Die Schulaufsicht angenommen. Beratung des Bürgerblock-Kompromiffes begonnen.
Ii» Bildungsaiisschuß&C3 Reichstags mürbe§ 13 des Schiris gesctzentwiirss in folgender Fassung angenommen: VIe Aussicht über alle Volksschulen führt der Staat. Vie Zahl der Geistlichen darf die Zahl der den örstichen Schuloerwal, lungskörpern angehörenden Vertreter der Lehrerschaft nicht über- steigen. Sei der Besehung der Stellen der unmittelbaren fachmännisch vorgebildeten Schulaussichtsbeamten ist aus die Art der ihnen unter- stellten Schulen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ja die örtlichen Schulverwalluugskörper für Schulen, an wellhen Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist. ist je ein Geistlicher der entsprechenden Religionsgesell- schast< evangelischer, katholischer Geistlicher. Rabbiner) aus zu- nehmen. Den Geistliche« beruft die Kcholausstchtsbehörde ans Vorschlag der betreffenden Rellgionsgesell- schast. Das Nähere bleibt dem Landesrecht überlasse«. Zu den Ländern, in denen den örtlichen Schulverwallungskörpern auch Aufgabe« der LandesschulverwaUnngslastanzen überkrage« find. ist die Teilnahme dieser Vertreter der Religionsgesellschastey an der örtlichen Schulverwaltung durch Lande sgeseh zu regeln."
Der Ausschuß wandte sich dann den ZK 14 und 16 der B o r l a g e, die gemeinsam behandelt werden, zu. Es handelt sich um die Bestimmungen, die den Rellgionsnnlerricht in den Volks- schulen und die Einsichtnahme in den Rellgionzunterricht regeln. chierzu liegt die bekannte Kompromißfassung der Regie- rungsparteien vor. Abg. Dr. Schreiber(3-) erklärte, mit dem zum Kapitel Religions- Unterricht gestellten Antrag des Abg. Dr. Runkel(D. Dp.) sei er nicht völlig einverstanden. Die Stellung des Jen- trums zum Religionsunterricht sei durch dos gesamte katholische Lehrsystem bestimmt. Die angestrebte gesetzliche Regelung könne es deshalb nur als Notlösung betrachten. Im übrigen seien dic Verhältnisse verschieden gelagert. Man müsse daher die Regelung hn einzelnen den Ländern überlassen. Ein völlig abzulehnender kultureller Pessimismus sei es, wenn man auf jede reichsrechtliche Regelung verzichten wolle. Eine Delegation sei notwendig, aber eine Wiedereinführung der geistlichen Schulaufsicht nicht beabsichtigt. Darauf begründete Abg. Dr. Mumm(Dnot.) ven bekannten Kompromißantrag der Regierungsparteien. Di« Beratung wird heute fortgesetzt.
Keine Mietpreiserhöhungen! Erttärung des Reichsarbeitsministers im Haushaltsausschuß.
Der HausHaltsausschuß des Reichstages begann gestern nach die Erledigung des Iustizetats mit der Beratung des Etats des Arbeitsnilnisteriums. Die Beratung wurde mit einer Rede des Ar- beitsmlnisters Dr. Brauns eingeleitet. Die Rede überblickte alle Gebiete der Sozialpolitik und kam zum Schluß, daß die gute Kon- junttur des Berichtsjahres wesentliche sozialpolitische Fortschritte erleichtert habe. Ueber den Wohnungsbau erklärte der Minister: Unser Wohnungsbau bleibt aus bekannten Gründen leider noch hinter dein wünschenswerten Ausmaße zurück. Aber auch hier weist das Berichtsjahr bemerkenswerte Forlschritte gegenüber den Bor - jähren aus. Im Laufe des Jahres traten allerdings Schwierigkeiten in der Beschaffung de» nötigen Vaukapital, ein, die einer Behebung bedürfen, zum Teil auch mittels ausländischen Kapitals. Dm» Zeitpunkt für eine Steigerung der gesetzliche« Miete hält die Reichöregicrung in absehbarer Zeit nicht für gegebe». Der Berichterstatter Genosse hoch ergänzte die Darlegungen des Ministers durch eine, liebe rsicht über die Peränderungen im Etat. Er hob die llnsicherhert des Loranschlages hervor, die durch das Schwanke« der Arbeitslosenzisjer hervorgerufen werde. Bon der neuen Arbeitslosenversicherung könne man.befrie- d igt sein, weniger von der Arbelt aus dem Gebiete des Arbeiter- schuhe?. Justiz ober Klassenjustiz. Oie Lufiizdebatte im Zieichechavechaltriauckschrch. Der.hausholt sausschuß des Reichstages hat am Donnerstag die Beratung des Just i'Z e ta t s zu Ende gesührt. In. diesen Be- ratungen bestritt Abg. Sohl lDLp) mit großem Nachdruck das Bor- handenjein einer Klassenjustiz. Gegen seine Behauptung, daß es keine Klassenjustiz in Deutsch land gebe, wandten sich mit großer Entschiedenheit die Abgeordneten Säuger und Dr. Levi sSoz). Dr. Haas(Dein.) und Münzenberg (KPD .).
Genosse Sänger führte eins Reihe von Beispielen krasser Nassen- justiz aus Bayern an. Genosse Dr. Levl brachte Hochverratsprozesse zur Sprache, in denen dos Reichsgericht nicht unparteiisch gehandelt habe, darunter einen erschütternden Fall G r a e h l. in dem das Reichsgericht künstlich ein schweres Delikt konstruiert habe, so daß der Mann zu zwei Iahren Zuchthaus verurteilt worden fei. — nur weil er sich unter falschem Nomen in Berlin ausgehalten habe, um nicht vor das Münchener Dclksgericht zu kommen. Abg. Haas erklärt« mit dürren Wörter� daß in der Recht- sprechung des Reichsgerichts ein krasser Zwiespalt bei Pro- zessen gegen Kommunisten und Prozessen gegen Anhänger rechtsgerichteter Verbände herrsche.
Reichsgericht!
Leipzig . 12- Januar.(Eigenbericht.) Die Stodtnerwallung in Londsberg hatte bei einer Festlichkeit am 12. September 1926 in den Reichs- und Stadtsarben geflaggt. Ein Kausinann Fritz Schulz hatte sich darüber lustig gemacht und die Fahnen als Mostrichflaggen bezeichnet. Er wurde zur Anzeige gebracht, jedoch vom Landgericht in Lands borg fr ei ge spräche.». Gegen hiefes Urteil legte der Staatsanwalt. Revision ein. Obwohl der Reich so nw alt in dem �lusdruck „Mostrichfarben" ein« schwere Derächtlichmachung der Reichsfarben erblickte und die Bestrafung des Angeklagten forderte, schloß sich der zweite Strafsenat des Reichsgerichts dem Urteil der Lorinstanz an und verwarf die Reoisrun. Der gleiche Senat bestätigt« ober da» Urteil, das wegen Republikschutzvergehen gegen einen Kommunisten, und zwar gegen den Zeichner S r p n i» g aus Berlin van dem dortigen Land- gericht gefällt worden war. Kröning hatte im Juli 1927 eine„Rote Fahne" in das Schaufenster seines Vaters gehängt, worin eine Notiz enthalten war, die Hindenburg verächtlich macht«. Diese Notiz hatte er groß angestrichen, damit sie gelesen wurde. Das Landgericht Berlin hotte Kröning wegen Vergehen nach Z 8 des Republikschutz g«setze« zu 400 W. Geldstrafe verurteilt. Das Reichsgericht bestätigte die hohe Strafe und fand es ganz in Ordnung, daß nur Kommunisten wegen Republikschugvergehen bestraft werden. während die Völkischen frei ausgehen.
diesem jetzt tauschen möchte.— Diese Haft, die der ehemalige Autimilitarist und jetzige Faschistcnfreund Gustave Heros jahrelang munter ertrug, wird bei den Opfern der gestrigen Abstimmung höchstens 3 � Monate dauern, da ihre Wieder- wähl dadurch gesicherter ist denn je. Denn das eine steht fest: wenn die Häftlinge auch nicht gerade alz„Märtyrer" gefeiert werden dürften, da so ziem- iich jeder Wähler weiß, was von dem vögirno politigna im Sant�-Gefängnis zu halten ist, so wird dennoch das Prestige der kommunistischen Partei gehoben werden. Die kommu- nistischen Kandidaten— vor allem die Inhaftierten— werden manche Arbeiter- oder lintsbürgerliche Stimme erhalten, die sie sonst nie gewonnen hätten: nicht dem Bolschewismus zu- liebe, sondern aus Protest gegen die Reaktion. Es ist undenkbar, daß die Regierung dies nicht einge- sehen haben sollte. Vielmehr hat es den Anschein, als ob die Rechtsparteien bewußt diesen Dienst der kommunisti - schen Partei erwiesen haben, um letztere bei den Wahlen aus Kosten der Soziali st eu und der Radika- l e n zu stärken. Die französische Reaktion weiß, daß, je mehr die Kommunisten bei den kommenden Wahlen Mandate erhalten, je geringer die parlamentarische Mehrheit der Linksparteien sein würde. Jeder kommunistische Gewinn ist ein Verlust für die Demokratie, also ein indirekter Gewinn für die Reaktion. In Frankreich ebenso wie in Deutschland . Die französische. Rechtspresse gibt zwar vor, daß sie in erster Linie die„kommunistische Gefahr" bekämpfen wolle, aber sie weiß sehr gut, daß diese Gefahr in Frankreich noch geringer Ist als anderswo. In Wirklichkeit hofft die Reaktion, den Spießern einen Schreck einzujagen und das Manöver zu wiederholen, das ihr so glänzend im November 1919 gelun» gen ist. Gleichzeitig verleiht sie absichtlich den Kommunisten eine Bedeutung, die sie gar nicht besitzen, und ein An- sehen, das sie wahrhaftig nicht verdienen. Es ist nur traurig, daß linkestehende Minister wie Herriot , Painlcvö und Briand diesen Schwindel mitgemacht haben. Sie sind vor der erpresserischen Drohung P o i n c a r ri s mit einer Kabinettskrise und einem neuen Währungs stürz zurückgewichen. Aber die Mehr- heit ihrer eigenen Parteifreunde im Parlament Hot sich durch diese Drohung nicht abhalten lassen, gegen die Verhaftung der kommunistischen Abgeordneten zu stimmen, obwohl die Vertrauensfrage gestellt war.
Hamburg beiraueri Oiio Giolien. Sie Beisetzung deck Vorkämpfers. Hamburg . 12. Januar.(Eigenbericht.) Heyte wurde Otto Stötten zu Grabe getragen. Der impa- sante Trauerzug, der sich in mehr als zweistündigen' Marsch durch die volkreichsten Stadtteile bewegte, war eine große Kundgebung für den Verstorbenen und seine Partei. Die eigentliche Trauerfeier war im großen Saal des Gewerkjchaftshauses, wo die Leiche aufgebahrt mar. Nicht nur der gesamte Hamburger Senat , auch Vertreter des Bremer und Lübecker Senats, der Magistrate der Nachbarstädte, der Reichs- und der preußischen Staatsbehörden waren erschienen, da- neben Vertreter unseres Partei norftandes, der Reichstagssroktion und nieker Orgonisationen der Partei und Gewerkschaften Räch Vorträgen der Arbeitersänger und des Stadttheater- orchesters hielt Senator Emil Krause die Trauerrede, in der das Leben und Wirken des Verstorbenen seine Würdigung erfuhr. Im Anschluß sprach Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Petersen von den Verdiensten, die Otto Stalten sich um seine Baterstadt er- worden hat. Im Namen des ParteivorstandeS gab Friedrich Bar tels ' Berlin der Trauer um Otto Stalten Ausdruck: In.Hamburg lagen die starken Wurzeln seiner Kraft, seine Wirksamkeit ging aber über Homburg hinaus. Die Politik de, Reiches und der Internatio- nake hat Otto Stötten durch sein« journalistische Arbeit und durch seine Tätigkeit in den Parteiinstanzen nachhaltig beeinflußt. Es war lelbstnerständlich, daß er als Nachfolger August Bebels in den Reichstag einzog. Wenn die besten Nomen der Partei genannt werden, dann wird auch Otto Stollen genannt. Den Trauerreden folgten Musik und Gesang, dann wurde der Sarg hinausgetragen. Draußen vor dem Gewerkschaftshaus harrte eins meltausendköpsige Menge. Nun setzte sich der Trauerzug in Be- wegung. in dem vorweg in geschlossener Gruvpe Hundert« Fahnen der Republik und Partei getragen wurden. Musiklopelle» und Trommler, und Pfeiferkorps waren über den ganzen langen Zug verteil i. Bis zum Ohlsdorfer Friedhof , wo die Beisetzung erfolgte, staute sich der Verkehr. Am Grab« widmete der Vorsitzend« der Ham. kurzer Partei, Gen. Leuteritz, dem Verstorbenen die letzten Ab- schied»- und Dankesworte.
Luther aus Reisen. (Sein Bund hat kein Glück in Batzen». München . 12. Januar.(Eigenbericht.) Die Luthersche Gründung des Bundes für Erneuerung des Reiches begegnet beim bayerischen Föderalismus, soweit er nicht deutschnational gefärbt ist, starkem Mißtrauen, ja zum Teil offener Ablehnung. Um dies« Bedenken zu zerstreuen und »m schließlich auch weißblaue Kreis« für seinen Bund zu gewinnen, weilte Dr. Luther am Dienstag und Mittwoch in München , wo er mit einer Reihe von politischen Persönlichkeiten, darunter jetzigen und früheren Regierungsleuten der bayerischen Volkspartei konfc- riert«. Seine Besprechung mit dem Ministerpräsidenten Held ver- lief, wie man hört, völlig ergebnislos, da Held nicht von der Ueberzeugung loskommt, daß Luchers Gründung schließlich doch nichts anderes als ein verkapptes unitaristifches Unternehmen dar- stellt. Mehr Glück halle Luther bei dem ehemaligen Innenminister S ch w e y e r, dem einstigen Gegenspieler der direktoriumslüsternen Ministerpräsidenten Kahr und Snilling, der sich trotz seines födera- listischen Herzens bereit erklärt haben soll, in denDorstand des Lutherbundes«inzutreten. Er paßt zu den anderen Mit- gliedern dies«, Vorstandes ausgezeichnet. Zentrum gegenSinheitsstaat, für süddeutschen Bund Stuttgart . 12- Januar. In der Donnerstag-Sitzung de» württembergischen Landtags wurde die Erörterung über den neuen Staatshaushall fortgesetzt. Im Namen de» Zentrums erklärte der Abgeordnete Andre. dos Zentrum stehe auf dem Boden des söderalistischen Prinzips, verschließe sich aber nicht den Forderungen einer neuen Zell . Mit Gründungen, wie dem Bundzur Erneuerung des Reichs, komme man ober nicht weiter. Eine vernünftige Losung der vorhandenen Unstimmigtcllen sei nur auf dem Boden der
Einzel st aotlichkeit möglich. Einuerstanden sei das Zentrm» mit dem Verschwinden der Kleinstaaten, mit einer durchgreifenden Grenzbereinigung und auch mit einer Verschmelzung von Württemberg , Baden, hohenzollern: auf der anderen Seite er- blicke es im Einheitsstaate ein« große Gefahr für die ganze wirt- schaflliche und kulturelle Struktur der Länder. Mit dem Stock gegen den Trauerzug. vie Menschenliebe eines ostpreußischen Gutsbesitzers. Noch der„Königsberger Volkszeitung" hat sich am zweiten Weihnachtsfeiertog in Sonnheim, Kreis Angerburg , folgender, fast unglaublicher Vorgang abgespielt: Man trug einen 84jährigen Greis zu Grabe, dessen Wunsch es war. auf einem alten kleinen Friedhof bei feinen verstorbenen Angehörigen beerdigt zu werden. Der alle Friedhoj liegt 20 bis 30 Schritt vom Wege abseits. Da kein Weg dazu hinführt, sandern ringsherum frisch gepflügtes Ackerland sich be- findet, blieb den Trägern nichts übrig, als den Sarg über den Acker zu tragen. Mit einem schweren Stock bewaffnet. wehrte sich der Besitzer de» Landes gegen dies» Notwendigkeit. Als einer der Leidtrog enden trotzdem den Fuß auf das nur umgepflügt« Land zu setzen wagte, wurde er von dem Besitzer zu Boden geschleudert. Damit war das Signal zu einer allgemeinen Prügelei gegeben. Aus das Eingreifen des Diakons verließ der streitsüchtig« Grundbesitzer den Kampfplatz mit den drohenden Warten: Jtzch hol» den Revolver und schieße alles nieder!" So konnte, da diese Drohung gottlob nicht in die Tat umgesetzt wurde, nach heißem Kampf in scheinbarem Frieden die Totenfeier durchgeführt werden.
Hugenberger unter Anklage. Ein Redakteur des„Tag" verurteilt.— 600 Mark Geldstrafe wegen Beleidiguog des preußischen Ministerpräsidenten. Vor dem erweiterten Schostengericht Verlin I fand am Donners- tag, dem 12. d M. vormittags, unier dem Vorsitz des Anusgerichts- rat» Pieper die Verhandlung über den Strafantrog de, preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun gegen den oerantwortlichen
Redakteur des„Tag". Rudolf Flemming, stall. Ministerpräsident Braun hatte sich dem Strafontrag als Nebenkläger ange« schlössen und war durch Rechtsanwalt Landsberg vertreten. Der Tatbestand war der folgende: In einem Artikel des ,X a g" vom 20. Mai 1927 war dem preußischen Ministerp räsidemen, der zur Wahrung der Interessen des preußischen Staates in Aus- einandersetzungen mit der Reichsregierung eingetreten war, vorgeworfen worden, daß er nicht im Interesse Preußens handele, sondern „lediglich zugunsten beschränkter und etgonsüch- tiger Parteiklüngel". Der Artikel sprach ferner vom „Ouerulantentum des Ministerpräsidenten". Der Lertreter der Anklag«. Staatsonwaltfchostsrat Kürschner. führte aus, daß au» diesen Wendungen de» Artikels den Lesern un- bedingt der Eindruck oermittell werden mußte, als ob der preußische Mnisterpräsident unter Mißbrauch sein«» Amte, seinen Partei» freunden Vorteil« zuschanze. Es werde ihm also eine Verletzung seiner Amtspflichten zum Vorwurf gemacht. Gegen eine solche Behauptung müsse der Leiter der preußischen Staatsgeschäft» geschützt werden. Er beantrag» deshalb ein« Geldstrafe von 1000 Mark. Rechtsanwall Londsberg schloß sich zunächst diesen Ausführungen des Anklagevertreters an und ging sodann m einem ausführlichen Plädoyer auf«in« groß« Reihe von Slrellfrogen zwischen Preußen und dem Reich« ein. so auf die Biersteuerregelung zugunsten der süddeutschen Länder, den Fast Brecht, den Streit um den Sitz im Verwaltungsrat der Reichsbahngefellschajt. Cr wies an Hand eines lückenlosen Tatsachenmaterial, nach, daß keine Rede davon sein könne. daß Ministerpräsident Braun eine einseitige sozialistische Politik zugunsten seiner Parteifreunde getrieben habe, sondern daß er im Rahmen der Gesamtpolillk der preußischen Koalitionsregierung B«- schlüsse des Staatswinisterium? ausgeführt habe. Auch bei der Aus- führung dieser Beschtüsse und in der ganzen Art seines persönlichen Vorgehen» habe er sich ausschließlich von der pflichtgemäßen Er» kernttnis leiten lassen, daß er die Interessen des preußischen Staats- ganzen verantwortlich zu vertreten habe. Nach halbstündiger Beratung verkündete das Gericht dos Urteil. dos den Angeklagten wegen fortgesetzter öffentlicher Beleidigung de» preußischen Ministerpräsidenten zu 600 Mark Geldstrafe, oder im Nichtbeitreibungsfalle zu 1 Tag Gefängnis für je SO Mark ver- urteilt«. Dem preußischen Ministerpräsidenten wurde P u b l i» ka ti ov s b« f u g n i s des Urteils im ,Xc<i".,„Vorwärts" und im „Berliner Tageblatt" zugesprochen.