Rechtsanarchie eingerissen, die praktisch das Ende des Rechtsstaates bedeutet.
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Landtag am 15. Juni.
Noch keine Wahl des Ministerpräsidenten.
notverordnung und der nationalsozialistische Amnestiegesetzentwurf. Ein deutschnationaler Antrag, auf die Tagesordnung der nächsten Sigung auch die Wahl des Ministerpräsidenten zu setzen, wurde gegen die Antragsteller und das Zentrum abgelehnt. Der Landtag wird voraussichtlich nur am 15. und 16. Juni tagen.
Das soeben im Rechtsausschuß des Preußischen Landtags von Nationalsozialisten und Deutschnationalen- mit Hilfe der tommunistischen Stimmen durchgebrachte Amnestie= gesez ist ein Musterbeispiel dieser Rechtsanarchie. Zunächst gewährt diese Amnestie für alle aus politischen Motiven begangenen Straftaten unterschiedslos völlige StrafDer Ueltestenral des Preußischen Landtags befchloß am Freitag, freiheit. Ob einer wegen Beleidigung zu 100 Mark Geld die nächste Sigung des Landtags am Mittwoch, dem ftrafe, ob er wegen Totschlags zu 15 Jahren 3 uchthaus 15. Juni, stattfinden zu lassen. Auf die Tagesordnung werden verurteilt worden ist von der einen wie von der angejetzt die Anträge auf Aufhebung der preußischen beren Strafe braucht er nichts zu verbüßen. Gleich gültig ist auch die Art, in der das Verbrechen begangen wurde. Mag der Täter z. B. besondere Grausamteit und Roh heit bei der Tötung eines Menschen an den Tag gelegt haben, danach darf nicht gefragt werden! Die Nazibande, die in Bantau den Landarbeiter Bassy in Gegenwart seiner Gnade flehenden Frau tottrampelte und die wehrlose Frau noch verhöhnte und mißhandelte, es geschieht ihnen nichts. Dabei besteht keinerlei Aussicht, daß etwa infolge dieser Amnestie die politischen Verbrechen verschwinden oder abnehmen werden. Das ist auch gar nicht die Absicht der Urheber. Die Regierung stellt fest, daß in den letzten anderthalb Jahren in Preußen 90 Fälle von politischem Totschlag vorgekommen sind, davon allein 40 Fälle in den legten fünf Monaten. Also eine gewaltige Zunahme gerade in allerjüngster Zeit! Die Amnestieväter lächeln hierzu und halten nicht einmal eine Antwort für notwendig. Sie wollen gar nicht, daß nun etwa politische Befriedung einträte. Sie wollen, daß die unerwartete Begnadigung von hundert und mehr politischen Totschlägern möglichst vielen ihrer Anhänger den Mut gibt, es in der gleichen Weise zu versuchen. Es wird ihnen nichts passieren! Findet wirklich noch ein Gericht den Mut, sie zu verurteilen, so fommt eben die nächste Amnestie!
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Man geht noch einen Schritt weiter auf diesem Wege: dieses vom Rechtsausschuß verabschiedete Amnestiegesez stellt fogar einen Amnestiewechsel auf die Zukunft aus. Es verheißt Straffreiheit für Taten, die noch gar nicht be gangen find. Das Amnestiegesez enthält tatsächlich die Klausel, daß es Straffreiheit gewährt für alle Taten,
die bis zum Tage des Infrafttretens des Gesetzes begangen worden sind.
Um in Kraft zu treten, muß das Gesez aber noch den Landtag in zwei Lesungen- sowie den Staats rat passieren. Das erfordert sicher einige Wochen. Inzwischen verheißen die Amnestieväter ihren Anhängern: Jezt fönnt ihr drauflos morden und wüten, es wird euch nichts passieren denn bis zum Tage des Inkrafttretens fallen alle Taten noch unter das Amnestiegeſetz." In einem Rechts- und Kulturstaat ist ein solches Versprechen völliger Mordfreiheit für die Zukunft noch nicht dagewesen. Im Rechtsstaat" der Nationalsozialisten und Deutschnationalen aber ist auch das möglich.
Gegenüber diefer Ungeheuerlichkeit will es fast menig befagen, wenn man in dieses Gesetz auch gleich ein paar Ver= fassungswidrigkeiten mit aufgenommen hat. Die Anwendung des Gesetzes liegt den ordentlichen Gerichten ob. Die Gerichte haben nachzuprüfen, ob der Wortlaut des Amnestiegesetzes auf den jeweils vorliegenden Fall zutrifft. Trotzdem setzen die Amnestieväter einen Parlamentsausschuß ein, in dem eine Mehrheit von Nazis und Sozis befugt fein soll, die richterlichen Entscheidungen einfach aufzuheben bzw. abzu ändern. Ein glatter Verstoß gegen die Reichsverfassung, die feine Eingriffe des Parlaments in die richterliche Tätigkeit gestattet. Aber selbst wenn man hier ein gnadenmäßiges Ermessen für vorliegend ansehen würde, so würde dieser Ausschuß einen Verstoß gegen die preußische Verfassung darstellen, nach der die Einstellung schwebender Verfahren nur auf Grund eines besonderen Gesetzes durch die Staatsregierung erfolgen Pann.
Die Kozi - Nazimehrheit aber hat sich bei diesem Gesetz um Rechtsfragen überhaupt nicht gekümmert. Das ungewohnte Machtgefühl, der Rausch des neuen Bewußtseins ,, Wir sind jezt die Mehrheit" hatte sie trunten gemacht. Sic volo, sic jubeo,... fo will ich, so befehle ich", das war für die Mehrheit das Motto ihres Handelns. Bei den Nazis fonnte man diesen Rausch verstehen, handelte es sich für sie doch um die Festigung und Legalisierung ihres Terrors. Die Kommunisten aber, fie waren wieder einmal die blinden Wegbereiter des Faschismus. Im Lande werden Gewerkschaftshäuser von Nazihorden demoliert, Bersammlungen der Arbeiter auseinander geprügelt, die organisierten Bandarbeiter und Funktionäre in den Dörfern und fleinen Städten werden bei Nacht überfallen und sind vielfach ihres Lebens nicht sicher. Derweil deklamieren die Kommunisten von Einheitsfront", während sie praktisch in Einheitsfront mit dem Faschis. mus dessen Mörder und Henkerstnechte be= gnadigen!
Gewiß hätte die Sozialdemokratie den in den Gefängniffen sigenden Parteigenossen und Reichsbannerkameraden, die wegen Schlägereien, meist nur in Abwehr faschistischer Angriffe, zu harten Strafen verurteilt worden sind, gern ge= holfen. Sie hat dies auch durch einen Antrag versucht, der ausdrücklich die zum Schuße der Republik tätlich Gewordenen begnadigen wollte. Das wurde abgelehnt- auch von den Rommunisten! Aber die Begnadigung ihrer Anhänger dadurch zu erkaufen, daß sie dem Faschismus unbegrenzte Mord- und Messerfreiheit gewährte, dazu konnte die Sozialdemokratie ihre Hand nicht bieten. Sie fonnte nicht um der Beseitigung einiger noch so ungerechter Urteile willen einer restlosen Vernichtung der Rechtssicher heit zustimmen. Was nugt es denn, wenn für zwanzig aus dem Gefängnis befreite Parteigenossen hundert andere traffrei ermordet oder entzweigeschlagen
werden!
Denn so sieht die von den Faschisten mit Hilfe der Kommunisten geschaffene Rechtslage aus. Es tann zwar noch einen Strich durch die Rechnung geben, falls der Staatsrat gegen dies die Rechtssicherheit vernichtende Gesetz Einspruch erheben sollte. Aber dies würde keinesfalls der Absicht der Amnestieräter entsprechen.
Angesichts einer so gewissenlos handelnden Parlamentsmehrheit ist die Frage, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben, schwerlich zu bejahen. Bon Interesse ist allerdings die Frage, ob die Herren Juristen, die Profefforen und Dottoren aller Grade, die sich vor vier Jahren wegen ein paar harmloser Einzelbegnadigungen so über alle Maßen entrüfteten, jegt ein Wort der Abwehr gegen die völlige Auflösung des Rechtes finden werden. Wir glauben es nicht. Als por einer Woche die Nazis im Preu Bischen Landtag den tollsten Rechtsunfug verübten, als der Nazi- Anwalt Freisler vom Landtag verlangte, daß er
abschnitts vom 15 und 16. Juni nochmals darüber schlüssig werden, ob die Wohl des Ministerpräsidenten am 22 Juni auf die Tagesordnung zu sehen sei.
Kerri für die Barone.
Ein Brief an den stellvertretenden Ministerpräsidenten. lamentsgeschichte bereichert, indem er einen Bresse empfang ver Der preußische Landtagspräsident Kerrl hat die deutsche Par anstaltete, was bisher wohl noch kein deutscher Parlamentspräsident Im Berlauf der Sigung ersuchten Sozialdemokraten und Zen- gemacht hat. Am frühen Freitagnachmittag teilte Herr Kerrl , noch frum, in Anbetracht der Hessenwahlen von einer Tagung vor dem vor der Sigung des Aeltestenrates mit, daß er an den stellver21. Juni abzusehen. Dem wurde jedoch nicht entsprochen. tretenden preußischen Ministerpäsidenten Hirtsiefer einen Brief geAbg. Steger( 3.) erklärte es deshalb für einen Bruch schrieben habe. Darin sekundiert Herr Kerri dem Herrn allen früheren herkommens, daß man auf die Wünsche von Papen, indem er diesem das Recht zuspricht, sich direkt an zweier großer Fraktionen, zur Hessenwahl frei zu haben, keine den Landtagspräsidenten zu wenden. Hatte der Reichskanzler an die Rücksicht genommen hätte. Auch der Briefwechsel zwischen dem preußische Staatsregierung geschrieben, so sagt Herr Kerri, so würde Reichskanzler und dem Landtagspräsidenten sei ein Bruch mit allen dieser nur geschäftsführenden Regierung nicht einmal das Recht früher sorgfältig beobachteten Formen. Gegenüber Bayern würde zur Uebermittlung dieses Schreibens zuerfannt der Herr Reichskanzler wahrscheinlich anders verfahren sein. worden sein. Er aber, der Landtagspräsident, sei vollkommen Abg. Heilmann( Soz.) erklärte, in dem Schreiben des Land- berechtigt, einen solchen Kanzlerbrief zu empfangen, denn die Mitagspräsidenten an den stellvertretenden Ministerpräsidenten Hirt- nisterpräsidentenwahl sei ein Art der Legislative , und diese vertrete fiefer die Bemerkung über den Ministerpräsidenten Braun völlig er, der Landtagspräsident. Außerdem ersucht er Herrn Hirtſiefer , ihm unverständlich zu finden. Ministerpräsident Braun sei in doch den Aufenthalt des preußischen Ministerpräsi Berlin und habe einen Urlaub als Abgeordneter weder erbeten denten anzugeben, da der Landtagspräsident beabsichtige, den noch angetreten. Offenbar sei der Präsident Kerrl durch die Lektüre Dreierausschuß einzuberufen. Dieser Verkündung fügte Herr Kerrl Don Zeitungen zu der irrigen Auffassung gekommen, daß der dann hinzu, Otto Braun brauche als Landtagsabgeordneter zu einem Ministerpräsident sich zum Zwecke der Erholung ins Ausland be- längeren als achttätigen Urlaub die Genehmigung des Hauses. geben hätte. Herr Kerri hätte es aber so leicht, Otto Brauns Berliner Wohnung anzurufen, die im Landtagsverzeichnis steht, um den Aufenthalt des Ministerpäsidenten zu erfahren, der in Berlin in seiner Wohnung ist! Die Absicht, der Nazipresseheße Stoff zu gehen, war ganz offensichtlich.
Präsident Kerri erwiderte, er habe allerdings in der Presse aller Richtungen gelesen. daß der Ministerpräsident Braun einen Urlaub angetreten hätte und habe nicht gewußt, daß Braun in Berlin sei..
Abg. Leinert( Soz.) wies den Präsidenten darauf hin, daß ein Beschluß des Landtags bestünde, wonach keine Stelle des Landtags das Recht habe, in direkten Verkehr mit der Reichs regierung zu treten. Aller Verkehr mit der Reichsregierung habe nach diesem Beschluß über die preußische Regierung 3u gehen.
Nach einer längeren Aussprache über die Grenzen der Pflichten der Miniſter in bezug auf ihr Erscheinen vor dem Landtag schloß Brä fident Kerri die Aeltestenratssigung mit der Bemerkung, daß er auch nach der Aussprache an dem von ihm eingenommenen Standpunkt in allen Punkten festhalten müsse, wozu Abg. Koenen ( Romm.) bemerkte, er sei aber mit diesem Standpunkt bezüglich des Reichskanzlers v. Bapen in der Minderheit. Der Aeltestenausschuß wird sich bei Beginn des kurzen Tagungs
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Der Landtagspräsident Rerrl hat sich in die Differenzen zwischen der preußischen Regierung und dem Kabinett der Barone über den Brief Papens an Kerrl eingemischt. Er hat die Partet der Barone genommen felbstverständlich. Er hat staatsrechtliche Deduktionen verzapft, die von grandioser Unkenntnis der Verfassung zeugen, er hat sich gebärdet, als sei er der Souverän Preußens. Diese privaten Deduktionen sind ohne Gewicht. Wesent lich ist folgendes: Herr Kerri hat sie vor Journalisten gegeben, er hat dazu auch ausländische Journalisten geladen. Der Nationalsozialist Kerr bemüht sich also, diese rein innerpolitische Streitfrage, feine unbegründeten Angriffe auf die verfaffungsmäßige Regierung in Preußen vor dem Forum des Auslandes
vorzutragen. Man nennt das: national. Herr Kerri hat dies von Herrn Hitler gelernt.
Schmutzige Bolfsverhehung.
des Freistaates Preußen untersagt
Ein schamloser Antrag der Nazis.- Nach fünf Minuten zurückgezogen. Die nationalsozialistische Landtagsfraktion hat gestern im| Ministern des Rabinetts Braun das Berlassen Landtag einen Antrag eingebracht, den mir weiter unten im Wortlaut abdrucken. Wortlaut abdrucken. Der Antrag purde gleichzeitig den Nachrichtenbüros übergeben. Nach fürzester 3eit wurde er wieder zurüdgezogen, und die Nachrichtenbüros wurden beschworen, ihn nicht zu verbreiten. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Aus der Presse ist zu sehen, daß der geschäftsführende Minister präsident in Preußen, Herr Otto Braun , der sein Erscheinen vor dem Landtag abgelehnt hat, Breußen verlassen hat und auf unbestimmte Zeit mit unbekanntem Ziele abgefahren ist. Diese Flucht aus der Verantwortung hat schwerste Beunrubi gung in weiten Kreisen der Bevölkerung erregt, zumal nach weiteren Pressemeldungen auch andere sozialdemokratische Mitglieder des Kabinetts ihren Wohnfig in Berlin verlassen wollen. Der Landtag wolle daher beschließen:
1. Bis zur Klärung der Neubildung der Regierung und bis zur Untersuchung der Zustände der preußischen Staatsverwaltung und der preußischen Finanzen wird den geschäftsführenden
2. Sämtliche geschäftsführenden Minister des Kabinetts Braun haben sich dem Landtag jederzeit zur Berantwortung zur Ver fügung zu halten."
Dieser Antrag ist das schmutzigste und gewiffenloseste an Boltsbetrug und Bolfsverhegung, das jemals von den Nationalsozialisten geleistet worden ist! In der Tatsache, daß die Nationalsozialisten diesen Antrag nach fünf Minuten zurückgezogen haben, liegt das Eingeständnis, daß sie sich felbft feiner Schmugigkeit und Verlogenheit bewußt sind.
Im übrigen sind die Voraussetzungen, von denen er aus geht, aufgelegter Schwindel. Otto Braun ist in Berlin und er wie alle Minister seines Kabinetts haben keinerlei Verantwortung für die preußische Staatsverwaltung und die preußischen Finanzen, die zu den geordnetsten in Reiche zählen, zu scheuen.
Straffreiheit im voraus.
Was Nazis und Kozis im Ausschuß des Preußentandtages beschließen.
Jm Rechtsausschuß des Preußischen Land tags wurde am Freitag mit den Stimmen der Rechten und der Kommunisten ein Antrag auf Freilassung der Bombenleger um Claus Heim angenommen. Ausgenommen von diesem Antrag ist der Bombenleger Volt, gegen dessen Haftenllaffung die Kommunisten flimmten.
munistischer Antrag auf Amnestiegewährung für alle Verbrechen Außerdem fam in der Sigung des Rechtsausschusses ein fomund Vergehen aus§ 218 zur Verhandlung. Namens der Sozial
demokratie erklärte Frau Abg. Kröger, daß die Sozialdemofratie fich grundsätzlich für die Begnadigung der Frauen einfege, die sich gegen den§ 218 vergangen haben, aber nicht für die gewerbsmäßigen Kurpfuscher und Abtreiber, die der kommunistische Antrag mit umfaffe. Die Sozialdemokratie hatte deshalb einen An
trag gestellt, die letzteren aus dem Amnestiegesetz herauszulassen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, wodurch es der Sozialdemokratie unmöglich gemacht wurde, für das Gesetz zu stimmen. Es verfiel gegen die Stimmen der Antragsteller der Ablehnung.
Es folgte die zweite Lesung des am Donnerstag beschlossenen Umneftiegefehes. Namens der Regierung hob Ministerial
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furzerhand in eine schwebende Gerichtsverhandlung eingreifen follte, als Herr Kube neunzig Prozent aller Staatsanwälte mit dem 3 uchthaus bedrohte, da blieb die ganze Juristenwelt still. Das angebliche Paladium" der Unabhängigkeit der Rechtspflege findet teine Verteidiger mehr, seitdem es zum erstenmal in der Geschichte der Republit ernsthaft bedroht ist allerdings von rechts her! Sollten die Herren, nach deren Ansicht die Strafjuftiz zur Dirne der Politik" ge worden ist, inzwischen selber zu stummen Knechten der Diktatur geworden sein?!
direktor Huber noch einmal die schweren Bedenken hervor, die dagegen befiehen, die Amnestie auf alle Verbrechen bis zum Tage des Inkrafttretens zu erstrecken. Dadurch werde ein Freibrief auf fünftige noch zu begehende Verbrechen ausgestellt. Bis zum Tage des Inkrafttretens des Gesetzes werde jeder Politiker vogelfrei sein, denn der Täter werde damit rechnen können, daß seine Tat noch unter das Amnestiegelek falle.
Leben von der Omnestie auszunehmen. wurde wiederum eingebracht Der Antrag des Zentrums, menigstens die Berbrechen gegen das und wiederum von der Koalition Kozi - Nazi mit Zuzug der Deutschnationalen abgelehnt.
Der von der Sozialdemokratie gestellte Antrag auf Erlaß einer Amnestie für wirtschaftliche Notdelikte, der am Donnerstag in der ersten Lesung angenommen worden war, verfiel in der zweiten Lesung der Ablehnung. Das Zentrum ftimmte diesmal dagegen, angeblich infolge eines Berfehens. Der Antrag wird im Plenum von neuem gestellt werden. Die Nationalsozialistische ,, Arbeiterpartei" ftimmte unentwegt gegen die Begnadigung armer Leute, die aus Not geringfügige Bergehen begangen haben. Das hielt jedoch die Kommunisten nicht ab, ihrerseits nach wie vor für die Begnadigung der nationalfozialistischen Arbeitermörder zu stimmen.
Das interessante Ergebnis dieser Gesetzemacherei ist jedenfalls, daß nun nicht mehr nur Amnestien für die Bergangen heit, sondern auch schon Amnestien für die Zukunft, für noch zu be. gehende Straftaten geschaffen werden Das ist das Ende jeden Rechts. Draußen im Lande überfallen die Nazihorden Gewert schaftshäuser, Parteilokale, Reichsbannerkameraden. Die Kommu nisten schwägen von Einheitsfront, aber im Landtag bewilligen sie dem faschistischen Banditentum Straffreiheit im poraus!