Nr. 267* 48. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Donnerstag. Ii. Juni 1931
Niesengeschenke für Hausbesitzer.
Die freigebige Foiverordnung.
Die Notverordnung nimmt den Aermsten der Armen,' Arbeitslosen und Kriegsbeschädigten, Witwen und Waisen der Kriegsgefangenen, einen Teil ihrer kümmerlichen Renten. Sie ver- langt die schwersten Opfer von der gesamten arbeitenden Be- v ö l k e r u n g. insbesondere von sämtlichen Arbeitnehmern der öffentlichen Körperschaften. Aber aus der anderen Seite, oerteilt sie Millionengeschenke an verschiedene Gruppen von Besitzenden. Am reichlichsten bedenkt sie jedoch die„notleidenden" Hausbesitzer. Diese Tatsache ist in der Oefsentlichkeit noch kaum beachtet worden. Das Geschenk an die Hausbesitzer steckt in einem unscheinbaren und auf den ersten Blick recht harmlos aussehenden Paragraphen der Notverordnung, dessen Tragweite erst bei eindringlichem Stu- dium zu oerstehen ist. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Das bisher geltende Reichsgesetz über die Hauszinssteuer(Gesetz über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken) setzte die 5)auszinssteuer in solcher Höhe fest, daß dem Hausbesitzer im Durch- schnitt neben der Berzinsung der Auswertungshypotheken euch eine Verzinsung seines Gigenkapitals in gleicher Höhe (3 Proz.) gesichert sein sollte. Nun werden vom!. Zanuar nächsten Jahres ob die Zinsen für die Auswertungshypotheken von S auf 7', 4 Proz. erhöht. Und daraus zieht die Notverordnung den Schlutz, daß auch die Verzinsung des Eigenkapilals im gleichen Verhältnis zu erhöhen ist. und schreibt deshalb den Ländern eine entsprechende Ermäßigung der Hauszinssteuer vor. Dieser Freigebigkeit steht man geradezu fassungslos gegenüber. Gegen die Erhöhung der Aufwertungszinsen ist grund- sätzlich nichts einzuwenden, sie hat ihren guten und berechtigten Sinn. Die Aufwertungsgläubiger wurden durch die Inslation, gemildert durch die Auswertungsgesetzgebung, um% ihres Besitzes gebracht. Ueberdies wurde ihnen auch für den Rest ihres Besitzes nur eine Verzinsung zugebilligt, die weit unter'den gegenwärtig üblichen Zinsen liegt. Sie wurden also doppelt ge- schädigt: an ihrem Besitz und an der Höhe der Verzinsung ihres Besitzes. Die Hausbesitzer hingegen haben ihr ganzes Kapital aus Krieg und Inflation hindurchgerettet. Auch die Zwangswirtschaft im Wohnungswesen hat ihnen ihr Kapital und eine— angesichts der Rettung ihres Substanzwertes— angemessene Verzinsung ihres Kapitals unangetastet gelassen— ganz zu schweigen davon, daß ein sehr großer Teil der Hausbesitzer, der ein im Verhältnis zur Be- lastung ihres Besitzes nur geringes Eigenkapital besaß, noch viel besser weggekommen ist und daß ein weiterer Teil der Hausbesitzer durch die allmähliche Lockerung der Zwangswirtschaft für gewerbliche Räume usw. seine Lage noch weiter verbessern konnte. Nun soll mit einem Schlage die Rente der Hausbesitzer um»veilere S0 proz. erhöht werden. und zwar ausschließlich deshalb, weil man den Inflationstzeschädig- ten Hypothetengläubigern ein« höhere Verzinsung einräumt. Man muß sich nun aber vor Augen halten, was dieses Geschenk an die Hausbesitzer kostet. Zwar sollen die Mieten aus diesem Anlaß nicht erhöht werden, aber dafür soll die Hauszinssteuer entsprechend gesenkt wer- den, und das läuft im Effekt auf dasselbe hinaus. Denn irgend-
woher muß der Ausfall, der aus der Senkung der Hauszinssteuer den Ländern und Gemeinden entsteht, doch gedeckt werden. Und wenn es richtig ist, daß man zum Ausgleich für diesen Steuer- ausfall an die Erhöhung der Umsatzsteuer denkt, so bestätigt sich damit unsere Auffassung, daß die arbeitende Be- völkerung die Kosten des Geschenkes an die Hausb.�tzer tragen soll! Und diese Kosten sind wahrhaftig nicht gering zu schätzen. Es ist ja eben grundsätzlich die halbe Rente des Hausbefitzes, die verschenkt werden soll. Der amtliche Kommentar zur Notverordnung schätzt den Aussall an Hauszinssteuer, der an sich durch Erhöhung der Verzinsung der Auswertungshypotheken und des Eigenkapitals der Hausbesitzer entstehen müßte, aus 400 bis 500 Millionen Mark. Uns scheint diese Schätzung eher zu niedrig: wir möchten allein die halbe Rente des Hausbesitzes auf ungefähr 300 Millionen Mark und die Höherverzinsung der Auswertungshypotheken auf de« gleichen Betrag schätzen. Nun scheint die Reichsregierung selb st«ingesehen zu haben, daß man in der heutigen Notzeit mit den Geschenken an die Besitzenden nicht ins Uferlose gehen und den Hausbesitzern nicht 300 Millionen auf einen Schlag in den Schoß werfen kann. Sie hat deshalb einige Abzüge von diesem Betrag vorgenom- men, und zwar durch folgende Bestimmungen der Notverordnung: Die Ermäßigung der Hauszinssteuer hat so weit zu unter- bleiben, als(wie in manchen Ländern) die Hauszinssteuer an sich schon besonders niedrig ist oder Ermäßigungen der Steuer bereits gewährt sind oder die Instandhaltungskosten infolge des Preis- abbaues gesenkt sind oder schließlich die Berzinsung des Grund- stücks über dem Durchschnittssatz steht. Diese letzte Bestimmung hat vor allem für Preußen Bedeutung. In Preußen sowie in einigen anderen Ländern hatten nämlich jene Hausbesitzer einen Sondervorteil und kamen weit über eine fünf- prozentige Verzinsung ihres Eigenkapitals hinaus, deren Friedens- miete höher als 6 Proz. des Grundstückswerts war. Dieser Sonder- vorteil, der eine hohe Millionenzifser ausmacht, soll nunmehr weg- fallen. Was aber als Geschenk an die Hausbesitzer übrig bleibt, ist schlimm genug, zumal noch etwas anderes hinzukommt: Was auf der einen Seite— durch die eben genannten Milderungen der Haus- zinssteuerermäßigung— den Hausbesitzern„genommen" wird, wird ihnen auf der anderen Seite gegeben. Vor kurzem sind nämlich Durchführungsbe st immun- gen des Reichsfinanzmini st eriums zum neuen Reichs- bewertungsgesetz erschienen, die in ihrem Effekt nichts anderes als ein große)..Gefchenk an„die Hausbesitzer, bedeuten. Es wird ihnen nämlich zugestanden, daß bei der Bestimmung des Wertes ihres Grundbesitzes die Kaufpreise der beiden letzten Jahre berücksichtigt werden sollen. Das bedeutet nichts anderes, als daß an die Stelle des höheren Ertragswertes, der bis jetzt— zusammen mit dem Wehrbeitragswert— berücksichtigt wurde, der wesentlich nie» drigere gemeine Wert der Besteuerung zugrunde- gelegt werden soll. So wird Geschenk auf Geschenk auf die„notleidenden" Hausbesitzer gehäuft. Denen aber, bei denen wirklich bitterste Not und Elend herrscht, wird noch vom wenigen, das ihnen geblieben ist, ein Teil genommen.
Immer deutlicher erweist sich der sogenannte Krisen- und W i r t s ch a f t s f o n d s, der aus Mitteln der K r i s e n st e u e r unter großen Opfern der Lohn- und Gehaltsempfänger aufgebracht werden soll, als ein ausgesprochener Subventionsfonds für die Unternehmer. Die Notverordnung selbst hat schon den drei einflußreichsten Wirtschaftszweigen Kohle, Eisen und Chemie große Subventionen gebracht. Jetzt werden weitere bereits vollzogene bzw. geforderte Jndustriesubventionen bekannt: Seeschiffahrt und Werften haben schon und Borsig will Subventionen. Ueber die Subvention der Seeschiffahrt und der Wersten liegt folgende Meldung des politisch-gewerkschaftlichen Zeitungs- dienstes, der dem Zentrum und den christlichen Gewerkschaften nahe steht, vor: Der Reichsfinanzminister hat entgegen der Stellungnahme des Reichswirtschaftsministeriums und auch des Reichsoerbandes der Deutschen Industrie die Seeschiffahrtsunter- nehmungen aus der Industrieumlage für die Repa- rationszahlungen herausgenommen. Das wird vom Reichsfinanzministerium mit der Möglichkeit der Auftrags- erteilung an die Werften begründet. Zahlenmäßig dürfte es sich unseres Erachtens bei dieser Subvention um ein Geschenk von mehr als 2 Millionen Mark handeln, von denen wieder- um mehr als 1 Million zunächst dem Norddeutschen Lloyd und der Hapag zufließen! Zur Vorgeschichte und Beurteilung dieser neuen Subventionen geben wir wörtlich den Bericht und die Stellung- nähme der genannten Korresopndenz wieder:„Gegen die Heraus- yahme aus der Jndustrieumlage hatten sich sowohl der Reichsver- band der Deutschen Industrie wie auch das Reichswirtschaftsminifte- rium gewandt. Das Reichswirtschaftsministerium hat entgegen der Eingabe der Seeschiffahrt festgestellt, daß die Seeschiffahrt nicht unter dem allgemeinen Durchschnitt beschäftigt ist. Das Statistische Reichsamt ist vom Reichswirtschaftsministerium um ein Gut- achten über die wirtschaftliche Lage der. Seeschiffahrt gebeten worden. Das Reichsfinanzministerium hat jedoch die Erstattung des Gutachtens nicht abgewartet, sondern von sich aus die Seeschiffahrt aus der Jndustrieumlage herausgenommen. Die Seeschiffahrt kann sich«wer recht guten Behandlung durch das Reichsfinanzministerium erfreuen. Der Generaldirektor des Nord- deutschen Lloyd und der Hapag , die früher einmal im Finanz-
Ministerium tätig waren, sind Hute Fürsprecher für die schwierige Loge der Seeschiffahrt---- Reichsfinanzminister Dietrich ist wieder- holt für eine Subvention der Werften eingetreten. Wenn auch die Werften nun nicht direkt subventioniert werden, so erfolgt die Subvention jetzt indirekt. Jede Subvention aber der Werften in der augenblicklichen Zeit ist hinausgeworfenes Geld. Gerade dos Reichsfinanzministerium sollte wissen, daß wir uns eine derartige Politik auf keinen Fall leisten können." Wir haben der Verurteilung dieser neuen Subvention nichts hinzuzufügen, nachdem die Kritiker der Regierung so nahe- stehen. Einen wenigstens neuartigen Weg hat Herr Geheimrat von Borsig eingeschlagen, Vorsitzender der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberoerbände und Präsidialmitglied des Reichs- Verbandes der Deutschen Industrie, der sich wiederholt, persönlich und auch für die genannten Organisationen, gegen Subventionen ausgesprochen hat. Herr von Borsig wendet sich zwecks Subventionen an den Reichswehrminister und begründet sein Verlangen „nationalpolitisch", nämlich mit der Umstellung der früher für den Heeresbedarf ar- bettenden Abteilung auf Friedensproduktion, die ja immerhin schon seit einigen Jahren durchgeführt sein dürfte oder sein müßte. Da das Ersuchen unmittelbar nach dem Erlaß der Notverordnung, die ja geradezu als Aufforderung für Suboentionsforderungen wirken muß, gestellt wurde, liegt der Schluß nahe, daß die Borsigwerke gleichfalls auf eine Teilausschüttung aus dem Wirtschaftsfonds re- flektieren. Nicht ohne Reiz ist in diesem Zusammenhang, daß die Borsigwerke in Oberschlesien starken national- sozialistischen Einschlag haben.
Aowerordnung und Kohlenwirischast. In einer Sitzung des Großen Ausschusses des Reichskohlenrats kam zunächst einmütig da» lebhafte Bedauern darüber zum Ausdruck, daß von der Regierung eine Aenderung des Kohlen- wtrtschastsgesetzes vorgenommen und wiederum mit vorzeitiger Ankündigung in die Kohlenpreispolitik eingegriffen worden sei, ohne die Organe-.der Kohlenwirtschast überhaupt z u
hören. Es werde wieder das eintreten, was schon im Oktober 1330 bei der damaligen Ankündigung einer Preisermäßigung zu beobachten war: ein vollständiges Stocken des Absatzes. Verstärkt werde diese Erscheinung noch dadurch, daß das Ruhrsyndikat nur bis zum 31. August d. I. verlängert worden sei, und daß nun wiederum, gestützt auch auf die durch die Notverordnung geschaffene Lockerung des syndikatlichen Zusammenschlusses, der Verbraucher mit einem syndikatlosen Zustand und in seinem Gefolge mit einem h e m- mungslosen Wettbewerb rechnen werde. Der Große Ausschuß hätte es für richtiger gehalten, wenn dje Regierung das Rheinisch-Weftfälische Kohlensyndikat schon jetzt für einie mehrjährige Frist zusammengeschlossen hätte.
Wichtige Bankenfusion. Zusammenschluß in der amerikanischen Großfinanz. Zum 1. Juli sollen zwei führende amerikanische Finanzinistitut«, die Chase Eecurities Corporation und das Haus 5z a r r i s, F o r b es u. Co., miteinander verschmolzen werden. Die neue Gesellschaft wird den Namen Chase Harris For- des Co. führen. Diese Fusion wird weit über den Rahmen der Vereinigten Staaten hinaus große Beachtung finden, wenn auch die Mel- dung nicht überrascht. Bereits im vergangenen August waren beide Firmen miteinander eine enge Interesiengemeinschaft eingegangen und sind dampls auch schon(�pitalmäßig miteinander verbunden worden. Sowohl die Chase Securities Corporation als Harris, Fordes u. Co. sind keine eigentlichen Banken, sondern Emissions» Häuser, d. h. Firmen, die Anleihen und Aktien der verschiedenen Unternehmungen aus den Markt bringen. Die Chase Securities Cor- poration ist das Emissionshaus der Chase National Bank, der größten Bank der Vereinigten Staaten . Gelegentlich des im vergangenen Jahr geschlossenen Interesien- gemeinschastsvertrags mit Harris, Fordes u. Co. wurde diese Firma drittgrößter Aktionär der Chase National Bank, von der«in großes Aktienpaket bei R o ck e f e l l e r liegt. Sowohl die Chase Securities Corporation als Harris, Fordes u. Co. haben zahlreiche ausländische Anleihen vermittelt, besonders auch deutsche. In Deutschland wie in den Vereinigten Staten ist das Haus Harris Fordes u. Co. in den letzten Jahren vor allem auf dem Gebiet der Finanzierung elek irischer Unternehmun- gen hervorgetreten. Darüber hinaus hat sich Harris, Fordes u. Co. durch eine Untergesellschaft, die Public Utility Holding Corp. of America, an einer Reihe amerikanischer und auch europäischer Elektrizitätsgesellschasten kapitalmäßig beteiligt. In Deutschland be- stehen maßgebliche Interessen bei den Vereinigten E l e k t r i- zitätswerken Westfalen und bei der kürzlich gegründeten Berliner Kraft- und Licht-A.-G. Ebenso bestehen auch an französischen und luxemburgischen Elektrizitätsgesellschaften Beteili- gungen. Unter sämtlichen Emissionshäusern der Vereinigten Staaten stand Harris, Forbes u. Co. im Lause der letzten vier Jahre an erster Stelle, während das bekannte Bankhaus I. P. Morgan ii.'Wi'.' erst den dritten Platz einnahm. Die jetzt beschlossene Fusion mag durch die gegenwärtige schlechte Lage am amerikanischen Anleihe- und Aktienmarkt beschleunigt worden sein. Die endgültige Verbindung des größten ameritpnischen Bankhauses mit dem größten amerikanischen Emissionsinstitut hat weitgehende internationale Bedeutung.
Die Gewinne bei der Allianz. Man schiebt sie unauffällig den Aktionären zu. In Stuttgart fanden die Generalversammlungen des A l l i a n z- Konzerns statt, auf denen die vom Vorstand vorgeschlagene Gewinnverteilung genehmigt wurde. Interessant ist, wie man in diesem Jahre den Aktionären den ihnen gebührenden Anteil an dem mehr als reichlichen Gewinn zukommen lieh. Um nämlich die Oefsentlichkeit nicht durch unerhörte Dividendenzisfern auf die S o n- derkonjunktur des Versicherungsgewerbes, das ja gerade durch die Krise begünstigt wird, aufmerksam zu machen, hat man die den Aktionären zugewiesene Summe geteilt: einen Teil erhalten sie als Dividende: den anderen als Zuschreibung zu ihrer Kapital- beteiligung. Die Allianz und Stuttgarter Verein Versiche- r u n g s- A.-G., Berlin , hat ein Nominalkapital von 60 Mill. Mark, wovon aber bis Ende 1330 nur 23 Proz. eingezahlt waren. Dividen- denberechtigt war also nur ein Kapital von 17,4 Mill. M. Darauf wird aus dem Reingewinn des Jahres 1330 von 3,64 Mill. Mark eine Dividende von 12 Proz., also eine Summe von 2,088 Mill. Mark gezahlt. Weitere 1,2 Mill. Mark werden als„Ein- Zahlung" auf das nicht eingezahlte Aktienkapital perrechnet: dadurch erhöht sich das tatsächliche Kapital also auf 18,6 Mill. Mark, so daß 31 Proz. des Nominalkapitals eingezahlt sind. Natürlich stellt diese Verrechnung von 1,2 Mill. als Kapitaleinzahlung eine Ge- winnzuweisung dar, und zwar macht sie etwa 7 Proz. de» für das Jahr 1330 gewinnberechtigten Kapitals von 17,4 Mill. aus. Insgesamt haben also die Aktionäre einen Ge- winnanteil in Höhe von 13 Proz. ihres Kapitals für das Jahr 1330 erhalten. Ganz genau so machte man es bei der Allianz und S t u t t- garterLebensversicherungsbank A.-G., Stuttgart . Das Nominalkapital von 20 Mill. Mark war bisher nur zu 23 Proz., also mit 3 Mill. Mark eingezahlt worden. Aus diese 3 Mill. wird für 1330 eine Dividende von 16 Proz., also eine Summe von 0,8 Mill.. Mark verteilt. Als„Einzahlung" auf das nicht ein- gezahlte Aktienkapital wird eine Million Mark verrechnet, also mehr als die Dividendenfumme. Umgerechnet auf die gewinn- berechtigte Kapitalsumme von 3 Mill. Mark bedeutet diese Zu- schreibung als Einzahlung also eine Gewinnzuweisung von 20 Proz. Damit ist das Nominalkapital zu 30 Proz. einbezahlt. Die Aktionäre aber haben tatsächlich für 1330 einen Gewin« von 36 Proz. ihres Kapitals erhalten, ein Satz, der wohl heut« in der deutschen Wirtschaft einzig dastehen dürste. Die ebenfalls zum Allianz-Konzern gehörige Hermes Kreditversicherungsbank A.-G., Berlin , hatte im Gegensatz zu den eben erwähnten Gesellschaften unter der Krise infolge der zahlreichen Konkurse zu leiden und im Jahre 1330 einen nur mäßigen Gewinn erzielt. Auf der Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß in den ersten Monaten de» Jahre» 1331 sich die Lage gebessert habe, da die Zahl der Schadensalt- Meldungen aus der Kreditversicherung hinter der zur gleichen Zeit des Vorjahres zurückgeblieben sei.