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Die Feme   der Kaffeehausbesizer.

Arbeitsgerichte

fonbergerichtlichen Bergünstigung zuteil werden.

feinerlei

distises Das hinterhältige System der Schwarzen Listen. seiner bisherigen Stellung für ihn nur Nachteile verknüpft sind. Die

Der Verein der Kaffeehausbesiger versendet vonvon etwa 20 Kollegen besuchten Betriebsbefprechung an­Zeit zu Zeit Rundschreiben an feine Mitglieder, worin die Namen von Angestellten, die sich in irgendeiner Weise bei derartiges Rundschreiben lag einer Berhandlung vor dem Arbeits­den Arbeitgebern unbeliebt gemacht haben, angeführt werden. Ein

gericht zugrunde.

Das Schriftstück beginnt mit den Worten: Die namhaft ge­Schaden

gebliche Mißstände im Betriebe in temperamentvollen Worten tri­tisiert, einen Streit als Abhilfsmaßnahme empfohlen und sich er­dem Unternehmer hinterbracht. Der Erfolg dieser erbärmlichen An­boten, als Streitposten tätig zu sein. Zwei Angestellte haben das geberei war die Verfemung des Klägers durch den Verein der Kaffeehausbesizer.

Bleibt es dabei, so wird sich unter den älteren, im Arbeitsrecht erfahrenen Richtern faum jemand dazu bereitfinden, das Amt eines hauptamtlichen Borsigenden zu übernehmen, mit dem gegenüber Folge wird sein, daß die Justizverwaltung fich genötigt fieht, die Stellen mit jungen, weniger geeigneten Assessoren zu besetzen, denen daran gelegen ist, möglichst bald eine feste Anstellung zu er­halten. Wenn daher der Entwurf des Besoldungsgesetzes hierin nicht Arbeitsgerichte gegenüber den ordentlichen Gerichten zu solchen min­derer Güte verfümmern. Es gilt hier, auf der Hut zu sein, damit noch eine Aenderung erfährt, kann es nicht ausbleiben, daß die nicht der Nugen, den man von der mühsam erfämpften gesetzlichen Regelung für die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte erwarten darf,

machten Angestellten haben bei ihrem Abgang dem Arbeitgeber anspruch des Klägers an sich berechtigt wäre, denn die in dem auf diesem Wege völlig vereitelt wird.

Namen, und dann werden die Kaffeehausbefizer erfucht, falls fich einer der Angegebenen bei ihnen um Arbeit melden sollte, beim Verein der Kaffeehausbesiger anzufragen.

Die Angestellten haben bei ihrem Abgang dem Arbeitgeber Schaden mannigfacher Art zugefügt Wer das lieft, der muß doch annehmen, daß die betreffenden Angestellten den Arbeitgeber durch Rache- und Sabotagehandlungen geschädigt haben. Aber davon fann gar teine Rede sein. Die Verhandlung zeigte vielinehr, daß schon der Gebrauch der Redefreiheit im Kreise von Kollegen genügt, um einen Angestellten auf die schwarze Liste zu sehen und ihn als einen Menschen zu kennzeichnen, der feinem Arbeitgeber Schaden mannigfacher Art" zugefügt habe.

Der Kläger  , ein anerkannt tüchtiger Kaffeehauskellner in vor­gerückten Jahren, steht als erster auf der schwarzen Liste. Er fordert vom Berein der Kaffeehausbesizer Schadenersah, weil es ihm wegen dieser Kennzeichnung nicht mehr möglich sei, dauernde Arbeit zu finden. Aushilfsstellen von furzer Dauer wechseln mit langer 2r. beitslosigkeit. Bor Gericht wurde nun festgestellt, warum der Kläger   auf die schwarze Liste gekommen ist. Als er vor Jahres Frift im Raffee Wilhelmshallen" arbeitete, hat er in einer

"

Generalaussperrung der Zigarrenarbeiter. Tarifbruch auch in Brandenburg  , Pommern   und Oft- und Westpreußen  .

Die bekannte Firma Loefer u. Wolff, welche ihre Betriebe in Elbing  , Braunsberg und Marienburg besitzt und in Berlin   sehr viele Detailgeschäfte betreibt, hat ihren Arbeitern und Arbeiterinnen

Das Gericht tam zu der Auffaffung, daß der Schadenersak. Rundschreiben behauptete Tatsache, der Kläger   habe bei seinem Ab­gang dem Arbeitgeber Schaden mannigfacher Art zugefügt, sei nicht erwiesen und könne auch nicht bewiesen werden. Da aber der Kläger   schon vor Erlaß des Rundschreibens teine dauernde Arbeit mehr fand und da er nicht nachweisen fönne, daß er nach der Bersendung und infolge des Rundschreibens feine Arbeit fand, fönne ihm ein Schadenersatz nicht zugesprochen werden.

Auf Anraten des Gerichts tam ein Bergleich zustande, wo nach der Kläger   seine Schadenersatzforderung zurückzog und der Berein der Kaffeehausbesitzer sich verpflichtet, feinen Mitgliedern bekanntzugeben, daß der Name des Klägers von der schwarzen Liste zu streichen sei und, falls das nicht innerhalb von vier Wochen geschieht, dem Kläger 300 M. Schadenersatz zu zahlen. Ob dem Kläger   die Streichung seines Namens von der schwarzen Lifte etwas helfen wird, ist zweifelhaft. Wer einmal in solcher Weise getennzeichnet ist, dem wird die nachträgliche Streichung wohl nicht viel nüßen; denn man fann ja durch telephonische Auskünfte dasselbe erreichen wie durch schriftliche Mitteilungen, und solche Auskunfterteilung foil, wie der Kläger   versicherte, beim Verein der Kaffeehausbesitzer üblich sein. Diese Praktiken der Kaffee­hausbefizer tönnen nicht scharf genug gebrandmarkt werden.

richtung einer Stelle herangehen würden, die fich den wirkungs. vollen Schuh der ostpreußischen Landarbeiter gegen bie unmenschlichen Allüren der ostpreußischen Krautjunter zum Sief fekt? Die oftpreußische Landarbeiterschaft wird es Ihnen zu danken wissen.

*

* Schikanen in der schlesischen Mühlenindustrie.

Die Löhne der schlesischen Mühlenarbeiter und deren Arbeitsbedingungen stehen gegenüber anderen Gebieten des Reiches weit zurüd. Die Unternehmer der Mühlenindustrie be­gründen diejen. Zustand damit, daß durch den Friedens­vertrag in Schlesien   weite Absatzgebiete verlorengegangen feien und der deutsch  - polnische 3011trieg hemmend auf das Geschäft einwirkt. Auch würde durch das System der Ausfuhr­prämie der beste Roggen den schlesischen Mühlen entzogen. Hier­bei wird wohlweislich über die Tatsache hinweggegangen, daß auch die schlesischen Mühlenbefizer Anhänger der Hochschu 301lpolitik sind und durch ihr Berhalten dazu beigetragen haben, daß die Preise der Rohstoffe für die Mühlen in unverant­wortlicher Weise hinaufgetrieben worden sind.

Gegen die Arbeiterschaft gehen die Mühlenbesizer in einer unglaublichen Weise vor. Fortgesetzte Ent­faffungen wegen ,, Betriebseinschränkungen" find an der Tages­ordnung, wobei es immer ein Zufall" ist, daß organisierte Ar­better betroffen werden. So find zurzeit wegen der vertappten Maßregelungen eine Unmenge Klagen bei den Arbeits­gerichten anhängig gemacht worden: in Löwenberg   36, int ägdorf 5, in Bern stadt 7, in Dels 13 und in Brestau 30. Die Mühlenunternehmer glauben jedenfalls, durch diese Massen­flagen einen Beweis ihres besonderen sozialen Berständnisses er­bringen zu fönnen.

Lohnforderungen der Aachener Bergarbeiter.

ebenfalls die Aussperrung angeflindigt, ebenjo Adams 3igarrena bes Berbandsvorstandes unb ber Gauleiter bergbaues haben beim Arbeitgeberverband unter Hinweis auf die

renfabriken in Elbing  , die Detailgeschäfte auch in Berlin   be­fizen. in schophate Weiter haben die Firmen E. Elge Dahme   i. b. M. und A. Will Söhne in Schönfante, beides Vorstandsmitglieder der Bezirksgruppe Brandenburg- Pommern des Reichsverbandes deutscher   Zigarrenhersteller, ihren Arbeitern und Arbeiterinnen die Aussperrung angedroht.

Allen Tabatarbeitern und-arbeiterinnen in Brandenburg- Pom­mern, Ost- und Westpreußen   möge dieses Vorgehen der Unternehmer ein Ansporn sein, noch weit mehr als bisher die Organisation zu ſtärken, damit sie die Angriffe der Unternehmer mit vollem Erfolg

für sich abschlagen können.

Die Mißhandlung von Landarbeitern, die nach dem von uns gebrachten Material immer mehr um sich greift, hat eine Konfe= des Deutschen Landarbeiterverbandes veranlaßt, eine Entschließung folgenden Wortlauts anzunehmen:

Die Konferenz des Verbandsvorstandes und der Gauleiter des Deutschen Landarbeiterverbandes nimmt mit tieffter Entrüftung davon Kenntnis, daß Beleidigungen, Bedrohungen und Tätlichkeiten der Landbefizer gegen ihre Arbeiter in erschreckendem Maße zu nehmen. Awöchentlich bringen die Zeitungen Berichte über Miß handlungen der Landarbeiter,

Die Konferenz ist der Ueberzeugung, daß in erster Linie die in einer starten gewerkschaftlichen Organisation vereinigten Landarbeiter sich selbst gegen die Uebergriffe tabiater Landbesitzer zu wehren haben, die Konferenz ist aber weiter der Meinung, daß die Deffent lichkeit, Barlamente und die Regierungen ebenfalls verpflichtet sind, diesen Mißständen nachzugehen und die gepeinigten Land­arbeiter in Schutz zu nehmen."

Leiden der oftpreußischen Landarbeiter. Zu den Differenzen im Celgaswert.

Entschließung des Deutschen Landarbeiterverbandes.

Die Schilderung, die der Verbandsvorstand des Deutschen Land arbeiterverbandes kürzlich über die Mißhandlung ostpreußischer Landarbeiter veröffentlichte, wird von ihm durch weiteres, ebenfalls aus Ostpreußen   stammenbes Material ergänzt.

In einer Werkwohnung des Gutes Rostten, Kreis Lögen, wohnte der Deputant Fr. D. Im Juli wurde D. plöglich entlassen. Ob die Entlassung gerechtfertigt ist oder nicht, wird von den Arbeits­gerichtsbehörden nachgeprüft. Der Gutsbesitzer Ehlers wollte D. aber nicht nur nicht weiter beschäftigen, sondern ihn auch aus der Werkwohnung heraushaben. Anstatt Räumungsflage zu erheben und ein Räumungsurteil zu erwirken, um dann mit Hilfe des Gerichts vollziehers die Räumung durchzuführen, zog E. es vor, auf eigene Faust vorzugehen. Er brang am 17. September in Abwesen heit des D. in feine Wohnung ein, stieß die Ehefrau, die ihm den Eintritt verwehren wollte, mit den unerwachsenen Kindern aus der Wohnung hinaus und ließ durch zwei Arbeiter die Möbel und den sonstigen Haus= rat des D. entfernen. Die Entfernung der Möbel geschah derartig unvorsichtig, daß mehrere Stücke schwer beschädigt wurden. Um ganz sicher zu gehen und die Wiederunterbringung des D. in der Wohnung zu verhindern, ließ er den Fußboden aufreißen und die Fenster entfernen.

Vor einigen Wochen war die Hofgängerin des Deputanten Sch. gemeinsam mit anderen Arbeitern und Arbeiterinnen auf dem Felde des Besizers Schmidt- Kleehof bet Ludwigswalde mit Ernte­arbeiten beschäftigt. Dabei scherzten die jungen Leute unter sich, wie es so üblich ist. Als dies der Besitzer Schmidt sah, lief er auf die Hofgängerin Sch. zu und schlug ihr mit der Hand derart ins Gesicht, daß sie zu Boden fiel und bewußtlos Itegen blieb. Es wurde außerdem festgestellt, daß sich einige 3ähne gelöst hatten. Nicht genug der rohen Behandlung, ergriff er sie am Arm, um sie hochzureißen, und bemerkte dabei, sie solle sich an die Arbeit scheren. Es konnte wohl der Arbeiterin nicht zu­gemutet werden, ob dieses Borfalls noch länger bei dem Besitzer zu

arbeiten.

In Rodmannshöfen wurde ein Hofgänger von dem dort tätigen Inspektor mit einem Schlagring mißhandelt, daß er blutüberströmt zufammenbrach. Und weshalb? Angeblich aus dem Grunde, weil er Mitglied des Roten Frontkämpfer­ bundes   ist.

Der Reichskanzler Dr. Marg trägt sich mit dem Gedanken, ein besonderes Ostpreußen   Dezernat ins Leben zu rufen. Wie wäre es, Herr Reichskanzler, wenn Sie mit der Verwirklichung dieses Gedankens noch etwas warten, dafür aber unverzüglich an die Er­

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Zu unserer Notiz im heutigen Morgenblatt teilt uns der Ver= band der Gemeinde- und Staatsarbeiter, Filiale Groß- Berlin, berichtigend mit, daß die Differenzen im Delgaswert Bintich mit Grenzstreitigkeiten zwischen dem Verband der Heizer und Maschinisten und dem Verbande der Gemeinde- und Staatsarbeiter abfolut nichts zu tun haben.

,, Der Berband der Maschinisten und Heizer, Hauptvorstand und auch Ortsverwaltung, ist seit Ausbruch des Streits über die Mirkungen der Besetzung des Betriebes durch Mitglieder des Ber bandes der Maschinisten und Heizer im Bilde.

Aachen  , 29. Oftober. Die Bezirksverbände der Bergarbeiter des Aachener Steinkohlen­erhöhten Lebenshaltungstoften eine zwischentarifliche Lohnerhöhung beantragt. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Mai 1928.

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Gegen Lohnkürzung im englischen Bergbau. Die zur Erörterung der kritischen Lage im englischen Kohlen­distrikt Durham   nach London   einberufene Delegierten tonferenz der britischen   Bergarbeiter nahm- wie uns aus London   gemeldet wird einstimmig eine Ent­schließung an, in der schärfer Einspruch gegen den Versuch der Bergbauunternehmer erhoben wird, die bereits jetzt völlig un­genügenden Löhne der Bergarbeiter noch weiter herabzusetzen. Der Distrittsverband Durham wurde er mächtigt, die Verhandlungen lediglich auf der Grundlage der feit dem Abbruch des Kampfes im englischen Bergbau geltenden Tarife fortzusetzen.

Achtung, Töpfer! Hiermit wird über die Firma Schmidt, Baumschulen weg, Riefholzstraße 254, megen Richterfüllung der Bestimmungen des Ferienvertrages, die Sperre verhängt. Deutscher Baugewerksbund, Fachgruppe der Töpfer.

Theater der Woche.

Bom 29. Ottober bis 7. November 1927.

Wir bedauern außerordentlich, daß Genosse Stadtrat Schlichting, als 2. Vorsitzender des Verbandes der Maschinisten und Heizer, bis heute teine Gelegenheit gehabt hat, sich persönlich mit dieser An­gelegenheit zu befaffen; wir sind überzeugt, daß er bei Kenntnis biefer Dinge sicherlich das Notwendige veranlaßt hätte, um diefe, die Gewerkschaftsbewegung außerordentlich schädigenden Zustände upper. 4. Opernabend: Figaros Sodacit. 5. Storian Gener. zu beseitigen."

Besoldungsordnung und Arbeitsgerichte.

Man sehreibt uns: Nach§ 18 Absah 4 des Arbeitsgerichtsgefeges werden die Vorsitzenden der Arbeitsgerichte auf Beit bis zur ö d) ſt dauer von neun Jahren bestellt. Sind hiernach auf Lebens­zeit angestellte Beamte des Reiches oder der Länder auf Zeit zu hauptamtlichen Vorsitzenden bestellt, so sollen sie zwar nach Ab­ I   auf dieser Zeit in eine ihrer früheren dienstlichen Stellung gleich wertige Stellung übernommen werden. Da aber kaum damit zu rechnen ist, daß dann in dem Orte, wo sie bisher ihren Wohnsiz hatten, eine offene Stelle für sie zur Verfügung stehen wird, er­wächst ihnen aus ihrer Bereiterklärung zur Uebernahme des Amtes die Gefahr, nach Ablauf der Bestellungszeit von dem Orte, in dem fie sich eingelebt und vielleicht ein eigenes Heim erworben hatten, in eine entfernt gelegene, ihnen nicht zusagende Gegend ver ziehen zu müffen.

Man hatte bestimmt erwartet, daß den Vorsigenden, wenn sie ein solches Risiko eingehen und dazu die schwierige und mühsame Tätigkeit beim Arbeitsgericht übernehmen sollen, durch das neue Besoldungsgefez ein Ausgleich, sei es auch mir in der Form einer bescheidenen Sulage, gewährt werden würde. Finanziell würde das bei der nur geringen Zahl haupt­amtlicher Borsigender faum ins Gewicht fallen. Während aber der Entwurf des Besoldungsgefehes für die Vorstzenden der in die ordentlichen Gerichte eingegliederten Landesarbeits­gerichte eine besondere Gruppe mit einer Gehaltserhöhung bis zu 2200 m. jährlich vorsieht, soll den Borfizenden der

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