Renten der hinterbliebenen Wittwe und Kinder zusammen
Die Nothlage der schweizerischen Landwirthschaft.
II.
gewisse Thätigkeiten ausüben. Gerade auf Grund dieser Entschei
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Wollte man in der Weise des Naumburger Urtheils weiter schließen, so dürften auch nur„ Regierungsbaumeister" sich„ Baumeister" nennen. Was bliebe dann einem bekannten Redakteur eines Berliner Zünftlerblattes für ein Titel!?
grausam.
Unfallversicherung.
Verantwortlichkeit gezogen werden.
Die kleinen Güterbetriebe werden freilich bei uns be- Das genannte Gericht hat nun als Revisions- Instanz ent50 pCt. des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen; züglich der Arbeit sehr intensiv bewirthschaftet. Da die schieben, daß abgesehen von denjenigen Personen, welche vor der der Beerdigungskostenbeitrag ist in beiden Gesetzen in an- Hilfsarbeitskräfte fast durchgängig der eigenen Familie entrecht erworben haben, die Bezeichnung„ Meister" fortan mit Gesegeskraft der Gewerbeordnung vom Juli 1883 das Meisternähernd gleichem Ausmaße festgesetzt. nommen werden, ist mit der Arbeitsintensität auch die Junungsmeister" zusammenfällt und sich deckt, daß also derWenn also schon die Unfallversicherung in Deutschland größtmögliche Sparsamkeit verbunden. Alles wird sorgsam ienige, welcher das Vorrecht" in Anspruch nimmt, sei es als nicht den berechtigten Forderungen der Arbeiter entspricht, zu Rathe gehalten, um die Existenz herauszuschlagen. Wohnt Meister", sei es als Jnnungsmeister" sich zu bezeichnen, ent so haben die österreichischen Arbeiter erst recht Ursache, der Schweizer Bevölkerung überhaupt schon ein hervorgabe der Gewerbeordnung vom Jahre 1883 bereits auf weder einer Junung angehören oder vor der Herausunzufrieden zu sein mit dieser Art von Sozialreform", ragender Sinn für Arbeit und Sparsamkeit inne, so findet gefeßlichem Wege" die Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnung die nicht einmal das Armenwesen halbwegs zufrieden sich derselbe beim Kleinbauer erst recht stark ausgeprägt. erlangt haben muß. stellend zu reformiren weiß. Nun ist gerade das Charakteristische im Entwicklungs- faffung freilich im vorliegenden Falle nicht mehr angreifbar, Dieses besondere Urtheil ist nach der deutschen Gerichtsver= gang der Landwirthschaft, daß die Intensität der es stemt aber durchaus keinen Rechtsgrundsas dar, nach dem sich Arbeit im Konkurrenzfampf immer mehr von der In- andere Gerichte richten müßten. Es beruht auf dem sehr leicht tensität des Betribskapitals geschlagen wird. nachweislichen Irrthum, daß es vor dem Zusatz zur Reichs= Menschliche Arbeitskraft so viel wie möglich zu sparen gewerbeordnung überhaupt einen gefeßlich anerkannten Meisterund an deren Stelle Betriebskapital zu sezen, das ist Titel„ Meister" gar nicht und frühere Nechtsprechungen haben ganz titel gab. Die Reichsgewerbeordnung vom Jahre 1869 kennt den das System, mit dem der landwirthschaftliche Großbetrieb ausdrücklich festgestellt, daß die Titel„ Baumeister" und„ Meister" r. Die schweizerische landwirthschaftliche Bevölkerung fiegreich in die Schranken der Konkurrenz tritt. Eine Aus- von einer jeden beliebigen Person angenommen werden können, fie hat die durch die Wirthschaftsentwickelung gebotene große nahme macht er nur da, wo er, wie z. B. in Indien , seien lediglich volksthümliche Bezeichnungen für Personen, die Umwandlung des landwirthschaftlichen Betriebes mit vielem eine Bevölkerung vorfindet, deren Bedürfnißlosigkeit die dungen wurde für„ wirkliche" Baumeister der Titel„ Regierungsbaumeister" und nach derselben Anleitung für Meister", die einer Verständniß für die veränderten Verhältnisse vollzogen. Konkurrenz mit der Maschinenarbeit besteht. Man kann ihr nicht nachsagen, daß sie sich in einen nuß - Daß in diesem ungleichen Konkurrenzkampfe, der sich Innung angehören, der Titel„ Innungsmeister" erfunden, die beide losen Todestampf eingelassen hätte, wie seinerzeit die auf immer neue Gebiete ausdehnt, die Schweizer Land- gleich wenig geschmackvoll sind. flandrischen und schlesischen Leinenweber gegenüber der wirthschaft gegenüber dem ausländischen Großbetrieb den Maschinenweberei. Im Gegentheil, schneller als dies bei Kürzeren zieht, ist sehr leicht ersichtlich. In diesem UmDas wäre zu landwirthschaftlichen Bevölkerungen sonst beobachtet wird, stande findet eben der Nothstand der Landwirthschaft seine hat sich die Bevölkerung der Schweiz den veränderten Ver- Ursachen und seine Erklärung. Wir glauben also nicht, daß das Urtheil des Naumburger Dieser Nothstand wird aber noch gerade unter unseren Oberlandesgerichts sich auch andere Oberlandesgerichte aneignen hältnissen angepaẞt. Der wirthschaftliche Erfolg entsprach auch durchaus kleinbäuerlichen Verhältnissen durch verschiedene Umstände werden, ja wir bezweifeln sogar, daß dieses Naumburger Gericht Das Prinzip der Arbeits- selbst in einem anderen Fall bei sachgemäßer Vertheidigung ein dem Verständniß der Bauernschaft für die Anforderungen ganz besonders verschärft. der Geldwirthschaft. Aus den Erhebungen über Land- theilung zwingt den Landwirth mehr und mehr, seinen ähnliches Urtheil fällen würde. Sonst läßt uns die Sache natürlich sehr kalt. Es würde uns im Grunde sehr angenehm sein, käufe nach den Grundbüchern der Landschreiber, die im Betrieb, wie man sagt, an einen Nagel zu hängen, er wenn der Titel Meister für die verſtändigeren selbständigen Jahre 1873 gemacht wurden, erfieht man, daß die Güter- darf nicht mehr alle möglichen Kulturen betreiben. Da es Kleingewerbetreibenden ganz außer Gebrauch fäme und man preise schon während der Uebergangsperiode vom Jahre jehr selten vorkommt, daß durch ungünstige Witterung, dieses Ueberbleibsel der Zunftzeit den Innungsanhängern als Kenn1830 an fort und fort gestiegen sind. Noch mehr stiegen Hochgewitter 2c. alle Kulturen geschädigt werden, so konnte seichnung ganz überließe. Der Titel würde dann schnell in Mißkredit gerathen. Durch das Naumburger Erkenntniß braucht sich die Güterpreise in der ersten Periode der Geldwirthschaft der Landwirth früher, als er noch vielerlei anbaute, beim Niemand von dem Führen des Meistertitels abschrecken zu lassen, von 1851-1870. Ueber die zunächst folgende Zeit liegt Mißrathen der einen Kultur sich meist am Gerathen der wenn er sonst Geschmack daran findet. Es ist das Urtheil ein ,, Vorzwar keine genaue Erhebung vor, aber es darf aus dem anderen Kulturen wieder einigermaßen erholen. Das fällt tommniß", aber keine Rechtsregel. allgemein Bekannten gesagt werden, daß das Steigen der aber weg, wo sich die Landwirthschaft nur noch auf einige wenige Kulturen verlegt. Ein schlechtes Futterjahr oder Güterpreise noch bis zum Jahre 1876 anhielt. Von da ab lenkt für die schweizerische Landwirth- Unglück im Stall bringt heute den Bauer weit mehr schaft eine zweite Periode der Geldwirthschaft allmählich zurück, als dies früher denkbar gewesen wäre; so schädigt auch der Ausfall im Weinertrag heute die Existenz der beschlossen, mit allen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln Die Hannoversche Baugewerks- Berufsgenossenschaft hat ein, die andere Resultate zu Tage bringt. Als vom Züricher kantonalen statistischen Bureau die Ergebnisse einer kleinen Landwirthe viel empfindlicher als früher. Erhebung vom Jahre 1885 zusammengestellt wurden, Die Widerstandsfähigkeit des Kleinbauern ist aber dahin zu wirken, daß diejenigen, ob Behörden oder Privatpersonen, zeigte sich ein bedeutendes Sinken der Verkehrs auch nach anderer Richtung erschüttert worden. Konkurrenz welche die eigentlichen Urheber solcher Bau- Unfälle sind, die durch ungerechtfertigte Uebereitung der Bauausfüh= wer the von Neb-, Acker- und Wiesenland. Gegenüber und Arbeitstheilung haben ihn auch von den Konjunkden Durchschnittspreisen von 1861-1870 ergab sich aus turen des Weltmarktes abhängig gemacht. Jeder rung entstanden sind, zur strafrechtlichen und vermögensrechtlichen den angestellten Berechnungen für die genannten Abthei- Wellenschlag, der auf diesem großen unruhigen Weltmeere Wir würden mit diesem Beschluß um so mehr einverstanden lungen des Kulturlandes ein Minderwerth, der für den erzeugt wird, pflanzt sich fort, bis er auch an das Dach sein, wenn er sich durchführen ließe, als er ein Stoß ins Herz brandet, unter dem der Züricher Kleinbauer in Sorgen sein Kanton Zürich fast die Summe von 200 Millionen Franten Brod ißt. Was bedeutet für diesen nicht der Preis seiner gegen die Akkordarbeit wäre, die ein Hauptgrund der un= ausmacht und einer Werthverminderung von mehr als einem Dritel gleichkommt. Es mag dahingestellt sein, ob Produkte, der vom Weltmarkte diftirt wird! Welche Ver- gerechtfertigten Uebereilung ist. bei einer Erhebung nach den wirklichen Käufen eine gleichlegenheit für ihn, wenn das Stück Vich für die Schlachtbei einer Erhebung nach den wirklichen Käufen eine gleich bant um 100 Frank geringer bezahlt wird, als er ge- einem der es sein sollte, hingeht und sagt:„ Baue mir in 14 Tagen größere Werthverminderung herauskäme. Daß eine solche überhaupt stattgefunden hat, steht außer Zweifel und rechnet hat! Wenn der Liter Milch um einen Centimes ein Haus so und so!" so muß eben der Bauverständige wissen, ob wenn sie auch nur einen Viertheit oder einen Fünftheil abschlägt, trifft die Landwirthschaft des Kantons Zürich ein bas mit der erforderlichen Sicherheit zu machen ist. Er ist ja zur des vorherigen Werthes betrüge, so wäre der Mißstand Berlust von mehr als 1 200 000 Franken im Jahr. Und Annahme des Auftrages nicht gezwungen. noch groß genug. Seit der Erhebung von 1885 sind ein solcher Betrag muß wieder hart erarbeitet werden. aber die bezüglichen Verhältnisse keineswegs bessere, eher Die ganze Sache, so schön sie klingt, kommt auf einen neuen Ein Nothstand trifft die landwirthschaftliche Bevölkerung Versuch hinaus, zwar die Vortheile der heutigen Hochtreiberei den viel härter als andere Theile der Bevölkerung. Alle Herren Bauunternehmern, Innungsmeistern und dergleichen zu noch schlimmere geworden. Unt diese Erscheinung noch besser würdigen zu können, anderen sind in wirthschaftlicher Beziehung viel beweglicher, lassen, aber die Gefahr für den Geldbeutel anderen aufmuß man beachten, was aus den Zahlen der Statistik der sie können leichter ihren Erwerb verändern, können ihr zuhalsen. Rechtspflege hervorgeht, nämlich, daß zu gleicher Zeit die etwaiges Vermögen anders verwerthen. Der Landwirth Hypothekar- Verschuldung gestiegen ist. Allerdings iſt iſt mit seinem Vermögen und seiner Arbeitskraft an den schauungen wegen bekannte Hannoversche Unternehmerthum der auch der Zinsfuß etwas herabgegangen, aber nur langsam Boden gebunden, er muß an ihm festhalten, so lange Bater dieses Gedankens ist, ist für ihn kennzeichnend genug. Um und zögernd. Für die Landwirthschaft beträgt die Differenz es nur irgend möglich ist, dabei zu existiren. Oft sind die unglücksfälle wegen Ueberhastens beim Bau zu vermindern, taum mehr als ein Neuntheil, in jedem Falle bedeutend es die Schulden, die ihn an den Boden fesseln, bis ihr giebt es nur ein Mittel: möglichst strenge Bestrafung der Bauweniger als die Werthverminderung des Landes ausmacht. Uebergewicht ihn schließlich davon vertreibt. Der Land- unternehmer, die fast immer die Schuld mittelbar oder unWenn aber bei sinkendem Zinsfuß der Verkehrswirth braucht aber auch viel längere Zeit, um die Ergeb- mittelbar tragen. Als intellektuelle Urheber von Unglücksfällen werth der Güter, anstatt zu steigen, um einen so nifie seiner Arbeit zu realiſiren, als andere Erwerbsarten. find sie ohne Zweifel auch dann auzuſehn, wenn sie die Arbeiter starken Betrag sinkt, dann liegt darin der aller- Er ist abhängig von der Begetationsdauer seiner Kulturen, durch sogenannte„ Hochtreiber"," durch die Art der Lohnzahlung klarste Beweis für ein noch stärkeres Sinken der abhängig von Klima und Witterung. Die Umfagperioden( selassenlöhne), durch Akkordarbeit, durch Abschaffung bei UeberGrundrente. Der Nothstand der schweizerischen Land- seines Betriebskapitals sind viel längere, als die der anderen ſtunden und Nachtarbeit unfähig machen, bei der Arbeit die nothwirthschaft, in der die Bebauer des Bodens auch deſſen Erwerbszweige. Ga verschärft deshalb den Rothſtand, inwendige Sorgfalt zu gebrauchen, um Unfälle zu vermeiden. Eigenthümer sind, ist also keine demagogische Redens- den die Landwirthschaft durch die Geldwirthschaft versetzt art mehr, er ist ernſte bittere Wahrheit geworden. wurde, noch mehr, wenn die gleichen Gefeße und Beſtim in der Regel mittelbares Verschulden der Unternehmer. Sier Die Hauptfaktoren der Geldwirthschaft, freie Konkurrenz mungen des Geldverkehrs, die für den beweglichen, schnell mag die Stage den Brei naschen, wenn ſie Hunger hat. Ghivas und Arbeistheilung, haben allerdings auf wirthschaftlichem umschenden Handel gelten, auch auf die schwerfällige warm für den geliebten Geldbeutel ist er freilich. Der Beschluß der Gebiete viele Kräfte entfesselt und mußbar gemacht, die Landwirthschaft angewandt werden. Doch es fei genug. Ein dunkleres Gemälde des vorher gebunden waren. Aber bei ungehindertem Walten führen diese Faktoren nicht zu einem Obsiegen des wirth- landwirthschaftlichen Nothſtandes, das zu zeigen hätte, wie schaftlich Besten, sondern zu einer Unterdrückung der wirth- der Wucher in verschiedenen Landestheilen an der Arbeit schaftlich Schwachen durch die wirthschaftlich Starken. Mit ist, der nothleidenden landwirthschaftlichen Bevölkerung das doppelter Schwere vollzieht sich das auf dem Gebiete der letzte Mark auszufangen, Landwirthschaft, hier können ganze Länder davon betroffen ungemalt bleiben, denn das Licht der Forschung hat diese düstern Zustände und die Winkelgänge der grausamsten Das Lettere iſt der Fall bei der Schweiz . Ihre aller landwirthschaftlichen Schädlinge noch nicht offen gelegt. Landwirthschaft ist überwiegend im kleinbäuerlichen Bernie Eigentlichen landwirthschaftlichen Großgrund- also notorisch und sie hat dieselbe mit der in anderen Betriebe. besig in Privathänden findet man überhaupt auch im Ländern gemeinsam. Troßdem die Landwirthschaft in der sind die Gründe der Entvölkerung Zentral- Afrikas, jouKanton Zürich nicht, was hier schon als mittlere( von Schweiz sich durch Sonderheiten und Eigenthümlichkeiten 5-20 Heftaren Land ohne Wald) und große( über 20 von anderen unterscheidet, ist sie doch auf den gleichen Hektaren) Güterbetriebe bezeichnet wird, das gilt für die Standpunkt mit denselben angelangt, ein Beweis, daß meisten anderen Länder als Maßstab für kleine und mitt- gleiche Ursachen gleiche Wirkungen erzeugen und unter der Herrschaft des gleichartigen internationalen Wirthschaftslere Bauerngüter.
werden.
dieses Gemälde muß noch
Die Nothlage der schweizerischen Landwirthschaft ist
Abgesehen von den Zwergbetrieben( bis und mit ſyſtems der Entwickelungsgang in allen Kulturländern der
1 Hektar) haben wir im Kanton Zürich , verbunden mit nämliche iſt. Viehbesitz,
Der Meister- Titel.
13 746 fleine Güterbetriebe( von 1-5 hektaren) und 6410 mittlere und große Betriebe( von über 10 Hektaren). Der kleinbäuerliche Betrieb im engsten Sinne des O Der Titel„ Meister" hat zu einer höchst befremdlichen Wortes überwiegt also weitaus. Im großen Ganzen ent- Entscheidung des Oberlandes- Gerichtes in Naumburg sprechen die beiden bezeichneten Gruppen denjenigen der geführt. Befizer von 1-4 und von über 4 Stück Rindvich, von deren ersterer schon die Rede war.
Die Reichsgewerbeordnung verbietet nämlich in§ 149. 8. bei Strafe die Führung des Titels Innungsmeister" denjenigen selbständigen Handwerkern, die nicht der Innung angehören.
Wir bezweifeln aber eben die Durchführbarkeit. Wenn ein Nichtsachverständiger zu einem Bauverständigen oder
Schon, daß das seiner zünftlerischen und selbstsüchtigen Ar
Das sogenannte, eigene Verschulden" der Arbeiter ist
Herren Hannoveraner ist Humbug, weiter nichts.
Kleine Mittheilungen.
Ueber die noch immer bestehenden Sklavenia gden im Inneren Afrikas äußerte sich am Sonntag voriger Woche der Erzbischof von Algier , Kardinal Lavigerin, in einem Vortrag in Paris :
" Nicht tödtliche Krankheiten, nicht verderbliche Einflüsse
des" Klimas, nicht der gänzliche Mangel aller Stulturmittel
dern die Sklavenjagd, die Sklaverei, der Stlavenhandel, ein Verbrechen an aller Menschlichkeit, das zur gänzlichen Entvölkerung Zentral- Afrikas führen kann, da sich diese Sklavenjagden, dieses Wegfangen und Wegschleppen der Gin
geborenen, Männer, Weiber und Stinder, alljährlich wiederholt,
und es keine Macht giebt, welche diesem Uebel steuert und diesem Menschenhandel mit seinem unbeschreiblichen Januner
und Glende und zugleich der Bernichtung alles Eigenthums
ein Ende macht. Gegen 400 000 Menschen werden jährlich aus Zentral- Afrika , einem Ländergebiet, das viermal so groß ist wie ganz Europa , geraubt, und unter den barbarischsten Mißhandlungen auf die Stlavenmärkte an den Gestaden des Ozeans geschleppt, um dort verkauft zu werden.
Einst hatte der Sklavenhandel gewisse Grenzen. Auch gestatteten die Transportmittel nicht, große Massen mit einem Male auf die ozeanischen Sklavenmärkte zu schaffen. Heutzutage führen jedoch die Stlavenhändler ganze Haufen von 1000 bis 1500 Gingeborenen mit sich fort. Ueberall herrscht die Sklaverei, an den Gestaden des Rothen Meeres,