht gekündigt werden dürfen, das Landgericht II Berlin   ist dagegen der Auffassung, gerade weil die Wohnung so eng mit dem Laden zusammenhängt, gibt es keinen Misterschutz; die Mieter sind vielmehr auch aus der Wohnung hinauszuwerfen. Bei einer solchen Rechtsprechung wird es wohl nicht viele Ladenmieter geben, bei denen nicht plötzlich das Mietverhältnis in ein Bachtverhältnis um­gedeutet wird, und damit diese Mieter um ihren gesetzlichen Schutz gebracht werden können. Ist das der Wille des Gesek gebers? Was sagt das Wohlfahrtsministerium, zu dieser Wegeskommentierung seiner Ber= ordnung?

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Am 2. August soll die Räumung durch den Gerichts: vollzieher vorgenommen werden, die alten Leute mit drei erwachsenen Töchtern( davon eine geistesschwach), wissen heute noch nicht, wo sie bleiben werden. Ohne Entschädigung, ohne Eristenzmittel müssen sie die Räume verlassen, in denen sie 16 Jahre lang ihr Brot hatten. Aufgabe des Wohnungsamtes ist es, noch vor dem 2. August eine geeignete Wohnung für diese un­schuldigen Opfer einer unverständlichen Rechtsprechung zu schaffen, und Aufgabe des Reichstages muß es sein, gesetzgeberische Maß­nahmen gegen die Wiederholung solcher Fälle umgehend zu treffen.

Der Grundstein ihrer Ehe".

Das Verfteck im Humboldthain.

Eine wilde Jagd gab es vor einigen Tagen in der Siemens­straße. Hier hatte ein 25 Jahre alter Frizz M. unter verwickelten Umständen versucht, sich in den Besitz eines Brautsch ages zu sehen, der ihm eine sofortige Heirat ermöglichen sollte. M. war häufiger Gast in einem Lokal in der Siemensstraße und hatte in Er­fahrung gebracht, wo die Wirtin ihr Geld und ihre Schmuck­sachen aufbewahrte.

Als sie neulich zu einer kurzen Besorgung das Lofal verließ, faßte er den Entschluß, sich diese Werte anzueignen. Er ging aber nicht den direkten Weg. Bom Hofe aus zwängte er sich durch ein enges Klosettfenster, drang in das Schlafzimmer der Wirtin ein und holte aus einem Schränfchen bares Geld und Schmucksachen im Gesamtwert von etwa 4000 Mart. Auf demselben Wege, auf dem er gekommen war, fehrte er auf den Hof zurück und setzte sich dann, um feinen Verdacht zu erregen, wie ein harmlofer Gaft in den Schankraum. Als die Wirtin zurückkehrte, wurde der Dieb­ftahl alsbald entdeckt. Die Frau, die ihre Pappenheimer tannte", wollte rasch die Polizei holen und bat einige andere Gäste, solange ein Auge auf M. zu haben. M., dem die Be­obachtung natürlich nicht entging, sprang plötzlich auf. Alle glaubten, daß er zur Tür hinaus wollte und verftellte ihm den Weg. Et aber

setzte über die Thefe, rannte durch die Wohnung und versteckte sich in Keller. Als man ihn auch hier aufstöberte, fauste er mit einem Lastenaufzug in das 4. Stocwerk hinauf, erkletterte das Dach und flüchtete über einige Nachbardächer hinweg auf die Straße hinunter. Ehe seine Verfolger ihn greifen fonnten, war er in ein Auto gestiegen und davongefahren. Die Wohnung feiner Braut wurde in der Ramlerstraße ermittelt, und hier nahmen die Beamten der Dienststelle B 3 eine überraschende Durchsuchung vor. Das Von dem gestohlenen Gut wurde aber nichts gefunden. Bärchen bestritt alles und M. gab an, daß er lediglich aus Furcht vor feinen Berfolgern geflüchtet sei. Man setzte sie wieder auf freien Fuß, hielt sie aber unter ständiger Be­obachtung. Es fiel auf, daß das Paar seine Spaziergänge mit Vorliebe in dem Humboldthain unternahm und

hier einem bestimmten Platz an der Himmelfahrtskirche besonders liebevolle Aufmerksamkeit schenkte. Beim Nachgraben ent­deckte man denn dort auch die der Wirtin gestohlenen Sachen, die den Grundstein zu der neuen Ehe hatten bilden sollen. Jetzt wurden M. und sein Bräutchen wiederum festgenommen, und der junge Mann gab den Diebstahl auch zu. Er ist bisher un= bescholten, war aber so vernarrt, daß er vor feinem Mittel zurüdschreckte.

Eisenbahndammrutsch in Leipzig  .

Leipzig  , 27. Juli.  ( Tul.)

Nach Passieren des Münchener   D- 3uges gestern furz nach 20 Uhr ist der Eisenbahndamm bei der Guldenen Aue in Leipzig  Schienenstrang teilweise freigelegt murde. Der Betrieb wird ein­in einer Länge von 50 bis 60 Metern abgerutscht, so daß der eine gleifig aufrechterhalten. Man glaubt, daß durch den Regen der letzten Tage die Erde des Bahnkörpers gelockert wurde. Ein Boot und drei Mann.

Stadt und Messeamt Frankfurt a. M. haben das Angebot eines Kapitän Sievert angenommen, der mit einem neuen Meter langen und Meter breiten Segelboot, das den Namen Frankfurt   a. M." tragen wird, mit drei Mann Bejagung eine Welt­umsegelung unternehmen will. Von Frankfurt   a. M. aus soll auf der Donau   das Schwarze Meer erreicht werden, von da geht es durch die Dardanellen und den Suezkanal nach Ostindien und weiter von Singapore   nach Batavia. Hier soll das Boot überholt werden. Die Weiterfahrt geht dann durch die Inseln des Stillen Ozeans  , und die Strecke bis zur Küste von Chile   soll in Begleitung eines großen Dampfers zurückgelegt werden. Durch die Straße von Magelhaes soll die Ostküste von Amerifa gewonnen werden und die Fahrt in reichen Städten Vorträge über die Bedeutung der New York   enden. Kapitän Sievert hat den Auftrag, in zahl­Werbematerial mitführen wird. Frankfurter Messe   zu halten, über die der Segler zahlreiches

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Franzöfifche Anerkennung für deutsche Seeleute. Für die am 26. Februar d. J. durch das deutsche Motortantschiff Phöbus" der aus 53 Mann bestehenden Mannschaft des französischen   Fisch­dampfers Malouin" geleistete Hilfe hat die französische   Re­gierung jetzt durch den hiesigen Generalkonsul dem Kapitän Courtin vom Dampfer Phöbus" eine silberne Plakette und dem Radiotelegraphisten Meusch eine Bronze plafette überreichen laffen. Im beigefügten Schreiben heißt es, derartige Mutbezeu gungen von deutschen   gegenüber französischen   Seeleuten sei nicht nur ein Beweis von der hohen Pflichtauffassung, sondern sie stärkten auch in Frankreich   die Gewißheit, daß unter tragischen Umständen die Herzen zweier Völker sich näherten und sie sich dadurch besser verstehen und schäzen lernten.