weder in der Wahl und Behandlung des Materials, noch in der Gestaltung der ganzen Einrichtung die Grenze ein, welche die Ausstattung einer fleinen- man möchte wohl sagen, der fleinsten bürgerlichen Wohnung vorschreibt, und überschreiten, nach der Ansicht der Fachmänner im Preisrichter Kollegium, unbekümmert um die deutlichen, besonders be tonten Vorschriften des Programms, auch die gegebene Preisgrenze.
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Schneller Tod. Ueber den plöglichen Tod eines Einjährig Freiwilligen B. der 1. Kompagnie des Kaiser FranzGarde Grenadier- Regiments Nr. 2 geht der Berl. 3tg." folgende Mittheilung zu: Der Verstorbene, der Sohn eines Rittergutsbefizers aus der Provinz, machte am 14. Juli mit feiner Kompagnie einen Feldmarsch. Um 5 Uhr früh wurde ausgerückt, 2 Uhr Mittags langte die Kompagnie wieder in der Kaserne an. Die große Hize machte während des Marsches ihren Einfluß geltend, die Mannschaften ermüdeten früher wie sonst. Das ergrimmte den Herrn Hauptmann v. T. und er eröffnete den Soldaten, daß jeden der schlapp werde, eine Arreststrafe von 3 Tagen treffen würde". Die Mann schaften strengten sich, um nicht etwa wegen ,, Schlappheit" noch bestraft zu werden, auf's Aeußerste an und auch der EinjährigFreiwillige leistete mehr, als ihm zuträglich war. Kurz vor dem Einrücken in die Kaserne wurde er trotz der nachdrücklichen Ermahnung des Herrn Hauptmanns schlapp" und zwar so, daß er in Krämpfe verfiel. Abends 8 Uhr war der junge, zu den schönsten Hoffnungen berechtigende Mann eine Leiche
Borigen Donnerstag wurde der Verstorbene beerdigt.- Wir wollen nicht näher erörtern, ob das Defret des Herrn Hauptmanns eine Ueberanstrengung bewirkt hat, die mit dem plößlichen Tode im Zusammenhange steht.
Haft verurtheilt. Der Gerichtshof nahm an, daß der Buffetier als Gewerbsgehülfe anzusehen und somit der Wirth für den felben verantwortlich sei. Vewiesen sei, daß Ersterer das Bier dem Vorrath des Angeklagten entnommen habe und es müsse angenommen werden, daß er dem Angeklagten, Herrn Könele, den entsprechenden Betrag abgeliefert habe.
verschiedenen Länge und Dicke mit einer gewissen Tage Jeder Chinese pflegt ihn auf's Sorgfältigste zu erhalten dem Gegner, der diesen antasten, oder wohl gar a wollte, dies würde blutige Rache nach sich ziehen. Wen 2 Chinesen an einander gerathen, so wickeln sie vor Dingen ihre Penzes um den Kopf. Die Augenblide dabei vergehen, find häufig genügend, um die erfte beiden abzufühlen, so daß, Dank den Penzes, manche durch diesen Aufenthalt vermieden wird. Ob man praktische Mode nicht auch bei uns in gewiffen, besonde lustigen Distrikten einführen sollte?- fragt mit amerikanisches Blatt.
fr. Dem Nachtwächter Wolff waren vor einigen Monaten vom hiesigen Schöffengericht, welches auf die von ihm erstattete Anzeige eine Anklage gegen den Schankwirth Bab uhl wegen Beleidigung desselben verhandelt und den Angeflagten freigesprochen hatte, wegen leichtfertig angebrachter Anzeige die Kosten des Verfahrens auferlegt worden. Hiergegen legte Wolff nicht nur die Beschwerde ein, sondern er trat auch dem Verfahren als Nebentläger bei und legte gegen das den Babkuhl betreffende Urtheil die Berufung ein. Auf diese hin verhandelte nun die fünfte Straffammer hiesigen Landgerichts I. Der Angeklagte räumte, wie in der ersten Instanz ein, in der Nacht vom 12. zum 13. November pr. dem Nachtwächter Wolff den Vorwurf gemacht zu haben, daß er der Kuppelei Vorschub leiste. Der Angeklagte, der in jener Nacht vor dem Hotel Stadt Düsseldorf" in der Charlottenstraße stand, wurde auf das Verlangen der unverehelichten Sophie Heßmann von dem Nachtwächter Wolff zum Fortgehen aufgefordert, worauf er Der erste demselben den besagten Vorwurf gemacht hat. Richter erachtete die behauptete Thatsache für festgestellt, der Berufungsrichter lehnte den dafür angebotenen Beweis als unerheblich ab, weil aus den Umständen und der Form die beleidigende Absicht zu schließen sei. Der als Zeuge vernommene Nachtwächter Wolff bestritt, dem Hotelbefizer Meininger, von dem er für besondere Dienstleistungen ein monatliches Salair bezog, Gäste zweifelhafter Natur zugeführt zu haben. Da die übrigen Zeugen belundeten, daß der Angeklagte die inkriminirte Aeußerung in so lautem Tone ausgestoßen habe, daß sie alle Paffanten haben hören müssen, hob der BerufungsGerichtshof das erste Urtheil nebst dem den Wolff betreffenden Beschluß auf und verurtheilte den Angeklagten zu 50 Mart event. 5 Tagen Gefängniß, legte ihm auch die Kosten beider Instanzen auf.
Leichtfertiges Spiel mit Schußwaffen hat am Sonntag wiederum zu fraurigen Folgen geführt. Bei einem Müllermeister in Reinickend rf war Nachmittags Besuch aus Berlin eingefehrt, darunter ein junger Mann von 18 Jahren und eine Verwandte im Alter von 16 Jahren, Lettere mit ihren Eltern. Aus unverantwortlichem Leichtsinn nahm der junge Mann, als er sich mit dem Mädchen allein in dem Zimmer befand, ein scharf geladenes Gewehr von der Wand und richtete an das junge Mädchen die Frage:„ Soll ich Dich einmal todtschießen?" Lachend erwiderte daffelbe: Immerzu." Im Augenblick frachte der Schuß und tödtlich getroffen sant das unglückliche Mädchen zusammen; die Kugel war ihr in den Mund gegangen und hatte die Richtung nach der linken Seite des Hinterkopfes genommen, wo fie im Schädelknochen stecken blieb. Ein sofort herbeigerufener Arzt legte der Schwerverwundeten den ersten Verband an, worauf sie zu Wagen nach dem Augusta Hospital in der Scharnhorststraße geschafft wurde. Der Zustand des jungen Mädchens wird, wie das ,, Berl. Tagbl." berichtet, als hoffnungslos bezeichnet.
Breslau . Wie selbst die ernstesten Ereignisse vo haften Vorfällen begleitet sind, zeigt folgende kleine, der 3tg." als wahr verbürgte Episode aus dem Schmiento Unglücksfall, der einen so unverhofft glücklichen Ausgan Als die Katastrophe eintrat, wußte man nicht genau, Bergleute verschütttet seien. Die Frau eines Bergman sonst in denselben Schacht einfuhr, betrauerte nun Schicksalsgenossinnen ihren vermeintlich todten Man derselbe am Abend ganz gemüthlich" auf seine Wo schritt. Die Frau, im höchsten Grade abergläubisch, fich und glaubte den Geist ihres Mannes vor fich Derselbe rief ihr aber schon aus der Ferne zu: wirklich und leibhaftig, er hätte sich bei Schweißer( ein lokal nicht weit von dem Ort der Katastrophe) einen angetrunken, und sei, anstatt einzufahren, bis jetzt blieben und so dem sicheren Tode entronnen." Und Du hoffentlich," so schloß er seine Rede, nicht meh wenn ich wieder einmal eins über den Durst nehme wirst eingesehen haben, wie gut dies mitunter sein
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Der Herr Baron ist ,, baden". err: I Baron zu Hause? Bedienter: Nein, gnädig baden. Herr: Hat er nichts über seine Rüdle Bedienter: Hat gnädiger Herr gesagt, wird lange bleiben. Herr( feßt sich auf ein Faute werde auf ihn warten. Nach zwei Stunden Das dauert ja aber verteufelt lange. Wohin wollte Baron denn baden gehen?- Bedienter: Nach Baron denn baden gehen?
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In fünfunddreißig Sekunden! In den gro hänsern von Cansas City, wo täglich 2000 bis 4000 geschlachtet und hergerichtet werden, ist das hierbe wendung kommende Verfahren so vereinfacht und p es geradezu wunderbar erscheint, mit welcher Schnel Genauigkeit die ganze Prozedur fich vollzieht. Ein Blatt schildert die Wanderung, die ein Schwein in artigen Etablissement durchzumachen hat. Das fraglid befindet sich mit vielen anderen Schicksalsgenossen Raume des großen Gebäudes, wohin man die Thie Ställen aus getrieben hat, und drängt sich unruhig vergnügt zwischen seinen Leidensgefährten umher, b tich am Hinterbein erfaßt und an einem fleinen R hängt wird. Der Krahn schwingt es durch eine der noch kein Schwein lebend zurückgekehrt ist, dieser verhängnißvollen Pforte empfängt es von gen, gewandten Manne den Todesstoß. Das Thie einem Trog entlang, durch eine andere Pforte, und topfüber, mit lautem Platsch in einen großen, mit Waffer gefüllten Behälter. Unsichtbare Maschineri bis an das andere Ende der schrecklichen Badewann Wafferrad es aufhebt und auf einen langen schiefen dert. Dort wird es von einer Maschinerie erfaßt, einer Umdrehung von allen Borsten befreit, gleite
f. Unter der seltenen Anklage des muthwilligen Querulierens hatte sich heute der Handelsmann Carl Sper Ting vor der dritten Ferienstraffammer hiesigen Landgericht I. zu verantworten. Im Januar d. J. ist die 26 Jahre alte und unter Sittentontrolle stehende Tochter des Angeklagten von dem Amtsrichter Lehmann I wegen Sittenpolizei- Kontravention zu vier Wochen Haft und Ueberweisung an die Landespolizeibehörde verurtheilt worden, gegen welches Urtheil der Angeklagte die Berufung eingelegt hatte. Durch ein Versehen war der Lettere zu dem im Februar cr. anberaumten Termine nicht geladen und die eingelegte Berufung, nachdem die Angeflagte in der Hauptsache ein Geständniß abgelegt und nur um den Fortfall der Ueberweisung an die Landespolizeibehörde gebeten hatte, in Rücksicht auf ihre mehrfachen Vordestrafungen verworfen worden. Der Angeklagte, der seine Tochter für ein fittenreines Mädchen hält, war über seine Nichtvorladung zum Termine, in welchem er sein Kind hatte vertheiligen wollen, im höchsten Maße indignirt. Zunächst machte er von seinem Rechte als Vater Gebrauch, legte Revision gegen das seine Tochter verurtheilende Berufungserkenntniß ein und betraute einen hiesigen Rechtsanwalt mit der Rechtfertigung der Revision, bezahlte auch ein nicht unerhebliches Honorar. Als aber der Anwalt aus der ihm später zugestellten Urtheilsausfertigung ersah, daß die Angeklagte ein Geständniß abgelegt hatte und daß sich deshalb die Revision unmöglich rechtfertigen lassen, gab er das Mandat in die Hände des Angeklagten zurück, der entlang, verliert unterwegs, wo es an einem bei
a. Kleine Geldgeschäfte in großen Umfange werden häufig in Berlin von zahlreichen Kellnern in großen Restaurants und Hotels mit den leichtlebigen oft in Geldverlegenheit" befindlichen Gästen gemacht, wobei die Kellner zwar beträchtliche Gewinne erzielen. Dieser Umstand ist neuerdings von einem Schwindler ausgebeutet worden, welcher sich in einem Restaurant Unter den Linden von einem Kellner 35 Mark gegen Verpfändung eines Pfandscheins über einen von ihm bei einem Pfandleiher versetten Pfandschein lich, mit dem VerDa sprechen, am nächsten Tage das Darlehn zurückzugeben. Da der Pfandschein über 90 M. lautete und darauf der Werth des Ringes für die Versicherung gegen Feuersgefahr mit 210 M. angegeben war, so belieh der Kellner unbedenklich den Pfandschein. Der Darleiher zahlte aber nicht und ignorirte die von dem Kellner an ihn gerichteten Mahnbriefe. Der Kellner be gab sich mehrere Wochen später zu dem Pfandleiher, um den Brillantring einzulösen. Hierbei stellte sich aber heraus, daß der Werth des Ringes die darauf von dem Pfandleiher ge liehene Summe von 90 M. nicht überstieg, und daß die Feuerversicherungssumme auf den ausdrücklichen Wunsch des Verpfänders, welcher angeblich dem Ringe einen großen Werth beimaß, so hoch gestellt worden. Ob der mittellose Verpfänder die hohe Normirung der Versicherungssumme in der be trügerischen Abficht auf den Pfandschein noch ein weiteres Darlehn aufzunehmen veranlaßt hat, das wird sich wohl schwer nachweisen lassen.
Eine interessante Operation ist gestern in der Königl. Klinik in der Ziegelstraße von Herrn Geh. Rath v. Bergmann an einem Arbeiter Paul Sch. ausgeführt worden. Das Berl. Tagebl." berichtet darüber: Vor einigen Tagen, während der großen Hige, war S. bei einem Umzuge beschäftigt, schwere Möbelstücke zu tragen. Plöglich empfand derselbe einen hefs tigen Stich in der rechten Schläfe, ohne weiter darauf zu achten. Jedoch nach einigen Tagen stellte sich eine immer größer werdende Geschwulst ein, die den S. nöthigte, ärztliche Hilfe in der Königlichen Klinik nachzusuchen. Hier stellte sich heraus, daß S. einen Stirnaderbruch erlitten und man schritt fofort zur Operation. Die etwa wallnußgroße Geschwulst wurde von Herrn Geh. Rath v. Bergmann unterbunden und nach vorheriger Entfernung des verdicten Blutgerinnsels erstirpiert. Die Operation ging so schnell und glatt von statten, daß S. trop des enormen Blutverlustes sich leidlich wohl befindet.
nunmehr in ununterbrochener Reihenfolge die Staatsanwaltschaft, den Oberstaatsanwalt, den Kaiser, den Justizminister und die verschiedenen Gerichte mit Schreiben überhäufte in denen er nicht nur in der mitgetheilten Sache, sondern auch noch in
Manne vorbeikommt, den Kopf und hängt im näch Griff, und ein Arbeiter hat es seiner Eingeweide
blick schon wieder an den Hinterbeinen. Ein
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während ein anderer den Körper mit Waffer amten vorbei, wo es durch eine mechanische Vor eigenes Gewicht anfündigt, und fliegt hierauf u und in das Eishaus. Ein langer Schnitt durchfa Körper, zwei Beilhiebe entfernen das Rückgrat, und Moment hängt es in zwei hälften da. Die ga war so fabelhaft rasch vor sich gegangen, daß fie diese Schnelligkeit ihrer Schreden beraubt wurde noch das Schwein, weil man es am Hinterbein und schon fünfunddreißig Sekunden später hing steif, gereinigt und kraftlos, in zwei Hälften im sich später noch in Schinken, Speckseiten und Ri
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einer andern, in der er sich mit einem Meuchelmord bedroht passtrt die stählerne Stange entlang an dem Stand fieht, um Abhilfe bat. Die qu. Schreiben, die fich trot mehrfacher Verwarnung vor der Strafe des Querulierens, in den fürzesten facher Verwarnung vor der Strafe des Querulierens, in den fürzesten Zwischenräumen folgen, enthielten die abenteuerlichsten Angaben und unglaublichsten Beschuldigungen gegen die verschiedensten Beamten. Im Termin bemerkte der Angeklagte auf die Be schuldigung des Querulirens, daß man doch nicht bestraft wer den könne, wenn man sein Recht nachsucht. Er verlangte, daß das Gericht Zeugen über die feine Tochter betreffenden Be hauptungen vernehme. Der Staatsanwalt beantragte eine Exploation des Angeklagten nach seinen geistigen Fähigkeiten, eventuell beantrage er, ihn auf Grund des noch in Kraft verbliebenen Art. 30 der Allg. Ger.- Ordnung mit 2 Monaten Gefängniß zu bestrafen. Der Gerichtshof erkannte aber auf Freis sprechung des Angeklagten, da sich derselbe der Rechtswidrigkeit seiner nicht zur Sache gehörenden Forderungen nicht bewußt sei. Der Präsident entließ den Angeklagten mit der Aufforderung, doch nunmehr das ganz nußlose und ihm die größte Gefahr einer Bestrafung einbringende Schreiben einzu stellen, worauf derselbe entgegnete: Sch verlange aber, daß meine Zeugen vernommen werden." Als der Präsident dies für unzulässig erklärte, meinte der Angeklagte:„ Na, da hilft es nicht, da muß ich zu meinem Rechte kommen!"
Vermischtes.
Amerikanisches. Unter den Badeanzügen für Damen, welche die Modiftinnen für die eben beginnende Saison in Long Branch , Naragansett und Newport vorbereitet haben, befindet sich eine Sorte, bei welcher das Zeug so knapp be messen ist, daß ihr die eigene Erfinderin den scherzhaften Namen des Feigenblattes" gegeben hat. Als dieselbe neulich einer ihrer vornehmen Kundinnen ein solches Meisterwerk von Eleganz und Dezenz zur Probe zuzusenden hatte, legte fte es in ein Brieffouvert und schloß für den Fall der Rücksendung eine Postmarke bei. Bwei Tage darauf erhielt fie eine briefliche Antwort der Dame, in welcher sich diese ganz entzückt
fr. Als Ueberführungsstück eines Diebes ist beim Untersuchungsrichter, Landgerichtsrath Hollmann, eine nur mittelst besonderer Vorkehrungen zu öffnende Dose aus Britanniametall eingeliefert worden. In einem hiesigen größeren Detailgeschäft waren in den letzten Wochen häufig Diebstähle an Geldſtücken und Banknoten begangen worden, und lenkte fich der Verdacht auf den Hausdiener des Geschäftes, welcher denn auch daraufhin gefänglich eingezogen worden ist. Kaum war derselbe abgeführt, fand man in dem Lokale des betreffenden Geschäftes die oben bezeichnete Dose, deren Deffnung erst nach mehrstündigen Versuchen gelang und in der man den größten Theil der entwendeten Goldstücke, sowie den ebenfalls entwendeten Hundertmarkschein vorfand. Auf der oberen Seite to der Dose find drei verstellbare Scheiben in Form 12- ediger Urne mit 12 Nummern angebracht und darunter befindet sich ein Knopf. Nur durch das Stellen der Scheiben zwischen zwei Pfeilspigen resp. auch bestimmte Nummern giebt der Knopf bem Drucke nach und läßt sich die Dose öffnen. In derselben befand sich auch eine gedruckte Gebrauchsanweisung. Da dieses neue Industrieerzeugniß erst ganz kurze Zeit im Verkehr sein fann, wünscht der Untersuchungsrichter, daß fich Diejenigen, welche eine solche Doſe in der letteren Beit verkauft haben, im Interesse des Untersuchungszweckes bei ihm melden.
Gerichts- Zeitung.
verwandeln.
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Zweckmäßige Trauerfahne. Sa," fagte einer Zeitung gefühlvoll, Braun war ein tüch es wird schwer sein, ihn zu ersetzen."„ Wir m der Redakteur, eine Beitlang etwas als ein B Trauer an die Thür hängen. Ich weiß auch, sehr gut eignet." Nun, was denn?" aus der Segerstube."
11
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Ein reich gewordener Bauer nimmt Roupé zweiter Klasse, in dem bereits eine junge figt, zieht seine Pfeife heraus und stopft fie Sie den Tabaksrauch vertragen?" wendet e Reisegefährtin. D nein, gar nicht!" lautet ,, Na, da steigen's aus," erwidert der höfliche
geht's los."
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Es liegen nunmehr die Nachrichten über fichten aus allen Regierungsbezirken Dieselben lassen sich dahin zusammenfassen, Getreides eine recht gute Ernte zu erwarten deburg, Erfurt , Posen, Breslau , Wiesbaden eine gute Ernte in Merseburg , SchleswigMünster, Minden , Arnsberg , Aachen , Koblen maringen, eine gute Mittelernte in Danzig , in Oppeln und Kassel , eine ziemlich gute Ernte eine den mittleren Durchschnitt bei Weitem übe in Gumbinnen , eine Ernte nicht über den Dun nigsberg, nicht überall gute Mittelernte in in wird geklagt bei Weizen und f bei anderen Körnerarten in Bromberg, Oppeln verklopft hatte, Wagen und Pferde eingestellt und sich einen dam, Frankfurt , Köslin , Hannover , Hildesh angefäuselt". Als den biederen Kohlenbauer der Kopf zu schwer Stade , Aurich , Kassel , Minden , Trier , Koblen wurde, legte er sich unter der Säulenvorhalle der evangelischen Die Dbsternte wird überall gering nahme von Stettin . Kirche schlafen und executirte ein Schnarchkonzert. Alsbald erschien aber ein Polizeidiener, medte den Bauer und fragte ihn,
R Wegen Uebertretung der Polizeistunde hatte sich der Restaurateur Könete zu verantworten. Im Lokal des Herrn Könele wollte der Deutsche Kellnerbund eine Versammlung abhalten und hatte der Einberufer die Versammlung vorschriftsmäßig angemeldet, auch die polizeiliche Bescheinigung erhalten. Herr Könele hatte aber keine Nachtto nzession und richtete deshalb ein Gesuch an die Polizei, ihn für den betreffenden Abend von der Polizeistunde zu entbinden. Doch 2 Stunden vor Beginn der Versammlung traf ein ablehnender Bescheid ein. Nunmehr erklärte Herr Köneke dem Einberufer, daß er die Versammlung nicht bewirthen könne, indeß wolle er das Lokal dem Einberufer für die Dauer der Versammlung vermiethen. Die Versammelten lauften nun von dem Buffetier des Herrn Könete, der zugleich Vorstandsmitglied des Kellnerbundes ist, ein Fäßchen Bier, welches gemeinschaftlich ausge trunken wurde. Herr Köneke hatte sich inzwischen niedergelegt. Er wurde jedoch wegen Uebertretung der Polizeistunde
schloß:„ Nur über Eines bin ich im Zweifel und bitte Sie, mir fofort darüber Bescheid zu senden. Welches ist eigentlich der Badeanzug: die Probe blauen Flanells oder die Postmarte?
Ein merkwürdiger Cholerafall ereignete fich vor einigen Tagen in Karlsruhe . Es hatte nämlich ein Bäuerlein aus dem
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Die Rüben stehen gut, desgleichen haben lettere in Königsberg , Bromberg Oppeln gelitten.
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tights bebürftige freuen fich eine Dinficht. Und langere Beit ogenannte religi Wir fragte
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wer er sei, woher u. s. w. und bedeutete ihm, daß man da nahme von Stettin , namentlich steht der Klee nicht schlafen dürfe. Das Bäuerlein rieb sich die Augen und sagte, ärgerlich über die Störung: Ich bin us'm Murgthal und han Kohle ra( herunter) Weiter fam er nicht; schleunigst holte der Polizist eine Droschte und transportirte den vermeintlichen Cholerakranten in's Allgemeine Krankenhaus, allwo fich dessen Krankheit" alsbald herausstellte.
Selbstmord durch Verhungern. In White Cloud, Kansas , starb vor einigen Tagen eine Frau Lizzie Brasley den Hungertod. Die Frau hatte fich 53 Tage lang in selbstmörderischer Abficht jeder Nahrung enthalten und während dieser Zeit kein Wort gesprochen. Rurz bevor sie ihre Hunger- Periode begann, war die Verstorbene fieben Wochen frant gewesen.
fach bis anf bas Aberhaupt abge Teine öffentl
Der Wein steht ziemlich gut, obwohl die Hoffnungen etwas herabgestimmt hat Hoffen wir, daß die im Ganzen recht gün fichten nicht durch das Wetter zu Schanden w
Der Zopf als Förderer der Kultur in China . Be fanntlich scheeren sich die Chinesen mit Ausnahme eines fleinen dünnen Büschels, alle Kopfhaare ab. Dieses Böpfchen wird I
die
die Anlegung der Dampflefsel mit Genehmigu II. Nothwendig ist es, daß die Erbesleg verstorbenen Bater geführt wird und das
denunzirt und troßdem er an die Versammelten nichts verkauft Benze genannt und bildet in den chinesischen Steuertabellen löschungsfähige Quittung über die hypothelem
hatte, zu einer geringen Strafe, 3 Mart oder 1
Tag eine sehr wichtige Rubrik. Die Penzes sind nämlich nach ihrer
Verantwortlicher Redacteur N. Gronheim in Berlin . Drud und Verlag von Naz Bading in Berlin SW, Beuthstraße 2.
vollem Recht,
Datsache erfla
genüber
hat fid
Beigt. Die Schu
bern auch Don
welche wünschen,
geben zu laffen,
Trotzdem a
Ausführung der
Biebung herrscht,