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unferer Staatsfinanzen aber, welche die Vorlage uns ermöglicht, zu erstreben, haben wir allen Grund, und deshalb bitte auch egenheit ich um unveränderte Annahme derselben. febt fib
Die Vorlage wird darauf mit großer Mehrheit genehmigt. Es folgt die zweite Lesung des Gesegentwurfs, betreffend Bindthor die Kantongefängnisse in der Rheinprovinz , geworfen über welchen der Abg. v. Benda Namens der Budgetkom ältniffe misfion mündlichen Bericht erstattet. Die Kommission empfiehlt o bureau die Annahme des Gefeßentwurfs, nach welchem die Unterhals en Stung und der Bau der Kantongefängnisse, sowie die Verandrathpflegung und Beaufsichtigung der darin unterzubringenden ge mte berichtlichen Stafgefangenen von den Gemeinden auf den Staat bewiesen übergehen foll. vorhan
Die Abgg. Wehr und Immalle beantragen nach der rlament Erstattung des Referates die Burüdverweisung der Vorlage an einfach die Kommission zur schriftlichen Berichterstattung, da die Sache dafür keineswegs so einfach läge, daß ein mündliches Referat ge nforret nügte. Der Antrag wird indeß abgelehnt und die einzelnen Land Paragraphen des Entwurfs nach längerer Debatte, an welcher es off fich die Abgg. Immalle, Mooren, von Gung, Schreiber( Marburg ), sowie die Regierungskommissare der Geb. Räthe Iling und Rüdorff betheiligen, unverändert nden nach der Vorlage angenommen. Der L
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Es folgt der Bericht der Juftigtommiffion über die An per bab träge Böbiter und rande, betreffend das Spiel in außer preußischen Lotterien. Die Kommission schlägt vor, Inficht, die bisher in den alten und neuen preußischen Landestheilen bestandenen Verschiedenheiten betreffs der Strafvorschriften Durch eine eine einheitliche Regelung für die ganze Monarchie zu beseitigen und folgenden Gesezentwurf anzunehmen: § 1.
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I wahrungsstüd, welcher bei den Portiers üblich war, nunmehr um das Doppelte erhöht ist. Denn die Minimaltare der Ge päckträger beträgt zum Mindesten 20 Bf, und diese Erhöhung wird bei mehreren Gepäckstücken und bei längerer Lagerung. recht fühlbar.
stimmt nicht ohne Interesse sind, und von denen man gewik fngen fann ,,, daß fie tief blicken lassen." Ist es wirklich zum Aeußersten, zur Arbeitseinstellung, gekommen, dann sollen die Sicherheitsorgane eintreten, um die zubigen und friebliebenden schützen." Diese verblümte AnElemente อิน züglichkeit bedeutet, weiß Sedermannn. In solchem Falle spricht man absolut nicht von Gendarmen und Bajonetten, dann deutet man das zart an, indem man die ausführende Gewalt Sicherheitsorgane" nennt. Ruft aber der gedrückte Arbeitnehmer die mächtige Hilfe des Staates an, so schreit der um seinen Profit fürchtende Arbeitgeber von brutaler Gewalt der Polizei und der Bajonette gerade als ob diese Faktoren einzig und allein zu feinem Schutz da wären. Die Herren, welche das Kapital repräsentiren, scheinen in der That immer noch zu glauben, als ob alle ftaatlichen Inftitutionen einzig für fie allein da wären Unseren Lesern werden die beiden zitirten Stellen genügen, um den Geist zu erkennen, der unter den Arbeitgebern im Allgemeinen herrscht. Wir wollen und dem gegenüber aber nicht versagen, noch eine Stelle aus einem anderen Blatte heranzuziehen, welches ausschließlich die InterDer Bauhandwerker", effen der Arbeitnehmer vertritt. das Drgan der Arbeitnehmer des Baufachs schrieb in seiner vorlegten Nummer in Bezug auf die Verminderung der Ar beitslosigkeit und der Verhütung von Differenzen zwischen Ar beitgebern und Arbeitnehmern das Folgende:" Der hiesige Verein der Bau-, Maurer and Bimmermeister gählt eine so große Babl erleuchteter, hoch gebildeter, und human denkender Männer zu Mitgliedern. wie wohl kaum eine andere Jnnung fte irgendwo befißt. Wir danken diesen Elementen gerne da für, daß fie uns hier die unangenehmen Reibereien zwischen Meistes hochmuth und Menschenrecht der Arbeiter wenigstens nicht in solcher Herbe wie etwa zu Leipzig oder Hannover zu Toften geben, wir richten aber auch an diese Herren um so lieber und um so dringender die Bitte, um doch einen Schritt weiter zu geben und ihre Thätigkeit da für einzuseßen, daß so nothwendigen nothwendigen Einrichtungen, wie z. B. der Arbeitsnachweis, den Ansprüchen beider Theile entsprechend hergestellt werden." Das ist die Sprache Der Arbeitnehmer! Ift fte nicht bescheiden und versöhnlich ge nug, und zeigt fie nicht deutlich, daß durchaus nicht immer das Unrecht auf Seiten der Arbeitnehmer ist Wenn der wirth. schaftlich Schwache entrüftet die Arbeit niederlegt, dann soll die Polizei lommen und ihn au seiner Pflicht" zurückführen, und wenn er den Schutz des Staates anruft, um seine materielle Existenz zu heben und zu bessern, dann beschwört er ein Säbelregiment berauf, unter welchem jede freiheitliche und gedeihliche Entwidelung erstiden muß- wahrhaftig, wenn die Sache nicht so tiefernst und so traurig wäre, man wäre versucht, über Dieselbe zu lachen.
Wer in außerpreußischen Lotterien, die nicht mit föniglicher Genehmigung in Breußen zugelassen sind, spielt, wird mit Geldstrafe bis sechshundert Mart bestraft. § 2.
Wer sich dem Verkaufe von Loosen zu dergleichen Letterien unterzieht oder einen solchen Verkauf als Mittelsperson be fördert, wird mit Geldstrafe bis eintausendfünfhundert Mark bestraft.
§ 3.
Den Lotterien find hierin alle außerhalb Preußens öffent lich veranstaltete Ausspielungen beweglicher und unbeweglicher Sachen gleich zu achten."
Abg. Martinius hält das Strafmaximum für den Spieler unbedingt für zu weitgehend. Man rechne noch immer bas Spielen in auswärtigen Lotterien zu den Bergehen und lege den Verurtheilten ein laufendes Ronto bei der Strafjustiz an, das unter Umständen die unerwünschtesten Folgen haben Tönne. Er wolle nur an den Referendar erinnern, deffen Uebertritt zur Intendantur ernstlich in Frage gestellt war, weil er einmal eine folche Berurtheilung erfahren hatte. Bweifellos genüge es, diese Ari der Delikte unter die Uebertreiungen zu rechnen, wodurch das Maximum der Geldstrafe auf 150 Wt. fich ermäßigen würde.
Abg. Böditer erklärt sich mit den Vorschlägen der Kommission einverstanden und bittet, sie ohne Aenderung an Junehmen.
Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Wester burg wird§ 1 mit großer Mehrheit genehmigt.
Bu§ 2 beantragt Abg. Wagner( Ofthavelland), daß Maximum des Strafmaßes für Diejenigen, welche solche Loose gewerbsmäßig vertreiben, auf 3000 Mt zu erhöhen, das mit dem Bublifum ein sicherer Schuß gegen diese Kommilfto näre gewährt, legteren der Vertrieb erschwert wird. Der Antragsteller nimmt hierbei Gelegenheit, feine neuliche Aeuße rung über den Matel, welcher im Allgemeinen den Lotterie folletteuren anbafie, richtig zu stellen. Er babe gar nicht etwas die Kollekteure Verlegendes oder etwas Derartiges fagen wollen, wodurch sich der eine oder der andere der Herren erboßt fühlen tönnte.
Abg. Böditer beantragt, ein Strafminimum von 20 Mt. festzuseßen; ein Intereffe, das Maximum auf 3000 Mt. zu erhöhen, sei praktisch nicht vorhanden, es werde doch nie barauf erkannt. Die höchfte erkannte Strafe sei seines Wissens 1000 Mt.
Abg. Frande tritt diesen Ausführungen entgegen; bel dem tol ffalem Geschäftsumfange mancher Hamburger Kollek teure fei ein Maximum von 1500. entschieden zu gering.
Unter Ablehnung sämmtlicher Anträge wird§ 2 der Kommissionsvorschläge angenommen.
Abg. Frande beantragt einen neuen§ 2a einzuschalten, wonach die Veröffentlichung der Gewinnlisten verbotener Lotte rien mit Geldstrafe bis zu 50 M. bestraft werden soll. Er set von den verschiedensten Seiten im Publikum zur Stellung Dieses Antrages veranlagt worden; das Verbot des Spiels fei ausgesprochen, die Veröffentlichung der Gewinnlisten sei nicht verboten. Dadurch entstehe im Bublifum eine Berwir rung der Anschauungen, indem ihm die straflose Veröffent Hichung der Listen auch für die Straflosigkeit des Spiels zu sprechen scheine.
Abg. Bödiker bat gegen diesen Antrag manche Bes denken, während Abg. Wagner ihn warm unterstüßt. Es zeige fich auch hier, daß die Presse ihres Amtes nicht so walte, wie es für das öffentliche Wohl erforderlich sei. Er habe ein. mal im vorigen Jahre ein Loos aus Bremen zugesandt bes tommen, welches die Notiz enthalten haben, daß die bezüglichen Liften regelmäßig im ,, Berliner Tageblatt" veröffentlicht würden. Bekanntlich aber hätten auch Blätter anderer Richtungen diese Liften regelmäßig veröffentlicht. Dem müsse ein Riegel vorges schoben werden.
Der Antrag Frande wird mit schwacher Mehrheit angenommen, desal. der Rest des Gesezes.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 11 Uhr. ( Dritte Lesung der Kreisordnung für Heffen- Naffau und der übrigen heute erledigten Vorlagen.)
Lokales.
cr. Jedes Ding hat zwei Seiten. Unter unserer Rubrik Soziales und Arbeiterbewegung" gehen wir heute auf einige wunderbare Bemerkungen der Baugew.- 8tg." ein, die mit dem edlen Bruftton tiefinnetfter Herzensüberzeugung ihren Lesern einige Allerweltsmittel gegen die Streils auftischt. Die einseitige Intereffenvertretung der Arbeitgeber mag diese Bal Itatiomittel rechtfertigen, indessen find dieselben doch so wunder barer Natur, daß es fich wohl verlohnt, einzelne derselben etwas näher zu betrachten. Im Fall einer Arbeitseinstellung empfiehlt die Baugewerk. 3tg." z. B. edler Weise: Man muß die Sicherheitsorgane ersuchen, daß fte die rubigen und friedliebenDen Elemente unter den Bauarbeitern auch wirklich schüßen." Was auf diesen Ruf nach der Polizei, wenn die Intereffen der Arbeitgeber bedroht find, sachlich zu erwidern ist, haben wir unter„ Soziales" 2c. gefagt, es möge ber an geführte Ausspruch hier nur dazu dienen, einen anderen Saß zu illuftriren, der vorgestein von einem Arbeit geber einer anderen B anche ausgesprochen wurde. In einer Bersammlung selbstständiger und tonditionirender Kaufleute Berlins , in welcher mit Fug und Recht von Seiten der jungen Kaufleute für Beseitigung der Sonntagsarbeit plädirt wurde, und wo man ganz gewiß nicht ohne Berechtigung die Forde rung aufstellte, daß der Staat die gefeßliche Regelung dieser Frage übernehme, sprach Herr Bürgermeister Bobertag, der Hauptsprecher der Prinzipale, die ewig denkwürdigen Worte, daß gefeglicher Bwang und daß Berbot zu schädigenden Be läftigungen durch die Polizei führen müsse. Dem Untergang verfallen sei ein Bolt, bei welchem Bestrebungen der Humani.ät burch Bajonette und Gendarmen ausgeführt werden müßten." Hier hat man also zwei Aeußerungen von Arbeitgebern, die be
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Gerichts- Zeitung.
P. Sonderbare Manieren bei Ausgleichung von Lohn- Differenzen bezeigte der Dachdecker- Meister Carl Fries drich Wilhelm Beeskow, zu Nauen wohnhaft. Der bei dem felben beschäftigte Dachdeckergeselle Wilhelm Friedrich erschien am 14. Oftober v. J. in der Wohnung des Beeston mit dem Ersuchen, ihm ca. 10 M. rückständigen Lohn von Alford- Ar beiten herrührend zu bezahlen und erklärte dabei, daß er ohne das Geforderte erhalten zu haben, sich nicht von der Stelle rühren werde. Beeskow hieß den Friedrich Platz zu nehmen, mit dem Bemerken, er wolle das Geld segleich holen. Kaum aber hatte Friedrich sich auf einem mitten im Bimmer befind lichen Stuhle niedergelassen, als er auch schon von seinem Arbeitgeber binterrüds überfallen und mit einem hammer ähnlichen Inftrument ชน Boben geschlagen wurde. Die Wucht Der Schläge geführten war Derartig daß der also Gemißhandelte nachdem er noch einige Hilferufe ausgestoßen, die Befinnung verlor und nun von dem Beeskow mit Blut bedeckt einfach wie ein Sad zum Hause hinausgerollt wurde. Einige mitleidige Nachbaren, die Augenzeugen dieses schmählichen Vorfalls gewesen, erbarmten fich des, mit vielen Wunden bedeckten, auf der Schwelle des Hauses liegenden Friedrich, hoben ihn auf und sorgten dafür, daß er, nachdem e ihm den heftigen Bluteiguß geftilit, sogleich sich in ärzte liche Behandlung begab. Beestom sowie deffen Ehefrau, welche beschuldigt ist, ihrem Manne bei Verübung seiner brutalen That Beistand geleistet zu haben, erschienen gestern, ben 24. d., vor der aweiten Straflammer des Landgerichts II. Jm Audienstermin sucht der Angell. Beeskow seine Handlungsweise mit dem Einwande zu entschuldigen, daß er durch das tabiate Auftreten des Friedrich gereist worden sei und nur sein Hausrecht gewahrt, da Friedrich trop geschehener Aufforderung sich geweigert habe, seine Woh nung zu verlassen und dieserhalb auch wegen Hausfriedens bruches hinterher bestraft worden sei. Die mitangeklagte Ehe frau stellt jedwede aktuelle Beihilfe zu dem fraglichen Vorfall in Abrebe; fie soll auf den am Boden liegenden Friedrich mit einem Stode eingebauen haben. Der Staatsanwalt erachtete auf Grund der Beweisaufnahme beide Angeklagte der gemeins schaftlichen, mittelst hinterliftigen Ueberfalls und gefährlicher Werkzeuge verübten Weißhandlung für schuldig und beantragte gegen den wegens Diebstahls, Sachbeschädigung, Führung falschen Namens 2c. vorbestraften Ehemann Beeston 9 Monate Gefängniß, gegen die Ehefrau dagegen 3 Monate Gefängniß. Der Gerichtshof erblickte jedoch in der durch das herausfordernde Benehmen des F. bervorgerufenen Gereistheit des Ans geklagten Beeskow das Vorhandensein mildernder Umstände und erkannte gegen den Letteren auf nur 2 Wochen Gefäng niß. Die Theilnahme der mitangeklagten Ehefrau indessen wurde nicht für erwiesen erachtet und dieselbe daher freiges sprochen.
-3. Die ftürmische Bersammlung, welche am 12. De zember vor. behufs Vertündung des Ergebnisses der Nach wahl in der Norddeutschen Brauerei" abgehalten wurde und Der Grund der Ausweisung des Stadtverordneten Ewald ward, foll am 7. Mai ein Nachspiel vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I. erhalten. Angeklagt find die Arbeiter France, Lattermaun, Klepsch und Däumchen, deren Gefangenenbefreiung Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beleidigung von Be amten sur Last gelegt wird. Man wird sich erinnern, daß jene Bersammlung durch den Bolizeihauptmann Bißte in demselben Augenblide aufgelöst wurde, als der Vorfigende dem Abgeord neten Auer das Wort ertheilte. Die vier Angeklagten sollen an diesen Vorfällen hervorragend betheiligt gewesen sein, be ftreiten aber jebe Schuld.
a. Ein Opfer der Arbeit. Der Zimmermann Flotow wurde vorgestern Nachmittag 22 Uhr bet dem Abbruch eines fleinen Gebäudes auf dem Grundstüc Bärwaldstraße 31/32 von einer umftürzenden Giebelwand erdrückt, so daß sein Tod auf der Stelle eintrat. Flotom batte mit noch zwei anderen Zimmerern den Abbruch des Gebäudes soweit ausgeführt, daß nur noch die südliche Giebelwand und eine nördliche Giebelede übrig waren und isolirt dastanden. Sie hatten unterlassen die Giebelmand abzufteifen, weil dieselbe nur 3,60 Mir. boch( bei einer Länge von 8 Mtr.) war und unten 15 Boll Stärke hatte, während fe oben nur 10 Boll start war. Während nun Flotom mit einem Genoffen das Mauerwerk an der südlichen Giebel wand lockerte, bemerkte der entfernt stehende dritte Arbeiter, daß sich die Wand neigte. Auf seinen Buruf liefen die beiden Gefährdeten von der Arbeitsstelle eilig fort, wobei Flotom über einen Stein stolperte und zu Boden fiel. In diesem Augenblick fürzte die Wand über ihn und sie begrub thn unter ihren Trümmern.
b. Ein unangenehmer Druckfehler. Zu Mittwoch früh 9 Uhr war durch Bekanntmachung des Kreisblatt und Kushang in den Gemeinden nach Tempelhof eine Kontrolversammlung für die Reservisten und Landwehrleute von Tempelhof , Marienhof und Buckow angesezt worden. Aber um 10 Uhr war noch fein Feldwebel da. Ein vorübergehender Gendarm erklärte den Leuten, es sei ein Druckfehler, die Kons trolversammlung finde erst Nachmittags 4 Uhr statt, da der Feldwebel Vormittag in Röpenick Kontrol- Versammlungen abhalte. Eine Anzahl Leute ging nun nach Hause, die andern blieben im Dorfe. Von letteren heiterten sich einige an und wurden noch vor Beginn der Kontrol Versammlung eingesperrt, son ersteren famen eine Anzahl Nachmittags nicht wieder. Man ist nun gespannt, ob dieselben wegen Bersäumniß der Kontrolversammlung bestraft werden können, da ste zur.ange fündigten Zeit zur Stelle waren.
Soziales und Arbeiterbewegung.
An die Schloffer und Berufsgenossen Berlins sowie ganz Deutschlands ! Kollegen! Aus allen Gauen Deutsche lands werden zahlreiche Streits gemeldet, all und überall hat man die Wahrnehmung gemacht, in jedem Gewert ist man zu Der Ueberzeugung gelommen, daß Lohn- und Arbeitsverhält niffe auf ein tiefes Niveau gefunten und durch noch fortwährendes Reduziren der Löhne und gesteigerte Arbeitszeit immer mehr herabgedrückt werden, wenn nichts geschieht, um dieser moders nen Produktionsweise einen Damm entgegen zu seßen. Jedes Gemert ist bestrebt, eine Befferung zu schaffen, und glänzende Erfolge wurden von einzelnen Gewerten erzielt, die uns als leuchtendes Vorbild, als ein Sporn für unsere gerechte Aufgabe dienen tönnen. Haben wir doch in dem kurzen Zeitraume unserer Bewegung ebenfalls schon bedeutende Resultate, und wir werden auf der betretenen Bahn weiter schreiten, wir wers den weiter kämpfen mit der Waffe der innersten Ueberzeugung, und die innerfte Ueberzeugung ist es gewesen, die als Triebs feber wirkte, daß bei dem soeben beendeten Streit die Begeistes. rung bis zur legten Stunde eine mächtige war. Und der Streit, der gegenwärtig die Thätigkeit der Kommiffton in An spruch nimmt, war ebenfalls der Ueberzeugung jedes einzelnen Der Streifenden, daß nur durch Verkürzung der Arbeitszeit es möglich ist, den darbenden Brüdern Brod und Lohn zu vers schaffen. An diesem Streite tönnen wir die erfreuliche Wahr nehmung machen, daß bei den Kollegen, die schon seit Anfang in der Bewegung stehen, das Solidaritätsgefühl zur Reife ges langt ist; sie haben jene Devise:„ Einer für Alle und Alle für Einen" in vollem Sinne des Worts bewahrheitet. Darum, Kollegen, ist es unsere heiligste Pflicht, fie voll und ganz nach Kräften zu unterstüßen. Alle jene Wertstätten, die von An beginn der Bewegungen mitgewirkt haben, die so opferfreudig wöchentlich ih en Beitrag leifteten, fie haben alle jene Reife erlangt und drängen die Kommission, in furzer Beit und sobald die nöthigen Vorarbeiten getroffen sind, mit der Durchführung unserer ersten Forderung( Einführung einer 10stündigen Ars beitszeit über ganz Berlin ) vorzugehen; diesem gerechten Wunsche muß willfahrt werden. Kollegen! Angesichts des naben Beitpurftes, der zur Durchführung unserer Forderung geftellt ist, und um allen Forderungen, welche in petuniärer Sinficht an die Kommission in furzer Beit geftellt werden, nachzukommen, ersuchen wir Euch dringend, mit den Bahlungen nicht nachzulaffen, sondern lieber den bisherigen Saß zu vers doppeln. Darum nochmals, Kollegen, wer gewillt ist, daß feine Lage fich verbeffere, der trete mit ein in die Bewegung und trage sein Scherflein dazu bei, damit die Kommission auch im Stande ist, Diejenigen, welche gezwungen find, durch Niederlegung der Arbeit sich ihre Verhältnisse zu beffern, auch mit dem verdienten Lohn unterstüßen zu können. Sammel listen find zu haben und nehmen zugleich Gelder gegen Quits tung entgegen die Herren: Pirch, Breslauerstr. 13, v. 4 Tr.; Alter, Dieffenbachstr. 11, v. 3 Tr.; Klint, Fürbringerstraße 28, Hof p.; Köderig, Bülowstr. 38; Armerding, Karlstr. 17, of 4 Tr.; Marks, Grenzftr. 16, v. 4 Tr.; Krüger, Weinstr. 31, vorn 4 Tr.; Kluge, Muladstr. 22, v. 1 T.; Wilhelmftr. 94, of 4 Tr.; Schmidt, Gr. Frankfurterstr. 44, v. 4 Tr. Gelder von außerhalb find nur an den Haupttafficer, Herrn E. Miethe, Alexandrinenftr. 118 a, SW., au richten, welcher auch zugleich Leiter der Bewegung ist und alle möglichen Fragen zu beantworten resp. Auskunft zu ertheilen hat. Mit kollegialischem Gruß! Die Lohntommission der Berliner Schlosser und Berufsgenoffen.
b. Die Eröffnung der internationalen Ausstellung zu Antwerpen am 2. Mai tückt näber und näher, aber von irgend welchen Veranstaltungen von Eisenbahnen oder Privat unternehmern zum Waffenbesuche der Ausstellung ist Alles ftill. Ja, die preußischeu Eisenbahnbeamten expediren die Reisenden, um fe so lange wie möglich auf den preußischen Bahnen zu behalten, mit einem Umwege von 4 Stunden und einem Mehraufwande von 20 Mart über Köln , Aachen und Brüffel. Wer dagegen ein Billet bis Oldenzaal an der Grenze und von hier nach Antwerpen löft, tommt, wenn er Berlin Abends 9 Uhr verläßt, am nächsten Mittag 12 Uhr in Ant werpen an, über Röln dagegen erst Nachmittags 4 Uhr. Was Die deutsche Abtheilung der Ausstellung betrifft, so ist die Ma schinenballe so großartig, daß sie die aller anderen Nationen übertrifft. Wer die Ausstellung in ihrer vollen Entfaltung sehen will, with gut ibun, bis zum Juni zu warten, denn fertig find solche Ausstellungen zum Eröffnungstermin nie.
g. Ueber eine Anzahl werthvoller Grundobjekte wird am 16. Juni d. Js. vor dem königl. Amtsgericht I hierselbst nach den gefeßlichen Bestimmungen entschieden werden. Unter diesen Gegenständen befinden sich: Eine Preußische Banknote über 500 M., am 1. Juli v. J. in einer Droschte gefunden; ein Einhundert- Markschein, am 8. Jonuar d. J. in einem Paden des Hauses Kronenstraße 36 gefunden; ein Portemonnaie mit 2 Bwanzig- Markstücken, am 28 August v. J. im Panoptikum gefunden; ein Portemonnaie mit 2) M. In balt, am 1. Januar d. J. am Schöneberger Ufer gefunden; ein Lederbeutel, enthaltend 16,70 M., ein Fünftopetenstüd und ein Paar Dhrringe; ein Theil eines filbernen Diadems mit 2 Brillanten, am 6. Mat v. J. im Hausflur des Hotel Imperial gefunden.
a. Den Portiers der Fernftationen der Berliner Stadt bahn: Charlottenburg , Zoologischer Garten , Friedrichstraße, Alexanderplat und Schlefticher Bahnhof ist neuerdings vom Kgl. Eisenbahnbetriebs Amt Berlin die Aufbewahrung von Handgepäck untersagt und den Gepäckträgern ausschließlich übertragen worden. Diese Aenderung ist getroffen, um den legtgenannten Beamten, die zum Theil gar kein, sum Theil nur ein geringes Gehalt beziehen, eine Erhöhung thres Eintommens zu verfchaffen. Für das reisende Publikum hat diese Neuerung die Folge, daß der Satz von 10 Pf. pro Aufbe
An die Drechsler und Berufsgenossen ergeht folgender Aufruf: Kollegen! Wiederum fühlen wir uns veranlaßt an Euch heranzutreten, um Euch auf's Neue an Eure Pflichten zu erinnern. Kollegen! Die Verhältnisse in unserm Gewerbe werden von Tag zu Tag trüber, der Verdienst immer schechter, die Arbeitszeit immer länger, das Elend in den Familien wird immer größer, die Ausbeutung durch den Einzelnen tritt immer mehr zu Tage. Kollegen! Wollt Ihr nun die Hände in den Schoß legen und zusehen, daß es noch weiter fo fort geht? Oder müssen wir nicht vielmehr mit vereinten Kräften bestrebt sein, dieser Wirthschaft entgegenzuarbeiten, damit endlich mal eine Bett kommt, wo auch wir sagen fönnen: Wir sind im Stande, von dem Ertrage unserer Arbeit zu leben. Arbeiter! Genoffen! Die Verhältnisse mit allen gefeßlichen Mitteln zu beffern, dafür Sorge zu tragen, daß das Elend aus unseren Reihen verschwindet, ist die Pflicht eines jeden Arbeiters. Darum muß Jeder Hand an's Wert legen, um den Bag.