Einzelbild herunterladen
 

1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 100.

Reichstag.

78. Sigung vom 28. April 1896. 1 Uhr. Am Tische des Bundesrathes: Bötticher, von Ber  : Tepsch, Roch.

Mittwoch, den 29. April 1896.

genug, um dem Staatskommissar Befugnisse zu versagen, welche der Würde und Selbständigkeit seiner Stellung entsprechen und eine wirksame Ueberwachung der Börse gewährleisten.

Abg. Träger( frs. Vp.) wendet sich gegen die Einrichtung de3 Staatsfommissars überhaupt.

13. Jahrg.

hat gerade deshalb die Stellung desselben zu stärken gesucht, ohne ihn zu einem exekutiven Beamten zu machen. Wenn der Kommissar zu allen Sigungen zugezogen werden soll, so wird da durch nicht unnöthige Schreiberei entstehen. Wenn er nur einzelnen Sigungen beiwohnt, dann sieht das aus wie Abg. Frigen( 3.): Die Wirksamkeit der Staatskommissare Spionage. Was bedeutet nun aber Börsenorgan? Nach wird davon abhängen, welche Persönlichkeiten zum ersten Male der Vorlage nur die Vorstände der Börse und ihrer Ab­dafür ausgewählt werden, die Grundlage für die zukünftige theilungen; nach den Kommissionsbeschlüssen soll aber auch Thätigkeit zu schaffen. Zwischen den Beschlüssen der Kommission die Zulassungsstelle als Börsenorgan gelten. Wenn der Staats­und dem Antrag Kanit besteht ein wesentlicher Unterschied nicht. tommissar an deren Berathungen nicht theilnehmen soll, so müßte Der letztere ist von der Kommission in erster Lesung angenommen man das im Antrag Kanit ausschließen, aber nicht den ganzen worden; ich halte ihn auch für besser. Antrag ablehnen.

Ein Schreiben des Abg. Köhler( Reform- P.) betreffend die Frage, ob durch Uebertragung der bisher von seinem Vater geführten Postagentur auf ihn sein Mandat zum Reichstag er­ledigt sei, wird der Geschäftsordnungskommission überwiesen. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Börsengefeßes. Nach§ 1 bedarf die Errichtung einer Börse der Genehmigung Preußischer Handelsminister von Berlepsch: Wenn Herr Hanseatischer Bevollmächtigter Klügmann: Unter Börsen­der Landesregierung  , welche auch deren Aufhebung anzuordnen Träger meint, daß das Recht zur Ueberwachung der Börse schon organ ist vorzugsweise der Börsenvorstand zu verstehen. Der hat.( Absatz 1.) jetzt besteht, so ist die Einführung des Staatskommissars eben Unterschied zwischen dem Antrag Kanit und der Vorlage ist doch Nach Absah II üben die Landesregierungen die Aufsicht über der Ausdruck der Ueberzeugung, daß das jezige Aufsichtsrecht nicht ein so geringer. Nach der Vorlage entscheidet die dem die Börsen aus; sie können aber die unmittelbare Aufsicht auch nicht ausreicht( Sehr richtig! rechts), und daß man dabei keine Kommissar übergeordnete Regierung, nach dem Antrag Kaniz den Handelsorganen( Handelskammern, taufmännischen Korpo- genauere Kenntniß von den Vorgängen an der Börse urtheilt direkt der Kommissar über das, was ihm als Mißstand rationen) übertragen. erhält. Ich habe selbst als Handelsminister in Preußen erscheint. Und wer sind die Börsenorgane? Die angesehenſten Nach Absatz III unterliegen der Aufsicht der Landes- das Aufsichtsrecht auszuüben und habe recht un- Kaufleute, welche durch das Vertrauen ihrer Kollegen in das regierungen auch die auf den Börsenverkehr bezüglichen Ein- erfreuliche Erfahrungen dabei gemacht, da ich Ehrenamt berufen werden. Jeder Mann, dem man sagen würde, richtungen( Kündigungsbureaus, Liquidationskassen und Vereine nicht rechtzeitig über Vorgänge an der Börse er hätte Mißbräuche geduldet bei der Führung seines Aufsichts­und ähnliche Anstalten). orientirt worden bin. Der Staatskommissar, der täg- amtes, würde dieses Ehrenamt ablehnen. Eine solche Stellung Abg. Graf Kanis( t.) will dem Absatz II hinzufügen, daß lich den Börsenstunden und den Sitzungen beiwohnt, tann die des Staatskommiffars den Börsenorganen gegenüber, würde eine die Landesregierungen anordnen können, daß in den Borstand Aufsicht über die einzelnen Vorgänge ganz anders ausführen; falsche sein; dadurch würde eine große Mißstimmung hervor­der Produktenbörse die Landwirthschaft, die landwirthschaftlichen die Auskunft der Börsenvorstände ist in vielen Fällen nicht aus gerufen werden, namentlich bei den kaufmännischen Korporationen, Nebengewerbe und die Müllerei eine entsprechende Vertretung reichend. Der Staatskommissar muß natürlich mit den die seit Jahrhunderten die Börsen selbständig verwaltet haben finden. Börsenorganen in ständiger Berührung sein. Jezt muß und die nun einer solchen Organisation sich fügen müssen. Des. Berichterstatter Abg. Gamp weist die Kritik, welche die fich die Regierung immer mit verschiedenen Personen halb bitte ich, den Antrag Ranih abzulehnen. Petitionen verschiedener Börsentorporationen gegen die Thätigkeit in Verbindung Verbindung setzen, um etwas zu erfahren. Die Abg. Hammacher( natl.) schließt sich diesen Ausführungen einiger Mitglieder der Kommission gerichtet haben, in welchen von Presse berichtet auch in vielen Fällen unrichtig über solche an. Die Landesregierung kann den Staatskommissar er Verblendung, von Leichtsinn u. s. w. die Rede sei, mit Ent- Sachen. In den Kreisen des Handels hat diese Institution nennen, aber bei den großen Börsen, 3. B. in Lübeck  , schiedenheit zurück. allerdings Widerspruch gefunden, auch bei denen, die ich hoch- Hamburg   und Bremen   wird die Staatsgewalt auf die Abg. Graf Kanik( t) spricht seine Freude darüber aus, daß achte und als die solidesten und anständigsten Elemente anerkenne. Ernennung von Kommissarien garnicht verzichten tönnen. bei der Mehrheit des Reichstages der gute Wille vorhanden sei, Aber die Art, wie dagegen Front gemacht ist, die Uebertreibungen Es ist also ein Konflikt zwischen der aufsichtführenden Handels­etwas Gedeihliches zu schaffen; daß man deshalb mit Anträgen dabei bedauere ich. Dieses Verfahren hat dem Handelsstand kammer und dem Staatskommissar möglich. Die Vorlage ist nach im allgemeinen zurückhalte. Diesem Beispiele würden auch selbst nur geschadet. Es ist nicht richtig, den§ 2 nach dieser Richtung hin noch nicht flar genug. seine Freunde sich anschließen. Der Antrag, den er gestellt den Antrag Kanit zu ändern. Auch in bezug auf die Theil­habe zu§ 1 würde an Bedeutung verlieren, wenn der nahme des Kommissars an allen Sigungen geht der Antrag zu Vorschlag des Zentrums betreffend das Verbot des Termin- weit; man würde aus diesem Recht zur Theilnahme in den handels mit Getreide angenommen würde; sein Antrag Kreisen außerhalb der Börse eine Pflicht konstruiren, und das folle nur eine Untlarheit beseitigen, welche durch das preußische tönnte in der Frage der Zulassung von Emissionen ein falsches Landwirthschaftskammer- Gesetz entstehe, welche den Landwirth- Urtheil im Publikum hervorrufen. Lehnen Sie deshalb den An­schafts- Kammern eine Mitwirkung bei den Preisnotirungen zu- trag Kaniz ab. fichere; in dem vorliegenden Entwurf findet sich eine solche Be­stimmung nicht.

Staatssekretär v. Bötticher: Ich glaube nicht, daß der vom Vorredner empfohlene Antrag bei den verbündeten Re­gierungen auf wesentliche Bedenken stoßen wird.

Abg. Graf Oriola( natl.) verweist auf die Erklärung eines ehrbaren Kaufmannes" zu Hamburg  , welche alles übersteigt, was über den Entwurf gesagt ist; der Entwurf wird als durch weg schädigend und beleidigend hingestellt, der Kommission wird der Vorwurf gemacht, daß sie einen Mangel an Gefühl für die berechtigten Interessen des Handels zeige, diesen Vorwürfen müsse er als Rommissionsmitglied widersprechen. Man versuche jetzt schon allerlei Neubildungen an der Börse; er hoffe, daß es der Aufsicht der Regierungen gelingen wird, solche bedenkliche Neu­bildungen zu verhindern.

Abg. Barth( frs. Vg.): Der Antrag Graf Ranih bedeutet nichts weiter als eine Kontrolle der Börse durch die Landwirth­schaft, denn eines sachverständigen Beirathes bedarf die Produkten­börse nicht.

=

Staatssekretär v. Bötticher: Nach den Motiven ist unter Börsenorgan der Börsenvorstand und das demselben etwa vor­gesezte Handelsorgan zu verstehen. Wenn der Kommissar auf Mißbräuche aufmerksam machen will, so gehören zu den Organen, die er aufmerksam machen muß, alle betheiligten Organe, welche mit der Leitung und Ordnung des Börsenwesens betraut sind, also auch z. B. die mit der Kursfeststellung beauftragte Kom Abg. Singer( Soz.): Die Börse, kann doch nicht verlangen, mission. Bezüglich des Antrages Kanit halte ich es ganz allein von jeder Einwirkung der Staatsorgane befreit zu nicht für korrekt, das Wort Aufforderung" zu wählen, sein, während alle anderen Berufe und Stände des Volkes es sondern das Wort ,, aufmerksam machen" ist richtiger. sich gefallen lassen müssen, daß sie durch die staatlichen Organe Der Staatskommissar ist fein Exekutivbeamter, sondern ein und Aufsichtsbeamten kontrollirt werden. Die Herren, welche beobachtender, berichtender Beamter, ebenso wie der Gewerbe­nicht wollen, daß der Staatskommissar in die Börse hineinsieht, inspektor, welcher auch nicht zu dekretiren hat; auch dieser hat leisten ihr insofern teinen guten Dienst, als sie den Verdacht die zu treffenden Maßregelu den zuständigen Behörden zu über­nähren, daß die Börse das Auge des Staatskommissars nicht lassen. Darüber kann man auch der Börse gegenüber nicht hin­ertragen kann. Ebenso wie der Unternehmer dagegen nichts ausgehen. Ich bitte es also beim Beschluß der Kommission zu einwenden fann, daß feine Fabrit vom Gewerbe- belassen. Inspektor daraufhin kontrollirt wird, ob den gesetzlichen Abg. Graf Oriola beantragt in die Kommissionsbeschlüsse Vorschriften genügt ist, ebenso muß auch bei der Börse aus dem Antrage des Grafen Kaniz nur einzufügen, die Ausführung der gesetzlichen Vorschriften absolut sicher gestelt daß der Kommissar berechtigt ist, den Berathungen der Börsen­werden. Dieser Paragraph hat eine große Beunruhigung in organe beizuwohnen. Börsenkreisen hervorgerufen. Wenn die Börse wirklich die Be Abg. Frese Bremen( frf. Vg.): Wer den Verhältnissen deutung hat, die ihr mit einem gewissen Recht von ihren Ver- nicht nahesteht, der vermag die Erbitterung und den Unmuth theidigern zugeschrieben wird, so ist es doppelt nothwendig, daß nicht zu ermessen, der die Kaufleute über die Vorlage ergriffen ein Institut geschaffen wird, welches das Mißtrauen gegen die hat, was allerdings manchmal zu scharfen Worten geführt hat. Börse, ob es berechtigt oder unberechtigt ist, bleibe dahingestellt, Wenn die scharfen Worte getadelt sind, wie denken Sie( rechts) Abg. Liebermann von Sonnenberg  ( Reform- P.): Wir abzuschwächen geeignet ist. Sollten aber volkswirthschaftlich denn über die Ausdrücke, welche im Zirkus Busch gegen werden allen Anträgen zustimmen, welche gerichtet sind auf eine schädliche Operationen an der Börse durch den Staatskommissar, Regierung und Reichstag gefallen sind?( Sehr wahr! links.) Verschärfung im Sinne der Beschlüsse erster Lesung. Redner wenn auch nicht beseitigt, so doch eingedämmt werden, so wird Damals habe ich nicht die Stimmen der Herren Gamp, Hahn erklärt sich für das Verbot des Terminhandels in Getreide, dem das außerordentlich nüßlich sein. Die Staatskommissare werden und Graf Oriola gegen solche ganz unverantwortliche Aeuße alle Freunde der Landwirthschaft zustimmen sollten, die den An- eine Art finanzpolitische Gesundheitspolizei sein. Die Börse ist rungen vernommen.( Sehr richtig! links.) Die Unterstellung des trag Ranit nicht annehmen konnten. ein für die Voltsernährung außerordentlich wichtiges Institut. gesammten Börsenverkehrs unter die Kontrolle eines Staats­Abg. Frigen( 3.) hält den Antrag Kanitz für überflüssig. Innerhalb der heutigen Gesellschaft tann sie aber nichts anderes kommissars ist so unberechtigt und zeugt von einem solchen Miß­Das Zentrum werde sich mit Ausnahme der Frage des Termin- fein als ein treues Spiegelbild derjenigen Vertrauen, wie man es feinem anderen Gewerbe gegenüber erweist. handels möglichst aller Anträge enthalten und sich auf den Boden sumpfung, z u welcher die heutige tapi- Ich kann den Staatskommissar durchaus nicht für eine berechtigte der Kommissionsbeschlüsse stellen. talistische Produktionsweise führt. Ist man Einrichtung halten. Derselbe wird gar nicht in die Lage aber nicht in der Lage, innerhalb der heutigen Gesellschaft das kommen, klar in die Verhältnisse zu sehen; glauben Sie denn, ganze Institut zu beseitigen, so muß man wenigstens daß die Kaufleute fich beeilen werden, in der Nähe dem Staat das echt geben, die Schäden der des Kommissars 311 tommen? Er wird auf das an Börse einzu dämmen. Wir, die sozialdemokratische Partei, gewiesen sein, was ihm zufällig oder aus unlauterer Absicht Abg. Hahn( wildkonservativ) ist für den Antrag Kanit. die wir unter dem falschen Verdacht stehen, Beschützer der Börse zugetragen wird. Er wird Schaden anrichten können, aber den Die Fälle Ritter   und Blumenfeld, Rosenberg und Cohn u. s. w. zu sein, würden allerdings ein solches Gesetz nicht machen, weil gehofften Nußen wird seine Thätigkeit nicht haben; das zeigt beweisen, daß der moralische Standard der Börse nicht sehr hoch wir überzeugt sind, daß die Börse immer ein 2o ch besonders die Erfahrung in Desterreich, wo ein solcher Kommissar steht. Es müssen an der Leitung der Börse Personen betheiligt finden wird, um durch die Maschen auch dieses besteht. Für die Bäcker will man die polizeiliche fein, die nicht direkt an dem Börsengeschäft interessirt sind. Gesezes hindurchzuschlüpfen. Wenn wir vor der Aufsicht nicht, aber den Kaufmann, der für das Staatssekretär v. Bötticher: Graf Kanit will den Regie- Frage ständen, die Börse zu dem zu machen, wofür sie Brot der ganzen Welt zu sorgen hat, der soll rungen die Befugniß geben, daß in den Vorständen der Produkten- auch nach unserer Auffassung gut ist, so würden wir ihr unter Aufsicht gestellt werden. Der Kaufmann börse der Landwirthschaft eine Vertretung eingeräumt wird, keine andere Aufgabe geben, als die Vermittelungsstätte sucht nicht nach der Hilfe des Staates, er wehrt sich dagegen.

Abg. Graf Arnim( Rp.) bittet, den Antrag Kanit anzu­nehmen. Die Börsenvorstände verhandeln und organisiren sich geheim und die anderen Berufsstände kommen nicht dazu, ihre Interessen geltend zu machen.

aber nicht, daß die Landwirthschaft eine Aufsichtsbefugniß er des Austausches von Waaren zu sein, und zwar im all- Graf Kanit will die Befugnisse des Staatskommissars noch er­halten soll. Ginge der Antrag dahin, den Aufsichtsbehörden, gemeinen Interesse, nicht im Interesse des Großkapitals. weitern. Ich schließe mich der Ansicht des Herrn Hammacher also den Handelskammern u. s. w., Vertreter der Landwirthschaft Unsere allgemeine Stellung zur Börse kann uns aber nicht an, daߧ 2 noch nicht klar genug ist; ich würde die Zulassungs­beizuordnen, so müßten dagegen erhebliche Bedenken geltend ge- hindern, Bestimmungen und Einrichtungen zuzustimmen, welche stelle auch als ein Börsenorgan betrachten. macht werden; das würde auch gar nicht mit der Verfassung der notorisch als unmoralisch empfunden, Uebelstände eindämmen Abg. Graf Arnim( Rp.): Der Staatskommiffar ist mir Rorporationen vereinbar sein. sollen. In dieser Beziehung geht aber der Antrag Kanit zu nicht ganz sympathisch; dennoch müssen wir für seine Einführung

Abg. Hahn: Ich schließe mich diesen Ausführungen an. Damit schließt die Debatte.

Abg. Graf Kanik: Es handelt sich um die Mitwirkung der weit. Es wäre ein Fehler, wenn der Staatskommissar mit einer stimmen, denn die Erfahrungen in der Enquetekommission be­Landwirthschaft bei der Preisnotirung der Produktenbörse; jetzt zu weiten Exekutivgewalt betraut würde. Man solle aus dem wiesen, daß die Herren Beamten nicht diejenigen Kenntnisse von haben die Produzenten auf die Preise für ihre Waaren feinen Staatskommissar feinen Staatsanwalt machen. Er soll der Börse hatten, die sie als Aufsichtsbeamte haben müßten. Einfluß. nicht der Ankläger bestimmter in sich geschlossener Gr-( Buruf des Grafen Mirbach: Sehr richtig!) Es fehlten ihnen Abg. Hammacher( natl.): Jm Grundgedanken ist Graf scheinungen, Geschäfte Geschäfte und Personen sein, sondern die die Kenntnisse, die man nur an Ort und Stelle erwerben tann. Oriola mit dem Grafen Kanig einverstanden. In den Börsen zu seiner Kenntniß gekommenen mit den Bestimmungen Es ist durchaus nothwendig, daß auch die jungen Beamten, die vorständen sollten nicht nur die landwirthschaftlichen Interessen, dieses Gesetzes nicht vereinbaren Vorgänge zur Kenntniß der Assessoren Kenntniß von den Börsenvorgängen gewinnen, denn sondern auch andere Interessen vertreten sein; z. B. die Textil vorgesetzten Behörden bringen, um von dort Abhilfe zu schaffen. die Urtheile zeigen oftmals, welche naiven Vorstellungen industrie, die Eisen- und Kohlenindustrie verdienen eine besondere Die Börse ist und soll sein ein Privatunternehmen, eine Ver- Richter und Staatsanwälte von den Börsenvorgängen hatten. Berücksichtigung an gewissen Zentralpunkten des Handels. sammlung   von Leuten, die in ihrem privaten Interesse Geschäfte Das Publifum wird bald darüber aufzuklären sein, daß durch das Abg. Graf Kanik zieht seinen Antrag für jetzt zurück und verabreden und machen. und der Staat hat nur dafür zu sorgen, Beiwohnen des Staatskommissars bei den Sigungen der Zu stellt ihn zu§ 4. daß diese Geschäfte nicht den Charakter von Schwindel, lassungsstelle die Papiere, welche zugelassen werden, nicht an Abg. Barth( frf. Vg.): Nachdem die Kommission ihre Arbeit Täuschung und Betrug annehmen. Der Antrag Kanit will Sicherheit gewinnen. vollendet hat, halte ich die Vorlage für sehr schädlich. aber dem Kommissar das Recht geben, als Exekutive in § 1 wird darauf unverändert fast einstimmig angenommen. Die einzelnen Geschäfte einzugreifen, und er übersieht, Nach§ 2 sollen bei den Börsen als Organe der Landes- daß damit dem Staate auch die Verantwortlichkeit§ 2 wird mit dem Antrage des Grafen Oriola angenommen, regierung Staatskommissare bestellt werden; nach der Vorlage für die Börsengeschäfte übertragen wird. Ich will nicht, daß die wonach der Staatskommissar den Berathungen der Börsenorgane sollte bei jeder Börse nur ein Kommissar ernannt werden, der Verantwortlichkeit von der Börse selbst auf den Staat übergeht. beiwohnen fann. die Vorgänge an der Börse beobachten und über hervorgetretene Ich werde also für die Kommissionsbeschlüsse§ 3 handelt vom Börsenausschuß. Nach der Vorlage sollte Mängel und über die Mittel zu ihrer Abstellung Bericht er- stimmen. Gehört die Mehrheit der Börsenbesucher wirklich zu derselbe auf drei Jahre vom Bundesrathe gewählt werden, zu statten sollte. den Elementen, wie sie Herr Träger schildert, dann haben sie 2/3 auf Vorschlag der Organe der Börse. Die Kommission hat die Befugnisse dahin erweitert, daß die auch keine Ursache, die Einführung eines Kommissars zu scheuen. Die Kommission will die Wahl auf 5 Jahre erfolgen lassen Staatskommission den Geschäftsverkehr an der Börse sowie die( Beifall bei den Sozialdemokraten.) und zwar zur Hälfte auf Vorschlag der Börsenorgane, zur Befolgung der in bezug auf die Börse erlassenen Gesetze und Abg. Graf Oriola( natl.): Die Börsen haben in den Staats- anderen Hälfte unter angemessener Berücksichtigung der Land­Berhaltungsbestimmungen überwachen und die Börsenorgane auf tommiffarien ebenso wenig eine Ehrenkränkung zu finden, wie wirthschaft und der Industrie. hervorgetretene Mißbräuche aufmerksam machen soll. die Fabrikanten in der Fabrikaufsicht. Zu Staatskommissarien Abg. Graf Kanit will nur 1/3 der Mitglieder auf Vor­Abg. Graf Kanit beantragt, den Staatskommissar ferner zu wird man Personen wählen können, welche selbst im Geschäfts- schlag der Börsenorgane gewählt sehen, 2/3 aus Vertretern der ermächtigen, den Berathungen der Börsenorgane beizuwohnen leben gestanden haben. Das ernsteste Bedenken ist, ob die Ein- Landwirthschaft, der Industrie und des Handels, aber so, daß den Vorstand zur Beseitigung von Mißbräuchen führung dieses neuen Instituts nicht zu Kompetenzkonflikten führt, die Vertreter der Börsenorgane und des Handels die Gesammt­aufzufordern. Dieser Antrag deckt sich im wesentlichen ob nicht dadurch die Aufsicht der Handelsorgane layer werden würde. zahl der Vertreter der Landwirthschaft und Industrie nicht mit dem Kommissionsbeschlusse eriter Lesung bis auf Das würde aber nur der Fall sein, wenn der Staatskommissar ein übersteigt. die Bestimmung, daß der Staatskommissar den Sigungen des exekutiver Beamter wäre, nicht aber so lange er bloßer Beobachter Abg. Fischbeck( frs. Vp.) will die Regierungsvorlage wieder Börsenvorstandes beizuwohnen das Recht haben soll. Von der Re- ist. Zroz des Vorhandenseins des Staatsherstellen. gierung wurde das Bedenken geltend gemacht, daß es nicht tommissars a 11 den österreichischen Börsen Abg. Graf Kanig: Mit dem Kommissionsbeschluß bin ich wünschenswerth sei, wenn der Kommissar sich an Sigungen be sind Mißstände auch dort vorgekommen. Das nicht ganz einverstanden. Ich betrachte die Börse nicht als eine theilige, in welchen über die Zulassung ausländischer Werth- alleinige Heilmittel wird der Staats Sache der Börseninteressenten, sondern des ganzen Landes, des papiere berathen verde. Dieses Bedenken ist nicht durchschlagend tommissar allerdings nicht sein; die Kommission halb müssen neben den Börseninteressenten auch Vertreter der

und