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behauptete, daß er infolge einer erschienenen Heirathsannonze| unterthänigster Herr Richter drei Tag bin ich todttrant im in der That ein Edelfräulein mit 600 000 fl. ,, auf Lager" ge habt habe; der Gerichtshof glaubte ihm dies aber nicht; er bielt vielmehr das ganze Heiraths- Institut für den höheren Schwindel uud verurtheilte R. zu einem Jahr Gefängniß und awei Jahren Ehrverlust unter Anrechnung von zwei Monaten auf die Untersuchungshaft. H. wurde freigesprochen.

Der vor einigen Monaten stattgehabte Ueberfall gegen den Polizeiinspektor des Stadtvoigtei Gefängnisses von Hartung sollte heute in der Strafsache gegen die aus der Untersuchungshaft vorgeführten Steindrucker Ermelin  , Schlächter­geselle Brag und Arbeiter Locke die zweite Straffammer hiesigen Landgerichts I. beschäftigen. Der als Hauptzeuge geladene Gefängnißinspektor von Hartung war aber ohne Entschuldigung ausgeblieben; er soll aber nach der vom Gefängnißdirektor von Fallenstein ertheilten Auskunft von Wiesbaden   aus, wo er fich z. B. zur Herstellung seiner in Folge des gegen ihn berübten Erzeffes geschwächten Gesundheit aufhält, ein Krant­beitsattest eingereicht haben. Da die Rückkehr dieses Zeugen erft Ende Januar t. Je. zu erwarten ist, beschloß der Gerichts­hof, die Sache zu vertagen und den nächsten Termin zu Mitk Februar 1. Js. anzuberaumen. Die Angeklagten verbleiben bei der Höhe der zu erwartenden Strafen in Untersuchungs­baft.

Wegen fahrlässiger Körperverlegung durch Nichtbe leuchtung der Treppen batte sich heute der Portier des Hauses Beuthstraße 5 Johann Friedrich Hain vor der zweiten Straf­fammer hiesigen Landgerichts I. zu verantworten. In dem ges nannten Hause befindet sich, nur durch eine Thür getrennt, die Nebentreppe dicht bei der Haupttreppe. Der Hausflur und die Haupttreppe werden durch eine Ampel erleuchtet. Da die Thür nach der Nebentreppe nach der Bekundung einiger Miether des Hauses stets geöffnet ist, auch von selbst nicht zus fallen fann, erhalten die ersten Stufen der Nebentreppe bis zum Podest ihr Licht von der Ampel. Am Abend des 24. Fe­bruar cr. gegen 8 Uhr wollte der schon bejahrte Schneider meister Richter seiner im Hause Beuthstraße 5 1 Treppe hoch dienenden Tochter seinen Besuch machen, zu welchem Behuf er fich nach der Nebentreppe begab. Nach seiner Bekundung fiel die Thür hinter ihm zu, so daß er sich nun völlig im Dunkeln befand. In seiner Unbeholfenheit trat fehl und fiel rücklings die Treppe hinab gegen die Thür. Hier bei erlitt er einen doppelten Echentelbruch und einen Bruch des linken Arms. Auf seinen Hilferuf famen einige Hauss bewohner herzu, welche den Verunglüdten per Droschke nach der Charitee bringen ließen. Nach 6 monatlicher Behandlung wurde er aus derselben als völlig arbeitsunfähig entlassen, und vermag der Wermste fich nur noch an zwei Krüden   fort zubewegen. Der Sachverständige, Baurath von Städrath, be gutachtet, daß die Anlage der Treppen eine höchst unpraktische jei, daß es deshalb aber um so nothwendiger gewesen wäre, die ersten Stufen der Nebentreppe zu beleuchten. Staatsanwalt Dr. Dtto erachtet die Nichtbeleuchtung diefer Treppe für eine grobe Fahrlässigkeit und beantragt mit Rüditcht auf den ein­getretenen schlimmen Erfolg eine einjährige Gefängnißftrafe zu verhängen. Der Gerichtshof adoptirte die Auffassung des Staatsanwalts und verurtheilte den Angeklagten zu vier Mo­naten Gefängniß.

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Bett' gelegen. Meiner Seel und Treu, wie dös wahr ist! Richter: Also drei Tage find Sie zu Bette gelegen. Haben Sie ein Beugniß darüber? Können Sie Jemand angeben, der Sie trant im Bette liegen sah?- Klägerin: Nein, ge= sehen hat mich Kaner im Bett. Richter: Niemand hat Sie also frank im Bette liegen gesehen. Da müssen wir an der Wahrheit Ihrer Aussage zweifeln.- Klägerin: Gefehen hat mich Niemand, aber mei' Beugin, die steht draußt, wird's eidlich bestätigen, daß i trant war. Richter: Ja, sobald diese Beugin Sie nicht zu Bette gesehen hat, kann fie auch nichts bestätigen.- Die Beugin wird vorgerufen. Davon, daß nichts bestätigen. Die Beugin wird vorgerufen. Davon, daß Frau Hungerl frant gelegen, weiß fie nichts. Sie giebt_an, am 28. Oft., Nachts 12 Uhr, durch den Lärm, der nach Deffnen des Hausthores entstand, aus ihrem Schlafe geweckt worden zu sein. Sie sei dann in den Hof gegangen, um zu sehen, was es denn gebe, und da habe fte gehört, wie der Angeklagte die Hausmeisterin geschimpft habe. Richter: Haben Sie nicht auch gesehen, daß Herr Lur die Frau Hungerl geschlagen habe? -Beugin: Nein, geschlagen hat er sie nicht, sondern nur ge schimpft, Schreckli aufgehaffen hat er's! Richter: Na also, fehen Sie, Frau Hunger!! Nur immer hübsch die Wahrheit reden. Herr Julius Lux gesteht reumüthig ein, daß er an dem bewußten Tage die Hausmeisterin geschimpft hat. Er war in Aufregung darüber, weil er ihr irrthümlich einen Bwanziger statt eines Behnerls gegeben. Er wollte ein Zehnerl retour haben, Frau Hungerl wollte es ihm nicht geben und darüber tam es zu Bank und Streit. Dem Richter gelang es, die feindlichen Parteien zu versöhnen. Frau Hungerl erhielt von dem Geklagten als Entgelt für die ihr zugefügten schweren Verlegungen" auf gütlichem Wege den Betrag von drei Gul­den, womit fte höchlichst zufrieden ist. Beim Abgeben ruft ihr den, womit fte höchlichst zufrieden ist. Beim Abgeben ruft ihr der Richter nach: Sie, Frau Hungerl, die Anklageschrift können Sie fich mitnehmen. Ja, taiserlicher Herr Rath, die heb' ich mir auf, so lang i leb, erwiderte Frau Hungerl, und eilte mit dem interessanten Schriftstücke fort.

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

arbeiter soll an der Reform der Gewerksverhältnisse und Ar beitsbedingungen mit thätig sein, Besserungsvorschläge ein bringen und Mißstände beseitigen helfen! Ja, die Gesammtheit aller in der Metallindustrie Deutschlands   Beschäftigten sollte fich daran betheiligen und bedenken, welches Gewicht die Stimmen von auf einem Rongreß vertretenen 500,000 deutschen Metallarbeitern in die Waagschaale der öffentlichen Meinung legen, welchen moralischen Druck fie auf Staat und Gesellschaft, auf die Regierungen und die gefeßgebenden Körper ausüben würden. Man darf daher wohl hoffen und erwarten, daß der Geraer   Kongreß überall den wärmsten Sympathien nicht nur der Metallarbeiter, sondern Aller begegnen wird, denen an einer friedlichen, das Wohl Aller fördernden Entwickelung un ferer industriellen Verhältnisse und an einer Verbesserung der materiellen Lage der Lohnarbeiter gelegen ist.

Die Versammlung des Bezirks- Vereins des Laufiker Plates, bestehend aus den Kommunal- Wahlbezirlen 12 u. 14, welche am 17. Dezember, Abends, mit der Tagesordnung: 1. Kaffenbericht vom November, 2. Vortrag des Herrn M. Kreuts über das Wirken der Arbeiter- Bezirks- Vereine im kommunalen und staatlichen Leben, 3. Diskussion, 4. Verschiedenes, im Vers einslokal Süd- Ost, Waldemarstr. 75 stattfinden sollte, wurde auf Grund des§ 9 des Sozialistengesezes verboten.

Der Louisenstädtische Bezirksverein Vorwärts, hatte für Mittwoch, den 17. d. Mts. eine Versammlung anberaumt, in welcher Herr Dr. deymann einen Vortrag halten sollte. Dieselbe wurde auf Grund des Sozialistengesetes ver­

boten.

Die Versammlung des Bezirksvereins des wertth. Volkes im 29-31. Komm- Wahlbezirt, welche am Diens tag stattfinden sollte, wurde auf Grund§ 9 des Sozialisten­gefeßes verboten, der Vorstand des Vereins hat sich beschwerde führend an den Minister des Innern gewandt. Die nächste Sigung soll am Dienstag, den 23. n. Mts. ebenfalle in See­ feld's   Restaurant, Grenadierstr. 33 stattfinden und werden die Mitglieder ersucht recht zahlreich zu erscheinen.

Nachdem dem Arbeiter- Bezirksverein vom 15. und 20. Kommunal- Wahlbezirk zwei aufeinanderfolgende Mit­gliederversammlungen auf Grund des§ 9 des Oktobergefeßes von 1878 verboten worden find, wurde seitens des Vorstandes zu der für verfloffenen Mittwoch angemeldeten Versammlung der Hofprediger und Reichstagsabgeordnete Herr Stöcker als Referent aufgestellt. Es wurde die Versammlung auf Grund des§ 9 des Gefeßes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie verboten, weil das Polizeipräsidium an­nahm, es könnten in der Versammlung Sachen zur Sprache tommen, welche auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtet felen.

Eine öffentliche Versammlung sämmtlicher Schmiede Berlins   und Umgegend findet am Sonnabend, den 20. De zember, Abends 8 einhalb Uhr, im Salon zum Deutschen Kaiser, Lothringerstraße 37, mit folgender Tagesordnung statt: 1. Vortrag über den Werth der Organisation, Referent Herr J. Müller. 2. Bericht der Kommission. 3. Verschiedenes. Auch die Herren Meister sind hierzu freundlichst eingeladen. Der Jnnungsvorstand ist schriftlich eingeladen. Es ist Ehren­fache jedes Kollegen, dem sein und seiner Familie Wohl am Herzen liegt, in dieser Versammlung zu erscheinen.

h. In der letzten diesjährigen Tischler- Werkstätten­Deligirten- Versammlung am Dienstag Abend im Louiſen Deligirten- Versammlung am Dienstag Abend im Louiſen­städtischen Konzerthaus", die wieder, wie gewöhnlich, sehr zahl­reich besucht war, wurde den Delegirten, die von der Kom­mission zum Zweck der Einreichung im Ministerium für öffent­liche Arbeiten verfaßte Denkschrift zur Regelung des staat­lichen Submissionswesens vorgelegt, um dieselbe zu begut achten oder etwaigen zweckmäßigen Aenderungen zu unter­ziehen. Der Vorsigende, Herr Rödel, brachte dieselbe zur Ver­lesung. Sie zerfällt in drei Haupttheile, deren erster unter Bu­grundelegung der beim Bau des neuen fiskalischen Bachof gebäudes und des Königl. Landgerichts II gemachten und aften­mäßig erwiesenen Erfahrungen, die wesentlichsten Mißstände des jeßigen Submissionsverfahrens darlegt, während der zweite Abschnitt die prinzipiellen Motive zu den im dritten aufge­führten, in 10 Punkten formulirten pofitiven Reformvor­schlägen erläutert.( Den Wortlaut derselben haben wir unseren Lesern bereits gestern mitgetheilt. Die Red.) In der über die Denkschrift eröffneten Diskussion erklärten sich sämmtliche Redner mit derselben durchweg einverstanden und wußte Niemand etwas daran auszusetzen. Sie wird daher, wie der Vorsitzende mittheilte, unverzüglich dem betreffenden Reffortminister übermittelt werden, gleichwie fede darauf bezüge Reffortminister übermittelt werden, gleichwie fede darauf bezüg­liche amtliche Rückäußerung seinerzeit zur öffentlichen Kenntniß­In der hierauf folgenden nabme gebracht werden wird. Diskussion über Werkstättenangelegenheiten tam zur Erörterung, daß bei Gebrüder Weimann seit 14 Tagen einzelne Gesellen auf Affordarbeit nur 6 und 9 Mart Softgeld als wöchent liche Vorschußzahlung erhielten, während die betreffende Werk­ftätte refp. deren Chefs sich seinerzeit zur Auszahlung des Normal ,, Koftgeldes" von 18 Mart verpflichteten. Die Kom­mission wird versuchen, die Angelegenheit womöglich auf mission wird versuchen, die Angelegenheit womöglich auf gütlichem Wege zu ordnen. Schließlich theilte der Vorfizende unter Anderem mit, daß die auf den 30. Dezember fallende ordentliche Delegitenversammlung ausfällt und dafür eine folche erst wieder am 13. f. M. stattfindet; ferner, daß die Beiträge zum Generalunterstüßungsfonds noch am nächsten Sonnabend, den 20. d. M., und Montag, den 22. d. M., in allen Bahlstellen wie gewöhnlich entgegengenommen werden, dafür aber lettere am 3. und 5. fünftigen Monats geschloſſen

Eine empfindliche Strafe diktirte heute die 88. Abthei lung des hiesigen Schöffengerichts einer unbarmherzigen Stief­mutter für die ihrer 10 jährigen Stieftochter zugefügten fortge­fepten brutalen Mikhandlungen zu. Die Angeklagte ist die verehelichte Lacirer Helene Wilhelmine Gumpert. Da ihr Ehe­mann die Mißhandlungen seiner leiblichen Tochter geduldet bat, wurde ihm das Erziehungsrecht derselben entzogen und bon dem bestellen Vormund der Strafantrag gegen die Ange­tlagte gestellt. Bei der Untersuchung des Kindes fand man zahlreiche Spuren der ernstesten Weißhandlungen. Der Ge­richtshof nahm eine Ueberschreitung des elterlichen Büchtigungs­rechts als erwiesen an und verurtheilte die Angeklagte zu sechs Monaten Gefängniß.

Frankfurt  , 10. Dezember.  ( Ober- Landesgericht.) Ein im vorigen Jahre in den Freyeisen'schen Aepfelfabrikräumen durch einen Fall verunglückter Arbeiter flagte wegen eingetretener gänzlicher Arbeitsunfähigkeit auf eine lebenslängliche Rente aus einem Kapital von 22 000 M. Er wurde mit der Klage abgewiesen, weil er betrunken gewesen und dadurch sein Un glück selbst verschuldet haben sollte. In der Appellation hob Der Bivilsenat das Urtheil erster Instanz auf, da die Firma Freneisen einen Fabrikbetrieb habe und dementsprechend dem Haftpflichtgeset unterworfen set. Die Vorkehrungsmaßregeln zur Verhütung von Unfällen feien am Tage des Unfalls nicht getroffen gewesen, und Pflicht sei es gewesen, den Betrunkenen in diesem Bustande außer Arbeit zu stellen. Die korrespondi rende Schuld des Klägers sei jedenfalls geringer gewesen, als die der beklagten Firma. Daher sei der Anspruch des Klägers begründet. Die erste Instanz habe über die Höhe des Befung eröffnet, daß das Vereinsmitglied Trautvetter am 1. d. trages zu erkennen.

Richter: diese

Die beleidigte Hausmeisterin. Die Hausbesorgerin Anna Hungerl von Fünfhaus erhebt bei dem Bezirksgerichte Sechshaus die Anflage gegen den Buchhandlungs- Gehilfen Julius Lux. Die Anklagefchrift, welche der Richter vor Be­ginn der Berhandlung zur Verlesung bringt, lautet: Aller­böchstes Raiserliches Strafgericht in Prozeßfachen! Wohlge borener Herr Kaiserlicher Rath! Von einer ungeheueren Be leidigung meines Lebens gegen die Sicherheit meiner Ebre er= bin ich um 7 Uhr Abends, als ich das Hausthor mit meiner Pflicht als Hausmeisterin öffnen wollte, weil der Angeklagte geläutet hat, überfallen und schändlich mißhandelt worden, so baß ich drei Wochen an meinen lebensgefährlichen Verlegungen frant liegen muß, und ich bin so verwundet worden, daß man meine Wunden an meiner Anklage erkennen muß. Hoher taiserlicher Rath! Der Herr Julius Lur, das ist der, welcher mich so verwundet hat. Und nicht nur an meiner Gesundheit, sondern auch an meiner Ehre hat er mich verwundet. Er hat mir, der Hausmeisterin dieses Hauses, der keiner im Hause etwas Böses nicht nachsagen kann, so verwundet und so ver­legend verschimpft. Ich fordere das allerhöchste Strafgericht in Prozeßfachen auf, den Zur ordentlich zu bestrafen, weil muß er fein Recht finden. Ich füß' die hand gnädiger Herr und bochachtung voll ergebenst- Anna Hungerl, Hausbesorgerin." Ihnen hat Sie Frau Hungerl, wer A sehr Klägerin: Klage verfaßt? Sat am schönen a g'udirter Herr! Aber den End, das Ich füß die Hand, gnädiger Herr und Hochach, dös wollt er nit schreiben, aber i hätt ihm nix g'zahlt, wenn er's nit geschrieben bäit, da hat er's schreiben müffen.- Richter: Ich möchte Ihnen aber denn doch rathen, diesem stu­dirten Herrn nächstens Ihre Prozesse nicht anzuvertrauen. Sie behaupten also, so viel ich dieser Anklageschrift entnehmen tann, daß Sie der Angeklangte Nachts, als Sie ihm das Hausthor öffneten, überfallen und mishandelt habe. Wie lange lagen Sie denn in Folge diefer Misbandlungen frank? Frau Hungerl, die fich frampfhaft bemüht, hochdeutsch zu sprechen, dabei aber unwillkürlich wieder in ihr gewöhnliches Idiom verfällt, stemmt ihre Hände in die Hüften und will zu einer langen Rede ausholen. merksam machen, fich ganz kurz zu faffen. Wie lange waren Sie trant? Klägerin: Drei Monate, hochgeborner Herr Richter, und bin i no' immer todtkrank. Richter: Drei Monate? Erinnern Sie sich genau, Sie müssen mir die reine Wahrheit sagen! Klägerin: No, waren's halt brei Wochen, aber drei Wochen, da kann ich nig nach­laffen! Richter: Auch davon werden Sie was nach­laffen müssen. Das ärztliche Beugniß fagt gar nichts von irgend einer Verlegung.- Klägerin: Jest, met leg' Wort,

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Eine Versammlung des Fachvereins der Rohrleger fand am vergangenen Sonntag im Lokale von Wolf und Krüger in der Staligerstraße statt. Die Versammlung wurde vom Vorfigenden Herrn Fröbe um 114 Uhr mit der Bemer

Mts. in Folge der Verlegungen, welche dasselbe durch Ver­schüttung erlitten habe, verstorben sei. Die Versammlung ehrte schüttung erliten habe, verstorben fet. Die Versammlung ehrte Das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sißen. Sodann wurde dem Referenten, Herrn Lieflander das Wort ertheilt. Derselbe besprach in längeren Ausführungen die Biele des Fachvereins. Bur Diskussion erhielt Herr Oberingenieur Stumpf das Wort. Derfelbe erklärte fich mit den Ansichten Des Referenten im Wesentlichen einverstanden und wies speziell darauf hin, daß die Behauptung, der Rohrleger brauche nicht mit besonderem Wiffen ausgerüftet zu werden, eine total irrige sei. Nachdem derfelbe noch seine Bereitwilligkeit, den Fach­verein durch Vorträge zu unterstügen, eitlärt hatte und noch einige Vereinsmitglieder gesprochen hatten, wurde die Ver= sammlung um 1 Uhr geschloffen.

gebracht werden können.

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h, Der Kongreß der Metallarbeiter Deutschlands  , welcher, wie nunmehr festgestellt ist, vom 25. bis mindestens zum 28. d. Mis. in Gera  ( Thüringen  ) tagen wird, wird sich hauptsächlich mit den Fragen beschäftigen: Erstens, ob es zur Beit möglich ist, eine gewerkschaftliche Vereinigung sämmtlicher Branchen der Metallindustrie in Deutschland   herbeizuführen; licher, materteller und geistiger Hinsicht den deutschen Metall­arbeitern bringen würde; drittens: ob die Vereinigung auf rein zentralistischer oder föderativer Grundlage zu errichten ist; viertens: ob in eine Berathung der von Mannheim   aus ver schickten Statutenentwurfs- Vorlage eingetreten werden soll; und fünftens: welche Vorschläge zur Hebung der geistigen, materiellen und gewerblichen Intereffen der deutschen Metallarbeiter gegen­wärtig zur praktischen Durchführung zu bringen find resp. Wie von kompetenter Seite hören, wird der Kongreß sehr zahlreich besucht sein und find schon jetzt aus den verschiedensten Industrie­orten Deutschlands Delegirte angemeldet. Wo noch kein Delegitter gewählt oder keine Metallarbeitervereinigung am Orte vorhanden sein sollte, möge man das Versäumte schleunigst nachholen und im letterwähnten Falle öffentliche Metallarbeiter versammlungen einberufen und von denselben Delegirte zum Kongreß wählen laffen, den zu beschicken die deutschen Metall­arbeiter aller Orte in ihrem eigenen Intereffe verpflichtet sind. Größere Werkstätten können und mögen, wenn die Kosten auf­Aubringen find, eigene Vertreter senden. Jeder selbstständige Verein aber, gleichviel welcher Branche, sollte und müßte, wenn nicht unübersteigliche Hindernisse es unmöglich machen, mindestens einen Vertreter delegiren und die Opfer für eine große Sache einen Vertreter delegiren und die Opfer für eine große Sache nicht scheuen; denn der Kongreß wird unter allen Umständen aufklärend und hellfam wirken, von weittragender Bedeutung und ein großer Schritt vorwärts auf dem Wege ver­und siel­nunftgemäßer gewerkschaftlicher Entwickelung

Der Berein der Maschinisten und Heizer hält Sonn­tag, den 21. d. Mts., Nachmittags 5 Uhr, Linienstraße 5( im Schüßenhaus) seine regelmäßige Versammlung ab. Tagesord nung: 1. Vortrag des Assistenten der technischen Hochschule Herrn v. Thering über künstliche Kälteerzeugung. 2. Vereins­einsangelegenheiten. 3. Fragetasten. Gäste find stets will tommen. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Die Mit­glieder werden ersucht vollzählig und recht pünktlich zu er scheinen.

Die Zentral- Kranken- und Begräbnißtasse der Buch­binder und verwandten Berufsgenossen bringt allen neu ein­getretenen Mitgliedern zur Kenntniß, daß Sonnabend Abend und Sonntag früh( f. Inserat) die Ausgabe der Bücher für Diejenigen, welche vom 15. November bis einschl. 6 Dezember eingetreten sind, erfolgt, jedoch um eine schnellere Geschäfts­handhabung zu haben, ersucht der Vorstand, im Intereffe fedes Einzelnen, auf bie Rückseite des Anmeldescheines Ge burtsjahr und Tag, sowie Wohnung zu vermerten.

Vermischtes.

Apolda  . Verschwunden sind von hier plöglich 6 junge Mädchen im Alter von 17 Jahren, die fich alle durch körper liche Vorzüge auszeichneten. Die sofort angestellten Nach­forschungen ergaben, daß fie in Begleitung eines feinen Herrn nach Halle gefahren find, wo man jedoch ihre Spur verlor. Die jungen Damen haben sich unter Mitnahme ihrer werth­volleren Garderobe 2c. heimlich ohne Abschied oder irgend welche Andeutungen von Hause entfernt, wo nun natürlich die größte Sorge herrscht. Allem Anschein nach steckt hinter dieser Ents führung wieder ein Mädchenhandel, den die Regierung fo energisch zu unterdrücken sucht.

Aus einer Negerpredigt entnehmen wir nach dem ,, At­lantic" folgendes: Theure Brüder und Schwestern! Der" far­bige Mensch ist gut, was man auch über ihn sage, und er ist gut gewesen und reinen Herzens zu allen Beiten. Aber das kann nicht gefagt werden von der Raffe des Weißen. Schon der weißen Menschen erster war vom Uebel, will fagen des Teufels. Der erste Mensch, welchen Gott erschuf, das war Adam, und er war negerfarbig, sein Weib Eva desgleichen. Unserer ersten Eltern Kinder waren auch Negerfarbige, wie thre Erzeuger. Der erste Sohn hieß Rain, weil er seinen frommen und gottgefälligen Bruder Abel getödtet hatte. Der Herr sagte damals zu ihm: Rain, was hast Du gethan mit Abel  ? Erzähle mir nicht Geschichten, denn ich weiß um die Sache Alles." Als nun Kain vernahm, daß dem Herrr bereits Alles bekannt war, und daß ein Leugnen nicht verdecken konnte seine teuflische That, da wurde er ganz blaß, genau so, wie Ihr heute sehet alle weißen Leute."( Sier rief eine Neger­schwester aus der Versammlung: O Herr, habe Erbarmen mit Diesen armen und elenden Weißen!" und ein Dußend der Brüder gab dazu sein Amen, amen!" Aber der Priester fuhr fort.) Dann sagte der Herr zu Kain: Kain, Du entfärbſt Dich ganz und gar. Dies ist allemal Zeichen eines bösen Gewissens. Das Beichen soll bleiben auf Deinem Angesichte, auf das andere Leute mögen wiffen, was für ein schlechter und gefährlicher Geselle Du bist." Nun, meine Brüder, der Sache Mißlichstes ist: es gehen die Kinder und alle Nachkommen jenes Mörders in dieser, unserer Welt einher mit ganz demselben Kainszeichen, Das will sagen mit ganz blaffen Gefichtern. Ihr sehet hieraus, geliebte Brüder und Schwestern, daß der erste farbige Mann und sein farbig Weib rein waren und im Herzen gut, weil sie waren erschaffen vom Herrn Gotte Jiraels nach seinem Ebenbilde. Und bis auf diesen Tag find gut und dem Herrn angenehm alle farbigen Menschen. Nun, meine theueren Schwestern, bei diesem feierlichen Anlaß ein Wort insbesondere an Euch, und lasset mich Euch rathen: vermischet Euch mit den weißen Leuten nicht denn von Kain stammen ste, dem Mörder auf daß Ihr nicht erniedrigt unser Geschlecht, auf daß Ihr bewahret nur dann wird der Negerstamm bleiben als die Kindschaft und das Volk Gottes. Andernfalls werdet Ihr die Ursache sein zu des Neger­volles Entwerthung und Vertilgung. Wahrlich, ich sage euch: auf dem Antlige des Negerfarbigen vom Kainszeichen auch nur eine Spur- und beschimpft ist unser Geschlecht. Meine theuern Schwestern, möge es Euch gefallen, acht zu haben, daß nicht verwischt werden die reinen, die eblen und göttlichen Züge, daß nicht getilgt werde das hehre Bild, welches der Herr Gott Jsraels eingegraben hat in das Negerantlig. The

seine Reinheit. Nur wenn Ihr also handelt- Richter: Ich muß Sie auf

bemusten wirthschaftlichen Strebens Der Deutschen  Metallarbeiter sein. Jeder Verein und durch denselben resp. durch dessen Vertreter auf dem Kongreß jeder einzelne Metall­