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darauf hingewiesen, daß die zweite vordere Latte der Bruftwehr nur hinderlich bei der Arbeit sei und die Rüstung un nöthiger Weise beschwere, sowie, daß die sogenannten Brüden nicht zuverlässig mit Eisen beschlagen find, daß dasselbe jetzt eit sein, da vielmehr nur als Ballast oder auch als Blendwerk der Behörde Sesammtheit gegenüber diene und daß es viel zuverlässiger sein würde, den fich diese Eisenbeschlag statt an den Seiten der Brüdenbäume unten an fe der denselben zu befestigen. Das Polizeipräsidium wird demzufolge Zweift burderfucht, in der genannten Weise Abhilfe zu schaffen und vom as Gute Januar 1886 ab teine Erlaubniß zur Anbringung von Hänge. efen Mab tüftungen zu ertheilen, welche nicht allen geforderten Vorbe ein Jebedingungen entsprechen. frantung
Prozedur kam uns schon verdächtig vor, so daß sich ein Herr aus unserem Geschäft mit der gekauften Waare nebst der quit tirten Rechnung zu der Frau Gräfin ins Hotel begab. Die Frau Gräfin erklärte nun dem Herrn, daß fie fein Geld habe; in Folge deffen nahm der Herr die Wäsche wieder mit und verlangte auch die Herausgabe der anderen, noch unbezahlten Waaren. Die Angeklagte erklärte jedoch, daß fie dieselben nicht mehr habe. Die Angeklagte ist uns etwa 36 M. schuldig geblieben. Es werden hierauf mehrere kommissarisch vernommene Beugenausfagen verlesen. Der Schwager der Angeklagten, Pantier Pentee( London ) bekundet: Die Angeklagte babe bisher von ihm 90 Pfd. Sterl. per anno erhalten. Soweit er fich erinnere, hatte die Angeklagte schon 1880 das von ihrem Vater geerbte Geld verbraucht. Daß fie weitere Gelder nicht zu erwarten hatte, hätte die Angeklagte, wenn fie eine intelli gente Person gewesen wäre, wiffen müssen, wie es scheint, sei jedoch die Angeklagte etwas geistesschwach. Die Befizer der Hotels zum Bariser Hof, Wiener Hof, Hotel du Nord und Hotel Ernst in Köln , sowie deren Portiers und einige Kellner befunden übereinstimmend: die de Candia habe bei ihnen einige Beit gewohnt, habe vorgegeben, fie erwarte Geld von ihrem Londoner Bankier und babe unendlich viel, augenschein lich ganz unnüße Waaren Einkäufe gemacht, so daß sie den Eindrud einer geistesschwachen Person machte. Die de Can dia sei schließlich, ohne ihre Rechnung zu bezahlen, verschwun
Ueber das Trinkgelderwesen ist bereits viel geschrieben tes genießt worden. Indem wir anerkennen, so schreibt die Germ.", daß Vorstände es dem Publikum, speziell den einzelnen von der TrinkgelderWert nad fteuer betroffenen Berfonen, allein nicht möglich ist, hier Beffe der für durung zu schaffen, beabsichtigen wir nicht, diese Frage in den alle Ange nachfolgenden Beilen zum Austrag zu bringen. Es scheint uns Otto Schuls aber angemeffen, auf ein Uebel hinzuweisen, das immer weift; person tere Kreise des gesellschaftlichen Lebens zu erfassen droht. Daß Uhr. Det der Kellner, der in den Restaurants der Großstadt servirt, II. Sprecheinen stillschweigenden Anspruch auf eine Extravergütung für ntage, von eden Sonn Gasthausverkehrs lästig, doch wenigstens erklärlich, und der en und Bei Gaft versöhnt sich mit dem unvermeidlichen Zwangsgeschent len: Neu bei dem Gedanken, daß es an Jemanden verabfolgt wird, der für seine Arbeit von einer anderen Seite teine Entschädigung et Schultthält. Anders ist es aber, wenn die Unfitte der Trinfgeld ftruer einreißt Personen gegenüber, die in feftem Solde E; Müller stehen. Da verbietet es die soziale Rücksicht nach verschiedenen Seiten hin, die pflichtmäßioe Dienstleistung noch durch tin besonderes Douzeur anzuerkennen. Wir haben en Monat bei dieser Anspielung die Trinkgelder- Spenden an die Kondut
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leine Dienste erhebt, erscheint, wenn auch im Intereffe des
teure der Pferdebahn im Auge. Diese Angestellten haben einen geringeren Grad der Verantwortlichkeit und einen höheren Behalt wie beispielsweise die Pferdebahn- Kutscher. Omer Zeit spekuliren die Konouffeure aber bei dem Billetauf auf ein besonderes Honorar in einer bemerkenswerthen m, gegen die Namens des fahrenden Bublifums protestirt
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Berden muß. Die Kondukteure haben einer aufreibenden findigen Lohn wünschen, es ist aber widerfinnig, diesen Wunsch durch geschenkte Buschläge zu dem üblichen Fahrpreis in die Wirklichkeit umzuseßen. Die Pferdebahngesellschaft muß ihr Bersonal fo bezahlen, daß dasselbe im Stande ist, seine
Blicht
zu erfüllen; in der Hauptsache find denn auch die Be diensteten durchschnittlich besser gestellt, als Handwerker und Arbeiter, die noch dazu mit den Konjunkturen des Konkurrenz, des Geldmarktes 2c. zu rechnen haben. Die Abfertigung des einzelnen Fahrgastes erfordert zudem in der That eine so ge ringe Mühewaltung, daß wir nicht verstehen, wofür dem be. treffenden Beamten eigentlich noch eine Spezialleistung be willigt werden soll. Durch dieses ungerechtfertigte Geschenk geben zieht man ein Schmaroßerthum im Verkehrsleben groß, das fich in seinen Anfängen bereits fühlbar macht.
Gerichts- Zeitung.
Gericht.( 8 weiter Verhandlungstag.) Präfident, Land
Marquise Rita de Candia wegen Betruges vor
Seiner Tochter Rita
waren 100 000
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anwalts J. Cohn I., in längerer Rechtsausführung für die Rechtsungiltigkeit des fraglichen Verbots, sowie der bezüglichen Strafbestimmung plaidirte. Wir enthalten uns einer Wieder gate der gemachten Ausführungen, weil fte sie vom Gerichtshof pure adoptirt find und in der Urtheilsmo tivirung ihre Stelle fanden. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des Angeklagten, indem er die obige Frage verneinte. Zwar bedrohe das Landesgesetz vom 29. Juli cr. die Veröffentlichung der Gewinnlisten auswärtiger Lotterien mit Strafe, jedoch bestimme§ 1 des Reichspreßgefeges, daß der Preffe feine anderen Beschränkungen auferlegt werden dürfen, als die in diesem Geses selbst aufgeführten. Diese be ziehen fich auf das Verbot der Veröffentlichung von Anklage schriften, der Sammlung von Beiträgen zur Bezahlung von Strafen und auf die von Berichten über Truppenaufstellungen während der Kriegszeit. Die Veröffentlichung von Lotterieliften fremder Lotterien gehört also zu diesen Beschränkungen nicht. Reichsrecht geht aber nach der Reichsverfassung vor Landrecht. Es fonnte sich daher nur noch darum fragen, ob eine Ver urtheilung des Angeklagten aus§ 20 Str.-G. wegen einer nach den allgemeinen Gesezen strafbaren Handlung geboten sei. Da aber in Veröffentlichung der Listen weder eine Theilnahme am verbotenen Spiel, noch eine Begünstigung desselben zu finden ift, mußte auch diese Frage verneint werden.
den. Sie habe sich außerdem von den Bortiers und einigen Vereine und Versammlungen.
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Kellnern leinere Summen geliehen, ohne dieselben zurück. zuzahlen. Bei dem Juwelenhändler Heymann in München hat sie mehrfach Goldsachen zu hohen Beträgen gekauft und sogleich bezahlt. In Folge deffen erwarb fie fich das Vertrauen des Juwelenhändlers, der ihr für etwa 1000 M. Goldfachen und auch baares Geld von etwa 300 M. lieh. Die Juwelen hat fie sogleich versezt und ist von München ver schwunden. In Aachen und Paderborn hat die Angelapte ganz ähnliche Hotelſchwindeleien wie in Köln und Berlin gemacht. In Aachen hat sie sich als Lehrerin ausgegeben, in Pas derborn ihren Namen verdreht, indem sie sich ,, de Jadiane" nannte. Auf Vorhalten des Präsidenten bemerkt die AngeDer flagte, daß fie fich darauf nicht mehr zu erinnern wiffe. Präsident bedeutet ihr: Es sei merkwürdig, daß ihr Ge dächtniß fie stets im Stich laffe, wenn sie weiter feine
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Die Arbeiterpartei hatte vorgestern Abend in 4 Lokalen, in der Neuen Walhalla, im Louisenstädtischen Konzerthaus, in Keller's Saal und in der Urania, Versammlungen veran staltet, um das Resultat der Stadtverordnetenwahlen zu ver fündigen. In der Urania war der Andrang ein so gewaltiger, daß wiederholt der weitere Zutritt polizeilich inhibirt werden mußte, trozdem war die Ordnung der Kopf an Kopf ge drängten Maffen eine musterhafte. Nachdem die als Sieger aus der Wahl hervorgegangenen Stadtverordneten Singer und Mitan Ansprachen gehalten hatten, nahm in der Diskussion auch der Reichstagsabgeordnete Liebknecht das Wort zu einer furzen Ansprache: Ich bin nicht hierhergekommen, um eine Rebe zu halten, ich hoffe aber, daß Sie mir Gelegenheit geben werden, einmal in Ihrer Mitte sprechen zu lönnen. Ich wollte ein mal wieder, was mir lange nicht vergönnt gewesen, unter dem Berliner Volte sein. Mit Vergnügen habe ich gehört, welch bedeutenden Zuwachs der Stimmen Sie zu verzeichnen haben. Zwei weitere Schlachten fiehen noch bevor. Zufrieden dürfen wir nicht sein mit dem Errungenen, wir müssen mehr baben. Sie werden daher alles daran feßen, auch in den Stichwahlen zu flegen. Dant Dir dafür. Voll von Berlin , daß Du auch heute die Führer unserer Partei hoch gehalten. Ich bin überzeugt, daß Sie von Sieg zu Sieg marschiren und daß Sie den Ruf bewahrheiten werden, daß Berlin nicht nur die Hauptstadt des Deutschen Reiches , daß Berlin auch die Hauptstadt der deutschen Demokratie ist. Wir blicken auf Sie mit Bewunderung für das, was Sie gethan, und erwarten, daß Sie würdig der bisherigen Siege auch weitere Siege er ringen werden."( Stürmischer Beifall.) Nachdem sodann noch auf Singers Antrag beschlossen war, dem bisherigen Vertreter des 14. Wahlbezirles, dem ausgewiesenen Stadtv. Ewald, tele graphisch Kunde vom Wahlresultate zu geben, trennte man sich mit Hochruf n auf die Sozialdemokratie.
Entschuldigung babe, sonst babe fie ein sehr gutes Gedächtniß. Auf Vorhalten des Präsidenten giebt die Angeklagte zu, daß fie zwei Mal in Berlin den Manifestationseid geleistet habe. - Es wird hierauf auf die Vernehmung einer Anzahl Beugen verzichtet und die Beweisaufnahme für geschlossen erklärt. Vertreter der Staatsanwalt chaft, Gerichts- Affeffor Dr. Flickel, bemerkte: Die gegenwärtige Angelegenheit hat lediglich des halb ein so großes Intereffe erregt in der weiteren Deffentlichfeit, weil die Angeklagte von so vornehmer Familie stammt und weil fie, eine den gebildeten Ständen angehörende Person, fich auf einem Plaße befindet, den gebildete Leute nur felten einzunehmen pflegen. Sonst charakterisiren sich die Sonst charakterisiren fich die Handlungen der Angeflagten als gewöhnliche Hochstapeleien, die den Gerichtshof schon vielfach beschäftigt haben. Die Anflage ist insoweit aufrecht zu erhalten, als die Angeklagte in der That falsche Angaben gemacht hat. In den Fällen, wo sie blos angab, fie erwarte Geld aus London und zu dieser Hoffnung zur Zeit auch berechtigt war, wird man die bona fides anneh men müffen. Der Staatsanwalt geht des Näheren auf die fällt ins Gewicht, daß die Handlungsweise der Angeklagten nicht aus niedriger Gesinnung, sondern aus einem furchtbaren Leichtsinn entsprungen ist. Erschwerend jedoch ist die Erwerbsmäßigkeit, mit der die Angeklagte gehandel hat und ferner, daß fie vielfach ganz mittellose Leute betrogen hat. In Er. wägung deffen beantrage ich eine Gesammtstrafe von 6 Jahren Gefängniß, von der ich, angesichts der bereits zum Theil wider ihre Schuld erlittenen langen Untersuchungshaft, 6 Monate in Abrechnung zu bringen bitte.- Vertheidiger Rechtsanwalt Wronker: Die Angeklagte sei feine eigentliche Hochstaplerin, fie habe die Tragweite ihrer Handlungsweise nicht bes meffen können, sondern dieselbe erst in der gegenwärtigen Gerichtsverhandlung erkannt. Sie habe von Jugend auf ein luxuriöses Leben vor sich gesehen, habe in bodenlosem Leichtfinn in faum einem Jahre 100 000 Lire. verbraucht. Sie habe diese toloffale Summe nicht einmal in der Weise verbraucht, daß sie sich eine Equipage, Gesellschafterin u s. w. gehalten, sondern ähnlich wie ein Kind, das auf den Jahrmarkt geht und fich für das ganze Geld Kuchen kauft, so sei die Angeflagte von Stadt zu Stadt, von Hotel zu Hotel gezogen, habe gut gegeffen und getrunken und in unvernünftiger Weise Waaren eingekauft, deren fie absolut nicht bedurfte. Daß fie diese thre Lebensweise fortsette, als ihr Vermögen schon längst aufgebraucht war, daß sie immer noch glauble, fie werde noch
Berichts Direktor Lüty eröffnet gegen 94 Uhr Vormittags einzelnen Buntte der Anklage ein und bemerkt: Strafmildernd tommiffarisch vernommenen Advokaten Luciani( Rom) zur Verlejung. Dieser bekundet: Mein guter Freund Mario ift in bitterer Noth geftorben. Lire ausgesetzt, deffen Nuznießung eigentlich ihrem Vater blei ben sollte. Rita drang jedoch so sehr in mich, daß ich ihr in Raten die vollen 100 000 Lire schließlich auszahlte. Weiteres Vermögen hatte Rita nicht zu erhoffen gehabt, fie bezog nur noch eine Rente von vierteljährlich 450 M. aus einem ihr von Aleffandro Grift, ihrem Dheim, zugefallenem Erbtheil. Als. dann erschien als Beuge der Befiger des Hotel Sanssouci", Friedrich. Jm September 1884 tehrte die Angeklagte bei mir ein. Sie erfundigt sich sofort bei meinem Bimmerfellner, wie oft die Rechnungen präsentirt werden.
antwortete: Der Dame,
lam
mir
Alle
jedoch
Woche.
Das
ganze bei
die wenige Sachen fehr verdächtig vor.
Der Kellner Auftreten fich führte, Ganz
befonders schöpfte ich Verdacht, da sie gleich sehr opulent f: ühfüdte, binite, Chery, Rothwein u. f. w. trant. Ich ließ ihr Debalb noch an demselben Abende die Rechnung präsentiren. Sie war darüber sehr ungehalten. Als ich ihr aber bemerkte, afte, wenn fie nicht zahlen wolle, ausziehen müsse, machte eine Theilzahlung. Als ich den anderen Tag weitere Bahlung verlangte, sagte fie, fie erwarte Geld vom italienischen mfulat. Ich begab mich deshalb auf das Konsulat, dort de mir jedoch bedeutet, daß die Dame von dem Konsulat s gelannt sei und das Konsulat nicht daran denke, für be irgend eine Zahlung zu leisten. Die Angeklagte, die gab, ein großes Vermögen zu befizen, schuldet mir noch
ge 30 Mart.
%
Bortier Boffelt bestätigt die Depofita des
Borzeugen. Er habe der Angeklagten auch fleine Beträge ge Beben, ohne dieselben zurückzuerhalten.- Dberkellner des Union Hotel, Duder: Die Angeklagte habe im UnionQotel im September 1884 gewohnt. Da fie nur einen
baren, jo erregte fie Verdacht.
Dame;
fte
Ein Bankier bezahlte
bocchließlich schließlich zwei Mal zwei Mal die Rechnung für die blieb jedoch noch 57 Mart schuldig.-
Der Verein deutscher Stellmacher( Mitgliedschaft Ber lin) hielt feine erste Veisammlung am 23. d. D. in Scheffers Lotal, Inselstr. 10, ab mit der Tagesordnung: 1. Wahl der Drtsverwaltung; 2. Wahl eines Ausschuffes; 3. Verschiedenes. Es wurden gewählt zum 1. Bevollmächtigten Herr Graack, Marienburgerstr. 25; zum zweiten Herr Gesche; zum Kassirer Herr Hering, Kommandantenstr. 11; zum Schriftführer Herr Elein und zu Revisoren die Herren Böhm, Wenzel und Sin gert. Bei der Wahl des Ausschusses entstand eine lebhafte Debatte. Herr Singert hielt die Wahl noch für zu früh, da der Ausschuß nach§ 17 des Statuts nur von der General versammlung gemähit werden könne. Herr Hering befürwortete, den Ausschuß gleich zu wählen. Nachdem fich noch mehrere Herren für und gegen ausgesprochen hatten, beschloß die Ver sammlung die Wahl sofort vorzunehmen. Es wurden darauf in den Ausschuß gewählt die Herren Domke, Glaubitz, Menzel, Böhm und Gehlbar. Bei Verschiedenes" stellte Herr Elein Die Frage, wann, wie oft und wo die Versammlungen statt finden sollen? Die Versammlung beschloß, alle 14 Tage eine Versammlung stattfinden zu lassen. Ein Antrag, den Tag der Versammlung auf den Sonnabend festzusetzen, wurde angenommen und der Vorstand beauftragt, für ein entsprechendes Lokal Sorge zu tragen. Herr Graad theilte dann mit, daß die nächste Versammlung im Berliner Boltsblatt", als dem Organ, wel ches die Intereffen der Arbeiter vertritt, bekannt gemacht wird. Ein Antrag des Herrn Bauer, das Versammlungslokal mit einer Herberge re'p. Arbeitsnachweis zu verbinden, wurde als für jezt noch nicht zweckentsprechend abgelehnt. Derselbe Herr befürwortete auch, die Bekanntmachung der Versammlungen in mehreren hiesigen Beitungen zu bringen. Nachdem sich meh rere Herren gegen diesen Vorschlag ausgesprochen, versprach der Vorfigende, denselben in Erwägung zu ziehen. Herr Menzel theilte noch mit, daß am Sonntag, den 29. November, eine öffentliche Versammlung sämmtlicher Stellmacher Berlins in Gräß' Salon, Brunnenstr. 140, stattfinden wird.
einmal von ihrem Vater Vermögen erhalten, sei nach Lage der Dinge sehr erflärlich. Man werde wohl deshalb die bona fides annehmen müssen. Sollte jedoch der hohe Gerichtshof anderer Meinung sein, so ersuche er, angesichts der gesammten Sachlage die größte Milde walten zu laffen und die lange, nunmehr volle dreizehn Monate andauernde Untersuchungshaft, die für einen solch' lockeren Vogel, wie die Angeklagte, fchon eine harte Strafe set, als Strafe gelten zu lassen und Dieselbe für verbüßt zu erachten.- Die Angeklagte bemerkt noch auf Befragen des Präsidenten: Sie gebe zu, daß sie sehr
Roffer batte, in dem eine Nachtjade und einige Bürsten leichtsinnig gehandelt habe, allein sie hatte niemals die Absicht,
-
irgend Jemanden zu betrügen. Nach sehr langer Berathung verkündet der Präfident, Landgerichts- Direktor Lüty: Der Gerichtshof hat die Ueberzeugung gewonnen, daß die Angeklagte im Jahre 1880 ihr volles Erbtheil bereits erhalten hatte, er ist jedoch der Meinung, die Angeklagte hat sich in dem Glauben befunden, fte werde noch Vermögen von ihrem Vater erhalten. Als sie jedoch von Kottrau einen Brief erhielt, in welchem ihr dieser mittheilte, daß sie auf weiteres Vermögen nicht mehr zu hoffen habe, hat fie, nach Ansicht des Gerichtshofes, thre Sach lage gefannt und letzteres auch durch ihr Verhalten bewiesen. So weit die Angeklagte also in dem Glauben war, sie würde noch Vermögen von ihrem Vater erhalten, hat der Gerichts, hof ein non liquet ausgesprochen, im Uebrigen schließt sich der Gerichtshof vollständig den Ausführungen des Staatsanwalts an. Der Gerichtshof ist daher der Meinung, daß die Angemacht hat. Der Gerichtshof pflichtet den sehr geschickten Ausführungen des Herrn Vertheidigers bei, daß die Angeklagte eine höchst leichtfinnige Person, ein sehr lockerer Bogel sei. Es fönnte dies mildernd in Betracht fallen. Allein, es ist doch zu beachten, daß die Angeklagte mehrere Jahre auf Kosten AnDerer lebte, ihren Leidenschaften fröhnte und zwar, indem sie zum Theil arge Vorspiegelungen machte. Der Gerichtshof hat bie ganze Erziehung der Angeklagten, andererseits aber auch ihr gewissermaßen gemeingefährliches Treiben in Betracht ge zogen und in Erwägung alles deffen auf eine Gesammtstrafe von 1 Jahren Gefängniß, wovon 6 Monate als verbüßt zu erachten find, erkannt. Die Angeklagte erklärte auf Befragen, fie werde es fich noch überlegen, ob sie ihre Strafe gleich antreten werde.
Bantier Brün: Ich bin Sekretär eines UnterstüßungsBereins für hier weilende Engländer. Auf Bitten der Ange lagten schrieb ich an ihren in London lebenden Schwager, der tbenfalls Bankier ist und auf dessen Veranlassung leistete ich weimal im Union Hotel und einmal im Hotel Bernikow Bah lung in Gesammthöhe von etwa 140 Mart. Dies Geld habe ich von ihrem Schwager zurückerhalten. Ich erklärte jedoch fhließlich, weitere Rechnungen nicht bezahlen zu wollen, da ich aus den Rechnungen ersah, daß die Angeklagte für ihre Ber baltniffe viel zu opulent lebte.- Hausdiener Bolenski bestätigt die Aussage des Beugen Duder und bekundet, daß ihm die Angellagte 2 Mart abgeborgt habe. Befiger des Hotel Bernidow, Krumbholz: Die Angeflagte, die fich als vermögende flagte fich in 16 Fällen des vollendeten Betruges schuldig ge Dame bei mir vorstellte und vorgab, aus England Geld zu erhalten, hat einige Zeit bei mir gewohnt. Einmal hat der Banfier Grün für fte bezahlt, ich habe jedoch noch 40 Mark von ihr zu fordern.- Frau Kranich : Die Angeklagte fam am 15. September 1884 in meine, in der Bahnhofstraße belegene Bobnung und bat mich, ihr Wohnung zu geben. Sie tomme birelt aus b'm Bade und habe ihr Gepäck auf dem geflagte damals direkt aus dem Union Hotel gelommen fel. Frau Kranich bekundet im weiteren: Die Angeklagte wohnte bei mir 2 Tage und verschwand alsdann plöglich, obne zu bezahlen. Meinem Dienstmädchen batte fte 2 Mart 50 Pf. abgeborgt. Kaufmann Troplowig: Die Angeklagte hat bet mir mehrfach getauft, auch prompt bezahlt. Shr ganzes Auf treten machte auf mich den Eindruck, daß fie eine sehr vers mögende Frau sei. Sie sagte mir, fie habe eine Revenue von fährlich 20 000 Mart. Anläßlich deffen habe ich ihr Kredit ge währt und schließlich 2000 Dtait veiloren.-
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Bei dem Kauf
Die äußerst wichtige Frage, ob das in dem neuen Lotteriegeses vom 29. Juli cr. ausgesprochene Verbot der Publikation der Gewinnliften auswärtiger gotterien rechtswirksam ist oder nicht, beschäftigte gestern die 95. Abtheilung hiesigen nach dem Inkrafttreten des zitirten Gesezes die Listen der
mann Beisel hat die Angeklagte Waaren entnommen, ist ihm Schöffengerichts. Die Berliner Beitung" veröffentlichte auch Es erscheint alsdann als Beugin Fräulein Marquardt: Ich braunschweigischen und sächsischen Lotterie, und ist deshalb unter falschen Vorspiegelungen schließlich 16 M. schuldig geblieben. Die Angellagte taufte mehrfach Wäsche von uns und ließ fich
deren Redakteur Dr. Peter Langmann durch Mandat in eine Strafe von 10 Mt. genommen worden. Hiergegen trug der
eines Tages einen Posten Wäsche von 198 M. ins Hotel felbe auf richterliche Entscheidung an. Der Amtsanwalt bean= fiden. Sie bat, man sollte ihr am Vormittag die quiltirte tragte Aufrechterhaltung der im Mandat ausgesprochenen Rechnung und des Nachmittags die Wäsche schiden. Diese Strafe, während der Vertheidiger, ein Substitut des Rechts
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hr. Dem Schicksale polizeilicher Anflösung verfiel die Mitglieder- Versammlung des Vereins der Arbeiterinnen, welche am Dienstag im Saale Bum deutschen Kaiser", Lothringer straße 37, stattfand. Frau Cantius wollte einen Vortrag halten über das Thema: Was wir wollen und was wir müssen? Die Vortragende äußerte ungefähr folgendes: Wir wollen vereint darnach streben, daß unsere Kinder einst ein menschenwürdiges Dasein haben. Heutzutage haben wir und unsere Kinder bei aller Arbeit und bei allem Fleiß nur ein Leben in Noth und in Elend. Wir sind nicht im Stande, unsere Kinder so zu erziehen, wie es sich für Menschen geziemt. Unsere Töchter, die, taum herangewachsen, darauf angewiesen sind, fich mit ihrer Händearbeit das zum Leben Nöthige zu erwerben, erhalten so niedrige Löhne, daß fie bei allem Fleiße von früh bis spät durch Noth und Elend dem Laster und der Schande zugetrieben werden. Von unseren Männern werden viele genöthigt, Drt zu Drt ชน ziehen und wenn es ihnen nicht gelingt, Arbeit zu finden Bettler und Vagabund zu werden und als solche dem Straf gefeße zu verfallen. Es ist Zeit, daß auch wir Arbeiterinnen uns vereinen und für die gerechte Forderung eintreten, daß durch gesegliche Einführung eines Marimalarbeitstages und eines Minimallohnes bessere Löhne herbeigeführt und der Ausbeutung unserer Arbeitskraft ein Biel gefeßt werde. Gegen wärtig hat manches Lastvieh eine beffere Eristenz, als viele von uns, die wir darauf angewiesen sind, von unserer Hände Ar beit zu leben Hier erhob sich der überwachende Polizei Beamte und erklärte die Versammlung auf Grund des§ 9 des Sozialistengefeßes für aufgelöst.
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Demokratischer Verein zu Berlin . Donnerstag, den 26. November, Abends 8 Uhr, Versammlung in den Ärminhallen, Kommandantenftr. 20. Tagesordnung: 1. Die Angriffe auf das Ansehen der Volksvertretung. Referent Herr Ledebour. 2. Vereinsangelegenheiten.
Deffentliche Versammlung der Kaufleute Berlins in den vereinigten Sälen des Nieft'schen Etablissements, Kom mandantenstraße 71-72, am Freitag, den 27. November, Abends 8 Uhr. Tagesordnung: Die Sozialreform und der Kaufmannsstand." Referent: Herr Albert Auerbach aus Hams burg. Die früheren Mitglieder der Arbeiterschuß- Kommission des Reichstages find hierzu eingeladen. Freieste Diskussion ist zugesichert. Jeder selbstständige Kaufmann und Handlungs gehilfe ist willkommen.