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No. 202.

Donnerstag, 27. November 1884.

I. Jahrg.

Berliner Volksblatt.

Organ für die Interessen der Arbeiter.

Das ,, Berliner Volksblatt"

erscheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin   frei in's Haus vierteljährlich 3 Mart, monatlich 1 Mart, wöchentlich 25 Pf. Einzelne Nummern 5 Pf. Postabonnement pro Quartal 3 Mart.( Eingetragen im VIII. Nachtrage der Postzeitungspreisliste unter Nr. 719a.)

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Redaktion und Expedifion Berfin SW., Zimmerstraße 44.

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Monat Dezember

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Die Redattion und Erpedition des Berliner   Volksblatt".

Die ultramontane Sozialreform. Herr Windthorst läßt ankündigen, daß seine Partei mit fozialen, refp. wirthschaftlichen Reformprojekten auftreten und bemnächst bezügliche Anträge im Reichstag   einbringen werde. Im Moment liegen diese Anträge noch nicht vor und es wird sehr viel darauf ankommen, ob der vorsichtige Ben­trumsführer diese Anträge in Form von Resolutionen oder in Form von ganz bestimmten und genau ausgearbeiteten Gefeßentwürfen einbringen wird. Im ersteren Fall wäre ber ganzen Aktion wenig Werth beizulegen; anders würde bie Sache erscheinen, wenn das Zentrum endlich einmal ge­nau ausspräche, was es unter Sozialreform" versteht!

Wenn Herr Windthorst etwas Gutes bietet, warum soll man es nicht auch von ihm nehmen? Es kann durchaus gleichgültig sein, woher das Gute stammt, wenn es nur et was Gutes ift. Allein hier müssen wir gestehen, daß wir Dieser zu Herrn Windthorst wenig Sutrauen haben. politische Proteus hat uns sein wahres Gesicht in der Un­fallversicherungsfrage gezeigt und wir haben uns wohl ge merit, was wir da gesehen haben. Im Regierungsentwurf Aur Unfallversicherung war gegenüber den mächtigen Berufs­genossenschaften der Unternehmer auch eine Vertretung der Arbeiter, die Arbeiterausschüsse, beantragt, aus denen freilich bie Mitglieder der freien Hilfstassen ausgeschlossen fein sollten. Herr Windthorft aberblieb in diesem Punkt hinter der Regi rung zurüd; nicht einmal diese fümmerliche Vertretung I wollte er den Arbeitern lassen und er erklärte, wenn man die Arbeiterausschlüsse bewilligen würde, so würde er mit seiner Fraktion das ganze Unfallversicherungsgesetz zu Falle bringen. Und so geschah es, daß die Arbeiter im Unfall­versicherungsgesetz um ihre Vertretung famen. Ueberhaupt beweist der Jubel der Freisinnigen" barüber, daß das Zentrum wieder eine oppofitionelle Stel lung eingenommen hat, nur die nun schon so oft bewährte politische Kurzsichtigkeit der Herren Richter und Genossen. Diese Herren hätten doch nun wahrlich Zeit und Gelegen heit genug gehabt, die pfäffische Taftit des Herrn Windts horft tennen zu lernen. Zu Anfang der Legislatu periode zeigt Herr Windthorst der Regierung feine Macht und seinen Einfluß und tritt oppofitionell auf, um nachher, wenn die Regierung seine Unterstügung braucht, als der bekannte un bequeme Bieter" erscheinen zu fönnen. Man wird dann Handelseins und Herr Windthorst leiht der Negierung seine Unterfügung. Das weiß nun bald Jedermann mit Aus­nahme der Freifinnigen, die sich das findliche Vergnügen machen, darüber zu jubeln, daß Windthorst nun wieder ein­mal die oppofitionelle Maste vorgenommen hat. Ohnehin ist ja zu bebenken, daß gerade bezüglich der Sozialreform Zen­trum und Freisinnige hart an einander gerathen müssen, da ja bie überwältigende Mehrheit des Sentrums entschieden

gegen bas

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Freifinnigen vertretene Manchester­

gen trat man, seitdem das freundschaftliche Verhältniß zur Regierung eingetreten ist, in die Fußtapfen der fonfervativen Sozialpolitik. Zwar ist der eigentliche Sozialpolitiker der Sentrumspartei, Herr Hiße  , liegt in den Reichstag   gewählt worden. Allein selbst wenn derselbe neue Jbeen entwickeln sollte, so ist doch kaum anzunehmen, daß er neben der do­minirenden Führerschaft Windihorsi's und innerhalb der strammea Parteidisziplin des Zentrums damit auffom­men fönnte. Dhnehin war Hike bisher nur Theoretik.r; in der Pray's der Gesetzgebung nehmen fich sozialpolitische Ideen indeffen oft ganz anders aus als in der Theorie.

Sonach fann man nicht viel mehr erwarten, als daß das Zentrum im Allgemeinen die konservativen Bahnen in der Sozialpolitik wandeln wird. Wenn aber Herr Windt­horft und Genossen die Sonn- und Feiertagsarbeit ab­fchaffen, desgleichen die Kinderarbeit beseitigen und die Frauenarbeit einschränken wollen, so wäre das nur mit Freuden zn begrüßen. Schon vor vier Jahren hat das Zentrum erklären lassen, sein Ziel sei die Beseitigung der verheiratheten Frau aus der Fabrik, um der heute durch die Frau narbeit so sehr gefährdeten Berrüttung und Zerstörung des Familienlebens vorzubeugen.

Und wie soll's mit dm Normalarbeitslohn werden? Wie viel Stunden soll er betragen? Und wie soll die Kontrole sein?

Die Herren vom Zentrum mögen fich gesagt sein lassen, daß die Arbeiter, soweit sie selbständig politisch gebildet find, teine fonservative, sondern eine voltsthümliche So zialreform wollen, die weder den Anschauungen katholischer Meister, noch denjenigen fonservativer Junker und Regie runge beamten, sondern den Bedürfnissen der Ar= beiter ang paßt ist.

Die Windthorst'sche Sozialreform wird jedenfalls stark mit christlichem Geiste verfeßt sein. Wir, die wir in wirth­schaftlichen Fragen unser Augenmerk allein auf das Prak­tische gerichtet haben, werden es uns zur Aufgabe machen, die ultramontane Sozialreform ebenso eingehend und ge­wissenhaft zu kritisiren und zu zergliedern, wie die fonfer­vativen. Mögen die Arbeiter in den weitesten Kreisen ihr Auger mert auf die Diskussionen richten, die in diesen Fragen im Parlament bevorstehen, und mögen sie, wo sie nur immer fönnen, ihr Wünsche und Bedürfnisse aussprchen, um damit eine Richischnur für die parlamentarischen Verhandlungen zu geben.

Politische Uebersicht.

Der Kongo   Konferenz widmet man von Nah und Fern große Aufnrertsamkeit. Es bandelt sich im Wesentlichen um die Frage, ob das Kongobeden und seine Umgebung in Bus tunft allen Nationen unter gleichen Bedingungen zugänglich fein foll. Würde die Einfahrt in den Kongo   von einer Nation refp. einem Staate oder Gesellschaft beherrscht werden, so wür

den ernstliche Vermidelungen faum zu vermeiden sein, denn bie Rongomür dung ist die Hauptstraße ins Innere Afrifas. Bekanntlich hat sich eine Assosiation gebildet, welche es fis zur Aufgabe gemacht hat, einen freien Kongostaat in die­Jem Sinne zu begrünten und die Verfassung für denselben auszuarbeiten. Die Affoziation woll über den freien Rongo­staat nicht herrschen, sondern nur Kontrole üben, daß die von ihr vorgeschlagene Verfaffung von allen Nationen

Gesellschaften ena beobachtet wird; fle will ferner Die Und

erkennung dieses Staates und daß derselbe unter den Schuß der Mächte gestellt werde. Die meisten Regierungen haben Denn auch bereits ihre Anerkennung offisiell abgegeben, und die noch feblenden werden sich dadurch schon gezwungen füh ler, ein Gleiches zu thun. Es wird nun freilich auf der Kongo­Ronfer nz über diesen oder jenen Bunft noch gestritten werten, immerhin steht aber zu erwarten, daß sich dieselbe zu Gunsten Des freien Kongostaates entscheiden wird. Große Beachtung verdient diese Konferenz schon um deswillen, weil sie zeigt, daß internationale Fragen ganz friedlich, ohne Säbelgeraffel und blutige Kriege gelöst werden fönnen.

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Fabritanien- Wünsche. Seitens der Kattunfabrikanten ist vor einiger Zeit an den Bundesrath eine Eingabe gemacht, betreffs erlängerung der Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter für Baumwolldruckereien. Nach § 135 der Gewerbeordnung dürfen junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren nicht länger als 10 Stunden beschäftigt werden, was durch Anschlag in allen Fabriken bekannt gemacht werden muß. Die Kattundruckereien finden diese Beschränkung der Arbeitszeit der Verwendung der Kinder fehr hinderlich, da in ten meisten derartigen Fabriken die offizielle Arbeitszeit für das ganze Etablissement mindestens 10%, bis 11 Stunden bes trägt, wenn schon die effektive Arbeitszeit doch nicht länger mie 10 Stunden dauert. Die Betenten haben nun an den Bundesrath das Ersuchen gerichtet, die tägliche Arbeitszeit für 14 bis 16 jährige junge Leute für Kaitundruckerei anstatt auf 10 auf 11 Stunden zu bestimmen, ähnlich wie dies den Spinnereien bewilligt worden ist. Der Bundesrath hat sich mit der Frage beschäftigt, und dem Direktorium des Zentral­verbandes deutscher   Industrieller ist nachstehender Bescheid zuge gangen:

thum ift. Wir wollen über die in Nebe stehenden Anträge des Sentrums weiter nicht rechten, bevor dieselben uns im Wort­laut vorliegen. Allein man beurtheilt eine Partei gerne nach den Leistungen in ihrer Vergangenheit, und da müssen wir darauf zurüdt ommen, daß die Leistungen des Zentrums gerade auf fozialpolitischem Gebiet bis jt äußerst ärmlich Man beschränkte sich bisher auf nichtssagende Re­folutionen und auf Gemeinpläße in den Debatten, im Uebri- jugendliche Arbeiter in Baumwolldruckereien, ist dem Bundes­

baftehen.

Berlin  , den 20. November 1834. Die von dem Diretto­rium an den Bundesrath gerichtete Eingabe vom 22. März d. 3., betreffend die Erweiterun der täglichen Arbeitszeit für

rath vorgelegt worden. Der lettere bat darauf in seiner Sigung vom 23. v. M. beschloffen, der Eingabe leine Folge zu geben, da nach§ 139 a der Gewerbeordnung nur in Spinnereien die Erstreckung der Arbeitszeit jugendlicher Ar Leiter auf 66 Stunden wöchentlich zulässig ist. Wir wun dern uns über die Wünsche der Rantunfabiilanten durchaus nicht, aber etwas befremdent ist es uns doch, daß man von Seiten der Regierung fich an dieselben Leute wendet, und sie ersucht, Vorschläge zur Abänderung der Fabritgefeßgebung zu machen! - Auf die Vorschläge sind wir neugierig!

Ueber die Hirsch- Dunder'schen Gewerkvereine wird ben Hamb. Nachr." aus Berlin   geschrieben: Die hirsch. Dunder'ichen Semertvereine versenden durch ganz Deutschland   einen Aufruf an alle versicherungspflichtigen Ar beiter in Handwerk und Industrie, welche noch keiner auf Grund des§ 75 des Krantenversicherungsgeseßes zugelaffenen Hilfskaffe angehören. Es ist das richtig ein lester Schrei" vor Thoresschluß, da mit dem 1. Dezember die Beitragspflicht zu den Zwangskaffen beginnt. Wir haben berechtigte Zweifel, ob die kurze Zeit bis dahin genügen wird, um diesen Vereinis gungen des Herrn Hirsch noch Mitglieder in beträchtlicher An­zahl zuzuführen, zumal die Banterottertlärung der beiden Kaffengruppen, die nach seinen Prinzipien" wirthschaften, so furz vorhergegangen ist. Es gehört viel moralischer Muth dazu, um unter solchen Umständen eine solche Aufforderung zum Beitritt an die deutschen   Arbeiter ergeben zu lassen. Um es nicht zu verschweigen: auch ganze Rorporationen und Kaffen, welche noch nicht zugelaffen sind, werden noch vor dem Die nicht informirten Arbeiter 1. Dezember aufgenommen." sehen nicht die Kehr und deren giebt es ja auch noch seite der Medaille und so wollen wir dieselben gewornt haben, dem harmlos klingenden und geschickt abgefaßten Aufruf Folge zu leisten. Wer auch der Schreiber dieses Artikels sein mag, er tennt offenbar die betreffenden Verhältnisse gut, und Herr Dr. Mar Hirsch mag fich freuen, daß seine Verdienste auch bereits von liberaler Seite so wohlverdiente Anerkennung finden.

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In Frankfurt am Main   finden heute die Ergänzungs wahlen zu der Stadtverordneten Versammlung statt. Nach der Frantf. 8tg." hat die Arbeiterpartei 13 Standidaten aufgestellt; 23 Stadtverordnete sind im Ganzen zu wählen.

über die Kollision des Hohenstaufen" mit der Sophie". Die Bremerhaven  . Fortsetzung der Seeamis- Berhandlung Aussagen der Beugen vom Lloyddampfer Rhein" find günstig für den Hohenstaufen". Die Offiziere des oben staufen" werden ohne Widerspruch des Reichskommiffars be eidigt, womit die Beweisaufnahme geschloffen ift. Die Ver fündung des Urtheils erfolgt Dienstag, den 9. Dezember. Der Reichs tommiffär Romberg betont zunächst, die Beitungen hätten von einer Durchbrechung des Geschwaders als vorschrifts widrig berichtet; nies sei falsch, benn nirgends beftebt eine geset liche Vorschrift, welche dies verbietet. Es sei schwierig, bie vorliegenden Widersprüche zu erklären und er müsse annehmen, daß fich die Kurse beider Schiffe rechtwinklich geschnitten und daß das Mannöver des Hohenstaufen" so ausgeführt worden fei, wie Kapitän Winter ausgesagt habe; zu tadeln sei zunächst, daß Winter nicht gewußt, wo das Kiiegsschiff au pasitren und so durch seine Unschlüssigkeit die Sophie" im Zweifel über seine Absicht gelaffen babe. Die Entfernung sei aber nicht so groß gewesen, als er behauptet, und deshalb selen feine Manöver zu spät gekommen. Rapitän Stubenrauch babe gleichfalls eine Wendung gemacht, unglücklicher Weise gleichzeitig mit dem Hohenstaufen" und dadurch habe er eine Reihe Manöver veranlaßt, welche eine Kollision nothwendig gemacht hätten. Nach der Kollifton sei das Berhalten beider Schiffe tadellos gewesen. Kapitän Winter habe durch seine Unentschloffenheit die Rollifion zunächst verschuldet. Der Reichs tommiffar beantragt, damit das Secamt darüber erlennen fönne, die Entziehung des Schiffspatents dem Seramt anbeim gebend, so es die Unentschloffenheit als einen genügenden Grund Dafür zulassen wolle.

Aus Konstanz   wird der Frankf. Btg." geschrieben: Bor  einigen Wochen meidete ich Ihnen, daß der wegen Berbreitung sozialdemokratischer Schriften und Widerstand gegen die Staats­gewalt in Untersuchung befindliche, 18 Jahre alte Schroff, beim Transport zum Untersuchungsrichter entsprang und von einem Gefangenwärter und einem Straßenwart bis auf Schweizer  Gebiet verfolgt und dort in Emmighofen verhaftet worden sei. Diese Berbaftung hat nunmehr der schweizerische Bundesrath als unzulässig bezeichnet und dagegen remonstrirt. In Folge dessen hat man fich seitens der bieftgen Behörde veranlagt ge­seben, den Schroff heute an die Schweizer  - Grenze bei Emmig bofen zu führen und ihn dort auf freien Fuß zu fezen. Selbst verständlich beeilte fich Schroff, dem deutschen   Gebiet schleunigst den Rücken zu fehren."

Der Statthalter von Elsaß- Lothringen  , Hr. v. Man teuffel hat drei Zeitungen verboten. Die Begründung des Verbots geschieht mit dem Hinweis auf das deutschfeind lide Treiben derselben. Der Erlaß datirt vom 22. d. M.; er ist zunächst an den Staatssekretär Hofmann gerichtet und hat am Schluß folgenden Wortlaut: Auf Grund der mir durch § 10 des Gefeßes betreffend die Einrichtung der Verwaltung vom 30. Dezember 1871 in Verbindung mit§ 2 des Gefeßes, betreffend die Verfaffung und Verwaltung Elsaß- Lothringens Dom 4. Juli 1879, übertragenen außerordentlichen Gewalten verbiete ich hierdurch das fernere Erscheinen der Union  Elsaß Lothringens  ", des Echo" von Schiltigheim  , bes St. Obilienblattes" und ersuche Euer Exzellenz, hiernach das Weitere zu veranlaffen, gleichzeitig aber auch, da ich wünsche, daß das Land die Motive meines Handelns fenn Diesen Erlaß in seinem Wortlaute zu veröffentlichen."