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Tetzter Beit vorgekommene Fälle haben nun gezeigt, daß diese das Eingreifen der Feuerwehr an verschiedenen Stellen noth- soll. Im übrigen wird man finden, wenn man das Leben Frist eine зи lange ist und zu Unzuträglichkeiten wendig gemacht. In der Hirtenstraße mußte ein Schuhmacher einzelner genau durchgeht, daß man immer etwas ausfegen fann. führt, weshalb die Gemeindeverwaltung eine Abänderung feller, in welchen das Waffer in Strömen eindrang, ausgepumpt und bei der schwierigen Stellung, welche die Sicherheitsbeamten des Ortsstatuts beantragt. Die Prüfung der Angelegenheit werden. In der Luisenstraße sammelte sich das Wasser über hier haben, kann man es erklärlich finden, wenn' mal einer zu wurde einer Kommission überwiesen. Genosse Müller weist einen Fuß hoch, ebenso Unter den Linden , wo der ganze Reit- feste zugreift. Münter's Verfehlungen sind gewiß theilweise entdarauf hin, daß der letzte Beschluß der Berliner Stadtverordneten weg überschwemmt war. Großen Schaden haben auch die schuldbar, wenn ich auch Ungesetzlichkeiten feineswegs billige. Im Versammlung in der Einverleibungsfrage in der Rixdorfer Be- Gärtner in der Umgegend erlitten, da das Wasser in die Treib- allgemeinen hat man ihm aber doch nur Kleinigkeiten nachgewiesen. völkerung vielfach Bestürzung und Besorgniß hervorgerufen habe. häufer drang und viele Pflanzen zerstörte. Die Milchhändler In den Artikeln der Nr. 149 und 150 der Arbeiter- Zeitung " find Er beantrage daher, die Angelegenheit auf die nächste Tages- von außerhalb tamen sämmtlich mit Verspätung hier an, da die dieselben Beleidigungen enthalten. Der lettere enthält außerdem ordnung zu setzen, um durch eine Aussprache zu dem Beschlusse Chauffeen unpassirbar wären. Die Spree ist bedeutend gestiegen noch die sehr schwere Beleidigung, daß Münter ein Mensch von Berlins Stellung zu nehmen. Der Antrag wird angenommen. und die Obstfähne fonnten vor den eindringenden Wassermassen sehr niedriger Bildungsstufe sei. Das ist eine bewußte Beleidigung, -Ferner beschließt die Versammlung, die Eisenbahndirektion nicht geschüßt werden. für die absolut keine Veranlassung vorhanden war. Eine solche un schleunige Abhilfe der verschiedenen Mängel des neuen Bahn- In Potsdam versuchte sich Donnerstag Morgen ein Mann, Beamten erschüttern. Der Fall Block beweist nichts dafür, daß Verunglimpfung in der Zeitung muß allerdings die Autorität der hofs zu ersuchen. welcher in Strümpfen einhergelaufen kam und nur halb bekleidet Für die Berliner Gewerbe- Ausstellung 1896 find fünf war, von der langen Brücke in die Havel zu stürzen. Ein Schuß- Münter mit seinem Eide fahrlässig umgeht. Ich beantrage eine Gefängnißstraße von einem Monat, und zwar in der Erwägung, Eingänge vorgesehen worden. Der Haupteingang I. liegt an der mann verhinderte ihn aber mit festem Griffe daran und wurde daß bei den systematischen Verleumdungen das ist wohl nicht Treptower Chauffee in der Nähe der Verbindungsbahn. Der deshalb von dem Mann thätlich angegriffen. Auch auf der Auch auf der Haupteingang II. liegt an der Treptower Chauffee in der Nähe Polizeiwache, wohin er später befördert wurde, machte er einen ganz richtig bei den fyftematischen Beleidigungen ehrenrühriger Statur gegen einen Beamten keine Geld- sondern eine GefängnißDer jezigen Pferdebahn- Haltestelle( Endpunkt). Der Haupt- Angriff auf einen Schußmann, den er vom Stuhl herabreißen firafe angebracht sei. firafe angebracht sei.- Bertheidiger: Der Herr Staatseingang III. befindet sich an der Köpenicker Chauffee gegenüber wollte. Es stellte sich heraus, daß man es mit einem akademisch anwalt nimmt an, daß Münter bei den inkriminirten Artikeln dem Ausstellungs- Bahubof. Eingang IV. wird in der Nähe der gebildeten Lehrer zu thun hatte, der infolge anstrengenden die Hauptrolle spielte. Das ist falsch. Der Angeklagte hat vielRingbahn gegenüber dem Haupteingang errichtet und Eingang V. Studirens plöglich geistesgestört geworden war. mehr den Essener Prozeß beleuchten wollen, und ging von der wird in der Part- Allee in Treptow gegenüber dem VergnügungsGesperrt ist für Fuhrwerke und Reiter die Alexandrinen Erwägung aus, daß Münter , obgleich unmittelbar bei der Sache part erbaut. straße von der Wasserthorstraße bis zur Hollmannstraße. betheiligt, als Hauptzeuge auftrat, daß ihm vom Gericht den Ent in seiner Wohnung am Weidenweg erhängt vorgefunden. In man sie vielmehr verhaftete. Der Angeklagte versuchte nun Polizeibericht. Am 7. b. M. abends wurde ein Arbeiter außerordentliches Gewicht beigelegt, während laftungszeugen Marggrafs tein Glaube geschenkt wurde, der Calvinstraße lief eine Frau aus Unvorsichtigteit gegen ein den Beweis zu erbringen, daß dies nicht richtig, daß der Beamte vor dem Hause aufgestelltes Leitergerüft, fiel dabei hin und brach nicht glaubwürdiger als der Zivilist sei, daß auch der Bebeide Arme.- Im Laufe des Tages fanden zwei unbedeutende amte irren fönne unter Gid, im guten Glauben, von seinem Feuer statt.
Zur Beleuchtungsfrage wird jetzt mitgetheilt, daß mit einer in unmittelbarer Nähe des Ausstellungsgebäudes domizi lirenden elektrotechnischen Firma ein Vertrag abgeschlossen werden soll, wonach die Beleuchtung des Hauptausstellungs gebäudes aus außerhalb der Ausstellung liegenden Kraftquellen besorgen werden soll.
Die Lichtmekknust in ihrer Bedeutung für Wissenschaft und Technik war der Titel eines Experimental- Vortrages, welchen Herr Spies am Donnerstag Abend in der Urania hielt. Er legte zunächst die Schwierigkeiten dar, welche der Festfehung und allgemeinen Einführung einer Lichteinheit im Wege stehen, und zeigte verschiedene Flammen, welche als Einheit gebraucht werden; in Deutschland wird jetzt allgemein die Amylacetatlampe, die sogenannte Hefnerlampe benut.
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Witterungsübersicht vom 8. November 1895.
Stationen.
758
Barometer
ftand in mm, reduzirt auf
d. Meeressp.
Windrichtung
Windstärke
22222222( Stala 1-12)
Wetter
-
Temperatur nach
Celsius
( 5° C. 4° R.)
8
69
759
Still
bedeckt Nebel
•
759
MSW
Regen
11
764
SW
769
SM
bedeckt bedeckt
765
W
bedeckt
15 14 16
756
MO
Schnee
-8
749
Nebel
760
M
756
SM
•
Nebel heiter
766
bedeckt
13
den Gerichts- Beifung.
4778
-
Temperament verführt. Beleidigungen des Gendarms Münter liegen ihm alfo völlig fern. Und der versuchte Beweis ist ihm ziemlich gelungen. Die Vorfälle in Herne , deren Münter sich nicht mehr entsinnt, sind doch keine Kleinigkeiten. Und die Gerichte haben sich überzeugt, daß die Bekundungen der Zeugen über diese Vorfälle richtig sind, denn sonst hätte 3. B. der Redakteur Block am 4. Oftober nicht von der Münterbeleidigung freigesprochen werden können. Das beweist doch, daß Münter im Bann einer gewissen LeidenschaftlichIndem der Vortragende dann verschiedene Methoden zur feit steht, oder daß er an starter Gedächtnißschwäche Vergleichung von Lichtstärken vorführte, wies er auf die Swinemünde leidet. Der Fall Block beweist doch auch, daß Münter ohne gcSchwierigkeit hin, welche darin liegt, daß in verschiedenen Hamburg nügende Vorsicht handelt, daß er von einer großen Unruhe be= Flammen die verschiedenen Farben in verschiedenem Helligkeits- Berlin herrscht wird. Ser Angeklagte wollte eben dies zeigen, wollte verhältniß enthalten sind; so zeigte ein Argand- Brenner Wiesbaden . zeigen, daß Münter kein Bewußtsein von mehreren seiner Handdoppelt so helles rothes Licht, als eine, Spiritus- Glühlampe, München lungen erlangt und deshalb nachher im guten Glauben sie in während diese im grünen viermal so hell war als jener. Dazu Wien . Abrede stellt. Dabei lag ihm eine Beleidigung fern, er wollte tommt, daß unser Auge nicht für alle Strahlen gleich empfäng Haparanda . nur eine Illustration dafür geben, daß das Zeugniß von lich ist; es gehen von den leuchtenden Körpern ja auch Petersburg Beamten nicht immer absolut besser ist, als das von dunkle Strahlen aus, welche das Auge gar nicht wahr Cort Zivilisten. Was den Vorwurf des Packens betrifft, so nimmt, und die sich nur durch ihre Wärmewirkung ver- Aberdeen . hat der Angeklagte ihn im besten Glauben gemacht, er rathen. Das Auge ist besonders empfänglich für gelbes Paris . konnte die betreffende Instruktion nicht kennen. Alle die Artikel, und grünes Licht, worauf der Vorzug der an solchen Strahlen reichen Gasglühlichte beruht. Gin Versuch zeigte, daß bei einer Wetter- Progusse für Sonnabend, den 9. November 1895. woriu er diesen Vorwurf erhoben hat, find gleich nacheinander Erbigung einer Flamme um etwa das doppelte ihre Leuchtkraft de Machts fühleres, am Tage mildes, theils heiteres, theils erschienen und stellten sich daher als aus einem Willen und einer auf das Sechsfache stieg; der Vortragende zog daraus den Schluß, wolliges Wetter mit etwas Regen und mäßigen südlichen Winden. Entschließung hervorgegangen dar. Was den Artikel des Hamburger Echo" anbetrifft, so hat der Angeklagte die Aeußerungen daß die Erreichung größerer Hige auch für die Zwecke der Ben ratione odiad Berliner Wetterbureau. verschiedener Blätter über den Prozeß zu Essen geben wollen, leuchtung förderlich ist, was sich jedoch nur auf die untersuchte und wenn er auch infolge des Preßgefezes die Berantwortung Flammenart( eine elektrische Bogenlampe) beziehen tann. Der Vor dafür tragen muß, so ist seine Thaterschaft doch nur eine Fiktion. tragende wies auch selbst darauf hin, daß das Ideal einer Beleuchtung Alle Wendungen des Artikels hat er sich jedenfalls nicht zu eig n darin liege, gerade die für das Auge wirksamen Strahlent Majeftäts- und Münter - Beleidigungsprozek. Am Tage gemacht. Majeftäts- und Münter - Beleidigungsprozek. Am Tage gemacht. Der Angeklagte hält ebenfalls eine längere Ausschluß aller anderen, also speziell auch mit Vermeidung von nach seiner Wahl zum Reichstags- Abgeordneten stand unser Vertheidigungsrede. Das Gericht erkennt nach langer Berathung Dunklen Wärmestrahlen, zu erzeugen, wie es bei den unte dem Genosse Dr. Lütgenau vor der Dortmunder Straf auf eine Geldstrafe von 300 M. Die Behauptung in der DorstEinfluß elektrischer Entladungen phosphoreszirenden Körpern ge- fammer, um sich wegen obiger Vergehen zu verantworten. Wegen felder Nede, Münter habe Schröder gepackt, sei zweifellos be= schieht. der ihm zur Laft gelegten Majestätsbeleidigung wurde er, wie leidigend aber nicht im Eröffnungsbeschluß inkriminirt, weshalb Die Erörterung der Frage, wie sich bei den verschiedenen bereits gestern mitgetheilt, zu 5 Monaten Gefängniß eine Verurtheilung nicht eintreten könne. Was der Vorwurf der Lichtarten das Verhältniß zwischen dem Kraft- und Koften- verurtheilt. Dem ausführlichen Bericht, den die neueste Nummer unrichtigen Bekundung unter Eid betreffe, so sei ausdrücklich aufwand einerseits und der erreichten Lichtstärke anderer- der Rhein - Westf. Arb.- 3tg." über die Verhandlungen bringt, festgestellt, daß der Angeklagte den guten Glauben Münters befeits ftelle, nahm eine entschieden zu lange 3eit entnehmen wir noch folgende intereffante Details: Die Münter - tonte. Daffelbe geschieht in den beiden Artikeln. Daß in Anspruch, ohne daß der Vortragende seinen Zweck, wie beleidigung ging voran. In einer Versammlung zu Dorst- aber Münter sich Amtsüberschreitungen, die ihm zur Last fallen, es dem Berichterstatter scheinen will, erreichen konnte. Dem steht feld soll Genosse Lütgenau in einem Referat über den Essener nicht entsinnt, das hat der Angeklagte bewiesen. Die Form ist ja schon im Wege, daß der größte Theil des Publikums mit der Meineidsprozeß gesagt haben:" Der Münter ist ein Mann, nicht beleidigend, die Kritif ist berechtigt, deshalb fonnte in diesen Methode, die Beziehungen zwischen gewiffen Größen durch Kurven wenn der heute einen anpackt und zu Boden wirft, so hat Auslafjungen eine Beleidigung nicht erblickt werden. Dagegen darzustellen, nicht vertraut genug ist, um deutlich zu fassen, was die er's morgen vergessen, stellt sich vor Gericht und beschwört, daß ist es beleidigend, wenn von Münter in den Artikeln behauptet vorgeführten Kurven eigentlich bedeuten und lehren sollten. er nicht gestoßen hat." Der Angeklagte erklärt, daß er sich so wird, er habe Schröder gepackt. Der Beweis dafür ist nicht erDa der Vortrag durch diese Darlegungen übermäßig lang wurde, ähnlich ausgedrückt habe, indes sei der Sinn des Sages durch bracht, Münter hat instruktionsgemäß gehandelt. Die Artikel ( er dauerte fast volle drei Stunden), so war es sehr begreiflich, Fortlassung des folgenden entstellt worden. Er habe stets hervor aber werfen ihm eine Gewaltthat vor. Im legten Artikel ist daß die Zuhörer in nicht geringer Anzahl das Theater vorgehoben, daß Münter im guten Glauben gehandelt habe. Er Münter durch die Behauptung schwer beleidigt, er stehe auf Schluß des Vortrags verließen. Vielleicht gelingt es Herrn Spies, fei übrigens noch heute überzeugt, daß Schröder in der Ver- niedriger Bildungsstufe. bei der Wiederholung den Inhalt des Gebotenen in zwei Stunden sammlung zu Baukau von Münter zu Boden gestoßen Es folgt die Auflage wegen Majestätsbeleidigung. zu bewältigen; das Ganze würde dadurch sicherlich gewinnen. fei. Sodann werden zwei Artikel der Arbeiter Beitung" Dieselbe soll. begangen sein durch Abdruck eines Leitartikels aus Gegen den Redakteur des antisemitischen Wigblattes" Nr. 149 und 150 verlesen, der eine lautend:" Schröder und Münter der demokratischen Düsseldorfer Bürger- Zeitung"," Eine SaiferDer deutsche Michel" ist auf grund des Artikels ,, Ein Monarchen- oder Bürger und Polizist", der andere eine Wiedergabe aus einem rede" betitelt, welcher die Rede des Kaisers beim Paradediner Der diner bei Cohn und Rosenberg" Anklage wegen Beleidigung der Artikel des„ Hamb. Echo". des Gardekorps am diesjährigen Sedantage fritisirt. in In dem ersten Artikel wird gesagt, daß Münter den Schröder Artikel ist auch die Westfälische Wolfstribüne", dem Raiſerin Friedrich erhoben worden. Die Verhandlung findet am bei seiner Verhaftung im Gerichtssaale angepackt habe, weil das Kopfblatt der" Rheinisch- Westfälischen Arbeiter- Zeitung" über Berühren mit den Händen bei ihm unwillkürlich sei, daß er dieser nommen worden. Die Anklage nimmt deshalb zwei Handlungen an. Handlung sich gar nicht einmal bewußt werde und daher ruhig Auf Antrag des Staatsanwalts wird die Oeffentlichkeit ausbeschwören werde, daß er den Schröder nicht berührt hätte. Es geschlossen. Das Gericht fand in dem Artikel zwei wird zunächst Beweis über die Aeußerung in Dorftfeld erhoben. Beleidigungen und nahm an, daß zwei selbständige Der Zeuge Gendarm Haar mann bekundet, daß der An- Handlungen vorlägen, weil die Nummer der„ Bolts- Tribüne" einen geklagte sich in der Dorstfelder Versammlung so geäußert babe, Tag später erschienen sei, als die Nummer der Arbeiterzeitung". wie es die Anklage darstellt. Er habe indeß den guten Für jeden Fall sei auf drei Monate erkannt, die in fünf Mo|= Glauben des Münter besonders hervorgehoben; nate Gefängniß zusammengezogen wurden. Der Um Von Posen nach Ostafrika soll, wenn der Mittheilung die Versammlung war sehr erregt.- Angefl.: Erregt ist in der stand, daß das Gericht zwei selbständige Handlungen angenommen eines Berichterstatters zu trauen ist, eine Ladung Tannenbäume Bersammlung nur der Zeuge gewesen. Er lief aufgeregt in bat, dürfte die sofort eingelegte Revision erfolgreich machen, wandern, die hier gestern angekommen ist. Ein Kaufmann in dem Versammlungslokal auf und ab und sagte zu dem denn, wie unser Dortmunder Bruderorgan an anderer Banzibar will sie zu Weihnachten an dort wohnende Deutsche überwachenden Kommissar Wagner: Das ist ja die reinste Auf- Stelle hervorhebt, erscheinen beide Blätter an einem Tage( die Derfaufen. putschung. Sorgen Sie doch dafür, daß der Mann auf- Voltstribüne wird nur vordatirt), sodaß nur eine selbständige Die kommiffarische Oberleitung der politischen Ab- hört, löfen Sie die Versammlung auf." Der Kommissar Handlung vorliegt. theilung des Polizeipräsidiums ist dem Grafen Still fried wies ihn aber ab mit dem Bemerken, der Redner halte sich in Der Schreiber der Georgenkirche. Zu der harten Strafe Polizeikommissar Wagner Torstden gebotenen Schranken. und dem Polizeirath Muhl an stelle des verstorbenen Polizei- feld: Der Angeklagte habe gesagt, daß Münter ständig mit den von neun Monaten Gefängniß wurde der Bureaugehilfe Friedrich raths v. Mauderode übertragen worden. Händen. agiren müsse. Es bedürfe feines Entschlusses für ihn, Wilhelm Schöbel gestern von der 7. Strajkammer des Landgerichts I verurtheilt. Schöbel, der gegenwärtig vom hiesigen Von der Post. Im Reichs- Anzeiger" wird bekannt gegeben, feine Hände zu gebrauchen. Er wäre fich deffen garnicht bewußt Magistrat beschäftigt wird, war seit Juli 1893 eine zeitlang bei daß am 10. November bei dem Postamt in Rigdorf 1( Berg- und könne daher vor Gericht im guten Glauben beschwören, der Rendantur der hiesigen Georgenkirche als Bureauarbeiter ftraße 117) der Rohrpostbetrieb eröffnet wird. Der Rohrpost- daß er nicht angefaßt habe. Vertheidiger Rechtsanwalt verkehr findet täglich im Sommer Halbjahr von 7 Uhr, im Kohn beantragt, den Gerichtsrendanten Bock zu vernehmen, thätig. Er wurde wider Erwarten entlassen und richtete seitdem eine ganze Reihe Angriffe gegen den Rendanten Schulze Winter Halbjahr von 8 Uhr morgens bis 10 Uhr abends statt. der bekunden soll, daß der Gendarm Münter am 27. Juni, und den Superintendenten a. D. Wegner; namentlich Von dem genannten Tage ab beträgt das Porto für Rohrpoft als er nach einer vertagten Verhandlung sich das Zeugen der erstere hat nach den Behauptungen des Angeklagten sich briefe und Karten nach Rixdorf allgemein 30 bez. 25 Pf. geld holte, ihm gegenüber zuerst erklärt, daß weitmar Das Bweig- Telegraphenamt am Brandenburger Thor wird vom feine Bahnstation sei und nachher, als an anderer Seite das Diverser schwerer Unregelmäßigkeiten schuldig gemacht. Der n 10. November ab an Sonntagen und gefeßlichen Feiertagen ge- Gegentheil festgestellt wurde, sofort bestritt, daß er jene erste Bes getretene Wahrheitsbeweis mißlang jedoch und Schöbel, von dan der als Zeuge vernommene Superintendent a. D. Wegner in der schlossen. hauptung aufgestellt habe. Zeuge Münter erflärt sehr erPolizeilich verbotene Vorstellung. Polizeilich untersagt regt, wenn so etwas vorgefallen sei, so habe das doch gar keine Verhandlung angedeutet hatte, daß er beinahe in Zweifel wurde am Dienstag Abend 1/2 10 Uhr mitten im Spiel die Vor- Berbindung mit der vorliegenden Sache. Wenn man jedes Wort, gerathe, ob die Jurisprudenz die richtige Instanz für den Anmit ihm befassen müsse, wurde zu der vorhin mitgetheilten ftellung im Eisteller" in der Chausseestraße. Als Grund des das er spreche, kontrolliren wolle und die Herren Vertheidiger geklagten sei oder ob nicht vielmehr eine andere Wissenschaft sich Verbots wurde von dem Beamten die Unzulänglichkeit der Kon- ihn immer so durchhecheln wollten, fo gehe ja seine ganze harten Strafe verurtheilt. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Autorität verloren. Der Präsident verweist ihn zur Ruhe. aeffion angegeben, auf welche hin jedoch schon mehrere Abende Staatsanwalt Dr. Schulze Sölde: Dem Angeklagten Gefängniß beantragt. unbeanstandet gespielt worden war. fallen drei Beleidigungen des Gendarms Münter zur Last. Zus Unschuldig verhaftet. Vor der Straffammer III des nächst die Aeußerung in Dorftfeld, wo er dem Gendarm vor: Hamburger Landgerichts wurde in diesen Tagen ein Fall ver= geworfen hat, den Schröder gepackt zu haben. Er habe nicht ge- handelt, der ein grelles Licht auf unsere vielgepriesene Strafpackt, sondern instruktionsgemäß berührt. Durch den Ausdruck rechtspflege wirft. Angeklagt war ein 17jähriges Mädchen wegen Eine Lungenheilanstalt für heilbare Krante aus dem packen sollte Münter als gewaltthätiger Mensch hingestellt werden. Vergebens gegen§ 218 Str. G.-B.( Abtreibung der Leibesfrucht). Stande der Lehrer, Gelehrten, Künstler und Schriftsteller" soll Gine viel tiefere und höhnischere Beleidigung liegt in den Worten: Drei Monate hatte die Voruntersuchung in dieser Sache in Andem Berl. Tgbl." zufolge von einem Komitee geplant sein. Die Er stelle fich in gutem Glauben hin und schwöre, er habe Schröder spruch genommen, und während dieser Zeit saß das Mädchen orts Anstalt soll innerhalb des Vorortverkehrs errichtet werden und nicht berührt. Wenn hier auch gesagt wird, Münter handle in während in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung erklärte nun 120 Betten faffen. Zu den auf 600 000 m. berechneten Kosten gutem Glauben, so ist das nur die Schachtel, worin die Pille ge- der Sachverständige, Physis Dr. Errmann, daß er trotz ein foll eine biefige Familie 100 000 M. in Aussicht gestellt haben. reicht wird. Münter soll hingestellt werden als jemand, der unter gehender Untersuchung des Mädchens nicht das geringste Ans Für vollständige Verpflegung sei eine Gebühr von drei Mart Gid Unrichtiges aussagt und die Einschränkung im guten zeichen für eine jemalige Schwangerschaft desselben habe finden Glauben" besagt nichts. Wenn man von jemandem behaupten fönnen. Auf Antrag des Staatsanwalts erfolgte Freisprechung fäglich ausgesetzt, während die allgemeinen Anstaltskosten durch würde, er habe gestohlen, aber in gutem Glauben, würde das des bedauernswerthen Mädchens, gegen das eine Antiage in den Berein zur Begründung von Heilstätten aufgebracht werden nicht beleidigend sein? Daß Münter sich verschiedener folge Weibergetratsches erhoben war. Wäre die ärztliche Unters follen. Für Krante aus dem eigentlichen Proletariat ist diese Vorfälle nicht erinnert, ist allerdings richtig!, fuchung sofort erfolgt, so wäre dem Mädchen die Qual der Anstalt, wie zu ersehen ist, nicht berechnet. aber das passirt auch anderen Personen. Bezüglich des Falls dreimonatlichen Untersuchungshaft erspart geblieben. mit dem Metzger Bernicke behauptet Münter , er habe sich angegriffen geglaubt und es ist fraglich, wem man glauben
14. b. M. vor der Kammer Brausewetter statt.
Nr. 12 des Anarchistenblattes ,, Der Sozialist" ist, wie der Anarchist Sparr den bürgerlichen Blättern meldet, am Donnerstag Abend unmittelbar nach der Fertigstellung konfiszirt worden. Die ganze Auflage soll beschlagnahmt sein. Wie uns noch gemeldet wurde, soll ein Artikel, der sich mit den Chitagoer Anarchisten beschäftigte, den Anlaß zu der polizeilichen Maßnahme gegeben haben.
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Die ,, Kauaria", Verein für Liebhaber und Büchter des Ranarienvogels, wird die 14. Ausstellung vom 6.- 10. Dezember Leipzigerstr . 182, 1 Treppe stattfinden lassen.
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Der ungeheure Regenguß in der Nacht zum Freitag, der für diese Jahreszeit zu den größten Abnormitäten gehört, hat
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Die verschwundene Erzherzogin Dubberstein hat be kanntlich Mutter und Schwester in das luftige Leven, das sie dank