Eine schlaue Geschäftsleitung.
Sie will Affordarbeit ohne Affordlohn.
In der Kartonnagenfabrit Pa Pa Ge. verdienten Arbeiterinnen in Afford 38 Mark die Woche. Die Geschäftsleitung glaubte, fie lönne die gleiche Arbeitsleistung für einen geringeren John bekommen, hob deshalb das Attordverhältnis cuf und beschäftigte die Arbeiterinnen zu dem tarifmäßigen 13 ochenlohn von 29 Mart, in der Spekulation, sie würden afür ebensoviel fertigstellen, als sie in Afford für 38 Mart gemacht I atten.
Aber die Arbeiterinnen rechneten anders. Sie paßten ire Leistung dem herabgesetzten Lohn an. Während sie von dem Ietreffenden Artikel in Afford wöchentlich 1300 Stüd hergestellt Iatten, lieferten sie im Wochenlohn 950 Stüd, was von Fachleuten is normale Arbeitsleistung angesehen wird.
Einer Arbeiterin, die in Afford ebenfalls 38 Mart verdient hatte, wurde der Wochenlohn sogar auf 20 Mart, also um 9 Mart unter dem Tariflohn herabgefeht. Die Firma behauptet, in diesem Falle sei 20 Mart der richtige Tariflohn, denn es handle sich um eine jugendliche Arbeiterin, was diese aber bestreitet. Trotzdem verlangte die Firma, diese angeblich jugendliche Arbeiterin folle für 20 Mart ebensoviel leiffen wie die anderen für 29 Mart. Das geschah natürlich nicht.
Die betreffende Arbeiterin machte nur 6000 Stüd, mar aber bereit, diefelbe Arbeitsmenge zu liefern wie ihre Kolleginnen, wenn sie denselben Lohn wie diese, also 29 Mart, erhalten würde. Darauf ging die Firma nicht ein. Nachdem die Arbeiterin einige Wochen dabei geblieben war, gegen einen Lohn Don 20 Mart nicht für 29 Mart Arbeit zu leisten, wurde sie entiaffen.
Beim Arbeitsgericht focht sie ihre Entlaffung als unbillige Härte
Tarifvertragsfreunde.
Mit zwischentariflichen Forderungen.
Die revolutionäre Gewerkschaftsopposition" läßt in der ,, Roten Fahne erklären, sie habe sich niemals gegen Tarifverträge aus gesprochen. Sie habe mehrere Male festgestellt, daß sie für den Abschluß von Tarifverträgen ist.
„ Die Gewerkschaftsopposition ist für kurzfristige Tarifverträge, die von den Arbeitern abgeschlossen werden." Wie sie es auffaßt! Die Tarifverträge, die von der ,, Gemertschaftsbureaufratie" abgefchloffen werden, würden von Jahr zu Jahr langfristiger. Wäre das richtig, dann müßten die Tarifverträge nur von der Zeit nach ber Inflation aus betrachtet heute schon fünf und mehr Jahre lang laufen.
S
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Uebrigens haben wir wiederholt gefordert, daß die Lohn vereinbarungen vor allem möglichst furzfristig, nicht auf zwei Jahre hinaus festgelegt werden sollen. Die revolutionäre Opposition" ist aber nur für solche Tarifverträge, die von ihr abgeschloffen werden, gegen die Gewerkschaftsbureaukratie".
Die gegenwärtigen Tarifverträge würden nicht von zwei Barteien, sondern von einer Partei, von dem Unternehmertum, dittiert". Die Opposition" fann mit der gleichen Gelassenheit, mit der sie diese Behauptung aufstellt, von jedem Tarifpertrag den eine Gewerkschaft abgeschloffen hat, behaupten, er fei vom Unter
an und befam recht. Das Gericht ging davon aus, daß die Firma weil sie der Klägerin den Tariflohn nicht zahlte, in Verzug geraten sei und deshalb keinen Anspruch auf die Gegenleistung der Klägerin hatte, und daß die Klägerin be re dhtigt war, mit ihrer Leistung zurüdzuhalten, bis sie den Tariflohn erhalten hätte. Die Entlassung der Klägerin sei also nicht gerechtfertigt gewesen.
Das von der Firma angerufene Landesarbeitsgericht tam zu einem entgegengesetzten Urteil. Es erklärte die Ent lassung der Klägerin für begründet, weil sie ihre Arbeitsleistung absichtlich unter die normale Leistung herabgesetzt hatte. Nach der Ansicht des Landesarbeitsgerichts hätte die Klägerin ihre Leistung nicht einschränten dürfen, um ben nach ihrer Meinung ihr zustehenden Tariflohn zu erhalten, sondern sie hätte die ihr mögliche normale Arbeitsmenge leisten müssen und hätte die Nachzahlung der Cohndifferenz einflagen fönnen.
Nun reichte die Arbeiterin eine neue Klage beim Arbeitsgericht ein. Sie forderte 3 ahlung der Differenz zwischen dem erhaltenen und dem Tariflohn für fünf Wochen mit je 9 mart. Aber die beklagte Firma wollte nicht nur nicht zahlen, sondern sie verlangte durch Biderflage 300 mart von der Klägerin als Schadenersaz dafür, daß die Klägerin während der fünf Wochen statt der normalen Arbeitsleistung von 950 Stüd mur 600 Stüd hergestellt hatte.
Diese Unverfrorenheit eines Unternehmervertreters erregte be greifliches Aufsehen. Schließlich mochte er wohl selber einsehen, daß sein Borstoß feine Aussicht auf Erfolg hatte. So schloß er denn auf Anraten des Borsitzenden einen Bergleich, monach die Klägerin 35 Mart erhält.
Drehte es sich um die rein sachliche Frage, wie die Mängel abgestellt werden können, die den Tarifverträgen anhaften, wie den Auswüchsen zu begegnen sind, die sich im Schlichtungsverfahren mitunter zeigen, dann ließe sich mit der Opposition" darüber reden. Allein es liegt im Wesen der kommunistisch aufgezogenen und gebundenen Oppofition", daß sie sich mit den Gewerkschaften nicht verständigen darf. Die Opposition" ist verpflichtet die Sazungen und Beschlüsse der Gewertschaften zu verlegen, die Gewerkschaften durch alle erdenklichen ,, revolutionären Quertreibereien zu schädigen und fie andauernd zu befch: mpfen, um fie in den Augen der Mitglieder und der„ flaffenbewußten Unorganisierten" herabzusehen.
Benn es der tarifunfähigen und tarif, wie gewerkschaftsfeind lichen Opposition" heute aus Gründen ihrer besonderen Taftit heraus angezeigt erscheint ein Bekenntnis für den Tarifvertrag abzulegen, so lediglich deshalb, weil sie sich anschickt, selber zu Tarifs abschlüssen gegen die Gewertschaften zu fommen. Da sie aber sobald nicht in die Verlegenheit fommt, der Gewert fchaftsbureautratie" zu zeigen, wie man revolutionäre Tarifverträge abschließt, fann sie sich den Lurus dieses Befenntnisses mit allen Vorbehalten leisten, die Tariftreue aber nach wie vor als reformistisch, spießbürgerlich und arbeiterfeindlich mißachten.
1903
gruppen in Schlesien jeder driffe Arbeiter arbeitslos. Für Dea 8ember ergab sich eine Arbeitslosigteit von 50 bis 75 Proz. der Gesamtarbeiterschaft dieser Gruppen.
Die Bezirkskonferenzen betrachten die aus finanziellen Grinden von den wegebaupflichtigen Rörperschaften durchgeführte
Droffelung des Straßenbaues
als die Ursache der Notlage der Straßenbauarbeiter. Der steigenbe Kraftwagenverkehr erfordert eine verstärkte Anpassung der Straßen und damit noch einen weiteren Ausbau des Straßenneges. Die Einstellung des notwendigen Straßenbaues führt nicht zu Ersparnissen, fie vermehrt vielmehr die künftigen Laften. In den letzten Jahren ist die Erneuerung der Straßen ganz gut betrieben worden, allein die Einstellung des Straßenbaues auf längere Zeit würde zu Folgen führen wie während der Kriegszeit, nur mit dem Unterschied, daß damals nicht der heutige Kraftwagenverkehr zu verzeichnen war. Eine in diesem Sinne gehaltene Entschließung der Bes girlstonferenzen soll durch die Gauleitungen des Verbandes der preußischen Staatsreglerung und dem Landtag sowie den wegebau pflichtigen Körperschaften Breußens mit dem Ersuchen übermittelt werden, sowohl im Interesse der Arbeitslosen in der Wegebaustoffindustrie und dem Straßenbaugewerbe als auch im Interesse der Berkehrsnotwendigkeiten, den Reichtum Schlesiens an bestem Steinmaterial, das von teinem neuzeitlichen Straßenbefestigungsmittel an Güte, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht wird, auszumuzen und die Vergebung von Straßenbauarbeiten( Pflastersteinen und Schotter) zur Linderung der großen Notlage der Arbeiterschaft baldigst in die Wege zu leiten.
Die Fünftagewoche in der Praxis.
Boraus ehung: Ununterbrochene Produktion. In den letzten Monaten murde in der Sowjetpresje wiederholt der Gebante erörtert, ob es nicht wirtschaftlich zweckmäßig wäre, zur Förderung des Ueberganges zu der ununterbrochenen Produktion auch in den Betrieben die Fünftagewoche einzuführen, die noch nicht auf die ununterbrochene Produktion umgestellt werden können. Die Zahl der Jahresarbeitsstunden eines jeden Arbeiters sollte dabei unverändert bleiben, was durch die Abschaffung der meisten Feiertage und die Außerkraftsegung der Bestimmung, daß vor Sonnund Feiertagen die Arbeitszeit um zwei Stunden fürzer sein soll, erreicht werden sollte.
Neuerdings hat sich der Rat der Volkskommissare veranlaßt gesehen, in dieser Richtung doch etwas zu bremsen. Durch das Defret vom 25. Dezember hat der Rat der Volkskommissare be stimmt, daß der Uebergang zu der Fünftage woche ohnellm ftellung auf die ununterbrochene Produktion nur in dem Maße zuläffig ist, als es zur Linderung der gespannten Lage der Stromversorgung in der betreffenden Gegend oder zur Entlastung des Straßenbahn und des Borortverkehrs notwendig tst".
Auch in diesen Fällen ist der Uebergang zu der Fünftagewoche jeweils genehmigungspflichtig. Auch ist strift angeordnet worden, daß bei dem Uebergang zu der Fünftagewoche ohne Umstellung auf die ununterbrochene Produktion die Betriebe abwechselnd feiern, so daß jeweils annähernd die gleiche Zahl von Arbeitern beschäftigt wird( Trud" vom 27. Dezember).
nehmertum diftiert. Sie gebraucht diese Behauptung zu dem Versuch, Die Not der Steinarbeiter Schlesiens. find am Montag 150 Arbeiter juu zeiden des profefſies gegen die
ihre Tattit zu rechtfertigen, gegen folche Verträge" durch zwischentarifliche Lohnbewegungen vorzugehen, die sie bei der ersten besten Gelegenheit aufnimmt".
Die meisten Tarifverträge würden von der Bureaukratie" abgeschlossen, ohne die Arbeiterschaft auf irgendwelche Art und Weise zu befragen? Das ist zwar nicht richtig, aber es paßt der Oppofition" beffer in den Kram, um die Arbeiter gegen ihre Gemertschaften aufzuheben. Dann wird der Einmand erhoben, die große Mehrzahl aller Tarifverträge fäme durch verbindlich erflärte Schiedssprüche zustande.
Die Bezirkskonferenzen der schlesischen Straßenbaufachgruppen des Zentralverbandes der Steinarbeiter stellten eine von Monat zu Monat immer stärker werdende Arbeitslosigkeit in der Wegebaustoffindustrie und im Straßenbaugewerbe fest. Die Folgen sind um fo schwerer, als bereits während des ganzen Bausommers eine große Bahl von Arbeitern teine dauernde Beschäftigung fand und die Anwartschaft zum Bezuge der Erwerbslosenunterstügung nicht er langen fonnte. All diese Pflastersteinmacher, Steinbrecher, Steinbrucharbeiter, Steinfeger, Rammer und Hilfsarbeiter stehen jetzt gänzlich mittellos da, find auf die Bohlfahrtspflege angewiesen und November 1929 mar von den 13 000 Arbeitern dieser Berufs
,, Dieses System von Tarifverträgen wollen wir zer- belasten so den Fürsorgeetat der Städte und Gemeinden. Im Schmettern."
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