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Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Trans. laulaften ist jetzt definitiv beschloffen, die Details der Verord nung find indeß noch nicht fertiggestellt und insbesondere die nöthigen statistischen Erhebungen noch nicht abgeschlossen. Des halb dürften immerhin noch zwei Jahre bis zu der erften Aushebung verftreichen.
In den Waggons der transkaukasischen Bahn ist elektrische Beleuchtung eingerichtet worden. urthellung Rubeftörungen statt. Dieselben dauerten ungefähr eine Stunde In Ddeffa fanden am Abend des 27. April antisemitische Annahme und es wurden sehr viele Fenster eingeworfen. Die Rube wurde erminifiers burch die Polizei wieder hergestellt und die ganze Nacht hin igen über durch war das Militär auf den Beinen. Feinde ber erfte An tellen In und rubig tennen fches Par thm auf wir bis erzwingen, inner von fer großen ben, auf n, wenn Haltung and rel fere Bor bung bel Da audge er Jih Sene Ent on Home It Wider weiteres wie offen batfächlic tfache i - und mit Ma lands
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Die preußische Polenpolitik hat viel dazu beigetragen, die Lage der Deutschen in Russisch- Polen zu ver fchlimmern. So wird der Wejer 8tg." aus Warschau ge schrieben, daß daselbst wie an" zahlreichen anderen Drten vor den Osterfeiertagen unter der deutschen wie unter der polnischen Bevölkerung allgemein das Gerücht verbreitet war, daß seitens Der Bolen eine Abschlachtung der dieselligen Deutſchen während der Feiertage inszenirt werden sollte. Diese Ge rüchte enstanden plöglich und niemand wußte, woher fte tamen. Die Feiertage find indessen in aller Ruhe und ohne den ge ringften Erseß vorübergegangen. Wie man versichert, hätten besonnene Arbeiter noch kurz vor Ausbruch der Kravalle ihre Standesgenoffen eingehend gewarnt, indem fie auf die un gludseligen Folgen der weiland antisemitischen Kravalle hin wiesen. Immerhin ist die durch solche Gerüchte erzeugte Stimmung fehr bedenklich und bringt die in Warschau wohnen. den Deutschen in eine feineswegs angenehme Lage. Die ruffische und polnische Presse verkündigt mit Genugthuung, wenn wieder auf merkantilem oder industriellem Gebiete irgend oie Beziehungen zu deutschen Firmen abgebrochen werden. So wird die Etablirung eines großen Walzwerks für Meffing und Neuftlberblech burch einheimische Indust telle publisirt und dabei mit Genugtbuung bemerkt, daß diese Bleche bisher aus. chließlich aus Deutschland , und zwar für mehrere Willionen Rubel jährlich bezogen werden mußten.
Balkanländer.
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Schüßen Raserne und dem Proviantamt von der Röpnider straße nach der Soree führt. Sowohl die örtliche Straßenbau Bolizei als das Polizei Präfidium haben, wie bie ,, Nat. Bta." schreibt, dem Projekt bereits zugestimmt. Selbstverständlich wird an die Straße eine Brüde angeschloffen, welche über die Spree nach dem jenseitigen Spree Ufer und nach der Frucht. und Mühlenstraße führt. Wann die Brücke, an deren Stelle fest der Bahnübergang bei der alten Schüßen Kaserne liegt, ge baut werden fann, läßt sich zur Zeit noch nicht bestimmen. Es
muß die Entscheidung über die Tieferlegung des Hochwasser
Spiegels der Spree abgewartet werden.
Benutzung der Leichenhallen. Die auf den hiestnen Begräbnißplägen befindlichen Leichenhallen find im Jahre 1885 zur Einstellung von 9798 Leichen benugt worden. Das find etwa 30 pet. der in demselben Jahre in Berlin Verstorbenen, beren Babl 33 331 betrug. Gegen das Jahr 1884, in welchem 9577 Einstellungen stattfanden, hat sich die Bahl derselben im Jahre 1885 um 221 vermehrt.
Gerichts- Zeitung.
Ein Wahlabenteuer von fünf lonservativen Moabiter Wahlmännern hat für dieselben noch ein unangenehmes Nach Spiel gehabt. Am 5. November v. J. hatten der Restaurateur Schwarz, Rentier Lehmann, Sattler Rosenberger, Bäder Möhring und Schmiedemeister Philipps ihrer Pflicht als Wahlmänner zur Landtagswahl in der Tonhalle zu genügen. Nachdem dies geschehen, besuchten fie insgesammt einge Lokale und geriethen gegen Abend auch in die bekannte Weinstube Botcga", woselbst einer Anzahl Flaschen schweren Weins der Hals gebrochen wurde. Mit dem Konsum an feurigen Ge tränken hielt die Erregtheit der Herren aber gleichen Schritt, fie führten schließlich in der Weinstube eine so laute und ftürmische Unterhaltung, daß der Jnbaber, Herr Rathien, Rube gebot. Als Antwort goß ihm der Angeklagte Schwarz Wein ins Geficht, und bestand nunmehr der Wirth auf sofortige Entfernung der unliebsamen Gäste. Diese gelang aber erft, nachdem ein herbeigeholter Schußmann, dem die Angeklagten ebensowenig gehorchen wollten wie dem Wirth, noch einen Polizei- Lieutenant zur Stelle schaffte, der nach vielem Barlamentiren mit den erregten Gästen schließlich furzen Brozeß machte und sie sämmtlich zur Wache fiftiren ließ. Hierbei widersetzte sich der Angellagte Schwarz dem Beamten und regalirte denselben auch mit Verbal Injurien. der
Nach einer Meldung der Polit. Corr." aus London steht ein neuer Schritt der Mächte in Athen unmittelbar be vor. Das griechische Stabinet wird angegangen werden, seinen Erklärungen vom 29. April bezüglich der Abrüftung jene Er gänzungen hinzuzufügen, welche aur vollständigen Erfüllung der von den Mächten erhobenen Forderungen nothwendig er fcheinen. Das griechische Stabinet müsse erklären, daß es bereit fei, die Armee in kürzester Frist auf den Friedensfuß zu stellen und daß mit den bezüglichen Anordnungen bereits begonnen set. In dieser Forderung felen alle Mächte einig. Man geglaubt ege die Hoffnung, daß das Athener Rabinet fich nachgiebig
zeigen werde.
Das
Wiener Frobl.", in äußeren Angelegenheiten hoch,
offigiös, meint, man möge in Athen nicht irrthümlich auf Frant reich so heiße Hoffnungen feßen. Es wäre im höchsten Maße bellagenswerth, wenn das Intereffe der Nation einem Spiele Der Leidenschaftlichkeit oder einem ganz unbegründeten Trope geopfert würde, da man in Athen recht wohl weiß, wie sehr den Mächten jede Feindseligkeit gegen die griechische Nation fremd ist, und wie sie nur bestrebt waren und bestrebt find, das hellenische Volt selbst vor Katastrophen und den allgemeinen Frieden vor neuen Prüfungen zu bewahren.
Kommunales.
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Tagesordnung für die Sigung der StadtverordnetenBersammlung am Donnerstag, den 6. Mai cr., Nachmittags 5 Uhr. Beschlußfaffung über den Beginn und die Dauer der diesjährigen Sommerferien der Versammlung Bericht erstattung über die Borlage, betr. die Anlegung eines Barts auf dem Kreuzberg Borlage, betr. die Stisse aum Neubau einer Gemeinde Doppelschule in der Berlebergerstraße- desgl., betr. Die erfolgte Bauabnahme der neu errichteten Trichinen fchauämter c. auf dem Bentralviehhof- desgl., betr. die Er werbung des von dem Grundstücke Badftraße 14/15 zur An legung des Bürgersteigs in der Front der Grünthalerstraße rforderlichen Terrains- desgl., betr. die Uebernahme des im Buge der Bellealliancestraße zwischen der Kreuzbergstraße und dem Tempelhoferfelde belegenen Kolonnenweges in das Eigen thum der Stadtgemeinde zwei Rechnungen Bericht Bericht erstattung, betr. Die Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes der Grfaglommiffion Ia.- Borlage, betr. die Neuwahl eines Bürgerdeputirten für die Schul Deputation- awei Unter fügungsfachen Vorlage, betr. die Neuwahl eines bürgerlichen Mitgliedes des Ersaglommission IIa.
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Neue Straße und Brüde. Auf Antrag der Baudeputation, Abtheilung II, hat der Magiftrat beschloffen, der Stadt Derordneten Versammlung die Genehmigung der Baufluchtlinie für eine neue, aber nur furge Straße zu empfehlen, welche in Berlängerung der Eisenbahnstraße zwischen der ehemaligen
bel Drobungen fönne aber eine solche Beschränkung nicht ein treten. Der Reichsanwalt erachtete die Revifton als begründet und beantragte Aufhebung des Urtheils. Ec wies darauf hin, daß dem Angeklagten von einer Berechtigung des Schl., über feinen Ader zu feßen, nichts belannt gewesen sei, er habe also in dem guten Glauben gehandelt, daß er berechtigt sei, jeden Eingriff in sein gutes Recht surüdzuweisen und swar nöthiger falls mit Gwalt. Wenn das Urtheil weiter ausfübre, der An getlagte sei nicht berechtigt gewesen, zur Abwehr einer Besty störung eine Todtung zu begeben, so handle es fich darum gar nicht, fondern nur darum, ob er mit Gewalt drohen durfte. Das Reichsgericht( 1. Straffenat) hob sodann das Urtheil unter folgender Begründung auf: Das Landgericht hat mit Unrecht angenommen, daß, weil die Tödtung der beiden Personen nach Lage der Sache nicht gerechtfertigt gewesen sein würde, auch Die D'ohung mit Tödtung sofort als widerrechtlich zu erachten fei. Das Gericht mußte vielmehr prüfen, ob der Angeflagte fich wirklich in Nothwehr befunden hat gegenüber der versuch ten Störung feines Beftzrechtes und ob diese Drohung erfor berlich war, um den Eingriff, der in sein Beftsrecht gemacht werden sollte, abzuwehren.
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Ein ähnlicher Fall tam am 30. April vor dem II. Straf senat zur Verhandlung. Der Reftaurateur Werner in Berlin war vom Landgerichte wegen versuchter Nöthigung zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Er hat als Miether einen Keller inne, und in diesem befindet sich ein Raum, in welchem der für das ganze Haus bestimmte Gasmeffer steht. Bu diesem Raume hatte anfangs W. allein den Schlüffel und der Hausverwalter mußte denselben jedesmal von ihm holen, wenn er die Galuhr besichtigen wollte. Diese Belästigungen waren dem W. unan genehm und er verweigerte manchmal die Herausgabe des Schlüssels. Die Folge hieroon war, daß der Verwalter fich felbft einen Schlüffel zu jenem Raum anfertigen ließ und somit von der Willür M.'s unabhängig wurde. Darüber ärgerte fich W. und als er eines Tages im Sommer v. J. den Ver walter in jenem Rellerraume antraf, äußerte er diefem gegen über: wer noch einmal wider meinen Willen hierher tommt, dem schlage ich die Knochen im Leibe entzwei. Der Verwalter tam aber trotzdem wieder. Gegen die auf Grund dieses That bestandes erfolgte Berurtheilung hatte der Angeklagte Reviston eingelegt und zwar mit Erfolg, denn das Reichsgericht hob das Urtheil auf und verwies die Sache in die Instanz zurück.
Mache brachte S. in unmotivirter Weise ein voch auf den Soziales und Arbeiterbewegung.
Kaiser aus, in welches die übrigen Siflirten begeistert ein stimmten. Trogdem der Thatbestand wie vorstehend feft geftellt wurde, erkannte das Schöffengericht dennoch auf Frei sprechung sämmtlicher Angeklagten, da der Behauptung des am meisten Belasteten, er sei finnlos betrunken gewesen, ge
glaubt wurde und wie es in dem ersten Erkenntnife beißt -die übrigen Angeklagten wohl für schuldig, aber auch für ftraffrei zu erklären feien. Die Staatsanwaltschaft legte hier gegen Berufung ein, und in gestriger Verbandlung vor Der zweiten Instanz wurde das erstrichterliche Erkenntniß zum Nachtbeile der Angeklagten aufgehoben. Sie wurden sämmt
lich des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches für schuldig er. achtet und hierfür mit je einer Woche Gefängniß belegt; den Angeklagten S. traf außerdem wegen Widerstandes und wegen Beamten Beleidigung eine Geldstrafe von hundert Mart.
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Unter dem taufmännischen Stand in England ist iegt eine lebhafte Agitation im Gange, um durch Gesetz eine Kürzung der Arbeitszeit in den offenen Läden und. fonftigen Laufmännischen Geschäften zu erreichen. Dieselbe bat einen erften Erfolg au verzeichnen. Kein anderer als Sir John Lubbod, der bekannte philanthropische Banlier, Philosoph und Entomologe, der das Leben der Biener und Ameisenstaaten studirt und beschrieben hat und dem die Londoner Geschäftswelt ihre vier, dem ausgelaffenften Ber gnügen gewidmeten Banffeiertage verdankt, hat sich bereit erflärt, einen von dem Verein ausgearbeiteten Gelegentwurf dem Parlamente vorzulegen. Selbst in der Siedehige der iri schen Distuffton, schreibt die Boff. 8tg.", erscheint die Ange legenheit wichtig genug, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu beschäftigen. Der Gefeßentwurf beschränkt sich darauf, gegen die gesundheitsschädliche, übermäßig lange Bera wendung von unerwachsenen Gehilfen und Lehrlingen, Knaben sowohl wie Mädchen, im faufmännischen Geschäfts betriebe Abhilfe zu fordern. Eine Untersuchung hatte die bedauernswertheften Bustände an das Tageslicht gebracht. Es war festgestellt worden, daß junge Mädchen und Knaben häufta 15 bis 16 Stunden in den Londoner Ladengeschäften festgehalten wurden zur schweren Schädigung ihrer Gesundheit und Berkümmerung ihres Geisteslebens. Der Verein bat deshalb nach reiflicher Ueberlegung der Sachverhältnisse fich ent fchloffen, vorläufig im Anschluß an ähnliche Bestimmungen des abrit und Werkstättegefeßes die Beschränkung der Ar beitszeit für jugendliches Hilfspersonal im Alter unter 18 Jahren mit 12 Stunden täglich zu fordern. Diese zwölf Stunden verstehen sich einschließlich der Mahlzeiten, so daß fich also, die dafür üblichen Baufen angenommen, die fich allerdings in Ladengeschäften nicht regelmäßig innehalten laffen, eine Arbeitszeit von etwa 10 Stunden, entsprechend der Marimalarbeitsweit für jugendliche Arbeiter in Fabriken, er geben würde. Deffnet ein Ladenbefizer also seinen Laden um 8 Uhr Morgens, so darf er seine Lehrlinge fünftig nur bis 8 Uhr Abends beschäftigen. Der Entwurf hat nun zu mancherlei Ausstellungen seitens der Ladenbefiger Veranlaffung gegeben. Im Prinzip haben wenige dagegen etwas einzuwenden; viele haben indeß erklärt, fte würden sich lieber auf 72 Stunden in der Woche, als auf 12 Stunden für den Tag bei der Ber wendung von Lehrlingen beschränkt sehen. Der Verein will fich jedoch auf eine solche Aenderung des Entwurfes nicht eine laffen, da dann die Kontrole viel zu sehr erschwert würde. Das Kontrolsystem, welches der Verein für den Fall, daß der Entwurf Gesegestraft erlangen sollte, einführen will, ift
Reichsgerichts- Entscheidungen.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 3. Mai. ( Berechtigte Drohung.) Der Landwirth Klee aus der Kaffeler Gegend war eines Tages im Oktober v. J. auf seinem Felde mit Eggen beschäftigt, als der Lehrer Sch., deffen Feld an das seinige anstoßt, im Begriffe ftand, ein Fuder Dünger über sein( Klee's) Aderland fahren zu laffen. Obwohl nun zwar feit einer langen Reihe von Jahren bei schlechtem Wetter der Bequemlichkeit wegen die Fuhrwerke des Lehrers über Klee's Ader gefahren waren, ohne daß ihnen Hindernisse in den Weg gelegt wären, verbot diesmal Klee Dem Lehrer, über seinen Acer zu fahren und fügte zur Be fräftigung die allerdings nicht hübschen Worte hinzu: Der erfte, der über meinen der fährt, soll verreden. Weder Sch. noch sein Knecht befürchteten, daß Kee diese Drohung wahr machen werde, aber fie unterließen es doch, über Klee's Acer zu fahren. Klee wurde am 10. Februar d. J. vom Landgerichte in Staffel wegen versuchter Nöthigung zu einer Geld strafe verurtheilt. In dem Urtheile wurde unter Hinweis auf eine Reichsgerichts Entscheidung gefagt, daß nicht der Zweck, sondern das Zwangsmittel widerrechtlich sein müsse, um die Strafbarkeit zu begründen. Nothwehr oder ein Rothstand liege hier nicht vor, denn es sei von dem Lehrer und dem Knechte nur eine Störung des Befizes beabsichtigt gewesen. Um diese abzuwenden, sei der Angeklagte nicht zur Tödtung der beiden Personen berechtigt gewesen. Gegen dieses Urtheil legte der Angeklagte Reviston mit folgender Begründung ein. Da er ein Recht gehabt habe, die Ueberfahrt zu verhindern, so müsse auch Nothwehr angenommen werden. Bei Hand lungen, die in der Nothwehr begangen werden, set allerdings eine Beschränkung geboten insoweit, als fie zweddienlich find,
Ein Diener öffnete in diesem Augenblick die Thür und Baronesse von Halldorf läßt fragen, ob es der gnädigen Plaz behaupteten, das Portal zu tragen schienen. Herrschaft genehm wäre...""
durch die Zeit und Sturm und Wetter mißhandelte Riesen, durch die Zeit und Sturm und Wetter mißhandelte Riefen, die zwischen Drachenköpfen und Ungeheuerschwänzen ihren
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froh war, einen Vorwand gefunden zu haben, das Ge- hervorging. Wird uns sehr angenehm sein," sagte die Gräfin, die ein wenig mit Rosenwasser, wir Augen bekommen- gen auf Dein 3immer und babe fie erwarten Dich dann
unten."
auf das Sopha.
" Rein
geh'
Und bunt und prächtig genug mußte das Haus aus gesehen haben, als es aus der Hand des Künstlers frisch Noch jest ließen sich nämlich an einigen getiefer liegenden Stellen Spuren von früherer Bergoldung und Malerei erkennen, mit denen besonders
die Instrumente der Engel geglänzt und geschimmert haben mochten. An eine Renovation dieser geschwundenen Pracht hatte
Der Besuch mußte empfangen werden, und die arme Paula, das Herz zum Brechen schwer, zog sich auf ihr freilich Niemand gedacht. Das Haus gerieth in die Hände Bimmer zurüd, schob den Riegel hinter sich vor und sank einer Familie, die seine Lage für eine Wirthschaft passend Nähe des Domes wie des Rathhauses stand, und der neue Eigenthümer, mit einer unbestimmten Ahnung, daß die vielen
Hüfterte fie dabei
Mitleid mit den Gefühlen ihres eigenen Kindes," ,, leine Frage selber danach, ob dieses
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Hrz schon gewählt, schon entschieden haben könnte Engel wohl eine Andeutung der künftigen Seligkeit selber
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und Rang und Reichthumo, ich bin recht, recht un glüdlich! und still weinend barg fie ihr Antlig in den
Händen.
Paradies und Hölle.
In der Schloßgaffe zu Haßburg
bewahrt
-
-
benn die alte
Sinnbildern draußen 3um Paradies."
Der Mann verdiente viel Gelb damit, und als er älter und ihm das Geräusch und die eigene Unbequemlichkeit eines folchen Lebens zu groß wurde, ließ er die Wirthschaft ein gehen, ben oberen Stod zu Familienwohnungen einrichten und behielt nur die unteren Räumlichkeiten mit den Kellern
etablirte.
Stabt, welche in langftvergangenen Beiten einmal der Sitz für sich, in welchen er eine ganz vortreffliche Weinstube eines Erzbischofs gewesen, hatte die verschiedenen Be nennungen aus ihrer Glanzperiode noch getreulich auf Rand ein nicht sehr großes, aber wunderlich halbverwittertem Sandstein aufgeführt und mit einer wahren einen Namen und die in Haßburg ansässigen Künstler", Es war massiv, aus bunkelgrauem,
hinauf bebedt.
-
as bie zahllosen Gruppen, Bilder und Arabesken möglich, daß selbst die Urheber berselben teine
Der alte Trauveft war von jeher ein ausgezeichneter Weinkenner gewesen und hatte immer etwas auf ein gutes Getränk gehalten. Seine Weinstube bekam deshalb bald
aufzuftöbern weiß, erwählte den Ort zu seiner Künstlerineipe, wozu ihnen der Wirth, damit sie nicht mit bem cerechte bee bavon gehabt. Deutlich erkennbar war aber einrichten und sogar mit Eichenholz austäfeln ließ. Der zu besetzen brauchten, ein kleines beſonderes Käfterchen hübsch
hinein, so daß sich der kleine, malerisch geschmückte Raum bald in ein ordentliches Raritäten Rabinet ver wandelte.
Das Haus wurde zuletzt wirklich dadurch berühmt, und kein Fremder besuchte Haßburg, der sich nicht bemüht hätte, auch die Künstlertneipe im Barabies", bie bas lustige Bölkhen, dem Namen des Gebäudes gerade entgegen,„ Die Hölle" taufte, kennen zu lernen.
( Fortseßung folgt.)
Aus Kunst und Leben.
Jm Wallner Theater beginnt heute das Ensemble- Gast fpiel der Münchener Mitglieder des tönigl. Theaters am Gärtnerplas unter Direktion des Herrn M. Hofpauer mit der Novität: Almenrausch und Edelweiß", einem oberbayerischen Charaktergemälde mit Gesang und Tanz in 5 Alten, nach Dr. von Schmid's Erzählung gleichen Namens von Hans Neuert.
Zu welchen Mißverständnissen gekürzte Telegramme führen tönnen. Ein Fabrikant in Lüdenscheid hatte in Frankfurt a. M. eine Drebbant bestellt. Als dieselbe ankam, li- fernbe Firma davon durch das Telegramm Fuß ge war ein Fuß derselben abgebrochen. Sofort wurde die brochen" in Kenntniß gefeßt. Bum Unglüd war der Inhaber des Geschäfts perreift; die Frau beffelben glaubte nun nicht anders, als ihr Mann befinde fich in Lüdenscheid und habe einen Fuß gebrochen, worauf fte fich denn sofort auf die Reise nach Lüdenscheid machte, um threm Manne in seinem Unglüd beizustehen.
baran alle bebeuten sollten, wäre wohl schwer zu entziffern wöhnlichen irodenen Pfahlbürger und Stammgaft einen Tisch wiederholt wurde, hat der Mann nicht eine einzige Erwiderung
Bergeblicher Heirathsantrag. In mehreren Pariser Journalen fand sich in den legten Tagen folgende Annonze: Ich bin Beamter, befiße ein Einlommen von zwölftausend Frants und wünsche ein vermögenloses Mädchen zur Frau, das aber lein Mieder, teine Tournüre und teine Lödchen tragen darf, da ich diese Auswüchse der Mode verabscheue. Anträge unter Natur" an die Expedition." Dbgleich das Inserat öster auf seinen Antrag erhalten, troßdem er auf keine Mitgift res flettiite. Dagegen erschien am 25. d. M. eine Antwort im Annongentheile eines der betreffenden Blätter; fte lautete: Wir befigen tein Geld und würden einen hohen Beamten mit
mit Posaunen und sonstigen Inftrumenten, die jeden nur derlich geschnigten Schrank, bald ein paar antife Seffel, awölftausend Frants schon nehmen, allein ihm Mieder, einigermaßen benutzbaren Raum ausfüllten und den oberen hundertjährige Pokale und Deckelkrüge, alte Waffen Tournüre und Lödchen opfern- lächerlich! Mehrere Parisfes
rinnen."