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3. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt

Ur. 275.

Gerichts- Beifung.

Sonntag, den 24. November 1895.

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12. Jahrg.

für Gelsenkirchen geltenden Regulativ haben die dortigen Wirthe die fernere Ausübung ihres Gewerbes untersagt worden ist, weil an Luftbarkeitssteuer 40 Mart zu zahlen, sobald sie in ihren dieselben unter falschen Vorspiegelungen einer Kantorsfrau ein Ein Berliner Gerichtsvollzieher. Einen großen Erfolg Lokalen bis 11 Uhr abends von Männern und Frauenspersonen Mädchen vermietheten, das unter fittenpolizeilicher Kontrolle stand. hatte der Schiffer Reinhold Schüler mit seiner Revision zu Gesangs- und deklamatorische Vorträge öffentlich halten lassen, Das Schöffengericht hatte die beiden wegen Betruges zu einer verzeichnen, mit welcher er das Urtheil des Landgerichts Berlin I deren Art durch das in Parenthese beigefügte Wort Tingel Geldstrafe von je 60 m. verurtheilt. In einem anderen Falle vom 19. Juni 1895 anfocht. Er war durch dasselbe wegen Freitangel" näher bezeichnet wird. Für jede spätere hielt das Gericht folgende Thatsachen für angethan, die heitsberaubung zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden, weil Stunde ist ein Aufschlag von 10 M. vorgesehen. Der Gasvirth Untersagung zu rechtfertigen: Die Gesindevermietherin Glüdke er mit dem Gerichtsvollzieher Nickel etwas unsanft umgesprungen Schröder in Gelsenkirchen , welcher am 12. Mai einen Singspiel in Stendal sollte einem ihrer Auftraggeber ein Mädchen war. Letterer kam auf das Fahrzeug des Angeklagten, das im abend veranstaltet hatte und deshalb zur Zahlung von 40 m. vermitteln, das zu melken versteht; sie vermiethete ihm aber ein Hafenbassin lag, um eine Gerichtstoftenforderung gegen den Vater von der zuständigen Behörde angehalten worden war, ließ es folches, von dem sie das Gegentheil wußte. Ein andermal erhielt des Angeklagten, Christian Schüler, beizutreiben. Nickel traf auf die Entscheidung des Bezirksausschusses ankommen. Vor sie von einer Herrschaft 30 M., wovon 12 M. dazu bestimmt zunächst nur die Mutter des Angeklagten an Bord, die ihm er allem behauptete er, etwas gutes geboten zu haben und nichts waren, die Sachen des bei ihr gemietheten Mädchens auszulösen. klärte, das Schiff gehöre nicht ihrem Manne, sondern ihrem Sohne. tingeltangelmäßige?. Darbietungen, die ein Lokal zum Tingel Frau G. bewirkte jedoch die Auslösung der Sachen nicht, sondern Nickel ließ sich bierauf den Wießbrief zeigen, der die Angaben tangel stempelten, ständen dagegen auf der niedrigsten verbrauchte die 12 M. für sich. Ihre Vergehen hat die Frau der Frau Schüler bestätigte. Trotzdem der Beamte sich aber Stufe. Der Bezirksausschuß entschied aber zu ungunsten mit der Unmöglichkeit, ihren Beruf weiter auszuüben, und mit überzeugt hatte, daß das Schiff dem Sohne gehöre, gab er den Schröder's, indem er einem Grlaß des Ministers des Innern vom Gefängnißstrafen von 10 und 30 Tagen zu büßen. Meßbrief des letzteren nicht wieder heraus. Mittlerweile tam 18. Januar 1895 in der Auslegung folgte, daß unter Tingel­der Angeklagte hinzu und forderte energisch die Herausgabe tangel Gesangs- oder deklamatorische Vorträge zu verstehen seien, seines Meßbriefes. Da der Beamte sich weigerte, hielt ihn der sobald dieselben kein höheres wissenschaftliches oder Angeklagte mehrere Stunden lang fest und übergab denselben unstintereffe bieten. Das Ober- Verwaltungsgericht als dann der Wasserpolizei. Das Gericht erblickte in diesem summa- letzte Instanz trat dieser Auffassung des Bezirksausschusses und Der deutsche Holzarbeiter- Verband( Zahlstelle Berlin ) rischen Verfahren des Schüler jun. eine objektive widerrechtliche des Ministeriums des Innern nicht bei. Der Senatspräsident hielt am 20. November in der Berliner Ressource, Komman und vorfäßliche Beraubung der persönlichen Freiheit des Beführte in der Urtheilsbegründung aus: Wenn in der frag- bantenstraße eine gutbesuchte Generalversammlung ab, amten. Auf die Revision des Angeklagten, welche sich über lichen Bestimmung den besteuerungspflichtigen Vorträgen 2c. in wo der Kaffiver Wieke zunächst folgenden Kassenbericht von Nichtzubilligung des Rechtsschutzes der Nothwehr beschwerte, Parenthese das Wort Tingeltangel beigefügt sei, so habe nach der Meinung des Gerichts damit zum Ausdruck gebracht werden sollen, daß nur die Vorträge steuerpflichtig seien, die unter den Begriff Tingeltangel fallen. Sei dieser Begriff auch sehr schwankend, so treffe er doch jedenfalls nicht alles, was jedes höheren Interesses ermangele; es gebe auch Mitteldinge, die einerseits einen Anspruch auf höheres Kunst- oder wissen unterstüßungskasse: schaftliches Interesse machen könnten und die dennoch nicht dem Tingeltangel zuzuzählen seien.

hob das Reichsgericht gegen den Antrag der Reichs: anwaltschaft das Urtheil auf und erkannte in der Sache felbst auf Freisprechung des Angeklagten; die Kosten, eins schließlich der nothwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der preußischen Staatstaffe auferlegt. Gründe: der Meßbrief war zweifellos dem Angeklagten gehörig. Dies war auch dem Gerichtsvollzieher bekannt, der infolge dessen ungeseglich handelte, indem er denselben an sich nahm und nicht wieder herausgab. Es sind also alle Erfordernisse des§ 53 Str.-G.-B.( Nothwehr) erfüllt, deffen Schuß dem Angeklagten zu gute tommt. Das Ge­richt scheint auf die lange Dauer des Einsperreus Gewicht zu legen, dies dauerte jedoch ebenso lange, als das ungesehliche Ber­halten des Gerichtsvollziehers. Ueber dies war der Angeklagte mangels Meßbriefes garnicht in der Lage, sein Gewerbe aus­zuüben.

Die Sache wurde an den Bezirksausschuß aur nochmaligen Entscheidung zurückverwiesen.

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3. Quartal gab:

Versammlungen.

Haupttasse: Einnahme 7896,37. Ausgabe 4327,44 Bestand 3568,93 M.

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60,65 M. 171,-" 110,35 M.

Lokaltasse: Einnahme 4650,66 M. Ausgabe 2212,45 Bestand

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2438,21 M.

Abrechnung

vom Sommerfest:

Einnahme

Ausgabe

629,- M.

615,63"

Einnahme Ausgabe Defizit Ueberschuß 13,37 M. Kunze theilte hierzu mit, daß von den Liften, die zur Die Gefinde Ordnung vom 8. November 1810 beſtimmt Unterstützung der Schmöllner Streifenden in Zirkulation geſetzt in ihrem§ 3, daß weibliche Tienstboten von der Dienstherrin" wurden, noch die Nummern 89, 155, 269, 270, 271, 301 und angenommen werden können, ohne daß es dazu der ausdrück 417 ausstehen und forderte die Kollegen auf, baldigst abzurechnen. lichen Einwilligung des Mannes, des sogen. Dienstherrn bedarf. Darauf wurde dem Kassirer Decharge ertheilt. Ein Antrag Die Dienstmagd n., welche wegen unberechtigten Verlaffens ich ler, wonach die Beitragfammler jeden Monat abrechnen Von der deutschen Prügelpädagogik. Vor dem Land- ihres Dienstes bei einem Oberförster eine Geldstrafe zahlen sollen, wurde angenommen. Glocke gab dann den Vor­gericht Guesen hatte sich am 22. Wai der Lehrer Josef sollte, erhob neben dem Einwande ungenügender Beköstigung standsbericht, wobei er die Versammlung von dem Verlauf Gorzczewski auf die Anklage der vorsätzlichen Körper auch den, daß die Frau Oberförsterin fie engagirt habe der verschiedenen Prozesse in Renntniß feßte. Die Bezirks verlegung im Amte in sieben Fällen zu verantworten. Das und auch mit der Aufgabe der Stellung einverstanden leiter und Obmanner berichteten ebenfalls über ihre Gericht erkannte in fünf Fällen auf Freisprechung und ver- gewesen sei. Für die letztere hätte es nach Ansicht des Mädchens Thätigkeit. Nach dem Bericht des Arbeitsvermittlers waren urtheilte den Angeklagten nur wegen fahrlässiger Körperverlegung Der Einwilligung des Ehemannes der Dienstherrin ebenso wenig auf dem Arbeitsnachweis 887 angebotene Stellen vorhanden, in zwei Fällen zu der außerordentlich milden Strafe von 15 M. bedurft, wie bezüglich der Annahme zum Dienst. Das Mädchen davon wurden 511 besetzt, vollständig unerledigt blieben 297. In diesen beiden Fällen hatte er das Schulmädchen Ottilie T. wurde jedoch verurtheilt. Es vermochte nicht nachzuweisen, daß Tem Angebot von 887 Stellen standen 1064 Nachfragen nach mit dem Stode ins Gesicht und über den Kopf ihm auch die nothdürftige Kost" verweigert fei(§ 140, Gesinde Arbeit gegenüber. Nach den Ausführungen Wiedemann's geschlagen. Er hatte allerdings die Absicht gehabt, das ordnung), und den weiteren Einwand hielt das Schöffengericht waren die unerledigten Stellen vorwiegend außerhalb; sie seien Mädchen auf den Rücken zu schlagen, aber infolge einer Bewegung ebenfalls nicht für durchgreifend. Dasselbe nahm vielmehr an, durch die Theilung der Arbeit in Spezialbranchen erklärlich. Die der Schülerin waren die Schläge fehlgegangen. Das Gericht hat daß wohl§ 3 der Gesindeordnung vom 8. November 1810 dem Angeklagten geglaubt, daß er nicht die Absicht der Körper: der Frau Kollegen Hellwig, Neumann und Gebhardt be­das Recht einräume, weibliche Dienstboten berlegung hatte und Fahrlässigkeit angenommen, weil er sich bei ohne ausdrückliche Einwilligung des Mannes anzunehmen, richteten über den Verlauf verschiedener Streits in ihren Be feiner Kurzsichtigkeit sagen mußte, daß er leicht eine Bewegung daß die Frau aber nicht das Recht habe, ohne Zustimmung sirken. Bei der Wahl des Arbeitsvermittlers wurde Wiede des zu bestrafenden Kindes übersehen könne. mann per Afflamation wiedergewählt. Darauf wurden als Kontroll­Auf die ihres Gemahls ein Mädchen zu entlassen bezw. ihm die vorzeitige fommissions- Mitglieder bestätigt: für die Schönhauser Vor Revision des Angeklagten hob heute das Reichsgericht das Aufgabe des Dienstes zu gestatten. Die Berufung gegen das stadt: Schüler, Ehlert, Klassen, Lehmann, Wiese, Seemann und Urtheil auf, soweit es eine Verurtheilung ausspricht, und ver- Urtheil wurde vom zuständigen Landgericht verworfen und auch Lugscheider, für Wedding und wies in diesem Umfange die Sache an das Landgericht zurück. der Straffenat des Kammergerichts, der sich als Revisions Grameny, Jacob, Brinkmann, Grote und Ringelschlag, für den Gesundbrunnen : Das letztere hat, so führte das Reichsgericht aus, einen objektiv instanz in feiner letzten öffentlichen Sigung mit der Angelegen Dit en: Strefer, Bönisch, Sauer, Pietsch, Stamer, Vogelgesang, falschen Maßstab für die Grenzen des Züchtigungsrechtes an heit zu beschäftigen hatte, entfc, ied zu ungunsten der An- Brämer, Hannemann, Ehmte, Blessin und Schmidt. gewendet, indem es davon ausging, daß der Angeklagte das den geklagten, indem er ausdrücklich die Auslegung der ersten Instanz wurde als Beitragsammler Steiniger bestätigt. Der Antrag, Eltern zustehende mäßige Büchtigungsrecht überschritten habe, billigte, daß die Dienstherrin nur mit Zustimmung ihres Gemahls eine Branchen- Versammlung der Modelltischler zur Besprechung denn nach dem preußischen Landrechte sind den Lehrern über ein Mädchen entlassen könne. haupt solche Büchtigungen untersagt, welche nur im entferntesten der Mißstände verschiedener Werkstätten einzuberufen, wurde geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen. Die Gefindevermietherinnen gehören zu denjenigen Ge- angenommen. Glocke unterbreitete dann der Versammlung werbetreibenden, denen die Ausübung ihres Berufs von der den Ausschluß des Klavierarbeiters Sparfeld. Betreffs der Kollegen Unzuverlässigkeit derselben in bezug auf ihr Gewerbe darthun. Die Merker wurde befchloffen, gegen diesen vorzugehen. Zum Polizei zu untersagen ist, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unterschlagung von Verbandsgeldern durch den untersagung erfolgt im Geltungsbereich des preußischen Bu- Schluß machte der Kassirer auf eine Anfrage bekannt, daß die ständigkeitsgesetzes im Verwaltungs- Streitverfahren auf Klage Bahlstelle Berlin jetzt 3068 zahlende Mitglieder hat. der Ortspolizei- Behörden. Als Thatsache, welche die Un­zuverlässigkeit in bezug auf das Gewerbe darthut", sieht das ber Verwaltungsgericht, 3. Senat, das Vergehen des Betruges an. So hat derfelbe eine Entscheidung des Bezirks­ausschusses zu Posen bestätigt, durch die zwei Vermittlerinnen

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Die Revision des Stadtverordneten Niemer und des Redakteurs Engel, welche am 14. Juni d. J. wegen Beleidigung des Provinzial- Schulkollegiums, des Gymnasialdirektors Dr. Bogel und des Oberlehrers Heutig von der 7. Straffammer des Land­gerichts I Berlin zu Geldstrafen verurtheilt worden waren, ist vom Reichsgericht zu Leipzig am Freitag verworfen worden.

Der Begriff des ,, Tingeltangel" hat vom zweiten Senat des Ober Verwaltungsgerichts eine Auslegung erfahren, die für bestimmte Berufskreise von großer Bedeutung ist. Nach einem

Des Brofes Bukunft. Als Herr Berthelot, der ein Fürst im Reiche der Wissenschaft war, neulich auch ein französischer Minister wurde, beeilte sich die nimmer rastende Presse aller Länder, aus seiner Thaten Fülle merkwürdiges zu berichten, und grub dabei eine seiner schönsten Banketreden aus, die er im Jahre 1894 zu Paris gehalten. Sie verdient auch des Volkes Beachtung.

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so wie aller siegesfreudige Ausblick auf die Zukunft ein Traum ift, nicht aber wie die flüchtigen Schemen, die das Gehirn des Schäfers durchhuschen. Solch einen Traum zu träumen, ihm nachzufinnen bringt Gewinn, denn er spornt an zu neuem Schaffen, neuem Streben. Darum mag es auch uns verstattet fein, noch ein Weilchen ihm zu folgen.

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Weiter

Eine gut besuchte öffentliche Versammlung der Kamm macher und Berufsgenossen wurde am 17. d. M. abgehalten. Nach einem Vortrage des Koll. Neumann über Werth und Nutzen der Organisation diskutirte man lebhaft über die allgemeinen Ver­hältnisse des Kammgewerbes, wobei besonders diejenigen Städte

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So erkennen wir wieder einmal an einem schönen Bei­spiel sei es auch nur erst ein Traum wie recht unsere Denker hatten, als die Grundlage aller menschlichen Kultur die Produktion hinzustellen; so gewährt uns des Brotes 3ukunft zugleich einen Ausblick in die Zukunft unseres eigenen Geschlechtes, die heraufzuführen wir mit Herz und Hand und Geist rastlos bemüht sind. Diomedes.

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Wenn einmal diese hoffnungstrunkenen Phantasien des großen Gelehrten, auch nur zum kleinsten Theile, Wirklichkeit geworden Seit nach der schönen Sage vom Paradies Gottes Engel sind, dann wird das Wirthschaftsleben der Menschen, mit dem Flammenschwerte aus dem Garten der unerschöpflichen wie leicht zu erkennen ist, eine gewaltige Umwälzung erfahren. Ursprung des Wortes Proletarier ". In einer nach­Reichthümer und Genüsse die fündigen Menschen vertrieben hat, Es wird keine Landwirthschaft mehr geben, denn die chemischen gelaffenen Studie August Burdeau's, des vor einigen lastet der Fluch der Arbeit um das tägliche Brot auf Fabrifen werden die Bodenkultur ersehen; Fruchtfelder, Wionaten verstorbenen Präsidenten der französischen Kammer, unserem Geschlechte. Schaffen und Ringen in unaufhörlicher, Weinberge und Viehweiden werden werden verschwinden. Das welche Notes sur le Collectivisme"( Bemerkungen über den abmattender Qual, um der Natur zu entreißen, was uns zur aber wird, die Wahrheit der Lehre unserer großen Meister Kollektivismus) betitelt und von der Revue politique et Nothdurft und Nahrung dienen soll, das ist unser Loos. Aber wird sonnenklar dadurch bestätigt von unermeßlichem Einfluß parlamentaire" veröffentlicht wird, ist das Wort Proletarier" die Noth ward zum Stachel und Sporn für den bild auch auf alle anderen Verhältnisse sein, nicht zum geringsten auf Gegenstand nachstehender Definition, die mit der landläufigen samen Körper und den regen Geist, und V011 jenem die politischen. Wenn nicht mehr Mutter Erde die einzige Erklärung übereinstimmt: Was bedeutet Proletarier? Augenblick, 100 ein halbthierischer Wilder mühsam mit Nahrungsspenderin ist, dann wird der überwältigende Einfluß Proletarier ist der Mensch, der sich in niedriger Stellung Dem Karst die Erdkruſte aufriß, un ein Samen- jener Männer auf die Geschicke der Völker schwinden, die befindet und Kinder erzeugt, die er weder erziehen noch forn hineinzusenken, hat sich die menschliche Intelligenz heute in dem Besitz von Grund und Boden die Wurzeln ihrer versorgen fann und die eine Last für die Gesellschaft sein in langfamem, aber sicherem Fluge erhoben, bis sie heute die politischen Bedeutung haben. Wenn nicht mehr des Pflügers werden. Das ist der Sinn nach der Ethymologie; der Name staunenswerthen eisernen Sklaven sich schuf, die, durch des all- Stachel den bedächtigen Ochsen zu treiben braucht, noch Mannes wird abgeleitet von proles", d. i. Nachkommenſchaft." gewaltigen Dampfes Macht getrieben, den Acker brechen, die Fauft das feurige Roß zügeln muß, dann werden alle die unge= Saat freuen und den Erntesegen einheimſen. Toch, wie zählten Kräfte, die heute in saurem Echweiße die Scholle bearbeiten, sehr auch die Hilfsmittel gesteigert sind, das Wesen der frei werden zu schönerem Thun ; eine idealere Ausgestaltung des Eache ist noch unverändert geblieben: noch werfen wir, Lebens der Bölker kann gepflegt werden, wenn einmal erst die ungewiß der Zukunft, das Korn in den Schooß der Erde, um schwarze Sorge um das Stückchen täglichen Brotes ver­Körner wieder zu gewinnen, noch blickt der Landmann ängstlich scheucht ist. zum Himmel aus und erfleht von mystischen Mächten der Sonne Strahl und des Regens Labe auf das junge Grün herab; ein wildbrausendes Unwetter vernichtet ihm noch des Jahres Mühe, und raubt ihm mit der Mühe Fleiß unser täglich Brot. ein edles Volk die Sklaverei nüßlich nicht nur, sondern noth dem Worte von Kindern, die man weder erziehen noch versorgen Drum hat raftloser Forschergeist seit langem schon sich bemüht um das Problem der Lebensmittel; und nicht vergeblich, denn wie er schon die geheimnißvolle Zusammensetzung und Her stellung der Fette und Dele entdeckt hat, so wird er bald auch die Eynthese der Stickstoffelemente erkennen und dann ist das große Problem zu einem rein chemischen ge Doch, wird der Mensch, dem der Stachel der Sorge fehlt, worden. An dem Tage, wo man die entsprechende Kraft nicht versinken in Trägheit und verkommen in der Fülle? bekommt, und sie zu stellen liegt im Bereiche unserer Mögliche Sicherlich nicht. Denn der Segen der Arbeit, der ihr wird man, so sagt Berthelot, mit Kohlenstoff aus der unzweifelhaft innewohnt, liegt nicht in dem brutalen Schaffen Kohlensäure, mit Wasserstoff und Sauerstoff aus dem Wasser und mit dem Spaten oder am Ambos, sondern in der planvollen, mit Stickhoff aus der Atmosphäre Lebensmittel aller Art erzeugen abwechselungsreichen Bethätigung der Persönlichkeit, und überall fönnen. Was die Pflanzen bisher thaten, wird die Industrie hat sich noch gezeigt, daß mit jedem Fortschritt der Kultur, mit thun, und vollkommener als die Natur. Der Mensch wird jeder Erleichterung des wirthschaftlichen Lebens neue und edlere unabhängiger werden in seiner Existenz von Tages- und Jahres- Bedürfnisse entstanden sind, Hebel der Kultur. Und wenn zeit, von Hegen und Trockenheit, von Frost, Hagel, verheerenden denn einmal das Ausleben der Menschen als Kultur Insekten oder mörderischen Pflanzenkrankheiten. menschen das Ziel all' unseres Strebens und Ringens ist, so müssen wir freudig begrüßen, was uns hierin fördert.

teit

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Es ist ein Traum nur, wird man sagen. Ja, ein Traum,

Es

Ein gelehrter Ethymologe stellt nun in der letzten Lieferung derselben Beitschrift die obige Deutung in folgender Weise richtig: Das ist in der That der Sinn, den man diesem Worte gewöhn lich giebt und den die Alten ihm schon manchmal gegeben haben. Man darf sich jedoch fragen, ob das wirklich der Sinn Kinder erzeugen ist, den das Wort ursprünglich hatte. niemals Die Alten hatten ganz recht, wenn sie meinten, daß Kunst war eine Spezialität der letzten Klasse. und Wissenschaft nur blühen könne, wo die afro cura, eben die wäre sonderbar, wenn man eine Kategorie von Bürgern nach schwarze Sorge, ferne sei; darum gerade meinten sie, daß für diesem Kriterium bezeichnet hätte. Ueberdies spricht nichts in wendig sei. Ja freilich! Nur brauchen es nicht Menschen faun". Das ist ein willkürlich und eigens für die Bedürfnisse zu sein, die die Sklavendienste verrichten, sondern traft unseres der Ethymologie gemachter Zusatz. Meiner Ansicht nach haben Geistes Macht können wir die Natur uns unterjochen und in wir es hier mit einer jener grundfalschen Erklärungen zu thun, leichter Mühe, gleichsam spielend, ihr entreißen, was wir zum um welche die Alterthumstenner, die Geschichtsschreiber und die Leben nöthig haben. Juristen zu keiner Zeit verlegen waren. Proletum" war, meiner Meinung nach, ein altes Wort, welches das Volt, die Menge be= zeichnete; zusammengesetzt ist es aus ,, olesco"( wachsen, groß werden) und aus dem Vorworte pro". Es war ein Synonym von plebs" und von" populus", denn all diese Ausdrücke haben ihre Bedeutung von dem Begriffe anwachsen, wuchern". Prole­tarius", das von proletum" abgeleitete Eigenschaftswort, wollte nichts anderes bedeuten als Mann aus dem Volke". In späterer Zeit wurde es durch plebeius" ersetzt. Das alte Wort, das sich in den juridischen Terten fand, aber falsch verstanden wurde, bat den Ethymologisten Kopfschmerzen verursacht und sie schließlich zu der oben erwähnten sonderbaren Deutung ver leitet."