gewöhnlichen Recht auch gegen den sogenannten Mißbrauch des Vereinsrechtes.

In Sachsen   ist das Gesetz strenger. Es lautet § 2:

Ganz besonders der Begriff ,, öffentliche Angelegenheit" gar nicht, oder nicht rechtzeitig erfolgt, so genügt es nicht, muß seiner Unbestimmbarkeit wegen zu den kühnsten Aus- daß nun die Versammlung doch stattfindet, aber es unter­Diesem Uebelstande suchte der deutsche   Bundestag ab- legungen verleiten. läßt, öffentliche Angelegenheiten zu erörtern, sie darf zuhelfen, indem er unterm 13. Juli 1854 einen Bundes- Privat- Angelegenheiten, die den Gegensatz zu den gar nicht eröffnet werden. tagsbeschluß annahm, der für die arbeitende Bevölkerung öffentlichen Angelegenheiten bilden, sind ohne Zweifel So gilt es in Preußen. das Vereinsrecht ganz aufhob. Alle Arbeitervereine solche, die sich auf ganz bestimmte Verhältnisse Einzelner und Verbrüderungen, die politische sozialistische oder kom- zu Einzelnen beziehen. Ist nun die Summe einer Anzahl der munistische Zwecke verfolgen, sollten aufgelöst und ihre solcher Privatangelegenheiten auch noch eine Privat- Die Zusammenberufung von Versammlungen, Neubildung verboten werden. angelegenheit? Diese Frage muß gestellt werden, wenn in welchen u. s. w., sonst fast wörtlich so wie im preußischen Die Autorität des deutschen Bundes war aber nicht es sich um die Angelegenheit des Ordnens der Arbeits- Gesetz. mehr sehr groß. Nur eine Anzahl kleinster Staaten bedingungen in einer Gewerkschaft durch gemeinsame Durch ein Urtheil, das in neuester Zeit vom Dresdener nahmen von dem Bundesbeschluß Kenntniß und legten ihm Thätigkeit der Unternehmer einerseits und der Arbeiter Oberlandesgericht in letter Instanz ergangen ist, das aber in ihrem Gebiete gefeßliche Geltung bei.*) Heut gilt andererseits handelt? Mit anderen Worten: Mit anderen Worten: sind die auch noch nicht veröffentlicht ist, also sich nicht genau dieser Beschluß vom 13. Juli 1854 noch in Hessen  , Handlungen und Verhandlungen von Arbeiterversammlungen, übersehen läßt, ist der säumige Unternehmer auch dann Oldenburg  , Altenburg  , den Schwarzburgschen Ländern, Lohnkommissionen oder dergleichen, die sich auf Aufbesserung strafbar, wenn die Versammlung gar nicht stattgefunden Waldeck  , Neuß   ältere Linie und Schaumburg- Lippe. der Löhne in einer bestimmten Gewerkschaft oder auf Ab- hat, falls er nicht 24 Stunden vor der beabsichtigten Von diesen Staaten haben alle mit Ausnahme von fürzung der Arbeitszeit beziehen, öffentliche Angelegen- Eröffnung derselben unzweideutig zu erkennen giebt( etwa Hessen   längere Ausführungs- Verordnungen mit Gesetzes- heiten oder private Angelegenheiten? durch Widerruf der Anzeige), daß er die Absicht, die Ver­kraft erlassen, die besonders auch bestimmen, daß Vereine Ohne Zweifel sind die Verhandlungen zwischen einem sammlung abzuhalten, aufgegeben hat. Statuten einzureichen haben, und daß Versammlungen Unternehmer und seinem Arbeiter reine Privatangelegen- Daß diese Härte irgend einen Zweck hat, ist uns den Behördeu vorher anzuzeigen sind. Nur Hessen   ent- heiten. Wenn nun aber alle Arbeiter eines Drtes mit nicht ersichtlich. Hier scheint einmal der Buchstabe über behrt einer solchen Bestimmung. In Hessen   brauchen allen Unternehmern an demselben gleichzeitig verhandeln, den sonst so gern herangezogenen ,, Geist der Gesez= Vereine und Versammlungen nicht vorher angemeldet zu ist dann diese Summe von Verhandlungen eine öffentliche gebung" den Sieg zu behalten. werden, doch können Vereine und Versammlungen von Angelegenheit geworden? Die übrigen Bestimmungen des preußischen Gesezes der Polizei ohne jede Angabe eines Grundes verboten und Bis ganz vor Kurzem war diese Frage mit Ent- über die Anmeldung der Versammlungen sind ohne Weiteres aufgelöst werden, ohne daß ein Rückgreifen auf richterliches schiedenheit zu verneinen, die Summe blieb Privatangelegen- klar. Man hat bei der Anmeldung darauf zu sehen, daß Gehör dabei stattfindet. heit. Es war darüber eigentlich gar kein Streit. Seit sie auch wirklich rechtzeitig in die Hände der Polizei­Erlaß der Reichsgewerbeordnung im Jahre 1869 hat man behörde kommt, wofür die Postbestellung nicht immer die Thätigkeit der Gewerbetreibenden, sich günstige Lohn- ausreichende Gewähr giebt, dann, daß die Anmeldung und Arbeitsbedingungen zu sichern, wenn dabei weder der vollständig ist, das Versammlungs- Lokal genau Staat, noch die Gemeinde, noch irgend eine Körperschaft bezeichnet, Datum und Uhrzeit des Beginnes der Ver­in ihren Einrichtungen berührt wurde, als ledigltch private sammlung enthält, auch vom Unternehmer leserlich unter­In Württemberg ist eine Anmeldung bei den Angelegenheiten betrachtet. Heute ist es anders geworden. schrieben ist, in größeren Orten mit Angabe der Wohnung. Behörden nur dann erforderlich, wenn die Versammlung Es ist von den Behörden der Versuch gemacht, diese Frage Die Polizei ist verpflichtet, die Anmeldung nicht öffentlich bekannt gemacht wird. Die Anzeige ist an der gewerkschaftlichen Regelung der Arbeitsbedingungen jederzeit, auch außerhalb der üblichen Dienst­keine Frist gebunden und kann unmittelbar vor der Ver- als öffentliche Angelegenheit zu betrachten und zu be- stunden in Empfang zu nehmen und die Be­Sammlung erfolgen. handeln. scheinigung Zug um Zug sofort" zu ertheilen. Der Versuch dazu trat gleichzeitig in Preußen, Sachsen   Dagegen wird von den unteren Polizeibeamten oft und Hamburg   auf. sehr stark gefehlt. Es wird die Ertheilung der Bescheinigung Von allen Versammlungen, in welchen öffentliche An­In Hamburg   ist der Versuch vorläufig gescheitert. oft unter allerlei nichtigen Einreden und Ausflüchten hin­gelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, hat der In dem Prozeß gegen Wolf und Genossen wurde am gezögert und den Anmeldenden unnüße Laufereien gemacht. Unternehmer mindestens vierundzwanzig Stunden vor dem Beginn der Versammlung unter Angabe des Ortes und 2. November v. J. durch Erkenntniß der Straffammer II Das braucht man sich nicht gefallen zu lassen. Eine der Zeit derselben Anzeige bei der Orts- Polizeibehörde zu des Landgerichts zu Hamburg   in zweiter Instanz die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde wird immer sofort machen. Diese Behörde hat darüber sofort eine Bescheinigung Staatsanwaltschaft dahin beschieden, daß die sich auf die Abhilfe schaffen. zu ertheilen. bestehenden Lohn- und Arbeitsbedingungen an einem Der Zweck der Versammlung, wer als Redner Die erste Frage, die sich hier erhebt, ist die: Was bestimmten Ort beziehenden Erörterungen und Handlungen, auftritt oder andere Umstände über dieselbe braucht in ist eine Versammlung? wie Streifunterstüßungen u. s. w., Privatangelegenheiten Preußen der Polizei nicht angegeben zu werden. Man Nach der Erklärung bedeutender rechtswissenschaftlicher sind und bleiben, auch wenn es sich nicht um die Unter- kann da jede weitere Auskunft verweigern, wenn man Schriftsteller ist eine Versammlung stüßung eines einzelnen Feiernden, sondern um eine dazu glaubt einen Grund zu haben. eine Vereinigung mehrerer Personen, welche in größere oder geringere Mehrzahl handelt. Die Hamburger In einigen anderen Staaten ist die Angabe des geordneter Weise unter Vorsitz von Vorstehern, Staatsanwaltschaft beruhigte sich bei diesem Erkenntniß. Zweckes der Versammlung in der Anmeldung Vorschrift, Ordnern und Leitern eine Besprechung halten. In Sachsen   nahm die Sache einen anderen Verlauf wie in Bayern  , Sachsen  , Anhalt, Reuß i. L., Hamburg  .

In allen anderen Staaten müssen Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollen, der Polizei angemeldet werden und muß dies in der Regel 24 Stunden vor dem Zusammentritt der Ver­sammlung erfolgen.

Im preußischen Vereinsgeseze ist in§ 1 be= stimmt:

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Das preußische Gesetz setzt einen Unternehmer" bis jest. Es ist dort in zwei Instanzen zu Ungunsten Auf einige andere Bestimmungen, wie sie in Braunschweig  , voraus, daraus folgt aber nicht, daß eine ohne besondere der Arbeiter entschieden, indem eine Lohnkommission bestraft Anhalt und anderen Drten in Betreff der Personen Einberufung zusammengekommene Versammlung, die fich ist, da sie sich mit anderen Vereinen in Verbindung gesetzt bestehen, die eine Versammlung anmelden, gehen wir hier Vorsitzende, Ordner oder Leiter wählt oder gefallen läßt hat, obgleich ihre Thätigkeit sich auf öffentliche An- nicht weiter ein, da bei der Kleinheit der betreffenden und nun eine Besprechung hält, nicht auch als anmelde- gelegenheiten bezog. Gebiete die Sache nicht von Wichtigkeit ist. pflichtig betrachtet werden kann.

Ob die Versammlung öffentlich oder geschlossen ist, ob sie aus eingeladenen Personen besteht, ob sie an einem öffentlichen Orte oder in einer Privatwohnung stattfindet, ist für Anwendung der Anmeldepflicht gleichgültig.

Anmeldeformular.

a) Für Preußen.

( Unterschrift)..

( Wohnung)

b) Für Sachsen  , Baiern 2c. Ich zeige hiermit an, daß am... ten

( Unterschrift).

( Wohnung)

18..

18..

Die Erkenntnisse werden leider der Deffentlichkeit vorenthalten, es ist also nicht ersichtlich, ob die Thätigkeit diefer Kommission sich wirklich nur, wie die von Wolf Ich zeige hiermit an, daß am... ten.. und Genossen, ausschließlich auf Lohn- und Arbeits- Uhr( N.- oder V- M.) im Lokale des Herrn Straße Nr. bedingungen bezogen hat, oder ob man sich nicht vielleicht und bitte um die Bescheinigung hierüber nach§ 1 des Gesetzes eine Versammlung stattfinden wird, Was ist eine öffentliche Angelegenheit? doch hat verleiten lassen, auch andere entschieden öffentliche vom 11. März 1850. Deffentliche Angelegenheiten im Sinne des Vereins- Angelegenheiten anzurühren. Der Fall giebt also kein( Ort).( Datum).. gesetzes sind nicht nur die eigentlichen Staatsinteressen, Material zur Klärung der Frage. oder die Angelegenheiten politischen und religiösen In Berlin   ist die Lohnkommission der Maurer, Inhaltes, welche die Gesammtheit der Staatsangehörigen deren Thätigkeit sich ganz und ausschließlich auf die Lohn­betreffen, es können unter Umständen dazu auch solche und Arbeitsbedingungen bezieht, vom Polizeipräsidenten Uhr  ( V.- oder N.-M.) im Lokale des Herrn Angelegenheiten gerechnet werden, die eine vom Staate aufgefordert, nach§ 2 des preußischen Vereinsgeseges Straße Nr.. eine Versammlung zum Zweck anerkannte Körperschaft, eine Gemeinde oder eine andere Statuten einzureichen. ( z. B. Berathung über Lohnangelegenheiten der Maurer) statt­das öffentliche Leben berührende Genossenschaft, z. B. die Kirche, betreffen.( Die Innungen wären hier auch zu wirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezweckt, und Dics braucht nur zu geschehen, wenn sie eine Ein- finden wird, und bitte um die gesetzliche Bescheinigung. ( Ort)....,( Datum).. zurechnen, da sie ebenfalls vom Staate anerkannte Körper- wenn sie ein Verein ist. schaften sind.) Außerdem sind öffentliche Angelegenheiten Die Kommission, oder vielmehr das betreffende an= nicht nur solche, bei welchen es sich um die Gegenwart gegangene Kommissionsmitglied, hat zuerst den Weg der handelt, sondern auch geschichtliche Abhandlungen, z. B. Beschwerde beschritten und ist vom Herrn Minister auf über die Wirkung des Christenthums im Gegensatz zu der den Rechtsweg verwiesen. Es wurde also der Verfügung Im ganzen und großen sind die Bourgeois", welche sich humanistischen liberalen Richtung. des Polizeipräsidenten keine Folge gegeben und wurde während der Wirren der Umwälzungsjahre an den herrenlos Der Zweck der sittlichen und materiellen Hebung dann von ihm ein Strafmandat erlassen, gegen das Wider- gewordenen Gütern des Adels und der Geistlichkeit bereicherten, des Arbeiterstandes ist als eine öffentliche Angelegen- spruch erhoben ist. Vielleicht kommt hier die Frage, ob geblieben, was the waren; bie Beche aber hat die Maſſe des Volkes heit anzusehen, wenn darauf abgezielt wird, den Arbeiter die sogenannten Streikangelegenheiten öffentliche An- des Feudalherrn ist der Schlotiunter" getreten, um es mit zu bezahlen, welche nur den Meister gewechselt hat; an die Stelle stand als solchen als soziale Einrichtung im Verhältniß gelegenheiten sind, zum endgültigen Entscheid vor dem einem Worte auszudrücken. Krenzzeitung. zu und gegenüber den anderen Ständen zu heben. Daß eine Angelegenheit zugleich Privat- Interessen Bis dahin müffen wir diese Frage als in der Schwebe Börsenadel fortschreitet, desto unlöslicher muß sie werden. Schon Je mehr die Vermischung des Geburtsadels mit dem berührt, schließt nicht aus, daß sie eine öffentliche Angelegen- befindlich ansehen. heit sein kann. heute ist die Sache zur Gewohnheit geworden; alle Welt hat sich damit abgefunden; selbst der innere Widerwillen hat aufgehört. Es kommen eben Fälle vor, die auch im Moralischen  " schon eine be­denkliche Annäherung an die Denkweise der Börsianer zeigen. Vor noch dazu ein persönlicher Freund des Herzogs von Doudeauville­nicht langer Zeit mußte sich ein Legitimist vom reinsten Wasser auf falschem Spiel ertappen lassen. Die Angelegenheit wurde vertuscht, aber sie war bekannt geworden, das nöthigte manche Rücksicht auf. Der Betreffende hatte 20 000 Fres. Ginkommen, er brauchte aber 100 000 Frcs. Wo sollte er sie hernehmen? Er spielte falsch... es kommen noch schlimmere Dinge vor

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Kammergericht zu Berlin  .

Schnikel.

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Was heißt eine Angelegenheit erörtern"? Der Gesetzgeber hat mit Absicht es vermieden, eine Erklärung des Begriffes öffentliche Angelegenheit zu einandersezen. Erörtern heißt erklären, ergründen, erläutern, aus­geben. Es ist das im Sinne unserer heutigen Gesez- Es ist nicht erforderlich, daß die Erörterung erschöpfend, gebung, die neben dem faßbaren Wortlaut eines Gesetzes daß sie prüfend und abwägend sei, daß sie von einer noch einen unfaßbaren Geist der Gesetzgebung" fennt, eigenen Meinungsäußerung begleitet wird. Jeder Versuch, von dem man sagen kann, er sei der Herren eigener Geist, einen Gegenstand auseinanderzusetzen, ihn zum Verständniß in dem die Strafthat sich bespiegelt, der bald solch ein der Zuhörer zu bringen, ist eine Erörterung. Bild, bald ein anderes zurückwirft, wie sich die schwankende Die Anmeldung der Versammlung muß schon wir gehen darüber hinweg.. Gerade deshalb aber ist die Tagesmeinung wendet. Das Vereinsgefeß ist ohne Zweifel dann erfolgen, wenn die Absicht, öffentliche Angelegen- größte Nachficht guter Ton geworden. Man weiß alles mög­ein Gesez, das im Interesse der herrschenden Parteien heiten zu erörtern, durch Anzeigen oder sonstwie zur Er- liche, aber man schweigt und thut, als wenn man unschuldig gegen die widerstrebenden Parteien erlassen ist. Es soll scheinung gekommen ist, und ist in Preußen der Unter- wissen oder doch wissen könnten. Das läßt sich nicht immer über­wäre, wie ein neugeborenes Kind, weil andere Leute auch manches die Stellung der herrschenden Parteien stärken, nicht den nehmer auch dann strafbar, wenn trotzdem vorher die sehen. In Paris   wimmelt es von privaten Auskunftsstellen aller widerstrebenden müßen. Deshalb wird besonders in Zeiten Absicht dazu vorlag, doch in der Versammlung wirklich Art. Wer kann behaupten, daß man ihm nicht nachspürt, über sein der Reaktion, wie heute, der Geiſt der Gesetzgebung" öffentliche Angelegenheiten nicht verhandelt sind, falls die Leben Buch führt, um dieses Buch bei Gelegenheit auf den Tisch häufig die Strafthaten finden, wo sie früher nicht gefunden Anzeige unterblieben ist.

wurden.

*) Bundestagsbeschlüsse hatten nur dann und soweit eine Giltigkeit als sie von den einzelnen Regierungen ausdrücklich an­erkannt und veröffentlicht wurden.

Hieraus ist folgende Lehre zu ziehen:

Ist in der Einladung zu einer Versammlung darauf hingewiesen, daß eine öffentliche Angelegenheit erörtert werden soll, die Anmeldung der Versammlung ist aber

zu legen und zu sagen: lest. Wenn nur der Schein gewahrt werden kann; das ist das Geheimniß des Ganzen. Mehr verlangt man nicht. Denn um keinen Preis will man in seinem Ver= gnügen gestört sein. Um den Lebensgenuß dreht sich nicht nur viel, sondern buchstäblich alles in dieser Welt, die theils mit ihrer Bornehmheit handelt, theils dieselbe fauft... Genug, daß fast die gesammte vornehme Gesellschaft mit ihren historischen Namen