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Sajonettiven geübt. Bors.: Hnben Sie die Mißhandlung deuicrkt? Zeuge: Nein. Vors.: Hätte es Ihnen ent- gehen können? Zeuge: O ja, das ist schon möglich. Vors.: Hoben Sie den Ruf Menschenschinder gehört? Zeuge: Ich habe auf dem Dache den Radau gehört, das Wort itt wohl auch gefallen. A» g e k l.: Sind Sie von Tobolleck gemißhandelt worden oder Kameraden von Ihnen? Zeuge: Kleinigkeiten kommen vor. Vors.: Was wollen Sie damit sagen? Zeuge: Angeschnauzt hat uns Tobolleck, aber nicht geschlagen. Vors.: Es giebt noch andere Mißhandlungen als Schläge, wenn man zum Beispiel jemanden neben dem heißen Ofen Griffe üben läßt oder ihn mit dem Suppentopf in der Hand die Treppe hinauf langsamen Schritt machen läßt, so källt das auch unter den Begriff der Mißhandlung. Haben Sie so etwas einmal erlebt? Zeuge: Nein. Zeuge Vizefeldwebel Hoope war auch auf dem Ka,ernenhofe zugegen. Er hat den Ruf nicht gehört, aber die Aufregung auf dem Dache bemerkt. Alle sahen nach oben. Er hat in der Nähe Tobolleck's gestanden, aber nicht wahrgenommen, daß dieser einen Soldaten gestoßen hat, es hätte ihm nicht gut entgehen können. Vors.: Wollen Sie denn jetzt nach einem Jahre bestimmt sage», Sie hätten es sehen m iissen; war Ihre Aufmerksamkeit nicht ab und zu abgelenkt? Zeuge: Ich glaube nicht, daß Tobolleck gestoßen hat. Vors.: Ich zweifle nicht an der Richtigkeit Ihrer Aussage, aber ich muß doch die Zeugen- aussagen in Einklang zu bringen versuchen, sonst kommt man zu dem bedauerlichen Ergebniß, daß aus einer Seite ein falscher Eid geschworen ist. Zeuge Schutzmann Vetter ist seit dem l. Oktober I89S Schutzmann, war vorher Unteroffizier beim 4. Garde- Regiment z. F. Am fraglichen Tage beaufsichtigte er eine Abtheilung Soldaten beim Springen. Er hat von einer Miß- Wandlung seitens Tobolleck's nichts bemerkt. Zeuge W e st p h a l ist im letzten Termin noch nicht ver- eidigt worden und jetzt vom Militär entlassen. Er hat eine» Ruf vom Dache gehört, aber ihn nicht verstanden. Er war bei Tobolleck, will von ihm aber nie mißhandelt worden sein; auch niemals eine Mißhandlung bei Kameraden wahrgenommen haben, auch am fraglichen Tage nicht. Zeuge Maurer Düring war am 2. Juli noch Soldat in der Abtheilung Tobolleck's: Ich bin am 2. Juli nicht gemiß- handelt worden, habe an diesem Tage auch keine Mißhandlung a» anderen bemerkt. Vors.: Steht Tobolleck in dem Rufe, die Leute zu mißhandeln. Zeuge: Jawohl, ich selb st bin von ihm häufig geschlagen worden, auch ins Gesicht. Vors.: Wann? Zeuge: Vor und nach dem 2. Juli. Vors.: Hat Tobolleck mit dem Kolben gestoßen. Zeuge: Daß er es am 2. Juli gethan, kann ich nicht bestimmt sage», sonst hat er es oft gethan. Ich selbst habe von ihm einmal einen Stoß mit dem Kolben erhalten. Vors.: Wissen Sie, iver den Ruf Menschenschinder ausgestoßen hat. Zeuge: Nein. Zeuge Hausdiener Gerhardt war am 2. Juli noch Unter- offizier beim Regiment. Er hat den Ruf gehört; wer gerufen hat, kann er nicht sagen. Aus dem Dache waren zwei Ar- beiter, der Ruf schien ihm oben vom Dach zu kommen. Er war ander, veitig mit dem Exerziren von Soldaten beschäftigt, hat nichts von einer Mißhandlung gesehen. Vors.: Nun, Sie achteten doch gewiß auf Ihre Abtheilung. Gilt Tobolleck als geivaltthätig?-i- Zeuge: Davon ist mir nichts bekannt. Zeuge Arbeiter R e b e n t i s ch ist nicht Soldat ge- wesen, war auf dem Neubau beschäftigt, hat den Ruf Menschen- schinder gehört, weiß aber nicht, wer ihn ausgestoßen hat. Die Mißhandlung hat er auch nicht gesehen, da er an einer anderen Stelle des Daches gearbeitet hat. Vors.: Wissen Sie etwas von einem Zettel, der über die Kasernenmauer geflogen ist? Zeuge: Jawohl, auf dem Zettel hat der Name Tobolleck gestanden. Der Zeuge bekundet weiter: Angeklagter Noack habe noch an demselben Abend gesagt, er gehe aufs Regimentsbureau. Der Schutzmann sei erst an, folgenden Tage gekommen. Zeuge D a ch decker Witte hat den eben erwähnten Zettel gefunden. Vors.: Wo haben Sie ihn gefunden? Zeuge: Auf dem Grundstück des Neubaues am Tage nach dem Vorfall. Es flog ein in Papier eingewickelter Stein über die Kasernenmauer. Außen auf dem Papier stand auf beiden Seiten das WortAchtung". Innen stand:Es war der Unteroffizier Tobolleck, ein gefährlicher Nauke". Vors.: Das Wort Nauke   ist ein Berliner   Ausdruck und bedeutet wohl soviel als Kunde. Wie kam übrigens der Zettel in die Hände des An- geklagten? Zeuge: Ich habe ihm den Zettel gegeben, weil er ihn von mir verlangte. A n g e k l.: Der Zeuge Zadl sagte mir. daß Witte den Zettel gefunden hatte, und ich ging zu Witte und bat ihn drum. Ich bemerke, daß ich schon auf den, Reginieutsbureau war rurd der Hauptmann auch schon die Kompagnie hatte zusammentreten lassen und die Mannschaften gefragt hatte, wer geimßhandelt worden sei. Auf die Frage hat sich niemand ge- meldet, nachmittags aber wurde der Zettel über die Mauer ge- worfen. Zeuge Zahl bestätigt, daß er dem Augeklagle» Mittheilung von dem Fund gemacht habe. Zeuge Grenadier Wüste war in der Korporalschnft des Tobolleck, hat den Ruf nicht verstanden, auch keine Mißhandlung wahr- genonunen. Vors.: Sie selbst sind nicht mißhandelt worden, haben auch nie gesehen oder gehört, daß ein anderer Soldat von Tobolleck mißhandelt worden ist? Zeuge: Nein. Die folgende» Zeugen sind sämmtlich noch dienende Soldaten, ihre Aussagen lauten bezüglich der Mißhandlungen völlig konform der des Wüste; sie haben wohl den Ruf gehört, aber den speziellen Ausdruck Menschenschinder nicht verstanden. Zeuge Grenadier Trübe ist erst seit dem 19. Oktober Soldat und weiß nichts von Mißhandlungen. A n g e k l.: Sie haben mir doch aber selbst gesagt, daß Tobolleck die Leute schlägt. Vors.: Wer hat Ihne» das erzählt? A» g e k l.: Ich war mit ihm in einer Kneipe zusammen. Zeuge: Ter Angeklagte hat mich aus der Kaserne herausrufen lassen und mir Bier und Zigarren geschenkt; was ich da gesagt habe, weiß ich nicht mehr, ich bin halb betrunken gewesen. Vors.: Das ist eine merkwürdige Art, Zeugen herbeizuschaffen. Angeklagter, Ihnen mag diese Art ja geeignet erschienen sein, Sie schaden sich damit aber mehr, als Sie sich nützen. A» g e k l.: Ich habe dem Mann zwei Zigarren. zwei Glas Bier und einen Kognak bezahlt. Davon ist er doch nicht betrunken gewesen. Vertheidiger Rechtsanwalt H e r z s e l d l: Der Zeuge hat übrigens bei seiner letzte» Vernehmung kleine Stöße des Tobolleck zugegeben. Er ist deshalb auch noch einmal militärgerichtlich vernommen worden. Zeuge b e- stätigt dies. Es werden nun Protokolle verlesen über Aussagen, die mehrere kommissarisch vernommene Zeugen gemacht haben. Die Zeugen waren am 2. Juli noch Soldaten, sind jetzt in ihre Heimath enttassen, wo sie auch vernommen worden sind. Zeuge Franz Z anzer hat unter seinem Eid zu Protokoll gegebe»: Ich habe 1893 bei der 3. Kompagnie des 4. Garde- Regiments z. F. gedient. Am 2. Juli war ich als Ordonnanz in, Bataillonsbureau kommandirt und habe also nicht beobachten können, ob Tobolleck gestoßen hat. Dagegen kann ich aus der iseit, wo ich noch in der Front Dienst that, bekunden, daß uns Tobolleck häufig ohne jede Veranlassung ge mißhandelt hat. Ich selb st habe häufig Schläge von ihm erhalten. Ich mußte mit meinem Kameraden Koenen am geheizten Ofen eine ganze Zeit laug in Kniebeuge Schemel strecken und ans den Schemel hatte Tobolleck eine Waschschüssel gestellt. Als Grund dafür gab Tobolleck an. wir hätte» die Griffe nicht gut genug gemacht. In der ganzen Korporalschaft bestand Angst vor Tobolleck. weil er gleich die Leute an der Gurgel packte und stieß. Zeuge W i l e ck i hat ebensallS von 189395 beim 4. Garde- regiment gedient. Er hat unter Tobolleck gedient, als dieser noch Gefreiter war, ist später in seine Korporalschaft gekommen. Die unter Eid abgegebene Aussage lautet: Ich kann keine Miß« Handlungen Tobolleck's bekunden. Der betr. Soldat hatte die Griffe nicht kapirt und Tobolleck hat ihm nur die Griffe gezeigt. Ich selbst bin nie von Tobolleck gemißhandelt worden. Zeuge Brauer Krause, der ebenfalls am 2. Juli noch Soldat war, hat folgendes eidlich bekundet: Ueber de» Vorfall am 2. Juli kann ich aus eigener Wissenschaft nichts bekunden. Grenadier Strauß aus Sachsen   und Grenadier Wohlfarth aus Baden haben aber gesehen, daß Tobolleck beim Bajonettiren die Leute an diesem Tage gestoßen hat. Ich bin von Tobolleck im Jahre 1894 niit der Faust einmal so heftig ins Gesicht geschlagen worden, daß ich an das Spind flog. In gleicher Weise hat Tobolleck den Grenadier Rüchle aus einem Dorfe bei Frankfurt   a. M. de- handelt. Wir sollten die Stube nicht gut genug gereinigt haben. Ferner hat Tobolleck die Kameraden Düsing, Quast, Lünsen, Meyer, Göpen, Bumann, Jaeob, Just, Klave und Brusins ge- mißhandelt. Auf welche Weise, ist mir nicht mehr erinnerlich, auch kann ich den Tag nicht angeben. Von Kolbenstößen habe ich nichts bemerkt, ich selbst bin auch aus solche Weise nicht miß- handelt worden. Tobolleck hat mir zwei Postkarten in Sachen Noack geschrieben und mich ge- beten, ich möchte doch, wenn ich nach Berlin   komme, meinen alten Korporal e i n m a l b e s u ch e n. Ich bin aber nicht nach Berlin   gekommen. Zeuge Zimmermann Quast hat vor dem Amtsgericht in Rathenow   folgende eidliche Aussage abgegeben: Ich war im Dienst vom November 1893 bis Herbst 1395 bei der dritten Kompagnie des vierten Garderegiments zu Fuß. Ich gehörte bis zur ersten Kompagnie- Vorstellung der Korporalschaft des Unteroffiziers Tobolleck an. Während dieser Zeit ist es s e h r häufig vorgekommen, daß Tobolleck mich und die übrigen Soldaten seiner Korporalschaft mit der flachen Hand sowohl, wie mit der Faust in das Gesicht undvordieBrust gestoßen und geschlagen hat, so daß wir gegen die Spinden flogen. Diese Mißhandlungen er- eigneten sich auf der Mannschafisstube außerhalb des Dienstes oder wenn Tobolleck uns in den Stuben Instruktion ertheilte. Den Anlaß zu den Mißhandlungen boten regelmäßig Dienst- Widrigkeiten, Unordnung, Nachlässigkeit und dergleichen. Tobolleck hat auch außerhalb der Stube Mannschaften mißhandelt; sie ins- besondere mit dem Gewehrkolben heftig in die S e i t e g e st o ß e n. Es kam dies vor, wenn wir auf dem Korridor übten und der den Dienst überwachende Offizier bezw. Feldwebel nicht zugegen war. Von der Mißhandlung am 2. Juli 1395 ist mir nichts bekannt. Meine Abtheilung übte ziemlich entfernt von Tobolleck. Ich weiß nur, daß an diesem Tage der Kompagniechef die Kompagnie zusammentreten ließ und fragte, ob jemand von Tobolleck gemißhandelt sei. Es meldete sich aber niemand und der Hauptmann erklärte, daß er die Sache weiter verfolgen wolle. Ich bemerke noch, daß mir Tobolleck gegen Weihnachten 1894 3 M. abgeborgt hat und ich seitdem Mißhandlungen von ihm nicht mehr zu erdulden gehabt habe. Die 3 M. habe ich von Tobolleck erst zirka 8 Wochen vor dem Manöver des Jahres 1895 zurückerhalten. Letzter Zeuge ist der Unteroffizier Tobolleck. Vors.: Ich hoffe, Sie werden hier streng bei der Wahrheit bleiben. Bei Fragen, durch deren Beantwortung Sie sich belasten könnten, dürfen Sie das Zeugniß verweigern. Haben Sie den Ruf Menschenschinder" gehört? Zeuge: Was gerufen worden ist, habe ich nicht verstanden. Ich habe nur den Radau auf dem Dache gehört. Vors.: Haben Sie die Mißhandlung verübt? Ich weiß recht wohl, daß die Soldaten nicht im Mädchenpenfionat sind, daß es beim Militär nicht so zart abgehen kann, sagen Sie also die Wahrheit und machen Sie sich nicht unglücklich. Haben Sie einem Soldaten das Gewehr aus der Hand genommen und ihn damit gestoßen, daß er zurückgetaumelt ist? Sie können Ihr Zeugniß verweigern. Zeuge: Daß ich das Gewehr aus der Hand genommen habe, ist wohl möglich, aber gestoßen habe ich nicht. Vors.: Konnte es aber von oben so aussehen, als wenn Sie den Mann recht kräftig gestoßen hätten? Zeuge: Das ist wohl möglich. Vors.: Es wird Ihnen nun nachgesagt, daß Sie geneigt wären, Mißhandlungen zu begehen. Die Zeugen haben eine ganze Anzahl Fälle bekundet. Der Zeuge verweigert hierüber seine Antwort. V o r s.:' Entsinnen Sie sich, die Soldaten Düsing. Bumann, Jacob und Just geschlagen zu haben? Zeuge: Jchweiß e s nicht mehr. Vors.: So etwas in u ß man doch wissen, wenn es nur selten vorgekommen ist. Daß S i e es nicht wissen, spricht gegen Sie, denn es liegt die Annahme nahe, daß Sie es sehr oft gethan haben. Seien Sie doch vorsichtig in Ihrer Aussage. Ich möchte Sie vor einer Anklage wegen Meineids behüten. Zeuge: Ich verweigere m e i n Z e u g n i ß. Vors.: Haben Sie die P o st k a r t e n geschrieben? Zeuge(nach einigem Zögern): Das habe ich gethan. Hieraus wird die Beweisaufnahme geschlossen. Staatsanwalt Stachow II: Es kommt hier ledig- lich der Vorfall am 2. Juli in betracht. Daß der Angeklagte, als er die Anzeige machte, von der Unrichtigkeit der- selben überzeugt war, ist nicht nachgewiesen, es kommt also nicht wissentlich falsche Anschuldigung, sondern der tz 186, Beleidigung des Tobolleck durch nicht erweis- lich wahre Thatsachen in betracht. Ich bitte den An- geklagten auf diesen veränderten rechtlichen Gesichtspunkt aus- merksam zu machen. Ter Vorsitzende thnt das und der Vertheidiger Rechts- anwalt H e r z s e I d t behält sich einen Vertaguugsantrag und die Beschaffung neuer Zeugen vor, sallS das Gericht nicht zu der Ueberzeugung komnien sollte, daß die behaupteten Thatsachen wahr seien. Staatsanwalt(sortfahrend): Daß der Angeklagte das Wort Menschenschinder gerufen bat, ist ebenfalls nicht erwiesen. Aber ebenso wenig ist die Mißhandlung eriviesen. Selbst der Zeuge Naumeister hat nicht von Mißhandlung, sonder» nur von In struktions Widrigkeit gesprochen. Der Sln geklagte war zu der Eingabe in keine in Falle berechtigt. In anbetracht des Umstandes, daß er in gutem Glauben gehandelt hat, beantrage ich vier Monate Gefängniß!?! Das, was vorher oder nachher an Miß- Handlungen passirt ist, gehört nicht hierher. Vertheidiger Rechtsanwalt Herzfeldt: Ich be- antrage die Freisprechung des Angeklagten. Die Be- leidigung durch den Ruf Menschenschinder scheidet wohl aus; dafür, daß der Angeklagte das Wort gerufen hat, liegt nicht der mindeste Anhaltspunkt vor. Dafür, daß er in gute in Glauben gehandelt hat, ist alles erwiesen, was zu eriveife» möglich war. Der Angeklagte wollte mit seiner Anzeige ein gules Werk vollbringen, Mißstände zu beseitigen helfen, und er wäre hier bereit, den Inhalt seiner Anzeige zu beschwören, wen» man von feiten des Militärkommandos den Spieß nicht umgedreht hätte und denZeugen Noack  " auf die Anklage- dank gebracht hätte. Ich meine aber, der Zeuge Naumeister hat genügend beschworen. sodaß auch die Sache selbst erwiesen ist. Es kommt hinzu, daß der Zettel über die Mauer geworfen worden ist. Es kommt hinzu, daß nach dem Zeugniß des Quast die Grenadiere Strauß und Wohlfahrt von der Mißhandlung gesprochen haben. Es kommt schließlich hinzu, daß Tobolleck den Brief ge- schriebe» hat. Hätte er sich sicher gefühlt, er hätte das nicht gethan. Ist der Ausdruckgefährlicher Nauke" nicht durch die Beweisausnahme b e st ä t i g t worden? Eine» solche» Mann, der die von Janzen bekundete raffinirte Quälerei mit dem Schemelstrecken am heißen Ofen verübt hat, ist daSzuzu« trauen, was in der Anzeige gesagt ist. Die»och im Dienst befindlichen Soldaten wissen sämmtlich nichts von einer Mißhandlung. Glaubt Ihnen das aber nur ein Mensch? Ihre Abhängigkeit bringt es mit sich, daß über Mißhandlunge», die in den Kasernen gang und gäbe sind, so selten etwas herausdringt. Ich hoffe, der Gerichtshof wird auch die Frage der Schuld durch Beleidigung verneinen und den Vor- fall für e r>v i e s e n erachten. Der Angeklagte beantragt seine Freisprechung und bittet, auch seine Kosten der Staatskasse aufzuerlegen. Er könne als Arbeiter nicht ein paar hundert Mark bezahlen. Nach kaum halbstündiger Berathung verkündet der Vorsitzende folgendes Urtheil: Das Gericht hat die Schuld des Angeklagten nach keiner Richtung für er- wiesen gehalten. Im zweiten Fall kann ebenso wenig von einer wissentlich falschen Anschuldigung wie von einer Beleidigung die Rede sein, weil das Gericht dieVorgänge als erwiesen ansieht. Unteroffizier Tobolleck ist geneigt zu Uebergriffen; er ist gegen die Soldaten derber vor- gegangen, als es nach der Instruktion zulässig ist. Es kommt hinzu, daß außer dem Angeklagten und dem Zeugen Naumeister noch eine Mehrheit von Arbeitern, die nicht ermittelt sind, sich über den Vorfall empört haben. Wenn die Soldaten sämmtlich bekundet haben, daß sie die Miß- Handlung nicht bemerkt haben, so schließt das die Mißhandlung selbst nicht aus. Der BegriffMißhandlung" ist auch im wesentlichen ein Urtheil und der Widerspruch zwischen den Aussagen der Soldaten und Nichtsoldaten ist immer noch so zu erklären, daß der an eine rauhe Behandlnngs- weise Gewöhnte das noch nicht für Mißhandlung hält, was ein anderer schon als solche ansieht. Der An- geklagte mußte freigesprochen werden. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last; dem Antrag des Angeklagten, auch seine persönlichen Kosten auf die Staats- lasse zu übernehmen, konnte nicht entsprochen werden, weil, wie die Sache anfangs lag, die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage berechtigt war und sich die Unschuld des Angeklagten erst im weiteren Verlaufe der Verhandlung herausgestellt hat. Ich schließe die Sitzung. Soziale Xleberstchk. Die Kottbuser Unteruehmer von einer andern Seite kennen zu lernen, als die Arbeiter, das Glück ist dem Herrn R u h m a n n, Direktor der Firma C. S. Elias beschieden. Unser Partei- organ zu F r a n k f u r t a. O. ist in der Lage folgendes Schreiben zu veröffentlichen: KottbuS, den 28. September 1394. Herrn Robert Ruhmann, Kottbus. Ihr Salair vom 1. Oktober 1894 bis 39. Sept. 1895 beträgt.............. M. 24 000, ab bis 31. August ct. bezahlt laut dem Ihnen über- gebenen Auszuge........,,. 8 306,15 mithin kommen Ihnen noch........ M. 15 694,85 zu, welchen Betrag ich Ihnen durch die Direktion der Diskonto- Gesellschaft, Berlin  , zusenden lasse, und ersuche ich nach Empfang um Quittung. Für die in diesem Monat laut Quittungsbuch empfangene Kasse habe ich Sie für neue Rechnung belastet. C. S. Elia?. Diese für Herrn R u h m a n n recht angenehme Mittheilung dürfte wohl dazu beitragen, dieunzufriedenen Elemente" unter den Arbeitern, dieHetzer" und dieAufwiegler" darüber auf- zuklären, daß die Nnternehmer nicht in der Lage waren, den Arbeitern ein Paar Pfennige zuzulegen. Ei» Fabrikinspektor nach dem Wunsch der Unternehmer scheint der von Leipzig   zu sein. Er bespricht die Leipziger Lohnbewegungen im Jahre 1395, und er schildert fast keinen Fall, ohne vonausrührerischem Verhalten", vonunruhigem, zur Widersetzlichkeit neigenden Verhalten", vonAnstiftern zur llnzufriedenheit", vonUmtrieben" und ähnlichem im Stile der Unternehmerpresse zu sprechen, wo es sich um offene, ehrliche nnd gesetzlich erlaubte Kämpfe um bessere Arbeitsbedingungen handelt. Diese Auslaffungen des Herrn Fabrikinspektors, der im Interesse der Arbeiter thätig sein sollte, übertreffen noch bei weitem das, was von unseren deutschen Zopfgelehrten als sozial- politische Weisheit verzapft zu werden pflegt. In einer peinliche» Untersuchung soll, wie unser Partei- blatt in Wilhelmshaven   mittheilt, die dortige Werftverwallung versuchen, diejenigen Arbeiter zn ermitteln, die am 1. Mai ge- feiert haben. Die Werftverwaltung hat eingehende Nach- forschungen angestellt darüber, was diejenigen, die am 1. Mai entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt haben, getrieben haben. Zumeist sind die Fehlenden beim Wohnungswechsel begriffen gewesen. Die Herren müssen viel Zeit haben. Uebrigens sind unsere Parteigenossen keine Freunde davon, unter nichtigen Aus- reden von der Arbeit wegzubleiben. Sie wissen aber auch, wenn einzelne feiern, würden diese nur die Folgen trage» müssen; damit wäre in diesem Falle der Gesammtheit kein Dienst geleistet. In der Filiale AdlcrShof des Allgemeinen Arbeiter- und Arbeiterinnen- Vereins fand am 20. Juni eine Mitglieder- Versammlung statt. Genosse Mentzel hielt einen Vortrag über 5iapilalisttius nnd Sozialismus. An der Diskussion beiheiligten sich die Genossen Schilde, Hildebrand nnd Schlächter. Unter Vereinssachen wurde ein Vergnüge» angeregt, dessen Arrangement dem Vorstand überwiesen wurde. Depesiszen und lvkzke Ltechvichtem Aachen  , 24. Juni.  (W. T. B.) Die Stadt Aachen   hat die Anstalt Mariaberg von der Alexianer- Genossenschaft für 850 000 M. angekauft. Hamburg  , 24. Juni.  (W. T. B.) Das Schwurgericht ver- nrtheille heute den Photogrnphengehilsen Punde wegen Münz- Verbrechens, begangen durch Anfertigung nnd Verausgabung falscher Ein- und Zwei-Markstücke, zu 5 Jahren Zuchlhaus. Die Mitangeklagten Kellner Beckmann und Maler Görlitz   erhielten je 8 Monate Gesäugniß. Der Händler Wehl wurde sreige- sprochen. Koustantinopel, 24. Juni.  (W.T.B.) In Wan   fanden gestern neue Nuruhen statt, bei welchen sehr viele Armenier ge- tödtet wurden. Zahlreiche Armenier flüchteten sich>» das eng- tische Konsulat. Auf Ersuchen von türkischer Seite»nterveiürtea der englische   und der russische Konsul, deren Schritte von Erfolg begleitet waren. Jndiauopoliö, 24. Juni.  (W. T. B.) Die von der demo- kratischen Konvention des Staates Indiana   gewählten Vertreter zur Nationalkonvention in Chicago   sind sämmtlich Eilberan« Hänger. iLergnlwvrtticher Redakteur:«ngnft Jacobe»),«erlin. Für den Jnseratentheil verantwortlich: Jh. Glocke in Bcrlju. Druck und Verlag von Mar«adjg j,, Berlin  . 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