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tätigkeit von Sowjetagenten in den verschiedensten

Verfahren gegen Stlarz Staaten Europas   und Südamerikas   bezogen. Ihre

Sein Vermögen beschlagnahmt

Gegen Heinrich Sklarz ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft I die Voruntersuchung weçen zweier neuerdings zur Kenntnis der Staatsan­waltschaft gekommenen Betrugsfälle eröffnet worden. In dieser Strafsache hat die 4, Große Straftammer des Landgerichts I   gestern das im Deutschen Reich   befindliche Vermögen des Heinrich Stlarz mit Beschlag belegt. Die Beschlagnahme bezieht sich auch auf die Vermögensstücke, die Stlarz zum Schein auf seine Angehörigen oder andere übertragen hat. Von der Beschlagnahme dürften daher auch die seiner Frau gehörige Dr. Schreiber G. m. b. 5. und die seiner Tochter gehörige Tramatine B. m. b. 5. be= troffen werden. Die Beschlagnahme ist gemäß § 291 der Strafprozeßordnung erfolgt, um die Gestellung des flüchtigen Sklarz zu erzwingen. Zum Pfleger des beschlagnahmten Vermögens ist der Rechtsanwalt v. Fragstein und Niemsdorff bestellt worden, der nunmehr ausschließlich zu Verfügungen darüber berechtigt ist.

Fabrikate schlugen sie bei den zahlreichen diploma­tischen Vertretungen los, erhielten geringe Sum­men als Anzahlung und das Versprechen eines

Berlins   Elektro- Interessen

höheren Honorars für den Fall, daß sich die Gestrige Stadtverordnetensitzung

Schriftstücke als echt erweisen sollten. Natürlich waren die Schriftstücke stets erfunden und erlogen und die Honorare blieben aus. Die Tatsache aber, daß die Dokumente gefälscht waren, hinderte zu­weilen nicht, daß neue Dokumente unter ähnlichen Bedingungen entgegengenommen wurden.

Die Angeklagten haben sich in der ersten Ver­handlung, die im Frühling d. 3. stattfand, erklärt, daß sie ihre Fälschungen wenigstens zum Teil auf Bestellung und auf Veranlassung einzelner diploma­tischer Vertreter vorgenommen hätten. Das Ge­richt beschloß darauf, die in Frage kommenden diplomatischen Vertreter als Zeugen zu laden. Dieser Gerichtsbeschluß wurde aber hinterher von der Kammer aufgehoben mit der Begründung, daß diese Zeugen auf Grund ihrer Exterritorialität doch nicht aussagen würden. Auch der zweite Termin im Sommer d. 3. mußte vertagt werden.

In der Verteidigung der Angeklagten fand unterdes ein bemerkenswerter Wechsel statt: an Stelle des den Kommunisten nahestehenden Rechts­anwalts Dr. Laserstein trat der nationalsozialistische

Dentzettel Berteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kamete.

,, Nur einen Denkzettel"

Wollte Hintze seiner Frau geben

Der Bankier Hinge, der seine Frau, die Sängerin Bindernagel, niedergeschossen hat, gibt jetzt eine Darstellung seiner persönlichen Verhält­niffe, die von seinen bisherigen Erklärungen ab­weicht. Als Grund zu der Tat gibt Hinge jetzt an, daß er seiner Frau nur einen Denkzettel" habe geben wollen, damit sie ihn und das Kind nicht verlasse und zu ihm und nicht zu ihrer Mutter und ihren Schwestern halte. Rechtsanwalt Bahn, der Verteidiger Hinges, hat Haftentlassungs­antrag gestellt.

Hinge hält jetzt seine bisherige Behauptung, er sei Hauptmann d. R. im 1. Garde Re­giment zu Fuß gewesen, nicht mehr auf­recht. Er sagt, daß er als Reserveleutnant eines Infanterie- Regiments in den Krieg gezogen, wäh­rend des Krieges zum Oberleutnant d. R. be­fördert worden sei und das E. K. 2. Klasse er­halten habe. Die letzten Jahre des Krieges habe er in der Reichsbekleidungsstelle ver­bracht. Hinge will auch Kriegsverlegungen er­halten haben und an den Folgen einer Verlegung des Rückgrates noch heute leiden. Erst nach dem Kriege, so behauptet er, habe ihm eine in Auf­lösung befindliche Kommandostelle des

Heeres den Charakter eines Hauptmanns der Land­wehr verliehen. Außerdem habe er nachträg= lich das Eiserne Kreuz   1. Klaffe auf Antrag erhalten.

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Sein Millionenvermögen habe er durch feine Tätigkeit in der galizischen Petroleumindu­strie und durch Erdölgewinnung erworben. Mit seinem Vermögen konnte er es sich leisten, eine 20-3immer Villa in Zehlendorf   zu erwerben. Hinge besaß drei Kraftwagen mit mehreren Chauffeuren und eine Motor= jacht. Er war Mitglied mehrerer angesehener Wassersportvereine, besaß mehrere Jagd­reviere und veranstaltete im Winter in seinem Hause viele musikalische Darbietungen. Dabei lernte er auch Gertrud Bindernagel   kennen, die er 1925 heiratete.

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Bis gestern nachmittag war im Befinden der Kammerfängerin Gertrud Bindernagel   eine

Zeigt Bekennecmut!

Ab Sonnabend, den 29. Oktober:

Fahnen heraus!

wesentliche Aenderung nicht eingetreten. Eine un­mittelbare Lebensgefahr besteht augenblicklich nicht mehr, doch kann von einer endgültigen Beseiti­gung der Gefahr noch nicht gesprochen werden.

Bestellte Fälschungen Aufschlußreicher Freispruch

nun zum

Vor der Strafkammer standen drittenmal die Fabrikanten der gefälschten Sowjetdokumente, der russische Schauspieler Jelagin und der Perser Aschfar.

Sie hatten zuerst gemeinsam, dann Aschfar auf eigene Faust, eine große Zahl von gefälschten Sowjetdokumenten hergestellt, die sich in der Hauptsache auf die angebliche Zerfegungs­

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EUTSCHE

KE

BOTHER

Die

gestrige Verhandlung fand megen Ge= fährdung der Staatssicherheit unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt...

Das Gericht sprach beide Angeklagten frei. Die Urteilsbegründung fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Die Gründe des Freispruchs werden aber verständlich, wenn man in Betracht zieht, daß die Angeklagten sich schon in der ersten Berhandlung darauf beriefen, daß die diplomati­schen Vertreter die gefälschten Dokumente bestellt hätten, daß sie somit betrogen werden wollten.

- Reformwerk noch nicht abgeschlossen

Auf der Tagesordnung der geffrigen Sitzung der Stadtverordneten standen eine Reihe wichtiger Vorlagen, die teils von der Dienstagfihung über­nommen, teils aus den Ausschüssen an das Ple­num gekommen waren. Die große Vorlage des Magistrats, die die Neugestaltung der Berliner   Berwaltung bringen soll, wurde an den Ausschuß zurückverwiesen.

Zu Beginn der Sigung war der im Ausschuß beschlossene, von den Sozialdemokraten ein­gebrachte Protest gegen den Bracht- Erlaß an genommen worden.

Der Abschluß eines Vertrages über die Ein­bringung der städtischen Aktien der Berliner  Licht und Kraftaktiengesellschaft in eine neu zu gründende

,, Berliner Elektrizitätsunion" wurde ge­nehmigt.

In diese neue Gesellschaft bringen die Stadt, das Reich und das Land Preußen ihre Aktien ein zu dem 3wed, bei der Hauptgesellschaft eine bessere Bertretung der Interessen der öffentlichen Hand zu erreichen. Dem Zentrumsantrag, auf dem Tempelhofer Felde eine neue

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wohnung ab, weil niemand bedroht sei und keine erfennbare strafbare Handlung vorliege. Auch der Hinweis der Hauseigentümerin, daß die Eindring­linge zum mindesten doch zu der ungerechtfertigten Benutzung der Heizungs- und Warmwassereinrich­tungen dieser Wohnung gekommen seien, hat bis­

Neubauwohnung ,, geraubt" ber an dieser Stellungnahme der zuständigen Be­

Verzwickte Rechtslage

In Neukölln hat sich in der Thiemannstraße 19 ein seltsamer Vorfall abgespielt. Erwerbslose haben sich gewaltsam in den Besitz einer leer­stehenden 2%-Zimmer- Wohnung gesetzt.

Es sieht so aus, als ob in diesem Fall die gesetz­lichen Bestimmungen, ähnlich wie es bisher bei der vorübergehenden Entwendung eines Kraft­wagens der Fall war, eine Lücke enthalten. Die Polizei lehnt nämlich nach wie vor jedes Ein­greifen wegen dieses Raubes" einer Neubau­

hörden nichts ändern können. Da auch das Wohl­fahrtsamt ein Einschreiten abgelehnt hat, mußte die Hauseigentümerin den Weg der Ziviltlage beschreiten. Sie hat beim Amtsgericht Neukölln die Ermissionsklage gegen die Eindringlinge an­gestrengt.

Der Gattenmord in Stendal   in der Altmark hat 311 einem überraschend schnellen Ergebnis geführt. Der SA. Mann Ernst Jalas hat sich in zwischen gestellt und den Mord an seiner Ehe­frau gestanden.

Körperkultur der Arbeitenden

Verbot der Adolf- Koch  - Schule unhaltbar!

Zu dem Verbot der Körperkulturschule Adolf Koch   sendet uns der Leifer der Schule die fol­genden Ausführungen.

Rörperkulturarbeit an der werftätigen Bevölke­rung muß vom Milieu des Alltags ausgehen, muß von vornherein auf die Lebensnotwendig­feiten einerseits und die Lebensbedingtheiten andererseits eingestellt sein.

Die primitivste Forderung für jede Lebens­möglichkeit ist die Hygiene. Das Wichtigste der Hygiene ist Sauberkeit des Körpers. 92 Proz. der Mitglieder der Schule haben keine eigene Bade- oder Warmwasserbrausen in ihrer Wohnung, 46 Proz. aller Mitglieder haben infolge des Wirtschaftselends nicht mehr die verfügbaren Mittel, um sich täglich warm waschen oder warm abreiben zu können. Das Geld zur Benugung öffentlicher Badeanstalten ist nicht mehr vor­handen. Der primitive Drang nach Reinlichkeit aber lebt in dem Menschen. Und so war es eine Selbstverständlichkeit, eine hygienische Pflicht, gerade diesen Werftätigen zu erst einmal warmes Wasser, Brause- und Schwimmbäder zu geben. Diese Leistung wird nicht bezahlt. Nach Auffassung der staatlichen Schulaufsichtsbehörde gehört diese Betreuung nicht zum Aufgabenbereich einer sozialpädagogischen Körperkulturschule! Es heißt in der Verbotsverfügung wörtlich, daß die Brausebäder stark in den Vordergrund ge­treten sind. Es ist bedauerlich, daß Behörden, die die Pflicht haben, Volkshygiene zu treiben, die einfache Pflege körperlicher Sauberkeit mit Strafen belegen.

Neben planmäßiger Körperhygiene gehört zu jeder körperseelischen Erziehungsarbeit ärztliche Beratung, ärztliche Ueberwachung. Ohne Wissen um den tatsächlichen Körperbefund, ohne Wissen etwa vorhandener Krankheitsanlagen, ohne Wissen vorhandener innerer oder äußerer Körper­schäden ist eine planvolle gymnastische Körper­

aufbauarbeit nicht zu leisten. Auch diese als Vor­aussetzung anzusehende Arbeit ist nach Auf­fassung der Schulaufsichtsbehörde zu stark in den Bordergrund getreten. Man sollte meinen, daß in einer Zeit, wo die öffentlichen Wohlfahrts- und Krankenkassenmittel bis aufs äußerste angespannt sind, der Staat von sich aus diese Arbeit an= erkennen müßte, weil er ja selbst den größten Vorteil davon hat, weil die öffentlichen Mittel entlastet werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Nur weil zu Zeiten des Königs Friedrich Wil­ helm   III. der Unterricht auf biologische Belange noch keine Rücksicht nahm, muß diese Arbeit in einer sozialpädagogischen Körperkulturschule ver­boten werden.

Der dritte Vorwurf, der zum Verbot der Schule geführt hat, ist das starte In- den- Vordergrund­Treten der sozialen Arbeit. Welcher Greis in welcher Behörde hat hier den traurigen Mut besessen, Menschen, die sich selbstlos in den Dienst der Gemeinschaft stellen, auf Grund einer Motten­fistenverfügung zu bestrafen.

Rörperkulturerziehung ohne stärkste Berüc sichtigung der gesundheitlichen und sozialen Ge­sichtspunkte sind nur bei einer Auffassung mög­lich, welche die Lage der werktätigen Arbeiter­bevölkerung verkennt. Man muß annehmen, daß der Dezernent, der die juristische Begründung zum Berbot der Körperkulturschule Adolf Koch   gegeben hat, niemals mit der Masse der Unterdrückten ge= fühlt hat, niemals leidende Kinderkörper von Ar­beitslosen gesehen hat, niemals erlebt hat, was es heißt, sauber und froh in Wasser, Sonne und Licht ſein zu können.

Es ist bezeichnend, daß gerade die Körper­fulturerziehung getroffen werden soll, welche die sozialistischen   Schichten der Arbeiterbevölke­rung betrifft. Andere Institutionen hat man un­behelligt gelassen! Den Aermsten der Armen das Wenige nehmen, was sie sich aus eigenen Mitteln erfämpften, ist ein Verbrechen am Bolt.

Schule zu bauen, wurde zugestimmt. Kleinere Vorlagen wurden debattelos erledigt.

Um die Neuwahl der Stadträte Um 19 Uhr sollte die Wahl von drei besoldeten Magistratsmitgliedern vorgenommen werden. Die drei infolge des Ablaufs ihrer Wahlzeit aus= scheidenden Stadträte Wuzki( Soz.), Hahn ( Staatsp.) und Adler( 3.) kandidierten wieder. Bevor es jedoch zu den entscheidenden Abstim­mungen kommen sollte, wurde ein Antrag der kommunistischen   Fraktion angenommen, der die Ausschreibung der Wahl verlangte. Für diesen Antrag stimmten neben den Kommunisten auch die Deutschnationalen und die Nazis, die sich dafür revanchieren wollten, daß ihnen ein Naziantrag auf Aussegung der Wahl bis zur Neuwahl der Versammlung abgelehnt worden war. Für den kommunistischen   Antrag stimmten ferner noch die Wirtschaftsparteiler und die drei Mann des Christ­ lichen   Boltsdienstes. Die praktische Auswirkung der Angelegenheit ist belanglos, die Wahl der Stadträte wird lediglich um einige Wochen ver­zögert. Wer später gewählt wird, ist natürlich eine Frage der Mehrheitsverhältnisse in der Stadt­verordnetenversammlung.

In wenig Worten

Vor dem Amtsgericht Bremerhafen   fand die Verhandlung gegen den Berliner   Schauspieler Kurt Gerron   wegen Tabakschmuggels statt. Gerron   war persönlich erschienen und gab zu, hintenherum einige Zigaretten und Zigarren ge= tauft zu haben. Es war die Gegenüberstellung mit einem gewissen Schneider aus Berlin   not­mendig, der nach der Schweiz   geflüchtet ist. Die Verhandlung wurde deshalb vertagt; gegen Schneider wurde Haftbefehl erlassen.

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Der Polizeioberleutnant B., der gestern auf der Toilette eines Weinlokals im Berliner   Westen in angetrunkenem Zustand geschossen hat, ist von der Ausübung seiner Dienstgeschäfte vorläufig ent­bunden worden. Der Polizeipräsident hat eine Untersuchung angeordnet.

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Auf die Postagentur Merfstein bei Aachen  wurde von zwei unbekannten Burschen ein dreister Raubüberfall ausgeführt, der den Tätern 2300 Mark einbrachte. Die Räuber bedrohten den Post­agenten und einen Hilfsarbeiter mit Pistolen. Dann warfen sie dem Postagenten Pfeffer ins Geficht und stahlen die Holzkassette mit dem Geld. Die Verbrecher sind auf Fahrrädern entkommen.

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Ein schwerer Unfall, der einen Toten und drei Verletzte forderte, ereignete sich in Winters= dorf bei Altenburg  , als der Maurermeister Franz Bernstein aus Zechau   in einem Wasserloch der alten Tongrube Fische sangen wollte. Als Bernstein   einen mit einer Zündschnur versehenen Sprengkörper ins Wasser werfen wollte, um die Fische zu betäuben, explodierte der Sprengförper vorzeitig. Bernstein   wurde auf der Stelle ge­tötet, drei seiner Freunde, die dabeistanden, wur­den teils schwer, teils leicht verlegt.

Auf etwa 120 000 Siedlerstellen können nahezu 450 000 Arbeitskräfte untergebracht werden hat Staatssekretär Hans Krüger, einer der ersten Siedlungsfachmänner Preußens, in einem ein gehenden Vortrag auf dem am 24. September 1932 stattgehabten Ostdeutschen Bauhüttentag nachgewiesen. Für den Bau dieser Siedlungen fönnten jährlich rund 30 000 Bauarbeiter be= schäftigt werden. Dazu kommt noch der Einfluß der Siedlung auf die Belebung des örtlichen Handwerks, Handels und Verkehrs. Einen aus­führlichen Bericht über diesen bedeutsamen Vor­trag finden wir in der neuesten Nummer der Zeit­schrift für Soziale Bau- und Wohnungswirtschaft: Bauen, Siedeln, Wohnen.

Wie wird das Wetter?

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In Berlin  : Borwiegend bedeckt und stürmisch, Regenfälle, noch ziemlich mild, später Abkühlung und leicht aufheiternd. In Deutschland  : Im Nordwesten veränderlich mit sinkenden Tempe­raturen, Regenschauer. In West, Mittel- und Ostdeutschland meist trübe und regnerisch. Tempe­raturen zunächst wenig verändert, überall im Reiche start mindig.

HOCHWERTIGE VERBANDSTOFFE

sind für die Heilung nicht minder wichtig wie gute Arznei.

Kauft Heilmittel nur in der Apotheke Ihr seid es Eurer Gesundheit schuldig!

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