Republikanische Massenkundgebung in Röntgental
In der kleinen Kolonie Röntgental, der Stätte des brutalen Ueberfalls der Nationalsozialisten auf Reichsbannerleute, der zur Zeit das Berliner Gericht beschäftigt, marschierte am Sonntag das Berliner Reichsbanner auf, um gegen die nationalsozialistischen Mordtruppen zu demonstrieren. Vor dem Lokal Meissel , an der gleichen Stelle, wo die Kugeln der Nationalsozialisten einen Unbeteiligten töteten und drei Reichsbannerkameraden verletzten, trat das Reichsbanner zu einem eindrucksvollen Aufmarsch an, und marschierte durch die Straßenbezirke des Ortes. Am festlich ausgeschmückten Goetheplatz nahm der Zug Aufstellung. Auch an der Schlußfundgebung fiel die besonders starke Beteiligung der Röntgentaler Einwohnerschaft auf. Kamerad Arno Scholz wies in seiner Ansprache nach, daß die Nationalsozialisten feige und hinterhältig sind, daß sie sich vor ihren Kumpanen ihrer Mordtaten rühmen, und vor Gericht kneifen. Die Anflagebant in Moabit zeigt die Elite der Nationalsozialisten. Bertrachte Existenzen und höhere Schüler. Das Reichsbanner begrüßt die Initiative der preußischen Staatsregierung in der Frage des Uniform- und Waffenverbots. Eine doppelte Wahlarbeit erwartet uns. Einmal wird jeder Reichsbannermann in seiner politischen Partei tatkräftig mitarbeiten und darüber hinaus wird
auch das Reichsbanner seine Aktivität während des Wahlkampfes verstärken, und zwar ausschließlich zu einer Aufklärungsarbeit gegen die Nationalsozialisten. Ein Hoch auf die Republik schloß die Beranstaltung, die wohl die ganze Bevölkerung Röntgentals auf die Beine gebracht hatte.
In Schönefeld veranstaltete das Reichs banner eine republikanische Feier, die die Nationalsozialisten mehrfach zu stören versuchten. In den Abendstunden fieien die Nationalsozialisten über drei Reichsbannerkameraden her, die sich recht kräftig wehrten und auch ihre Kameraden herbeiriefen. Die Nationalsozialisten gingen in das Lokal von Ebertus und warfen von dort mit Bierseideln und anderen Gegenständen nach den ReichsbannerAus dem Lokal wurden auch Schüsse abgegeben, und zwar, wie von zwei Zeugen festgestellt werden konnte, von dem Nationalsozialisten Fälsch. Die Kameraden wollten den Schießhelden feststellen und versuchten in das Lokal einzubringen. Ueberfall tomandos trennten die beiden Gruppen und stellten auf Berlangen der Reichsbannerleute die im Lofal anwesenden Nationalsozialisten fest.
leuten.
beiden Seiten Heißsporne gegeben hat, die die Gelegenheit zu einer Schlägerei gerne benutzt haben. Und da war es bezeichnend, daß die sämtlichen in Betracht kommenden
öffentlichen Gewalten einfach blind waren für die Mitverantwortlichkeit der Stahlhelmleute
Die Zeitungsnachrichten über die Begründung, mit der die Straf-| von beiden Seiten gefündigt worden ist und daß es auf tammer in Schweidnih ihr Urteil im Landfriedensbruchprozeß gegen die Nationalsozialisten versehen hat, haben nicht gerade angenehme Erinnerungen an eine Straffache in mir wachgerufen, in der ich vor fünf Jahren vor dem Schöffengericht in Schweidnig zusammen mit meinen Parteifreunden Bandmann, Rad= bruch und Bärensprung 39 Reichsbannermit. glieder verteidigt habe. Sie sollten sich bei einem Zusammenstoß mit Stahlhelmern des Landfriedensbruches schuldig gemacht haben. Damals hatte ich den Eindruck, vor einem Gericht zu stehen, das dem Stahlhelm seine Gunst schenkte.
Ob man einen Fortschritt darin zu erblicken hat, daß die Sympathien des jetzt tätig gewordenen Gerichts Herrn Hitler zu gehören scheinen, lasse ich dahingestellt. Die Nationalsozialisten hatten in Schweidnitz Glück; sie wurden von der Anklage des Landfriedensbruches freigesprochen. Die Reichsbannerleute waren Pech vögel, denn 23 von ihnen wurden damals wegen Landfriedensbruches mit Strafen, die von drei Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis gingen, belegt. Es gereicht mir zur Genugtuung, mitteilen zu können, daß das Amnestiegesez von 1925 sie vor der Notwendigkeit bewahrt hat, ihre Strafen zu verbüßen.
Mir liegt es fern, anzunehmen, daß die Mitglieder des Schweidnizer Gerichts in jenem Falle von vor fünf Jahren das Recht gebeugt haben, aber ich habe selten ein solches Maß von
Unfähigkeit, sich in Anschauungen anderer Menschen zu versehen und sich von eigenen, vorgefaßten Meinungen freizumachen, erlebt wie bei den Menschen, die dazu berufen waren, in jener Sache als Richter zu fungieren. Die beiden Schöffen waren die Witwe eines Erbscholtiseibesizers und ein Gutsbesizer. Die Schöffin, die das Abzeichen des Königin- Luije: Ordens um den Hals trug, machte auf der ihr vorliegenden Liste der Zeugen einen Strich hinter dem Namen eines jeden von ihnen, der auf die Frage des Borsigenden erklärte, er wolle den Eid in der weltlichen Form leisten. Wahrscheinlich erachtete sie diese Zeugen für besonders glaubwürdig. Wir Verteidiger brachten durch Vermittlung des Staatsanwalts diese Tatsache, die dem Vorsitzenden merkwürdigerweise verborgen geblieben war, zu seiner Kenntnis. Er scheint es indessen nicht für nötig gehalten zu haben, der Dame die Unzulässigkeit ihres Tuns vor Augen zu führen, denn sie setzte es weiter fort. Von ten rechtsgelehrten Richtern hatte der eine zu den Aften angezeigt, er habe einmal an einer Beranstaltung des Stahlhelms teilgenommen und habe an dem, was er dort gehört und gesehen habe, solches Wohlgefallen empfunden, daß er um Aufnahme nachgesucht habe; er habe aber später an die Möglichkeit gedacht, daß er im Falle von Konflikten zwischen Stahlhelm und gegnerischen Organisationen als Richter in eine üble Lage geraten fönne, und habe des halb sein Aufnahmegesuch zur üdgezogen. Für befangen halte er sich nicht. Wir Berteidiger sind uns darüber einig geworden, von der Ablehnung dieses ahnungsvollen Mannes Abstand zu
nehmen, weil wir uns darüber klar waren, daß jeder seiner Kollegen,
der an seine Stelle getreten wäre, die gleichen Sympathien für den
Stahlhelm gehabt hätte wie er, ohne daß auch jeder andere sie ein
geftanden hätte.
und die ganze Schuld den Angeklagten und ihnen allein zuschoben. Von der Polizei in Striegau will ich gar nicht sprechen. Wer fann einem ehemaligen Unteroffizier Vorwürfe darüber machen, daß er aus seiner Haut nicht heraus fann, daß er z. B. die Aufforderung, den Stahlhelmern den Gebrauch einer verbotenen Fahne zu verbieten, mit Schimpfworten beantwortete, wenn geschulte Juristen, deren Rechtsgefühl imftande sein müßte, sie vor Einseitig. feit zu bewahren, die Dinge gleichfalls nicht objektiv betrachten fönnen. Die Staatsanwaltschaft hatte von vornherein die Untersuchung lediglich gegen die Reichsbannerleute Untersuchung lediglich gegen die Reichsbannerleute geführt.
Erst in der Hauptrarhandlung stellte sich aber heraus, daß der erste Angriff einer zusammengerotteten größeren Schar von Leuten vom Stahlhelm, Ortsgruppe Liegniß, ausgegangen war, der nach einigen unbedeutenden Rempeleien zwichen Einzelpersonen zur Attacke übergegangen war. Die Tatsache, daß dieser Vorstoß die Tatbestandsmerkmale des Landfriedensbruches hatte, mußte auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft zugeben. Wie rechtfertigte er die Nichterhebung der Anklage? Damit, daß die Liegniger Stahlhelmer in Striegau unbekannt gewesen seien, so daß man
ihre Namen nicht habe feststellen können.
schlagene habe vorher eine Schußwaffe abgefeuert. Er selbst und sein Begleiter bestritten dies auf das Entschiedenste. Die Staats. anwaltschaft beantragte gegen ihn noch während der mehrere Wochen dauernden Hauptverhandlung den Erlaß eines Strafbefehls wegen Gebrauchs einer Schußwaffe. Das Hauptziel der Staatsanwaltschaft war, die Verurteilung des angeblichen Organisators des Landfriedensbruches, des Lehrers Geburt aus Gräben, zu erzielen. Durch eine große Zahl von Zeugenaussagen wurde bewiesen, daß dieser Mann nicht gehegt und geschürt, sondern sich mit größtem persönlichen Mut für die Aufrechterhaltung der Ordnung eingesetzt hatte. Das hielt die Staatsanwaltschaft nicht davon ab, gegen ihn eine hohe Gefängnisstrafe zu beantragen; ihre Vertreter meinten, Geburt habe sich durch seine Schlichtungsversuche nur ein Alibi sichern wollen. Das Gericht vermochte ihnen allerdings hierin nicht zu folgen, sondern sprach Geburt frei. Aber im großen ganzen war das Gericht ebenso eingestellt wie die Staatsanwaltschaft. Es war nicht zu leugnen, daß die Stahlhelmer von Dornherein zu einem Zusammenstoß mit den Striegauer Arbeitern entschlossen waren und sich darauf durch Mitnahme aller möglichen Waffen vorbereiteten. Es war ferner erwiesen, daß aus Stahlhelmkreisen Morddrohungen gegen den beim Stahlhelm besonders verhaßten republikanischen Lehrer Geburt ausgestoßen worden waren. Und da war es für uns Verteidiger geradezu niederdrückend, daß wir sehen mußten, wie sich die Richter förmlich mit Gewalt dagegen auflehnten, den die Stahlhelmer belastenden Zeugenaussagen Glauben zu schenken. Wenn die Stahlhelmer aus Handgranaten, die einwandfreie Zeugen in ihrem Besitz gesehen hatten, Bierflaschen machten, fanden sie ohne weiteres bei dem Gericht Glauben; und als ein Zeuge bekundete, daß er bei den Stahlhelmern Gummifnüppel gesehen habe, fragte ihn jener Richter, der einst um die Aufnahme in den Stahlhelm nachgesucht hatte,
ob es nicht fleine Flöten gewesen sein könnten. Ganze Tage der Verhandlung wurden damit ausgefüllt, aufzuklären, ob den sozialdemokratischen Landrat des Striegauer Kreises, Daubenthaler, eine Verantwortung für die Anklagevorgänge treffe. Wir Verteidiger fragten uns vergebens, was diese Untersuchung mit der Anklage zu tun habe, da Daubenthaler nicht etwa unter den Angeflagten war. Erst kurz vor Schluß der Verhandlung erhielten wir die Aufklärung. Der Stahlhelm hatte am Tage nach den Striegauer Vorfällen ein geheimes Schreiben versandt, in dem er seine Anhänger u. a. aufforderte, alles Material heranzutragen, das sich gegen Daubenthaler ermitteln lasse, damit seine Entfernung aus dem Amte herbeigeführt werden könne. Und dieses Ziel des Stahlhelms suchten Staatsanwaltschaft und Gericht zu fördern. Der Stahlhelmer Oberlehrer Baier aus Liegnitz erdreistete sich, in seiner Aussage von den Reichsfarben Schwarzrotgelb zu sprechen. Ich fuhr ihm gehörig über den Mund, worauf er sagte:„ Oder Schwarzrotgold." Als ich den Vorsitzenden, es war derselbe, der in erster Instanz den Prozeß gegen die Nationalsozialisten geleitet hatte, ersuchte, dem Zeugen eine Rüge zu erteilen, erwiderte er milde:„ Er hat sich ja schon berichtigt."
Ich hab Schweidnih nach Beendigung der Berhandlung mit dem Gefühl unsagbarer Bitterteit verlassen und ich hoffe, daß es mir erspart sein wird, noch einmal zur Ausübung meiner Berufstätigkeit in das hübsche schlesische Städtchen zurückzukehren, wenigstens solange, bis die Justizverwaltung dafür gesorgt hat, daß die Rechtsprechung auch in Schweidnih von Männern ausgeübt wird, die imstande sind, die erste Pflicht des Richters zu üben, die Un= parteilich feit!
Verbandstag der Bergarbeiter
Gedenkfeier für die Hausdorfer Kameraden.
Breslau , 21. Juli. ( Eigenbericht.)
Am Sonntag begann hier mit einem freigewerkschaftlichen Jugendtreffen die 27. Generalversammlung des Bergbauindustriearbeiterverbandes. Mit der Jugend fanden sich tausende alter Kämpfer in der Jahrhunderthalle zusammen. Durch das Rot unzähliger Fahnen blickt schwarzer Trauerflor, der die Opfer der Hausdorfer Katastrophe ehrt. Im Namen des Verbandes gedenkt der erste Vorsitzende Husemann in warmen Worten der Opfer von Hausdorf. Dejardin Brüssel, Bizepräsident der Bergarbeiterinternationale, überbrachte die Grüße der ausländischen
Verbände.
Die eigentliche Eröffnung des Verbandstages war in ihrem ersten Teil dem Gedächtnis der Hausdorfer Opfer gewidmet. In den beiden letzten Jahren hätten im preußischen Bergbau, so führte Husemann aus, 23 Unglücksfälle 250 Tote und 150 Berlegte gefordert. Wenn sich jetzt das ganze Bolk demutsvoll vor den Opfern neige, so werde feinem Familienvater das Leben zurückgegeben. Würde man den lebenden Bergarbeitern nur den zehnten Teil der Anerkennung entgegenbringen wie den Toten, dann stände es um den Schutz und
die Lebensbedingungen der Bergleute besser als jetzt. Alle Kräfte müßten angespannt werden, um die Schugbedingungen für die Bergarbeiter zu verbessern und die Antreiberei durch die Rationalisierung abzuschaffen bzw. die Arbeitszeit zu verkürzen. So würden die Toten des Bergbaus am besten geehrt.
Der zweite Borsigende des Bergarbeiterverbandes Schmidt begrüßte im Anschluß an die Trauerfundgebung die 150 Delegier Ostens, so führte Schmidt weiter aus, sei das ganze Deutsche Reich ten der Generalversammlung und die Gäste. Am Schicksal des stärkstens interessiert. Der einzige Lichtstrahl der letzten Zeit, die Rheinlandräumung, sei mit das Werk der Gewerkschaften. Sie hätten sich in schwerster Zeit immer als erste Stütze der Republik erwiesen. Jetzt gelte es, eine
Berständigung bezüglich der Saargruben
Daß jeder Verein Listen seiner Mitglieder hat, und daß das Vorliegen des Berdachtes einer strafbaren Handlung die Staatsanwalt schaft zur Beschlagnahme des Verzeichnisses der Mit. glieder des, Liegnizer Stahlhelms berechtigt hätte, scheint dem Oberstaatsanwalt in Schweidniß nicht zum Bewußtsein gekommen zu sein. Die Aussage eines Entlastungszeugen namens Wollny schien der Staatsanwaltschaft verdächtig zu sein. Sie fündigte sofort während der Verhandlung an, daß sie gegen den Zeugen ein Verfahren wegen Meineides eingeleitet habe. Zwei Stahlhelmführern wurden starke Verstöße gegen die Wahrheit nachgewiesen. Der eine von ihnen, der Striegauer Stahlhelmleiter Koch, bekundete zu suchen, um mit den 25 000 organisierten Kollegen wieder in Bermit aller Bestimmtheit, daß der Hauptangeklagte, Reichsbannermann bindung zu kommen. Die Lösung fönne nur so erfolgen, daß die Müller, mit einer Wagende ich je nach einem im Zuge einher- Gruben an ihre früheren Besitzer zurückgegeben werden. gehenden Stahlhelmer geworfen habe. Als dann dieser Stahlhelmer selbst auf dem Zeugenstand erschien, erklärte er, der Wurf sei von einem ganz anderen manne ausgegangen. Stoch blieb gleichwohl bei seiner Bekundung und beschwor sie. Ein anderer Stahlhelmer, ein mittlerer Gerichtsbeamter namens Beith aus Steinau , bekundete, ein Beamter in dem benachbarten Orte Steinau habe ihm mitgeteilt, bei einer ähnlichen Veranstaltung sei einer der Angeklagten ihm in höchstem Maße renitent gegenübergetreten. Wir Verteidiger beantragten die Ladung dieses Beamten, und es
stellte sich heraus, daß an der Bekundung Beiths tein wahres Wort war. Weder hatte der bezichtigte Angeklagte sich gegen ihn widerspenstig benommen, noch hatte er darüber dem Beith eine Mit.
teilung gemacht. Von einer Untersuchung wegen Meineides, die die Schweidniger Staatsanwaltschaft gegen Koch und Beith eingeleitet hätte, ist nichts bekannt geworden. Ein harmloser Striegauer Arbeiter ssel war von den Stahlhelmern
Jeder Versuch, einen Lohnabbau im Bergbau durchzuführen, werde den stärksten Widerstand der Bergarbeiter und der Organisationen finden. Der Weg aus der Wirtschaftskrise müsse auf die Stärkung der Kaufkraft des arbeitenden Volkes hinauslaufen. Die Bergarbeiter würden die bevorstehenden schweren Kämpfe bestehen, wenn sie einig seien. Die eigentlichen Verhandlungen wurden heute aufgenommen.
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Nächtliches Feuer am Gesundbrunnen . Dachstuhl völlig ausgebrannt.- Brandstiftung vermutet.
In der Nacht zum Sonntag wurde der Dachstuhl des Quergebäudes 5) och straße 43 durch ein Feuer völlig zerstört. Infolge des heftigen Windes griffen die Flammen mit rasender Geschwindigkeit um sich. Unter großen Anstrengungen gelang es den Löschzügen nach fast zweistündiger Tätigkeit, den Brand niederzufämpfen. Als Entstehungsursache wird Brandstiftung ver
Den Gegenstand der Anklage bildete ein blutiger Zusammen stoß zwischen Stahlhelm und Reichsbanner, der sich bei einer Veranstaltung des ersteren in Striegau ereignet hatte. Er hätte meiner Meinung nach vermieden werden können und müssen und ich spreche die Reichsbannerleute von Schuld nicht frei. Daran ist aber nicht der geringste peifel möglich, daß nicht nur von ihnen, sondern worden. Um sich zu rechtfertigen, behaupteten die Subjekte, der Ge-| mutet.
in geradezu grauenhafter Weise mißhandelt