Deutsche Bergarbeiter in Rußland .
Die Sowjetbehörden billigen die stlavischen Arbeitsbedingungen.
Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob deutsche Arbeiter in Sowjetrußland als Delegierte empfangen und durch wohlvorbereitete Lichtreflere geblendet, oder ob sie als Lohnarbeiter beschäftigt
merden.
Die Bergarbeiter 3eitung" veröffentlicht in ihrer legten Ausgabe vom 7. Juli einen Arbeitsvertrag, der die Arbeitsbedingungen deutscher Bergarbeiter in der staatlichen Steinkohlenindustrie der USSR. umfaßt und dessen Inhalt erkennen läßt, wie deutsche Unternehmer in Rußland mit Zustimmung der ruffifchen Behörden behandelt werden.
Die Schachtbau Thyssen G. m. b. H.
teuft in Rußland für die staatliche Berwaltung Schächte ab und sucht dafür in Deutschland Arbeiter. Nachstehend die Hauptpunkte aus den Sowjet- Thyffenschen Arbeitsbedingungen:
Zur Ausführung der Abteufarbeiten des Schachtes...... für die staatliche Steinkohlenindustrie der USSR . im Donezgebiet ( Don- ugol) engagieren wir Sie hiermit als für die Dauer dieser Arbeiten unter nachstehenden Bedingungen:
§ 1. Wir behalten uns das Recht vor, Sie jederzeit und unter den gleichen Bedingungen nach einem anderen als dem obengenannten Schacht im Donezgebiet zu versehen.
§ 3. Sie verpflichten sich, für die Dauer unserer Arbeiten auf der Arbeitsstelle in Rußland zu bleiben und während dieser Zeit Ihre ganze Tätigkeit ausschließlich in unsere Dienste zu stellen. Nebenbeschäftigungen irgend welcher Art ohne unsere schriftliche Genehmigung berechtigen uns zu fristloser Entlassung.
Ihre Borgefeßten sind der leitende Ingenieur und der Betriebsführer der Anlage sowie die von diesen benannten Personen. Sollten Sie vor Fertigstellung der Arbeiten ohne unsere Einwilligung oder infolge irgendeiner be hördlichen Maßnahme ( vgl.§8) die Arbeitsstelle verlassen oder durch Ihr Verhalten Anlaß zur Entlassung geben, so wird die im§ 2 genannte Fahrtentfchädigung für die Rüdreise nicht gewährt und der Ihnen für die Hinreise erstattete Betrag fällt in voller Höhe an uns zurüd.
Der Arbeiter wird zum Sklaven.
Das Arbeitsverhältnis ist fest und unfündbar bis zur Beendigung oder Einstellung der Arbeiten des Schachtes, dem Sie zugestellt worden sind.
Mit der Beendigung oder Einstellung findet auch das Arbeitsverhältnis sein Ende. Es kann jedoch aus den in der Reichsgewerbeordnung( 123, 124 und 124 a) vorgesehenen Gründen jederzeit mit fofortiger Wirkung aufgehoben werden, insbesondere aus folgenden Gründen: 1. Arbeitsverweigerung, 2. passive Resistenz, 3. wiederholtes, willkürliches Fernbleiben von der Arbeit, 4. wiederholte Trunkenheit während der Arbeit, 5. Krankheit durch eigenes Ber schulden, 6. vorfäßliche Schädigung unserer Firma, 7. tatsächliche Mißhandlung, Bedrohung oder wiederholte Beleidigungen eines Mit arbeiters, 8. Beleidigung oder Bedrohung eines Borgesetzten, 9. wiederholtes Belügen eines Borgesezten in Betriebsangelegenheiten.
Acht Stunden Arbeit ohne Pause.
§4. Die Schichtzeit beträgt: über Tage acht Stunden ohne Pausen, unter Tage fechs Stunden ohne Pausen.
Sie verpflichten sich, wenn der Betrieb es erfordert, sowohl Arbeifen über die regelmäßige Schichtzeit hinaus, als auch Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zu leisten.
§ 5. Für Ihre Dienstleistungen erhalten Sie entweder einen Schichtlohn von 14 Mark( in Worten: vierzehn Mark) oder einen mit der Betriebsleitung auf der Arbeitsstelle vereinbarten Gebingefohn. Irgendwelche Zuschläge werden nicht gezahlt.
Bon dem vereinbarten Lohn werden Ihnen für Ihre Bedürfnisse in Rußland bis 5 Mart pro verfahrene Schicht in Tscherwonehrubeln auf die Arbeitsstelle ausgezahlt. Weiter werden mindestens 2 Mart pro verfahrene Schicht zur Sicherstellung des eventuell verfallenen Hinreisegeldes bis zum Höchstbetrage von 300 Mart auf Ihren Namen bei einer Spartaffe eingezahlt. Der verbleibende Restbetrag nach Abzug der Steuern und sonstigen Abzüge wird Ihren Angehörigen oder sonst einer von Ihnen anzugebenden Stelle in Reichsmart ausgehändigt.
Auf Gewährung von Sozialzulagen und Deputatleistungen usw. haben Sie feinerlei Anspruch.
§ 6. Als Erholungsurlaub gewähren wir Ihnen nach Be endigung der Arbeiten für jeden vollen Arbeitsmonat einen Arbeitstag( eine Schicht). Die Urlaubsvergütung wird auch bei Berzicht auf Urlaub gewährt.
PROGRAMM
für die Zeit vom
13. bis 16. Juli
BTL
Potsdamer Straße 38
Potemkin und:
Bobby, d. kleine Detektiv. 6 Akte
Rheinstraße 14
Soll und Haben
Odeon, Potsdamer Str. 75
Soll und Haben
Turmstraße 12
Potemkin und:
Bobby, d. kleine Detektiv. 6 Akte
Alexanderstraße 39-40
( Passage)
§ 7.( Diefer Baragraph enthält die Unfall- und Pensionsvers ficherung. Der betreffende Arbeiter wird nämlich bei irgendeiner deutschen Lebens- oder Versicherungsgesellschaft auf Versicherungs. prämien versichert.)
Der politischen Freiheit beraubt.
§ 8. In Rußland haben Sie alle dort geltenden Gesetze und Be. Stimmungen zu beachten und sich jeder politischen Tätigkeit zu enthalten.
Sollten Sie wegen Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmun. Sollten Sie wegen Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen oder infolge politischer Tätigkeit Unannehmlichkeiten haben, so find Sie hierfür allein verantwortlich.
Sollten Sie aus vorstehendem Grunde durch irgendeine behördliche Maßnahme an der weiteren Ausübung der von Ihnen übernommenen Dienstverpflichtung verhindert werden, so entfallen vom Zeitpunkt der Verhinderung an die nach dem Dienstvertrage uns obliegenden Verpflichtungen.
§ 9. Für das Dienstverhältnis ist dieser Vertrag allein mag
gebend."
Die Sowjetbehörden billigen diese Arbeits: bedingungen.
Faffen wir zusammen:
Die Thyssen G. m. b. 5. nimmt den Bergarbeitern gegenüber zwar die Rechte aus den§§ 123, 124 und 124 a der deutschen Reichsgewerbeordnung für sich in Anspruch, verweigert ihnen aber die in den§§ 124 und 124 a für sie geltenden Rechte.
Der Arbeiter fann nicht fündigen. Sozialversicherung egiffiert für ihn nicht. Die Schichtzeit ist ohne Ein- und Ausfahrt und ohne Brotpausen bemessen, also als reine Arbeitszeit, die über dies von den Vorgesetzten nach Gutdünken jederzeit länger bemeffen und selbst auf Sonn- und Feiertage ausgedehnt werden kann.
Der Schichtlohn fann in Gedingelohn verwandelt werden, ohne daß dieser Lohn feststeht. Fest steht nur, daß der
Das goldene Arbeitsjubiläum
beging dieser Tage der 81jährige Tischler Johann Michalski aus Neukölln in körperlicher und geistiger Frische. Er ist seit 50 Jahren bei der Firma E. Laborenz, Möbelbau G. m. b. H. beschäftigt.
Arbeiter für Ueberarbeit teine Zuschläge erhält und baß er für feine Berson mit 30 Mart in der Woche austommen muß.
Trifft auch die Thyssen G. m. b. H. die Verantwortung für diesen Sklavenvertrag in erster Linie, so sind doch die Sowjetbehörden nicht minder schuldig, indem sie einen derartigen Bertrag billigen.
Polizei und Fremdenverkehr.
Eine Rede Grzesinstis.
J.
Der preußische Minister des Innern Grzesinsti sprach in dem bekannten Zyklus der Berliner Handelshochschule über Polizei und Fremdenverkehr".
Der Minister behandelte zunächst die Anschauung des alten Polizeistaates, daß der Ortsfremde bis zum Beweis des Gegenteils als verbächtig erscheinen müsse, und wies dann darauf hin, daß noch heute viele alten Vorschriften in den einzelnen Gebieten zu Recht bestehen. Dies ist vielfach eine unnötige Be. Dormundung des Reisenden, und der Minister hat schon als Polizeipräsident von Berlin die Beamten angewiesen, daß fie die Fremden so behandeln sollten, wie sie wünschten, als Fremde im Auslande behandelt zu werden. Die einzige Aufgabe des Beamten ist: Er hat dem Staate, dem Bürger und der Wirtschaft zu dienen. Dem unkundigen Fremden ist der Berfehrspolizist eine starte Stüge; aber jede wichtige Straßenverkehrsregelung ist geeignet, dem Fremdenverkehr zu dienen. In der Frage des Automobilverkehrs ist eine lokale Regelung nicht möglich; die Bestimmungen über Umgehungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Barkplätze sollten staatlich, ja wo möglich international getroffen werden.
Für den eigentlichen Fremdenverkehr kommen das Paß. wesen, die Fremdenpolizei und das Meldewesen in Betracht. Vor dem Kriege gab es teine besonderen Vorschriften für nach Friedensschluß blieben Baßzwang und Sichtvermert Fremde, dann kam die schärffte Kontrolle während des Krieges, und und damit die hohen Kosten die Waffen, womit einem unlieb. famen Einströmen von Ausländern und Staatenlosen be gegnet werden sollte. Von Jahr zu Jahr, nach der Inflationszeit, ist die Schranke gelo dert worden, aber noch heute ist der Pa ß- 3wang notwendig, und eine völlige Aufhebung dieser Forderung fönnte nur der Völkerbund anordnen. Aber in der Behandlung der Fremden in Deutschland ist nun durch eine im Sommer in Eisenach abgehaltene Konferenz der von der preu hischen Regierung mit besonderem Nachdruck verfochtene Grundsatz der Verkehrsfreiheit und der Duldung aller ein= wandfreien Ausländer proflamiert worden.
Mit Nachdruck betonte der Minister, daß auch im Hinblick auf die Auslandsstaaten, die noch schärfere Bestimmungen haben, diese Liberalität der Neuordnung von Paß- und Aufenthaltserlaubnissen ihre Früchte tragen würde; die Fremden werden die Herolde dieser neuen Zeit sein und die anderen Staaten zwingen, ihrerseits ebenso liberal zu werden. Somit ist wohl davon zu sprechen, daß die großzügige, humane und höfliche Regelung der Polizeivers hältnisse auf den Verkehr befruchtend wirken wird. Zum Schluß gab der Minister noch einige neue Zahlen aus der allerdings bis jetzt noch sehr mangelhaften Fremdenverkehrsstatistit. Das eine geht daraus hervor, daß der Fremdenverkehr gegen 1913 gestiegen ist und daß die Zahl der Ausländer auf etwa zehn Prozent der Fremden zu schäzen sei.
Reicher Beifall der zahlreichen Hörer löften die von demofratischem Geist getragenen Worte aus.
Wetterbericht aus deutschen Reisegebieten. Herausgegeben von der Deffentlichen Wetterdienststelle Berlin.
Nordsee. Westerland a: Sylt: heiter. Helgoland: heiter. Bortum: heiter. Norderney: heiter. Bremen: wolkenlos. Hamburg: wolfenlos. Offfee. Travemünde: heiter. Warnemünde: wolkenlos. Saßniz: heiter. Swinemünde: heiter. Stettin: wolkenlos. Rolberg: heiter. Stolp: heiter. Danzig- 3oppot: woltenlos. Seebad Kranz: heiter. Harz. Schierte: heiter. Harzburg: heiter. Bach Sachsa: heiter. Broden: wolkenlos.
Thüringen. Erfurt: woltenlos. Eisenach: heiter. Bad Lieben stein: heiter. Inselsberg: woltenlos.
Heffen. Kaffel: wolfenlos. Waffertuppe( Rhön): wolfenlos. Sachsen. Dresden: heiter. Schandau: heiter. Annaberg: heiter. Fichtelberg( Erzgeb.): wolfenlos. Zittau: heiter.
Schlesien. Breslau: wolfenlos. Flinsberg: heiter. Schreiber hau: heiter. Schneekoppe: wolkenlos. Bad Reinerz: heiter. Landed: heiter.
Rheingebiet. Köln: heiter. Bad Aachen: wolfenlos. Roblenz: heifer. Bad Ems: heiter. Wiesbaden: heiter. Frankfurt a. M.: wolkenlos. Feldberg( Taunus): wolkenlos. Bad Dürkheim: heiter. Baden. Karlsruhe: wolfenlos. Baden- Baden: heiter. Frei burg: heiter. Feldberg( Schwarzwald): wolfenlos.
Württemberg. Stuttgart: woltenlos. Freudenstadt: heiter. Friedrichshafen: wolfenlos.
Bayern. Hof: wolkenlos. Würzburg: woltenlos. Fürth: wolkenlos. München: wolkenlos. Garmisch- Partenkirchen: heiter. Zugspize: wolkenlos. Berchtesgaden: heiter. Oberstdorf: heiter. Bad Tölz: heiter. Tegernsee: heiter.
Desterreich: Innsbrud: wolfenlos. Salzburg: woltenlos. Wien: wolkenlos.
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