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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 135.

miffarien.

Abgeordnetenhaus.

77. Sigung vom 11. Juni. 11 Uhr.

Am Ministertische Justizminister Schönstedt und Rom­Gingegangen ist ein Antrag Bröme!( frf. g.) betreffend Nebelstände auf der Stadts und Ringbahn in Berlin  . Auf der Tagesordnung steht der vom Herrenhause in ab­geänderter Faffung( Wiedereinfügung des Assessoren- Paragraphen) zurückgekommene Gefeßentwurf betr. die Richtergehälter. Abg. Hobrecht( natl.): Der Schwerpunkt der Vorlage liegt in dem sog. Assessor- Paragraphen(§ 8). Das Ansehen des Richterstandes durch die Fernhaltung gewisser Elemente zu fördern ist ein schwieriges, undurchführbares Beginnen. Wir fördern ist ein schwieriges, undurchführbares Beginnen. Wir dürfen nicht übersehen, daß seit einem Jahrhundert das Bestreben dahin geht, ein Gebiet nach dem andern der Beurtheilung des Richters zu unterbreiten und jede Sache durch alle Justanzen zu verfolgen. Da

braucht man da fein übermäßiges Gewicht zu legen. Wir nehmen dem Minister feines der ihm schon jetzt zustehenden Rechte; wir

wollen aber auch diese Rechte nicht bis zur Willkür erweitern, denn damit werden wir für diese Willkür verantwortlich.( Sehr richtig!) Den Minister bitte ich, aus der Ablehnung des§ 8 fein persönliches Mißtrauen zu entnehmen. Wir bedauern das Scheitern der Gehaltsregelung, aber das Herrenhaus hätte sich auch sagen können, daß das Abgeordnetenhaus den§ 8 nicht annimmt. Möge der Minister in der nächsten Session baldigst eine neue Gehaltsvorlage einbringen.( Lebhaftes Bravo!)

Abg. Frhr.   v. Zedlitz( frk.): Wir müssen allerdings dafür

forgen, daß die noch vorhandenen beſſeren Elemente im Richter

Freitag, den 12. Juni 1896.

13. Jahrg.

Richteramt habe der auf seinen Antrag als Assessor Be- der Güter, ihre Zusammenstellung zu Wagenladungen und ähnliche schäftigte nicht. Arbeiten, welche der Spediteur ausführen läßt, bevor er die Güter­Damit schließt die Generaldebatte. beförderung entweder selbst als Frachtführer übernimmt oder einem Baragraph(§ 8) erledigt. Hierzu liegt ein Antrag Krause- welche lediglich den Transport von Gütern zum Gegenstande hat, In der Spezialdebatte wird zunächst der Assessoren- anderen Frachtführer überträgt. Dagegen unterliegt die Thätigkeit, ferendarien nach Maßgabe des Bedarf 3 verlangt, womit welche über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage in Waldenburg( frk.) vor, welcher die Anstellung der Rean Sonn- und Festtagen nur den beschränkenden Vorschriften, der§ 8 der Herrenhaus  - Vorlage beseitigt sein soll. Geltung sind. Da beide Thätigkeiten im Speditionsgewerbe faum von einander zu unterscheiden sein werden, so wäre es nicht mehr als klug und billig, wenn die Unternehmer in diesem Gewerbe auf die Sonntagsarbeit überhaupt verzichteten.

In namentlicher Abstimmung wird dieser Antrag mit 201 gegen 170 Stimmen abgelehnt.

Der§ 8 wird sodann abgelehnt. Sodann wird§ 1 der Vorlage angenommen.

In der Ueberschrift des Gesetzes werden die Worte: und die Beschäftigung der Gerichtsaffessoren" gestrichen. Die Vorlage wird in der Gesammtabstimmung mit knapper Mehrheit angenommen. Nächste Sigung morgen( Freitag) 11 Uhr: Kleine Vor­lagen. Schluß 312 Uhr.

Gerichts- Beifung.

meiden." zu

Bei§ 2 liegt der vorerwähnte Antrag Jm Walle ( günstigerer Berechnungsmodus des Besoldungs- Dienstalters) vor; der Antrag wird zurückgezogen, nachdem Minister Schönstedt  Wegen groben Uufugs stand Genosse Kunert als ver­ihn als politisch und finanziell unannehmbar erklärt hatte. Des antwortlicher Redakteur Vorwärts" am Donnerstag Zu den§§ 5 und 6 der Vorlage wird ein Antrag wiederum vor dem Schöffengericht. Inkriminirt war folgender thut der Richter gut, sich im Verkehr mit dem Publikum der größten für die Richter günstiger normirt.( Assessorat von höchstens drei Artikel in Nr. 257 vom vorigen Jahre: Der Verein der Hodler  ( 3.) angenommen, welcher das Besoldungs- Dienstalter Höflichkeit zu Bierfahrer und Berufsgenossen hält zum besten seiner Jahren.) Krankenkasse am 27. in November den Sälen, Andreasstraße( Inhaber Säger) das 10. Stiftungsfeft ab. Konkordia­Im Auftrage: Die Lokalkommission. Karl Scholz." Der Die Arbeiterschaft Berlins   weiß, daß dies Lokal gesperrt ist. Unterzeichner dieses Aufrufes war mitangeflagt. Auf Antrag des Vertheidigers Dr. Herzfeld wurde eine zweite Anklage gegen Kunert und Pörsch wegen groben Unfugs mit zur Verhandlung gestellt. Es handelt sich in diesem Falle um einen vom Genossen Bruno Pörsch in Nr. 240 des Vorwärts" Soziale Rechtspflege. erlassenen Aufruf, in dem anläßlich des Sattlerstreifs bei in Scholz Nachfolger Schöneberg die Kollegen Prinzipiensache, ausschließe, allen Umständen ersucht trachtete er Bertreter der Brauereigeſenſchaft Friedrichshöhe werden, den Zuzug nach Berlin   unter den noen stande nicht durch das Eindringen minderwerthiger verdrängt Bezüglich des Aufrufes Des werden. Man kann ja sagen, der Minister könne in dieser( Pazenhofer) den Lohnentschädigungsprozeß des Brauers W., Scholz beantragte der Staatsanwalt, trotzdem er doch Genossen Richtung hente fchon wirken. Aber das ist dann doch kein welchen dieser wegen ungerechtfertigter Entlassung vor dem Grund, eine Bestimmung abzulehnen, die nichts anderes will, als Gewerbegericht angestrengt hatte. Die Entlassung wurde das Verfahren veranlaßt hatte, nuumehr ohne weiteres die Freisprechung der Angeklagten, da in der das fixiren, was geltenden Rechtes ist. Kronrechte können aller- damit gerechtfertigt, daß Kläger   den ihm vorgesetzten Brauführer dings nicht verdunkelt werden, aber wenn eine Bestimmung verhöhnt habe, und daß die Arbeitsordnung der Brauerei für fraglichen Notiz kein Boykott ausgesprochen werde, mithin also abgelehnt wird, die dem geltenden Rechte entspricht, so wird diese Grund zur sofortigen Entlassung u. a. die Verhöhnung der Vor- unterzeichneten Aufrufs hielt er dagegen die Anklage aufrecht die Angestellten, denen eine Kündigungsfrist zusteht, als auch grober Unfug nicht vorliege. Bezüglich des von Pörsch und 50 M. Geldstrafe beantragte rechts.). Die bestehenden Uebelſtände werden ja auch bei den Brauführer hatte dem Kläger vorgeworfen, einen Kühlapparat gesetzten feststelle. Der Thatbestand war kurz folgender: Der 10 Tage Ge­fängniß. Rechtsanwalt Dr. Herzfeld beantragte Freis Gegnern des§ 8 nicht verkannt, wie das der Antrag Schmieding nicht sauber gehalten zu haben. Das nahm ihm W. jehr übel prechung, indem er auf die freisprechenden Urtheile ber eine anderweite Regelung der Referendar- Einstellung vor, er sich von hinwies, die das Landgericht als Berufungs  - und das Kammer­vorschlug. Daß dieser Antrag, der eine nochmalige kommissarische der Arbeit nichts vormachen" lasse. Auf Veranlassung des gericht als Revisionsinstanz gefällt hat in einer Sache, wo der Berathung nöthig machen würde, heute wieder eingebracht wird, glaube und wünsche ich nicht; vielleicht wird dieser Antrag im Brauführers wurde dann W. vom Direktor ins Gebet ge= Herbst wieder eingebracht, wenn die neue Richterbesoldungs- nommen, welchem gegenüber er, immer noch erregt, jenes an­Vorlage dem Hause zugeht. Nach Ablehnung des§ 8 werden geführte Urtheil über den Brauführer wiederholte. Der Direktor meine Freunde gegen die Vorlage stimmen. W. hierauf mit der Bemerkung entlassen, wenn Abg. Frhr. v. Heereman( 3.): Unfere Stellung haben wir er seinen Vorgesetzten nicht als maßgebend ansehen früher dargelegt; sie ist unverändert geblieben. Nicht in einer könne, dann müsse er die Arbeit in der Brauerei aufgeben. höheren Schulbildung und höheren geistigen Fertigkeiten liegt Der Gerichtshof habe geschwankt, ob er annehmen sollte, daß in die Kieler   Brückenkatastrophe vor Gericht ein störender Druck­Die Klage wurde von der Kammer 6 abgewiesen. Grinde: Berichtigung. Ju Nr. 132 hat sich in dem Bericht über der Kulturfortschritt, sondern in einer vertrauenerweckenden Rechts­den Worten: pflege.( Sehr wahr! Dieses Vertrauen wird nicht fannst mir nichts vormachen," eine Verhöhnung zu finden sei. Wallenius mitgetheilten Unfallstatistik muß die Zahl der Arbeiter Du bist mir nicht maßgebend im Praktischen, fahler eingeschlichen. In der von dem Gewerbe= Juspettor gefördert durch Willkür in der Verwaltung, alle jungen Beute mit Mißtrauen erfüllen muß. Schließlich habe er die Frage aber doch bejaht, und zwar des- auf der Howald'schen Werft 900-1000 zu 1000-1100 der Lehnen Sie deshalb den§ 8 ab.( Beifall.) wegen, weil Kläger   in Gegenwart verschiedener Germaniawerst richtig gestellt werden. Wir hatten berichtet: fitation des Vorgesetzten abgesprochen habe. Personen und im heftigsten Tone dem Branführer die Quali- Howald's Werft 100 Arbeiter. filation des Borgesetzten abgesprochen habe.

die

Abg. Jm Walle( 3.) erläutert zunächst einen von ihm zu §2 der Vorlage gestellten Abänderungsantrag, welcher eine ander: weite, den Nichtern günstigere Berechnung des Besoldungsdienst­alters bezweckt.

hatte

oder

Vorwärts" gleichfalls wegen groben Unfugs angeklagt war,

welcher durch die Aufforderung:" 3uzug ist fern zu halten" be­gangen sein sollte. Nach ganz kurzer Berathung erkannte der Gerichtshof auf kostenlose Freisprechung in beiden. Fällen. Wann wird die Anwendung des groben Unfugs paragraphen gegen die Presse endlich aufhören?

"

"

Unser Jrrenivesen. In der Staatsbürger- Zeitung" lesen Ein landwirthschaftlicher Betriebsunfall auf der See. wir: Zu dem Prozeß Knorr   wegen Beleidigung des Dr. Mitten Der Landwirth Sedelis hatte von seiner Wohnung zu den ihm zweig erhalten wir vom Rechtsanwalt F. Brandt folgende Zu­Abg. Dr. Mizerski( Pole) erklärt sich gegen§ 8, von dem gehörigen Wiesen einen an acht Meilen weiten Weg zurückzu- schrift: Unter Bezugnahme auf den in heutiger Nummer der er namentlich eine nachtheilige Beeinflussung des Anwaltstandes legen. Er benutzte zur Fahrt dahin gewöhnlich einen Kahu. Staatsbürger- Zeitung" befindlichen Bericht über die Charlotten befürchtet. Will man beffere Elemente für den Richterstand ge- So war er denn auch eines Sommertages nach dem Kurischen burger Gerichtsverhandlung gegen den Redakteur Knorr   daselbst winnen, so verbessere man die Einkommensverhältnisse, nament- Haff hinausgefahren, 100 sich die Wiesen befinden, um gestatte ich mir als Rechtsbeistand der dabei in Frage kommenden lich auch bei Berechnung des Besoldungsdienstalters. Gras abzuernten. Im Haff ergriff ein starker Wind Frau Bambus zur Richtigstellung ergebenst nachstehendes mit­Abg. Schettler( t.): Der Beruf zum Richterftande kann das schwanke Fahrzeug und trieb es ungeachtet aller Anstrengungen zutheilen: Die Berufung gegen das Urtheil des Landgerichts ist vom durch das Assessor- Examen allein nicht dargethan werden; hierzu seiner Insassen vom Weg ab. Mittlerweile gingen die Lebens- Kammergericht nicht mit der Begründung zurückgewiesen, weil gehört eine anderweite Beurtheilung, für welche wir der Vermittel aus und S. bemühte sich, durch Fischen Ersatz zu Frau Bambus zur Zeit ihrer Entmündigung wahrscheinlich waltung den nöthigen Spielraum lassen müssen. Seine Freunde werden schaffen. Bei dieser Thätigkeit fiel er über Bord und ertrant. Von geistig gesund gewesen. Der Sachverhalt ist folgender: Fran den vom Herrenhause beschlossenen§ 8 annehmen, wird derselbe ab: der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft und deren Schieds- Bambus befand sich in der Zeit vom Mai 1892 bis März 1893 gelehnt, fo werden sie dem Antrag Krause- Waldenburg( frk.), gericht wurden die Rentenansprüche seiner Hinterbliebenen zurück- in der Dr. Edel'schen Anstalt in Charlottenburg  . Im November der den§8 in gemilderter Fassung verlangt, zustimmen; werden gewiesen. Beide Instanzen vermißten die Merkmale des land 1892 wurde sie auf Antrag ihres Ehemannes auf grund des Guts beide abgelehnt, so verzichten seine Freunde auf das Zustande- wirthschaftlichen Betriebsunfalles. Das Reich 3 achtens des Dr. Mittenzweig wegen Blödsinns entmündigt. Jm tommen der Vorlage. Versicherungsamt gab aber dem Rekurse der Kläger   statt. April 1893 stellte ich beim Landgericht I die Anfechtungsklage Abg. Rickert( frf. Vg.): Wir halten an unserer früheren G8 rechnete die unfallbringende Beschäftigung noch dem land- auf Aufhebung des Entmündigungsbeschlusses an. Diese Klage Stellung fest; nur wenige Worte gegenüber dem Schweigen vom wirthschaftlichen Betriebe deshalb zu, weil sich S. verständiger konnte nur Erfolg haben, wenn nachgewiesen wurde, daß Frau Regierungstische angesichts der Ausführungen des Herrn weise dadurch aus einer Nothlage zu befreien suchte, in die er Bambus zur Zeit ihrer Entmündigung überhaupt nicht Drenchmann. Im ganzen Hause haben diese Ausführungen die unmittelbar infolge seiner landwirthschaft geiftestrant gewesen. Dieser Beweis gelang. Das Land Zahl der Gegner des§ 8 erheblich vermehrt. Nicht durch die lichen Betriebsthätigkeit, dem Einernten des Heues, gericht I erklärte das Gutachten des Dr. Mittenzweig Ablehnung, sondern durch die Einbringung des§ 8 würde eine gerathen war. für unhaltbar und der genügenden thatsächlichen Unterlage ent Verlegung des bestehenden verfassungsmäßigen Zustandes zu finden sein. behrend und hob den darauf basirenden Entmündigungsbeschluß auf, weil eine Geisteskrankheit der Frau Bambus zur Zeit des Erlasses dieses Beschlusses nicht nachgewiesen. Der Ehemann der Frau Bambus legte Berufung beim Kammergericht ein. Das Rammergericht wies indeß die Berufung zurück, weil die Fest

werden.

in Streit.

er

ihm

stellung der geistigen Gesundheit der Frau Bambus zur Zeit des Erlasses des Entiündigungsbeschlusses, wie sie der Vorderrichter getroffen hatte, auch durch das Ergebniß der in zweiter

Der Ausstellungsfrack des Schneidermeisters Schmalz Minister Schönstädt: Bei meiner Inspektionsreise durch die gab zu einem Rechtsstreit zwischen diesem und dem Schneider Minister Schönstädt: Bei meiner Inspektionsreise durch die Bogelsang Anlaß. Letterer, ein Künstler in seinem Fach, hatte für öftlichen Provinzen habe ich Gelegenheit gehabt, die Stimmung Schmalz außer dem Frack ein weiteres Ausstellungsobjekt an östlichen Provinzen habe ich Gelegenheit gehabt, die Stimmung in Richterfreifen kennen zu lernen. Bei den Landgerichten er gefertigt und noch einige andere Sachen in Arbeit bekommen. tlärten sich sämmtliche Richter für den§ 8.( Lachen.) Es ist ein unhaltbarer Zustand, daß die Regierung jeden, der ein be- Bevor dieselben fertig gestellt waren, geriethen die stimmtes Maß mechanischer Fertigkeit erworben und nachgewieſen tow ausgestellten Kunstwerke beiden Kontrahenten wegen der Bezahlung der in Trep­Die Folge war, hat, als Richter anstellen soll. Der Minister vertheidigt die vom daß Bogelsang die in seinen Händen befindlichen Sachen Instanz auf Antrag des Ehemannes Bambus erfolgten Beweis Herrenhaufe vorgeschlagene Fassung des§ 8. Ueber die Stellung der Regierung verliere ich kein Wort weiter; zu über zurückhielt. Schmalz war dann klagbar geworden und verlangte aufnahme nicht erschüttert werden konnte. Vorstehende Angaben zeugen sind die Herren ja doch nicht, fie stimmen eben nur ab.( Dho!) von Vogelsang nicht nur Schadenersay, sondern auch noch die können jederzeit aftenmäßig nachgewiesen werden. Es liegt hier ein Fall vor, in welchem gerichtlich in zwei Instanzen festgestellt Stronrechte können allerdings nicht verdunkelt werden, aber sie können Rückerstattung eines Theils der Vorschüsse, die Der Beklagte hielt sich ist, daß jemand, trotzdem er monatelang in einer Jrrenanstalt in der öffentlichen Meinung in den Hintergrund gedrängt gewährt hatte. indessen dazu nicht verpflichtet; werden durch ein Unbeachtetlaffen. Die Uebertragung des hohen, er betonte, internirt und gerichtlich entmündigt war, während dieser Zeit daß er über fieben Wochen all den beiden edlen, heiligen Richterberufs fann nicht von Anciennetäts- oder Ausstellungsfachen gearbeitet thatsächlich geistig gesund gewesen ist. Daß ein solcher Fall ähnlichen rein mechanischen Verhältnissen abhängig gemacht so glänzend bezahlt worden sei. Der Kläger   wollte seinem Gegner die kurze Frist zur Anstellung der Anfechtungstlage verstreichen und sich große Mühe gegeben habe, und daß er durchaus nicht in dieser Weise nachgewiesen worden ist, ist meines Erachtens noch nicht vorgekommen, da die Entmündigten fast immer Abg. Graf Limburg(*): Wenn es sich hier, wie auch wir für beide Stücke zufammen 150 M. Arbeitslohn bewilligen, die kurze Frist zur Anstellung der Anfechtungsklage verstreichen Laffen. während ein Sachverständiger, der auf Beschluß des Gerichts sich Es bleibt dann nur übrig, die Aufhebung der Ent­meinen, um Kronrechte handelt, dann hätte auch der Minister die Kleidungsstücke in Treptow   angesehen hatte, insgesammt mündigung( nicht mehr des Entmündigungsbeschlusses) zu bean= präsident an seinem Blaze sein können.( Sehr richtig! rechts.) 210 M. für angemessen erklärte. Derselbe meinte, es müßte die Be- tragen. Hat dieser Antrag dann Erfolg, so ist damit nur die Das Ernennungsrecht ist ein verfassungsmäßig gesichertes Kron­recht, niemand kann verlangen, daß dasselbe nach rein mechanischen sonderheit der Arbeit und die angewandte Kunst berücksichtigt werden. Beitige Gesundheit des betreffent en festgestellt, nicht aber be­Grundsätzen geübt werde. Sie werden den§ 8 ablehnen; dann die Sachen seien mit großem Geschick gearbeitet und etwas ganz wiesen, daß derselbe auch zur Zeit des Erlasses des Ent­Außergewöhnliches. - Hieraus hat die Regierung die Pflicht, Wandel in den heutigen Verhältnissen zu Es kam schließlich ein Vergleich zu stande. mündigungsbeschlusses geistig gesund gewesen ist." Das fchaffen. Wir hoffen, sie wird sich auch ferner bemühen, in wohlwollen- as interessanteste an der ganzen Geschichte ist aber, das Vogel  - geht also hervor, daß Dr. Mittenzweig eine geistig gesunde der Weise für die Richter zu sorgen und dem Andrange zur Justiz stellungsobjekte besonders engagirt worden war. Eine nette Art, träftiger Beitrag zu den schreienden Mängeln unseres heutigen sang von dem Aussteller Schmalz zur Anfertigung der Aus- Person für blödsinnig erklärt hat. In der That ein beweis­farriere zu fleuern. Ohne§ 8 hat die Vorlage für uns keinen Werth.( Bravo  ! rechts.) für sich und seinen Betrieb Reklame zu machen. Irrenrechtes. Abg. Dr. Porsch( 3.) wendet sich namentlich gegen die Be- Die Sonntagsruhe im Speditionsgewerbe. Für die Die Gäste eines Schankivirths haben ein Recht darauf, hauptung, daß eine Verdunkelung der Kronrechte durch die Ab- Frage, ob und in wie weit die Bestimmungen über die Sonntags: für ihr gutes Geld gutes frisches Bier zu erhalten und nicht lehnung des§ 8 eintreten würde. Er hält den Minister auch ruhe auf die Spediteurgeschäfte Anwendung finden, muß nach gestern der Staatsanwalt in einer vor dem Schöffengericht geführten ein Gemisch von abgestandenen Bierneigen!" So äußerte sich nicht für berechtigt, jemanden von der Anstellung wegen persön: den neuerdings ergangenen gerichtlichen Entscheidungen unter­licher Gründe auszuschließen, wenigstens darf er dies nicht bei schieden werden, ob der Spediteur das Spediteurgewerbe( Art. 379 Verhandlung gegen den Restaurateur Baul Voß, der wegen Bier­ganzen Klassen der Bevölkerung; die Rechtspraxis seit des Handelsgesetzbuches) oder das Gewerbe eines Fracht­panicherei angeklagt war. Dieser läßt das Bier, welches er 1846 steht dem entgegen. Wir verwahren in seiner in Moabit   belegenen Schankwirthschaft verzapft, durch uns gegen führers( Art. 378 des Handelsgesetzbuchs) betreibt. Das die Unterstellung, daß wir eine Verdunkelung der Kron- Spediteurgewerbe ist ein Handelsgewerbe und unterliegt deshalb einen Apparat gehen und das übertropfende und durch Abstreichen rechte anstreben. des Schaumes von den Bierfeideln gewonnene Bier wird in Die Abgeordneten hören die Meinung im den Bestimmungen über die Sonntagsruhe, das Gewerbe des Lande freier als ein Minister auf Dienstreisen.( Sehr richtig! Frachtführers   ist ein Verkehrsgewerbe und deshalb den Be- einem auf dem Buffet stehenden Glafe gesammelt. Der Staats­Beanwalt meinte, der Unfug der Bierpauscherei könne den Mirthen Heiterkeit.) Wir haben allgemein die Verurtheilung des§ 8 ge- ftimmungen über die Sonntagsruhe nicht unterworfen. Im hört, selbst von Beamten, wo man es nicht erwarten sollte. Wir Speditionsgeschäft find als Verrichtungen des Spediteurgewerbes beantrage er eine Woche Gefängniß. nur durch empfindliche Strafen abgewöhnt werden und deshalb haben für unsere Ansicht unsere Gründe dargelegt, aus unserer anzusehen und deshalb nur während der in der Verordnung vom erkannte mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit des An­Abstimmung uns einen Vorwurf zu machen, hat niemand ein 20. Juni 1892 über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe zu geklagten auf 40 in. Geldstrafe. gelassenen Beschäftigungszeit gestattet: die Bureauarbeiten, soweit Minister Schönstedt   bemerkt zur Frage der Verdunkelung dieselben sich nicht unmittelbar auf den Transport von Gütern lebereifrigen Polizeiverwaltern könnte der Ausgang der Kronrechte, daß ein Anspruch auf Anstellung im beziehen, und die in den Speichern u. s. w. von den sog. Boden eines Entschädigungsprozesses zur Lehre dienen, den am 10. Juni Nichteramt niemandem zustehe; auch eine Anwartschaft auf ein larbeitern vorgenommenen Arbeiten, insbesondere die Verpackung der 8. Zivilsenat des Sammergerichts erledigte. Unfer

Recht.

Der Gerichtshof