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Streit gerathen, in Folge dessen der Wirth den Männern sein Lofal verwies. Dies war jedoch nicht nach dem Wunsch des einen der Beiden und er ergriff ein Weißbierglas, das er zur Grde warf und zerschlug. Ein herbeigekommener Brauer und ein Schußmann padten nun den mit bedeutenden Körperkräften ausgestatteten Mann, doch dieser setzte seiner Festnahme einen fo großen Widerstand entgegen, daß er den Schußmann zur Erde warf und Succurs von der Polizei- Revierwache geholt werden mußte. Mit Hilfe mehrerer Privatpersonen gelang es endlich, den Excedenten zu bewältigen, worauf ihm hände und Füße gebunden wurden. Alsdann wurde er auf einen bandwagen gelegt und in diesem Zustande nach der Bolizeiwache in der Neuen Königstraße fistirt. Selbst in dem gefeffelten Zustande versuchte der Wüthende seine Renitenz fortjulegen. Shn erwartet eine nicht geringe Strafe.
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zwischen versetzt wurde. Betreffend die Erschießung eines Hundes behauptet die Vertheidigung, daß Folgner seiner Angabe nach den Hund erschossen habe, weil er nicht der Kette lag, mährend in Wirklichkeit der Hund festgekettet gewesen sei. Da ein Entlastungszeuge aber bis jest nicht herbeigeschafft werden konnte, so stellt der VerAmtsgericht Stolp einzufordern. Die Gänsegeschichte, durch theidiger den Antrag, die bezüglichen Alten vom Königlichen welche der Dorfrichter Arndt sich beleidigt fühlte, war etwas heitler Natur; es handelte fich um folgende Thatsachen. Anfangs April v. J. gingen zwei echte hinterpommersche Gänse, die jedenfalls ihren Kopf für sich hatten, im Gänsemarsch auf dem Ader des Arndt spazieren. Arndt erschoß eine Gans und pfändete die andere. Die Gänse gehörten dem Bauern Boller. Es wurde nun am 12. April ein Termin zum Verkauf der gepfändeten Gans anberaumt, in welchem nur von Seiten des Arndt ein Gebot von 3 Mt. abgegeben wurde. Arndt erhielt die Gans. Der frühere Befizer Pollar war damit nicht zufrieden; er beschwerte fich beim Landrath, doch verwies ihn dieser auf den Weg der Zivilklage. Später füllte die Gänse geschichte die Spalten des Deutschen Reichsblattes". Doch Damit war das Schicksal der Gans noch nicht entschieden: Der
N. Beim Felddiebstahl wurden gestern die verehelichte handschuhmacher N. und die unverehelichte D., beide in der Kreuzbergstraße wohnhaft, von einem Feldwächter auf der Feldmart des Landwirths Schudowa in Rirdorf betroffen und zur Saft gebracht. Beide Diebinnen hatten ihre Körbe mit recht anfehnlichen Quantitäten Bohnen und Kartoffeln gefüllt. Die Diebstahlsobjekte wurden Tonfiszirt.- Ueberhaupt flagen die Aderbefizer in der Umgegend Berlin's über eine auffällige Regierungspräsident zu Cöslin übersandte der Redaktion des Nachdem Bunahme der Felddiebstähle in diesem Jahre. br. Eine allerliebste Scene ereignete sich gestern Bor enumittag in der Alten Jacobstraße. Ein gerade vom Spittelmarkt daher fommender Pferdebahnwagen wurde von einem länd Anaben geleitet wurde. Neben dem jugendlichen Rosselenker welcher unter bezeichnender Fingerpantomime den Baffagieren des Pferdebahnwagens einmal über das andere zurief: ,, Aetsch,
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der Gans befaffen.
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D. R. Bl." eine Berichtigung des Inhalts, daß die Gans nach eingeholtem Gutachten nur 3 Mt. werth gewesen sei und schließlich mußte sich gestern das Schöffengericht mit Der Vertheidiger machte geltend, daß die Versteigerung überhaupt den geseglichen Bestim mungen entgegen stattgefunden habe. Auch offerirte er ein halbes Dugend Gutachten von Gänselennern und Gän fezüchtern in Hinterpommern, die sämmtlich bekundeten, daß eine Buchtgans um jene Zeit einen Werth von mindestens 7 bis 12 Mart habe, abgesehen von den hier ungelegten Gänse Gänse eisern, die einen Werth von nahezu 12 Mart hätten. Das von dem Kösliner Regierungspräsidenten geforderte Gutachten sei von dem Gemeindevorstand Folgner und dem Dorfrichter Arndt abgegeben und könne deshalb nicht in Betracht kommen. Schließlich bemerkte der Rechtsanwalt, daß die Leute in Hinterpommern ein ganz besonderes Interesse für diese Gänse- Sache hätten und er deshalb so bedeutendes Entlastungsmaterial her beigeschafft habe. Da indeß die Hunde-, Zabal- und Gänse geschichte noch nicht ganz aufgeklärt war, so wurde beschloffen, einen neuen Termin anzuberaumen, damit die Vertheidigung die gewünschten Alten und Gutachten zur Stelle schaffen kann.
Wegen zahlreicher Betrügereien ist gestern der Kaufmann A. verhaftet worden. A., der sich in einem Alter von 30 Jahren befindet, und bis zu Ende des vorigen Jahres in einem namhaften hiefigen Korbwaarengeschäft als Kommis bes wärtiger Fabrikanten für Korbwaaren Briefe gerichtet, in welcher beigeschafft habe. er unter dem Vorgeben ein Korbwaarengeschäft errichtet zu
haben
Waaren
war, hat seit mehreren Monaten an eine Reihe aus
um Zusendung von Waaren bat. Die ihm zugesandien verkaufte er sodann zu jedem Preise, unterließ aber
Nachdem
er in dieser Weise bei den ihm bekannten Fabrikanten
der Beamte Nachfrage hielt, traf er den Angeklagten an, der nach der ihm von F. und N. gemachten Beschreibung der Mann war, welcher den Revolver abgeschoffen hatte. Wachtel folgte dem Wachtmeister ruhig nach der Wache und gab auch den noch mit 4 Schuß geladenen Revolver heraus. Der Ver legte, wie seine Kameraden find noch nicht ermittelt worden. Der Staatsanwalt erachtete die Angabe des Angeklagten, daß er fich in der Nothwehr befunden habe, nicht für glaubhaft und beantragte für die Nöthigung 4, für die Körperverlegung mittelst einer Waffe 9 Monate und für das Vergehen gegen das Sozialistengesez mit Rücksicht darauf, daß er wegen eines solchen im vorigen Jahre mit 6 M. vorbestraft sei, 3 Tage und eine Gesammtstrafe von einem Jahre Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte wegen der beiden ersten Vergehen auf Freisprechung und verurtheilte den Angeklagten nur wegen des Vergehens gegen das Sozialistengeset zu vier zehn Tagen Gefängniß. Er nahm an, daß zur Nöthigung das Requifit der Widerrechtlichkeit fehle und daß im Uebrigen der abgefeuerte Schuß zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs geboten gewesen sei.
Daß die Scharfrichterei- Gehilfen, denen ja auch der Hundefang obliegt, im Allgemeinen und bei Ausübung ihres unzarten Gewerbes im Besonderen fein art Gemüth" befizen fönnen, ist gewiß erklärlich, die häufigen Konflikte aber, in welche diese Beamten mit dem Publikum gerathen und welche schließlich der Entscheidung des Strafrichters unterliegen, bekunden genugsam, daß dieselben ihre exponirte Stellung dem Bublikum gegenüber eben sehr häufig nicht mit dem nöthigen Taft zu wahren wissen, sondern fich zu Uebergriffen und Amtsüberschreitungen hinreißen laffen. Erst vor einigen Tagen berichteten wir über den Scharfrichtereis Gehilfen Friedr. Müller, der wegen Mißhandlung zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt wurde und gestern stand derselbe wiederum in Gemeinschaft mit dem Stallwärter Joseph Andreszewski vor der Abtheilung 98 des Schöffengerichts unter der Anklage der gemeinschaftlichen Körperverlegung. Der Damnificat ist in diesem Falle der 22- jährige Sohn des Kaufmanns v. Thiele, Rosenthalerstr. 3, und stellt derselbe den der Anklage zu Grunde liegenden Vorfall folgendermaßen dar: Am Vormittage des 14. Juli cr., als er auf dem Hofe beschäftigt war, sei ihm mitgetheilt worden, daß soeben ein Hundefänger ihren maulforblosen Mops vor der Thüre weggefangen habe. Sein Vater habe ihm sofort drei Mart und die Hunde- Steuermarke eingehändigt, um die Wiedereinlösung des Hausgenoffen zu bewirken und er habe sich unverzüglich nach dem in der Auguststraße belegenen Scharfrichterei Komptoir begeben. Auf dem Flur dieses Gebäudes habe er den Angeklagten eingeholt und allerdings, da er sehr erregt gewesen, erregt gewesen, in etwas brüster Weise die Herausdes Hundes gegen die üblichen 3 Mart langt. Als Antwort seien ihm darauf darauf fünf bis sechs Hiebe mit der messingenen Fangschnur über das Gesicht applizirte und er dann auf die Straße zurückgeschoben worden, woselbst sich bereits eine bedeutende Menschenmenge ange sammelt hatte. Als er darauf in Gemeinschaft mit einem Bekannten wieder in das Haus eingedrungen sei, da wäre der Angeklagte im Begriffe gewesen, den Hund in einen hinten auf dem Hofe befindlichen Stall einzusperren, sie seien ihm wiederum nachgeeilt und hätten das Verlangen um Freigabe des Thieres wiederholt. Kaum hatten ste den Stall betreten, da habe der Angeklagte, mit Hilfe des ebenfalls Stalle befindlichen Mitangeklagten Andreczewski zunächst seinen Begleiter wieder hinausgedrängt, dann bie Thür zugemacht und dann seien beide Angeklagte über ihn hergefallen, hätten ihn in brutaler Weise verhauen und dann wieder hinausgeworfen. Im Termine bestritten beide Angeklagte jegliche Schuld, Andreczweski wollte feinen Finger gerührt und Müller den v. Thiele nur in überaus sanfter Weise abgewehrt haben, weil derselbe ihm unter den gefährlichsten Drohungen zu Leibe gegangen sei. Die Be weisaufnahme fiel aber zu Ungunsten der Angeklagten aus und verurtheilte der Gerichtshof dieselben zu einer Gefängnißftrafe von je zwei Monaten.
den Preis für die Waaren an seine Lieferanten zu zahlen. R. Wegen vorsätzlicher Körperverlegung mußte fich der Fuhrherr Buchholz vor dem Schöffengericht verantworten. herumgepumpt hatte, richtete er unter fremden Namen Be fell- Karten und Briefe an dieselben Fabrikanten, in welcher er Derselbe sollte seinen Kutscher Fähnrich mit der Schippe auf um Busendung von Waaren, postlagernd Berlin " ersuchte. Er den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte bestreitet in der bediente fich hierzu der Namen: Mylius, Weilepp, Ambronn, Beugen bestätigen jedoch die Richtigkeit der Anklage. Der gabe von der Anklage behaupteten Weise geschlagen zu haben; die u. a. m. Einer der hierdurch geschädigten Fabrikanten Staatsanwalt beantragte 2 Monate Gefängniß, der Gerichts ertannte an der Handschrift in den Bestellbriefen die Jdentität hof erkannte indeß nur auf eine Geldstrafe von 20 Mart event. des Bestellers mit dem A. und die von ihm veranlaßten frimi nalpolizeilichen Nachforschungen führten zur Ermittelung der
Riechers
weiteren
von A. verübten Betrügereien.
Gerichts- Zeitung.
4 Tage Haft, weil Fähnrich ebenfalls, wenn auch später, mit Der Schippe geschlagen und die Verlegung des Fähnrich nur gering gewesen sei.
R. Wegen Beleidigung eines Schußmannes und Straßenpolizei- Kontravention betritt der Schlächtergeselle Döbler den Gerichtssaal; derselbe foll am 17. Mai Morgens furz rechts um die Ecke und dann nach der linken Straßenseite im scharfen Trabe gefahren sein. Dem Schußmann Schwarz,
R. Eine Hinterpommersche Gänse-, Hunde- und Sajengeschichte beschäftigte gestern die 87. Abtheilung des Saofengerichts. Angeklagt war der verantwortliche Redakteur leidigt haben. Die Verhandlung entrollte das allbekannte Verdes Deutschen Reichsblattes", Bartsch, der Beleidigung 1) des Gemeindevorstehers Folgner und 2) des Dorfrichters Arndt.
hältniß zwischen vielen Wagenführern und Schußleuten, jeder glaubt fich im Rechten. Indeß waren nach dem Zeugniß des grober Natur. Der Gerichtshof verurtheilte Döbler wegen der Kontravention zu 10 Mart oder 2 Tagen Haft; wegen der Be
Die Nr. 49 des Deutschen Reichsblattes" vom v. J. enthielt Schußmanns die Beleidigungen feineswegs zarter, sondern recht einen Artikel, in welchem dem Gemeindevorsteher Folgner der Berläumbung, unerlaubten Tabakrauchens und ungefeßlicher leidigung zu 14 Tagen Gefängniß. Dorfrichter Arndt, daß er eine dem Bauern Bollar abgepfän bele Gans, welche entgegen der geseßlichen Bestimmung zur Bersteigerung gelangte, unter dem wirklichen Werthe an fich gebracht habe. Der Angeklagte, welcher in Begleitung eines
Gegen den Banfier Strößel, der mit Antheilscheinen zu den verschiedensten Loos- Effekten ein ausgedehntes Geschäft betreibt und zu diesem Behufe Agenten in allen Orten Deutschlands angestellt hat, wurde heute vor der dritten
Hechtsanwaltes erschien, hatte einen umfangreichen Entlastungs- unbefugter Veranstaltung öffentlicher Lotte
34 Stolp in Hinterpommern ergab sich, daß Folgner wegen Erichießung von zwei Hasen während der Schonzeit mit 24 M.;
wegen Beleidigung eines Bauern Menzel mit 20 M. bestraft scheine auf Antheile an Meininger, Braunschweiger, Badische
orden ist. Wegen unerlaubten Rauchens im Dorfe ist Folgner von dem Gendarmen in Bärwalde denunzirt worden; Doch hat der fommissarisch vernommene Gendarm nicht an geben tönnen, ob Folgner bestraft worden ist, weil er inmoniche der Doktor für immer aus dem Lande entfernt zu fehen. Das Schiff, für welches dieser Brief bestimmt war,
rien in vier Fällen verhandelt. In bekannter Weise giebt der Angeklagte gegen festgesezte Ratenzahlungen Lieferund Barletta- Loose aus, in denen formell ein Eigenthum cat an den bezeichneten Antheilen abgetreten wurde. Andererseits heißt es in diesen Scheinen, daß das Recht auf den Bezug der bestimmten Nummer nach erfolgter Vollzahlung nur erwachsen ist, wenn die qu. Nummer nicht inzwischen gezogen oder anderweitig weggeben worden ist. Der Staatsanwalt führt aus, Daß es für die Beur theilung der Geschäfte des Angeklagten auf die Prüfung der
follte nach Japan abgehen. Es war ein erbärmliches Fahrzeug, Frage ankomme, ob mit Uebergabe der Bezugsscheine ein AbDon Surfen bemannt und Dr. Wrigley hatte den Kapitain wegen einiger Begräbnißfälle und verschiedener Schmuggel ten stattgefunden, oder ob nur die Chance auf den Gewinn
maaren, mit denen der saubere Schiffsherr Handel trieb, ganz in seiner Hand. Es kostete ihm deshalb nur ein Wort, und der
arme Sam war verloren.
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eine Bothaft außerhalb London's auszurichten hätte, und sagte
erzählte seiner Frau vergnügt, daß er für Dr. Wrigley
thr Lebewohl, ach, für immer.
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abgetreten worden ist. Er erachte das Lettere für unzweifelhaft und beantrage daher das Schuldig. Da der Angeklagte wegen Gewerbesteuer- Kontravention, also wegen eines gleichartigen Vergehens, bereits vorbestraft ist, empfehle er die Verhängung einer Strafe von 400 M. ep. 40 Tagen Gefängniß. Der Ge richtshof sprach unter der Annahme, daß es nicht auf die
Er ging in heiterer Laune und klopfte endlich an Toni Fassung der Scheine, sondern auf die vom Angeklagten an
Dottor nach Clematis- Villa beschieden worden.
Thür, aber Toni war an demselben Tage von dem
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den Tag gelegte Absicht ankomme und daß diese entschieden nur auf die Veräußerung der Gewinnchance gerichtet war, das
Als Sam sein Klopfen an der leeren Wohnung wieder Schuldig aus und verurtheilte den Angeklagten mit Rücksicht warf ihn zu Boden, ein Anderer band ihm die Hände auf erfahrenen Publikums berechnet ist, zu einer Gesammtstrafe von den Rüden und ein Dritter knebelte ihn, während zwei ihn sechs Wochen Gefängniß.
Don Hopf bis Fuß in ein dunkles Tuch hüllten und das Alles
mit bligartiger Schnelligkeit.
geftatteten.
Sam ftieß und schlug mit
Unter der Anklage der versuchten Röthigung, der gefährlichen Körperverlegung, sowie des unbefugten
aller Straft um fich, soviel es seine gefesselten Gliedmaßen irgend Waffentragens hatte sich heute der frühere Privatwächter
Albert Ferdinand Wachtel vor der dritten Ferienstraffammer
im
Arbeiterbewegung, Vereine und
Versammlungen.
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Am Dienstag Abend war der fleine Saal des Baumach'Ichen Kafino's, Prinzenstraße 94, überfüllt; die Galerien und Nebenräume selbst tonnten taum die Menschenmenge faffen, die der Einladung zu der Volksversammlung gefolgt waren, welche unter dem Vorfis des Tischlers Herrn Hidetier sich mit dem Verhalten der Arbeiter der deutsch - freifinnigen Partei ges genüber beschäftigte. Der Stadtverordnete Herr Frig Goerdi führte als Referent ungefähr folgendes aus: ,, M. H.! Wenn ich gerade die Deutsch- Freifinnigen zum Thema meines Vortrages gewählt habe, so geschah das aus dem Grunde, weil diese Bartei als das jüngste Kind noch das Nesthälchen des politi schen Lebens ist, andererseits weil wir hier in Berlin allein mit ihr zu rechnen haben. Schon die Geburt derselben, wobei Herr Eugen Richter die Freundlichkeit hatte, Hebammendienste zu leisten, ist äußerst interessant. Was war wohl der Grund, dieses Ereigniß selbst vor den meisten Vertretern der Partei geheim zu halten, und in aller Stille vor sich gehen zu laffen, um dann den Sprößling als eine nackte Thatsache aller Welt zu präsentiren? War es nur der landläufige Anstand, der solche Familienvors tommnisse überhaupt nicht in der Deffentlichkeit sich abspielen läßt? Nein, m. H., diese Abkartung ging hervor aus einem rein persönlichen Interesse der Führer, es handelte sich um deren Machtstellung innerhalb der Partei. Es wirft ein brillantes Licht auf die Freifinnigkeit" dieser Leute, welche wagen, ohne ihre Parteigenossen, geschweige denn einen der tausende ihrer Wähler irgendwie zu fragen, einen derartigen Schritt zu thun. Nur ein fanatischer Parteigenosse fann bei solcher Bevormun
Der Angriff war so plöglich und so überwältigend gewesen hiesigen Landgerichts I zu verantworten. Der Thatbestand, dung ein deprimirendes Gefühl unterdrücken. Redner geht nun und die Bahl seiner Gegner so groß, daß Sam feine Hoffnung welcher ein romanhaften Hintergrund hat, stellte sich nach dem batte, ihnen zu entrinnen, aber seine herkulischen Anstrengungen, fich zu befreien, erweckten ihm die Sympathie und die rauhe Am Nachmittag des 10. Mai cr. kamen die Arbeiter F. und
Bewunderung seiner Bändiger.
Wie ein Bündel wurde Sam fortgerollt, dann in ein Boot gelegt und an ein Schiff gerudert, endlich auf dieses binaufgeschafft und dort in eine dunkle Belle eingesperrt, in
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gelaffen wurde.
Ergebniß der stattgehabten Beweisaufnahme, wie folgt, heraus.
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N. auf dem Wege nach Weißensee in die Nähe der Schwarzen Brüde". Auf dem Felde dort lag ein älterer Mann, nach Anficht von F. und N. ein sogenannter Sonnenbruder, über den fünf halbwüchfige Burschen herfielen. Der in der Nähe bedaß fie es auf eine Beraubung des alten Mannes abgesehen
welcher er faft vierundzwanzig Stunden lang ohne Nahrung findliche Angeklagte trat Letteren, von denen er annnahm, Daß Sam die ganze Nacht fortblieb, beunruhigte seine hatten, energisch entgegen und wurde in Folge deffen zum AnFrau nicht, aber als der ganze Tag verging, und er nicht kam, griffsobjekt ausersehen. Unter dem Buruf: Wenn Du uns hier
auch nicht zu wissen. Er ist ein träger Bursche. Ich schickte Nein," erwiderte Wrigley fühn, und ich wünsche es
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störst, dann kriegst Du eins auf den Kopf" stürzten die fünf jungen Leute auf den Angeklagten los, der alsdann aus seiner Tasche einen Revolver, ein Erbstück seines Vaters, herauszog und die Angreifer unter der Drohung: Jeden, der sich ihm nähere, niederzuschießen, aufforderte, fich von ihm zu entfernen. Als darauf die Burschen stußig zurückblieben, flüchtete fich der Angeklagte auf ein besätes Feld, erklärte dasselbe für sein der Aufforderung an seine Verfolger, stehen zu bleiben und ihm nicht zu folgen. Diese Drohung mochte wohl nicht als ernst gemeint erachtet worden sein, denn einzelne der jungen
doch Herr, gestern Abend um neun und voll Eifer ,, Aber er war nicht dort wo ich ihn hinschickte. Da ist Eigenthum und erhob nochmals drohend seinen Revolver mit Zoni Betigrew. Er versichert, die ganze Nacht zu Hause ge zu sein, und Sam hat sich nicht sehen lassen. Dann ist ihm ein Unglüd begegnet. Er ging fort, um Auftrag zu besorgen und seit der Zeit ist er noch nicht Burschen drangen auf den Angeklagten ein, und nunmehr
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Jurid. Hanna wird ganz außer sich sein." Dr. Wrigley nahm schweigend seine Zeitung wieder auf. Frau Chitton zupfte an dem Blatt.
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Wie soll ich das wiffen? Wahrscheinlich ist er Euch da Dongelaufen, weil er es müde war, mit zwei thörichten Weibern zu fämpfen, die nicht Bernunft annehmen wollten, als ihm die Gelegenheit geboten war, auszuwandern."
( Forts. folgt.)
drückte derselbe ab. Der Schuß verlegte den zunächst stehenden Burschen an der rechten Lende. Dies war für die Angreifer das Signal, fich zurückzuziehen. Die Arbeiter F. und N., welche Augen
zeugen dieses Vorgangs waren, hielten sich zur Herbeiholung eines
Schußmanns verpflichtet und machten auf der Landsberger Allee einem ihnen begegnenden Wachtmeister Anzeige. Derselbe begab sich mit den beiden Leuten an den Ort der That, fand aber weder den Angeklagten, noch die fünf jungen Burschen vor. In dem in der Nähe belegenen Schanklokal, in welchem
auf die Geschichte der Fortschrittspartei näher ein und Kennzeichnet die Umwandlungen, aus denen die ehemaligen Demokraten schließlich als Deutschfreifinnige hervor gegangen wären. Männer, die es mit der Sache der Arbeiter ernst meinten, wie Johann Jacoby wurden aus der Partei ausgestoßen. Und als Leute wie Kirchmann und Ziegler es als ihrer unwürdig zurückwiesen, demselben bei der Wahl gegenübergestellt zu werden, da war es Herrn Eugen Richter vorbes halten, dieses Geschäft dem Besten seiner Partei gegenüber selber zu übernehmen. So ist die Partei immer weiter rüdwärts gegangen und tros dieser jetzigen sogenannten Verjün gung wird ihre Stunde bald abgelaufen sein, denn eine Partei, bie es noch nicht eingesehen, daß soziale Reformen heutzutage eine unabweisbare Forderung find, die über jedes Eingreifen des Staates ein Betergeschrei erhebt und dem Arbeiter dagegen nichts als die windige Selbsthilfe anzupreisen weiß, eine solche Partei ist nicht mehr lebensfähig und wird bald ausgespielt haben. Ja, aber sucht dieselbe nicht dem Einzelnen persönliche Freiheit zu verschaffen? Nun, m. H., nennen Sie das Freiheit, was der Arbeiter in den Fabriken deutsch - freifinniger Befiger genießt? Das ist die Freiheit eines Gefängnisses. Wenn es auf die Arbeiter ankommt, so würde der deutsch - freifinnigen Bartei fammt ihrer gepriesenen Freiheit bald ein Ende ge macht sein. M. H. Wenn ich hier die konservative Bartei fo ganz links liegen lasse, so können Sie mir das nicht verargen, Denn eine Partei, die von einer wahren Sozialreform nichts wiffen will, die fich höchstens mit Reformspielereien abgiebt, um fie als Deckmantel für die volle Reaktion zu befigen, m. H. ich denke ein solche Partei ist überhaupt einer Diskussion nicht werth, fte eristirt für uns einfach nicht, sie ist für uns Luft.
M. H. Nur die Arbeiterpartei ist es, der es wahrhaft um das Wohl und Wehe der arbeitenden Bevölkerung zu thun ist,