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Arbeiterschaft der verschiedenen Nationalitäten voraussichtlich für den sozialdemokratischen Kandidaten geeint stimmen wird. Nächstens sollen Versammlungen im Görz  'schen und im südlichen Istrien   abgehalten werden. Die sozialistische Partei ist die einzige, welche bis jetzt die Agitation für die Reichraths- Wahlen in Triest  

betreibt.

Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

Genosse Fein vom übecker Boltsboten", der wegen Preßvergehen zu 11/2 Jahren Gefängniß verurtheilt und gleich in Haft genommen wurde, ist gegen Hinterlegung von 5000 M. Raution vorläufig auf freien Fuß gesetzt worden.

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des letzten Streits ausgearbeiteten Spezialtarif nicht mehr ein­hält. Es sind Abzüge von 50 Pf. bis 2 M. an einzelnen Stücken vorgenommen worden.

Badischen Presse" die Gehilfen durch Arbeitsniederlegung Aus Karlsruhe   wird berichtet, daß in der Druckerei der Aus Karlsruhe   wird berichtet, daß in der Druckerei der Die Anerkennung des neuen Tarifs durchgesetzt haben.

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Der Streik der Gerber in Mailand   ist beendigt. Der größte Theil der Forderungen wurde bewilligt.

Soziales.

Gerichts- Beitung.

ge=

Was die militärische Disziplin erschüttern kann. Eine zugezogen, welche gestern vor der dritten Ferienſtrafkammer des unüberlegte Aeußerung hat dem 19 jährigen Hausdiener Emil Neugebauer eine Anflage gegen§ 112 des Strafgesetzbuches Landgerichts I gegen ihn verhandelt wurde. Nach dem nannten Paragraphen wird derjenige mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft, der eine Person des Soldatenstandes auffordert oder anreizt, dem Befehle des Oberen nicht Gehorsam zu leiften. Dem an und für sich Die Thüringer Tribüne" vom 28. Mai d. J. brachte harmlosen Vorgange liegt folgender Sachverhalt zu grunde: einen Artikel, der sich mit der Magdeburger   Staatsanwaltschaft beschäftigte. Es wurden die Fälle angeführt, wo jene Behörde Bu gunsten des Achtuhr Ladenschlusses wurden am die Lieferung für das Eisenbahn- Regiment hat. Am Vormittage Der Angeklagte steht in den Diensten eines Bierverlegers, welcher die Gesuche auf Haftentlassung der Genossen Harbaum und Peus Mittwoch in Hamburg   drei große Volksversammlungen in des 9. Juni d. J. war der Angeklagte im Begriff, mit seinem abgelehnt und den gleichzeitigen Strafantritt der Rehle'schen Ehe- Tütge's Etablissement, im Barmbecker Kafino und in Ghler's Wagen auf den Kasernenhof des genannten Regiments zu fahren. leute angeordnet hätte. In dem Artikel war gesagt, die Magdeburger   Vereinslokal abgehalten, wo die Parteigenossen Moltenbuhr. Er mußte vor dem Thorwege eine furze Zeit halten, weil gerade Staatsanwaltschaft stehe auf gleicher Stufe mit der Erfurter  . Bersammlungen wurde beschlossen, folgende Resolution dem fehrte. Der Offizier rief den Soldaten das Kommando Rich. H. Förster und E. Fischer das Referat hatten. In allen der Lieutenant Malbrandt mit einer Abtheilung Soldaten zurück­Die Staatsanwälte Maisier Magdeburg und Lorenz­Erfurt ftellten Strafantrag wegen Beleidigung und der verant- Reichstanzler zu überweisen: Die Erhebungen der Reichskommission für Arbeiterstatistik liche Aeußerung gethan haben soll: Das brauchen wir uns nicht tung halten!" zu, worauf der Angeklagte die etwas unverständ­wortliche Redakteur Wiertelarz ist jetzt vom Erfurter Land- über die Arbeitszeit im Handelsgewerbe haben die Noth. gericht zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. -Das Städtchen Eilenburg   in der Proving Sachsen wendigkeit eines schleunigen gefeglichen Eingefallen zu laffen!" Der Lieutenant befahl zunächst dem Haus­diener ,,, das M zu halten" und ließ dann seine Persönlich­hat nun auch seinen neuesten Kurs" bescheert bekommen. Der schreitens zum Schuße der Angestellten ergeben. feit feststellen. Im Termine behauptete der Angeklagte, daß er zu Der Vorschlag der Reichskommission, alle Ladengeschäfte seinem Pferde gesprochen habe, eine Angabe, die der Staatsanwalt 4 Vergnügungen ab, die immer in bester Ordnung verlaufen abends 8 Uhr zu schließen, ist das Mindest ma ß dessen, was für eine alberne Ausrede" hielt. Der Staatsanwalt hielt das find, wie fich das für fich das für Festlichkeiten sozialdemokratischer zur Abstellung der schlimmsten Mißstände nöthig ist. Berhalten des Angeklagten für geeignet, die militärische Arbeiter von selbst versteht. Am vorigen Sonntag wollte Der gefeßliche Achtuhrschluß ist jedoch für alle kauf- Disziplin zu erschüttern, es sei eine energische männischen Betriebe ohne Unterschied einzuführen, da Strafe geboten, um ihn und seine Gesinnungs­übliche Sommerfest feiern, das aus Konzert, Verloosungsspielen und Ball bestehen sollte. Diesmal die Arbeitszeit der Angestellten in Engros- und Fabritgeschäften hat aber die Polizei die aubniß dazu verweigert, weil wegen vielfach der Arbeitszeit der Ladengehilfen gleich kommt oder genossen() vor einer Wiederholung derartiger Reden abzu­der politischen Tendenz des Vereins das Fest als Bersammlung sie noch übertrifft. Das tonsumirende Publikum ist im schrecken. Er beantrage gegen denselben eine Gefängnißftrafe von sechs Monaten. Der Gerichtshof hielt nicht für er­Fortschritts und der im Sinne von§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes zu betrachten Intereffe Humanität ver= wäre, an welches Frauen und Kinder nicht theilnehmen dürften. der Handelsangestellten anzupassen, und wird sich ebenso schnell vorlag, da der betreffende Truppentheil das Kommando seines den Einkauf seiner Bedürfnisse der Arbeitszeit wiesen, daß ein Vergehen gegen§ 112 des Strafgesetzbuches wie bei der Sonntagsruhe auch an den früheren Schluß der Georgesetzten bereits ausgeführt hatte, als der Angeklagte die beanstandete Aeußerung that. Dagegen liege grober Unfug schäfte in der Woche gewöhnen. vor, der mit einer Haftstrafe von zwei Wochen geahndet worden sei.

dortige Allgemeine Arbeiterverein hielt feit 1890 jährlich 3 bis

er nun das

Gewerkschaftliches.

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pflichtet,

des

Die heutige öffentliche Volksversammlung weist die Be­Achtung, Lederarbeiter( Portefeniller)! Alle Kollegen hauptung der Gegner des Arbeiterschutes, das Publikum sei werden ersucht, in folgenden Geschäften bis auf weiteres nicht gegen den Achtuhr- Schluß, entschieden zurück, erklärt zu arbeiten: H. Adam, Prinzenstr. 33; R. Rrasemann, fich vielmehr mit den für die Verkürzung der Arbeitszeit kämpfenden Melchiorstraße 7; Heymann u. Co., Dresdenerstraße 82/83; Handelsangestellten solidarisch und verspricht, dieselben moralisch J. Sommer, Reichenbergerstr. 181; Bornemann, Schmid- und materiell zu unterstützen." straße 15, 2oth u. Weinland, Dresdenerstr. 88/89; Eichler, Sebastianstr. 6. Die Lohnkommission.

Die Bauarbeiter von Nixdorf und Britz   werden darauf aufmerksam gemacht, daß der Verband der Bauarbeiter und Berufsgenossen Deutschlands  , Bahlstelle Rixdorf- Briz. jeden Sonntag nach dem 15. des Monats von vormittags 11 Uhr ab im Lokal von Oskar Lindemann, Hermann- und Steinmetz­straßen Ede, Versammlungen abhält. Angesichts des festen Busammen. schlusses des Unternehmerthums ist es noch mehr als sonst nöthig, daß fich jeder Arbeiter seiner Fachorganisation anschließt. Von den weit über 200 Mann zählenden Bauarbeitern in Rigdorf und Briz gehören aber erst 37 dem Verbande an. Möge deshalb jeder organifirte Arbeiter kräftig mit dahin wirken, daß die in­differenten Bauarbeiter von Rixdorf und Briß die erwähnten Versammlungen besuchen.

Die größeren Konfektionsfirmen 3Zwickaus i. S. einigten fich auf fofortige Einführung des Ladenschusses um 8 Uhr abends. So melden die Leipziger Neuesten Nachrichten".

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Eine Revolvergeschichte, welche anfangs als versuchter Todtschlag gekennzeichnet wurde, beschäftigte gestern die 139. Ab­theilung des Schöffengerichts. Auf der Anklagebant befanden sich der Schlosser Friedrich Taube und der Arbeiter August Berna hrndt, der erstere der schweren Körperverletzung be­schuldigt. Am 13. April d. J. spielte sich auf der Treppe, die zur Wohnung des Angeklagten Bernahrndt im Hause Am Nordhafen 6 führt, ein böser Auftritt ab. B. hatte die Ehefrau Taube, welche Ueber die große Arbeitslosigkeit, die gegenwärtig unter ihren Mann verlassen hatte, als Wirthschafterin bei sich auf ben Textilarbeitern Gera's herrscht, berichteten wir genommen. An dem genannten Abende zwischen 7 und 8 Uhr schon. Die Reußische Tribüne" theilt jetzt näheres darüber mit. erschien Taube in dem von B. bewohnten Hause und tobte dort Nach einer von der Redaktion derselben aufgenommenen Statistit so lange, bis B. erschien. Nach kurzem Wortwechsel kam es der Webereien Gera's  , in der nur über 9 kleinere Fabriken An- Gegner einige Stufen hinuntergedrängt worden war, zog er einen zwischen beiden Männern zum Kampf. Als Taube von seinem gaben fehlen, standen von 7235 insgesammt vorhandenen Web- Revolver hervor und feuerte einen Schuß gegen Bernahrndt ab. fühlen 8853 still. An den im Gange befindlichen Webstühlen Das Geschoß traf diesen in die linke Wange. Er ergriff jetzt den Taube arbeiten zwei Drittel Männer und ein Drittel Frauen. und warf ihn die Treppe hinunter, wodurch diefer sich mehrere Unternehmer- Boykott. verein giebt den Wortlaut einer Eingabe an die dortigen Tuch- Anspruch nehmen. Im Verhandlungstermine nahm jeder für Der Aachener Schneidermeister- Rippenbrüche zuzog. Beide Werlegten mußten ärztliche Hilfe in fabriken bekannt, wonach der genannte Verein sich verpflichtet sich den Umstand der Nothwehr in Anspruch. Taube erklärte, Zur Aussperrung der Flensburger   Werftarbeiter wurde hat, fernerhin nicht mehr bei solchen Fabrikanten zu kaufen, die daß er ein in seiner Ehre getränkter Ghemann sei, der Mit­der Schleswig- Holsteinischen Volksztg." unterm 26. August be in Aachen   direkt oder indirekt Detailverkauf ihrer Fabrikate be- angeklagte Bernahrndt behauptete dagegen, daß er die Ehefrau richtet, daß die Schiffsbau- Gesellschaft gestern den Betrieb wieder treiben. Der Schneidermeisterverein glaubt sich durch diesen Taube nur aus Mitleid aufgenommen habe. Es wurde durch eröffnen wollte. Nach einer Mittheilung der Schiffsbau- Gesell- Detailverkauf, der zum theil auch von Angestellten der Tuch die Beweisaufnahme festgestellt, daß Taube seine Ehefrau schaft soll jeder Arbeiter nach Möglichkeit seine seitherige Beschäfti- fabriken, sowie vom Lager der betreffenden Fabriken aus ge- wiederholt mit einem Revolver bedroht hatte. Der Staatsanwalt gung wiedererhalten und zwar zum selben Lohn, der seither gezahlt schieht, schwer geschädigt und hat durch die Eingabe erreicht, daß hielt beide Angeschuldigten im Sinne der Anklage für schuldig worden ist. Der Schiffsbau- Direktor Bredsdorf hat die Zusicherung eine Anzahl Fabriken den Detailverkauf an Nichtangestellte auf- und beantragte gegen Zaube fünf Monate, gegen Bernabendt gegeben, daß diejenigen Arbeiter, welche am Freitag wieder die gegeben haben. Auch die Inhaber von Tuchwaarenläden wollen unter Bubilligung mildernder Umstände 14 Tage Gefängniß. Arbeit aufnehmen, dauernd befchäftigt und gegen Ausschreitungen sich der Eingabe anschließen. Der Bertheidiger des letzteren, Rechtsanwalt Bunge, plädirte für ber Sozialdemokraten geschüßt werben wärden. Ein solcher Was sagen denn die Herren vom Reichsgericht zu diesem dessen Freisprechung, da Nathwehr vorliege. Der Gerichtshof Schuh wird den Arbeitern nicht allein seitens der Schiffsbau- Boykott? erkannte nach dem Antrage des Staatsanwalts. Gesellschaft, sondern auch seitens der Polizewerwaltung zu theil Ueber die Arbeitsverhältnisse im Schuhmacher- Gewerbe werden." Das blöde Gerede von Ausschreitungen der Frankfurts   a. M. hat die volkswirthschaftliche Sektion des Der Fall, daß prügelnde Polizisten als Angeklagte Sozialdemokraten" kann an einer Verwaltung nicht wundernehmen, bortigen Freien deutschen Hochstift eine Enquete vor Gericht standen, ereignete sich in Stettin  . Wegen Miß die ihr ganzes Personal auf die Straße fette, weil ein Theil veranstaltet. Dieser Tage faßte nun eine Bersammlung niffes durch Mißhandlung hatten fich vor der Ferienftraffammer handlung im Amte bezw. Erpressung eines Geständ deffelben den Stundenlohn auf ganze 30 Pf. erhöht haben wollte der Schuhmacher Frankfurts einstimmig eine des Landgerichts Stettin   die Polizeisergeanten eine Forderung so bescheidener Art, daß sie selbst von der Resolution, worin sie ihr lebhaftes Bedauern darüber bürgerlichen Presse als berechtigt anerkannt werden mußte. ausdrückte, daß die volkswirthschaftliche Sektion diese Richard Meier und Wilhelm Lorenz   aus Alt- Damm arretirte Meier den Arbeiter Rettner in Alt- Damm, weil er ge­nationalliberalen Bartei und Oberpräsident der Provinz Han- Weiter heißt es in der Resolution:" Die Versammlung hofft, bettelt haben sollte. Schon auf dem Wege nach dem Rath= Im Amtsbereiche des Herrn v. Bennigfen, Führers der Enquete bis heute noch nicht veröffentlicht hat. zu verantworten. Der Thatbestand ist folgender: Am 21. Mai d. J. nover, wird das Vereinsgesetz in nachgerade unverständlicher daß das den Schuhmachern gegebene Versprechen zur Einlösung hause erhielt der Arrestant von Meier zahlreiche Stöße und Weise ausgelegt. In der Hauptstadt der In der Hauptstadt der Proving, in gelangt." Hannover  , hatten die Buchbinder zu Sonnabend eine Man sollte meinen, daß sich die Resultate einer lokalen dadurch zu entrinnen, daß er in ein Bureau floh. Meier folgte Man sollte meinen, daß sich die Resultate einer lokalen Schläge; im Rathhause angelangt, fuchte Rettner feinem Beiniger öffentliche Versammlung der in den Buchbindereien beschäftigten Enquete allerdings etwas früher veröffentlichen lassen, als erst ihm und warf ihn zur Thür hinaus, so daß Rettner der Länge Personen einberufen, um über den Streit ihrer Stuttgarter   Fach- nach zirka vier Jahren. nach auf den Flur fürzte. Dann nahm der Polizeibeamte noch genoffen zu berathen. Als das Bureau gewählt war, wurde seinen Säbel und trieb seinen Gefangenen unter fortwährendem deffen Vorsitzender vom überwachenden Polizeibeamten auf­Schlagen über den Hof bis in die Arrestantenzelle. Kaum hatte gefordert, die Arbeiterinnen aus dem Saale   zi Rettner sich hier einige Minuten erholt, als Lorenz erschien und von weisen. Dieser weigerte sich mit dem Hinweis darauf, daß die Ver Ein gekündigter Arbeiter darf sich ohne Erlaubniß deß ihm verlangte, er sollte gestehen, wer die letzten Feuer in Altdamm fammlung eine öffentliche sei, und das veranlaßte den Polizei- Arbeitgebers oder seines Vertreters während der Geschäftsstunden angelegt habe. Rettner fonnte teine Auskunft geben und wurde beamten, die Versammlung für aufgelöst zu erklären, da sie ein nicht nach einer anderen Stellung umsehen. So hat die Kammer V dafür von Lorenz fortwährend mit Säbelhieben traktivt. Rettner politischer Verein" sei. des Gewerbegerichts entschieden. Der Technifer Sch., brachte die Sache zur Anzeige, und es wurde, wie die Ditfee­Nun brat' uns einer den Storch! Eine Fachversammlung, welchen sein Chef Labaschin gekündigt hatte, bat dessen Vertreter Beitung" mittheilt, Meier zu sechs Monaten Ge die sich mit einer reinen Fachangelegenheit beschäftigt, soll ein um die Erlaubniß, sich nach einer in der Zeitung ausgeschriebenen fängniß, Lorenz aber zu einem Jahre Zuchthaus politischer Verein sein! Ist das auch noch preußisches Vereins Stellung bemühen zu dürfen, wurde aber abschlägig beschieden verurtheilt. Von einer Verhängung von Ehrenstrafen wurde gefeß und wo bleibt§ 152 der Reichs Gewerbe Ordnung? Da er indeß großen Werth darauf legte, alsbald über sein Abstand genommen, weil den Beamten im übrigen von ihren Er stabilirt doch gerade in Beziehung auf die Erstrebung ferneres Fortkommen beruhigt zu sein, verließ er trotzdem das Vorgesetzten ein gutes Zeugniß ausgestellt wurde. Lorenz wurde befferer Arbeitsbedingungen die Freiheit der Koalition! Bureau zu dem erwähnten Zwecke. Der Chef bestrafte dies mit sofort nach Verkündigung des Urtheils verhaftet. Wir sind begierig zu wissen, nach welchen Rechtsgrundsäßen jetzt seiner sofortigen Entlassung, worauf Sch. beim Gewerbegericht in Hannover   die Gewerkschaftsbewegung behandelt wird. Wer hat Luft, sich beim Militär zu beschweren? In auf Gewährung einer Lohnentschädigung wegen unberechtigter der Bolts Zeitung" lesen wir: Bizefeldwebel H. der zweiten

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Aus=

Soziale Rechtspflege.

fortzugehen, dennoch thut.

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Ueber den Zigarrenmacherstreik in Geldern berichtet die Dr. Leo führte zur Begründung aus: Mit schwerem Herzen Kompagnie des in Erlangen   garnisonirenden 19. Infanterie­weisungen! Bwei Bigarrenarbeiter, Holländer, sollen fich habe der Gerichtshof die Frage, ob Kläger   plötzlich entlassen Mannschaft übermäßig anstrengte, erhielt drei Tage ges lästig" gemacht haben, sie wurden ansgewiesen. Da wir wußten, lassen der Arbeit vor und somit ein Grund zur Entlassung. was für ihn die schwerste Strafe ist. Der Soldat, welcher sich werden durfte, bejaht. Objektiv liege ein unbefugtes Verlinden Arrest, außerdem wurde ihm die Kapitulation entzogen, daß die beiden in Arbeit standen, erkundigten wir uns Der Gerichtshof könne jedoch nicht umhin, auszusprechen, daß es nach dem Grund des Läftigmachens". Wer beschreibt unser Er- eine Härte sei, jemandem die Erlaubniß zu verweigern, sich eine wegen dieser Behandlung beschwerte und in bezug auf die Ent­staunen, als wir hörten, daß einer der beiden etwas auf die Liste Stellung zu suchen, und ihn dann Knall und Fall zu entlassen, fernungen, auf welche die Mannschaft Laufschritt machen mußte, für die Streifenden gezeichnet, und der andere einem Wirthe Aus­unrichtige Angaben machte, erhielt drei Tage strengen kunft über die Art des Bezugs und über den Preis der Bolts- wenn er dies trotz des Berbotes, während der Geschäftsstunden Arrest! In der Hauptsache waren die Angaben richtig, sonst tribüne" ertheilt hat. Und wegen derartiger Sachen werden gänz wäre gegen den Feldwebel wohl nicht eingeschritten worden. lich unbescholtene Bürger, welche verheirathet sind, aus Akkordberechnung bei berechtigter Unterbrechung des gewiesen. D, du herrliche preußische Freiheit! Weiter Akkords. Der Mechaniker M., welcher von der Firma schreibt das genannte Arbeiterblatt: Bei Meenwesen 2. Löwe u. Komp. unter Ausschluß der Kündigungsfrist engagirt u. Komp., Nachf. W. Look, find sämmtliche Arbeiter worden war und bei derselben in Attord" beschäftigt wurde, Depelchen und lehte Nachrichten. gefündigt worden, weil sie nicht aus dem Verband austreten verließ die Arbeit bortselbst vor Fertigstellung eines Affords. Hamburg  , 28 Auguft.( W. T. B.) An dem Schaden bei wollten. Der Firma beabsichtigt wahrscheinlich, die Fabrik mit Lehr- Die Vollendung deffelben übertrug darauf die Firma einem anderen dem heutigen Brande auf Steinwärder, welcher die Höhe von lingen weiterzuführen, deren sie 10 beschäftigt. Bei Loof arbeitete auch Arbeiter und stellte dann M. nach Abzug dessen, was dieser Ar annähernd 3 Millionen Mark erreicht, partizipiren gegen an Lohn erhalten hatte, den der dritte Bevollmächtigte des Verbandes. Derselbe hatte einen beiter Rest der ver Kontrakt am 1. August 1896 mit Loot gemacht. Trotz dieses abredeten Affordsumme zur Verfügung. M. glaubte aber hier- 40 Versicherungs- Gesellschaften des In- und Auslandes. Der Kontrattes mußte er fofort die Fabrit verlassen, weil er der durch benachtheiligt zu sein und machte deshalb beim Gewerbe- Schaden an Gebäuden wird voraussichtlich 200 000 Mart nicht Aufwiegler" fei. Natürlich hat der Arbeiter Loot verklagt. Die gericht einen Anspruch auf Bezahlung von 40 Arbeitsstunden übersteigen. Die bisherigen polizeilichen Vernehmungen haben Polizei duldet auch nicht mehr, daß die Streifenden Boten an mit insgesammt 20 m. geltend. Die Kammer V unter dem eine Fahrlässigkeit nicht ergeben, es scheint vielmehr eine Selbst­der Bahn stehen, um Zuzug abzuhalten; ein Beamter erklärte, Vorsiz des Magistrats- Assessors Dr. Leo wies jedoch die Klage entzündung vorzuliegen. Rom  , 28. Auguft.( W. T. B.) Wie die Agenzia Stefani" daß er Befehl habe, unweigerlich jeden zu verhaften, der sich an mit folgender Begründung ab: Der Kläger   möge im Nachtheil meldet, entspricht die Nachricht des New- York Herald  ", daß der Bahn sehen lasse. Ueberhaupt würde auch Gendarmerie nach sein, indessen habe er den Schaden zu tragen, der aus Italien   au Brasilien   ein Ultimatum richtete, den Thatsachen bis der Fertigstellung des Affords durch einen zweiten Arbeiter an In Hamburg   versucht das Unternehmerthum die Stein. für ihn erwuchs, denn er felbft hätte ja den Schaden verschuldet. ieht nicht. Konftantinopel, 28. Auguft.( W. T. B.) In der Nacht arbeiter zu maßregeln, die im Frühjahr gestreift haben. Das Wenn auch die Kündigung ausgeschloffen gewesen sei und Kläger  veranlaßte die Steinarbeiter zu dem Beschlusse, bevor nicht die demnach zur Arbeitsaufgabe berechtigt war, tönne doch nicht ge- vom 26. zum 27. d. M. wurde die Verfolgung der Armenier abgereiften verheiratheten Kameraden wieder in Hamburg   Arbeit fagt werden, daß bei der Unterbrechung des Affords durch M. durch die Türken fortgesetzt. Das Militär verhielt sich an ein­bekommen, bei Einstellung fremder Kräfte sofort die Arbeit ein Verschulden desselben vorliege. Dieses sei eben darin zu elnen Orten passiv, an anderen hat es die Ansammlungen des finden, daß er ohne zwingenden Grund fortblieb und den Attord mohamedanischen Pöbels zerstreut. In Galata schoffen Mittags niederzulegen. unvollendet zurückließ. Der Arbeiter, welcher die Arbeit weiter die in die Häufer geflüchteten Armenier auf die Truppen, welche toftet. Unter den Einnahmen befinden sich 6646 M., die aus dem zahlt erhalten und Kläger   hätte sich somit den entsprechenden Sierbei wurden einzelne Geschäfte, auch die von fremden Unter­Der Maurerftreit in Oldenburg   hat rund 8500 M. ge- machte, habe seine darauf verwandte Mühe nur angemessen be- mit Salven erwiderten und sich mit Hilfe der mohamedanischen Bevölkerung der Armenier bemächtigten und sie niedermachten. Bentral- Streiffonds gewährt wurden. Abzug von der Akkordsumme gefallen lassen müssen, gleichgiltig, thanen, zerstört. Alle Geschäfte wurden geschlossen. Die Zahl In Leipzig   haben 8 Tischler der Firma Schärling ob er au turs gekommen sei oder nicht. der armenischen Opfer wird auf mehrere Hundert, ja auf Tausend u. Schwarz die Arbeit eingestellt, weil die Firma den während angegeben. Die Berlufte der mohamedanischen Truppen find gering.

Geldern kommen.

Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin  . Für den Inferatentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berliu. Druck und Berlag von Mar Bading in Berlin  . Hierzu 2 Beilagen.