fängniß zu fühnen. Der Gerichtshof nimmt aber bei der Strafbemeffung darauf Rücksicht, daß die Zeit der Vorstrafen eine schon weit zurückliegende ist und verurtheilte daher den Angeklagten zu nur einem Monat Gefängniß.
Wegen eines gefährlichen mit großer Frechheit ausgeführten Raubes hatte sich der Schuhmachergeselle Adolph May vor dem Schwurgericht hiefigen Landgerichts I zu vers antworten. Der Angeflag te nahm am frühen Vormittag des 9. August cr. wahr, wie der Weberstraße 22 im Keller wohnbafte Schuhmachermeister Sachs seinem 12 jährigen Sohn ein Markstück zum Ankauf etwaigen alten Schuhwerks einhändigte und fich alsdann aus seinem Geschäft nach der Straße zu entfernte. Diesen Zeitpunkt benugte der Angeklagte und begab fich in den Sachs'schen Keller, in welchem der kleine Knabe allein zurückgeblieben war. Unter der Drohung, denselben todtzuschlagen, suchte er dem Jungen das Geldſtück zu entreißen und schlug ihm, als er es in den Mund gestedt, wie derholt derartig heftig auf den Mund, daß der Aermste denselben öffnen und die Münze auswerfen mußte. Der Ange flagte nahm diese und verschiedene Paar Stiefel an sich und ergriff darauf, von dem Knaben verfolgt, die Flucht. Glüdlicherweise gelang es einigen Passanten, den Räuber aufzuhalten und dingfest zu machen. Die Geschworenen bejahten Die Schuldfrage gegen den Angeklagten und verneinten die nach dem Vorliegen mildernder Umstände gestellte Frage, worauf der Gerichtshof den Angeklagten zu zwei Jahren Buchthaus, 2 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit unter Polizeiaufsicht verurtheilt.
hatte. Der Angeklagte, der bis zu seiner am 19. Januar cr. erfolgten Entlassung bei der 13. Gemeindeschule die Stelle des Schuldieners inne hatte, erschien häufig stark angetrunken im Dienst, so daß schließlich seinem Vorgesezten nichts übrig blieb, als die Entlassung desselben zu veranlassen. Die ihm bisher bewiejene außerordentliche Rücksichtnahme völlig vergessend, erschien der Angeklagte während des Kündigungsmonats am 10. Januar cr. im Amtslofal seines Vorgeseßten, belegte denfelben in Gegenwart der Kinder mit schweren Schimpfworten und schlug sogar mit dem Schlüffelbund nach demselben. In späterer Zeit verfolgte der Angeklagte nicht nur den Rektor R. selbst, sondern auch deffen Frau und Sohn und erzählte seinem Nachfolger im Amte allerhand Schlechtigkeiten, die selbstverständlich erfunden sind, von demselben. Der Angeklagte fand es für angebracht, fich aufs Ableugnen der letzteren Aeußerungen zu legen und fich als von seinem Vorgesetzten chifanirt hinzustellen. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten, über den Antrag des Staatsanwalts hinausgehend, zu einer Gesammtstrafe von einem Jahr Gefängniß, wobei er die Gefahr in Berücksichtigung zog, welche durch das Verhalten des Angeklagten für die Autorität des Rektors den Lehrern wie den Schülern gegenüber heraufbeschworen war.
Der Reichsadler beschäftigte heute wiederum in zwei ver schiedenen Anklagesachen die sechste Straftammer hiesigen Landgerichts I. In der ersteren bandelte es sich um die Abbildung Der Marineflagge in den Plakaten des Americain- Theaters. Aus einem Jrrthum hatte der Buchdruckereibefizer Hoenig anstatt des preußischen Adlers den Reichsadler mit dem rothen Schnabel und den rothen Klauen zur Abbildung gebracht. In Verfolg dieses Irrthums wurde der Direktor des genannten Theaters, Herr Reif, wegen unbefugter Abbildung des kaiserlichen Wappens unter Anklage gestellt. Das Schöffengericht erfannte wegen mangelnden Dolus auf Freisprechung des Angeklagten. In der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Berufung wurde ausgeführt, daß zur Anwendung der Strafbestimmung ein Dolus nicht erforderlich sei. Der BerufungsBerichtshof folgte indeß den entgegengesezten Ausführungen des Vertheidigers, Justizraths Dr. Horwiz und erkannte auf Verwerfung der Berufung. Der zweite Fall betrifft die Abbildung des Reichsadlers auf dem von Herrn Adolph Mosse verlegten Deutschen Reichsblatt". Auch in dieser Sache hat das Schöffengericht auf Freisprechung des Verlegers erkannt, weil der auf dem Blatte abgebildete Adler nicht die Merkmale des Reichswappens, den rothen Schnabel 2c. an fich habe. Die berufende Staatsanwaltschaft beantragt Verurtheilung des Angetlagten zu 10 Mt. ev. 2 Tagen Haft, da es nur auf das Totalbild des Reichsadlers ankomme. Justizrath Makower als Vertheidiger tritt gegen diese Auffassung auf; er hob aber noch hervor, daß sein Mandant als Fabrikant berechtigt sei, feine Waare- das Preßerzeugniß mit dem Reichsadler zu bezeichnen. Der Gerichtshof tritt nur der legtern Ausführung des Vertheidigers bei und erkannte deshalb auf Verwerfung der Berufung.
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Eine exemplarische Strafe diktirte heute die 87. Ab theilung des hiesigen Schöffengerichts dem früheren Schuldiener Karl Julius Angerstein zu, der sich wegen wiederholter Beleidigung seines früheren Rektors Rüdheim zu verantworten
Theater.
Königliches Opernhaus:
Freitag: 213. Vorstellung. Die Seeräuber.
Königliches Schauspielhaus:
Freitag: 216. Vorstellung. Konradin.
Deutsches Theater:
Freitag: Romeo und Julia.
Bellealliance- Theater:
Arbeiterbewegung, Vereine und
Versammlungen.
Aus
Wir erhalten folgende Zuschrift: Geehrte Redaktion! Sie haben wohl die Güte, in einer der nächsten Nummern zu berichtigen, daß es mir niemals eingefallen ist, eine solche Be merkung zu machen, wie nachfolgende in Ihrem Bericht wieder gegebene und leider auch in andere Drgane übergegangene: Ich habe in einer am Montag Abend stattgehabten fonjer vativen Wählerversammlung die freudige Wahrnehmung ge macht, daß Prof. Wagner den Forderungen der Arbeiter bes deutend näher stehe, als die Deutsch- Freifinnigen." Nach Lage der Sache, die noch besonders hell ilustrirt wurde durch mein Auftreten gegen Herrn Prof. Wagner in der am Montag Abend im Kollosseum stattgehabten Versammlung fübrungen, die leider in der gesammten Bresse nur sehr mangel haft wiedergegeben wurden wüßte ich in der That nicht, was mich zu solchen Aeußerungen hätte veranlañen follen. Im Gegentheil war der größte Theil meiner am Dienstag Abend vor den Wählern des 2. Reichstags- Wahlkreises gehaltenen Rede eine scharfe und abweisende Kritik der konservativen Re formbestrebungen und gipfelten meine Ausführungen hauptsäch lich darin, die Nichtigkeit der von Herrn Prof. Wagner am Abend vorher aufgestellten Steuertheorien nachzuweisen. Jeder Theilnehmer wird obiges gern bezeugen. Mit bestem Dan! ganz der Thre Fr. Goerdi t. Polizeilich verboten wurde die für Mittwoch Abenb nach Golle's Salon, Linienstr. 30 einberufene Versammlung des Bezirksvereins des werkthätigen Volles im 29., 30 und 31 Wahlbezirt, in welcher der Bigarrenarbeiter Laste einen Vors trag halten sollte. Die zahlreich Erschienenen fanden da Lokal verschlossen und von der Polizei besetzt und entfernten fich, nachdem sie das Versammlungsverbot erfahren in ruhiger Weise.
Gegen die Freie Zeitung" wurde heute von dem hiefigen Schöffengericht eine Preßbeleidigungsllage verhandelt. Anknüpfend an die sensationelle Auffindung der Leiche der 13jährigen Tochter des Arbeiters John in der Liebenwalderstraße im Kloset des betreffenden Hauses wurde in dem genannten Blatt eine Notiz veröffentlicht, nach welcher die Stiefmutter der Verstorbenen den Todtengräber untersagt habe, das Grab des Kindes zu begießen, damit es recht bald verkomme und eingehe". Thatsache ist jedoch nur, daß Frau John fich das Begießen des Grabes durch Andere verbeten hatte, weil fte dies selbst besorgte. Die Aeußerung anm Todtengräber hatte die Wittwe Wilhelmine Kindel mit angehört und diese Thatsache mit dem daraus gezogenen Schluß, daß die Mutter wünschte, das Grab ihrer Stieftochter bald eingehen zu sehen, weiter erzählt. Die bezügliche Mittheilung fam dem Schauspieler und Reporter Alfred Philipp Groth zu Ohren, und Dieser benugte sie zu einem Lokalartikel, welchen er der Freien Beitung" einsandte. Auf den von dem Arbeiter John ge= stellten Strafantrag wurden der Redakteur Adolf Baecker, der Reporter Groth und die Wittwe Kindel unter Anklage gestellt. Der Gerichtshof verurtheilte die beiden ersten Angeklagten zu je 50 M. ev. je 5 Tagen und die Kindel zu 10 D. ev. 2 Tagen Gefängniß.
Eine
Freitag und folgende Tage: Gastspiel der Kgl. Hofichauspielerinnen Franziska Ellmenreich und Frau Marie Seebach : Die Provinzialin.- Gegenüber. anonyme Korrespondenz.
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Neues Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater:
."
Oftend- Theater:
Freitag: Bum 10. Male: Ein Vampyr, Sensations- Drama
Köln , den 20. Oktober. Gestern tagte im großen Gürze nich- Saale unter dem Vorfiße des Herrn Hugo Woidersky eine große Wählerversammlung, welche von viertausend Perfonen besucht war. An Stelle des Herrn Abgeordneten Aug. Bebel, welcher persönlich verhindert war, referirte Herr Reichstag Abgeordneter Kaiser , welcher das Zentrum und die Deutsch Freifinnigen in eingehender Weise beleuchtete. Zum Schluß gelangte eine Resolution zur Abstimmung, um bei der nächsten Reichstags- Wahl voll und ganz für Herrn August Bebel en zutreten. Unter lautem Hochrufe auf den Kandidaten Bebel verließ die Menge ruhig den Saal.
t. Der Verein zur Wahrung der Jutereffen der Fabritarbeiter hielt am Mittwoch Abend im Vereinshaus Süd- Ost, Waldemarstr. 75 eine Versammlung ab, in welcher Herr Rennthaler zum ersten Vorfigenden, Herr Hennig zum Revisor gewählt wurden. Der bisherige erste Vorfizende, Herr Holze, wurde durch Beschluß der Versammlung aus dem Verein ausgeschloffen. Hierauf hielt Herr Drechsler Julius Müller einen Vortrag über: 3wed und Biele des Vereins.
Den drei im Torgauer Militärgefängniß detinirten Landwehrleuten vom Bezirkskommando Altenburg , die sich seiner Zeit auf dem Eilenburger Bahnhof in Leipzig geweigert hatten, im Güterwagen zu fahren und dieserhalb telegraphisch hatten, im Büterwagen zu fahren und dieserhalb telegraphisch fich beim Kaiser beschwerten, ist nunmehr, wie die Saalztg." erfährt, das durch allerhöchste Kabinetsordre bestätigte Urtheil des Kriegsgerichts mitgetheilt. Alle drei sind wegen militärischen Aufruhrs und Betheiligung an einer gemeinschaftlichen Beschwerde über militärische Einrichtungen bestraft, und zwar der Rädelsführer mit Entfernung aus dem Heere und 7 Jahren 3 Monaten Buchthaus. Von den beiden anderen hat der eine Versetzung in die 2. Klaffe des Soldatenstandes und 6 Jahre 3 Monate Festungsgefängniß, der dritte Versegung in die 2. Klaffe des Soldatenstandes und 5 Jahre 3 Monate gefängniß erhalten. Daß die nunmehr Verurtheilten alle drei verheirathet sind, aber nur einer, und zwar der mit der schwer sten Strafe belegte, Kinder hat, ist schon früher mitgetheilt.
Briefkaften der Redaktion. sprechen ist bindend. Sie können die Forderung einklagen. Abonnent Seifert, Stralsunderstr. Das mündliche Be G. Ad. N. 1) Das Kind muß im Januar bevor es zwei Jahre alt wird, geimpft werden. 2) Ja. J. H. Beantragen Sie bei dem Kgl. Amtsgericht I. den
Erlaß eines Nückkehrbefehls.
Sechster Reichstags- Wahlkreis.
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Alle Diejenigen, die gewillt find am Wahltage( 28. Oktober) für den Arbeiter- Kandidaten ein treten, das heißt, dem Wahl- Komitee der Arbeiter- Partei an
Adreffen bei einem der nachstehend Genannten abzugeben:
bigem Tage behilflich zu sein, werden gebeten, ihre
Löffler, Stralsunderstraße 15, Hof 1 Treppe. Maier, Bernauerstraße 31.
Fünfter Wahlkreis.
Wähler- Versammlung,
am Sonnabend, den 25. Oktober, Abends 81, Uhr, im Restaurant Thiele, Rosenthalerstr. 11-12.
Die
Mitglieder- Versammlung
1099
in 3 Atten und 5 Bildern nach dem gleichnamigen des Vereins zur Wahrung der Interessen
Central- Theater:
Alte Jalobftraße 30. Direktor: Ad. Ernst.
Freitag: Letzte Aufführung: Jäger- Liebchen.
Louisenstädtisches Theater: Direktion: Josef Firmans.
Freitag: 48. Gesammt Gastspiel der Liliputaner. Lezte Woche: Robert und Bertram. Anfang 7% Uhr. Morgen: Dieselbe Vorstellung.
Freitag: Excelfior.
Bittoria- Theater.
Reftdenz- Theater:
Direktion: A. Anno, Blumenstraße 9. Freitag: Bum 39. Male: Die Sirene. Schwant in 3 Atten von P. Ferrier und A. Valabrègue.( Novität.) Regie: A. Anno. Vorher: Der erste April.
Wallner- Theater: Freitag: Der Raub der Sabinerinnen.*
Alhambra- Theater.
Wallnertheaterstraße 15.
Freitag, den 23. Oktober:
Das Milchmädchen von Schöneberg. Volksstück mit Gesang in 3 Alten und 7 Bildern von
M. Manstädt
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
1116
Arbeitsmarkt.
Geübte Kantenbällerinnen fönnen sich melden bei
Nath. Guttfeld& Comp., Klosterstr. 24 I.
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verkauft gute Cigarren, Cigaretten, Nordh. Priem- Tabar und Nauch- Tabat die Cigarrenfabrik von M. Bernstein, Eichendorfstraße Nr. 13, vis- à- vis dem Stettiner Bahnhofe.
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der Klavier- Arbeiter.
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1117
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Die Erlösung der darbenden Menschheit
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Die statistischen Wahltafeln
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find foeben erschienen und in der Expedition des Berline nächste Versammlung Sonnabend, den 8. November, Aberds Abfälle molle tauft und bolt ab
findet am Sonnabend, den 25. d. M. nicht statt.
Die
8%, Uhr, Kommandantenstr. 77-79, Bratweil'sche Bierhallen ( Unterer Saal). Tages- Ordnung: Punkt 1: Statutenbera thung. Punkt 2: Abrechnung vom legten Stiftungsfest. 3. Vereinsangelegenheiten nnd Verschiedenes.
H. Buldermann's hoch elegant, 300 Personen fassend, mit Feft- Saal, anschl. Nebenräumen, hält den geehrten Vereinen und Gesellschaften bestens em Kommandanten- pfohlen Th. Lammer's Nachfolger. straße 71/72, 1. Etage,
Besonderer Umstände halber find noch zwei Sonnabende im Novbr. zu vergeben.
1113
Den Mitgliedern der Fachkommission zur Nachricht, daß Donnerstag, den 30. Oftober, Abends 8 Uhr( pünktlich) eine tombinirte Sigung, Staligerstr. 142 stattfindet. Sämmtliche Mitglieder, die noch Bücher aus der Bibliothek in Händen haben, werden dringend ersucht, dieselben in der Vorstandsfizung abzuliefern. Um pünktliches Erscheinen ersucht Der Vorstand.
Generalversammlung
des Vereins der Sattler und Fachgenossen,
Sonnabend, den 25. Oktober, in den Gratweil'schen Bier
hallen, Kommandantenstr. 77-79. Tages- Ordnung:
1. Vortrag des Kollegen Wirths.
2. Bericht des Vorsitzenden über die Thätigkeit und den
Stand des Vereins.
3. Vierteljährliche Abrechnung.
4. Bericht der Arbeitsvermittelungskommission.
5. Verschiedenes. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Um zahlreiches Erscheinen ersucht
1114
Der Borstand.
Klempner- Krankenkasse.
Sonntag, den 26. cr., Vormittags 10 Uhr, in Jordans Lokal, Neue Grünstr. 28. General- Wersammlung. TagesOrdnung: Vorlage des Statuts der Ortskrankenkasse. Nur fich legitimirende Mitglieder haben Zutritt und gilt als
Legitimation das Quittungsbuch, welches nicht mehr wie awei Neste aufweist.
Säle
1118
Der Vorstand.
für Vereine( und Festlichkeiten
1107]
Gratweil's Bierhallen,
Kommandantenstraße 77-79.
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