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Bundeskommiffar Gen.- Major v. hänisch vervollständigt diese Mittheilungen des Kriegsministers mit einem reichen statistischen Material.

Abg. Richter( Hagen  ). In Folge der früher stattge­babten Erhöhung der Bahl der Nichtpensionärstellen werde in dem Etat eine Mhrforderung von 100 000 M. in Ansat gebracht. Die Regierung fönne ihre Forderung durch die frühere Bewilli gung rechtfertigen, wenn fie später die Zahl der Nichtpensionäre. noch weiter erhöhen wolle. Dem müsse man vorbeugen und durch Festsetung der Bahl der Pensionäre und Nichtpen­flonäre sowie der Zahl der theilweise Bevorzugten die Regie­rung hindern, einseitig beliebige Festseßungen zu machen. Es sei unrichtig, wenn man bei Bedarf an Kadetten die Freistellen vermehre, auch fönne er nicht zugeben, daß die Manquements in Offizierkorps eine größere Förderung der Kadettenanstalten nöthig machen. Er beantrage deshalb in dem Etat eine Spezial­bestimmung aufzunehmen, nach welcher die Zahl der Kadetten auf zufammen 2008 festgesezt wird, von denen 798 gegen eine Benton von 780 Mart, 100 gegen eine solche von 450 Mart, 400 gegen eine Benftonsbeihilfe von 300 Mart, 300 gegen eine solche von 180 Mart, 200 gegen eine solche von 90 M. und 130 frei aufgenommen werden sollen. Schließlich bittet Redner um Auskunft, ob es richtig ist, daß Söhne von Hand­werfern grundsäßlich nicht ins Kadettenforps aufgenommen

werden.

Kriegsminister Bronsart von Schellendorff  : Eine derartige Bestimmung ist in den Aufnahme- Bedingungen nicht vorhanden. Wenn übrigens auch die volle Bahl der Bensionäre, die fich gemeldet haben, berücksichtigt worden wäre, so würde die hier gewünschte Bahl doch nicht erreicht worden fein. Eine Feststellung der Kadetten, wie fte der Vorredner wünsche, sei praktisch nicht durchführbae aber auch nicht zu­läffig, weil sie einen Eingriff in die dispofitiven Rechte der Militärverwaltung enthalte, die man durch solche Bestimmungen einschränke zum großen Schaden für die Sase selbst.

Abg. v. Vollmar( Sozialdemokrat) erklärt sich im Brin 3ip gegen das Kadetteninftitut überhaupt, weil die jungen Leute dadurch einseitig erzogen werden. Ungerecht sei es, wenn man wegen der sozialen Stellung der Eltern den Kindern den Ein tritt in die Anstalten verweigere. Eine Regierung, die die Intereñen tes fieinen Mannes stets im Munde führe, sollte solche Grundsäge nicht zur Geltung bringen.

Auf Antrag des Abg. Ralle merden Titel 18-20 mit dem Antrage Richter an die Budgetkommission gewiesen und Der Rest des Kapitels des Militär- Erziehungs- und Bildungs­wesens genehmigt. Bei dem Kapitel Militärgefängniß wesen" hält

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Abg. Richter( Hagen  ) die Vermehrung von 3600 Mark Gehaltszulage für zwei Stabsoffiziere mit Rücksicht auf die allgemeine Finanzlage nicht gerechtfertigt und bittet, diese Summe zu streichen.

Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Diese beiden Stellen seien für die Zwecke der Gefängnißverwaltung dringend erforderlich, denn es sei geboten, befonders beanlagte Offiziere für dieselben zu gewinnen, die sich dem Beruf der Befferung der Militärgefangenen mit Neigung hingeben.

Nachdem der Abg. v. Benda sich mit Rücksicht auf die allgemeine Finanzlage ebenfalls für die Streichung ausge sprochen, wird der Antrag Richter angenommen( Die Konservativen stimmten gegen den Antrag). Die übrigen Bo­fitionen des Militäretats werden dann genehmigt.

Es folgt der Etat der Reichs- und Justiz- Ver= waltung. Abg. Bayer bittet um Auskunft, wie weit die Frage der Reform der Gerichtskosten gediehen sei. Abg. Dr. Hartmann( tonservativ) tritt dieser Frage bei, die von unbestrittener Wichtigkeit sei. Auch die Rechts­anwaltschafte foften feien zu hoch und müßten herabgefest mer­den. Nicht minder zu rügen sei das Verfahren einzelner Ge­richtsbehörden, eine große Bahl von Terminen auf die gleiche Stunde anzuberaumen, wodurch die Parteien und Zeugen zu Beitverlusten gezwungen würden.

Staatssekretär Dr. v. Schelling: Der Regierung scheint es bedenklich, in einem Beitpunkt, wo eine erhebliche Steigerung herabzusetzen. Haben die Gerichtstosten etwas Abschreckendes,

namentlich der kleine Handwerker und Händler, vorsichtig ge­worden. Troßdem sei er aber nicht der Meinung, daß auf dem Kosten der Zustellung und der Anwälte werden allerdings in vielen Fällen brüdend empfunden, ebenso auch die Kosten der Gerichtsvollzieher, und nach dieser Richtung hin beabsichtige der Reichskanzler Reformen anzubahnen. Die Regierung wird in dieser Beziehung den Wünschen des Hauses die volle Auf­

merksamkeit zuwenden.

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Abg. Brüning( nationalliberal) hält es bedenklich, finanzielle Seite der Frage so hervorzuheben. Auch die Frage der Ermäßigung der Anwaltskosten verdiene ernste Erwägung und man müsse mit dem Anwaltsstande, diesen Grundpfeiler einer gesunden Justiz vorsichtig umgehen und ihm nicht durch zuweitgehende Ermäßigung der Gebühren seine Eristenz unmöglich machen.

Abg. Dr. Porsch( 3entrum). Die Ursache der hohen Koften liege in dem ganzen inneren Wesen des neuen Gerichts­verfahrens, hauptsächlich in dem mangelhaften Bustellungs­verfahren, das sehr theuer ist. Unter den Kostenberechnungen der Anwälte befinden auch viele baare Auslagen, die die ganze Rechnung dann viel höher erscheinen laffen.

Abg. Payer( Volkspartei). Nach der Erklärung des Staatssekretärs seien wir leider von einer Regelung der Sache viel weiter entfernt als je. Bisher habe er der Dampfer­subventionsvorlage sympathisch gegenübergestanden troßdem sie voraussichtlich in der Folge 70 bis 80 Millionen kosten werde. Wenn aber diese Kosten aus den Erträgen der Rechtspflege mitgezahlt werden sollen, dann werde er sich die Sache doch noch erst überlegen.( Widerspruch rechts- Beifall links). Er Beifall links). Er habe seither geglaubt, daß das Gerichtskostengeset leichter zu reformiren fet als die Anwaltsgebühren; jezt sei von beiden nicht mehr die Rede. Der Anwaltszwang und das Institut der Gerichtsvollzieher sei in vielen Einzelstaaten neu und ihre Be­feitigung werde dort mit Freuden begrüßt werden. Redner ftellt einen auf die Frage bezüglichen besonderen Antrag in Aussicht.

Abg. Kayser( Sozialdemokrat) ist mit seiner Partei prinzipiell für fostenlose Rechtspflege. Er hält auch die An­waltskosten zu hoch und widerspricht der Anschauung des Staatssekretärs, daß die Kosten vom Prozessiren abschrecken. Auch dem ärmsten Manne müsse sein Recht gewährt werden. Die Anwaltskosten drücken um so mehr, als die Richter zu Gunsten ihrer juristischen Kollegen die Rechtskonsulenten zur Prozeßführung nicht zulaffen.

Staatssekretär v. Schelling: Eine Vertheuerung der Rechtspflege gegen früher sei nicht eingetreten, vielleicht nur in Württemberg  . In allen anderen Staaten find die Gerichts­foften heut im Durchschnitt eben so hoch als früher.

Abg. Dr. Windthorst: Eine Verminderung ber Gerichtskosten sei dringend geboten. Daß die Gerichtskosten vom Prozesfiren abschrecken sollen, dem Prinzig fönne er nicht zustimmen. Die auf den Anwaltszwang und die Gerichtsvoll­zieher bezügliche Frage verdiene erst sorgfältig erwogen zu werden, und die eingegangenen Beschwerden bedürfen ein­gehender Prüfung.

Abg. Klemm( fonservativ) nimmt die Richter gegen den Vorwurf in Schuß, daß sie durch die Anberaumung zu vieler Termine zur selben Beit die Parteien schädigen; derartige Vor­tommnisse seien nicht zu vermeiden.

Abg. Günther Sachsen( Reichspartei) bestreitet dem Abg. Kayser das Recht für seine Partei allein das Recht der Vertretung der ärmeren Bevölkerung in Anspruch zu nehmen. Ebenso wie Herr Kayser vertrete auch er die Interessen der Armen.

Abg. Kayser giebt seiner Verwunderung Ausdruck, daß Herr Günther fo plöglich Intereffe für die Armen gefunden habe; bei den Wahlen habe er davon nichts gesagt, sondern mehr von der Vertretung der Intereffen des Grundbefizes ge­sprochen. Wolle Herr Günther die Interessen der Armen vers treten, dann möge er für freie Rechtspflege derselben Sorge tragen.

Die Tit. 1 und 2 werden hierauf bewilligt und zwei Titel, welche Mehrforderungen an Besoldungen enthalten, an die Budgetfommission verwiesen. Bei Tit. 12 fragt

Abg. Meyer- Jena  ( nationalliberal), wie weit die Ar­beiten der Kmmission für das bürgerliche Gesetzbuch ge­diehen find.

Staatssekretär Schelling erwidert, daß die beiden Theile Obligationenrecht" und" Sachenrecht" fertig gestellt feien, fich aber noch nicht mit annähernder Gewißheit sagen laffe, wann die Arbeit beendet sein werde; das könne er aber fagen, daß der angenommene Termin des Jahres 1900 ent­schieden zu weit gegriffen fei.

Der Rest des Justizetats wird hierauf angenommen und dann die Verhandlungen um 44 Uhr auf Sonnabend Nach mittag 1 Uhr vertagt. Tages Dronung: Fortsetzung der Etateberathung.

Lokales.

a. Das Einschreiten der zuständigen Behörden gegen das unlautere und gemeinschädliche Treiben der Vermittelungs­agenten und der Stellenvermittler auf Unterfagung ihres Ge werbebetriebes aus§ 35 der Reichs- Gewerbe- Ordnung, welche

Boadicea, der die Kunst so viel verdankt, ganz besondere Boadicea für ein charmantes Wesen und bewunderte ihre Aufmerksamkeit widmen sollen. edlen Gefühle. Sie sprach davon mit Tullyhaven, der mit Interesse zuhörte.

Gewiß! erwiderte Tullyhaven.

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Die Antwort des jungen Lords imponirte der Her­30gin und sie fragte nicht weiter. Als Miß Boadicea im Schlosse anlangte, wurde sie fofort in ihre Appartements geleitet. Nicht ohne tiefe Innere Bewegung durchschritt sie die gigantische, mit Ahnenbildern und Statuen geschmückte Vorhalle und den langen, nicht minder prächtigen Korridor des ersten Stock­wertes. Das Herz der Schauspielerin schlug heftig, als sie nach Beendigung ihrer Toilette, auf die sie noch mehr Sorgfalt verwendet hatte als sonst, die Glocke ertönen hörte das Zeichen zum Diner gab. Jm Grunde ihrer zu besuchen. Seele fühlte sie einige Angst vor der großen Dame, deren Gaft fie war, aber sie beherrschte sich und mit einer Hal- sagte sie: tung voll Liebreiz und Würde zugleich schritt fie der Ga­lerie zu, wo sich die Herzogin vor dem Diner aufhielt. Seine Gnaden war Miß Boadicea entgegengeeilt, hatte ihr den Arm gereicht und sie zur Herzogin geführt, in deren Gesellschaft sich drei oder vier Personen befanden. Kündigen, eine große Neuigkeit. Aller Augen waren auf die Schauspielerin gerichtet, die bezaubernder aussah als je. Die Herzogin verneigte sich England am Ende? vornehm, aber artig und reichte ihr die Hand.

Miß Boadiceas Aufenthalt in Faddington neigte sich seinem Ende zu. Es war am Tage vor ihrer festgesetzten Abreise, als sie in Seiner Gnaden Begleitung durch bie Alleen des Gartens einen Morgenspaziergang machte. So­bald sie sich in respektvoller Entfernung von den Fenstern des Schloffes befanden, begann der Herzog einen zärtlichen Ton anzuschlagen. Er dankte ihr überschwänglich, daß sie ihm diese Promenade in ihrer alleinigen Gesellschaft ge= währt, und versprach ihr, sie sobald als möglich in London  

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Sehr erfreut, Sie zu sehen, sagte sie und lub den neuen Gaft mit einer Geberde ein, Platz zu nehmen. Gerade zu rechter Beit erschien Tullyhaven; er näherte lich. Der Herzog, anderweitig beschäftigt, wußte seinem fiber Künstlerin und unterhielt sich mit ihr' angelegent Sohne Dank für seine Liebenswürdigkeit.

dem ungeheuren, eichenholzgetäfelten Speisesaal vorüberge=

In großartiger Schweigfamkeit war das Diner in

gangen.

Nach aufgehobener Tafel zogen sich die Damen in den alle ihre Künfte zu entfalten. Sie war so lebhaft, so diskret,

Sie hörte ihm ruhig zu, roch an ihrer Rose, endlich

Mein theurer Herzog, Sie zeigen mir so viel Güte! Ihnen danke ich das Glück, hier zu sein, und ich werde das nie vergessen. Um Ihnen ein Beichen meines Ver­trauens zu geben, will ich Ihnen jeßt eine Neuigkeit an=

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Wie? Eine Neuigkeit? Sie verlassen doch nicht

D nein, nein... denn... ich heirathe! erwiderte Miß Boadicec. Seine Gnaden war versteinert.

Ich bin verlobt mit.. Lord Tullyhaven Ihrem Sohne, fuhr sie mit ihrer füßesten Stimme fort.

Seine Gnaden fonnte sich nicht enthalten, einen Fluch auszustoßen. Er faßte die Hand der Schauspielerin mit rauhem Griffe.

-Das ist nicht wahr, Sie spaßen!

-

Warum sollte ich Lord Tullyhaven, Ihren Sohn, nicht heirathen? Er weiß, daß ich seiner würdig bin, denn er hat mich ja im Hause seiner Mutter getroffen!

*

*

Seine Gnaden der Herzog von Glanmorris war acht zweit. Die gute Herzogin ist verblüfft über die Art, wie

Shakespeares zu plaziren, wie um zu zeigen, daß sie nicht Tage bettlägerig. Mit seinem Sohne ist er tödtlich ent­dieser vornehmen Damen gewann, und als die Herren Miß Boadicea sich für ihre bewiesene Güte dankbar_ge= ihrerseits in den Salon traten, fah Seine Gnaden Miß zeigt hat. Aber die Welt konnte den geschlossenen Ehe­Boadicea im traulichsten Gespräch neben der Herzogin fißen, bund nicht tadeln: Lord Tullyhaven hat eine Frau ge und ein Strahl innerfter Befriedigung leuchtete aus seinen heirathet, die sein Vater in das Haus seiner Mutter ein­geführt hat. Es kann nichts Korrekteres geben und jeder­mann ist damit zufrieden.

Augen. Ehe der Tag zu Ende war, erklärte die Herzogin Miß

Bestimmung seit Emanation der Reichs- Gewerbe Drdnungs Novelle vom 1. Juli 1883 noch nicht in Berlin   praktisch zur Anwendung gelangt ist, würde bei einer Durchführung im Verwaltungsstreitverfahren den Erfolg haben, daß derjenige Agent oder Stellenvermittler, welchem wegen Unzuverlässigkeit in Bezug auf seinen Gewerbebetrieb die Fortsegung dieses Gewerbes untersagt worden, im Kontraventionsfalle mit Gelda ftrafe bis 150 M. resp. mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft wird(§ 148 3. 4 der R.- Gew. Ordn.). Diese ziemlich niedrige Strafe würde allerdings den betr. Agenten nicht immer vor Kontraventionsfällen abschrecken. Es wird deshalb von ganz hervorragendem Werthe sein, wenn die Namen jener als un­zuverlässig gekennzeichneten Agenten öffentlich bekannt gemacht werden, so daß das betheiligte Publikum in der Lage sein wird, die Unterhaltung von Beziehungen zu dem betreffenden Agenten zu vermeiden resp. zu jeder Beit abzubrechen. Auch würde ein solcher Agent, wenn er das Verbot des Geschäfts­resp. Stellenvermittelungs- Betriebes übertritt, niemals für seine geschäftlichen Bemühungen( als für ihn unerlaubte Hand­lungen gegenüber seinem Rommittenten oder dem Stellung­suchenden zivilrechtlich einen Remunerationsanspruch geltend machen können.

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Die Zeichnungen zu dem Bau des neuen Depot der Großen Berliner Pferde- Eisenbahn Attien Gesellschaft" in Schöneberg   liegen bereits der Behörde mit dem Gesuch um Ertheilung des Baukonsenses vor, und es soll sofort mit dem Neubau auf dem Terrain des abgebrannten Depot in Schöne berg begonnen werden, wenn der Baukonsens ertheilt ist. Die Direktion der Gesellschaft hat nur dies Grundstück angekauft und fieht von jedem weiteren Ankauf eines solchen in der Grunewaldstraße ab. Die Aus- und Einfahrt von refp. nach dem neuen Depot erfolgt von der Hauptstraße in Schöneberg  . Hier wird zunächst dem Nachbargrundstück an der südlichen Grenze eine Wagenremise für 90 bis 100 Wagen in der ganzen Tiefe des Grundstücs mit einem monumentalen Portal aufge führt, welches eine Zierde für den Ort zu werden verspricht, und durch drei Brandmauern in verschiedene Abtheilungen ge theilt wird. Die hinterste dieser Abtheilungen wird zu Futters böden und Heu- und Strohlagern eingerichtet. Von diesen Baulichkeiten ganz getrennt, wird im hinteren Theile des Grundstüds eine große Reparaturwerkstatt errichtet, welche aus Schmiede, Schlofferei, Tischlerei, Sattlerei und Lackireret be steht. Außerdem werden noch eine Anzahl Pferdeställe erbaut, so daß dies Depot das größte sämmtlicher Depots der Gesell schaft wird. Die Gebäude werden ohne Ausnahme massiv mit möglichster Vermeidung von Holztheilen erbaut. Wasser­leitung bis in die Dachetagen wird derartig konstruirt, daß bei entstehender Feuersgefahr nur Schläuche angeschraubt zu werden brauchen, um in die entferntesten Winkel sofort Waffer hinleiten zu können. Der übrige Theil der Straßenfront des Grundstücks soll erst nach und nach mit Wohnhäusern bebaut werden.

Von dem Stallgebäude der Berliner   Omnibus Attiengesellschaft an der Friedenstraße ist bekanntlich vor Jahr und Tag ein Theil der Frontmauer eingestürzt, als der Hofsteinfegmeister E. neben der Frontmauer hehufs Legung eines Telegrophentabels für die Feuerwehr das Straßenpflaster aufreißen und einen Graben ziehen ließ. Die Gesellschaft be­anspruchte von E. Schadenersaß, weil dieser den Unfall durch Versehen beim Aufwerfen des Grabens verschuldet hätte, und erftritt beim Ladgericht I. zu Berlin   ein obstegendes Urtheil. Auf die Berufung des E. wies das Kammergericht die Klage ab, indem es ausführte, das der Einsturz durch den schadhaften Bustand des Stallgebäudes, insbesondere durch seine ungenü­gende Fundamentirung mitbedingt gewesen sei und nach dem Gutachten der vernommenen Sachverständigen schon das bloße Aufbrechen des Straßenpflasters zur Herbeiführung des Ein­sturzes ausgereicht habe. fturzes ausgereicht habe. Die von der Omnibusgesellschaft ein­gelegte Revifion ist beim Reichsgericht vom V. Bivilsenat durch Urtheil vom 12. v. Mts. zurückgewiesen worden, indem es fich den Ausführungen des Kammergerichts anschloß.

g. Zu einer ernsten Mahnung, Geschäftsbücher und sonstige wichtige Schriftstücke stets unter feuersicherem Verschluß zu halten, giebt der jüngste größere Brand in der Prinzesinnens straße Veranlassung. Einem in demselben Hause wohnenden Fabrikanten R. find mit Ausnahme des Konto- Kurrentbuches jämmtliche Geschäftsbücher verbrannt, dazu kommt, daß die Verkäufe im November noch nicht übertragen waren. R. muß fich somit gänzlich auf die Ehrlichkeit seiner Kunden verlassen. Große Schwierigkeiten bietet durch das Fehlen der Geschäfts­bücher auch die Regulirung des Brandschadens durch die intereffirte Versicherungsgesellschaft, da der polizeimäßig ge­forderte Nachweis des Waarenbestandes nicht geliefert werden fann. Im Uebrigen sind dem Fabrikanten R. auch sämmt­liche Materialien und Muster verbrannt, so daß er seine Arbeiten auf ca. 8 Tage bat einstellen müssen. Ueber die Entstehung des Brandes konnte bisher nichts Bestimmtes er­mittelt werden. Ein über dem Fabriklokal wohnender Herr,

welcher an Asthma leidet und in der Nacht einen solchen An­fall bekam, stand auf und ging an das Fenster, wo er das Feuer bemerkte und Lärm schlug. Wenige Minuten später erschien die Feuerwehr bereits auf der Brandstätte.

b. Ein Strite der Zeitungsfrauen steht uns gleich nach Neujahr bevor. Sie wollen entweder Montags frei sein oder ein erhöhtes Botenlohn haben. Die Spediteure nun aber fönnen es ohne einen Preisaufschlag für die auch Montag Morgens erscheinenden Beitungen nicht bewilligen.

g. Obgleich uns noch nahezu zirka 2 Wochen von dem Weihnachtsfest trennen, so entwickelt sich doch bereits bei den in gro er Masse etablirten Tannenbaumhandlungen ein lebhafies Geschäft. Die Preise variiren sehr stark und steigen mit jedem Fuß Höhe eines Baumes nicht unbedeutend. Die sogenannten lebenden Weihnachtsbäume, von denen vor Kurzem die Rede war( Bäume mit Wurzeln und in Töpfen verpflanzt), sieht man auf den öffentlichen Plägen nur wenig, dagegen mehr vor den Läden unserer Blumen- und Blattpflanzen- Hand­lungen.

N. 28 vereidigte Dolmetscher enthält das Landgericht I nach der neuesten Aufzählung, und wird diese Bahl bei der stetig wachsenden kosmopolitischen Bevölkerung der Hauptstadt zu Beginn des nächsten Jahres um vier neue Mitglieder ver mehrt werden. Wir haben hierbei drei Translatoren der eng lischen Sprache, einen Ueberseßer für die französische Sprache, zwei Translatoren der hebräischen Sprache( da viele Geschäfts­briefe mit hebräischen Lettern geschrieben werden); fünf Ueber­Sezer für Russisch und Polnisch, einer für Böhmisch  , zwei für Italienisch, zwei für Dänisch, Schwedisch und Norwegisch, einer für Niederländisch, einen Studenten der Medizin für Rumä  nisch, zwei Dolmetscher für Taubstumme, und für die schwie rige litthauische Sprache den Postschaffner Padubrin, Acker­straße 73. Für die aftalischen Sprachen, Chineftich, Persisch, Egyptisch  , Indisch find noch keine d. finitiven Dolmetscher ver eidigt, sondern werden die thatsächlichen Feststellungen unserer Gerichtsbehörde vorläufig noch durch die respektiven Gesand schaften veranlaßt.

g. Ein grober Erzeß verursachte gestern Nachmittag in der Bimmerstraße, Ecke der Charlottenstraße, einen größeren Auflauf. Ein Schußmann des 36. Polizeireviers hatte einen jungen Burschen aufgefordert, behufs Feststellung seines Natio nals mit ihm zur Bolizeimache nach der Charlottenstraße zu tommen. Da er der Aufforderung nicht Folge leistete, so faßte der Schußmann den renitenten Menschen beim Arm, um ihn abzuführen. Nun leistete der Arreftant dadurch energischen Widerstand, daß er in der rohesten Weise auf den Schußmann einbieb, so daß es demselben nicht mehr möglich war, den Er­gedenten zu bewältigen. Vorübergehende Passanten kamen dem bedrängten Schußmann zur Hülfe, und so gelang es den troydem der Bursche sich auch diesen gegenüber thäili