Folge gehabt. Der Porzellanhändler Frizz Hofmann aus der des Hauses Straußbergerftr. 31 belegenen Wohnung auf die ermittelt, daß der Arbeitgeber bes Rlägers neben bem Hobrechtstr. 8 wollte sich furz nach 9 Uhr aus seiner Woh- Straße hinab, und zog sich dabei außer einer Gehirn- Fuhrwerksbetriebe auch einen Holzhandel betreibt und daß nung im Erdgeschoß zu einer Tauffeier in den zweiten Stock be- erschütterung anscheinend auch innere Berlegungen zu. Er die im vorliegenden Falle in Frage stehende Thätigkeit Stolle's geben, rutschte auf der dunklen Treppe aus und zog sich außer wurde in das Krankenhaus am Friedrichshain gebracht. In dem Holzhandel diente. Die Berufsgenossenschaft stüßte nun einem Bruch des linken Armes eine Bruftquetschung zu. Er der Ottostraße wurde in der Nacht zum Sonntag der auf dem ihren ablehnenden Bescheid darauf, daß sie nnr bei Unfällen im mußte noch in der Nacht in das Krankenhaus am Urban ge- Heimwege nach seiner Wohnung befindliche Arbeiter Ludwig versicherungspflichtigen Fuhrwertsbetriebe für die Verletzten einbracht werden. Der Berlegte stellt gegen den Hauswirth Bort anscheinend ohne jede Veranlassung durch zwei im zutreten habe, nicht aber bei Unfällen, die gelegentlich des HolzStrafantrag. Alter von 20 Jahren stehende Arbeiter, Hermann Schlinke handels passiren. Diefer unterliegt überhaupt nicht der und Georg Pahlte, gemißhandelt und durch Messer- Versicherungspflicht. Nachdem der Kläger erfolglos BeDurch einen Spenng aus dem Fenster hat sich Montag, wandte er sich im Returs. nachmittags um 5 Uhr, die 25 Jahre alte Schneiderin Sturzstiche am Kopfe und am Halse erheblich verletzt. Er wurde, rufung eingelegt hatte, aus der Steinmetzstraße das Leben genommen. Sie wohnte seit nachdem er im Krankenhause Moabit einen Verband erhalten verfahren an das Reichs- Versicherungsamt. Vor allem einem Jahre in dem Hause Nr. 73 im dritten Stock des Hof- batte, nach seiner Wohnung gebracht. Die beiden Thäter wurden betonte er, daß ihn der Fuhrherr einfach entlassen haben würde, wenn er es abgelehnt hätte, die ihm im Interesse des Holzgebäudes. Obwohl sie gute Kundschaft hatte, so war sie doch in verhaftet. handels ertheilten Aufträge auszuführen. Das Nekursgericht der letzten Zeit sehr tiefsinnig; die Ursache dieser Gemüthsflimmung ist nicht bekannt. Gestern Nachmittag um 5 Uhr erkannte aber ebenfalls au un gunsten des Klägers. Es sprang das Mädchen plöglich aus einem Fenster seiner Wohnung vertrat die Ansicht, daß darin noch kein Zusammenhang mit dem in den asphaltirten Hof hinab und blieb mit einer schweren Verversicherten Fuhrwerksbetriebe zu finden sei, wenn er bei einer außerhalb deffelben liegenden Thätigkeit verunglückte, zu legung an der linken Kopfseite und einem Bruch des linken der er auf grund seines Arbeitsverhältnisses verpflichtet Beines liegen. Hausbewohner sorgten dafür, daß sie mit einem war. Der Holzhandel, bei dessen Ausübung sich Kläger Krantenwagen in eine Anstalt gebracht wurde. Schon bald nach verletzte, liege aber außerhalb der Grenze des Fuhrs der Einlieferung gab sie jedoch ihren Geist auf. betriebes, und nach dem heutigen Stande der Gesetzgebung könne Stolle teine Stente zugesprochen werden.
Aus den Nachbarorten. Oranienburg . Die vegetarische Obstbautolonie bei Oranienburg beherbergt jetzt 82 Berfonen. Es find brei weitere Häuser im Bau begriffen, so daß bis Ende 1896 etwa Das Grundstück der Kolonie 45 Seelen dort wohnen werden. umfaßt 150 Morgen gleich 37 Hektar. Obstbäume sind bisher gegen 3500, Beerensträucher 2c. 15 000 gepflanzt.
Zur Entwässerung des Barackenlagers von Döberik Schreibt Eure Mietheverträge selbst! muß man den läßt der Militärfistus südwestlich der Berlin - Hamburger Chauffee, Berliner Wohnungsmiethern rathen, denn die wohlwollende Für- bei Rohrbeck, Rieselfelder anlegen. sorge der Herren Hauswirthe wird immer größer und unverständlicher. In neuerer Zeit haben die Grundbesitzervereine, welche den Tummelplay der eingefleischtesten Hauspascha's bilden, gedruckte Formulare für Miethsverträge in den Verkehr gebracht, die solch' rigorose Bestimmungen enthalten, daß ein verständiger
Witterungsübersicht
und zahlungsfähiger Miether sie nun und nimmermehr unterschreiben Stationen. fann. Die bekannte Hausordnung in den alten gedruckten Miethsverträgen bildete an sich schon einen Strict am Halse des Miethers, den der Vermiether mit Hilfe des Ermissionsrechtes
Barometer
tand in mm,
reduzirt auf
d. Meeressp.
Windrichtung
vom 27. Juli 1896.
GGD
Windstärke
( Stala 1-12)
3224120391
Wetter
Temperatur
( 5° G. 4° R.)
nach Celfins
18
760
760
WSW
5
761
SSW
Wiesbaden
762
SW
766
SW
763
NNO
768
heiter
767
OND
bedeckt
764
NNW
heiter
756
NW
bedeckt
woltig wolkenlos wolkig wolfig bedeckt Gewitter 19 18 19 13 11
18
19
20 19
763
GO
wolfig
beliebig zuziehen konnte, aber die alten Verträge waren harmlos Swinemünde . gegenüber den neuen. Da heißt es z. B., daß der Miether schad- Hamburg haft gewordene Gummifcheiben an der Wasserleitung und dem Kloset Berlin Das ginge noch an, auf seine Roften erneuern lassen muß. denn eine solche Gummischeibe foftet nur 25 Pfennig, und hält München wer weiß wie lange, aber weiß der Miether denn, ob die Scheibe Wien . nicht von seinem Vorgänger abgenugt worden ist? Klug aus- Haparanda . gedacht ist diese Bestimmung nicht, denn ehe der Vermiether eine Petersburg Schadhafte Scheibe erneuern läßt, kann aus der Wasserleitung so Cort. viel Wasser versichern, daß der Wirth zehnmal mehr für Aberdeen . Wasser bezahlen muß. Eine weitere Bestimmung lautet Paris . aber, daß zu derartigen und ähnlichen Reparaturen nur der vom Wirth bestimmte Unternehmer gerufen werden darf. Ob derselbe reelle Arbeit für reelles Geld liefert, geht anscheinend den zahlenden Miether gar nichts an. Das alljährliche Berkitten der Fenster, das Nachfehen und Ausschmieren der Defen hat der Miether zu bezahlen, doch muß er den vom Wirth bestimmten Glaser oder Töpfer dazu nehmen. Ob dieser dem Hauswirthe eine Provision zahlt, die er wieder in Geftalt eines höheren Preises von den Miethern einzieht, ist im Vertrage nicht ausdrücklich vorgesehen.
15
Wetter Prognose für Dienstag, den 28. Juli 1896. Zunächst warm, zeitweise heiter, vielfach wolkig mit etwas Regen und frischen südwestlichen Winden; nachher fühler. Berliner Wetterbureau.
Gewerbe- Ausstellung 1896.
Gerichts- Beitung.
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Wegen Beleidigung eines Rechtsanwalts war der Raufmann Richard Schneider vom Schöffengericht zu einer Woche Gefängniß verurtheilt worden. Der Rechtsanwalt Dr. R. hatte für den Angeklagten einen Prozeß geführt, der für den legteren unglücklich ausftel. Der Angeklagte war so sehr davon überzeugt, daß sein Mandatar nicht seine Schuldigkeit gethan, daß er nun gegen diefen im Wege der Ersatzklage vorging. Der Angeklagte wurde wiederum abgewiesen und hatte dem beklagten Rechtsanwalt noch die Kosten zu vergüten. Dr. R. nahm keine Rückficht gegen seinen früheren Mandanten und späteren Kläger, als die Kosten nicht rechtzeitig einliefen, ließ er pfänden. Nun richtete der Angeklagte an ihn ein Schreiben, worin er ihm für seine niedrige Handlungsweise seine tiefste Verachtung ausdrückte" und hinzufügte, er sei jedenfalls ein Rechtsanwalt, wie er nicht sein folle". Das Schöffengericht hatte deshalb auf eine Freiheitsstrafe erkannt, weil der Angeklagte schon früher einmal wegen Beleidigung eines Rechtsanwalts mit 100 M. Strafe belegt worden war. Im gestrigen Termine vor der Berufungs - Straffammer des Landgerichts I versuchte der Angeklagte eine Umwandlung des ersten Erkenntnisses in eine Geldstrafe zu erzielen, aber ohne Erfolg, denn der Gerichtshof war mit dem Staatsanwalt der Ansicht, daß dem Angeklagten flar gemacht werden müffe, welche Stellung der Rechtsanwaltstand einnehme und daß man deffen Mitglieder nicht mit groben Beleidigungen überschütten dürfe.
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Durch einen seltsamen Zufall ist gestern die Gefahr eines Den Bock zum Gärtner hatte der Raufmann Kohls gefeht Der Hauswirth darf nicht allein Brandes des Chemiegebäudes beseitigt worden. In als er seinen Bekannten, den Kaufmann Samuel Grabowski' wvie früher zu baulichen oder Vermiethungszwecken au zu demselben befindet sich u. a. auch ein Glasschrank der Chemikalien- dazu annahm, in seinen freien Stunden die Aufsicht in dem allen Tagesstunden die Wohnung des Miethers betreten, sondern fabrik von Gebrüder Ascher, in welchem die Firma elektrische Rohl'schen Geschäft zu übernehmen. Bon diesem Zeitpunkt an noch zu anderen Zweden", was hier bedeutet, zu jedem Lichtwirkungen durch farbige Gelatineplatten vorführt. Zur Be- wurde außerordentlich viel gestohlen und nach Jahr und Tag Er hatte sich 3 med. Das schönste ist aber die Bestimmung, daß der Miether wegung der Platten befindet sich in dem Holzuntersatz des kam es heraus, daß Grabowski der Dieb war. fein Stück feines eingebrachten Möblements und Hausgeräthes Schrankes ein Apparat, welcher durch elektrischen Strom betrieben einen Ueberzieher machen lassen, deffen äußere Seitentaschen fo fortschaffen oder vernichten darf, ohne die Genehmigung des wird. Gestern Vormittag erschien der Erbauer des Mechanismus tief waren wie der ganze Rock, und hierin hatte er alle mög Vermiethers einzuholen. Wer also ein altes Möbelstück durch in der Halle, um einigen Bekannten die Einrichtung des lichen Gegenstände, besonders Wäscheartikel, verbergen und unein neues ersetzen will, muß erft den Hauswirth um Erlaubniß Apparates zu erläutern. Als man den Schrank öffnete, ent- bemerkt mit hinausnehmen können. Es wurde ermittelt, daß er fragen. Wenn diese wohlwollende Fürsorge der Hauswirthe strömte demselben eine Rauchwolfe und im nächsten Moment für ungefähr 500 M. gestohlene Wäsche an Bekannte verlauft Der Brand, der vermuthlich durch hatte. Das Schöffengericht, dem Grabowski gestern aus der noch ausgedehnt wird, bleibt den Miethern nur übrig, alle ge- schlug eine Flamme empor. druckten Formulare abzulehnen und handschriftliche Verträge zu elektrischen Strom hervorgerufen, konnte nun mit leichter Mühe Untersuchungshaft vorgeführt wurde, verurtheilte ihn zu einem druckten Formulare abzulehnen und handschriftliche Verträge zu noch vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht werden. Würde der Jahre Gefängniß und zweijährigem Ehrverlust. unterzeichnen. Schrank nicht durch Zufall am Vormittage geöffnet worden sein, Um eine Ausschreitung auf der Pferdebahn handelte es fo wäre der Brand kaum vor dem Abend zum Ausbruch gekommen sich in der Anklage wegen Beleidigung und Bedrohung, welche und hätte dann bei der reichlichen Nahrung in der Chemiehalle den Biehtreiber Ostar Aße vor die 129. Abtheilung des größere Ausdehnung angenommen. Er hatte auf dem Verdeck des
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Vier große Lindenbäume sind der Straßenregulirung bei der neuen evangelischen Garnisonkirche zum Opfer gefallen. Der Kirche wegen wird auch das Geleise der Pferdebahn in der Blücherstraße verlegt. Es wird im Bogen von der Hasenhaide Moltenmarkt- Lichtenberg. Ein schwerer Unfall ereignete sich gestern Vormittag in Schöffengerichts führte. Am 28. April benutte Aße die Strede aus um die Kirche herumgeführt, hält sich noch eine Strecke weit der Ausstellung. Beim Verladen von Gis fiel dem bei den Wagens Plaz genommen. Als der Kontrolleur den Angeklagten an der der Kirche abgewandten Seite der Blücherstraße und Dranienburger Eiswerken beschäftigten Arbeiter Paul Jörge, um Vorzeigung des Fahrscheins ersuchte, brachte dieser einen geht erst dann wieder nach deren Mitte über. Berlin ist arm genug an schönen Bäumen. Die vier Linden aus der Beusselstr. 49, ein Eiseimer so unglücklich auf die Beine, falschen, längst benußten Bettel hervor. Der Beamte machte ihn hätten wahrlich mehr Pietät verdient. Als der große Ingenieur daß er sich den Bruch beider unterschenkel zuzog. auf den Frrthum aufmerksam und bat um den richtigen Schein. Nach Anlegung eines Schienenverbandes in der Sanitätswache Nun wurde der Fahrgast ungemüthlich, er erklärte, daß Stephenfon in England eine Eisenbahn zu traciven hatte, hat er wurde der Berlegte mittels Krankenwagens der Unfallstation nach er nicht weiter belästigt sein wollte und drohte, daß er sonst fie eines Baumes wegen verlegt. Freilich:" Natur und Kunst, dem Krankenhaus Moabit überführt. Auch zwei Verfein Messer ziehen oder den Beamten vom Wagen werfen würde. das schickt sich nicht für Chriften!" stauchungen sind unter den gestrigen, sonst durchweg Es tam zu einem häßlichen Auftritt, mit Hilfe anderer Personen Die Unterhaltungspflicht des Maybachufers liegt der leichteren Unfällen zu verzeichnen. Eine Arbeiterin bei Adlon wurde der Angeklagte trok heftiger Gegenwehr vom Wagen Stadtgemeinde Berlin ob. Die Gemeinde Rixdorf, zu deren Ge- u. Dressel zog sich eine Verstauchung der linken Hand und heruntergezerrt und nach der Wache gebracht. Im Termin entbiet das Maybachufer gehört, hatte daher vor einiger Zeit die ein Angestellter in der Maschinenfabrik von Sielaff eine schuldigte er sich mit Angetrunkenheit. Das Gericht verurtheilte Stadtgemeinde erfucht, den jetzt chauffirten Theil zwischen Verstauchung des rechten Kniegelenks zu. Beide wurden nach ihn zu einer Geldstrafe von 30 m. Rottbuser Brücke und Schinkestraße straßenmäßig pflastern zu Anlegung von Nothverbänden nach ihren Wohnungen entlassen. Auf eine krankhafte, unwiderstehliche Neigung wollte laffen. Die Stadt Berlin hat dies jetzt rundweg abgelehnt. Die Sanitätswache behandelte in der letztverflossenen der frühere Student der technischen Hochschule zu Charlotten Mit Rücksicht auf die Uebelſtände, welche am Maybachufer in- Woche( vom 20. bis 26. Juli) 150 Fälle. In der Unfall- burg, Friedrich Feierabend die Straftaten zurückgeführt folge der chauffeemäßigen Befestigung der Straße herrschen, wird station famen während desselben Zeitraumes 86 Fälle zur wissen, welche ihn gestern vor die dritte Straffammer des Landdie Gemeinde Rigdorf die Stadt Berlin jetzt im Klagewege zur Behandlung. Die weiblichen Patienten, die in dieser Woche gerichts II führten. Vor einiger Zeit durchlief die Zeitungen bie Erfüllung ihrer Pflicht zwingen. ganz besonders start vertreten waren, hatten hauptsächlich wegen Nachricht, daß Feierabend wegen Verstoßes gegen die gute Sitte Für den Postverkehr mit Italien . Vom 1. August ab Magenkrankheiten, Ohnmachten und Zahnschmerzen ärztliche durch unehrenhafte Handlungen von der Hochschule entfernt find ursprungszeugnisse für Post- Frachtstücke Hilfe in Anspruch nehmen müssen, während die männlichen worden sei. Diese Bergehen bestanden in fortgesetzten Dieb. aus Deutschland nach Italien nicht mehr erforderlich; vorwiegend wegen Knochenbrüche, Stich-, Riß- und Brandwunden stählen, die Feierabend gegen seine Studiengenoffen begangen die Begleitadresse wird als genügender Ausweis über den Behandlung suchten. hatte. In fast allen Fällen handelte es sich um Reißzenge Nach und von Treptow wurden in der Woche vom im Werthe die zwischen 30 und 50 Mart, Ursprung der Waare angesehen. der An18. Juli bis 24. Juli befördert: 1. Auf Eisenbahnen nach geflagte nach Schluß des Unterrichts aus den SchubIm Berliner Aquarium ist dieser Tage eine der größten Treptow 212 000, zurück 272 000. 2. Auf Straßenbahnen laden entwendet hatte, in welchen die Studenten ihre Maß- und Seltenheiten, die ein derartiges Institut im Binnenlande ben und Omnibus nach Treptow 134 651, zurück 134 868. 3. Auf Beichengeräthschaften aufbewahren. In einem Falle hatte er Naturfreunden zu zeigen vermag, eingetroffen. Sie besteht in Schiffen nach Treptow 20 324, zurüd 16 452. In Gaft geständlich einen Nachschlüssel benutzt. Eine frühere Wirthin zwei fnapp meterlangen, von gang merkwürdigen Lebewesen be- höfen und öffentlichen Fremdenlogis wurden beherbergt 20 392 bes Angeklagten hatte ihn außerdem wegen Körperverlegung ansetzten Hölzern, welche im Meere aufgefischt und über Helgo- höfen Fremde. gezeigt. Feierabend ist der Sohn eines Professors zu Thorn, er land hierher geschickt wurden, wo fie nun in den mittelsten der hat die technische Hochschule zu Charlottenburg feit etwa vor dem Seehundsteich belegenen Basaltbecken schwimmen. Die 4 Jahren besucht und ist dreimal in's Examen gegangen, aber Besayung bildet eine Kolonie von Thieren, die man auf den jedesmal mit einem Mißerfolge. Er gab an, daß er erften Blick für zweiflappige weißliche Muscheln, welche ver Eine eigenartige Vorgeschichte hat ein Lohn von seinem Vater Vater eine eine Unterstüßung bekommen hätte, mittelft je eines etwa fingerlangen Halms oder bleistiftdicen entschädigungsprozeß, den der Seger W. gegen den Buch- die nur bei größter Sparsamkeit zum Lebensunterhalt ausreichte, weichhäutigen und beweglichen Stiels an die Holzstücke sich an- bruckereibesitzer Haberland angestrengt hatte. Haberland, ein alter aber er habe nicht gestohlen, um daraus Vermögensvortheile zu geheftet haben, zu halten geneigt ist, bis man bei näherem Stammgaft des Gewerbegerichts, ift kein großer Freund von der sonst erzielen, sondern er habe alle die Reißzeuge und ZeichenBuschauen gewahrt, daß aus der spaltförmig geöffneten in Buchdruckereien üblichen Feiertagsbezahlung. Als vorsichtiger geräthschaften in seiner Wohnung aufgestapelt, weil er fie durchSchale stoßweise ein ein Büschel lange, gebogene, zierlich Arbeitsherr erließ er deshalb am Pfingstheiligabend ein Gefeß, aus nicht verwerthen fonnte. Nur in einem Falle habe er ein gegliederte, mit feinen Fäden besetzte und an kleine wonach mehrere seiner unter Kündigungsausschluß engagirten Reißzeug für 9 M. verkauft. Er habe schon gestohlen, so lange Ranken erinnernde Füße hervortritt, sich ausbreitet, wieder zurück- Arbeiter in dem Falle, daß sie auf Bezahlung des zweiten Feier- er zurüddenten tönne, auf der Hochschule habe er nicht, wie die tritt und das Spiel taktmäßig fortfebt. Daraus ersteht man, daß tages Anspruch erheben würden, sich als entlassen betrachten Anklage behaupte, in fieben, sondern mindestens in die durch das Spiel der Kankenfüße ihre in winzigen Jufuforien, follten. G3 wurde aber gnädigst den Leuten freigestellt, am 100 Fällen geftoblen, und wenn man ihn für einen gewöhnRäbertierchen 2c. bestehende Nahrung auffifchenden Enten- britten Feiertage sich zu erfundigen, ob etwas für sie zu thun sei. lichen Dieb halte, so verdiene er keine mildernde Ums muscheln" feine Muscheln sind, sie müssen vielmehr jenen Unter den hiervon Betroffenen befand sich der Setzer W., der stände, sondern gehöre ins Zuchthaus. Er fei das Opfer Krebsthieren zugezählt werden, die vor Abschluß ihres Entwic: denn auch thatsächlich am Pfingstdienstag weiter arbeiten durfte. einer verfehrten, zu strengen Erziehung. Schon die Natur habe lungsganges an schwimmenden oder feftliegenden Gegenständen des Meeres sich anheften und ihres Vermögens einer willfür- derselbe dann später entlassen wurde, dachte er:" Wie Du sich an ihm verfündigt, weil sie ihn mit einer Hafenscharte auf lichen Fortbewegung verfuftig gehen. Im übrigen wurden die mir, so ich Dir", und verklagte Haberland auf Gewährung einer die Welt tommen ließ, wodurch seine Sprechfähigkeit dermaßen lichen Fortbewegung verfuftig gehen. Im übrigen wurden die Lohnentschädigung mit der Begründung, daß durch seine beeinträchtigt werde, daß er nur schwer verständlich sei. VerBestände des Aquariums um neue und feltene Krebsthiere, Wiedereinstellung am neue und feltene Krebsthiere, dritten Pfingsttage nach der Ent bittert von Jugend auf, sei dazu noch das schreckliche BeSchwämme, Tintenfische, Seesterne sowie Reptilien und Bögel laffung Sonnabend vorher ein neues Arbeits- wußtsein getommen, daß er mit der Krankheit der verhältniß begründet worden sei, für welches der frühere Kleptomanie behaftet sei. Daß er seiner Wirthin eine Müffen fremde Radfahrer in Berlin eine Fahr- Ausschluß der Kündigungsfrist reine Geltung mehr habe. Die törperliche Büchtigung babe angedeihen laffen, gebe farte haben? Fremde Radfahrer bedürfen bei nur furzem Rammer VIII des Gewerbegerichts, welcher Assessor Blankenstein gern zu, fie habe eine solche verdient. Dieferhalb müsse er Aufenthalt teiner Karte. Für sie genügt die Karte ihrer Heimath- vorsaß, erkannte indessen diese Auslegung der Thatsachen nicht verurtheilt werden, aber wegen der Diebstähle erwarte er feine behörde. als richtig an und wies den Kläger ab. Bei der in Frage Freisprechung. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten wohl Polizeibericht vom 27. Juli. Am Sonnabend Bor. fiehenden, ungemein furzen Unterbrechung der Arbeit beim Be- für einen überspannten mit sich selbst zerfallenen Menschen, aber mittag wurde vor dem Haufe Alexanderftr. 2 der 70 Jahre alte lagten müsse die Weiterbeschäftigung nach den Feiertagen als an die Krankheit der Kleptomanie glaube er nicht. Wenn der Handelsmann Johannes Grebing durch eine Droschte überfahren Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses zu Angeklagte selbst angebe, er habe hundertfach mehr gestohlen, als angenommen worden sei, so hätten die gestohlenen und am Unterleib erheblich gequetscht. Gegen Abend wurde den alten Bedingungen angesehen werden.. auf der Treppe des Hauses Große Hamburgerstraße 9 die dort Reichs- Versicherungsamt. Der Rutscher Stolle hatte beim Gegenstände auch bei ihm gefunden werden müffen, dies wohnende verehelichte Töpfer va von Collrepp, Transport einer Fuhre Sola, den er im Auftrage sei nicht geschehen und daraus der Schluß zu ziehen, daß der geb. Butschtowsti, mit einer Verlegung am Hinterkopfe feines Arbeitgebers zu besorgen hatte, das Malheur, in seiner Angeklagte sie verwerthet habe. Er beantrage gegen ihn eine tobt aufgefunden. Sie ist vermuthlich infolge eines Fehltritts Gesundheit schwer geschädigt zu werden. Er erhob dann bei der Gesammtstrafe von 2 Jahren und 1 Monatefängniß. - von der steilen Treppe gefallen. Abends stürzte Fuhrwerts Berufsgenossenschaft Anspruch auf Gewährung einer Der Gerichtshof lonnte nicht zu einem Urtheil gelangen, sondern fich ber seit längerer Beit arbeitslose Rutscher Friedrich Unfallrente, wurde aber von derselben mit seinem Verlangen beschloß, den Angeklagten vom Gerichts- Phyfitus auf Gaintcerrain aus dem Fenster feiner im zweiten Stock zurückgewiesen, Die Trägerin der Versicherung" hatte seinen Geisteszustand untersuchen au laffen.
vermehrt.
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Soziale Rechtspflege.
vom
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