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tr. 531 45. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärts greitos. 9. Rovember 1928

Aus dem Ruhrkampfgebiet.

Appell an die öffentliche Meinung.

mit gespannter Aufmerksamkeit die Form dieses Rampfes. In den letzten Jahren sei in mehreren ausländischen Staaten verhandelt und beraten worden über den Ausbau des inter­nationalen Schlichtungswesens für Arbeitszeit- und Lohnkonflikte und immer wieder habe man die Blicke auf das Mutterland der Sozialpolitit, auf Deutschland  , gerichtet, weil man von Deutschland   auf diesem Gebiet eine vorbildliche Löfung erwartet habe.

Die Bezirksleitung Essen des Deutschen   Metallarbeiter- Berban-| forderung intereffiere das Ausland meniger, dagegen beobachte es es fchreibt uns: Die Arbeitgeber haben während dem Berlauf des lampjes mit großer Energie versucht, der Deffentlichkeit die Reinung beizubringen, daß die Gewerkschaften im Unrecht sind. Es darf wohl ohne llebertreibung gesagt werden, daß die öffent iche Meinung, nachdem die Arbeitgeber am 1. November die usiperrung durchgeführt und damit einen offensichtlichen Tarif rudh begangen haben, sich ganz erheblich zugunsten der Arbeiter ngestellt hat. Sie verharren aber trotzdem bei ihrer Ansicht und heuen sich nicht einmal, eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht Duisburg anhängig zu machen, um den Beweis erbringen zu pollen, daß der Schiedsspruch formell und materiell ungesetzlich ist. Ein hoffnungsloses Beginnen. Es soll der endgültigen Stel ungnahme der drei Metallarbeiterverbände hier nicht vorgegriffen erden; außerdem hat ja auch bereits der Augemeine Deutsche Ge­wertschaftsbund in einem recht treffenden Artikel die Unhaltbarkeit Der Behauptungen der Arbeitgeber dargelegt.

Seit fünf Jahren

wird die Praxis, wie sie im Schiedsverfahren am 26. Oktober zu perzeichnen war, in tausendfacher Ausführung ohne Widerstand geübt und ausgerechnet bei diesem Schiedsspruch kommt der Arbeit geberverband Nordwest zu der Behauptung, daß der Schlichter allein feinen Schiedsspruch fällen fann.

Der zweite Einwand, daß der Schiedsspruch den Rahmen­bertrag verletzt, ist noch weniger haltbar. Seit dem 18. Januar 1924 besteht zwischen den Organisationen und dem Arbeitgeberverband Nordwest   ein Lohnwertrag, in dem der Grundlohn des Facharbeiters ( Schloffer, Dreher) auf 50 Pf. pro Stunde festgelegt wurde. Diefer Grondlohn besteht heute noch. Bei den nachfolgenden Rohnerhöhungen einschl. des letzten Schiedssprüches wurden zu diefem Grundlohn die festen Zulagen jeweils erhöht, damit, auf cigenen Wunsch der Arbeitgeber, die Afforde nicht immer wieder umgerechnet werden brauchten. Zwischen dem Zeitpunkt feit Be­tehen des gültigen Lohnabkommens murde

der Rahmenvertrag zweimal geändert,

ohne daß auch jemals seitens der Arbeitgeber irgendwelche Be­anstandungen erfolgt find.

Die mit den Tarifverträgen Nordwest Bertrauten betrachten diefes Borgehen der Unternehmer als ein Täuschungs. manöver, ein Berlegenheitsprodukt, um dem peinlichen Vorwurf des Tarifvertragsbruch öffentlich entgegenzumirten.

Die Metallarbeiterorganisationen sehen den Berhandlungen am 12. November beim Arbeitsgericht in Duisburg   zuversichtlich ent­

gegen.

Die Pressemeldung, daß die Metallarbeiterorganisationen bereits eine Schabenerfaßtlage gegen den Arbeitgeberverband eingereicht haben, ist ebenfalls unrichtig. Diese und ähnliche Fragen find weiteren Berhandlungen vorbehalten.

Der Kampf erfordert ungeheure Opfer. Den Unorgani fierten wird es eine bittere Lehre sein, zumal es die Gemert chaften seit Jahren an Mahnungen nicht fehlen ließen, fich und ihre Familien vor tommenden Rämpfen zu sichern. Die organi fierte Arbeiterschaft fieht dem weiteren Fort sang des Rampfes mit voller 3uperfight entgegen.

Ausländische Beurteilung der Aussperrung. Motull Effen, 8, November.

In einer start überfüllten Bersammlung des Christlichen Metall­arbeiterverbandes( prach heute mittag das Mitglied des Internatio­nalen Arbeitsamtes, Seneler, über die ausländische Beurteilung des Nordwesttonflifts. Er sagte, die Tatsache der Lohnerhöhungs­

Dieses Bertrauen in Deutschland   sei durch die Form, in der die Arbeitgeber den Ronflitt entfesselt hätten, und durch die Art, wie sie den Kampf gegen die staatlichen Schlichtungs­Es sei einrichtungen führten, schwer erschüttert worden. eine Arbeiter, durch demgegenüber Pflicht der aus= musterhafte Führung des Kampfes die indischen Sympathien für Deutschland   zurüd

3ugewinnen und zu verstärken.

Der Leiter der Versammlung erklärte, daß wegen der ungeflärten Rechtslage der Konflikt sich noch Wochen hinziehen könne. Die Ge werkschaften würden eventuell dazu übergehen müssen, ihre Unter­stügung an die Ausgesperrten als Darlehen zu betrachten, um der Möglichkeit zu begegnen, daß diese Unterstützungen auf Leistungen der Wohlfahrtsämter angerechnet würden.

Beiratssigung des Metallarbeiterverbandes.

Der Beirat des Deutschen Metallarbeiterverbandes tritt heute, Freitag, in Stuttgart   zusammen, um zu der Gesamtlage Stellung zu nehmen.

Gegen Notstandsarbeiten durch Angestellte.

Effen, 8. November.( Eigenbericht.)

Der Deutschnationale Handlungsgehilfenper­band hat beschlossen, gegen die Notstandsarbeiten, zu denen die Angestellten von den Werken veranlaßt werden, attiv einzugreifen.

Entscheidung des Duisburger Arbeitsamts. Keine Unterstützung bei Aussperrung.

Duisburg  , 8. November.

Kommunale Unterstützung beantragt.

Bochum  , 8. November.  ( Eigenbericht.)

Die sozialdemokratische Fraktion der Effener Stadtverordneten­nersammlung hat für die außerordentliche Stadtverordneten­versammlung am Sonnabend folgenden Antrag eingereicht:

Wir beantragen die Einrichtung von Volksküchen in allen Stadtteilen, Ausbau der Echulspeisungen, Belieferung der Ausgesperrten mit Kohle, Kartoffeln und sonstigen Lebens mitteln sowie Winterkleidung. Gas und Elektrizität find während der Dauer der Aussperrung auf Kosten des Wohlfahrtsamles zu liefern. Die Abdeckung der erforderlichen Mittel hat durch entsprechende Erhöhung der Gewerbesteuer und Lohnfumumen steuer insbesondere der Betriebe der Schwerindustrie zu erfolgen." Es ist anzunehmen, daß die sozialdemokratischen Fraktionen ber Stadtverordnetenversammlungen in den übrigen Städten des Aus­Sperrungsgebietes diesem Beispiel folgen werden,

Kinderspeisung in Duisburg  .

Duisburg  , 8. November. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, wie mitgeteilt wird, in nächster Zeit in den Bolksschulen die Speisung der Kinder der ausgesperrten Arbeiter einzurichten. Bisher verabreichte die Stadtverwaltung täglich 9000 Bortionen

an bedürftige Schulkinder, doch wurden in den lezten Tagen bereits bis zu 11 000 Personen gespeist. Kinder, deren Bäter noch in Arbeit stehen, sollen während der Durchführung der neu por. gesehenen Maßnahmen von der Schulspeisung ausgeschlossen werden. Dadurch will man erreichen, den Kindern der ausgeschlossenen Ar beiter größere Bortionen verabfolgen zu fönnen.

Aussperrungsfolgen.

Düffeldorf, 8. Rovember. Die Firma Capito u. Klein in Benrath  , die nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist, und die ohne Betriebseinschränkung ar­beitet, dürfte in absehbarer Zeit mit Schwierigkeiten im Bezug der Rohstoffe zu rechnen haben. Als Vorbeugungsmaßnahme hat die Verwaltung der gesamten Belegschaft Don 600 Mann getündigt. Sollte jedoch eine Einigung im Lohn fonflift der nordwestlichen Gruppe durchgeführt werden, würde diese Maßnahme rüdgängig gemacht werden.

Aachen  , 8. November.

Infolge der Aussperrung in der Arbeitgebergruppe Nordmest und megen des voraussichtlichen Stodens der Rohstoff. zufuhr hat sich der Eschweiler Bergwertsverein gezwungen ge­sehen, für seine Hüttenabteilung die Stillegung zum 1. De ember 1928 zu beantragen. Die Verwaltung erflärt hierzu, daß es sich nur um eine Sicherheitsmaßnahme handele, die zurüdgezogen werden würde, sobald der Rohstoffbezug wieder ges fichert sei.

Elberfeld  , 8. November. Der Spruchausschuß des Duisburger Arbeitsamtes beschäftigte Aus Wülfrath  , Kreis Mettmann  , wird gemeldet, daß in­sich heute mit der Klage eines ausgesperrten Metall= folge der durch den Eisenkonflift hervorgerufenen 2bfa- arbeiters auf Auszahlung von Erwerbslosen it a dung in der dortigen Kalfindustrie weitere Betriebseins unterstützung. Der Kläger   machte geltend, daß es sich bei der schränkungen vorgenommen wurden. Ebenso wird die Beleg Maßnahme der Arbeitgeber um eine Stillegung von Beschaft des dortigen Betriebes der Bereinigten Stahlwerte, für den trieben handele, die den arbeitslos gewordenen Belegschafts- nur wenig Aufträge vorliegen, aussehen müffen. mitgliedern Anspruch auf Erwerbslosenunterstübung gebe.

Nach längerer Beratung entschied der Spruchausschuß auf Ab. lehnung des Antrages, da es sich nicht um eine Stillegung, fondern um eine Aussperrung handele. Die Voraussetzungen der Stillegungsverordning vom 8. November 1920 in der Fassung vom 15. Ottober 1923 feien nicht gegeben..

Die Begründung verweist noch auf den Bericht des Reichs tagsausschusses für soziale Angelegenheiten, wonach ein Antrag der Reichstagsabgeordneten Teusch und Genossen: Ar­beitslose, deren Arbeitslosigkeit durch Aussperrung verursacht ist, die unter Bruch des Tarifvertrages vorgenommen ist, erhalten Arbeitslosenunterstüßung" abgelehnt worden sei.

Das spräche für die Absicht der Gesetzgeber, Arbeitslofenunter stügung bei Aussperrungen nicht zu zahlen.

Da gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt wurde, wird sich die Spruchtammer in Düsseldorf   noch mit der An­gelegenheit beschäftigen.

Forderungen der fächsischen Textilarbeiter.

In der sächsischen Textilindustrie sind vom Deutschen  in der der Lohnfrage im Tegtilarbeiter- Berband wesentlichen folgende Forderungen angemeldet worden: für die männlichen Arbeiter eine Erhöhung von 10 f. und für die weiblichen eine solche von 8 Pf. pro Stunde, ferner entsprechende Erhöhung der Löhne der Jugendlichen, der Zuschläge und der übrigen Lohnfäße, sowie Beibehaltung der außertariflichen Buschläge.

Für die Lausibet Tuhindustrie wurden die gleichen Forderungen erhoben; darüber hinaus wurde für die ausgesprochenen Beitlöhner eine Erhöhung des Zuschlages von 5 auf 10 Broz. ge fordert und schließlich noch eine Aufrundung der Bruchzahlen bei der Lohnberechnung.

Verhandlungen sind bis jetzt weder für Sachsen   noch für die Laufig angefeßt worden.

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