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Nr. 150.
Von den Brünner Unruhen.
Der Gewerke nspektor von Brünn , Herr Czerwen, schildert die dortigen Arbeiterverhältnisie in einer Weise, daß derjenige, der noch ein Herz im Leibe hat, die entstandenen Unruhen, wenn auch nicht billigen, so doch leicht begreifen fann. Hören wir deshalb den Bericht an:
Mittwoch, den 1. Juli 1885.
wenn sie eben das Verständniß hierfür hätten. Damit soll ihnen kein anderer Vorwurf gemacht werden, als der, daß fie hierauf bezüglich sich so schwer von ihrem Unrecht überzeugen laffen. Mit der Unterkunft der Arbeiter ist es schlecht bestellt, viele Arbeiter müffen in den Arbeitsräumen der Fabriken über nachten. Ich wäre diesem Uebel schon längst energischer entgegengetreten, wenn ich eben nicht wüßte, daß die Unterkunft, welche sich dann die Leute für Geld verschaffen müßten, gewiß nicht besser wäre als in der Fabrik selbst. Hier ist es dringend geboten, daß in nächster Zeit gesunde Arbeiterwohnungen in genügender Bahl gebaut werden. Brünn ist ohnedieß unter den Großstädten Europa's eine derjenigen, welche die größten Sterblichkeitsziffern aufweist; also möge nicht zu lange gezögert werden. Im Brünner Gemeinderathe ist die Frage in einer kommen; ich erfuhr daraus, daß von der Bauabtheilung wohl der lezten Sigungen des Jahres 1884 wieder zur Sprache ge das Projekt von Wohnungsanlagen ausgearbeitet werde; die finanzielle Seite des Unternehmens ist aber eine solche, daß die Gemeinde das Projekt nicht auf ihre eigene Rechnung übernehmen kann, denn das ginge in die Hunderttausende; es müßten also auch Private für die Idee gewonnen werden. Bei einem Besuche des Zentralgewerbe- Inspektors in Brünn wurde dieser Gegenstand, sowie die Frage, die Einführung von Arbeiterzügen anzustreben, auch beim Obmanne des Vereins von SchafwollIndustriellen erörtert. Ich habe dem Statthalter von Mähren derung dieser Sache erhalten. Weiter versäume ich nie, bei Vortrag über diese Frage erstattet und die Zusage der För meinen Inspektionen die Nothwendigkeit einer zweckentsprechenden Unterkunft für die Arbeiter zu betonen und das Projekt der Wohnungen in Erinnerung zu bringen.
So der ergreifende Bericht. Obwohl es durch die jüngste österreichische Gewerbegeseßgebung und auch durch den Streik selbst etwas besser geworden ist, so dürften doch noch Jahre vergehen, ehe dieser soziale Augiasstall von einem Herkules, der in diesem Falle nur das arbeitende Volk selbst sein kann, gereinigt sein wird.
Kommunales.
In ihrer letzten geheimen Sigung vor den Ferien beschäftigte sich die Stadtverordneten- Versammlung auch mit der event. Wahl für die Stelle des Stadtschulraths Dr. Bertram, deffen Wahlzeit mit dem 31. März 1886 abläuft. Nach erfolgter Berichterstattung durch den betr. Ausschuß beschloß die Versammlung, von einem öffentlichen Ausschreiben abzusehen und das Gehalt der Stelle für den Fall der Wiederwahl des Herrn Bertram auf 12 000 M. zu erhöhen, für den Fall einer anderweitigen Wahl dagegen auf 9000 M. festzusetzen. Der Magistrat wird ersucht, zu dieser Gehaltsfestseßung die Genehmigung des Herrn Ober- Präsidenten einzuholen.
Nachstehende Schiedsmannsbeamte sind vom Präfidium des Königlichen Landgerichts Berlin I bestätigt und am 9. resp. 11. Juni cr. vom Königlichen Amtsgericht I hierselbst eidlich verpflichtet worden: 1) als Schiedsmanns- Stellvertreter für den 289. 290. Stadtbezirk: der Eigenthümer Herr Lubig, Alt- Moabit 50; 2) als Schiedsmanns- Stellvertreter für den 296. Stadtbezirk: der Kaufmann Herr Willigerodt, Stromstraße 49, wohnhaft.
Die gewöhnliche Arbeitszeit der Webereien jeder Art beträgt zwölf Stunden, wenn jedoch die Nothwendigkeit eintritt, wird die Arbeit auf vierzehn bis sechszehn Stunden verlängert. Die Appretur- Anstalten und Färbereien arbeiten zwölf bis sechszehn Stunden und es richtet sich hierbei die Zeit nach der Natur des Arbeitsprozesses. Während die Vorbereitungsmaschinen der Spinnereien gewöhnlich in bestimmten Schichten, und zwar entweder nur in Tagschichten oder in Tag- und Nachtschichten arbeiten, ist bei den Spinnereien selbst mit wenigen Ausnahmen eine solche Regellosigkeit in der Arbeitszeit zur Gewohnheit geworden, wie sie wohl nur einzig und allein in diesem Industriezweige besteht. In mancher Schroblerei traf ich häufig Arbeiter resp. Arbeiterinnen, welche gewöhnlich außer ihrer zwölfstündigen Schicht mehrmals in der Woche noch halbe Ueberschichten machen, also an manthen Tagen achtzehn Stunden arbeiten. In einer großen Wollwaarenfabrik traf ich die Spinner wie folgt beschäftigt: Am Montag früh 6 Uhr tritt der Spinner mit einem Bindejungen an die Maschine, später, etwa Abends, tritt der zweite Bindejunge an, während sich der erste hinter der Maschine auf einigen Wollsäcken schlafen legt; nach sechs bis acht Stunden wird er geweckt und es begiebt sich der Spinner auf dieselbe Lagerstätte zur Ruhe, und so wechseln sie die ganze Woche miteinander ab, bis Sonntag früh um 4 Uhr, wo die Arbeit unterbrochen wird. Diese Leute kommen also die ganze Woche nicht aus der Fabrik, und die Zeit der effektiven Arbeit betrug von Montag früh bis zum Schluffe am Sonntag früh 96 Stunden, für den Spinner wohl noch mehr. Die Arbeit solcher Art bis Sonntag früh ist glücklicherweise ein Ausnahmefall; gewöhnlich hören die Spinner Samstag Nachmittags auf. Viele Spinnereien arbeiten, wenn eben Arbeit da ist, wie oben angegeben, und fte motiviren das damit, daß fie behaupten, die Spinnerei sei eine Affordarbeit, und es stehe nicht in der Macht der Fabrikleitung, den Affordarbeiter zum Einhalten bestimmter ArbeitsStunden des Tages zu verhalten. Dem trete ich immer entgegen und weise darauf hin, daß es auch Spinnereien gebe, welche eine ganz geregelte Arbeitszeit haben. Für erwachsene Arbeiter über 16 Jahre haben wir keine gefeßliche Beschränkung der Arbeitszeit; allein ich glaube faum, daß den Fabrikanten ein besonderen Nußen aus der oben angegebenen Art der Arbeit erwachsen kann; die Güte des Gespinnstes muß sicher darunter leiden. Aus diesem Grunde schon und gewiß auch aus Humanitätsgründen sollte man ernstlich bestrebt sein, diesem Uebelstande ehemöglichst abzuhelfen. Die Bindejungen find zumeist Knaben zwischen 14 und 16 Jahren, und für diese ist jene Verwendung, da fie mehr als 12 Stun den täglich und auch während der Nachtzeit stattfindet, geseßlich verboten. Ja, es sind mir solche Bindejungen vorgekommen, die noch nicht vierzehn Jahre alt waren. In vier solchen Fällen habe ich die Anzeige an die Gewerbebehörden erstattet; in drei von diesen Fällen wurden Verweise ertheilt, im vierten Falle wurde die Firma zu einer Strafe von hundert Gulden verurtheilt. Diese Firma refurrirte aber an die nächste Instanz, welche dem Rekurse aus dem Grunde Folge gab, weil nach § 131b der Gewerbeordnung gegen moralische Personen( hier die Firma) keineGeldstrafe verhängt werden könne. Die Strafe hätte gegen die verantwortlichen Fabrikleiter ausgesprochen werden sollen. Wie ich bei einigen Revisionen erfuhr, haben seither manche Fabriken um die Bewilligung zur Verwendung jugendlicher Arbeiter bei Nachtzeit nachgesucht, andere haben die Arbeitszeit geregelt, noch andere haben bei Tag- und Nachtarbeit die jugendlichen Arbeiter so eingetheilt, daß diese jetzt nur acht Stunden arbeiten, somit in vierundzwanzig Stunden Dreimal wechseln. Für die gesetzwidrige Verwendung jugendlicher Arbeiter oder gar Kinder unter vierzehn Jahren als Bindejungen glaubten manche Fabriken nicht verantwortlich zu sein, weil diese Hilfsarbeiter meist von den Spinnern aufge nommen und wenigstens zum Theile auch von diesen entlohnt werden. Diese Anschauung fann ich aber nicht theilen und werde immer die Einhaltung der gefeßlichen Bestimmungen bezüglich aller in der Fabrik beschäftigten Arbeiter von der Fabrikleitung verlangen. Inwieweit dies geschieht, werden die Revi fionen des nächsten Jahres zeigen. Die durchschnittlichen Löhne der Weberei und Appretur betragen per Woche im TagLohne für Frauen 1 fl. 20 fr. bis 4 fl., für Männer 4 fl. bis 8 fl., im Affordlohne für Frauen drei fl. bis 6 fl. 80 fr., für Männer 7 fl. bis 18 fl.; bei der Bekleidungs- Industrie per Woche im Taglohne für Frauen 1 fl. 20 fr. bis 5 fl., für Männer 3 fl. 50 fr. bis 7 fl., im Affordlohne für Männer 5 fl. bis 11 fl. Die Klagen' der Tertil- Arbeiter über ihre schlechte wirthschaftliche Lage haben nicht allein im fleinen Lohn ihren Grund, sondern auch darin, daß es dem entlassenen Arbeiter oft sehr schwer ist, eine Arbeit zu finden, wodurch er in Schulden geräth, aus denen er lange nicht wieder herauskommt. Hört man hingegen wieder nur zu oft die Fabrikanten klagen, daß keine Arbeiter zu bekommen seien, wie das in Brünn der Fall ist, so ist es wohl zu wundern, daß die bei den Fabrikanten durch den ZentralgewerbeInspektor angeregte Frage eines Arbeitsvermittelungs- Bureau's nicht eifriger aufgegriffen wurde, troßdem ich bei meinen Inspektionen immer darauf zurückkam. Die Lage der beschäftigungslosen Arbeiter ist überall eine schlimme, am schlimmsten aber sicher in der großen Stadt, und es könnte durch eine gut organifirte Arbeitsvermittelung, die allerdings für den Arbeiter fostenlos ſein müßte, viel Noth und Elend behoben werden. Leider gibt es dazu noch oft gewiffenlose Leute, welche dem Arbeitsuchenden Vermittelungsgelder erpressen, welche erst von dem später zu verdienenden Lohne in Abzug gebracht werden müffen. Diesen Leuten vor der Strafbehörde ihre Handlungsweise zu beweisen, geht meistens deshalb nicht an, weil die einzigen Beugen dafür( die Arbeiter) sich nicht trauen, gegen dieselben auszusagen, aus der wohlbe gründeten Furcht, dann weit und breit gar feine Arbeit zu erhalten. Es ist sehr zu empfehlen, daß die Fabrikleitungen durch ihre Beamten Einfluß auf die Aufnahme und die Entlassung der Arbeiter nehmen, anstatt es allein den Meistern und Aufschern oder Aufseherinnen zu überlaffen. Die Lebensweise der Arbeiter richtet sich ganz nach dem Verdienste und den örtlichen Verhältnissen. Mit Ausnahme jener wenigen Bevorzugten, welche einen über der Mittelhöhe des gewöhnlichen Lohnes stehenden Verdienst haben und mit demselben zu wirthschaften verst hen, nähren sich die Arbeiter im allgemeinen spärlich, manchmal auch sehr unpraktisch, und Viele derfelben könnten für ihren Lohntheil, welcher oft ür werthlose Nähr- und Genußmittel ausgegeben wird, viel usgiebigere, zweckentsprechender Speisen und Getränke haben,
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Die sanitären Verhältnisse Berlins in der Woche vom 14. bis 20. Juni waren, wenn man von den alljährlich um die heiße Jahreszeit massenhaft auftretenden Sommerdiarrhoen der Säuglinge absieht, ziemlich günstige, indem sowohl Masern und Diphtherie weniger Erkrankungen als in der Vorwoche hervorriefen, und Scharlach und und typhöse Fieber in beschränkter Zahl zum Vorschein kamen. Doch waren Masern besonders in der Rosenthaler Vorstadt und in den beiden Louisenstädtischen Stadttheilen, Diphtherie dagegen im Stralauer Viertel sehr verbreitet. Erkrankungen an Wechselfieber, sowie an rosenartigen Entzündungen des Zellgewebes der Haut gelangten etwas häufiger, an Kindbettfieber in gleicher Zahl wie in der Vormoche zur Behandlung. Groß war die Zahl der an Darmkatarrhen und Brechdurchfällen gestorbenen Kinder ( 226), von denen auf erstere 92, auf lettere 184 entfielen. Auch Erkrankungen an Ruhr zeigten fich mehrfach, an epidemischer Genickstarre fand ein Erkrankter Aufnahme in das Krankenhaus. Seltener waren Erkrankungen an Keuchhusten und an afuten entzündlichen Prozessen der Athmungsorgane, während rheumatische Beschwerden der Muskeln und akute Gelentrheumatismen in ziemlich bedeutender Zahl zur ärztlichen Behandlung gelangten.
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Lokales.
Die Berliner Steinträger find wohl in weiten Kreisen bekannt. Wer hat unsere schöne Stadt besucht, ohne daß ihm diese prächtigen, wohlgebauten Arbeiter aufgefallen sind, die in der allerleichtesten Kleidung, die nur gestattet ist, meist eine alte Soldatenmüße feck aufs Ohr gedrückt, schwere Holzpantinen an den Füßen, des Leitersteigens wegen, mit 25 Biegelsteinen in einer ,, Molle" auf der Schulter, sicher und leicht die Leitern auf einem Bau hinauf steigen bis in die hohen Dachgeschoffe, und dort mit einem Warnungsruf die Steine dröhnend auf das Gerüst werfen, so geschickt, daß sie daliegen wie hingepackt. Schon Morgens vor 5 Uhr wecken sie die Schläfer in der Nachbarschaft durch ihren Ruf und den schallenden Wurf der Steine, denn der Maurer verlangt, wenn er um 6 die Arbeit beginnt, ausreichend Steine auf dem Gerüste. Und Abends um 6 Uhr haben sie oft noch nicht Feierabend, noch müssen Steine hinauf gebrocht werden für den kommenden Tag. Die Arbeit ist ihnen tausendweis affordirt, je nach der Etagen höhe. Sie sind dafür verantwortlich, daß stets genügend Steine auf dem Gerüste und hinlänglich Kalf in den Kasten ist. Der auf dem Gerüste und hinlänglich Kalk in den Kasten ist. Der Maurer feiert nicht gerne, und der Polier kann den Ruf ,, Kalch!" oder„ Steine!" nun erst recht nicht leiden. Die Anzahl der Steinträger, die bei einem Bau beschäftigt werden, hängt von ihnen selbst ab. Jugendlicher Uebermuth und Ges fühl der Kraft, sowie auch Sucht nach Geldgewinn verleitet die Steinträger leicht, sich über ihre Kräfte anzustrengen, um mög lichst viel zu verdienen. Ihr Körper verlangt freilich bei der furchtbaren Anstrengung, welche die Steinträger ihm zumuthen, eine absonderlich gute Ernährung, aber der Fehler, ihm durch Branntwein mehr abzuringen, als er zu leisten vermag, ist auch eine nabe liegende Versuchung, der nicht genügend widerstanden wird, deshalb ist die Kraft der Steinträger leicht und schnell verbraucht. Statistische Zahlen stehen uns nicht zur Verfügung, wir meinen aber, Steinträger, die das Geschäft 5 Jahre fortseßen können, find wohl nicht die Mehrheit. Die Abtretenden find wohl meistens für immer zu schweren Arbeiten unbrauchbar geworden. Die Ueberanstrengung wird noch mehr gefördert, daß auch hier durch die Lohndrückereien die Preise sinken, und deshalb die Anstrengung des Einzelnen erhöht wird, um zu einem ausfömmlichen Lohn zu kommen. Da die Steinträger keine durchgebildete Organisation befizen, konnte bis jest nichts
II. Jahrg.
Durchgreifendes zur Verbesserung ihrer Lage geschehen. Ein Theil von ihnen hat es schon eingesehen, wie nothwendig eine Organisation ist, die Mehrheit bleibt aber noch fern und doch ist auf Befferung nicht zu rechnen, bevor nicht alle Steinträger vereinigt sind. Bei ihnen kann es weniger schwer halten, als bei anderen Berufsgenossen, denn ihre Zahl ist nicht übermäßig groß, auch der Natur des Geschäftes nach ist es nicht Jedem zugänglich, es fehlt also nur der gute Wille. Hoffen wir, daß der sich bald einstellt, um die Uebelstände, die jeßt das Leben und die Gesundheit der Steinträger aufzehren, bald abstellen zu können.
* Die antisemitische ,, Neue Deutsche Volkszeitung" des bekannten Herrn Liebermann von Sonnenberg hat mit dem gestrigen Tage das Zeitliche gesegnet. Herr Liebermann Erklärung zu betonen, daß das Eingehen der Zeitung mit dem von Sonnenberg hat sich veranlagt gesehen, in einer langen Prozeß Stöcker in keinem Zusammenhange stehe, vielmehr seinen Grund in finanziellen Erwägungen und darin habe, daß er selbst ,, müde und matt sei. Herr Liebermann von Sonnen berg erklärt, daß jezt sein Blatt noch ohne Schulden abschließe, dies aber in Zukunft nicht mehr möglich erscheine, da die Judenfurcht" dem Blatte die nöthige Anzahl von Annonzen nicht zuströmen lasse. Einen Abnehmer des Blattes hat Herr v. Liebermann tros aller Anstrengungen nicht gefunden und so will er denn dem Beispiele seines Freundes Dr. Foerster folgen und Europa den Rücken kehren.
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An hervorragender Stelle bringt die Nordd. Allgem. 3tg." in ihrer gestrigen Morgennummer nachstehendes aus Anlaß des Maurerstreifs ihr aus juristischen Kreisen zugegangenes Schreiben: Wenn nach den Zeitungsberichten bei den sich tägs lich mehrenden Streits die Behörden die nicht streikenden Arbeiter gegen den Terrorismus ihrer Kameraden durch polizeiliches und strafgerichtliches Einschreiten zu schüßen suchen, so thun sie nur ihre Pflicht. Wer aus Rücksicht auf seine noth leidende Familie den Muth zum Fortarbeiten findet und Muth gehört dazu, der hat den berechtigsten Anspruch auf den nachdrücklichsten behördlichen Schuß. Die bestehenden Strafvorschriften, die noch nicht durch eine gegen die Nichtbetheiligung am Streif gerichtetete Strafbestimmung ersetzt worden find, bieten dazu eine vollkommen ausreichende Handhabe. Daß die Bezeichnung des Fortarbeitens als Verrath an der gerechten Sache, und Beschlüsse, wonach die Fortarbeitenden aus den Reihen der Kameraden ausgestoßen werden u. s. w., unter die Strafvorschrift des§ 153 der Gewerbeordnung fallen, ist so selbstverständlich, daß es nicht erst noch des Hinweises auf die Rechtsprechung des früheren Obertribunals bedarf. Das Strafmaß des§ 153 geht zwar nur bis zu drei Monaten, allein es greifen zugleich die allgemeinen Strafvorschriften über Mißhandlung, Chrverlegung und Bedrohung mit Strafen bis zu 2 und 3 Jahren Gefängniß Plaz. Zu einer wirksamen Handhabung dieser Strafvorschriften genügt es aber nicht, die Erzedenten zu ermitteln, unter Anklage zu stellen und dann nach Monaten vielleicht erst nach Beendigung des Streifs zur Bestrafung zu bringen, vielmehr bedarf es dazu vor Allem der Unschädlichmachung der Thäter, d. h. ihrer sofortigen Verhaftung und ihrer Aburtheilung in kürzester Frist. Wo nicht durch Fluchtverdacht, wird durch Kollusiongsgefahr die Verhaftung gerechtfertigt sein, denn wer sich nicht scheut, auf die Willensbestimmung seiner Mitarbeiter durch Bedrohungen sc. einzuwirken, der ist auch der Einwirkung auf die Zeugen ver dächtig. Daß die Behörden demgemäß verfahren werden, ist um so weniger zu bezweifeln, als sich dieses Verfahren bei früheren Streits als ein durchaus praktisches bewährt hat." Hiernach dürfte es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß man die Streifenden gerade nicht mit allzu freundlichen Augen ansieht.
Der Botanische Garten mit seinen herrlichen Anlagen, seinen Schäßen an seltenen Blumen und Bäumen ist vorgestern Nachmittag gegen 4 Uhr während des Gewittersturms von einer von Südosten kommenden, an der Grunewaldstraße einbrechenden Windhose heimgesucht worden, die auf einem quer hindurchschneidenden Striche den schönen Garten in eine traurige Wüste umgewandelt hat. Der hierdurch sowie durch den niederprasselnden Hagel angerichtete Schaden ist noch gar nicht zu schäßen. Der Obergärtner Herr Schmidt erklärt, in den 45 Jahren, die er dem Garten vorsteht, Aehnliches nicht erlebt zu haben. Etwa zwanzig der schönsten und ältesten Bäume, die Zierden des Gartens, liegen theils entwurzelt quer über die Beete hinweg, theils sind sie mitten im Stamm abgeknickt worden. Unter diesen befindet sich eine riesige, wohl hunderte jährige, gegen 80 Fuß hohe und meterstarke Birke, eine 50 Fuß hobe, ebenfalls meterstarke Pappel, sowie die herrliche Trauerweide am Weiher, der Liebs lingsbaum des Publikums. Ein riesiger Ahorn ist etwa 2 Meter über dem Boden abgebrochen; neben dem Stumpf steht noch der riefige Stamm gegen einen anderen Baum gelehnt. Ein Riesenast eines Baumes wurde abgeknickt und hängt noch in den Wipfeln zweier daneben stehender Bäume. Im Winterhause sind die Palmen in ihren mächtigen Kübeln umgeworfen, die im Freien aufgestellten Balmen und Riesenfarren theils umgeworfen, theils durch stürzende Aeste zerknickt worden. Eine gewaltige Kübelpflanze, die Araucaria excelsa, wurde umgestürzt und zerschlug im Falle andere in der Nähe befindliche werthvolle Gruppen. befindliche werthvolle Gruppen. Schwer beschädigt ist auch die Koniferengruppe; die in der Nähe des Palmenhauses aufges stellte Gruppe dekorativer Blattpflanzen ist durcheinander ges worfen und zerfeßt. Einer der gestürzten Bäume hat die unter ihm stehende Gartenbank total zertrümmert. Ein an dererer, eine riesige Rüfter, schlug quer über das Wohnhaus des Inspektors und zerschmetterte das ganze Dach. Die anges richteten Verwüstungen sind unbeschreiblich. Der ganze südöstliche Theil des Gartens liegt offen und gewährt einen freien Durchblick, wo sonst schattige Waldung war. Ueberall herumgestreut über Beete und Gänge liegen die abgebrochenen Aeste, ein Bild der Zerstörung bietend. Zufälliger Weise befanden fich die Gärtner und Arbeiter beim Ausbruch des Sturmes beim Vesperbrod, während die Besucher des Gartens aus dem= selben schon geflüchtet waren, sonst wären vielleicht Menschen erschlagen worden, was zum Glück nicht der Fall ist. So bietet derfelbe Garten, der noch vorgestern früh in herrlichster Bracht dastand, ießt einen überaus traurigen Anblick und wird für die nächsten Tage dem Publikum nicht mehr geöffnet wer den, was um so beklagenswerther ist, da am gestrigen Abend erst die wundervolle Königin der Nacht, ein Riesenfaktus, erblüht ist. Uebrigens beschränken sich die durch das Gewitter angerichteten Verwüstungen auch auf einen weiteren Umfreis um den Botanischen Garten. In der Potsdamerstraße und in Schöneberg wurden ebenfalls Bäume entwurzelt und der wolkenbruchartig niedergehende Regen sammelte fich fußboch auf den Straßen an und drang in die unteren Geschosse der Wohnungen, so daß die Feuerwehr alarmirt werden und Abs hilfe schaffen mußte.
Die Wolkenbrüche, welche sich gestern während der heftigen Gewitter am Nachmittag und in den Abendstunden über Berlin entluden, haben in der ganzen Stadt immenſen Schas