tausendflebenhundertneunundfiebenzig Pfund Sterling.

Es gelangt nun eine Note der Londoner   Polizeibehörde an die Wiener Polizeidirektion zur Verlesung. Es heißt in Derselben: Premierminister Gladstone beabsichtigt nicht, Karl Heinrich Boydell verfolgen zu lassen, und ich ersuche Sie, in Dieser Drobbriefangelegenheit nicht vorzugehen. Ferner wird die Aussage des Gutsbesitzers William Withaler verlesen. Derselbe hat angegeben: Weder ich noch meine Gattin wurden Durch diese Drohungen in irgend eine Besorgniß verfest, jedoch habe ich die Briefe meinen Rechtsanwälten übergeben, damit fte Nachforschungen anstellen, da es mir schien, daß der Zeit punkt, wann dieselben geschrieben wurden, abfichtlich gewählt war, um den Drohungen die größte Wirksamkeit zu ver leihen." Wie der Präsident konstatirt, hat Boydell an Herrn Withaler noch einen zweiten Brief gerichtet, in welchem es heißt: Durch einen Besuch bei Mistreß Pleafort tönnen Sie Den wahren Namen Desjenigen erfahren, der kürzlich an Ihre Frau einen Brief geschrieben hat, womit Geld verlangt wurde. Der Brief wurde vom Verfasser in der Abficht geschrieben, seine Arretirung herbeizuführen, damit ein grausamer Raub von -400 000 Bfd. Sterling, welcher von der genannten Dame im Bereine mit einem Advokaten am Kgl. Gerichtshofe verübt wurde, öffentlich blosgestellt werde."- Präs.: Mistreß Pleafort ist ja Ihre eigene Mutter, welche einen Mr. Bleafort ge heirathet hat. Warum verdächtigen Sie denn Ihre Mutter? Wie aus den Atten hervorgeht, hat Ihre Mutter, ohne daß fie Dazu verpflichtet war, tausend Gulden für Sie bezahlt und hat auch sonst alles Mögliche für Sie gethan. Es liegen zärtliche Briefe an Sie vor und troßdem glauben Sie, daß Ihre Mutter Sie betrogen hat?- Angeklagter: Damals glaubte ich, Grund zu haben, um das zu vermuthen. Ein Brief der Mutter des Angeklagten an den Unter­suchungsrichter theilt mit, daß Boydell zirka 460 Pfd. Sterling von der Bant in Neuseeland   zu fordern habe. Ich weiß bestimmt, daß er bei allen seinen Fehlern nicht die Abficht hatte zu schwindeln. Er war von jeher von schwachem Ver­stand und sehr leichtsinnig." In der Note des Untersuchungs richters heißt es von dem Angeklagten: Er ist geständig. leichtfinnig, verbesserungsfähig." Der Gerichtshof erkannte, wie bereits gemeldet, Boydell in Bezug auf die Fakten Gladstone und Stutter des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätig feit, begangen durch Erpressung, schuldig, und verurtheilte denselben zu einer schweren Rerlerstrafe in der Dauer von fechs Monaten, verschärft mit einem Fafttage im Monat.  - Von dem Faktum Withaker wurde der Angeklagte frei gesprochen. Die Landesverweisung wurde über denselben nicht verhängt.

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nach kurzer Zeit mit den Verhältniffen nicht zufrieden, dann fann er wieder gehen; hat er sich aber soweit darin eingelebt, daß er die Hauptschwierig feiten überwunden, dann muß er auch aushalten oder seinen Einstand im Stich lassen.". Wirklich eine ganz vortreffliche Einrichtung für den Fabrikanten! Die Herren reformiren nur dann und nur so die Arbeiterverhältnisse, daß der Rebbach" ihnen in den Schooß fällt. Angenommen der Lehrling lernt thatsächlich etwas Tüchtiges, so kommen doch seine besseren Leistungen quantitativ und qualitativ dem Fabrikanten zu Gute. Und daß die Arbeitskraft des jungen Menschen auf's Aeußerste aus­genügt wird, dafür ist besters gesorgt. Der Arbeiter, deffen Fürsorge der Lehrling anvertraut ist, hat nur den Vortheil der Arbeit des Lehrlings". Das heißt, er hat das Recht, ihn auf's Aeußerte zu exploitiren. Je mehr Arbeitsprodukt er ihm abpreßt, desto mehr Profit hat er. Diese Auslieferung der Lehrlinge an bevorzugte Arbeiter ist ein arger Mißstand unseres fapitalistischen Zeitalters. Und was für ein Lohn wird dem Lehrling gezahlt. Im 4. Jahr 1 M., wahrlich ein Normal lohn" nach dem Herzen jedes märkischen Junkers! Die famoseste Mauſefalle aber ist die Bestimmung des Kontrakts, wonach von dem Verdienst des Lehrlings 25 pCt. abgezogen und als Raution" innebehalten werden. Das ist wahrlich eine unerhörte Geldschneiderei und das beste Mittel, den jungen Menschen zum willenlosen Werkzeug in der pand des Fabri­fanten zu machen. Wenn er fich rührt, wenn er rebellirt", geht das von rechtswegen ihm gebührende, sauer verdiente Geld flöten, es wandert als glücklich ge- wonnener Extraprofit in die Tasche des Fabrikherin. Wenn man annimmt, die Eisengießerei beschäftigt 500 Arbeiter, so kommen auf diese 75 Lehrlinge. Denn wie das Blatt angiebt, beträgt die Bahl der Lehrlinge 15 pCt. der Beschäftigten. Das macht, ganz ab­gesehen von den Binsen, in 4 Jahren das artige Sümmchen von 15 000, ſage und schreibe fünfzehntausend start. Dieselben bedeuten für den Fabrikanten eine zinsfreie Ver­mehrung des Betriebsfapitals. Man sieht leicht, wie gewinn reich die Methode des süddeutschen Kapitalisten ist. Und des halb schreibt auch das bereits angeführte Blatt: Die hier furz stizzirte Einrichtung des Lehrlingswesens beruht zweifellos auf einer gesunden Grundlage und es würde erfreulich sein, wenn diese Mittheilungen dazu beitragen würden, auch in unserem heimischen Industriebezirk dieser hochwichtigen Ange­legenheit eine größere Aufmerksamkeit zuzuwenden." Wir zweifeln nicht, daß die westdeutschen und norddeutschen Kollegen das Beispiel der süddeutschen Fabrikanten nachahmen werden. So treibt man Sosialreform!

Ein menschenfreundlicher Graf. Aus Graz( Defter reich) wird unterm 5. August gemeldet: Vor einigen Tagen ftand Reichsrath Heinrich Attems  , t. t. Major a. D., vor dem hiefigen Appellgerichtshofe als Berufungswerber gegen eine ihm vom Strafbezirksgerichte Umgebung Graz zuerkannte drei­wöchentliche Arreststrafe. Der Graf hatte nämlich seine Magd Maria Egger, welche einen Teller zerbrochen hatte, mißhandelt und dieselbe, auf einen Schiebkurren gebunden, trop der an diesem Wintertage herrschenden Kälte dem Gemeinde- Amte Wenisbuch als Arrestantin zuführen lassen. Weiter hatte er einen berauschten und widerspenstigen Bedienten, Namens Franz Scherr, durch seinen Gärtner und einen Kutscher zu Boden werfen laffen, mit einem Strick gefesselt und sodann durch Stockhiebe verlegt. Die schweren Verlegungen, welche der Bediente dabei davontrug, gaben Veranlassung, daß der Graf wegen des Verbrechens der schweren Körperverlegung in Anklagestand versetzt wurde, wogegen er beim Ober- Landes­gericht Einspruch erhob. Da aus den von dieser Behörde in angeordneten Erhebungen Form eines Fakultäts­Gutachtens Tage tam, au daß eine der schweren Verlegungen, ein Leistenbruch, älteren Datums fei, als die Züchtigung durch die Hand des Grafen, wurde dem Einspruche Folge gegeben und der Akt lediglich wegen Nothwehr Exzesses und Mißhandlung eines Dienstboten dem Bezirksgerichte abgetreten. Dort protestirte der öffentliche Ankläger wohl gegen die Kompetenz dieses Gerichtes und be­gehrte die Abtretung an das Landesgericht, da ein Verbrechen vorliege; allein der Richter hielt sich in Folge des Einspruches für fompetent und erkannte auf drei Wochen Arrest nebst Leistung von Entschädigungen. Das Grazer Appellgericht hat sowohl die vom Grafen gegen Schuld und Strafe ergriffene Berufung als auch die des öffentlichen Anflägers wegen Nichtab tretung der Aften an das Landgericht verworfen, doch hat der Gerichtshof nach vorhergegangener langer Berathung erkannt, es liege sowohl in subjektiver als auch in objektiver Beziehung der Thatbestand des Verbrechens der schweren förperlichen Verlegung vor; allein in Rücksicht auf die auf die vorliegende Entscheidung des Ober­Landes- Gerichtes, welcher dem Einspruche Folge gegeben wurde, sei der Gerichtshof aus formellen Gründen nicht in der Lage gewesen, ein anderes Urtheil zu fällen, müsse somit auch die Berufung der Staatsanwaltschaft zurüdweisen. Wie es heißt, beabsichtigt legtere von dem Rechtsmittel der Nichtigkeits- Beschwerde zur Wahrung des Geseßes Gebrauch zu machen.

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Soziales und Arbeiterbewegung.

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Der Betrieb im Sangerhäuser   Kupferschiefer- Revier ist eingestellt worden. Derselbe lohnte nicht mehr, d. h. er warf feine fetten Dividenden mehr ab. Der Kupferschiefer ist Der Kupferschiefer ist auch noch reichlich vorhanden und zwar in ebenso guter Qualität als der früher geförderte; aber die gewonnenen Erze, Kupfer und Silber, find so im Preise gefallen, daß an eine Dedung der Produktionskosten vorläufig nicht zu denken ist. Als die Werke in Betrieb gesezt wurden, fam die Tonne Kupfer auf Werte in Betrieb gesezt wurden, lam die Tonne Kupfer auf ca. 1800 M.; iegt auf ca. 1000; Silber stand 1875 auf 167 Mart pro Kilo, iegt auf 144 bis 145 M. Der ganze nördliche Theil des Sangerhäuser Kreises wird von dieser Arbeitseinstellung schwer betroffen, am schwersten die Ortschaften Gonna, Lenges feld, Grillenberg  , Wettelrode   und Obersdorf, welche fast aus­schließlich von Bergleuten bewohnt werden. Schon seit langen Jahren liegen die Kupferschieferschächte bei Nordhausen  , an der langen Wand, zwischen Nordhausen   und Jlfeld, bei Herzungen, bei Buchholz u. s. w., verlassen und öde, nun lommen die des Sangerhäuser   Nachbargebietes an die Reihe. Man sieht, die Kosten derartiger Vorkommniffe tragen allezeit die Arbeiter, die fegt das Recht auf Arbeit mit dem Recht auf Verhungern ver­tauscht haben. Die elende Lage der Harzer Bergleute ist ja bekannt; leider findet sich unter ihnen feine Spur einer or ganifirten Arbeiterbewegung. Vielleicht öffnet diese Zeit der Krise ihnen die Augen.

Sterblichkeit der Kinder. Nach in den Jahren 1875 bis 1883 gesammelten Beobachtungen durch ein Mitglied des Statistischen Bureaus, Herrn von Firds, in Bezug auf die Sterblichkeit der Kinder, erfährt man, daß von je 1000 ehelichen Kindern einschließlich der Todtgeborenen im preußischen Staate durchschnittlich 776, von je 1000 unehelichen dagegen nur 615 das erste Lebensjahr überleben, und zwar von Mäd chen etwas mehr, von Knaben etwas weniger. Der Familien­stand der Geborenen äußert auf deren Sterblichkeit stärkeren Einfluß als das Geschlecht derselben, weshalb in allen Alters­stufen eheliche Mädchen der geringsten, uneheliche Knaben der höchsten, und eheliche Knaben einer geringeren Sterblich feit als uneheliche Mädchen unterworfen find. Bur Zeit der Ges

Das Lehrlingswesen im Fabrikbetriebe wird von einem westdeutschen Fabrikantenblatt einer Besprechung unter­zogen. Bezeichnend ist das Zugeständniß, daß der Lehrling nur zu oft herausfühlt, daß er von einer gewissen Zeit an mehr dem Nugen des Fabrikherrn zu dienen hatte, ohne daß dieser fich viel barum befümmerte, ob der Bögling auch soweit heran­gebildet wurde, daß er späterhin als ein mit genügenden Kennt niffen versehener Arbeiter in die Welt geben fonnte." Um nun günstigere Ergebnisse zu erzielen, wird das Vorgehen einer füddeutschen Eisengießerei empfohlen. Meldet sich nämlich bei dieser ein Knabe, um als Lehrling in der Formerei oder Schlofferwerkstatt aufgenommen zu werden, so muß sich der Vater oder Vormund zu einer 4jährigen Lehrzeit mit folgenden Lohnsägen verpflichten. Der Lehrling bekommt pro Arbeits­schicht im ersten Halbjahr 20 Bf., im zweiten 30, im dritten 40, im vierten 50, im fünffen 60, im sechsten 70, im fiebenten 80, im achten 1 Mart. Der junge Mensch wird nun einem der befferen Former oder Schlosser beigegeben, der denselben zu unterweisen und anzulernen hat. Niemals jedoch darf der Lehrling zu anderen wie geschäftlichen Arbeiten herangezogen werden. Botengänge oder dergleichen braucht er für seinen Ar­beiter sowohl wie für das Etablissement überhaupt nicht zu ver richten, das Bier zum Frühstück oder Vesper der Leute hat 3. B. ein Arbeitsmann der betreffenden Abtheilung zu holen, und dafür, daß diese Bestimmungen voll und ganz gehandhabt werden, sind die Meister der betreffenden Abtheilungen verant wortlich gemacht. Der Schloffer oder Former, welcher den Lehrling beschäftigt, hat denselben auch zu lohnen. Damit der Knabe aber feineswegs von den Launen oder gar dem guten Willen des ihm als Lehrmeister gegebenen Mannes abhängig sei, wird die Auseinanderrechnung und Auslohnung im Komptoir vorgenom men, für den Lehrling sowohl wie für den Arbeiter, und hat legterer dafür nur den Vortheil der Arbeit des Lehrlings. Den Lohn bekommt der Lehrling aber nicht ganz in seine Hände, sondern muß davon noch 25 pCt. als Bürg­fchaft dafür stehen lassen, daß er die kontraftlich ausbedungene Beit auch aushält. Diese 25 pCt., die sich im Laufe der Beit bis nahe an 200 Mt. aufsummen, werden ihm im Geschäft in laufender Rechnurg gutgeschrieben und bekommt er darüber alljährlich einen Kontoauszug, deffen Richtigkeit er nach den in seinen Händen verbliebenen Löhnungszettel selbst zu prüfen im Stande ist. Die ganze Summe bekommt er dann am Tage Der Beendigung der Lehrzeit ausbezahlt. War der Lehrling

10. Ziehung d. 4. Klasse 172. Königl. Preuß. Lotterie.

Biehung vom 11. Auguft 1885.

Nur die Gewinne über 210 Mart find den betreffenden Rummern in Parenthese beigefügt. ( Ohne Gewähr.)

burt beträgt die wahrscheinliche ferrere Lebensdauer ehelicher Anaben 39,26 Jahre, ehelicher Mädchen 43,76 Jahre, bei un ehelichen Knaben dagegen nur 15,2 Jahre, bei unehelichen Mädchen 25,0 Jahre. Nach der Vollendung des fünften Lebenstages tritt bei beiden Geschlechtern mehrere Tage bin durch eine größere Lebensgefährdung ein, welche wahrscheinlich auf den um diese Zeit in der Regel eintretenden Wechsel in der Ernährungsweise zurückzuführen sein wird. Die Sterb lichkeit ehelicher Kinder ist ein Maßstab für die durchschnitt liche wirthschaftliche Lage der Bevölkerung, denn die Liebe der Eltern richtet nach Maßgabe der verfügbaren Mittel ihr Bestreben darauf, das Leben der Kinder zu er halten.

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Auch ein Zeichen der Zeit ist es, daß in Deutschland  Leinenindustrie immer mehr zurückgeht und daß viele Leinenfabrikanten mit Anfertigen von billigen Geweben, Halbleinen u. f. w. vorgehen. Früher war es der Stols der deutschen Hausfrau, besonders in Handwerker- und mittleren bürgerlichen Familien, einen wohlgefüllten Leinwandschrank zu besigen, jest aber begnügen fich auch diese Gesellschaftsklassen mit Halbleinen und Baumwolle. Man sieht daraus, wie gerade Die mittleren Klaffen immer mehr durch den Großkapitalismus aufgesogen werden. Außerdem aber wird der Flachsbau in Deutschland   nicht mehr fo regiam betrieben wie in früheren Beiten. Es rentiren nämlich Rübenbau zur Buckerfabrikation und Kartoffelbau zur Spritfabrikation besser. Und dabei wün schen gerade die konservativen Gutsbesiger die verlorenen guten alten Zeiten" wieder herbei, fie felbst mit ihren las pitalistischen Allüren, mit ihrer gering besteuerten Schnaps und Fuselfabrikation find mit daran schuld, daß die Klein bauern immer mehr verschwinden, daß der Fusel seine unheimlichen Wirkungen in den weitesten Kreisen ausübt und daß das alte feste Leinwandhemd dem modernen Plunder weichen muß.

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Afrika  . Der dunkle Erdtheil im Lichte unserer Zeit. Von A. v. Schweiger- Lerchenfeld  . Mit 300 Jllustrationen hervor ragender Künstler, 18 tolorirten Starten ze.( In 30 Lieferungen a 30 Kr. 60 Bf., auch in drei Abtheilungen a 3 fl 5 M. 40 Pf.) A. Hartleben's Verlag in Wien  . Die foeben Aur Ausgabe gelangten neuesten sechs Lieferungen( 19-24) dieses Wertes, das fich zu einem förmlichen Kompendium und sehr brauchbaren Nachschlagebuche gestaltet, beschließen die Mit theilungen über das Saharagebiet. Hieran reihen sich aus führliche, die neuesten Vorfallenheiten in fich begreifende Schilderungen über Tripolitanien  , Tunesien   und Algerien  . Das eigentliche geographische Element, die Landesbeschreibung ist hier nur nebensächlich behandelt, um das Intereffe des Lesers um so inniger für ethnographische Dinge anzuregen. Abhandlungen ethnographischen Inhalts, mit Erläuterungen politischer Natur aus der jüngsten Beitgeschichte, füllen fo ziemlich den ganzen Raum, den fich der Verfaffer in Bezug auf Die genannten Länder vorgezeichnet hat. Zum Verständnie der letztjährigen Vorfallenheiten in Tunesien   und Algerien   und der dortselbst eingetretenen politischen Verhältnisse wären her, vorzuheben: Die Bevölkerungsverhältnisse des Saharagebiets in geographischer und historischer Beziehung; die Regierung des Ben von Tunesien vor der französischen   Offupation; Thaten Abd el Kader's und die französische   Kolonialwirthschaft in Algerien  ; die weitläufigen Mittheilungen über Maroffo, worunter wieder die Schilderungen des religiösen Lebens be sonders hervorzuheben wären, u. m. A. Bilder und Karten laffen auch in diesen Heften nichts zu wünschen übrig. Den Programme gemäß, welchem das ungeheure Stoffgebiet dieſes verdienstlichen Werkes zu Grunde liegt, werden die nächsten Lieferungen, welche das Buch beschließen, mit den afrikanischen Inseln und Naturreichen( Pflanzen- und Thiergeographie) bes dunklen Welttheiles fich beschäftigen. Damit wird das umfang reiche Werk einen würdigen Abschluß finden.

Briefkasten der Redaktion.

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3. 54. Ein Trapez ist ein ungleichseitiges Viereck. Sonst heißt ein schwebendes Red auch Trapez.

Zwei Wettende. Die Bayerische   Artillerie hat Raupen auf den Helmen. P. N. Schlesische Straße. Ihre Frage läßt sich im Brieftasten nicht beantworten, da sehr viel auf die besonderen Umstände ankommt.

45023[ 550] 109 36 46 374 78 431[ 300] 38 542 726 87 94 95 807 84 940[ 1500] 46054 74 78 100 18[ 300] 78 212 28[ 300] 48 60[ 3000] 369 439 44 92 574 780 816 44 99 984 47043 96 131 44 85 231 78 365 80 469 92 530 65 602 27 33 69 71 848 933 48046 68 141 68 75 78 297 [ 550] 344 450 576 606 763 816 40 904 70 49026 97[ 3000] 135 226( 550) 80 449 93[ 300] 537 79 627 46[ 3000] 704[ 300] 816 37 86 928[ 300] 75 80 50090[ 300] 124 271 96 329[ 300] 414 515 26 37 86 602[ 300] 96 768

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Berantwortlicher Redakteur R. Gronheim in Berlin  . Druck und Berlag von Mar Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

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