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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 134.

Reichstag.

Donnerstag, den 11. Juni 1896.

B

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ver:

13. Jahrg.

Gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten wird der Antrag der letzteren abgelehnt; für die Bestimmmung bezüglich der Polizeistunde stimmen auch einige Nationalliberale. Es handelt Die Artikel 4 und 5 werden zusammen debattirt. fich hauptsächlich um den Verkehr mit Droguen und den Handel mit Loosen, Loosantheilen u. s. w. Hierzu liegen die Anträge der Abgg. Hize( 3.) und Hasse( natl.) vor.

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Nach dem ersteren soll die Bestimmung lauten: Der Handel mit Droguen und chemischen Präparaten, welche zu Heilzwecken dienen, ist zu untersagen, wenn die Handhabung des Gewerbebetriebes Leben und Gesundheit von Menschen gefährdet. Abg. Hasse will dagegen die Vorschrift etwas enger faffen: Der Handel mit Arzneimitteln( Droguen, chemischen Präparaten und Heilmittelzubereitungen) fann untersagt werden demjenigen, welcher start wirkende Stoffe zu Heilzwecken feil­gehalten oder verkauft hat und deshalb rechtskräftig bestraft worden ist.

Abg. Haffe( natl.) empfiehlt seinen Antrag. Geheimer Obermedizinalrath Pistor hält diesen Antrag nicht für annehmbar, weil der sehr unwahrscheinliche Fall einer Be­ftrafung nicht ausreiche, um einzuschreiten. Der Antrag Hige entspreche den Abfichten der Vorlage beffer, die nicht dahin gehe, die Apotheker unter allen Umständen zu schützen, sondern die nur auf den Schutz des Publikums bedacht sei.

Abg. Förster- Neustettin( Reform- ß.) erklärt sich gegen jede Beschränkung der Droguisten, eventuell für den Antrag Haffe . Abg. Jacobsfötter( dk.) empfiehlt den Antrag Hiße, der auch von dem Vorsitzenden des Droguistenverbandes durchaus ge­gilligt sei.

und ihre ökonomische Lage zu vernichten. Ich könnte Polizeistunde für einen ganzen Ort in der Regel erlassen, jedoch noch Fälle aus Adlershof , Steglit, Glienicke muß der Verwaltungsbehörde und den Polizei- Organen die Be und Schöneberg anführen. Wir bitten Sie also, rechtigung aufrecht erhalten bleiben, je nach Bedürfniß die 101. Sigung vom 10. Juni 1896. 2 Uhr. die Polizeistunde, wenn sie einmal gesetzt werden soll, für sämmt- Polizeistunde zu verlängern oder zu verkürzen. Herr Stadthagen Am Tische des Bundesraths: von Bötticher, von liche Wirthe in gleicher Weise zu regeln. Interessant ist ein Fall hätte seine einzelnen Beschwerden besser dort angebracht, wo sie Berlepsch. aus Schöneberg . Ein Nachtwächter kontrollirt die Lokale anzubringen sind, bei den zuständigen Behörden, und nicht hier Die dritte Berathung des Gesetzes, betreffend die Ab- und gebietet in einem Lokale, welches nur bis im Reichstag. änderung der Gewerbe Ordnung wird fortgesetzt 10 Uhr Erlaubniß hatte, die Polizeistunde, obwohl Abg. Stolle( Soz.) weist darauf hin, daß im Königreich beim Artikel III, der die Konzessionspflicht der Konfumvereine, der Polizei- Inspektor dort zecht. Er tommt um 1/22 Uhr Sachfen generelle Vorschriften über die Abhaltung von Tanz­soweit sie das Schankgewerbe betreiben, betrifft. wieder und gebietet nun dem Polizei- Inspektor, der immer noch luftbarkeiten und über die Polizeistunde bestehen. Wenn ander= Abg. Schädler( 3) will den Landesregierungen die Befugniß da ist, Polizeistunde. Der Polizei Inspektor folgt ihm aufwärts die Willtürherrschaft der Polizei besteht, so bietet der geben, auch den Kleinhandel mit Bier der Konzessionspflicht die Straße und fagt, er sei sein Vorgesehter, er Antrag Gelegenheit, diese zu beseitigen. Von der Willfür wird zu unterwerfen; er begründet dies damit, daß diejenigen, welche habe ihm sofort die Biete abzugeben, er enthebe reichlich Gebrauch gemacht gegenüber den Wirthen, welche einer mit Bier vom Faß oder in Flaschen handeln, eigentlich dasselbe ihn sofort des Dienstes. Der Mann ist thatsächlich entlassen unliebsamen Partei angehören. Warum sollen blos die Anhänger Geschäft betreiben, wie die Schankwirthe; sie müssen auch den- worden, weil er seine Pflicht gethan hat.( hört! hört! bei den der regierungsfreundlichen Parteien länger im Wirthshaus sitzen, felben gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen unterworfen Sozialdemokraten.) Die Restaurationen, die ihre Räume zu während die Arbeiter zeitig nach Hause gehen sollen? werden. Da eine allgemeine Regelung der Frage nicht möglich religiösen oder politischen Zwecken, die der Regierung nicht Abg. Stadthagen hält den Antrag wohl für durchführbar. sei, so müsse dieselbe den Landesregierungen überlassen werden. angenehm sind, hergeben, sind ohne weiteres auf Die Landesregierungen sind befugt fefizustellen, was Polizei­Abg. Stadthagen ( Soz.): Abg. Schädler Abg. Schädler würde seine 10 oder 11 Uhr gesetzt. Diese Ungleichheit muß beseitigt werden. stunde ist. Von dieser Polizeistunde werden Ausnahmen gestattet Prinzipientreue brechen, wenn er unserem Antrage nicht Die Berliner Nacht Café's sie werden den den Gastwirthen, welche den Verwaltungsbehörden angenehm zustimmte; er hat als Prinzip aufgestellt, daß man alle Kreise meisten Herren als jene schauderhaften weiblichen Fleisch- find. Vor 15 Jahren lag ein ebensolcher Antrag von freisinniger der Gewerbetreibenden in der Möglichkeit des ökonomischen börsen bekannt sein haben volle Schaut Seite vor; dafür hat sich damals das Zentrum erflärt. Die Eriverbes absolut gleichstellen müsse; wir sind derselben Ansicht. Die tonzession. Der Minister des Innern ordnete am Bewegungsfreiheit, die Prinz Hohenlohe verlangt hat, sollte auch Beschränkungen, denen die Gastwirthe unterliegen, wenn sie nicht wohl 12. Oftober 1893 an, daß die Nachtstunde der Café's auf den Gastwirthen gegeben werden. gesinnt sind, gehen weit hinaus über die Bestimmungen, die Sie 12 Uhr herabgesetzt werde. Aber der Sturm der Entrüftung des im einzelnen hier ausführlich berathen haben. Sind die Gast- Publitums, das in diesen Kneipen verkehrt Sie kennen das wirthe nicht wohlgesinnt, so beeinträchtigt die Polizeibehörde ihr Hurrahpublikum, es marschirt meistens der Militärmusik Gewerbe außerordentlich, indem sie ihnen die Möglichkeit, Tanz- mit Zylinderhüten oder anderen Hüten voran Luftbarkeiten zu veranstalten, nimmt. Hat ein ultramontaner Gast- anlaßte, daß schon am 23. Oktober 1893 der Minister wirth in einer Gegend, wo der Amtsvorsteher nicht ultramontan gesinnt die Verfügung zurücknehmen und den Nachtkneipen freie Nacht ift, sich vorgenommen, seinen Saal herzugeben zu einer derartigen fonzession geben mußte. Muß es nicht verbitternd wirken, wenn Veranstaltung, so ist der Gastwirth dessen gewiß, daß das plög - auf der einen Seite in prächtig erleuchteten Räumen die weibliche liche polizeiliche Ermessen dahin gelangt, die Tanzerlaubniß müsse Fleischbörse abgehalten wird und wenn die Behörde ohnmächtig dem betreffenden entzogen werden. Wir wollen diese Er ist und wenn auf der andern Seite die Lokale, wo die Arbeiter­laubniß nicht durchaus freigeben, ein gewisses Ermessen versammlungen zu tagen pflegen, um 10 Uhr gefchloffen werden? wollen wir der Polizei lassen; Sie würden durch unseren Muß da nicht der Glaube aufkommen, die Behörde sei dazu da, Antrag der Polizei ermöglichen, ihrer Sicherheitspflicht den Mittelstand ökonomisch zu ruiniren? Wollen Sie ihm helsen, beffer nachzukommen, als durch lange Ueberlegung, ob der eine dann stimmen Sie einstimmig für unseren Antrag.( Beifall bei Gastwirth tanzen lassen darf, der andere aber nicht. Wir be- den Sozialdemokraten.) antragen noch ein zweites; wir haben leider keine einheitliche Abg. Werner( Reform- P.) erklärt sich für den Antrag Regelung der Polizeiftunde für Deutschland ; es ist nicht am Blaze, Schädler und tritt namentlich den Ausführungen des Abg. Lenz­jetzt gerade eine derartige Bestimmung zu beantragen, aber mann in der zweiten Lesung entgegen, die in den Fachorganen es muß ein Gastwirth dem anderen gleichgestellt werden. der Gastwirthe eine abfällige Beurtheilung erfahren haben. Die gleiche Polizeistunde muß für alle Gastwirthe gleichmäßig Abg. v. Salisch( t.) spricht sich namens seiner Freunde gelten. Wir wollen es insbesondere verhindern, nachdem nun ebenfalls für den Antrag Schädler aus. die Konsumvereine wahrscheinlich unter Artikel 33 fallen werden, Geh. Regierungsrath Gruner erkennt an, daß sich manche daß, wenn zum Beispiel der Amtsvorsteher Mitglied des Konsumi| Mißstände herausgestellt haben, aber die Regierung glaubt nicht, vereins ist, dieser dann vielleicht die Polizeistunde für diesen daß eine Abhilfe gefunden werden kann in der Konzessionspflicht, mehr verlängert als bei anderen. Wir wollen ferner ver- denn die Bedürfnißfrage, die Anforderungen an die Räume, hindern, wenn einer Aktionär einer Aktienbrauerei ist, daß er welche bei der Schankwirthschaft in betracht kommen, können hier dann aus diesem Grunde demjenigen, aus dessen Bierabfat er nicht angewendet werden. Deshalb sollte die Regelung bei§ 35 täglich reicher wird, eine längere Polizeistunde giebt, diejenige der Gewerbe- Ordnung erfolgen, wonach in gewiffen Fällen ge­der anderen aber herabsetzt. Einige Beispiele aus der Praxis wissen Personen der Kleinhandel mit Bier untersagt werden der Polizeibehörden: In Rixdorf bekommen diejenigen kann, wenn sie nämlich unbefugt Schankwirthschaft betrieben Herren, die nicht von einer ganz bestimmten Vereinsbrauerei in haben. Abg. Langerhans( frf. Bp.) bekämpft den Antrag Size, Rixdorf, deren Aktionär der Amtsvorsteher sein soll, ihr Bier beziehen, Abg. Lenzmann( frs. Vp.): Das Urtheil der zunächst be- weil sich durchaus nicht sagen laffe, welche Droguen und chemischen teine Verlängerung der Polizeistunde. Die wirkliche Polizei theiligten Gastwirthe hat in dieser Frage gar keine Bedeutung. Präparate zu Heilzwecken dienen; das weiß niemand. Ebenso stunde ist im Winter 10, im Sommer 11 Uhr. Der Ober- Wacht- Ich habe die Gastwirthe nicht angegriffen, sondern nur die ist nicht zu sagen, wann die Ausübung des Betriebes meister hat zu einem Restaurateur ausdrücklich gesagt: Ja, wenn Flaschenbierhändler entschuldigt gegen den unberechtigten Bor- Leben und Gesundheit der Menschen gefährdet. Gegen er aus der Vereinsbrauerei das Bier beziehen würde, so wurf, daß sie Winkelschank treiben. Es ist weder wirth grobe wiederholte Ausschreitungen der Droguisten giebt der würde er schon eine Verlängerung der Polizeistunde schaftlich nothwendig, noch polizeilich empfehlenswerth, Antrag Haffe genügende Handhabe. Apotheken können nicht erhalten.( Hört! Hört! bei den Sozialdemokraten.) Es die fleinen Händler mit Bier unter polizeiliche überall eingerichtet werden, da ist es gut, daß die Droguisten vor heißt aber den Wirthen viel zumuthen, schlechtes Bier nur deshalb Aufsicht zu ftellen. Das letztere folle namentlich handen sind, welche die gewöhnlichen Arzneien verabfolgen: abzunehmen, weil der Amtsvorsteher Aktionär ist. Der kleine auch das Zentrum in Erwägung ziehen. Die Gastwirthe stehen Brustthee, Kurella'sches Brustpulver, Rhabarber 2c., das sind Restaurateur wird geradezu unterdrückt durch die Befugniß, nicht deshalb unter polizeilicher Kontrolle, weil sie Bier ver- alles Heilmittel, die unter die Bestimmungen des Antrages Hihe die Polizeistunde beliebig festzusetzen. Wenn Gastwirthe ihre faufen, sondern weil bei ihnen unter gewissen Umständen viele fallen würden. Lokale nicht der Böllerei preisgeben wollen sondern Menschen täglich zusammenkommen, die einander anreizen tönnen Abg. v. Stumm( Rp.) ift gegen jede Abschwächung der fie Arbeitern zu Versammlungen geben, werden fie zum Guten oder Bösen. Das fällt beim Flaschenbierhändler Vorlage. Der Antrag Hafse wäre nur ein Schlag ins Wasser. plöglich auf Polizeistunde gesetzt. In Köpenick ist z. B. die fort, der sofort bestraft werden kann, wenn er Bier Abg. Metzner( 3.) will für den Antrag Haffe stimmen. Polizeiftunde für einen solchen Saal auf 10 Uhr festgesetzt, in zum sofortigen Konsum in feinen Räumen verkauft. Abg. Werner( Reformp.) tritt für den Antrag Hasse ein. den übrigen Räumen dürfen der Amtsvorsteher und sonstige Besonders bedenklich sei es, den Einzel Regierungen Abg. Kruse( natl.): Da die Vorschriften, welche eine Grenze Honoratioren ihren Durst bis 12 Uhr löschen.( Hört! hier besondere Befugnisse zu gewähren; in dieser zwischen den Apothekern und den Droguisten ziehen, nicht immer hört!) Dem Gastwirth Rohr in Rixdorf ist erklärt worden, Session zeige sich das Bestreben sehr deutlich, die Kompetenz der ftrenge beobachtet werden, so muß jeder Uebergriff bestraft werden eine Berlängerung der Polizeistunde würde ihm nicht gewährt Reichsgesetzgebung zu durchkreuzen. Die Vertreter der ver- tönnen. werden, er bekäme auch keine Tanzerlaubniß mehr, denn er be- bündeten Regierungen sollten doch darauf hinweisen, daß Nachdem Abg. Hiße seinen Antrag befürwortet, den Abg. ziehe das Vereinsbier nicht genau wie in dem angeführten Artikel 4 der Reichsverfassung dem Antrage Schädler ent- Langerhans als durchaus nichtssagend bezeichnet, tritt Geheimer Falle. Für die Viktoriasäle in Rixdorf, welche ihre Lokale gegenstehe. Obermedizinalrath Pistor nochmals für die Nothwendigkeit einer Arbeitern und anderen oppofitionellen Leuten hergeben, Direktor im Reichsamt des Innern v. Wödtke: Seitens schärferen Beaufsichtigung der Droguiften ein. wurde die Polizeistunde ebenfalls auf 10 Uhr festgesetzt. der verbündeten Regierungen fann die Annahme des Antrages Ein gewisser Arendt bewarb sich am 24. Mai 1895 um Schädler nicht befürwortet werden. Dadurch würde die Rechts­Verlängerung der Polizeistunde; als honoriger Mann, einheit des Reiches verletzt werden. der ziemlich viele Steuern zahlt, war er guter Hoffnung; er wartete etwa 9 Monate, und siehe da, am 8. Februar 1896 läuft der Bescheid ein, es tönne ihm die Erlaubniß nicht gegeben werden, Gründe brauchten ihm nicht angegeben werden, สิน denn bie Bolizei babe Be fugniß, das zu verweigern. Die Wirthe können toch nicht blos Don den Polizisten leben und eine folche Maßregel muß verbitternd auf den Mittel- Abg. v. Kardorff( Rp.): Herr Richter mag seine Obstruktion stand wirken, indem ihm so sein Brot beschnitten wird. nur immer weiter treiben, wir werden uns dadurch nicht ein­In Rigdorf hat einer der Gendarmen offen erklärt schüchtern lassen; wir warten ab, was das Land dazu sagen der Borwärts" ist nicht angeklagt worden, der diese Nachricht wird.( Gelächter lints; Zustimmung rechts.) brachte ein bestimmter Wirth könne dort machen, was er Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird von den In der Budgetfommission tam es heute anläßlich der Er­wolle, er bekomme auf keinen Fall die Verlängerung Sozialdemokraten, Freifinnigen und Volksparteilern, deren Bläße örterung über den Bertrag, den das Reich mit der Neu- Guineas der Polizeiftunde.( Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) fast vollständig besetzt sind, genügend unterstützt. Kompagnie bezüglich der Uebernahme von Kaifer Wilhelms­Der Mittelstand soll also wirthschaftlich ruinirt werden. Außer Der Echlußantrag, gegen welchen außer den Freifinnigen, Land ze. abgeschlossen hat, zu interessanten Erörterungen. E3 Statvereinigungen und Sauf- und Rauchvereinen sollen teine Sozialdemokraten und Boltsparteilern auch die meisten zeigte sich, daß auch nicht ein Mitglied der Kommission geneigt ist, Versammlungen abgehalten werden, die kulturelle edle Zwecke Nationalliberalen sowie alle Polen und Antisemiten stimmen, auf den Vertrag einzugehen und die für Uebernahme der Berwaltung verfolgen. Dieser Zustand ist beschämend vom politischen Stand- wird mit 139 gegen 123 Stimmen angenommen. der betreffenden Kolonie geforderten 180 000 m. zu bewilligen. punkt und beschämend für die Möglichkeit der Auffassung, In weiterer namentlicher Abstimmung wird darauf der An- Dagegen waren eine Anzahl Redner: Prinz v. Ahrenberg, Haffe , die innerhalb der Beamtenwelt Herrschen fann. Aber trag Schädler mit 155 gegen 103 Stimmen abgelehnt. Für denselben Lieber, Graf v. Arnim bereit, in wesentlich modifizirter Form ein dieser Zustand wirkt auch ökonomisch außerordentlich vernichtend stimmen die meisten Konservativen mit Ausnahme der Abgg. Abkommen mit der Neu Guinea- Kompagnie abzuschließen. gegenüber dem Mittelstand. Sie wollen immer dem Mittelstand v. Buchta, Ment, Engels, Gamp, v. Gültlingen und Prinz Hohen- Abg. Richter wollte nur den Bismarck Archipel in Reichs Helfen. Wenn Sie einem solchen Antrag zustimmen wollen, dann lohe- Schillingsfürft, die meisten süddeutschen Mitglieder des Zen- verwaltung genommen sehen, gegen weitere Verpflichtungen sprach ftimmen Sie dem wenigstens so zu, daß die Polizeistunde trums und von den norddeutschen die Abgeordneten Bock- Aachen, er sich entschieden aus. Müller- Fulda erklärte sich ebenfalls gegen gleichmäßig für alle Lokalitäten an demselben Brandenburg , Frißen- Düsseldorf, v. Grand- Ry, v. Heereman, Pingen, das ganze Abkommen und machte die interessante Orte sein muß. Sie mögen in der Nähe Berlins , im Schwarze, Stephan Beuthen und de Witt, ferner die Anti- Mittheilung, daß er aus bester Quelle wisse, Kreise Nieder Barnim, Teltow Beeskow, welchen Ort semiten. Gegen den Antrag stimmt die Mehrheit des die Neu Guinea Gesellschaft wäre entschlossen, immer nehmen, überall finden Sie das. Ju Friedrichs Bentrums, sowie geschlossen die Sozialdemokraten, Freisinnigen, sobald der Vertrag abgeschlossen sei, sich so bas: In Boltspartei, bie und Beiferisinnigen, hagen veranstaltet ein Arbeiterverein ein geselliges Vergnügen Volkspartei, die Nationalliberalen, Polen und Welfen. rasch als möglich aus der Affäre zu ziehen. und wendet sich an die Behörde mit der höchst überflüssigen An- Art. 3 wird alsdann in der von dem Abg. Hitze redaktionell Abg. Bebel erklärte sich in scharfer Weise nicht nur gegen ob er frage, ein Stück Der entlarvte Spigel" auf- verbesserten Fassung nach den Beschlüssen der zweiten Lesung den vorliegenden, sondern gegen jeden wie immer gearteten führen dürfe. Der Amtsvorsteher theilt dem Verein mit: angenommen. Vertrag. Spizel dürften nicht auf die Bühne geführt werden. Es folgt die Debatte über den Antrag der Sozialdemo Da die Partei bei der Generaldebatte über diese Forderung Ganz richtig, bie müssen geheim bleiben. Da fraten bezüglich der Tanz lustbarkeit und der Polizei im Plenum feine Redner stellte, empfiehlt es sich, die Ausführungen schlug der Verein ein Stück vor: Das Schwert des Das stunde( siehe oben), den der Abg. Stadthagen bereits Bebel's ausführlicher wiederzugeben. mokles" und erhielt die Genehmigung am 21. Februar. Gleich empfohlen hat. Bebel äußerte: Die bisherige Diskussion habe ergeben, daß darauf tommt der Befehl des Landraths, auch das zu Direktor im Reichsamt des Innern v. Wödtke wendet sich fein Mitglied der Kommission für die Forderungen der verbieten und auch zu verbieten, daß der Arbeiterverein dort gegen den sozialdemokratischen Antrag. Der Wunsch, die Er Regierung zu haben sei, ebenso kein Mitglied des Reichstages. tanzt, und zwar, weil es ein Arbeiterverein iſt.( Hört! hört! links.) laubniß zu Tanzluftbarkeiten generell zu ertheilen, ist praktisch Das sei eine moralische Niederlage, wie sie in ähnlicher Das ist das, was der preußische Herr Justizminister so schön nicht durchführbar; auch würde das nicht gerecht sein. Bei allen Weise in Kolonialfragen die Reichsregierung im Reichstag sagt: Wenn zwei daffelbe thun, ist es doch nicht dasselbe. Wir denjenigen Fällen, in denen es sich um administrative Zweck- niemals erlebte. Das geschehe von einer kolonialfeindlichen tönnen nur! wünschen, daß es immer so weiter geht, damit mäßigkeitsfragen handelt, ist es nicht rathsam und nicht möglich, Majorität und zwar in Rücksicht auf den ungeheuer­immer größere Erbitterung in den Mittelstand hinein- feste Regeln aufzustellen. Es kann uuzweifelhaft eine Persönlich lichen Juhalt des Vertrages. Er verstehe nicht, wie die gebracht wird, und die Anschauung, daß die Regierung feit geben, die durchaus geeignet ist, Tanzluftbarkeiten abzu- Regierung es auch nur wagen fonnte, einen solchen nicht moralische und ethische Zwecke zu verfolgen hat, halten, während der Nachbar nicht dazu geeignet ist. Jetzt wird von Löwenvertrag zu gunsten der Gesellschaft abzuschließen sondern dazu berufen ist, politisch reifen Leuten die Fall zu Fall geprüft auf grund eines bestimmten Antrages. Es und wie sie sich einbilden konnte, zu einem solchen Vertrag die Bethätigung ihrer politischen Gesinnung unmöglich zu machen wird jetzt schon landespolizeilichen Vorschriften gemäß die Zustimmung des Reichstags zu finden. Dabei habe man es

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Von den Abgg. v. Kardorff u. Gen. wird der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt.

Abg. Richter beantragt darüber die namentliche Abstim­mung, was große Unruhe rechts hervorruft. Richter erklärt, daß seine Freunde immer wieder mit solchen Anträgen auf namentliche Abstimmung kommen würden, wenn unbegründete Schlußanträge gestellt werden.

Der redaktionelle Antrag Hiye wegen des Handels mit Lotterieloofen u. f. w. wird bei Zählung des Hauses mit 116 gegen 115 Stimmen angenommen.

Der Antrag Hasse wegen der Droguen wird abgelehnt und die Artikel 4 und 5 in der vom Abg. Hiße und Genoffen vorgeschlagenen redaktionell veränderten Faffung genehmigt. Die Artikel 6, 7 und 7a werden mit einigen redaktionellen Aenderungen ohne Debatte genehmigt. Darauf wird nach 6 Uhr die weitere Berathung auf Donnerstag 2 Uhr vertagt.

Parlamentarisches.

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