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Dinitor Käller. 5. Rammer: Landgerichte- Rath Pohle, Später Landgerichts- Direktor 2 oeb.
Karuh am nächsten Morgen von der Arbeit weg. Während der Priß angefaßt und versucht haben, ihn von Schwanbeck los Staatsanwalt im Sinne der Anklage pläbirte und gegen den An- aureißen. Wenigstens will dieser Beamte sowie der Wachtmeister Der Streik in der Gattler'schen Hutfabrik in der Prinzen geklagten 4 Wochen Gefängniß beantragte, führte der Vertheidiger Rofin einen solchen Griff gefehen haben. Priß hat von dem Straße bot den Anlaß zu zwei Verhandlungen, welche Sonnabend Rechtsanwalt Heine aus, daß kein Vergeben gegen§ 153 der selben nichts gefühlt, die anderen Zeugen haben nichts gesehen. das hiesige Schöffengericht beschäftigten. In dem ersten Falle Gewerbe. Ordnung vorliege denn nicht jede Beleidigung Die übrigen Ümstehenden verhielten sich übrigens, wie auch der handelte es sich um Bergeben gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung oder Körperverlegung in Verbindung mit einem Streit falle Schußmann selbst zugab, sehr ruhig, sodaß es ihm nicht erschien, in Idealkonkurrenz mit Beleidigung und Körperverlegung, dessen unter den angezogenen Paragraphen. Voraussetzung dieses als ob sie mit dem Angeklagten gemeinsame Sache gemacht der Hutmacher August Noad vor der 136. Abtheilung des Amts- Paragraphen sei, daß die Beleidigung oder Körperverlegung bätten. Trotzdem beantragte der Vertreter der Staatsanwalt gerichts I beschuldigt wurde. Nach Ausbruch des Streits in der begangen werde, um zum Streit zu veranlassen( also eine ver- schaft, ein Referendar, 4 Monate Gefängniß, weil der Angeklagte Gattler'schen Hutfabrik waren für lettere außer einigen Berliner suchte Nöthigung sei), nicht weil gestreift wird; dagegen liege bereits vorbestraft ift. Rechtsanwalt Heine sprach in erster Linie Streitbrechern auch Arbeiter von außerhalb herangezogen worden, eine wörtliche refp. thätliche Beleidigung vor, denn ohne Zweifel für Freisprechung, da das Aufaffen 2c. nicht genügend erwiesen unter den letztern die Brüder Franz und Rudolf Karuzz aus sei das Wort„ Streitbrecher" sehr beleidigend. Für die Be- erscheine; der Schuhmann Schwanbeck könne sich sehr wohl Neuteich bei Driesen in der Neumark. Als dieselben am ersten leidigung werde aber eine Geldstrafe ausreichend sein. Der geirrt haben, die Aussage des Rosin sei zuletzt sehr unbestimmt Tage ihrer Arbeit in der Gattler'schen Fabrik, dem 8. Juni Gerichtshof schloß sich jedoch den Ausführungen des Staats- gewefen. Eventuell aber sei die von dem Bertreter der Staatsdieses Jahres abends in Begleith Sagem Scht anwalts an und erkannte auch nach deſſen Antrage auf 4 Wochen anwaltschaft beantragte Strafe viel zu hoch; der legteren Meinung Streifenden von der Arbeit nach Hause gingen, war auch der Gerichtshof( 138. Abtheilung Amtsgericht I.); er famen Gefängniß.- ibnen Streifende nach; der Angeklagte Noack rief dem In dem andern Falle handelte es sich um versuchte Ge- hielt zwar die Wahrnehmungen des Schußmannes für richtig, Rudolf Karuz das Wort" Streifbrecher" zu, blieb fangenen- Befreiung vor der Gattler'schen Fabrik. Vor derfelben erkannte aber nicht auf 4 Monate, sondern auf 8 Tage Ge er einige Echritte zurück, eilte wieder hinterher und gab dem standen mehrere Streifende, welche bort in der Nähe wohnten. fängniß. Franz Karutz mit dem Fuß einen Tritt in den Rücken, daß jener Aus irgend einem Grunde wollte der Echuhmann Schwanbeck, Bestrafung des Duells! Die Straffammer Aachen bes Noad izjuhren die Narug beffen Namen und erfaunten in Prit, Buracje tiren. Gjate ibu dabei mit dem Durch einen befreundeten Cand. phil. einen Apotheker zum ZweiKaruz' dessen der Verhandlung ihn auch bestimmt wieder. Ihm selbst, welcher üblichen Polizeigriff" an, worauf der Angeklagte, der Hut kampf auf tödtliche Waffen bei schweren Bedingungen heraus. etwas angetrunken war, ist von dem Jußtritte nichts bekannt. macher Echulze hinzukam und dem Beamten sagte, das sei nicht gefordert hatte, zu 14 Tagen Festung. Der Kartellträger wurde Aus Furcht vor weiteren Wiißhandlungen blieben die Brüder nöthig, Priß werde schon allein gehen. Dabei soll Schulze den freigesprochen.
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