mord vor. Vor dem Hause Flottwellstraße 8 wurde nach mittags der Molkereibesitzer Joachim Mens auf dem Damme liegend mit schweren Verlegungen am Kopfe aufgefunden und nach Anlegung eines Verbandes in seine Wohnung gebracht. Menz ist vermuthlich von seinem Fuhrwerke herabgestürzt.
Aus den Nachbarorten.
Gerichts- Beifung.
Wegen Lotterie und Stempelbergehens waren die Ge- Abermals ein prügelnder Sicherheitsbeamter. Ein noffen Waschowski und Behr angeklagt worden, weil sie für netter Hüter der öffentlichen Ordnung stand, wie uns aus ein Fest der Genossen des sechsten Wahlkreises, das in Weißensee Hannover berichtet wird, am Mittwoch in der Person des stattfinden sollte, eine Ausspielung von Broschüren und Bildern Schuhmannsprobisten Brook vor der Strafkammer des dortigen veranstaltet und mit dem Absatz der Loose begonnen hatten, ohne Landgerichts. Er war angeklagt, den Schuhmann Fergang in daß die polizeiliche Genehmigung eingegangen war. Die Ver- Linden unberechtigterweise verhaftet, durch Faustschläge In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung von handlung ergab, daß 5000 Loofe zu 10 Pfennigen ausgegeben und Hinstoßen mißhandelt und in grober Weise Rixdorf wurden zunächst die Zustände auf dem der Gemeinde werden sollten, und daß 500 Gewinne im Werthe von 500 m. beleidigt zu haben, ferner den Handelsmann Piaschet gehörenden Rieselgute Waßmannsdorf zur Sprache gebracht. ausgesetzt waren, daß also ein Geldgewinn nicht beabsichtigt durch Säbelschläge mißhandelt, widerrecht= Eine Erfundigung, welche unsere Parteigenossen, die Gemeinde- worden, sondern nur bezweckt war, die Druckfachen in dieser Form lich in dessen Wohnung gedrungen zu fein vertreter Re Berau, Thomas und Kull an Ort und Stelle zu verbreiten. Waschowski hatte die Genehmigung der Polizei und dort mit dem Säbel alles demolirt zu haben, eingezogen hatten, führte zu einer Vernehmung der betheiligten nachgesucht und im sicheren Glauben, daß sie ertheilt werden ferner mit dem Säbel in die Wohnung einer Personen, deren Resultat für den Guisverwalter wire, einstweilen dem Behr einige goose, zum Verkaufe über Frau Kraus eingebrungen zu sein und sich in derV011 Grothus überaus belastend war. Der Amts- geben. Behr hatte erst zwei oder drei abgesetzt. Als die Ge- felben in ungebührlichster Weise berommen zu haben, endlich vorsteher versprach seinerzeit, über die Rügen weitere nehmigung versagt wurde, zog Waschowski die Loose wieder ein. den Weber Katz ohne jede Veranlassung verfolgt ftrenge Untersuchungen anzustellen und und erforderlichenfalls Beide Angeklagte hatten sich aber nicht flar gemacht, daß selbst und mit Säbelhieben zu Boden geschlagen zu dafür zu sorgen, daß der Schuldige zur Verantwortung diese harmlose Ausspielung einer Reichsstempelsteuer von 50 W. baben. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesammtstrafe von gezogen werde. Die Recherchen hatten zur Folge, unterlegen haben würde und daß sie sich durch den Be- 2 Jahren 6 Monaten Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf daß am Donnerstag über die Angelegenheit Bericht erstattet ginn des Verkaufes auch eines strafbaren Stempel eine Gefängnißstrafe von einem Jahre und eine Geldbuße werden konnte. Rudsichten auf die Sittlichkeit machten es noth- vergehens schuldig machten. Die geringfte Strafe dieser von 100 m. an den mißhandelten Weber Kazz. wendig, daß über einen Theil der Klagen in geheimer Stempelkontravention beträgt nach dem Gesetze 250 M., und Sigung verhandelt Eine Zusammenkunft von Frauen und Mädchen in wurde; aus den öffentlich er der Staatsanwalt beantragte auch diese Geldstrafe gegen Behr Breslan, zu der die Parteigenofsiunen Kaiser und Geiser in der örterten Fällen feien folgende erwähnt: Vor längerer festzusehen, während er gegen Waschowski 300 Mait beantragte." Volkswacht" eingeladen hatten und zu der auch am 16. Februar Zeit schon hatte Herr v. Grothus einen Arbeiter derartig Der Vertheidiger Rechtsanwalt eine erklärte, daß er die Ver- bieses Jahres sich in einem Lokale zu Breslau eine ganze mi ßhandelt, daß das Gericht gegen ihn auf eine Strafe von theidigung nur übernommen habe, um auf die Möglichkeit einer Anzahl Frauen einfand, fah die Polizei als Versammlung an, 100 M. erkannte. Als der Gutsverwalter am 3. September geringeren Strafe hinzuweisen, als sich aus dem Lotteriestempel in ber öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollten. 1895 eine Sedanfeier veranstaltete, war er so betrunken, daß er gefeße ergäbe. Die Handlung der Angeklagten verlege nämlich Die„ Versammlung" wurde, da unsere Genofsinnen die polizeiliche namentlich mit dem weiblichen Theile des„ Gefindes" die tollsten außer diesem Gefeße auch den§ 286 des Strafgesetzbuchs. Anmeldung für unnütz gehalten hatten, aufgelöst, und die beiden Streiche anstellte. Die Milchtannen mußten als Trommeln dienen, und dieser Paragraph müsse dem Geseze gemäß in Anwendung Frauen wurden angeschuldigt, das Vereinsgesetz übertreten zu die Frauen wurden zum theil mit Roble angeschwärzt, ein fommen, weil er neben der Geldstrafe auch Gefängnißfstrafe bis baben. Das Schöffengericht sprach sie allerdings frei, die Strafwlödchen, welches das Vieh füttern wollte, wurde von ihm zu 2 Jahren androhe, also das schwerere Strafgefeß sei. Wenn fammer verurtheilte sie jedoch zu je 30 M. Das Landattackirt und als es am nächsten Morgen beim Wecken nicht das Gericht aber dies schwerere Strafgesetz anwende, so sei es gericht gab nichts auf die Behauptungen der Angeklagten, daß gleich aufstand, weidlich durchgeprügelt. Auch in der Stellmacherei auch berechtigt, unter die 250 M. Minimalstrafe des Stempel: durch die Zusammenkunft nur eine gesellige Annäherung hätte hat sich der Gutsinspektor, dem erstatteten Bericht zufolge, in un- gefeges herabzugehen, denn das schwerere Strafgesetz habe in diesem bezweckt werden sollen. Großen Werth mißt es feinen Feststellungen zulässiger Weise gegen Frauen benommen. Der Gemeindevertreter Falle zugleich eine geringere Minimalstrafe, da es Geldstrafe von bei, daß Exemplare der„ Volkswacht" vertheilt worden seien und daß Schoch fügte dem Berichte hinzu, daß Herr v. Grothus sich am 3 M. an fenne Bei der ganzen Lage des Falles bäte er die Richter, von zum Abonnement auf die Zeitung aufgefordert wurde. Für ein 18. Januar dieses Jahres bei einer patriotischen Feier in einer ihrer Befugniß Gebrauch zu machen und das„ schwerere" Straf: ganz gefährliches Anzeichen hielt das Gericht aber die Einladung Weise benommen habe, daß ein großer Theil der Gesellschaft gesetz anzuwenden, um milder bestrafen zu können. Das Gericht in der„ Volkswacht". Es glaubte zu der Feststellung fommen entrüftet den Saal verlassen hätte; auch bei anderen Gelegenheiten schloß sich dieser Auffassung an und verurtheilte Waschowski zu zu müssen, daß bezweckt worden sei, die Frauen mit dem sozial hat G. fich Handlungen zu schulden kommen lassen, welche schwere 20 M., Behr zu 10 M. Geldstrafe. Immerhin ist den Genossen demokratischen Programm bekannt zu machen. In der Revision Tadel verdienen. Der Gemeindevorsteher gab zu, daß das zu rathen, bei solchen Ausspielungen sorgfältig alle gefeßlichen bob der Vertreter der Angeklagten hervor, daß die Damen öffentliche Betragen des Herrn v. Grothus zum theil höchft be- Bestimmungen zu beachten, denn die enormen Geldstrafen, auf im Lokal in zwanglosen Gruppen herumgestanden und bench set, boch wäre betim übrigen ein tüchtiger bie erkannt werden muß aut fich zwanglos unterhalten hätten. Es sei von ihnen Beamter, der gut wirthschafte. Unser Parteigenoffe Retzer au feiner Befugniß Gebrauch zu machen, stehen in feinem Verhältniß tein einheitliches Ganzes gebildet worden und darum meinte, daß Herr v. Grothus sich ziemlich fest im Sattel fühle, zu dem Nußen der Ausspielung. tönnte von einer Versammlung im Sinne des Gesetzes überhaupt denn er habe erklärt, daß die ganze Gemeindevertretung nichts Dak ,, Komplimente", felbft dann, wenn sie durchstrichen nicht geredet werden. Dennoch wies der Straffenat des machen könne, wenn sie zu ihm käme. Sollten die vorgebrachten sind, unter Umständen als Beleidigungen aufgefaßt werden Rammergerichts die Revision am 5. November zurück. Der Mittheilungen der Gemeindevertretung noch nicht genügen, so fei tönnen, hat die Schöffenabtheilung 149 des Amtsgerichts I gestern Begriff der Versammlung wäre nicht verkannt, denn um ihn zu erer bereit, weiteres Material vorzubringen. Nachdem der Amisvorsteher den Butsverwalter nochmals so gut es ging in Schutz festgestellt. Ein Dr. M., der von einem Dr. R. an die Bezahlung füllen sei eine Konstitution, eine besondere Organisation des Zugenommen hatte, stellte der bürgerliche Gemeindevertreter eines noch aus der gemeinschaftlichen Studentenzeit stammenden sammenfeins nicht nöthig. Im übrigen scheitere die Revision an Schoch den Antrag, dem Mann die Stellung zu fündigen. mit einem Schreiben, Darlehns etwas scharf gemahnt worden war, antwortete diesem den Feststellungen des Landgerichts. in dem sich die schmeichelhaftesten Ein netter Polizeidiener stand in der Person des Anton Die Gemeindevertretung lehnte diesen Antrag mit 13 gegen Wendungen fanden. Der Briefschreiber sprach von der wohl- Gehweiler von Wolketsweiler vor der Straftammer in 11 Stimmen ab, beſchloß jedoch, sem Verwalter einen Ver= weis zu ertheilen, sowie ihm bekannt zu geben, daß sich die bekannten edlen Gesinnung und Kulanz" des Adressaten, nannte Ravensburg ( Württ.). Derselbe wurde wegen zweier VerGemeinde bei weiteren begründeten Klagen nach einem anderen ihn einen hochverehrten und geschäßten Doktor der Medizin" und brechen der Privaturkundenfälschung, se ch 3 Betrugsvergehen Beamten umsehen werde. Es wurde noch der Wunsch aus- schloß als ein im großen und ganzen sowie im allgemeinen hoch- und vier Unterschlagungen zu einem Jahre Gefängniß vers gesprochen, daß die Gemeinde für später aus sittlichen Schäßender" Kollege. Diese Worte waren durchstrichen, aber ab urtheilt. Gründen nur einen verheiratheten Gutsverwalter anstellen möge. Bedachte strengte gegen den ehemaligen Studienfreund die Private fichtlich lesbar gelassen worden. Der mit diesen Schmeicheleien Eine Anfrage des Genoffen Ostermann, wie es fomme, daß bei der Vergebung von Pflasterungsarbeiten der Höchstfordernde darauf hin, daß ironische Komplimente oft viel verlegender flage an. Sein Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Lubczynsti, wies die Arbeit zugewiesen erhalten habe, wurde damit beantwortet, wirken, als eine offene und ehrliche Grobheit und daß die Be- Schlochau( Westpreußen ) das größte Aufsehen. Tartara, der auch Die Flucht des Rechtsanwalts Tartara erregt in daß für den Unterschied von 1900 Mark das Material auch leidigung trotz der Durchstreichung der Worte nach der Notar war und das Amt eines unbesoldeten Stadtraths sowie beffer sei. Der vorgerückten Zeit wegen mußte die Erörterung Absicht des Schreibers Wirkung behalten sollte, da sie viele andere Vertrauensstellungen bekleidete, ist seit einigen Tagen verschiedener noch auf der Tagesordnung stehender Gegenstände absichtlich nicht unkenntlich gemacht worden sei. Wenn der unter Hinterlaffung einer großen Schuldenlast verschwunden. verschoben werden. Beklagte auf der einen Seite dem Kläger ein Paar Bosheiten Ueber das Vermögen des Flüchtigen ist Konkurs eröffnet worden. Der Plan einer elektrischen Straßenbahn von Spandau habe verseßen, auf der anderen Seite aber die strafrechtlichen Bis jetzt sind 120 000 M. angemeldet worden und täglich laufen über den Spandauer Bock nach Westend ist von der Unter- olgen feines Vorgehens durch lose Durchstreichung der betr. noch neue Meldungen ein; ferner fehlen verschiedene deponirte nehmerin, der Allgemeinen deutschen Kleinbahn- Gesellschaft, dahin Worte habe beseitigen wollen, so liege darin ein Mangel an Mündel- und Hypothekengelder. Tartara hatte eine sehr gute erweitert worden, daß eine direkte Straßenbahn- Verbindung Muth und Ehrlichkeit, der auf das Strafmaß verschärfend ein- Praxis. Seine Einnahmen wurden auf 8- bis 10 000 m. geschäßt. zwischen Spandau und Berlin geschaffen werden soll. Die Bahn wirken müsse. Der Gerichtshof glaubte die sonderbare Hoch- Man nimmt an, daß er bei Spekulationen an der Börse Unglück soll von Westend durch die Schloß und Bismarckstraße in achtung", die der Beklagte in seinem Schreiben dem Kläger gehabt habe. Er hat sich zunächst nach Sachsen gewandt, denn Charlottenburg nach der Station Zoologischer Garten oder dem befundete, in angemessener Weise sühnen zu müssen und legte von Dresden aus fandte er 4000 M. an seine Mutter. Er soll Kurfürstendamm führen. Die Pläne find den Behörden schon ihm eine Geldstrafe von 30 m. event. eine Haftstrafe von drei die Absicht geäußert haben, sich nach Holland zu begeben. 30 Wt. event. et eingereicht worden. Tagen auf.
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und warf ihn schließlich
Vermischkes.
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Versuchter Vatermord. Ein Mordversuch wurde in der Das Rowdythum hat sich bei der Parforcejagd im Neuer Wucherprozek in Sicht! Wie dem„ Berl. Tgbl." Nacht zum 4. d. M. von den beiden Töchtern eines Riftenmachers Grunewald auch diesmal wieder in empörender Weise breit mitgetheilt wird, soll der wiederholt ausgefeßte Prozeß, der gegen im Dorfe Woltmershausen bei Bremen gegen den eigenen Vater gemacht. Als der Schlächtermeister B. mit seinem Breat, auf den Kaufmann Joseph Labaschin wegen Wuchers schwebt, am verübt. Der Vater ist Wittwer und beabsichtigte, sich seiner welchem er und noch drei Herren saßen, von Schlachtensee die 12. ds. Mts. vor der hiefigen Straffammer zur Verhandlung jüngeren Kinder wegen wieder zu verheirathen; dann hätten die nach Hundekehle führende Chauffee entlang fuhr, wurde er von fommen. Ferner schwebt gegen Labaschin ein Verfahren wegen beiden ältesten Töchter, 20 und 16 Jahre alt, das Haus veretwa acht lärmenden und johlenden Bengeln überfallen. Einer Meineids, und auch gegen feine Schwägerin, Frau Franziska laffen müssen. Diese Voraussicht und sonstige Trübungen des der Strolche steckte in die Speichen des rechten Vorderrades Labaschin ist ein Verfahren wegen desselben Deliktes eingeleitet Familienverhältnisses brachten, wie die Frankf. Zeitung" einen diden Knüppel, wodurch das Rad brach. Als B. mit worden. schreibt, die beiden Mädchen zu dem verbrecherischen Entschluß, ber Peitsche, um sich zu vertheidigen, nach den Angreifern den Vater zu ermorden. Sie warfen dem Schlafenden eine Zur Nichtverhüllung der Schaufenster an den Sonntagen aus einer Bengleine gefertigte Schlinge um den Hals und schlug, stürmte die ganze Rotte von neuem gegen den vor den hohen Jesten hat sich in der Stellungnahme der Staats- versuchten ihn am Bettpfoften zu erbroffeln. Glücklicherweise Wagen an um. Zwei der Infaffen, der Versicherungs- Inspektor S. und der Kaufmann B., anwaltschaft neuerdings eine für Ladeninhaber wichtige Alende gelang es dem Manne, seine Hand zwischen Hals und Schlinge haben bei dem Sturz erhebliche Berlegungen an Kopf und rung vollzogen. Eine hiesige Firma war unter Anklage gestellt zu bringen, und um Hilfe zu rufen, wodurch die Hausgenoffen Die beiden Thäterinnen ließen darauf vor Armen davongetragen. Die Rowdies flohen hierauf in den Forst worden, weil sie am Sonntag vor Pfingsten, wo der Gegeweckt wurden. Die Schreck von ihrem Opfer ab. Beide wurden verhaftet und haben Ein ähnlicher Vorgang spielte sich abends in schäftsbetrieb gestattet ist, Waaren ausgestellt batte. der Nähe von Paulsborn ab, doch war der Ausgang, den der beklagte Firma wurde in zwei Instanzen freigesprochen. ein Geständniß ihres Vorhabens abgelegt. Ueberfall nahm, ein weniger unangenehmer. Als das Fuhrwertschaft wiederum Revision eingelegt, diefe jedoch zurückgezogen, fo auf 3 ante verspürt. Schaden wurde nicht angerichtet. Gegen den Freispruch des Landgerichts hatte die StaatsanwaltEin starker Erdstok wurde am Donnerstag früh 3 Uhr des Dekonomen Müller vom Restaurant" Buggenhagen" den so Sandweg bei Paulsborn passirte, stürzten etwa zwanzig an- daß das freisprechende Erkenntniß rechtskräftig geworden ist. auf 3 ante verspürt. Schaden wurde nicht angerichtet. Demnach ist es gestattet, an dem legten Sonntage vor Ostern Aus Rom wird berichtet: Gestern Nachmittag 4 Uhr fand und Pfingsten wie auch an den beiden letzten Sonntagen vor in den Silber- Bergwerken von Poufpeau eine Explosion statt, Weihnachten nicht nur von 2 bis 6 Uhr nachmittags die Ge- wobei ein Bergmann getödtet und einer schwer verletzt wurde. schäfte offen zu halten, sondern auch Waaren zur Schau zu
und entkamen.
getrunkene Männer auf den Wagen zu, und versuchten das nach der Jagd erstandene Wildschwein von dem Kutscherbock herunterzureißen. Da ihnen dies nicht gelang, riffen sie dem Keiler einen großen Theil der Borsten aus und drohten mit Schlägen, als man sich das verbat. Der Angegriffene rettete sich durch eiliges Davonfahren. Anständige Leute hüten sich schon seit langem, deshalb der Hubertusjagd als Zuschauer beizuwohnen.
er
Soziale Rechtspflege.
immer es
stellen.
zur Last
Eisenbahnunglück in Spanien . Der Sonderzug, mit welchem sich General Polavieja nach Barcelona begab, stieß gestern in der Nähe des Bahnhofes Chiprana mit einem anderen Buge zufammen. Die Lokomotivführer und die Schaffner der beiden Züge wurden verwundet. General Polavieja, dessen Frau, der Marquis Cuevas, eine Dame und ein Redakteur der Epoca" wurden leicht verlegt, mehrere Waggons zerstört. General Polavieja tam mit einer Verspätung von 7 Stunden in Barcelona an.
Briefkasten der Redaktion.
Witterungsübersicht vom 6. November 1896.
Stationen.
Barometer
Wetter
Temperatur nach Celsius
( 506.= 40R.)
Der Antrag des Hofpredigers a. D. Stöcker auf neue Hinausschiebung des Termins in der von Pfarrer Witte gegen ihn eingeleiteten Privattlage ist, wie sich bei der auffälligen Begründung des Antrages voraussehen ließ, abgelehnt worden. Es wird hiernach bei dem zum 12. November angesetzten Termin sein Bewenden haben, auch, soweit es erforderlich erscheint, bei Die Berliner Kornbrot- Bäckerei, die in Berlin eine neue der Ladung der Zeugen verbleiben. Herr Stöcker hat hinreichend Brotart einzuführen bestrebt ist, hatte am 15. Mai den Bäcker F. Muke, nach Abhaltung der auf den 10. Bogen ab 11. Movember November in Frankfurt als Backmeister engagirt. Diefer mußte zunächst einen Lehr- angefeßten chriftlich- sozialen Boltsversammlung, am kursus in der ersten Kornbrot- Bäckerei in Hamburg durchmachen, also rechtzeitig seine Rückkehr nach Berlin zu bewerkstelligen. bevor er sein Amt antreten durfte. Die Fabrikation des KornH. K., Neumünster . Wir bedauern, von Ihrem Anerbieten Das Reichsgericht in Leipzig hat gestern die Re vifion feinen Gebrauch machen au tönnen. brotes gelang ihm dann jedoch nicht recht, weshalb fich die des Staatsanwalts gegen die am 24. Juni erfolgte FreiLeitung der Bäckerei mehrmals veranlaßt sah, den Backmeister der Hamburger Bäckerei nach Berlin kommen zu lassen. Am sprechung des früheren Rechtsanwalts Dr. Fris Friedmann von der Anklage der Unterschlagung verworfen. Ferner 14. September hielt einer der Direktoren dem F. vor, daß verwarf das Reichsgericht die Revision der Ingenieure Schubart noch nicht verstände, den Teig zu fäuern, und stellte ihm in Aussicht, daß der Backmeister aus und Nicolaus sowie des Monteurs Freiburg , welche am 13. Juni Hamburg noch einmal fomme und daß er selber entlassen werde, vom Landgericht Stettin wegen fahrlässiger Tödtung zu Gefängnißstrafe verurtheilt worden waren. Den Verurtheilten wird wenn dessen Unterweisungen wieder nuglos wären. Am 21. September wurde F. dann thatsächlich entlassen. Er lagte gelegt, die Schuld an der Explosion auf dem Panzerschiffe nun beim Gewerbegericht auf Bablung von 185 M., Die Brandenburg " am 16. Februar 1894 zu tragen. Lohn und Wohnungsgeld Entschädigung für einen Monat. Wegen Vertheilung sozialdemokratischer Schriften an Swinemünde Der Vertreter der beklagten Gesellschaft machte im Termin vor einem Sonntage wurde auf grund der hannoverschen Hamburg der Kammer VI des Gewerbegerichts geltend, daß die Un Sabbathordnung gegen die sieben Sozialdemokraten tauglichkeit des Klägers für den innegehabten Poften seine Brinkmann und Genoffen vorgegangen. Gs stand fest, daß die Wiesbaden . Entlassung rechtfertige. Im übrigen fei der angerichtete Schaden Verbreitung nicht während der Kirchzeit erfolgt ist; die Behörde München so groß, daß des Klägers Forderung dadurch aufgewogen werde. glaubte sich aber auf die Bestimmung der Verordnung berufen Wien Der Gerichtshof hielt aber eine Beweiserhebung hierüber für zu tönnen, die befagt: An Sonn- und firchlichen Feiertagen ist all Haparanda. überflüssig und verurtheilte die Juhaber der Bäckerei gemäß dem und jedes verboten, was einer würdigen Sonntagsfeier Betersburg Klage- Antrage. Der Vorsitzende, Assessor Krause, bemerkte zur zuwider i ft. Die Angeklagten wurden vom Schöffengericht Gort. Begründung, daß der Kläger wegen unbrauchbarer Arbeit nicht und dann auch vom Landgericht in Verden freigesprochen. Die Aberdeen . hätte sofort entlassen werden können, zumal man ihn monatelang Staatsanwaltschaft legte nunmehr Revision ein und behauptete, Baris. behalten habe, obwohl das Brot bald beffer, bald schlechter ge- das Bertheilen fozialdemokratischer Zeitungen 2c. störe die wesen sei. Da aber auch niemals der Schaden erfest verlangt fonntägliche Beschaulichkeit". Auch wären die Angeklagten in worden wäre, tönne jest nachträglich nicht mit einem Male Trupps aufgetreten, was einer würdigen Sonntagsfeier zuwider darauf Anspruch erhoben werden. sei. Das Rammergericht hob die Entscheidung auf und
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1 halb bedeckt
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Wetter- Prognose für Sonnabend, den 7. November 1896. Etwas wärmer, zeitweise heiter, vorherrschend wolkig mit leichten Regenfällen und frischen westlichen Winden.