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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 43.

Abgeordnetenhaus.

Donnerstag, den 20. Februar 1896.

13. Jahrg.

Badische Eisenbahner") zur Verlesung, worauf die Versamm-| Diese Umkehrung der Reihenfolge bezeichnete Rechtsanwalt lung mit dem Absingen der Nationalhymne geschlossen wurde. Heine für unzulässig. Schon bei Eintritt in die Haupt­Die Resolution lautet: verhandlung habe er gegen die Zuständigkeit der 2. Straffammer 22. Sigung vom 19. Februar 1896. 12 Uhr. ,, Die heute am 16. Februar in Aarau   stattfindende General protestirt. Beim Landgericht Berlin   I. werden die Sachen plan Am Ministertische bei Beginn der Sigung mehrere Kom- versammlung der schweizerischen Eisenbahner: in Erwägung, mäßig nach den Anfangsbuchstaben an die einzelnen Kammern miffarien, später Minister Thielen. daß die Antworten und Zugeständnisse der Bahnverwaltungen, die vertheilt. Zweck des Plans ist aber nicht, daß er existirt, sondern In Erledigung der Tagesordnung wird der Bericht über die auf die eingereichten Massenpetitionen erfolgt sind, bei weitem daß er befolgt werde. Veranlaßt wurde seinerzeit der Plan Ausführung verschiedener Gesetze, betr. den Erwerb von Privat- nicht den vom Personal gestellten, gerechten Forderungen ent- infolge eines Mißtrauens gegen die Staats­bahnen für den Staat durch Kenntnißnahme erledigt. sprechen, beschließt: es sei, da tein anderer Ausweg zur Er- anwaltschaft, von der man vermuthete, daß sie willkür Der Gefeßentwurf, betreffend die Grenzveränderung zwischen reichung des gewünschten Bieles mehr vorhanden ist, im lich einzelnen Kammern die Sachen zuwiese. Allerdings hat den Kreisen Kassel   und Wolfhagen  , wird in erster und zweiter Prinzip der allgemeine Streit der Eisenbahnen der Schweiz   der Staatsanwalt bei Verbindungsfachen ein Wahlrecht, welchen Lesung debattelos erledigt. zu erklären. In der Hoffnung jedoch, es werden sich die Ver- Namen er voransehen will; nach dem Geiste des Gesetzes, das Es folgt der Antrag Knebel( natl.) um Ausnahmetarife waltungen noch in leyter. Stunde zu einem Vergleich auf jede Willkür ausschließen will, hat der Staatsanwalt das für Obstlieferungen aus den wichtigsten Erzeugungsgebieten nach friedlicher Grundlage herbeilassen und vom Wunsche be- Wahlrecht aber nur einmal; hat er es einmal ausgeübt, Hamburg  , Berlin   und den Industriegebieten. seelt, es möchte nicht zum Aeußersten kommen, richtet die so ist es erschöpft. Dieser Moment ist: die erste Aufforderung zur Der Antragsteller weist darauf hin, daß, während die Obst- Versammlung die eindringliche Bitte an die Direktionen, sie Vornahme einer richterlichen Handlung; nachher ist es nicht mehr versorgung unserer Groß- und Industriestädte vom Auslande be- möchten sich bis zum 29. Februar zu einer Konferenz mit dem Sache des Staatsanwalts, sondern des Gerichts. Ober- Staats­forgt wird, unsere Obstgärtner für ihre Produkte keinen Absatz Bentralkomitee des Verbandes schweizerischer Transportanstalten anwalt Drescher habe in der Hauptverhandlung betont, er sei baben. In den rheinischen Industriegebieten steht einer bedeutenden verstehen, um in gemeinsamer Berathung die Angelegenheit gütlich weit entfernt, dadurch tendenziös zu verfahren. Der Ver­Einfuhr aus Holland   und den Niederlanden ein ganz geringer zu regeln. Sollten die Direktionen diesem Wunsche nicht ent- theidiger bezweifelt das nicht, meint aber, daß es mindestens Export nach jenen Ländern gegenüber. In Berlin   ist unter dem sprechen, oder sollte es sodann zu keinem Vergleiche kommen, so eigenthümlich aussehe. Der Pfund- Artikel war 1. wichtiger und ganz bedeutenden Obstkonsum der Verbrauch heimischen Obstes hat das Zentralfomitee des Verbandes der schweiz  . Transport- 2. zeitlich früher, sodaß man eine Vorausstellung des Namens verschwindend gering. Eine allgemeine Tarifermäßigung für angestellten als Vertrauensbehörde der schweizerischen organisirten Pfund erwarten mußte. Statt dessen wurde aber der Dierl­Obst würde der ausländischen Konkurrenz zu gute fommen; Eisenbahner Vollmacht, die nöthigen entscheidenden Schritte zu Artikel, der zeitlich auf den vorigen folgte, aus der Mitte heraus­es find deshalb Ausnahme- Tarife nöthig, namentlich thun, um die Maßnahmen zu treffen, welche für die organisirte geriffen, wodurch der Verdacht der Absichtlichkeit erweckt werde. auch nach den Industriegegenden, um die dortige Arbeiter Eisenbahnerschaft der Schweiz   verbindlich sind." Die 2. Straffammer hat, so führte Rechtsanwalt Heine aus, in bevölkerung für einen stärkeren Obstverbrauch zu gewinnen. politischer Hinsicht Urtheile gefällt, über die die An­finden, vor eine andere Kammer zu kommen. Weiter wurde be

bahuminiſter, hat diathüllhausen: Der Regierungskommissar Geh. Rath Möllhausen: Der Eisen- Der Kameel- Inschrifts- Prozek

hebungen über die Obstzufuhr auf der Eisenbahn anzustellen. Es hat sich dabei ergeben, daß ein erheblicher Theil der Zufuhr zu Waffer erfolgt, namentlich wird Hamburg   hauptsächlich durch Schiffszufuhren auf der Elbe   versorgt; auch in Berlin   gehen 2/3 der gesammten Einfuhr zu Wasser ein. Die Regierung hat nichts gegen einen Antrag einzuwenden, der eine Erhebung über diese Dinge fordert.

würde.

überweisen.

Sakrow.

tönnen.

Das Extraordinarium wird genehmigt. Damit ist der Bau­Etat erledigt. Morgen 11 Uhr: Etat für Handel und Gewerbe. Schluß Uhr.

tonnte.

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vor dem Reichsgericht.

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Gerichts- Beitung.

ftritten, daß ein Zusammenhang existire zwischen der That Rautmann's ( Nachdruck!) und der des Pfund und Dierl; es fehle an dem Die zweite Strafkammer des Landgerichts Berlin I ver- Moment des bewußten und gewollten Zusammenwirtens. Daß urtheilte unter dem Vorsitz des bald darauf im Wahnsinu ver- der Wortlaut der gleiche war, macht nichts aus, da es auf die storbenen Landgerichtsdirektors Brausewetter am 29. Ottober begleitenden Nebenumstände ankommt. Endlich ist der Begriff 1895 den Redakteur des" Vorwärts", Josef Dierl wegen der Beleidigung verkannt durch zu weite Ausdehnung derselben. Majestätsbeleidigung und öffentlicher Beleidigung zu 6 Monaten Insbesondere trete die Ueberspannung des Begriffs der Be­Abg. Frhr. v. Willisen( f.) steht zwar den Ausführungen Gefängniß, den Mitangeklagten autmann, Redakteur des leidigung aber hervor bei der Annahme des Urtheils, es werde des Antragstellers sympathisch gegenüber, bittet aber im Namen Boltsblatt", wegen Majestätsbeleidigung in 3 Fällen und öffent- dem Kaiser das Begehen einer an sich strafbaren Handlung vor­feiner Fraktion, den Antrag abzulehnen. Der kleine Obstgärtner licher Beleidigung zu 1 Jahr Gefängniß, und endlich den Vor- geworfen. Zur Beleidigung gehöre doch auch das subjektive tann nicht für den Händler arbeiten; für ihn muß der ihn zu wärts"-Redakteur Pfund wegen Majestätsbeleidigung in zwei Moment, was beim Kaiser eo ipso wegfalle. Erster Staats­nächst gelegene Markt offengehalten werden, wie z. B. Berlin   Fällen zu einer Gesammistrafe von 9 Monaten Gefängniß. Unter anwalt Ober- Landesgerichtsrath Zweigert bezeichnete den gerügten für die Obsthändler von Werder. Anklage war auch noch gestellt der am 1. September 1895 in Nr. 204§ 62 des Gerichtsverfassungs- Gesezes als eine Bestimmung Abg. v. Tiedemann- Bomst  ( frk.) hält den Antrag nur ge- des Vorwärts" bezl. am 4. September in Nr. 104 des Boltsblatt", reglementarer Natur, auf den die Revision faum zu stützen sei; eignet, um der Regierung als Material überwiesen zu werden. nach den Feststellungen eines Abklatsches des Vorwärts", wolle man dies aber auch zugeben, so könne man doch der Staats. Abg. Plek( 3) hat Bedenken gegen Staffeltarife, welche abgedruckte Leitartikel Sedan   und fein welcher anwaltschaft bis zur Erhebung der Anklage das Recht nicht die den Verbrauchsbezirken naheliegenden Obstgärtner schädigen Schlachttages von Sedan richtete; eine Verurtheilung wegen stehe dem nicht entgegen. Das Gericht als solches hatte sich sich gegen die Feier der 25 jährigen Wiederkehr des nehmen, ihr Wahlrecht auszuüben. Die Strafprozeßordnung Abg. Kircher( 3.) ist für Ueberweisung des Antrages an dieses Artikels ist jedoch nicht erfolgt. Das Gericht stellte be- mit der Sache noch nicht befaßt, als die Umstellung der Namen die Regierung als Material. züglich dieses Punttes der Anklage fest, daß allerdings die An erfolgte, so lange die Sache noch bei der Staatsanwaltschaft an Das Haus beschließt, einem Vorschlage des Abg. Knebel regung zu einer besonders festlichen Begehung des 25. Sedan hängig war. Die Konsequenz der Ansicht des Vertheidigers, das entsprechend, die Vorlage der Budgetkommission 3 Raiser jedoch nicht erkennbar sei und für die Absicht der erschöpft durch das erstmalige Gebrauchmachen davon, würde es zu tages vom Kaiser ausgegangen, feine Beziehung auf den von ihm selbst anerkannte Wahlrecht des Staatsanwalts sei Es folgen Petitionen, meist lokale und Gehalts- Angeklagten, den Kaiser zu treffen, ein Anhalt nicht schließlich dem Ermessen der juristisch nicht geschulten vielmehr fei Angelegenheiten betreffend; die Petitionen werden nach den An- vorliege, die Gesammtheit der Feiernden Sekretariatsbeamten anheimgestellt werden, bei Vez trägen der Kommissionen erledigt. gemeint. Für schuldig erklärt wurden jedoch Dierl und bindungssachen durch beliebige Reihenfolge der Namen die des in der nämlichen Nummer der Sodann wird die Berathung des Extra- Ordinariums zum Rautmann wegen des in Kammer zu bestimmen. Ein Zusammenhang lag thatfächlich vor. Bau- Etat fortgesetzt. genannten Blätter stehenden Artikels über die Kaiser Wilhelm  - Im übrigen sei auch in der heutigen Ber Abg. Weibezahn( natl.) bittet in bezug auf die für Harburg   Gedächtnißkirche, worin in der Bezeichnung Aegirkirche" und der handlung nicht der Schatten eines Beweises geplanten Verkehrsverbesserungen die Interessen dieser Stadt Herbeiziehung von Gratweil's Bierhallen eine Majestätsbeleidigung erbracht, daß die Staatsanwaltschaft des Land­nicht preiszugeben aus höheren Rücksichten zu gunsten Hamburgs. gefunden wurde, sowie wegen der Art und Weise der Beschreibung gerichts Berlin   1 tendenziös verfahren sei.(!) Abg. Jürgensen( natl.) dankt der Regierung für den Schutz der Besuche des Oberhofmeisters der Kaiferin, Freiherrn   v. Mirbachs- rein zufällig- der Name Pfund vorgestellt wurde, lag bie und die Befestigung der Halligen. bei unseren Genossen Singer und Borgmann zwecks Bewilligung Konnergität noch nicht vor. Der Begriff der Beleidigung endlich Abg. Ring(.) bittet um den Bau einer Havelbrücke bei der 300 000 m. durch den Berliner Magistrat. Dabei wurde ist auch nicht verkannt. Das Reichsgericht verwarf beide auch Baurath Schwechten's Kameel- Inschrift erwähnt. Eine weitere Revisionen, die der Staatsanwaltschaft, da ein Wider­Regierungskommissar Geheimer Rath Wiebe erwidert, daß Verurtheilung wurde ausgesprochen gegen Pfund und Stautmann spruch in den Feststellungen nicht vorliegt, sowie auch die der die staatliche Finanzlage noch nicht gestattet habe, dem Projekt wegen eines einige Tage zurückliegenden Artikels Ein dynastisch beiden Angeklagten. Es liege für die Staatsanwaltschaft keine näher zu treten und es zunächst Sache der Provinz oder der militärisches Fest", abgedruckt im Vorwärts" am 21. August, Nöthigung vor, bei Verbindungssachen einen bestimmten An­Kreise sein würde, die Finanzfrage zu erwägen. worin die Grundsteinlegung zum Nationaldenkmal" für Wil  - geklagten voranzustellen. Die Revision desselben Redakteurs Josef Dierl gegen Referent Abg. v. Tiedemann- Bomst bemerkt, daß die Ju- helm 1. auf der Echloßfreiheit in einer Weise besprochen wurde, gebrauchnahme des neuen Geschäftsgebäudes für das Ab in der drei Wochen lang niemand, auch der Staatsanwalt nicht, das Urtheil des Landgerichts Berlin I vom 30. November 1895, geordnetenhaus am 1. Oftober 1897 bestimmt werde erfolgen die Thatbestandsmerkmale einer Majestätsbeleidigung finden das ihn wegen Beleidigung des Gendarmen Münter   zu einent Monat Gefängniß verurtheilte, wurde vom Reichsgericht ver= Die dritte Strafthat endlich, deren sich Pfund und Rautmann worfen. nach Ansicht des Gerichts schuldig gemacht haben, wurde gesunden in dem Vorwärts" Artikel Zur Kaiserrede am Sedantage", ab­gedruckt am 4. September, bez. 2 Tage später im Volksblatt". Auch in einer kurzen Besprechung dieser bekannten Rede Für Händler, welche kein Ladengeschäft inne haben, ist eine wurde der Thatbestand der Majestätsbeleidigung erblickt. Die Generalversammlung Keiner der Angeklagten bekundete, der Verfasser zu sein, keiner Entscheidung des Kammergerichts von großer Bedeutung, nannte auch einen solchen. In den inkriminirten Aeußerungen in einer Ecke des Hofes Königsbergerstraße 8, der von mehreren welche dieser Tage gefällt wurde. Ein Fischhändler hatte sich der schweizerischen Eisenbahner. wurde eine Verspotiung und Verhöhnung des Kaisers, jedenfalls Gebäuden umgeben ist und durch eine Durchfahrt mit der Straße Aarau  , 16. Februar. aber eine beleidigende Geringschätzung desselben erblickt, des in Verbindung steht, seinen Verkaufsstand hergerichtet. Hier Eine Riesenkundgebung, wie sie in gleicher Art seitens der gleichen auch die Unterschiebung der Begehung einer an sich hielt er auch eines Sonntags um 8 Uhr 50 Minuten vor­schweizerischen Arbeiterschaft noch nie veranstaltet worden, fand strafbaren Handlung durch den Kaiser. Gegen dieses Urtheil heute in Aarau   von seiten der organisirten schweizerischen Eisen- legte nun zunächst die Staatsanwaltschaft Revision cin, in- mittags, also zu der für offene Handelsgeschäfte freigegebenen bahner statt. Aus allen Gauen der Schweiz   kamen sie massenhaft dem sie sich über die Freisprechung bez. Nichtschuldigerklärung Beit, seine Waare feil. Dafür erhielt er ein Strafmandat; llian legte ihm zur Last, gegen die Bestimmungen herbeigeeilt, zum theil in Gytrazügen; alle Eisenbahn- Verwal- Dierl's und Rautmann's wegen des Artikels" Sedan   und kein der Gewerbe- Ordnung verstoßen zu haben, nach welchen an tungen hatten ihren dienstfreien Arbeitern und Angestellten Ende" beschwerte. Das Gericht irre, wenn es die Beziehung Sonn- und Festtagen der Gewerbebetrieb derjenigen Personen freie Fahrt in die hübsche Aarestadt gewährt. Hier versammelten oder doch die Beziehbarkeit der Worte, Gebete lallend zum Gotte sie sich auf dem großen Rathhausplatz, den die Behörden bereit des Friedens, aber die Striegsgier im Herzen" auf den Kaiser, der verboten ist, die an öffentlichen Orten Waaren feilbieten. willigst zur Verfügung gestellt. Um 2 Uhr wogte ein imposantes gerade wiederholt die Friedlichkeit seiner Gesinnung tetont hat, Gegen das freisprechende Urtheil des Landgerichts hatte dann die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Re­Menschenheer auf dem Blaze; weit mehr als 10000 Eisenbahner verneine. Ebenso liege darin auch noch eine Beleidigung der dann die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Re­waren versammelt. Offiziere der preußischen Armee. Der Reichsanwalt erklärte die vision ergriffen. Dieselbe wurde jedoch vom Straffenat ver= Vor Eröffnung der Versammlung spielten die vereinigten Revision des Staatsanwalts für begründet. Die Deduktion des worfen, nachdem sich selbst der Ober- Staatsanwalt für die Die Staatsanwaltschaft habe Mufiten die Marseillaise  , dann begrüßte Herr Blattner von Gerichts sei eine irrige; wenn es sich um eine Beleidigung der Verwerfung ausgesprochen hatte. die 11 t r der prinzipiellen Bedeu= Aarau   namens der organisirten Eisenbahner die Versammlung. Gesammtheit handelt, aber nicht erkenntlich ist, welcher Theil tung der Sache wegen eingelegt. Der Senats= Mit stürmischem Jubel wurde von der Versammlung Herr davon gemeint ist, so sind eben alle getroffen. In Vertretung Präsident gab folgende Gründe an: Habe der Vorderrichter auch Dr. Fourbeck, der Generalsekretär des Verbandes, empfangen. der Angeklagten Diert und Rautmann führte Rechtsanwalt Er warf einen Rückblick auf die Entwickelung der Organisationen Heine- Berlin dagegen aus, die Revision der Staatsanwaltschaft sein Urtheil auf die rechtsirrthümliche Auffassung gestützt, daß der Eisenbahner und der Entstehung des großen Verbandes und bekämpfe lediglich die thatsächlichen Feststellungen des Gerichts. Die fragliche Hofecke kein öffentlicher Ort sei, so müsse es doch bei seiner Entscheidung verbleiben. Wenn auch der Handel mit sodann des Beginnes und des bisherigen Verlaufes der großen Es ist nicht Sache des Gerichts, alles festzustellen, was nicht ist; Fischen hier an einem jedermann zugänglichen, d. b. öffent­Lohnbewegung. Er beleuchtete die gestellten Forderungen: überdies kommen zwei verschiedene Gesammtheiten" in Frage, li che m Orte, getrieben worden sei, so treffe ihn doch nicht das Lohnerhöhung, Lohnskala und Dienstpragmatit und das, einmal bei der Majestätsbeleidigung und einmal bei der Beleidigung. Verbot aus§ 55a in Verbindung mit§ 46b. Jm vora was die Bahnverwaltungen bisher an Entgegenkommen Es ist ausdrücklich thatsächlich festgestellt, daß den Angeklagten liegenden Falle sei vielmehr, weil die Verkaufs- Ein­gezeigt haben. Vier Verwaltungen haben Lohnerhöhungen Absicht und Bewußtsein, den Kaiser zu treffen, fehlten, und nur liegenden Falle sei eine des Angeschuldigten als bewilligt und die Zugeständnisse der Zentralbahn( Basel  ) nähern überflüssigerweise ist hinzugesetzt: sondern die Ge- richtung bes§ 41 a angesehen werden sich den gestellten Forderungen. Aber feine derselben will etwas sammtheit der Feiernden. Es sind individuelle Personen, die aufsstelle im Sinne des§ 41 a wiffen von einer gerechten Lohnstala und der Dienstpragmatit. nicht gemeint find, in Gegensatz gestellt zu allgemeinen Geistes- müsse, diesem gestattet gewesen, von jener Verkaufs­Und doch sind diese Postulate, namentlich die Dienstpragmatik, richtungen. Von der Beleidigung einer Kollektiveinheit kann stelle aus an Sonntagen zu derselben Zeit seinen Handel zu treiben, zu welcher im Handelsgewerbe laut Paragraphen 105b die Hauptsache, da sie an stelle der Willtür Gerechtigkeit setzen, man aber doch nur sprechen, wenn es sich um die Beleidigung bis 105h Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden das Recht zur Geltung bringen und den Eisenbahnern ihre von Personen handelt, da Abstrakte überhaupt nicht beleidigt dürfen. Der Begriff der offenen Verkaufsstelle umfasse nicht Menschenwürde zurückgeben sollen. Gar nicht geantwortet hat werden können. Gegen das Urtheil soweit es sie mit die Nordostbahn, die von Guyer- Beller beherrscht wird, dem Strafe belegte legten auch die Angeklagten Dier und nur wohleingerichtete Läden. Ein Müßenhändler, der in einem Hausflur seine Mützen feilhält, wurde ebenfalls in der gegenüber man sagen kann: Dein ist das Reich, die Kraft und Rautmann Revision ein( Pfund's Urtheil ist rechtskräftig Revisionsinstanz aus denselben Gründen, wie der Fischhändler, Eisenbahnherrlichkeit, aber hoffentlich nicht in alle Ewigkeit. geworden). Sie erhoben Sie erhoben in erster Linie die Rüge der freigesprochen. ( Stürmischer Beifall.) Ohne Dienstpragmatik tann es nur einen unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichtshofes und recht­Zur Krankenversicherung der Handlungsgehilfen. Der faulen Frieden geben, dem der offene Krieg vorzuziehen ist. fertigten die Beschwerde mit der Behauptung, nach dem Rubrum hätten Prinzipal ist nicht berechtigt, dem Handlungsgehiljen den Betrag Er sei kein Freund von Streiks, aber wenn man uns unser gutes ursprünglichen der Sache vorgestellten vor eine andere als die 2. Straffammer gehört. des diesem seitens einer Krankenkasse gewährten Krankengeldes Recht versagt, dann greifen wir zu der Waffe des Streiks. Er fie brachte dann nachfolgende Resolution zur Berlesung und machte Ursprünglich habe die Sache gelautet" Pfund u. Gen."; so von dem Gehalte in Abzug zu bringen. So hat jüngst die auf die Wichtigkeit der Abstimmung aufmerksam. Jeder, der die habe der Erste Staatsanwalt beantragt, Pfund und Dieri" 7. Sivilfammer des Landgerichts I   als Berufungsinstanz ent­Während fchieden. Der Handlungsgehilfe gründete seinen Anspruch auf Hand emporhebt, leistet damit gewissermaßen einen Schwur. Als zu verhaften und verantwortlich zu vernehmen. nun bei der Abstimmung 10 000 Männer die Hände aufhoben, das Ermittelungsverfahren Pfund und Genossen" noch schwebte,§ 60 des Handelsgesetzbuchs, das Amtsgericht entschied zu seinen braufte ein Jubel durch die Reihen und auf allen Gesichtern war trat Vorverfahren gegen Rautmann dazu und der Ungunsten, weil es einen Anspruch aus§ 60 für einen Ent= die höchste Begeisterung zu lesen. Nachdem noch weitere drei Erste Staatsanwalt verfügte nunmehr unter Anordnung der schädigungsanspruch ansah und meinte, daß der Kläger   auf Redner wenige Worte der Ermunterung und der Ausdauer an Berbindung mit der schwebenden Sache Dierl und Pfund"( hier grund seiner Ansprüche an die Krankenkasse anderweitig gedeckt Ein die Versammlung gerichtet, gelangten 90 Telegramme aus allen findet sich zum ersten Male die Umstellung), Rautmann verant- gewesen sei. Der§ 60 des Handelsgesetzbuches lautet: Theilen des Landes und auch aus dem Auslande( Konstanz   und wortlich zu vernehmen und in Untersuchungshaft zu nehmen. Handlungsgehilfe, welcher durch unverschuldetes Unglück an

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