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daß die Lebenslänglichkeit nicht zulässig wäre. Nun ist aber im Gewaltherrlichkeiten bei dieser Gelegenheit zu erobern, su- bezogenen Waaren an seine Mitglieder abgiebt, von der vor Entwurf nicht ausgeschlossen die Lebenslänglichkeit für den Fall, stimmen oder nicht. Auch sonst sind auf dem Ge- stehenden Strafbestimmung nicht berührt." daß nach dem Vertrage die Dienstleistung durch einen anderen biet des Arbeiter Versicherungsrechtes eine Menge von Durch Annahme dieser Bestimmungen ist der Chikane und vorgenommen werden darf. Wenn 3. B. ein Gutsbesitzer einen Fragen ftreitig geworden, wo die Gewerbegerichte mit den ge- Denunziation von Konsumvereins- Mitgliedern Thür und Thor Arbeiter ansiedeln will, so nimmt er in den Vertrag die Be- lehrten Gerichten uneins sind. Die definitive Klärung und geöffnet. Nächsten Donnerstag wird die zweite Lesung beentet. ftimmung auf, er sei zum lebenslänglichen Dienst verpflichtet, Umgestaltung des Arbeiterrechtes ist dringend erforderlich, ebenso es stehe ihm aber frei, seine Dienstleistung durch einen anderen wie die Regelung des Rechtes des Arbeitsvertrages, nicht so, Lokales. verrichten zu lassen. Da ist nach diesem Zusatz der An- wie man es in Rom   und im Sklaventhum thut, sondern ent­fiedler Beit feines Lebens an den Bertrag gebunden. Kein Gesetzbuch sprechend dem Stande der Produktion und den wirthschaftlichen In der Sache Auer und Genossen wegen angeblid, er der bestehenden Kulturstaaten enthält eine ähnliche Bestimmung. Verhältnissen freier Arbeiter. Beim Schadensersah scheint die Verlegung des Vereinsgefeßes ist den Betheiligten jetzt die Mite Der Kongostaat hat 1888 im Interesse der Abschaffung der Frage der Verantwortlichkeit der Beamten nicht richtig geregelt. Der theilung zugegangen, daß die Voruntersuchung abgeschlossen und Sklaverei eine derartige Klausel für ungiltig erklärt, und hier Rechtsgrundsatz vom Schadensersatz muß allen gegenüber, die auch die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben sei. Es wird also will man ein besonderes Stlavenrecht für die Arbeiter nur fahrlässig einem anderen Schaden zugefügt haben, gelten. in nächster Zeit Termin für die Hauptverhandlung angesetzt einführen! Ist das Sozialpolitik? Das heißt den Standpunkt Nach§ 95 des Unfallgesetes ist den Arbeitern die Wohlthat werden. der Starken, noch mehr befördern und die Schwachen dieses Rechtsgrundsages genommen worden. Herr Rintelen hat Miether Elend. Im Haufe des Herrn Meyer, Haus­und Mitglied politisch und wirthschaftlich möglichst rechtlos machen. Diese ein 3ins maximum gefordert, ich bin da nicht seiner Mei- eigenthümer der Armen Kommission Bestimmungen verstoßen gegen die guten Sitten, und es nung, aber weite Kreise muß es verstimmen, wenn sie das Wucher 73. Stadtbezirt, Johanniterstr. 12, wohnte seit dem April 1892 muß versucht werden, in der Kommission sie herauszubringen; sie gesetz ansehen und gleichzeitig finden, daß die öffentlichen eine Frau Albrecht, die sich, so gut es eben ging, burch das Halten find geradezu ein Hohn gegen die Arbeiterklasse. Das Selbst- ei hhäuser bei kleinen Darlehen bis zu 24 pet. von Schlafleuten und Pflegekindern ernährte. Die Frau kränkelte hilferecht des Entwurfs tommt der besigenden Bevölkerung nehmen dürfen, wie z. B. das Leihhaus in Berlin  . Eine solche viel und so tam es, daß sie mit der Miethe im Rückstande blieb. zu gute, insofern es sich auf Grundstücke oder Häuser Ausbeutung der Armen darf nicht aufrecht erhalten Es handelte sich schließlich um 37 M., den Betrag für etwa bezieht. Auf 11/8 Monat. Der Regierungskommissar hat auf die Beschrän- werden, das ist direkte Begünstigung des Wuchers. Meyer ließ wegen fung des Pfandrechts hingewiesen. Ich gebe ihm zu, daß, wenn das Familien- und Gherecht wird mein Freund Frohme armen Frau nicht nur einen Theil ihrer Sachen versiegelir, man die preußischen Verhältnisse in betracht zieht, ein Fortschritt genauer eingehen. Die Stellung der Frau bleibt eine fondern jagte diefelbe mit den Kindern am 2. Oktober v. J. bezüglich des Pfandrechts gegenüber dem jezigen zu fonstatiren unterdrückte, der Herr der Schöpfung erlaubt sich, nach erledigter Exekutionstlage auf die Straße, und zwar des ift. Württemberg und Hannover   fennen aber schon heute tein sie ganz besonders schlecht hinzustellen. Ich habe im morgens um 61/2 Uhr. Ihre Bitte, daß er doch wenigstens Pfand- u. Retentionsrecht, und wie kommt der Verpächter dazu, daß übrigen nicht gehört, welche Frau oder welches sich gedulden möge, bis die kleinen einen Schluck warmen er hier das Recht des Pfandes, der Retention, des Vorzuges vor Fräulein der Kommission, in der ja alle Interessen ver- Kaffees genoffen hätten, ließ er unbeachtet. Das gesammte anderen Leuten haben soll? Dieses Recht bestand bereits in treten fein sollten, angehört hat. Wir verlangen für die Möblement verblieb in der gesperrten Wohnung. Als der dreizehn römischer Zeit zu gunsten der Großgrundbesitzer und es wurde Menschenhälfte, die hier noch keine Vertretung hat, jährige Sohn der Ausgesperrten, welche aller Mittel entblößt dagegen angekämpft mit dem Augenblick, wo der deutsche Hinter mindestens das gleiche Recht wie für den Mann. war, sich in der Mittagszeit an Meyer wandte, 11111 faffe als Hinterfasse aufhörte. Ist etwa das Pfandrecht des Ver- Das vernünftige Recht, welches Sachsen   hinsichtlich der An- das noch in dem solange innegehabten Heim befindliche pächters ein uraltes? Reineswegs. Im alten Deutschland   mußte sich sprüche der unehelichen Kinder hat, wird im Entwurf Brot und Schmalz zu erlangen, bedurfte es erst langen allerdings der Hinterfasse, der Lehnsmann gefallen lassen, daß fallen gelaffen. Die Entschädigungen dürfen nicht nach der Noth Buredens des hungrigen Jungen, bevor sich der Herr Hauswirth zur alles das, was er eingebracht hatte, selbst seine Person, der burft, sondern müffen nach den Erwerbsverhältnissen des Mannes Deffnung der Wohnung bequemte. Er müßte viel Zeit haben, Herrschaft seines Lehnsherrn unterworfen war. Aber sobald bemessen werden. Die Verwandtschaft zwischen dem unehelichen meinte der Brave. Der Mutter eines der Pflegekinder, welche Dieses Gewaltverhältniß aufgehört hat, liegt nicht per geringste Kinde und seinem Erzeuger muß anerkannt werden, auch das von Meyer ein Bett und einen Mantel für ihr Kind heraus wirthschaftliche Grund vor, daß der Vermiether und Berpächter Erbrecht des unehelichen Kindes und die Frage der Lohnpfändung verlangte, wurde das Haus verboten, und Herr Meyer gab das Pfandrecht behalten soll. Es ist eine Kontroverse, ob es wegen der Alimente. Wenn die Freiheit dadurch, daß man dieses seinem Kutscher auf, die Thür zu hüten. Nachdem Frau A. nicht schon heute bestehendes Reichsrecht ist, daß das Retentions- Wert anrührt, gestört werde, dann brauchen wir kein Parlament, mehrere Tage bei Bekannten verbracht, stellte ihr der Maler­und Pfandrecht des Vermiethers sich nicht weiter erstreckt als dann genügt der Absolutismus  . Wir wollen keine Schein- meister Kley vorläufig einen unvermietheten Ladenraum in seinem auf die an sich ihrer Pfändung unterliegenden Sachen. Aber einheit; ich will auch nicht einmal etwas besonders Sozial- Hause zur Verfügung. Sie suchte nunmehr den Herrn Meyer ich hebe hervor, daß fast alle deutschen Staaten die Beschränkung demokratisches, sondern was möglich ist innerhalb der heutigen auf und forderte die Herausgabe der nichtversiegelten Sachen; auch gegenüber dem Verpächter haben. Es ist ein Wucher Gesellschaftsordnung zu gunsten der Hilf da hatte sie aber die Rechnung ohne den Wirth gemacht. schlimmster Art, daß es irgend einem Gläubiger gestattet sein soll. Iofen. Bringen Sie unseren Anträgen in der Kommission und Meyer ließ ihr nur altes Gerümpel und behielt sich, was brauch unentbehrliche Gegenstände dem Schuldner zu entziehen, und nun will nachher im Plenum mehr Wohlwollen entgegen, als es gestern bar mit dem Bemerken zurück, daß er mit dem Erlös die Kosten der vorliegende Entwurf dem Verpachter einen solchen Vorzug geben! aus den Ausführungen des Staatssekretärs heraustam.( Beifall für feinen Anwalt decken würde. In ihrer Noth ging Frau A. In Preußen ist das Retentionsrecht der Hausbesizer erst vor lints, 3ischen rechts.) die Armendirektion um Hilfe an, die denn auch nach einigen wenigen Jahren beschränkt worden, aber für die Werpächter be­Wochen Nachforschungen veranlaßte. Von dem Rechercheur wurde fleht es noch. Diese Bestimmung über das Retentionsrecht ist ihr u. a. gesagt, Meyer würde jezt die noch nicht versteigerten t.in besonderes sozialpolitisches Verdienst. Sachen herausgeben, man hätte ihn dazu bewegt. Die Freude über diese Botschaft wurde jedoch bald durch eine arge Gut­täuschung abgelöst; Meyer erklärte der Frau A., als sie bei ihm vorsprach, in der ihm eigenen Sprache: Die Sachen wollen Sie? Machen wir nicht giebts nicht." Jetzt ist Termin zur Versteigerung der fraglichen Gegenstände auf den 7. Februar fest gefeßt. Die Versteigerung der zuerst gepfändeten Sachen hat 54,30 M. ergeben, wovon nach Abzug von Transport und Ber steigerungskosten nicht einmal die Miethsschuld( 37 M.) getilgt werden konnte.

Um 5 Uhr wird die weitere Berathung bis Mittwoch 1 Uhr vertagt. Außerdem ist die Interpellation wegen der Transitläger auf die Tagesordnung gestellt. Der sonst übliche Schwerinstag foll nach Erledigung dieser Gegenstände statt finden.

Parlamentarisches.

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Im Hinblick auf die kaiserlichen Botschaften sollte den Groß­grundbefizern die Schamröthe ins Gesicht steigen, wenn sie ge­founen wären, solche Bestimmungen in das Gesetz auf­zunehmen. Es sind teine sozialpolitischen Verbesserungen, sondern Verschlechterungen der schlimmsten Art. würde durch den Gefeßentwurf ein Zustand entstehen, den ich Die Margarinekommission nahm mit 18 gegen 4 Stimmen für einen ungerechten und abscheulichen halten muß. Ich ver-( Sozialdemokraten und Freifinnige) folgenden vom Abg. Lose( 3) lange, daß in diesen Gesegentwurf Be. ftimmungen& wingender Natur hineingebracht gestellten Antrag an: Käseartige Bubereitungen mit Margarine werden, damit nicht durch Verträge und Ver= oder sonstigen nicht ausschließlich der Milch entstammenden Fetten sowie der Bertrieb von solchen im Inlande sind ver einbarungen die wirthschaftlich Schwachen boten." Daß Margarinekäse unbestrittener Weise ein besseres tannte Amts- und Ortsvorsteher der Nachbargemeinde Friedrichs­Lieutenant a. D. Nöder, der unseren Lesern bereits be ausgebeutet werden. Es darf nicht beschlossen werden, daß das Recht des Miethers, wegen einer ungesunden oder un Nahrungsmittel als der aus Magermilch hergestellte Käse ist, berg- Lichtenberg, ist seit einigen Wochen äußerst rege darum bemüht, brauchbaren Wohnung auszuziehen, ihm entzogen wird. Es binderte nicht die agrarische Mehrheit, diesen Antrag aus auch öffentlich die Wahl der Kandidaten seiner Richtung in die wären solche Bestimmungen gegenüber den allgemeinen Rechts aunehmen. Ein Antrag Klose:" Von je 100 Kilo Margarine ist Gemeindevertretung zu fördern. Den Anfang machte er mit einer eine Sontrollabgabe von 1 Mark zu entrichten und von launigen Epistel in der letzten außerordentlichen General- Ver­anschauungen nicht nöthig, wenn man ficher wäre, daß die Richter nicht nach der Zollbehörde zu erheben", fam zur Debatte. Bon fammlung des Grundbesitzervereins Lichtenberg  - Friedrichsberg, Dem Grundsay handelten den Regierungsvertretern wurde darauf hinder feine ureigenste Schöpfung ist. Er suchte die Angriffe feiner oder Recht sprächen: si duo faciunt non est idem. Nach dem vorliegenden Entwurf ist der Vertrag nur nichtig, gewiefen, daß die Ausführung der Kontrolle Sache der Gegner in der Gemeindevertretung, die dort bekanntlich in der auf persönliche Gründe zurückzuführen wenn der Vermiether den Mangel einer Wohnung argliftig ver- einzelnen Bundesregierungen ist und daß die Zollbehörden mit Mehrheit sind, schweigt. Ich will nicht nur den argliftigen Vermiether treffen, der Grhebung von Abgaben nicht betraut werden können. Abg. und sich selbst als den Mann hinzustellen, dem sondern jeden Vermiether, auch wenn er in Treue und Glauben Rose motivirt seinen Antrag damit, daß ja auch für die Unterwohl der Gemeinde ganz besonders ans Herz gewachsen sei. handelt. Ich glaube, baß ich in ber Kommission nicht auf suchung von Fleisch Gebühren entrichtet werden müssen. Abg. In der Bethätigung seines ungemeinen Interesses am Gedeihen Widerstand stoßen werde, wenn ich die Erweiterung dieser Be- Herbert bestritt, daß dieser Vergleich zutreffend sei, denn die der Gemeinde tönne ihn, meinte er, das gegen ihn in der Presse stimmungen beantrage. Während allgemein die nachherige von jeder fabrizirten Margarine entrichtet werden. Ghrenpflicht," nicht gleich bei jeder Schwierigkeit die Flinte ins Während allgemein die nachherige Kontrollabgabe soll nicht allein von der untersuchten, sondern losgelassene Geschrei" nicht beeinflussen. Er halte es für seine Bahlung der Mietben als richtig anerkannt wird, verlangen die Die Abgabe sei nichts weiter als eine Steuer, welche Rorn zu werfen. Die Kniee müßten ihm dann erst zittern und Berliner   Hausbefizer die vorherige Zahlung und bei einmaliger von den Fabrikanten auf

das

Nichtzahlung erfolgt die Gymiffion mit Haftung für die ganze werden würde. : den Fabrikanten auf die Konsumenten abgewälzt das würde nicht eher paffiren, als bis er ein Greis sei. Dem

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Man wolle den Miethsdauer. Es müsse eine taffatorische Bestimmung an mittel wieder einmal vertheuern. Armen die Lebens von seinen Gegnern in dem Gemeindeparlament beschlossenen Abg. Klose erklärt, Rathhausbau stellte er das Projekt eines neuen Schulhauses genommen werden, welche solche Berabredungen ausschließt. daß Es giebt hier sogar die Ungeheuerlichkeit, daß jemand exmittirt herbeizuführen, und ziehe er daher den Antrag zurück. Bu 69 unnüß; etwelches vorhandenes Kleingelb müßte nugbringenber es nicht seine Absicht sei, eine Bertheuerung gegenüber. Die Ausgaben für ein Rathhaus erklärte er für werden fann allein deshalb, weil seine Kinder einmal laut ge schrien haben und dergleichen. Eine ganze Anzahl der Haus- stellten die Abgg. Wurm und Herbert den Antrag: Das verwerthet werden, so zur Regulirung der Frankfurter  Damit würde man beffere befizer nicht alle find geradezu brutal bezüglich der An- gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Butter, deren Fett Chauffee und anderem. wendung solcher Bertragsbestimmungen. Ich kann hier natürlich gehalt nicht 80 pet. erreicht oder deren Wassergehalt 15 pet. oder Steuerzahler in die Gemeinde hineinziehen. Manche nicht auf alle Einzelheiten eingehen, aber das Angeführte genügt, Salzgehalt 8 pSt. überschreitet, zu verbieten." Bei der Be- Wohnungen ständen leer, denn bei dem jezigen Zustande müßten im zu zeigen, wie nothwendig es ist, diesen Wünschen in der gründung wies Abg. Herbert darauf hin, daß die Zahlen der die Leute häufig bis an die Knie im Dred waten. Rommission Rechnung zu tragen. Die größten Beschwerden habe amtlichen Denkschrift entnommen feien; man folle nicht warten, Da hat Herr oder schon recht. Er bemerkte im Anschluß an ich natürlich bezüglich des Arbeitsvertrages vorzubringen. Den bis der Bundesrath von der Vollmacht Gebrauch mache, sondern die Mittheilung, daß er die Rathhaus- Baukommission allein habe Ausbruck Arbeitsvertrag" fennt der Entwurf überhaupt sofort gegen die Butterfälscher vorgehen, die bis 40 pat. Wasser wirthschaften" lassen: Was ist da für ein Blödsinn heraus. in die Butter hineinkneten. Der in großem Umfange betriebenen gekommen!" Den Beschluß des Landrathes betreffend die Rath­garnicht; er spricht von Dienstvertrag und Werkvertrag. Butterfälschung der Molkereien müsse schleunigst ein Riegel vor haus- Angelegenheit will Röder nuz verpflichtet sein, den Ge­Bezeichnender Weise ist man auch nicht einmal dann versucht, geschoben werden. Die Regierungsvertreter hoben meindevertretern zu unterbreiten, wenn ihn der Landrath dazu den Begriff des Dienstvertrages zu definiren. Gerade auf dem hervor, daß man noch erst weitere Erwägungen über die zu- winge. Die Weigerung Röder's, diesen den Rathhausprojektlern Gebiet, wo die wirthschaftliche Entwickelung vorwärts gegangen ist, wo römisch oder beutschrechtliche Grundsäge überhaupt nicht lässige Höhe des Wassergehalts anstellen müffe. Der Antrag günstigen Beschluß gleich zu Beginn einer Gemeinderathssigung vor­wehr angewendet werden können, wird der Mensch, der seine wurde mit allen gegen die Stimmen der Antragsteller abzulesen, nachdem er sich schon monatelang in seinen Händen Sirbeit hingiebt, wie ein Stück Waare, der Träger der Arbeits- gelehnt. Die§§ 7-11 wurden nach der Regierungsvorlage befand, hatte, wie wir berichteten, zu einem Streit der Mehrheit Iraft wie eine Sache behandelt und von einer angenommen. der Gemeinderäthe geführt. Derartige Kämpfe, meinte der Waaren sorte gar nicht unterschieden. Das Die Konfumvereins- Kommiffion begann am Dienstag die Rebner, würde er noch einige Jahre aushalten, länger aber ist der schärfste Vorwurf, den ich dem Entwurf zweite Lesung und nahm die Beschlüsse der ersten Lesung Art. 1 nicht. Er bat die Versammelten, ihn trotz allen Geschreies in machen muß. E3 müßte doch möglich sein, auch an, und lehnte mit 11 gegen 3 Stimmen einen Antrag sann den verschiedenen Gesindelzeitungen fräftig zu unter­in den Gefeßentwurf den Arbeitsvertrag aufzunehmen ab: landwirthschaftliche Konsumvereine von den Beschränkungen stüßen; er wünschte sich noch zwei oder drei Herren in der Ge­entsprechend der modernen Entwickelung. Das ist aber des Verkaufs an Nichtmitglieder auszunehmen, auch wenn sie meindevertretung mehr auf seiner Seite, die den rücksichtslosen unterblieben und dem Partitularismus auch hier wieder einen offenen Laden halten." Angenommen wurde Herren, die drin sind und ihn in rücksichtslosester Weise be­fperrangelweit Thür und Thor geöffnet. Nach dem Ein- mit 8 gegen 6 Stimmen ein Antrag Hihe, dem Art. 1 hinzu- schimpften und angriffen, das Handwert legten." fi hrungsgesetz bleiben die Gewerbe- Ordnung, Handelsgesetzbuch, zufügen: Marten, Anweisungen, Quittungen oder ähnliche Der auf das Gemeindewohl nach seinen eigenen Angaben Seemannsordnung, Binnenschifffahrts Gesetz u. f. w. bestehen, Erfahmittel für baares Geld dürfen im Verkaufsbetriebe der in so sehr bedachte Herr Vorsteher verschwieg, daß er wohlwollender­und aus dem Ganzen soll sich dann die Einheitlichkeit auf diesem Abs. 4 und 5 aufgeführten Vereine und Anstalten nicht ver- weise die Gemeinde auf Erhöhung seines Gehalts, sowohl Gebiete ergeben. Diese Gesetze aber überlassen vielfach der wendet werden."§ 30a wurde mit 11 gegen 3 Stimmen an- als Amtsvorsteher wie als Gemeindevorsteher, verklagt hat. Landesgefeßgebung die Regelung von Einzelheiten. Ein solcher genommen( Borschriften über die Legitimation der Mitglieder"). Der Wahlausschuß des Grundbesitzervereins, welcher sich durch Lapsus sollte in dem Entwurf nicht vorkommen und würde ver- 145 a wurde wie folgt abgeändert und mit 11 gegen eine einstimmig angenommene Resolution vollkommen auf die mieden werden, wenn Sie ein einheitliches Arbeitergesetz hinein- 3 Stimmen angenommen: Personen, welche für einen Konsum- Seite Röder's stellte, hat nunmehr ein Zirkular verbreitet, welches schrieben. Dann erst könnte man vielleicht von einer Rechts- verein den Waarenverkauf bewirken, werden, wenn sie der die Resolution und die Reformpläne Röder's enthält und das einheit reden, dann würde sozialpolitisches Del in die Para Vorschrift des§ 8 Abs. 4 zuwider wissentlich oder ohne Be- nach feinen Eingangsworten den Zweck der Einleitung des graphen dieses Gesetzes hineingegossen sein. Das ist nicht obachtung der nach§ 3a von dem Vorstande erlaffenen An- diesjährigen Wahlkampfes" hat. Der Kampf ist denn auch geschehen, denn sonst wäre die Aufrechterhaltung des weisung Waaren an andere Personen als an Mitglieder oder entbrannt, er trägt jedoch bei der Reserve, in der sich noch unsere Gesinderechts und der Vorbehalt bezüglich der Bergwerts- deren Vertreter verkaufen, mit Geldstrafe bis zu 150 M. be- Parteigenossen halten, ein ziemlich frähwinkelhaftes Gepräge. Nach arbeiter einfach nicht denkbar. den Motiven soll straft. Gleiche Strafe trifft das Mitglied, welches aus dem Zum Kotze- Skandal weiß ein hiesiges Lotalblatt folgendes die Definition des Begriffs Gesinde" dem Landesgesetz über- Stonfumverein oder von einem mit diesem wegen Abgabe von zu berichten: In Sachen des Zeremonienmeisters von Koze hat lassen bleiben. Da nun gleichzeitig in das Reichsgesez nicht hin- Waaren Verbindung stehenden Gewerbetreibenden, der Ehrenrath des Königs- Ulanen- Regiments( 1. Hannoversches) eingeschrieben wird, was Dienstvertrag ist, würde der Partikular auf grund feiner Mitgliedschaft, bezogene Waaren gegen Nr. 13, vor welchen die Angelegenheit durch das General­staat das Recht haben, eine Reihe gewerblicher Arbeiter in das Entgelt gewohnheitsmäßig oder gewerbsmäßig an Nicht- fommando des X. Armeekorps verwiesen ist, feine vorbereitende Gesindeverhältniß hineinzuziehen, und das ist meiner Meinung mitglieder veräußert. Derselben Strafe verfält das Mit- Thätigkeit aufgenommen. Es finden fortgesetzt Vernehmungen nach der offenbare Zweck gewesen, den die Ausarbeiter des Entglied eines Konsumvereins, welches seine zum Waarenkauf in von Angeschuldigten und Zeugen statt, die sich zu diesem Zwecke wurfs erster Lesung verfolgt haben. Sie haben beim Unfallgesetz Diesem oder bei einem mit diesem in gedachter Geschäfts- nach Hannover   begeben. Sobald der aus drei Mitgliedern des ganz ähnlichen Anschauungen Raum gegeben, als sie in dem verbindung stehenden Gewerbetreibenden berechtigende Zegitimation, Offizierkorps bestehende Ehrenrath feine Thätigkeit beendet hat, Kommissionsbericht sprachen: von den gewerblichen Arbeitern und insbesondere auf Marken, sonstige Zeichen oder Bezugsscheine einem erstattet er dem Ehrengericht Meldung, dem sämmtliche Offiziere dem sonstigen Gesinde. Die Arbeitgeber, namentlich auf dem Dritten zum Zweck unbefugter Waarenentnahme überläßt. Der Dritte, des Regiments angehören. Der Kommandeur des Regiments, Lande, sehen noch heute jeden Arbeiter als Gesinde an. welcher von solcher Legitimation, von solchen Marken, Zeichen deffen Chef der Kaiser, ist Oberstlieutenant von Pfuel. Durch das Unfall- und Krankenkassen- Gesez werden uns täglich oder Bezugsscheinen zu demselben Zwecke Gebrauch macht oder auch weiß das Blatt zu melden, daß Prinz Friedrich von Hohen­Fälle vorgeführt, wo die wirthschaftliche Entwickelung dabin ge- auf andere Weise zu unbefugter Waarenabgabe zu verleiten zollern, der fommandirende General des III. Armeekorps, fein brängt hat, daß gewisse Kreise und Theile aus dem Gesinde unternimmt, wird in gleicher Weite bestraft.- Die Abgabe von Abschiedsgesuch eingereicht habe, welches vom Kaiser genehmigt verhältniß ausscheiden, ihnen aber trotzdem die vollen Rechte Gegenständen, welche Mitglieder von Ronfumvereinen als solche worden sei. Auch andere hohe Offiziere hätten ihr Abschieds­gewerblicher Arbeiter nicht gegeben werden. Das Gesinderecht beziehen, an ihre Koftgänger oder in ihren Speise- Anstalten zum gesuch eingereicht. Die Verabschiedung des Prinzen Friedrich it zweifellos ein Nidument einer veralteten Rechtsanschauung, alsbaldigen persönlichen Berbrauch, fällt nicht unter vorstehen de von Hohenzollern   sei in engsten Busammenhang zu bringen mit die auf einem Gewaltsverhältniß beruhte, und es wird sich Strasbestimmung. Ebenso wird der Fall, daß ein Konsumverein, dem wider Herrn v. Roße seitens des Offiziertorps des Husaren­b..lb zeigen, ob Sie denen, die versuchen, sich neue welcher Mitglied eines anderen Konsumvereins ist, die von lettere Regiments in Rathenow   ergangenen Urtheilsspruch, welcher später

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