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Der Jugend fingt's ein hohes Lied, daß sie die Stirne muthig hebt, Daß ein Geschlecht der Telle wächst für jeden Geßler, der noch lebt! Nun, die Geßler, das waren damals der Fürst Bismarck und ein noch höherstehender.( Unruhe rechts. Zuruf des Abg. von Kardorff.) Ja, m. H., in den Augen des Herrn Emil Rittershaus   ganz unzweifelhaft; ich mache ja den Vergleich nicht, Herr von Kardorff! Herr Emil Rittershaus   macht ihn, und ich führe nur zum Beweise an, wie das liberale Bürgerthum damals urtheitle.

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Genau so ist es mit den folgenden§§ 18, 19, 20 u. 5. w. Nun hat ja auch der Herr Vertreter des Bundesraths, Ge­Auch da ist eine ganze Reihe von Strafverschärfungsfällen vorgesehen, heimrath Dr. Held, zugeben müssen, daß allerdings diese Männer, wo in der That bis heute kaum je eine Bestrafung stattgefunden die da expatriirt werden sollen, unter Umständen in die Lage hat, sodaß also in großen und ganzen nicht einmal das bisherige fommen fönnten, im Auslande fein Unterkommen und keine Recht in Anwendung gebracht werden konnte. Eristenz zu finden, oder daß sie der Staat, nach dem sie sich

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Aber weiter noch, m. H.: die Herren thun, als wenn über- wenden, nicht aufnehmen will. Das letztere namentlch kann sehr haupt gegenüber der Verbreitung verbotener Druckschriften leicht eintreten. Hat nicht jeder Staat das Recht, Ausländer, die außerdem daß fie auf Grund der kautschukartigen Bestimmungen ihm nicht passen, auszuweisen? Schon jetzt muß jeder, der nach Nachdem man mit der schönen Begründung, wir arbeiteten auf des Sozialistengesezes einem polizeilichen Verbot verfallen sind, der Schweiz   kommt und sich dort aufhalten will, einen Heimaths= den gewaltsamen Umsturz hin, abermals das Sozialistengeset uns so daß Sie selbst in den meisten Fällen sagen dürften: es ist doch schein beibringen, damit man weiß, wohin man sich im Falle seiner als Mühlstein an den Hals hängen will und sogar den Versuch unmöglich, daß man das verbietet sonst gar nicht gestraft werden Verarmung zu wenden hat, und wer einen solchen nicht beibringen macht, die Bestimmungen desselben noch zu verschärfen, da habe ich könnte als auf Grund des Sozialistengesezes. Man verschweigt, fann, muß zwei wohlhabende schweizer Bürger stellen, die bereit für nothwendig gehalten, an alle diese notorischen Thatsachen, die daß die Verbreitung solcher Druckschrift auch noch durch das find, Bürgschaft zu leisten. Wer könnte denn das von den Aus­uns älteren Lebenden, weil selbst erlebt, noch sehr genau im Ge- Strafgesetz getroffen werden könne, wenn die Schriften Vergehen gewiesenen beibringen? Einen Heimathschein bekommt er nicht, dächtniß haften, einmal zu erinnern und die Herren einmal, ich will gegen das gemeine Recht enthalten. Man thut, als sei der Richter weil er die Heimath, das Vaterland verlor, und Bürgen? Nach fagen, zur Ordnung aufzurufen; einen stärkeren und vielleicht nicht in der Lage daraufhin einzuschreiten. Auch das ist unrichtig. denen kann er lange suchen. Nun kommt aber so ein armer Teufel, passenderen Ausdruck will ich nicht gebrauchen. Wir haben eine ganze Reihe von Urtheilen, wo der Richter sich der durch das Gefängniß förperlich und wirthschaftlich ruinirt ist, Nun werde ich genöthigt sein, auf die seitens der verbündeten nicht damit begnügt hat, den Betreffenden bloß wegen Verbreitung der nichts hat, nichts befißt, in das Ausland. Seine zu Grunde Regierungen in dem Gesez beantragten Verschärfungen einzugehen. zu bestrafen das wird der Herr Generalstaatsanwalt Dr. Held gerichtete Familie soll ihm so bald wie möglich nachkommen, denn Es ist zwar wahr, daß nach der Erklärung, die Herr v. Marquard- sicher genau wissen, sondern wo der Richter auch zugleich gesagt an diese muß man auch denken. Da wird der fremde Staat wohl sen namens seiner politischen Freunde abgegeben hat, dies eigentlich hat: in den verbotenen Schriften sind die und die Vergehen ent- fagen: wir weisen diesen Mann zurück. Da ist nun auch wieder als überflüssig erscheint, insofern nämlich, als er ja sagt: wir halten, und da ich von dir in deiner Stellung, die du einnimmst, eine Ausführung gemacht worden, die ich als Laie von einem werden nur für die alte Fassung des Gesetzes und nur auf zwei annehme, daß dn den Inhalt dieser verbotenen Schrift gekannt haft, Juristen nicht begreifen kann. Der Herr Bundeskommissar, Geheim­Jahre stimmen, und es ist auch sicher, daß ohne die Zustimmung so hast du wissentlich das Vergehen, welches in der Druckschrift ent- rath Held, sagt: ja, in solchen Fällen tritt die Repatriirung ein, der nationalliberalen Partei das veränderte Gesetz nicht durchführ- halten ist, begangen. So sind neben der Strafe des Sozialisten- da holen wir den armen Teufel wieder ins Land und interniren bar ist; aber, m. H., ich habe trotzdem verschiedene Gründe, Ihnen gesezes wegen Verbots der Verbreitung die bezüglichen Paragraphen ihn. Haben Sie denn, Herr Bundeskommissar, gänzlich vergessen hier doch in Kürze diese Abänderungsanträge und ihre wahre Be- des gemeinen Rechts angewendet worden, und so ist nicht allein das oder übersehen, daß, wenn Sie überhaupt diesen lezteren Grund­deutung Klarzustellen, und zwar sind das folgende. Einmal bin ich Strafmaß auf höchstens sechs Monate beschränkt geblieben, sondern saß aufstellen, die Gefahr für Sie naheliegt, daß dann überhaupt nicht ganz sicher, und zwar auf Grund alter Erfahrung, daß die es sind Strafen bis zu vielen Jahren Gefängniß verhängt feine Erpatriirung stattfinden kann? Wie wollen Sie es denn Herren von der nationalliberalen Partei eine Erklärung, die sie in worden. Ich kenne einen Fall, der in Hannover   vorkam, wo ein z. B. machen, wenn wir einem expatriirten Parteigenossen sagen: der ersten Lesung abgeben, auch wirklich in der dritten noch auf- gewisser Tapezierer Kaufmann wegen Verbreitung des Sozial- wir können dich nicht unterstützen, wir fönnen dir keine Arbeit recht erhalten.( Buruf seitens der Nationalliberalen: Abwarten!) demokrat" vier Jahre Gefängniß bekommen hat, und wegen Ver- schaffen, und der fremde Staat weist ihn als hilflos und sub­Dann erscheint mir sehr wichtig, daß Sie die wahre Natur dieser breitung einer einzigen Nummer. Ich kenne ferner andere Fälle, fiftenzlos zurück? Dann ist das Reich also gezwungen, ihn wieder Vinträge näher kennen lernen. Und dann, m. H., das ist die wo ebenfalls weit über das Strafmaß von sechs Monaten hinaus aufzunehmen; nun wird er internirt, und wird er nun jezt, obgleich Hauptsache will ich beweisen, ich will nur sagen, mit welcher gegangen ist. Namentlich ist auch die Behauptung, welche sowohl er an seiner Rückkehr unschuldig ist, bestraft? Herr Dr. Held sagt Leichtherzigkeit um feinen härteren Ausdruck zu gebrauchen in den Motiven steht, als hier am Bundesrathstisch gemacht worden zwar: Nein. Aber im Gesetz steht das nicht, es ist nur seine man im Bundesrath zu Verschärfungen kommt, zu denen in der ist: daß die Richter niemals das höchste Strafmaß, und zwar Privatmeinung. Wenn ein Gericht anders urtheilt und ihm ein That auf Grund des bestehenden Zustandes gar keine Nothwendig- auch nicht in wiederholten Fällen der Verbreitung überschritten oder Jahr giebt, hat das Gericht das Gesez für sich und der Verurtheilte feit eristirt; und zwar nicht etwa eine Nothwendigkeit, weil die Ge- nicht überschreiten könnten auf Grund des§ 19, eine ganz und hat das Jahr auf dem Halse. Nun wird er internirt. Was richte nicht hoch genug Strafen ausgesprochen haben, sondern weil gar unrichtige, sie ist auf Grund der Thatsachen direkt unwahr. nüßt ihm das, und was soll nun geschehen? Kann er an dem eine ganze Reihe von Straffällen und Vergehen in diesem Para- Ich bin in der Lage, dieses direkt zu beweisen. Wenn ich nur Orte, wo er internirt wird, wo sie ihn hinschicken, leben? Wenn graphen genannt werden, und die Verschärfung der Strafe dafür zwei Fälle anführe, so genügt das sicher vollauf, um die vollstän- ich z. B. internirt würde, wäre ich ruinirt, denn ich bin jährlich beantragt wird auf die bis zum heutigen Tage noch kein Gericht in dige Unrichtigkeit der Behauptung des Bundesraths, daß der Richter viele Monate auf geschäftliche Reisen in Deutschland   angewiesen, Deutschland hat erkennen können, weil diese Vergehen auch nicht in der That über das angedrohte höchste Maß auch bei vielfachen und kann ich sie nicht machen, so ist mir die Ausübung meines Ge­einmal vorgekommen sind.( Hört! hört! links.) Uebertretungsfällen, wie sie vorgekommen seien, nicht hinausgehen schäfts und damit die Erwerbung meines Unterhalts unmöglich. Die Ich habe bereits neulich dem Herrn Bundeskommissar Geheim- könnte, darzulegen. M. H., es sind noch nicht zwei Jahre, da fam Internirung, so milde sie Ihnen erscheint, kann mir gar nichts rath Dr. Held, als er mit Hinweis auf die Vorlage erklärte, die in Altona   ein Prozrß vor gegen einen meiner Parteigenossen, einen nützen, und wie ich, müssen sich ähnlich sehr zahlreiche andere Leute Verschärfungen seien auch um deswillen nothwendig, weil sich heraus- gewissen Zigarrenarbeiter Kikelmann. Dem wurde nachgewiesen, ernähren. Auch wer schriftstellert, kann sich nicht überall ernähren. gestellt habe, daß die Strafen des§ 19 von den Gerichten nicht daß er in 26 Fällen den Sozialdemokrat", und zwar jedesmal in Sie sagen: es handle sich nicht um den ökonomischen Tod, die fumulirend angewendet wurden, auch wenn eine Mehrzahl von ziemlichen Massen, verbreitet hatte. Nach der Meinung des Bundes- meisten dieser Leute würden von der Expatriirung nicht hart be­Straffällen vorliege, bemerkt, daß seine Ausführungen durch die raths und der Motivirung hier in der Vorlage hätte also der Mann troffen. Man ficht, daß die Herren, die am grünen Tisch ſizen, Thatsachen widerlegt würden, und habe auf seine Bemerkung: Be- über sechs Monate nicht bestraft werden können. Wie hat nun der vom praktischen Leben gar keine Ahnung haben, daß diese Herren, weise!" ihm zugerufen, daß ich diese bringen würde. Es ist Altonaer   Staatsanwalt deduzirt, und wie hat das Altonaer Gericht die bei sehr schönen Gehältern und hohen Diäten eine sehr an= fast unglaublich, daß hier der Bundesrath und Herr Geheimrath entschieden? Der Staatsanwalt deduzirte: der Angeklagte hat nach- genehme Stellung haben, gar nicht wissen, wie es den Millionen Dr. Held, als einer der ersten Juristen Sachsens  , in erster Linie gewiesenermaßen 26 Male den Sozialdemokrat", und zwar in im Volfe geht, welche Aussicht diese haben, eine Eristenz zu finden, in der schwersten Weise sich täuschen. Es ist fast unglaublich, Massen, verbreitet. Für jede dieser Massenverbreitungen verdient wenn ihnen einmal das Stigma der Verbannung als Sozialdemo M. H., daß die Herren im Bundesrath nicht einmal wissen, wie der Angeklagte mit dem höchsten Strafmaß von sechs Monat belegt fraten auf die Stirn gedrückt ist; wozu dann noch kommt, daß die deutsche Gerichte bisher nach dem Sozialistengeseze geurtheilt haben; zu werden; 26 hat er begangen, ergo gebührt ihm ein Strafmaß Polizeibehörde auch das ihrige thun wird, ihnen das Leben sauer das ist doch in der That ein starkes Stück, das stärkste Stück, von 13 Jahren; aber ich will mit dem armen Sünder gnädig sein, zu machen. Wenn ich z. B. in einem kleinen Orte Sachsens   inter­was mir je vorgekommen ist. Im§ 19 heißt es: Wer eine ver- ich will nicht 13 Jahre, ich will nur 6 Jahre beantragen.( Hört! nirt würde, so müßte ich ristiren, daß ich nicht einmal ein botene Druckschrift(§§ 11,12), oder wer eine von der vorläufigen hört! links.) Das Altonaer   Gericht hat nun zwar nicht auf sechs Logis, nicht einen Wirth fände, der mir Wohnung gäbe. Das Beschlagnahme betroffene Druckschrift(§ 15) verbreitet, fortsetzt oder Jahre aber auf 3 Jahre Gefängniß wegen einfacher Ver- paffirt sogar schon heute in der Großstadt Dresden  . Als mein wieder abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder breitung des Sozialdemokrat" in 26 Fällen erkannt. Parteigenosse Herr von Vollmar fürzlich dorthin fam, hatte er Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft." Bisher konnte( Hört! links.) Hier ist also der schlagende Beweis gegeben, auf in Kürze fünfmal eben ermiethete Logis wieder aufgeben müssen, nur bis zu sechs Monaten bestraft werden. Nun will ich hier wie hohlem Boden die ganze Darstellung des Bundesraths in dieser weil man, sobald man erfuhr, daß er der sozialdemokratische Abge= gleich ausdrücklich bemerken, daß bis jetzt im deutschen Reich in den Beziehung ruht. Noch ein zweiter Fall, der einen Parteigenossen ordnete von Vollmar sei, ihn nicht in der Wohnung haben wollte. neun Jahren, seitdem das Sozialistengesetz eristirt, zwar sehr viel- in Aachen   betrifft. Dieser hatte ebenfalls ich weiß nicht in Man sagte ihm: Sie sind ein der Polizei gefährlich erscheinender fach das ist wahr Verbreitung verbotener Druckschriften statt- wie vielen Fällen den Sozialdemokrat" verbreitet. Was der Mann, Sie können wir nicht im Hause haben.( Heiterkeit.) Und gefunden hat, und darauf verurtheilt wurde; aber es ist auch nicht Staatsanwalt beantragt hatte, weiß ich auch nicht, weil die Gerichts- da muthet man Ihnen zu, mit all diesen Ungeheuerlichkeiten, und ein einziger Fall vorgekommen, daß eine Bestrafung ausge- verhandlung eine geheime war. Ich will aber hier auch konsta- dem, was daraus erfolgt, das Gesez anzunehmen! sprochen werden konnte, weil eine verbotene Druckschrift fortgesezt, tiren, daß dieser Mann wegen Verbreitung, und wegen feiner an= Nun hat bei§ 25 a wieder Herr Generalstaatsanwalt Held oder eine verbotene Druckschrift wieder abgedruckt wurde. Die deren Vergehen, mit 11 Monat Gefängniß bestraft wurde, also einen klassischen Ausspruch gethan, indem er sagte: damit sei bereits deutschen Gerichte haben nicht ein einziges Mal sich mit einem auch weit über das Strafmaß von sechs Monaten hinaus. Es ist den Wünschen eines großen Theils des Hauses näher gekommen, folchen Fall zu beschäftigen gehabt, und trotzdem beantragt man also von mir der Beweis erbracht, daß genügend Fälle vorliegen, denn hier stelle man sich auf den Boden des gemeinen Rechts. die Verdoppelung der Strafe auf diesen Fall. die darthun, daß es nur von dem subjektiven Ermessen des Richters, Bisher haben Sie, m. H., sorgfältig vermieden, den Gerichten zu Nun, m. H., ist es aber wichtig und das ist sehr wichtig von seiner Auffassung der Sachlage und der Personen abhängt, ob überlassen, festzustellen, was für Bestrebungen das Sozialistengesetz für Sie, die Freunde des Sozialistengesezes, zu wissen; denn ich er bis zum höchsten Strafmaß für Gefängniß bis zu fünf Jahren treffen will. Sie haben gesagt: das kann, darf und soll der Nichter begreife ja, daß Sie, die Sie außerhalb der Fangarme des Sozia- gehen will. Ich denke denn doch, gegenüber dieser unbestreitbaren nicht entscheiden, das Gesetz ist ein Polizeigesetz; und ich erinnere listengefeßes stehen, sich sehr wenig darum kümmern, was unter dem Thatsache wird diese ganze Vorlage in ihr richtiges Licht gestellt. daran, daß, als bei der Schaffung des Gesetzes 1878 verlangt und Sozialistengesetze, ich will richtiger sagen, mit dem Sozialistengesetze Und nun eine weitere Ungeheuerlichkeit in der Vorlage. Die auch beschlossen wurde, es sollten der Reichskommission mindestens geschieht, da sie ja gar feine Veranlassung haben, die richterlichen jenigen, welche sich die Förderung der Bestrebungen, die das eine Anzahl Richter angehören, es gerade der Chef des gegen­Urtheile zu kontroliren. Da muß ich auf folgendes aufmerksam Sozialistengesetz als verbotene kennzeichnet, zum Geschäft machen, wärtigen Herrn Generalstaatsanwalts Dr. Held, der Herr Justiz­machen. Nach diesem Paragraphen ist nicht nur etwa die Ver- sollen im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die§§ 17 bis 20 mit minister von Abeken, war, der in der schärfsten Weise von jener breitung des Sozialdemokrat" oder einer anderen staatsgefährlichen Gefängniß von mindestens zwei Jahren bestraft werden. Stelle aus( nach dem Bundesrathstisch zeigend) nachwies, das Ver­Schrift ich will also sagen: einer Schrift, in welcher wirklich Wenn ich also eine ganz harmlose Broschüre, in der nichts gefeß- langen, daß Richter in der Reichskommission seien, sei bei einem nach dem gemeinen Recht Vergehen enthalten sind strafbar, son- widriges enthalten ist, über die nur irgend eine Polizeibehörde ent- reinen Polizeigesetz eine ungeheuerliche Bestimmung. Und jetzt dern die Verbreitung jeder Druckschrift, die verboten ist, und wenn schieden hat: sie ist zu verbieten, weiter verbreite, so werde ich als kommen Sie, Herr Generalstaatsanwalt, nach neun Jahren und be= fie die denkbar harmloseste wäre. Ja, was ist aber alles im deut- einer derjenigen, die nach Auffassung des Richters sich dies zum haupten das gerade Gegentheil, und verlangen, daß der Nichter in schen Reich in den Jahren verboten worden! Die Zahl der ver- Geschäft machen, mit mindestens zwei Jahren bestraft, und der jedem einzelnen Fall entscheiden soll, ob die Versammlung botenen Druckschriften beläuft sich vielleicht auf 2000, Richter wird, da er nicht darunter gehen kann, diese Strafe als es braucht ja kein Parteitag der Sozialdemokratie zu sein, die und dabei ist eine Unzahl von Blättern, bei denen man es- wie Minimum erkennen, auch wenn er sich selbst sagt, daß in der im Ausland gehalten wurde, eine solche ist, in der Bestrebungen z. B. bei Wahlflugblättern der Mühe nicht werth gehalten hat, Broschüre eigentlich gar nichts schlimmes enthalten sei; aber das auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung fich an die Reichskommission zu wenden, weil schon durch den ein- Gesetz droht wenigstens zwei Jahre an. Also eine einfache Polizei in einer den öffentlichen Frieden und die Eintracht der Bevölke= fachen Aft der Wahl, die vorüber war, jede Beschwerde unnüz ge- übertretung, die in jedem anderen Falle nach dem Strafgesetzbuch rungsklassen gefährdenden Weise zu Tage getreten seien. Ueber wesen wäre. Also wer künftig ein derartiges vollständig harmloses bis höchstens mit sechs Wochen Haft bestraft werden kann, wird in diesen reinen Polizeibegriff soll also nach§ 25 a fünftig der Richter Flugblatt, in welchem sonst gegen gar kein Gesez irgend welcher einem solchen Falle mit einem Minimum von zwei Jahren belegt, entscheiden. Das ist wiederum eine juristische Monstrosität, bei der Art verstoßen ist, verbreitet, soll bis zu einem Jahre Gefängniß und in solchem Falle wird auch die Internirung oder die Er- die kolossalsten Widersprüche zu Tage treten werden. Was kann bestraft werden. Die allermeisten von Ihnen haben gewiß gar keine patriirung ausgesprochen. Das klingt ganz mittelalterlich; da ist danach künftig der Richter alles entscheiden müssen, und was wird Ahnung, ob etwas verboten ist. Ich mache mich anheischig, unter wahrhaftig die peinliche Halsgerichsordnung Kaiser Karls V. ein ihm zugemuthet werden alles unter jenen Paragraphen zu sub­Sie 500 verschiedene Blätter und Broschüren zu vertheilen, von Muster von Milde gegen das, was jetzt der Bundesrath beantragt. fumiren! Darunter fällt dann auch eine Agitationsreise, denen kein einziger unter Ihnen weiß, daß sie verboten sind, und Man sagt auch nicht gleich: wir wollen diesen Menschen ausweisen, wie sie vor Jahr und Tag mein Freund Liebknecht  von denen Sie, wenn Sie sie gelesen haben, und das ist das wir wollen ihn im deutschen Vaterlande nicht mehr haben; nein, es wird diese Neise auch in den Zeitungen erwähnt schönste dabei- sagen werden: die konnten ja gar nicht verboten erst steckt man ihn mindestens zwei Jahre ins Gefängniß, ruinirt einigten Staaten vorgenommen hat. Es würde ihm also gejagt werden. Und doch sind sie verboten! Das, m. H., ist eben das seine Eristenz, seine Familie, ruinirt ihn vielleicht körperlich und werden, wenn er fünftig von einer solchen zurückkehrte: Du hast charakteristische an diesem Gesetze. geistig, und wenn er jo recht ruinirt und in jeder Richtung auf den Agitationsreisen gemacht, die unter das Sozialistengesetz fallen; Genau so geht es mit den anderen Paragraphen, in denen Hund gekommen ist, dann schickt man ihn ins Ausland und über das Sozialistengesetz wird auf die Vereinigten Staaten   von Nord­eine Verschärfung der bisherigen Strafe beantragt ist. Da heißt läßt es dem Ausland, menschlich zu sein und den um ein Nichts amerika   ausgedehnt! Eine Ungeheuerlichkeit sonder gleichen! Be= es jezt im§ 17: Bis zu drei Monaten wird gestraft, wer an aus seinem Vaterlande Vertriebenen aufzunehmen. fanntlich find heute Tausende von Arbeitern des deutschen Reichs in einer verbotenen Vereinigung theilnimmt. Wer aber als Vorsteher, Nie hat eine deutsche Gesetzesvorlage im Auslande einen der Schweiz  , in Paris  , London   u. s. w. Sie werden im Fall Leiter, Ordner, Agent, Kassirer eines verbotenen Vereins oder einer so peinlichen Eindruck gemacht wie die gegenwärtig hier vor- Schröder gesehen haben, wie die Polizeispione aufgefordert werden, verbotenen Versammlung sich bethätigt, erhält Gefängniß von einem liegende, insbesondere die Bestimmungen über die Erpatriirung. überall zu denunziren, der Polizei zu berichten, wer in den Vereinen Monat bis zu einem Jahr." M. H., fraft meiner Stellung als Ich habe österreichische, schweizer, englische, französische Zeitungen im Ausland an der Spize steht, dort das Wort führt u. s. w.. einer der sogenannten Führer der Sozialdemokratie und als Mit- gelesen, die, wie verschieden sonst immer ihre Richtung ist, sich ein- Die Leute sprechen und handeln dort unter den Landesgesetzen in glied dieses Hauses verfolge ich sehr genau alle auf Grund des stimmig auf das allerschärfste dagegen ausgesprochen haben. Als dem ehrlichen Glauben, daß sie ein Recht dazu haben; jest kommt Sozialistengesezes vorkommenden gerichtlichen Urtheile im deutschen Beleg führe ich an, was in Deutschland   fast wunderbar erscheinen ein Schuft um dieses Wort zu gebrauchen der im Dienst Reich. Bis zu diesem Augenblick ist, so weit ich weiß, im ganzen könnte, daß die diametralſten Gegner z. B. in Wien   sich in Bezug auf der preußischen Polizei steht und zu dem Zweck angestellt ist, um deutschen Reich also seit mehr als neun Jahren nicht eine einzige diesen Gefeßentwurf begegnen. Die Neue freie Presse", ein liberal- die Leiter, Redner, Ordner, Theilnehmer an Versammlungen und Berurtheilung vorgekommen auf Grund dieses Para demokratisches Blatt, und das ultramontane" Wiener Vaterland" Vereinen im Auslande zu denunziren. Was dort berathen und graphen, sei es wegen eines verbotenen Vereins, der fortgefeßt begegnen sich in der gleichen Auffassung in Bezug auf diese Vorlage. beschlossen wurde, ist an sich nichts schlimmes, aber jest kommt der wurde, oder wegen einer verbotenen Versammlung, die abgehalten Ich will aus dem Artikel des Wiener Vaterland" nur einige Arbeiter ins Vaterland zurück mit keiner Ahnung, daß er im Aus­wurde. Und trotzdem wird auch hier eine ganz bedeutende Ver- Säge über die Erpatriirung verlesen. Da heißt es: Aber es land ein schweres Vergehen begangen habe. Da heißt es Verstoß schärfung der Strafbeſtimmungen jetzt verlangt. Ich habe bisher will uns bedünken, daß das Aufsuchen von grausamen Strafen gegen§ 25a, so und so hohe Strafe und Entziehung der Staats= immer geglaubt, daß, wenn man Strafverschärfungen vorschlägt, es immer ein Zeichen bösen Gewissens der geseggebenden Faktoren des angehörigkeit. doch nothwendig sei, nachzuweisen, daß die Fälle von Vergehen in herrschenden Systems ist. Es deutet an, daß die gegebenen Ver­einer solchen Ünzahl sich häuften, daß in der That daraus zu hältnisse so sehr das allgemeine menschliche Gefühl empören, daß M. H., ich denke, daß diese wenigen Beispiele, die ich angeführt schließen sei, die Strafe wirke nicht mehr. Das ist, so viel ich ein Ausbruch dieser Empörung nur durch unmenschliche Strafen habe in Bezug auf das Gesetz, denn doch genügen, um zu zeigen, weiß, einer der einfachsten juristischen Grundfäße, und Herr unterdrückt werden kann. Es ist ein Armuthszeugniß, eine Ban- daß dasselbe geradezu eine Ungeheuerlichkeit iſt. Dr. Marquardsen nicht mir zustimmend zu. Sie sehen nun, wie ferotterklärung der Legislative   und Erekutive: eine Bankerott­die Herren vom Bundesrathstische, und darunter einer der ersten erklärung an Moral und Intelligenz." Weiter will ich nicht vor­Juristen des Königreichs Sachsen, Geheimrath Dr. Held, dem ganz lesen, ich denke, das vorgetragene Urtheil ist das schärfste, was ge­entgegengesetzt geradezu für juristische Ungeheuerlichkeiten in diesem sagt werden kann, und das wird von einem hochkonservativen Gesetze mit Eifer eingetreten sind.

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fatholischen Blatte über dieses Gesetz ausgesprochen.

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Verantwortlicher Redakteur: Max Schippel  , Berlin  .- Druck und Verlag: F. Posekel, Berlin S. O., Dranienstraße 23.

( Schluß folgt.)

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denn

in den Vers