Die Berufung gegen Cuvelier.
Umfangreiche Beweisaufnahme beabsichtigt.
Heute beginnt vor der zweiten Straftammer des Landgerichts Naumburg die Berufungsverhandlung gegen den französischen Sportler Cuvelier.
Sozialdemokraten vor die Front!
Der Franzose behauptete während der ganzen Verhandlung in Ju einer Zeit schweren Ringens um die Demokratie und die der ersten Instanz, er sei unschuldig, und da seine Belastungsfozialpolitischen Errungenschaften der Nachkriegszeit ruft die Sozialzeugen dem nationalsozialistischen Trupp angehörten, demokratie zu einer ber ihn auf das gröbste beschimpft hatte, stand man von vornherein dem Urteil sehr mißtrauisch gegenüber. Es wird nunmehr in der Hauptverhandlung. gerade da die Beweisermittlung in der ersten Justanz sehr mangelhaft war, darauf ankommen, aufs genaueste den
großen Kundgebung
Sachverhalt zu rekonstruieren. Cuvelier, dem als Berteidiger der heute, Freitag, 1. August, pünktlich 1912 Uhr
Leipziger Rechtsanwalt Erich Blume zur Seite steht, wird an der Verhandlung teilnehmen und es dürften auch zwei seiner franzö fischen Freunde, die mit ihm in Zeiz waren, aus Frankreich nach Weißenfels , wo die Kleine Straffammer des Landgerichts Naumburg tagen wird, herbeifommen. Als Zeugen sind die beiden Mädchen, um derentwillen der ganze Streit entstanden war, geladen, ferner elf Nationalsozialisten, die sich als Vertreter des deutschen Boltsgedankens dadurch betätigten, daß sie die Mädchen aufforderten, nicht mit den Franzosen auf der Straße zu gehen und außerdem die Franzosen beschimpften, ferner die Polizeibeamten, die im Zusammenhang mit der Bluttat Amtshandlungen vorgenommen hatten. Als Sachvers ständiger ist Professor Rodel vom Institut für gerichtliche Medizin der Universität Leipzig geladen und ferner wird als Dolmetscher ein oußerordentlicher Professor der Universität Leipzig, eines der Bor standsmitglieder der Deutschfranzösischen Studiengesellschaft in Leipzig , dem Franzosen Cuvelier zur Seite stehen.
Das Eisenbahnunglück im Korridor.
Polnische Schadenersaßpflicht endgültig abgelehnt.
Fünf Jahre haben die polnischen Gerichte gebraucht, um ihre Entscheidung über die Schadensersatzansprüche der bei dem Eisenbahnunglüd von Stargard im Polnischen Korridor verlegten Reichsdeutschen bzw. der Angehörigen der damals Getöteten zu treffen. Das Unglüd ereignete sich in der Nacht zum 1. Mai 1925 auf dem polnischen Teil der Strecke Berlin - Königsberg . Zwischen Deutsch land und Polen wurde dann nach langen Verhandlungen vereinbart, zunächst einmal eine Schadensersahtlage eines damals verletzten Reichsdeutschen vor dem polnischen Gericht zu verhandeln. Die Sache ging in Polen durch alle Instanzen, und nunmehr hat
das Oberste polnische Gericht die Klage des Verunglückten diefer Tage endgültig zurückgewiesen.
Diese Entscheidung lehnt grundsäglich jegliche Haftpflicht des polnischen Fistus für die Folgen dieses Eisenbahnunglücs ab, und zwar hat sich Polen auf den Standpunkt gestellt, die Ursache sei nicht technischer Natur, sondern ein Attentat gewesen, das die Verantwortlichkeit der polnischen Staatsbahn ausschließe.( Die Polen behaupten einen räuberischen Anschlag auf den Unglüdszug; schwere Banditenverbrechen waren damals in Neupolen nicht selten. Reb. d. B.) Die deutschen Ermittlungen haben ganz andere Feststellungen, nämlich Mängel am Oberbau der betreffenden Strecke ergeben. Da mun Polen an seinem ablehnenden Standpunkt festhält, wollen die Betroffenen versuchen, ihre Ansprüche beim Reichsverkehrsministerium geltend zu machen. Man geht dabei von der Erwägung aus, daß der verunglückte zug der Deutschen Reichsbahn gehörte, woraus Ansprüche hergeleitet werden könnten.
PL
im Lustgarten.
19½
Alljährlich scharen fich am 1. Auguft die flaffenbewußten Proletarier Berlins um die rote Fahne der Sozialdemokratie, um gegen die Kriegstreiber zu profeffieren. Die diesjährige Kundgebung für Bölterfrieden und Völkerverständigung steht auch im Zeichen des Reichstagswahlkampfes. Alle Arbeiter, Angestellten und Beamten erheben flammenden Protest gegen die Diktaturgelüfte der Reichsregierung Brüning- Treviranus.
Programm:
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Arbeiter- Vaterlandslied Gesang der Völker. Ansprache: Arthur Crispien . Ich warte dein Die Internationale
Suchsdorf Guggenbühler
Uthmann Deganter
1. Kreis Mitte. Artonaplatz. Treffpunkt 17% Uhr. Abmarsch 18 Uhr.
2. Kreis Tiergarten und 7. Kreis Charlottenburg . Wilhelmufer. Abmarsch 18 Uhr.( Am Lehrter Bahnhof .)
3. Kreis Wedding . Brunnenplatz. Abmarsch 18 Uhr. 4. Kreis Prenzlauer Berg . Senefelderplatz Ede Mezzer Str. Abmarsch 18% Uhr.
5. Kreis Friedrichshain . Küstriner Platz. Abmarsch 18% Uhr. 6. Kreis Kreuzberg . Fontanepromenade. Abmarsch 18 Uhr. 8. Kreis Spandau . Abfahrt zur Antifriegstundgebung nach dem Lustgarten: Abteilung Staafen 17.21 1hr, die Abteilungen Altstadt, Neustadt und Wilhelmstadt fahren 17.28 Uhr vom Bahnhof West, Siemensstadt 17.38 Uhr vom Bahnhof Fürstenbrunn. Die in Berlin arbeitenden Mitglieder müssen sich 17.45 Uhr am Wilhelmufer( Eingang zum Lehrter Fernbahnhof) einfinden.
9. Kreis Wilmersdorf . 10. Kreis Zehlendorf . 12. Kreis Steglitz . Hausvogteiplay. Abmarsch 19 Uhr.
11. Kreis Schöneberg . Dönhoffplatz. Abmarsch 19 Uhr. 11. Kreis Schöneberg . Dönhoffplatz. Abmarsch 19 Uhr. 13. Kreis Tempelhof . Ulsteinhaus. Abmarsch 18% Uhr. 14. Kreis Neukölln. Hohenstaufenplay. Abmarsch 18 Uhr. 15. Kreis Treptow und 16. Kreis Köpenick . Am Köllnischen Part. Abmarsch 18% Uhr.
17. Kreis Lichtenberg . Wismarplaz. Abmarsch 17% Uhr. 18. Kreis Weißensee . Berliner Allee Ecke Lehderstraße. Abmarsch 18 Uhr.
19. Preis Pankow . Breite Str., Marktplatz. Abmarsch 17% Uhr. 20. Kreis Reinickendorf . Seebad, Reinickendorf - Oft. Abmarsch 17% Uhr.
Die Sozialistische Arbeiterjugend sammelt sich an den Treffpunkten der Parteikreise.
Die Sozialistische Studentenschaft, Ortsgruppe Berlin , versammelt sich um 19 Uhr vor der Universität..
Arbeiter, Angestellte und Beamte!
Auf zur Maffenfundgebung!
Der Brüffeler Spionageprozeß. Erfolg der Berteidigung aber vier Wochen Pause.
Im Spionageprozeß gegen den belgischen Leutnant Joris hat das Gericht die von der Verteidigung geforderte Vorladung desjenigen belgischen Konsuls im Rheinlande, der das inkriminierte Schriftstück von einem jungen Deutschen gekauft haben soll, auf Antrag der Anklagebehörde abgelehnt. Die Verteidigung stellte deshalb den Antrag, alle drei im Rheinlande tätigen belgischen Konfuls, und zwar die in Köln , Düsseldorf und Aachen als Zeugen zu laden. Einer dieser drei Herren muß berjenige Konful fein, auf dessen Mitteilung die Antlage beruht. Der Anflagevertreter wide r
In den er laubless Artikeln
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setzte sich auch diesem Antrag. Das Gericht verfündete jedoch, daß dem Verlangen der Verteidigung stattzugeben sei. Zum Zwecke der Berufung der drei Konsuls, sowie um den anonymen Brief aufzuklären, in dem bestimmte Angaben über die Person des Adressaten in Dinslaken gemacht werden, wurde die Berhandlung bis zum 27. August vertagt.
( Gewerkschaftliches siehe 3. Beilage.)
Berantwortlich für Politik: Dr. Curt Gener: Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Gglorn; Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frik Karfiädt: Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin , Berlag: Borwärts Berlag G. m. b. S., Berlin Drud: Borwärts- Buchdruderet
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