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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 25.

Reichstag  .

26. Sigung vom 29. Januar 1896. 1 Uhr. Am Bundesrathetisch: Niemand.

Auf der Tagesordnung steht die erste event. zweite Be­rathung des Antrages Barth- Rickert betr. A bänderung des Wahlgesetes für den Reichstag.

Abg. Rickert beschränkt sich angesichts der Besetzung des Hauses( eshfind 17 Mitglieder im Saale  ) auf eine kurze Empfehlung des vom Hause schon am 17. April 1894 mit großer Mehrheit angenommenen Gesezentwurfs, der sich in der Zwischenzeit immer allgemeinere Sympathien erworben habe. So sei im vorigen Jahre von der badischen Regierung zum Zwecke des besseren Echutes des Wahlgeheimnisses eine Vorlage gemacht worden, die die Haupttheile des Antrags enthalte.

Donnerstag, den 30. Januar 1896.

schobca werden würden. Der Antrag Barth sei auch an sich unpraktisch.

Abg. Schoenlank( Soz.): Graf Hohenthal weiß also hier in Berlin   nicht, was in Dresden   geschieht. Ich habe das fächsische Wahlrecht nicht als das Ideal, auch nicht als etwas Vorzüg­liches, aber doch als etwas Erträgliches angesehen.

13. Jahrg.

württembergische Recht Gemeingut für ganz Deutschland   würde. Damit ist auch die Meinung des Herrn von Marquardsen wider­legt, daß sich mit einem solchen Gesetz nicht auskommen laffen würde. Die Meinung, daß solche Bestrebungen doch aussichtslos seien bei dem Widerstand der verbündeten Regierungen, verdient teine ernste Beachtung, denn sonst hätten wir auch die mehr­Sächsischer Bevollmächtigter Graf Hohenthal: Dann stellt stündige Arbeit, die wir soeben gethan haben, unterlassen sich der Vorredner in Gegensatz zu seinen sächsischen Partei- fönnen. Und ist der immer und immer wieder zurück­genossen. Diese haben in zwei oder drei Seffionen Anträge auf gewiesene Befähigungsnachweis nicht immer und immer wieder­Aenderung des sächsischen Wahlrechts gestellt, und darauf ist in gekehrt und zwar zuletzt mit Erfolg? Ist eine Aenderung unseres jener denkwürdigen Sigung der fächsischen zweiten Kammer die Vereinswesens nothwendig, dann können solche Rücksichten nichts Erklärung erfolgt, die der Vorredner im Sinne hatte. Ob es verschlagen. Dasselbe gilt von dem Einwande der nivellirenden die Absicht der Regierung ist, das Wahlrecht Gleichmacherei, den damals Herr Bachem erhob. Warum will zu ändern, ist mir nicht bekannt. man Minderjährige von der politischen Er Abg. Bindewald: Die im Wahlkreise Dels Wartenberg ziehung ausschließen, da doch dieselben Minderjährigen aufgetretenen Redner meiner Partei waren keine hergelaufenen ev. die Waffen bereits tragen müssen. Gerade die Abg. Baffermann( natl.): Auch wir werden dem Antrage Männer; sie blicken auf einen Stammbaum zurück, auf den sie Nothwendigkeit dieser politischen Erziehung hat doch vorhin Was das zustimmen, da die Erfahrungen in der Wahlprüfungskommission stolz sein können, sie haben unter ihren Vorfahren Herr Gröber vom Zentrum besonders betont. die Sicherung des Wahlgeheimnisses auf diesem Wege zur Noth- teine Strauchritter!( Große Unruhe und Lachen rechts, Bereinsrecht für die Frauen betrifft, so will ja das wendigkeit machen. Der badische Entwurf hat nicht nur die Händeklatschen auf der Tribüne zur Rechten des Präsidiums.) Zentrum ihnen das Koalitionsrecht zur Wahrung ihrer Wahlcouverts, sondern auch die sogenannte Dunkelkammer, den Abg. Lieber( 3.): Ich muß entschieden dagegen protestiren, wirthschaftlichen Interessen geben; dieses wäre aber nur das be­Isolirraum für die Beförderung des Stimmzettels in das Couvert, daß von einer gegenseitigen Ergänzung des preußischen und fannte Meffer ohne Heft und ohne Klinge, wenn die adoptirt. Reichs- Wahlrechts gesprochen wird. Ich brauche blos darauf Frauen nicht gleichzeitig das Vereins- und Abg. Schädler( 3.) giebt für die Zentrumspartei   dieselbe zu verweisen, daß die Ronservativen uns in Preußen bei der Versammlungsrecht erhalten. In dieser Beziehung Erklärung ab. Sicherung der geheimen Abstimmung habe sie Steuerreform zwar mitwirken ließen, uns aber bei ist auch in neuerer Zeit ein gewaltiger Umschwung in der öffent ftets für alle politischen Wahlen verlangt, desgleichen auch für der enderung des Wahlgefeges, welches die noth- lichen Meinung vor sich gegangen; ich erinnere nur an den tie Kommunalwahlen, wenn auch hier vielleicht diese oder jene wendige Ergänzung dazu war, vollständig im Stich gelaffen letzten evangelisch- sozialen Kongreß, wo zum ersten Male eine Garantiemaßregel aus lokalen Rücksichten modifizirt oder ganz haben, so daß die Wirkungen des Dreitlassenwahl Frau für diese Forderung eintrat und nach dem Zeugniß des bei Seite gelaffen werden könne. Redner zitirt die neuesten systems zu ungunsten der breiten Massen ver- Prof. Delbrück   mit dem hervorragendsten Erfolg. Auslaffungen des früheren Ministers Herrfurth über dieses Wahl- schlechtert sind und sie hier gleichwohl ihre Mitwirkung zur Ver recht in zustimmendem Sinne. besserung des Reichswahlgefehes verweigern.

Abg. Graf Limburg- Stirum   entgegnet, daß man erst den Effekt der Steuerreform in Preußen abwarten müsse, ehe man an eine eventuelle Aenderung des Wahlrechts ginge. Für das Landtags: wahlrecht fei noch keineswegs die behauptete Verschlechterung be­wiesen, sondern zunächst nur bezüglich des Kommunalwahlrechts. Die Ronservativen feien sehr bereit, in eine Revision einzutreten, aber nicht blos nach einer Seite.

Der frühere Abgeordnete und jetzige Professor Hertling hatie seinerzeit Erhebungen verlangt über die Verhältnisse der Konfektionsnäherinnen, denen zugemuthet war, trok schlechter Bezahlung noch das Nähmaschinengarn zu liefern. Der Reichstag beschloß einstimmig, der Regierung eine Enquete zu empfehlen. Zweifellos behandelt diese eine öffentliche Angelegen heit im Sinne des Vereinsgesetzes und nie hätten die Frauen diese Angelegenheiten anders behandeln können als indem sie sich öffentlich zusammenthaten und Vereine bildeten.

Abg. v. Stumm( Rp.) bestreitet, daß der Antrag die volle Wahlfreiheit garantire. Gewisse Elemente würden nach wie vor auch die Heimlichkeit der Wahl zu durch brechen wissen. Man braucht bloß die nicht mit allen Förm­lichkeiten vertrauten Arbeiter u. dergl. zu veranlassen, auf den Stimmzettel auch ihren eigenen Namen zu setzen, um ganz genau zu erfahren, wie dieser oder jener Wähler gestimmt habe. Eine absolute Sicherung des Wahlgeheimnisses sei also auch auf Abg. Fuchs( 3.) entnimmt den Ausführungen des Vor- Bereits anfangs der 70er Jahre hat Moritz Wiggers  diefem Wege nicht zu erreichen. Besser wäre es, zu dem redners, daß die Konservativen einem erneuten Antrage des ein allgemeines deutsches Vereins und Versammlungsrecht be ursprünglichen Vorschlage der Regierung von 1866 zurückzu- Zentrums auf Abänderung des Wahlgesetzes in Preußen freund- antragt. Dieser Antrag sollte aber wesentlich blos das preußische fehren, die offene Stimmabgabe einzuführen, lich gegenüberstehen würden. Die Revision" des Grafen Vereinsrecht auch auf das Reich ausdehnen. Damals war das also die geheime abzuschaffen. Limburg   heiße nichts anderes als Abschaffung begreiflich, denn die schlimmen polizeilichen Erfahrungen hatte Abg. Blos( foz.): Wenn auch die badische Regierung bes allgemeinen, gleichen, geheimen und man noch nicht gemacht, und Wiggers war ein Mecklenburger, auf den Boden des Antrages tritt, so lehren uns doch die direkten Wahlrechts. In gewissen Kreisen der für sein Vaterland ein Vereins- und Versammlungs­Einen Stein auf Mecklen­Borgänge in Sachsen  , weffen wir uns unter Umständen schrecke man ja selbst nicht vor einem Staats- recht erst schaffen wollte. von den Regierungen zu versehen haben. Daher ist es von it reich zu diesem Zwecke zurück; für die heutige burg will ich keineswegs werfen, denn ich wurde unter demi Sozialistengesetz zwar aus Preußen und Hamburg  , Werth, wenn sich die große Mehrheit des Reichstages für den Offenheit des Grafen Limburg fönne man nur dankbar sein. Antrag ausspricht. Herr v. Stumm legt heute eine Sanftmuth Abg. Graf Limburg: Die beiden verschiedenen Wahl- aber nicht aus Mecklenburg   ausgewiesen.( Heiterkeit.) Daß an den Tag, die an ihm neu ist. Abänderungsanträge, rechte fonsiruiren die Interessen- und Machtverhältnisse in den wir uns jeßt auch noch immer nicht allzuweit von dem preußi­die die Basis des Reichs- Wahlrechts erschüttern einzelnen Staaten. Nendert man einseitig, so werden diese ver- schen Vereinsrecht entfernen sollen, wie Herr v. Marquardsen würden, hat er wohl blos deshalb bisher nicht gestellt, weil die schoben. Wir wollen diese Verschiebung nicht; unsere Forderung andeutete, fann man uns wirklich nicht zumuthen. Was auf felben ganz aussichtslos find; er hat aber doch erst ist also auch nicht der Ausdruck einer direkten Feindschaft gegen dem Gebiet des Vereinsrechtes in den verschiedensten Bundes staaten noch heute zu recht besteht, wird den meisten Mitgliedern vor furzem seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß jedem das geltende Wahlrecht. Sozialdemokraten das Wahlrecht abgesprochen Abg. Lieber( 3.): Das Ausgleichssystem des Vorredners soll des Hauses gar nicht geläufig sein. In mehreren Staaten be werden müsse. Es ist uns mit dem Antrage nicht um eine sich auf alle Einzelstaaten beziehen; wie gleichen sich denn diese steht noch heute die unglaubliche bundestägliche Be­Demonstration zu thun, aber doch nur um eine solche gegen das Machtverhältnisse in Württemberg aus, wo beide Wahlsysteme stimmung, daß Arbeitervereine und Verbindungen zu politi­Demagogenthum draußen im Reiche, welches auf gewaltsamen das direkte Wahlrecht enthalten? Sie sprechen von allen" ichen, sozialistischen und kommunistischen Zwecken überhaupt ver­und meinen doch Umfturz des geltenden Rechts hinarbeitet. nur Preußen. Sie wollen uns boten sind, so in Hessen   und Oldenburg  , wo sonst ganz liberale Abg. Förster Neustettin( Reform P.): Wir wollen nicht, verhindern, in Preußen eine Wiederherstellung des status vereinsgesetzliche Bestimmungen vorhanden sind. In Anhalt dürfen daß der Volkswille, wie bisher oft geschehen, gefälscht werde, quo ante anzustreben, und drohen uns, das Reichs- nur Anhaltiner Mitglieder eines politischen Vereins sein; diese und stimmen deshalb für den Antrag, der aber vielleicht noch wahlrecht anzugreifen, wenn wir in Preußen am Wahlsystem Vorschrift ist durch alle Instanzen hindurch als gesetzliches Recht redaktioneller Aenderungen bedarf, auch nach der Seite des irgend etwas ändern. Es ist ganz willkürlich, daß die anerkannt worden. Weimar   hat kein Vereins- und Versammlungs­passiven Wahlrechts ergänzt werden sollte, auch die Frage der beiden Wahlsysteme begrifflich oder geschicht gesetz; diesen Zustand haben sich die Behörden dort jetzt dahin Abgrenzung der Wahlkreise behandeln fönnte. Wir sind für lich irgendwie sich ausglichen. Nach der Einführung zu nuke gemacht, daß sie ihr eigenes Belieben entscheiden laffen, Vorberathung des Antrags durch die Wahlprüfungs- Kommission. des Reichswahlrechts habe man im Gegentheil angenommen, daß und das ist bekanntlich gegen unsere Partei weidlich ausgenugt Abg. Beckh( frf. Vp.) ist gegen diese Erweiterungen, die nun auch in den Einzelstaaten die Tage des in diretten worden. Die reichsländischen Verhältnisse sind ja bekannt, sie den Zweck des Antrages leicht vereiteln, ja seine Annahme ge- Wahlsystems gezählt seien. In Preußen wurde sofort werden auch wohl noch von anderer Seite heute näher beleuchtet fährden könnten. Herr von Stumm habe bei seinen von Windthorst und Mallinkrodt der bezügliche Antrag gestellt. werden. Mecklenburg   hat auch fein Vereins- und Versammlungs­Ausführungen die Ueberwachung der Stimm- Zur Zeit rühren wir nicht an dem indirekten Wahlsystem; wir recht; Vereine bedürfen daselbst der ministeriellen Genehmigung. abgabe durch die Sozialdemokraten im Auge; wollen nur seine Wirkungen zurückführen auf den Zustand, auf dem( Burufe rechts.) Rittergutsbesitzer und hohe Beamte mögen ja diese sei aber noch lange nicht so schlimm, wie die es sich vor der Steuerreform befand. Das ist teine Ver- mit diesen Zuständen zufrieden sein, aber uns anderen erscheinen vielfach vorkommende Thatsache, daß die schlechterung des Dreiklassen- Wahlsystems. Daß die Verschlechte sie hinterwäldlerisch, trotz des 25jährigen Bestehens des Deutschen  Fabritherren sich die Stimmzettel ihrer Arrung im Gegentheil durch die Steuerreform herbeigeführt ist, ist Reichs. In Reuß ä. 2. find politische Vereine überhaupt ver heute schon flar, wenn auch die Statistik darüber noch nicht boten.( Große Heiterfeit.) In beiter vorweisen lassen. Deutschland   haben wir Abg. von Wolszlegier Gilgenburg( Pole): Auch wir vorliegt. Weiß man nicht, daß in Berlin   Minister in der dritten 26 Vereinsgesetze. Was in Hamburg   erlaubt ist, ist zehn Schritte in Altona   ein Vergehen und Verbrechen. In werden für den Antrag stimmen, vor allem auch, damit dem Klasse wählen? Der Widerstand gegen den Antrag zeigt, welche weiter polnischen Wolfe die Wahlfreiheit gewahrt werde. Absichten die Herren rechts mit dem allgemeinen Wahlrecht Württemberg dürfen die Frauen an Vereinen und Versammlungen theilnehmen; jenseits von dessen Grenze schnüffeln die Polizei­Nachdem Abg. Gröber( 3) entgegen den Abgg. Blos und überhaupt haben. Förster für schleunige unveränderte Annahme des Antrages Abg. Fuchs( 3.): Sie bezweifeln, daß man mit Staatsbeamten nach der Anwesenheit von Frauen in Vereinen und gesprochen und für das allgemeine, dirette, gleiche streich gebanten umgeht? Steht der Graf Mirbach Ihnen Versammlungen herum, um die letzteren dann als ungesetzlich und geheime Wahlrecht als das am meisten in nahe oder nicht? Dieser Graf Mirbach   hat im aufzulösen. Preußische Vereine dürfen nicht mit einander in politischer Hinsicht erzieherisch wirkende Wahlrecht Herrenhaus   erklärt, daß das Volk in weiten eingetreten ist, auch das Urtheil des Fürsten Bismarck über das Kreisen mit Jubel es begrüßen würde, wenn Verbindung treten. Auf grund dieser Bestimmung hat die Dreitlassen Wahlsystem als das widersinnigste die Fürsten   sich entschlössen, neuen Polizei die sozialdemokratische Organisation, Wahlverfahren zitirt und schließlich darauf hingewiesen hat, daß Reichstag auf grund eines neuen Wahlgefezes auch den Parteivorstand, auch die einzelnen Ber auch in Württemberg die Regierung damit umgehe, in zu berufen.( Bewegung und Unruhe.) Das nennen trauensmänner aufgelöst und uns angeflagt, und wir werden aller Voraussicht nach auch verurtheilt wer der Nichtung des Antrages den Kammern eine wir einen Staatsstreich. Vorlage zu machen, nimmt Damit schließt die Diskussion. den. Fünf Jahre lang haben wir diese Organisation gehabt; da tam Herr v. Köller und die verschiedenen Vereine wurden aufgelöst, und wenn wir uns demnächst vor dem Richter ver­antworten müssen, so bin ich fest überzeugt, daß wir auf grund der Juditatur verurtheilt werden, es müßte denn ein Wunder passiren, und das glaube ich bei einem preußischen Richter nicht.

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Abg. Bindewald( Reformp.) Veranlassung, auf die gröb Nach dem Schlußwort des Abg. Barth wird der Antrag lichen Wahlbeeinflussungen amtlicher Kreise auf Kommissionsberathung zurückgezogen. Das Haus tritt sofort bei den letzten Erfazwahlen in Meserit- Bomst und Dels- Warten- in die zweite Lesung ein und nimmt die einzelnen berg näher einzugehen, um die Nothwendigkeit des Antrages dar- Paragraphen des vorgeschlagenen Gesezent zuthun, der ohne Kommissionsberathung sofort zum Beschluß er- wurfes ohne Debatte an. hoben werden müsse, um denjenigen, die ständig am Reichs- Ein Antrag der Abgg. v. Strombeck und( Heiterkeit.) Wir haben nun unseren Parteivorstand nach Ham­Wahlrecht rütteln( Widerspruch und Heiterkeit rechts), in etwas v. Hodenberg  , daß Beweiserhebungen in Wahlburg geschickt; da funktionirt er ganz ruhig weiter. Wir hätten das Handwerk zu legen. prüfungsfachen von den Behörden als Gil- uns auch Württemberg aussuchen können( Heiterkeit); vielleicht

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Abg. Schoenlank( Soz.): Thatsächlich beabsichtigen fachen zu behandeln sind, wird angenommen. fönnten wir einmal Herrn Kollegen Gröber dort einen Besuch in Sachsen   die Konservativen und National-= Es folgt die erste Berathung der von den Sozialdemokraten abstatten. Ich behaupte solche Zustände sind des Deutschen Reiches liberalen im Bunde mit der Regierung ein un-( Auer und Gen.) und von der Freisinnigen Volkspartei  ( Ancker im höchstenGrade unwürdig.( Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) erhörtes Attentat auf das dortige Wahlrecht, und Gen.) eingebrachten Gefeßentwürfe betreffend die Ge 3 Monate Gefängniß tönnte man am Ende mit der Resignation welches sie durch das preußische Dreitlassenwahlsystem erseßen währung eines vollständig freien Vereins- und eines guten Bürgers absigen.( Heiterkeit.) Aber solche Zustände find dann unerträglich, wenn man sieht, daß man andere, wollen. Früher hätten dieselben Parteien und die Regierung Versammlungsrechtes. sich gegen ein indirektes Wahlsysem und gegen eine Klassen= Der sozialdemokratische Entwurf schließt die Mitwirkung die dasselbe thun, ungeschoren läßt. Der Vor­eintheilung erklärt; heute sei die Stimmung umgeschlagen; aus oder Einflußnahme amtlicher Behörden in jeder Form aus und stand der sozialdemokratischen Partei ist genau bleicher Furcht vor den Sozialdemokraten pro- stellt diejenigen, welche die Ausübung der hier gewährleisteten so organisirt, wie derjenige aller anderen Wir haben, gewißigt durch flamiren die Ackermann, Mehnert und Schill den Um sturz des Rechte zu verhindern suchen, unter die Androhung einer Strafe politischen Parteien. Der Antrag Ander will frühere Erlebnisse, alles zu vermeiden gesucht, um bestehenden Wahlrechts und die Regierung stimme ihnen zu. Bei bis zu 3 Monaten Gefängniß. den sächsischen Ordnungsparteien habe Herr v. Stumm mit dagegen die Reichsseuchen- Gefeße, die Reichsmilitär- Gefeße und mit dem preußischen Vereinsgesetz in Konflikt zu kommen. feiner Schleifsteinpolitik gelehrige Schüler gefunden. die Bestimmungen der Landesgesetze über die Ueberwachung von 5 Jahre lang hatte das Berliner   Polizeipräsidium an unserer Präsident v. Buol mahnt von weiteren Abschweisungen ab, Busammenkünften unberührt lassen. Organisation nichts auszusetzen gehabt, da trat mit einem Mal worauf der Redner mit der Aufforderung, den Antrag einstimmig Abg. Aner( Soz.): Das allgemeine Wahlrecht, über welches Herr von Köller ins Amt. Er träumte, daß er einen großen anzunehmen, schließt. wir soeben verhandelt haben, steht in engster Verbindung mit Schlag thun und die Sozialdemokratie vernichten werde und Sächsischer Bevollmächtigter Graf Hohenthal: Die dem freien Vereins- und Versammlungsrecht, ohne welches jenes löste unsere Organisationen auf und wanderte dann selbst sächsische Regierung weiß von diesen Ab nicht ausgeübt werden kann. Die weitesten Kreise sind über die nach Kammin, um stille Betrachtungen über die Vergänglidj­jichten nichts.( Lachen bei den Sozialdemokraten.) Sollte Nothwendigkeit einer Aenderung der derzeitigen Bestimmungen teit alles Irdischen anzustellen.( Große Heiterfeit.) Die Liebe zum Vaterland soll genährt werden. Ja, wie aber das sächsische Wahlrecht geändert werden, so sind die über das Vereins- und Versammlungswesen in Deutschland  Sozialdemokraten schuld( erneutes Lachen links), denn einig. Die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung geht aus tönnen Sie das verlangen, wenn heute der Deutsche   gar nicht Artifel 4 Nr. 16 der hervor. Verfassung klar sie haben das Wahlrecht angegriffen. Am weiß, was das deutsche Vaterland von ihm verlangt. Er soll haben die Redner aller Parteien sich alle 26 Vereinsgefeße auswendig wissen, und doch giebt es darüber Abg. Graf zu Limburg Stirum   wendet sich gegen den 1. Mai 1895 Und wie behandelt die Polizei die Abg. Bindewald, der von ungefeglicher Wahlbeeinflussung der in diesem Sinne ausgesprochen, fanden aber doch, daß die jetzige nicht einmal ein Buch. Amtsvorsteher und Großgrundbesizer gefprochen. Es sei doch Zeit zu solchen Aenderungen nicht angethan sei. Wann soll nun anderen Parteien? Ich greife die Organisation der konser= selbstverständlich, daß die Ansässigen im Kreise Dels- Wartenberg diese rechte Zeit kommen? Das Reich hat sein 25jähriges Jubiläum pativen Partei heraus, weil die Blätter dieser Partei allein lieber ihren verdienten langjährigen 2andrath v. Kardorff gefeiert; noch immer ist die Verheißung der Verfassung nicht er das Vorgehen der Polizei gebilligt haben; die nationalliberalen als einen hergelaufenen Agitator wählten. Landtags- füllt. Das Königreich Württemberg hat schon heute ein Blätter haben das nicht fertig gebracht. Ich werde Ihnen und Reichs- Wahlrecht ergänzten sich gegenseitig; man dürfe nicht Vereins- und Versammlungsrecht, welches sich nicht weit zeigen, daß auch die Konservativen viel schlimmere Die konservative Organi einseitig eines von beiden in Angriff nehmen, wodurch die be- von dem, was wir verlangen, unterscheidet. Sünder sind als wir. unter einer Leitung pon 34 Herren, stehenden Machtverhältnisse in Staat und Reich einseitig ver- Wir wären bereit auf unseren Antrag zu verzichten, wenn das ſation steht

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