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Doppelter Reinfall des VBMJ.

Die Zahlung der Ueberstunden und Ferien.

Der Hauptausschuß für Arbeiterfragen, der nach dem Rahmen vertrag A, abgeschlossen zwischen dem Berband Berliner   Metall induftrieller und dem Deutschen Metallarbeiterverband   über grund fägliche. Streitfragen, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben, zu entscheiden hat, hatte sich in seiner jüngsten Sigung mit der Frage Bezahlung der Ueberstunden" zu beschäftigen.

"

Der Verband Berliner   Metallindustrieller hatte eine Mitteilung an seine Mitglieder ergehen lassen, aus der hervorging daß der Ueberstundenzuschlag von 15 Proz. nur dann gezahlt werden soll, wenn die reine Wochenarbeitszeit von 48 Stun den erreicht ist.

Der Deutsche   Metallarbeiterverband hat an seine Mitglieder die Anweisung herausgegeben, daß jede Ueberstunde, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit gemäß Arbeitsordnung geleistet wird, mit dem prozentualen Zuschlag zu zahlen ist. Der Hauptausschuß hat folgende Entscheidung gefällt: ,, Die regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Abschnitts IL ,, Arbeitszeit" Abs. 5 des Tarifvertrages vom 1. Juni 1927 ist die regelmäßige tägliche Arbeitszeit gemäß den Bestimmungen der Arbeitsordnung. Mit Ueberstundenzuschlag sind daher, sofern dieser nicht gemäß Abschnitt 2 Abs. 6 verwirkt wird, die Stunden zu bezahlen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden, und zwar ohne Rücksicht auf

die wöchentliche Arbeitszeit."

Zu Abschnitt 6 Urlaub", 3iffer 3, wurde folgende Ent­scheidung gefällt:

In den im Tarifvertrag vom 1. Juni 1927 im Abschnitt 6 Urlaub", Ziffer 3, aufgeführten Fällen von vorübergehen der Entlassung gilt bei der Berechnung der Ur= laubsdauer die Zeit der Arbeitsunterbrechung von zwei bzw. drei Monaten als Arbeitszeit."

Diese beiden flaren Entscheidungen versperren allen Winkel­zügen der Unternehmer den Weg. Der flare Rechtsanspruch der Arbeiter auf die Zahlung der lleberstunden und der Ferien. ist damit sichergestellt. Die juristischen Berater des BBMI. haben diesen in

eine Blamage hineingeritten. Etwas weniger Advokatenknifflichkeit und mehr soziales Rechtsempfinden hätten den VBMI. vor diefer doppelten Niederlage bewahrt.

Lohnbewegung in der Berliner   Holzindustrie Kündigung des Lohntarifs.

Gestern abend beschäftigten sich die Funktionäre der Berliner  Holzindustrie in einer stark besuchten Versammlung in den Andreas­Sälen mit der Kündig ung des Lohntarifs.

Der Bevollmächtigte der Berliner   Ortsverwaltung des Holz­arbeiterverbandes, Genosse Boese, wies zunächst darauf hin, daß im Frühjahr d. I. nach längerer tarifloser Zeit neben anderen Branchen auch für die Berliner   Holzindustrie wieder Lohntarife abgeschlossen werden konnten, die aber die Arbeiter nicht voll be­friedigten, da die Tarifabschlüsse noch unter dem Druck der Krise standen. Aus diesem Grunde herrscht in allen Branchen die einheitliche Auffassung, die Tarife, die meist im Herbst ablaufen, zu fündigen. Die engere sowie die erweiterte Ortsverwaltung hat sich am Montag mit der Kündigung des Lohnabkommens in der Berliner   Holzindustrie sowie mit der Aufstellung der Lohn­' forderungen beschäftigt und nach eingehender Beratung beschlossen, den Funktionären zu empfehlen, das Lohnabkommen zum 30. Sep­tember zu fündigen und folgende Lohnerhöhung zu bean­fragen:

Ueber 22 Jahre alte Fach a rbeiter erhalten ab 1. Dttober auf ihre bestehenden Stundenlöhne eine Zulage von 15. Pfennig, Hilfsarbeiter 12 Pfennig, Facharbeiterinnen 10 Bi. und Hilfsarbeiterinnen 8 Pfennig. Sämtliche am 30, Sep­tember bestehenden 2rfordtarife werden um 14 Broz. erhöht. Die Lohnzulage für die Arbeiter und Arbeiterinnen von 16 bis 22 Jahren werden nach dem im Lohnabkommen vom 12. Fe­bruar d. I. festgelegten Schlüssel berechnet. Der Zuschlag für Montagen außerhalb Berlins   foll von 6,40 M. auf 8,50 M. pro Tag erhöht werden. Die tariflichen Durchschnittslöhne follen betragen für Facharbeiter über 22 Jahre 1,26 m., Hilfs= arbeiter 1,05 M., Facharbeiterinnen 87 Pf., Hilfsarbeiterinnen 71 Pf. Die Durchschnittslöhne der übrigen Arbeiter und Arbeite­rinnen sollen gleichfalls nach dem schon erwähnten Schlüssel berechnet merden. Das Lohnabkommen soll vom 1. Oktober bis zum 15. Fe­bruar 1928 gelten, jedoch mit der Maßgabe, daß, wenn im Januar nder Februar neue Mietsteigerungen eintreten, diese entsprechend den im jezigen Lohntarif festgelegten Bestimmungen durch eine Miet= zulage auf die bestehenden Zeit oder Akkordlöhne zugeschlagen merden follen.

Genoffe Boese bemerkte zum Schluß seiner Ausführungen, daß diese Forderungen nicht übertrieben hoch seien, sondern ihre restlose Bewilligung den Berliner   Holzarbeitern noch nicht einmal ganz das reale Wocheneinkommen der Vorfriegszeit bringen würde.

In der sehr fachlichen Diskussion brachten alle Redner zum Aus­drud, daß an der aufgestellten und noch sehr mäßigen Forderung unbedingt festgehalten werden und bei einer etwaigen ablehnenden Stellungnahme der Unternehmer versucht werden müsse, die Forderung mit allen gewertschaftlichen Mitteln, gegebenenfalls auch durch den offenen Kampf, durchzusetzen. Die Berfammlung billigte die von der Verwaltung aufgestellten Forderungen.

Bundeskongreß des ADB.

Zu dem Referat des Genossen Dr. Herz wurde feine Debatte gewünscht, sondern anschließend daran der Bericht der Rechts. Pommission erstattet. Danach wurde eine Entschließung zum Entwurf der Reichsstrafordnung angenommen, in der der Kongreß erklärt, daß dieser Entwurf als Grundlage einer Re form des Disziplinarrechts nicht geeignet erscheine. Es wird ge­

fordert, daß an Stelle dieses Entwurfs eine Novelle zum

Reichsbeamtengeseh

beschlossen wird, die insbesondere die Verjährung von Dienstver gehen, die unbeschränkte Zulässigkeit von Beschwerde und Wieder: aufnahme und die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren Freigesprochenen, die Rechtskraftfähigkeit von Strasbescheiden und Einstellungsbeschlüssen im nichtförmlichen Dienststrafverfahren fowie die Berechtigung der Beamtenorganisationen zur Vertretung ihrer Mitglieder im Disziplinarverfahren vorsieht. Die nach dieser Rich­fung abgeänderten Borschriften des Reichsbeamtengefeßes würden den Beamten bis zur Berabschiedung eines neuen Entwurfs einer Reichsdienststrafordnung, der allen Zusicherungen der Verfassung und der Idee eines Rechtsstaates entspricht, einen größeren Schuzz gewähren als der vorliegende fritifierie Entwurf der Reichsdienst­strafordnung.

Neben einigen weiteren Entschließungen wurde folgende zur Frage der Arbeitszeit der Beamten

einstimmig angenommen.

" Der 2. Bundeskongreß des ADB. fordert eine gefeßliche Rege­lung der Arbeitszeit für die Beamten in Uebereinstimmung mit den für die Arbeiter und Angestellten gülti­gen Vorschriften. Als den geeignetsten Weg dafür betrachtet er es, daß im Arbeitsschußgeleß die grundsägliche Einbe­ziehung der Beamten ausgesprochen und die dort vorce­lehene Möglichkeit, die Arbeitszeit der Beamten auf die Angestellten und Arbeiter zu übertragen, befettigt wird. 3ur Regelung

von Einzelfragen ist der Erlaß eines besonderen Ausführungsgesetzes vorzusehen, das in die allgemeine Beamtengesetzgebung einzufügen ist. Der Bundesvorstand wird beauftragt, einen Entwurf hierfür auszuarbeiten, nachdem der Entwurf zum Arbeitsschutzgesetz dem Reichstag vorgelegt ist. Bis zum Infrafttreten dieser Vorschrift sind die gegenwärtig für die Reichs- und Reichsbahnbeamten gelten den Bestimmungen dahin abzuändern, daß die durchschnittliche wöchentliche 48stündige Arbeitszeit

bei allen Berwaltungen und in allen Betrieben des Reichs und der Reichsbahn wieder eingeführt wird. Das gleiche gilt für die Länder und Gemeinden, in denen die 48stündige Arbeitszeit noch nicht durchgeführt iſt."

Schließlich wurde in einer ebenfalls einstimmig angenom­menen Entschließung verlangt, daß die weiblichen Beamten mit den männlichen grundsäßlich und ausnahmslos gleichge= stellt werden sollen, sowohl in ihrer Besoldung als auch in ihrer Rechtsstellung. Insbesondere wird die Beseitigung des Art. 14 der Personalabbauverordnung verlangt.

Darauf machte Genosse Dr. Bölter den Vorschlag, fein Refe­rat über die Besoldungsreform noch zurückzustellen, da man erst abwarten müsse,

ob der Reichsfinanzminiffer Dr. Köhler erscheinen werde. Befremden löfte seine Mitteilung aus, daß der Reichsfinanzminister ihm am Freitag erklärt habe, daß ihm von seinem Referenten bis zu diesem Lage nichts von einer Einladung zu dem Bundesfongreß des ADB. gefagt worden sei. Der Bundestag beschloß darauf, das Referat bis Mittwoch zurückzustellen und abzuwarten, ob der Reichsfinanzminister erscheinen wird.

In der Nachmittagssigune wurden die zu den Bundessatzungen und zu den Organisationsrichtlinien gestellten Abänderungs= anträge beraten. Nach der Erledigung dieser Anträge wurde die Blenarsizung auf heute vormittag vertagt. Es traten noch der Besoldungsausschuß und die Kommission zur Vorbereitung der Wah­len des Bundesvorstandes zu einer internen Sigung zufammen.

Zum Kampf im mitteldeutschen Bergbau. Solidarität der Angestellten.

Zu dem Lohnkampf der Arbeiter im mitteldeutschen Braun­

fohlenbergbau haben die Angestelltenorganisationen einen gemein­samen. Aufruf an die Angestellten im gesamten

mitteldeutschen Brauntohlenbergbau gerichtet, in dem es heißt:

Es ist damit zu rechnen, daß die Arbeitgeber von den Ange­stellten verlangen werden, auf die Arbeiter dahin einzuwirken, die Kündigungszettel nicht zu unterschreiben oder ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Die An­gestellten haben feine Veranlassung, die Arbeiter in der Durchführung ihrer Lohnbewegung zu behindern. Die unterzeich neten Angestelltenorganisationen erwarten von den Angestellten, daß sie sich jeder Beeinflussung der Arbeiter im Sinne der Arbeitgeber enthalten. Allgemeiner freier Angestelltenbund. Gewerkschaftsbund der Angestellten. Reichsverband deutscher Bergbauangestellter, Fach­gruppe Bergbau im Gedag.."

Einigung im Lohnstreit der Metallformer. Die Metallformer ffimmen zu.

In der sehr gut besuchten Bersammlung im Dresdener   Kasino gab Genosse Bredow den Bericht der Verhandlungskommission. In den letzten Verhandlungen mit den Unternehmern fonnte auch über die Geltungsdauer des Schiedsspruches eine Einigung erzielt werden. Nach über dreistündigen Verhandlungen ist erreicht worden, die Gültigkeitsdauer des Abkommens bis zum 30. November zu verfürzen. Die Lohnzuschläge betragen 6 Pf. pro Stunde für alle Sparten. Die Affordpreise werden um 5 Proz. erhöht. Der erhöhte Lohn wird schon ab dieser Woche gezahlt. Genosse Bredow betonte in seinen Ausführungen, daß mit der Festsetzung einer fürzeren Geltungsdauer die wesentliche Forderung der erneuten Berhandlungen erfüllt worden ist. Die Vertrauensmänner haben darum in ihrer Sigung mit großer Majorität beschlossen, den Kol­legen die Annahme des Schiedsspruches zu empfehlen.

In der sehr ausgedehnten Diskussion, in der Redner für und gegen den Streif zu Worte famen, wurde wiederholt betont, auch von Kommunisten, daß die Stellungnahme des Vorwärts" zum Lohnstreit der ganzen Bewegung gute Dienste geleistet habe. Bei der Abstimmung wurde gegen eine starke Minorität die Annahme des Schiedsspruches beschlossen.

Der Kampf in der Solinger   Metallindustrie. Gescheiterte Verhandlungen.

Solingen  , 13. September.  ( BTB.) Die für den 12. September angekündigte Aussperrung in der Solinger Industrie, von der 22000 Arbeiter betroffen wurden, iſt, nachdem die Gewerkschaften von den Streikenden abgerückt waren, von dem Arbeitgeberverband aufgehoben worden. Die darauf­hin geführten zwölfftündigen Verhandlungen zwischen dem Arbeit­geberverband und den Gewerkschaften haben zu feinem Er­gebnis geführt. Die Ortsverwaltung des Deutschen Metallarbeiter­verbandes hielt an der geforderten 25 bis 30prozentigen Lohn­erhöhung fest; dies wurde von Arbeitgeberseite abgelehnt und er­klärt, daß keine Möglichkeit gegeben sei, auf paritätischem Boden weitere Zugeständnisse zu machen.

Neuer Vermittlungsversuch in Krefeld  . Ein Schlichter ernannt.

Krefeld  , 13. September.  ( WTB.) Dem Arbeitgeberverband der niederrheinischen Seidenindustrie ist vom Reichsarbeitsministerium ein Schreiben zugegangen, wonach im Lohnkampf der rheinischen Seidenindustrie Oberlandesgerichtsrat Dr. Siller in Köln   zum Schlichter bestellt worden ist.

Freie Gewerkschaftsjugend Groß- Berlin. Heute 19% Uhr tagen die Gruppen: Reuteln: Gruppenheim Jugendheim Bergstr. 29, Sof. Bortrag: Das Betriebs­rätegeles." Cüdwesten: Gruppenheim Städt. Jugendheim Nordstr. 11, Fabrik­gebäude. Fortsehung der Tarifverhandlung. Straße 18-19. ting: Gruppenheim Jugendheim" Eberswalder Str. 10. Vortrag: Das Anti­gewerkschaftsgefes in England." Weißensee  : Jugendheim Parkstr. 36. Bot­weg, Ernstftr. 16. Biederabend. Straße 24-25. Vortrag: China   einst und fest." Charlottenburg  : Jugend­heim Deutsches Arantentassenhaus, Berliner   Str. 137. Unterhaltungsabend. Kulturabteilung des DMV., 19 Uhr. Programm: Die Leuchte Asiens  . Spiel, Tanz und Sport. Die Rabelverlegung und herstellung.

Moabit  : Jugendheim Lehrter Rord­Bir lesen aus König Alkohol  " von Jack London  . Baumschulenweg: Jugendheim Baumschulen..

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trag: Was will die Bolfsbühne?"

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Zentrum: Jugendheim Zehdenicker

Jugendgruppe des 86. Seute, Mittwod), 19% Uhr, Veranstaltungen in folgenden Bezirken: Often: Jugendheim Schule Litauer Str. 18. Bortrag: Ger­ hart Hauptmann  "( Dr. Schütte). Reukölln: Jugendheim Nogatstr. 53. Bor  trag: Mißstände im faufmännischen Lehrlingswesen"( Eschbach). Charlotten burg: Jugendheim Rosinenstr. 4. Bunter Abend. Nordwest: Realgymnasium Webbing Gesund­Schleswiger Ufer 14. It- Berliner Humor"( Heilbrunn). brunnen: Jugendheim Schönstedtstr. 1. Vortrag: Das Reichstonkordat" ( Rachom). Spanbau: Jugendheim Lindenufer 1. Ausspracheabend über Ge fundheitsfragen des Alltags"( Dr. med. Norbert Marg).

Berantwortlich für Politik: Richard Bernstein; Wirtschaft: G. Alingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton  : Dr. John Schikowski; Lotales und Sonstiges: Friz Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Drud: Borwärts- Buchbruderet und Berlagsanstalt Baul Singer u Co. Berlin SW 68. Lindenstraße S. Sierau 2 Beilagen und..Unterhaltuna und Wiffen".

Nachdem die Vertrauensmänner der Berliner   Metallformer, in einer Sigung am Sonnabend ihre Zustimmung zum Lohn­akkommen gegeben hatten, beschloß gestern die Branchenverjamm- Berlag Borttalander Berlin  , lung gleichfalls die Annahme.

Ganz plöglich, trog ihres längeren, schweren Leidens, für uns unerwartet, entichlief am Sonntag, dem 11. Gep­tember 1927, um 4%, Uhr nachmittags, meine inniggeliebte Frau, unjere liebe treuforgende Mutter Schmiegermutter Schweffer, Schwägerin und Tante

Frau Elise Knuth

geb Abraham  

im 47. Lebensjahr.

In tiefer Trauer Max Knuth Siegfried Knuth Gerhard Knuth

Berlin  , 11. September 1927 Schönhauser Allee   129, 70c t. 46a. Die Beerdigung findet am 15. Gep­tember, nachmittags 4 Uhr, von der Rapelle des Gethsemane- Friedhofes, Nordend, aus statt.

Vor der Beisetzung findet um 2, Uhe im engsten Familientreise eine Trauer feier in der Wohnung ftatf.

Am Sonnabend, dem 10. September, verschied nach schwerem Leiden meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwester und Tante

Magdalene Nolden

geb. Norkerwitz im 38. Lebensjahre. Dies zeigen tiefbetrübt an

Heinrich Nolden und Kinder. Beerdigung, Donnerstag, 15. Sep­tember, 15, Uhr, von der Halle des Neuköllner   Friedhofes, Rudower Str.

Deutscher Metallarbeiter- Verband Eisendreher, Revolverdreher, Rundschleifer fowie Dreherinnen!

Die nächste Ordentliche Bertrauens­leute- Ronferenz findet nicht am 15. Geptember, fondern am 29. Septbr. im großen Gaal des Verbandshauses, Linienste 83/85, ſtatt.

Einladungen hierzu erfolgen noch. Karten zum Kunstabend am 22. Oftober find bei allen Kommissionsmitgliedern erhältlich. Die Ortsverwaltung. Zurück

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