-

-

nach der Mordthat traf er mit der Bös zusammen, doch sah er lein Geld bei ihr. Er gab ihr häufig 1-2 Gulden. Bertheidiger: Ich ersehe aus den Atten, daß die Böß Ihnen Geld gegeben hat. Gaben Sie ihr fein Heirathsversprechen? Beuge: Ja, ich versprach ihr, fte au heirathen, aber nur wenn mein Rind nicht mehr bei ihr ist. Beugin Malwine Szabo giebt an, daß die Marie Böß bei ihrer Mutter gedient und fich gut aufgeführt habe. Als ihre Dienstzeit abgelaufen war, verlangte fte ein Darlehen von 5 Gulden, daß ihr jedoch nicht bewilligt wurde. Josef Noßtooßfy, Gärtner, giebt an, er fet es gewesen, der die Polizei auf die Spur der wirklichen Thäterin führte. Es fiel ibm nämlich auf, daß die Pöß, die früher in solch miglichen Verhältnissen war, plöglich größere Auslagen machte. Wittwe Roßtovßly, Hausmeisterin, giebt an, die Rallat fet eine schwache, tränkliche Frau gewesen, die leicht zu Boden geworfen werden konnte. Hermann Salzer Hermann Salzer und dessen Gattin geben an, daß die Marie Böz vor längerer Beit bei ihnen gedient habe. Einige Tage vor der Mordthat fam fte zu ihnen und verlangte ein Darlehen auf ihr Dienstboten buch. Sie wurde jedoch mit ihrem Begehren abgewiesen. Ge richtsarzt Profeffor Dr. Alexander Aftan bezeichnet die Ange flagte als mit einer in fortgeschrittenem Stadium befindlichen feruellen Krankheit behaftet. Diese Krankheit übte jedoch auf Die Burechnungsfähigkeit der Angeklagten feinen Einfluß aus. Nach Schluß des Beweißverfahrens stellte Vize- Staatsan walt Dr. Viktor Kramoliny seinen Schlußantrag, in welchem er zunächst auf die mit Vorbedacht ausgeführte Rordthat der Angeklagten hinwies. Er hält die vorbedachte Abficht durch die in der Untersuchung und im Laufe der Schlußverhandlung zu Tage geförderten Beweismomente, insbesondere durch das eigene Geständniß der Angeklagten für vollkommen erwiesen. Sagte ja die Angeklagte selbst, daß fie die Kallat, wenn fie von derselben lein Geld erhalten würde, tödten wollte.

Und

wie hätte fte, die von leiner befreundeten Seite auch nur das geringste Darlehen erhalten tonnte, boffen können, daß die ihr frembe Kallai Geld leihen werde! Der Staatsanwalt bean iragt schließlich mit Rücksicht auf den tonftatirten Thatbestand, bie Angeklagte Marie Pöß der Verbrechen des Mordes und des Raubes nach den§§ 278 und 344 St.-G. fchuldig au sprechen und als Gesammistrafe mit dem Tode durch den Strang zu beftrafen. Als der Staatsanwalt die Todesstrafe Als der Staatsanwalt die Todesfirafe beantragte, begann die Angeklagte fich unruhig auf ihrem Size hin und her zu bewegen und leise vor fich bin zu schluchzen. Raum hatte der öffentliche Antläger das legte Wort gesprochen, als die Pöß mit einem lauten Aufschrei bewußtlos zusammenfürzte. Der Präfident fiftirte die Verhandlung auf einige Minuten und ließ die Pös hin ausführen und ihre Schläfe mit Wasser benezen. Bald darauf erschien die Angeflagte wieder im Saale. Es sprach sodann Vertheidiger Geza Polonyi, der nach einem lurzen Rückblick auf die Ergebnisse der Verhandlung das Vorhandensein der vorbedachten Abficht, der Prämeditation beftritt; für dieselbe spreche auch nicht ein einziges Moment, denn die Angeflagte traf zur Verübung ihrer That leinerlei vorbereitende Hand­lung. Ließ fie fa fogar die einfachsten Borfichtsmaßregeln, welche fte an der That bätten hindern können, außer Acht. Er biltet fonach, die Angeklagte der vorsätzlichen Tödtung schuldig zu erkennen. Nach der Replit und Duplit zog ftch der Gerichtshof zur Urtheilsfällung zurüd und um 10 Ubr Nachts verkündete Prästdent Namenyi das Urtheil, demgemäß die Angeklagte Marie Pöz vom Verbrechen des Mordes frei gefprochen, hingegen wegen der Verbrechen der vorsäglichen Tödtung und des Raubes zu lebenslänglichem Zuchthaus als Gesammistrafe verurtheilt wurde. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Vertheidiger meldeten gegen das Urtheil die Be rufung an. Die Angeklagte Marie Pöz vernahm schluchzend thr Urtheil und verließ sobann, begleitet von einem Gefängniß. wächter, händeringend den Saal.

Ver

Ibring imputirte Majeftätsbeleidigung, sondern während der ganzen Dauer der Verhandlung, well durch die öffentliche Sigung eine Gefährdung der öffentlichen Drdnung zu befor gen wäre, auszuschließen. Hiernach werden fich die Berichte über diesen Prozeß auf die Bublikation der Utelsformel und Der Gründe, welche nach§ 179 des Gerichtsverfaffungsgesezes ftets öffentlich erfolgen muß, beschränten müffen.

Vor Dieben fann man fich schüßen, nicht aber vor Verleumdern. Diesen Ausspruch that gestern der Vorftende ber 100. Abtheilung des biefigen Schöffengerichts, Amtsrichter Henry, zur Begründung des gegen den der Berleumdung für schuldig erachteten Angeklagten angewendeten exorbitanten Strafmages. Der lettere batte fich verschiedenen Bersonen gegenüber mit der ihm von der Ehefrau eines Andern er wiesenen Gunft gebrüstet und wurde nun von dem in seiner Ehre und in seinem häuslichen Frieden so schwer getränkten Ehemann strafrechtlich zu Verantwortung gezogen. Aus der unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattgehabten Beweisaufnahme bat der Gerichtshof die Ueberzeugung gewonnen, daß die ver breitete Thatsache pure erfunden ist und deshalb den Ange lagten wegen verleumderischer Beleidigung in drei Fällen zu einer Gesammtstrafe von sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Dieses Urtheil wird sicherlich die allgemeinfte Genugthuung hervorrufen.

Ein Verstoß gegen das Reichstrantentaffengeset führte vor einigen Tagen den Vorsteber der hiefgen Filiale der in London domizilirten Firma Pearson u. Co. vor die 87. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Angeklagte ließ eines Sonnabends von den ihm unterstellten Arbeitern allen den jenigen fündigen, welche der Reichstrantentaffe angehörten, und machte eine Wiederaufnahme in der Fabrik von der Bedingung abhängig, daß ihm die Angehörigkeit au einer freien Kaffe nachgewiesen wurde. Der Gerichtshof erblickte mit dem Staatsanwalt bierin eine ftrafbare Beeinflussung, welche die beabsichtigten Wohlthaten des Krankentafengesetes illuforisch macht, und belegte den Angeklagten mit 20 M. Geldstrafe.

-

ftändnißen vorkommen, so sei es Sache der Betreffenden, dies sofort der Werkstattkommiffion zu unterbreiten, denn nur das burch sei es möglich, das Erlangte auch festzuhalten. Bu Buntt 2 verliest der Borsigende den von den Fabrikanten ein gesandten Minimallohntaiif, welcher in wenigen untergeordneten Fragen von dem von den Arbeitern aufgeftelten alten Minimal lobntarif abweicht. Der Vorfigende macht darauf aufmertiam, daß außer den Firmen Krüger, Reiche und Lehmann, Man teuffelftr. 116, und Lüben, Röpniderfir., sämmtliche Fabrikanten den Minimallohntatif unterschrieben haben. Einstimmig wurde hierauf Don der Versammlung der Dorges legte Minimallohntarif als annehmbar bezeichnet. Alz­dann verlas der Rendant Zimmermann die oben genannte Generalabrechnung, aus welcher hervorging, daß in dem ge nannten Zeitraum in folgenden Werkstätten Streits ausbrachen. 1. Stelzner, 2. Schaal, Boß u. Komp., 3. Weise, 4. Erdmann u. Groß, 5. Beutel u. Hund, 6. Lüben u. Bubse. Der Streit bei Stelzner verursachte Untoften in Höhe von.

" Schaal, Boß u. Komp.

H

H

"

"

"

Weise

H

"

" 1

Erdmann u. Groß

H

H

"

Beutel u. Hund

11

Lüben u. Bubſe

Gezahlt wurden an Gemaßregelte

und an den Vorfigenden Jakobs eine Grati filation von

.

Demnach betrugen die gesammten Untoften

660 M. 75 Pf.

648 45 301

1432118

2 2 2 2 2=

462 70 25

"

65

H

"

H

11

"

87

50

H

30

-

"

fämmtlicher Streits 2227. 05 Pf. An freiwilligen Beiträgen zur Unterstüguna der Streifen ben wurden insgesammt gezahlt: 1106. 78 Bf., so daß die Vereinslaffe zur Uuterstüßung der Streifenden einen Bu Schuß von 1120 M. 27 Pf. au leiften Latte. Nachdem der Rendant diesen Bericht erstattet und auch die einzelnen Werk ftellen 2c. welche zur Unterstüßung der Streitenden freiwillige Beiträge gezahlt haben, befannt gemacht hatte, wurde ihm Decharge ertheilt und birrauf die Versammlung gefchloffen.

hfs. Das erfte Stiftungsfest des Gauvereins der Berliner Maler vereinigte in den schön geschmückten Räumen des Handwerkervereinshauses, Sophienstraße 15, ca. 800 Theil nehmer zu frober Feier. Der Vorsitzende, Herr Lodamp, hielt die von den Festtheilnehmern beifällig aufgenommene Feftrede und sprach den vom ihm verfaßten Festprolog. Daran teibten fich Instrumentallon eriplecen des trefflichen vom Kapellmeister Gorner geleiteten Dichefters, Gesangs und bellamatorische Vorträge, vorwiegend humoristischen Inhalts, bis dann um 10 Uhr Abends das Tanzkränzchen begann, das bis zum Tagesanbruch die Tänzer und Tänzerinnen im munteren Reigen fich schwingen und drehen ließ. Es war ein jener schönen, von feinem Mißton gestörten Feste, wie sie die vom Geifte der Einheit und Solidarität erfüllten Arbeiter zu feiern gewohnt find.

+ Wie ein Kapitel aus Oliver Twift", jenem be­rühmten Roman des großen englischen Humoristen Dickens , in dem er die Verbrecherwelt Londons und besonders die jugend­liche Verbrecherwelt schildert, nahmen fich die Enthüllungen einer Verhandlung aus, die gestern vor der 92. Abtheilung des biefigen Schöffengerichts gegen eine Bande jugendlicher Diebe stattfand. Nur auf dem Pflafter der Großstadt find Erscheinungen möglich, wie fte hier zum Vorschein fommen, ist es möglich, daß junge Burschen, die faum der Schule entwachsen find, unter einem Oberhaupte sich zusammenthun, um systematisch Plünde rungszüge zu veranstalten und Diebstähle am hellen Tage mit einer Dreiftigkeit zu verüben, die man einem ergrauten Ver brecher nicht autrauen würde. Im Sommer Des vorigen Jahres tbaten fich vier Knaben, Ernst Scheme, Anton Linlewis, Navinski und Echwarte zu fammen, um gemeinschaftlich zu stehlen. Diese Vier unter Führung eines gewiffen Schulz waren gewiffermaßen der feste Kern der Bande, welcher fich zeitweise noch andere Knaben an schloffen. Hauptsächlich Ladendiebstähle wurden unternommen, bei denen es fich immer um zweierlei handelte. Entweder wurde abgebängt" oder" Kaffe gemacht", b. b. aus dem Jargon, Den die jungen Diebe auch in der Verhandlung geläufig ge brauchten, übersezt: es wurden entweder die an den Laden­thüren ausgehängten Waaren herabgerissen oder die Kaffe, wenn das Geschäft unbewacht war, geplündert. Auch das System, nach dem gearbeitet wurde, war immer dasselbe. Der Gewandtefte hatte den Diebstahl auszuführen, die anderen ,, standen Schmiere" oder suchten denjenigen, der bestohlen werden sollte schäftigen und feine Achtsamkeit abzulenten. Dhne Auswahl wurde alles gestohlen, was gestohlen werden konnte; die Ge legenheit entschied allein. Eßpaaren und Wichse, ein einzelner Stiefel, Korsetts, Männerhosen Männerbosen und werthlose Meffer, ganze Anzüge und Spielwaaren alles wurde mit genommen und Geld bet bereitwilligen Hehlern zu gemacht. Troß allebem müffen die Knaben ein recht elendes Leben geführt haben. Ohne Bufluchtsstätte, verwaist, von den Eltern verstoßen oder verlassen trieben fie fich in den Straßen umber und verbrachten die Nächte unter den Bögen der Stadt bahn oder im besten Falle in einer räucherigen Diebesspelunte. Auch mit dem Gefängniß haben ihnen einige bon frog ibrer großen Jugend bereits Bekanntschaft ge macht. So ift Ernst Scheme, ein vierzehnjähiger Knirps mit Kinderftimme und Kindergesicht, bei dem die Thränen sehr leicht fließen, schon dreimal wegen Diebstahls bestraft worden. Eine erzieherische Wirkung scheint der Aufenthalt im Gefäng nig insoweit auf ihn ausgeübt zu haben, daß er jegt als der schlauefte und verwegenfte Dieb der Bande gilt. Als die Gesell­fchaft aufgehoben wurde, schickte man nur den Lintewig in eine Erziehungsanstalt, die anderen wurden zu ihren Eltern zurüd gebracht, benen fie aber wieder entlaufen zu sein scheinen. Es war nämlich nöthig, alle dret durch die Polizei verhaften zu laffen; fte vagabondirten wieder und hatten die früheren Termine verjäumt. Das Urtheil, welches über fte verbängt wurde, richtete fich nach der Anzahl der Diebstähle, die jedem einzelnen von ihnen nach der Anzahl der Diebstähle, die jedem einzelnen von ihnen nachgewiesen werden konnten und war folgendes: Scheme wurde wegen Bergebens gegen das Eigenthum in fünf Fällen unter Berücksichtigung seiner Vorstrafen zu 2 Monaten Ge fängnis, Navineti wegen eines Diebstahls au 3 Tagen Haft, und Lintewig zu einem Verweise vrrurtheilt, um ihn nicht aus dem Erziehungshause zu entfernen; Schwarte ift in einer vorhergehenden Verhandlung gegen die übrigen Mitglieder der Bande bereits abgeftraft worden. Der Prozeß, der durchaus nicht einzig in seiner Art ist eine andere Abthei lung des Schöffengerichts verurtheilte an demselben Vormittage eine Gesellschaft von drei jugendlichen Dieben zu längeren Freiheitsstrafen liefert werthvolles Material zur Beurtheilung unferer sozialen Bustände. Diese verkommenen Kinder find bas Resultat einer Epoche, in der die Entwidelung der Industrie Die Familienbande gelockert hat und zu vernichten beginnt, indem fte Mann und Frau, Vater und Mutter fich gleichmäßig dienstbar macht. Von ihrem 14.Lebensjahr an werden die Kinder selbstständig und find fie gezwungen, fich selbst zu ernähren. Sft für ihre jungen Glieder die Arbeit zu hart, dann geben fte betteln und ber Schritt, der zum Stehlen führt, ist leicht gethan. Welch' typisches Reichen: mit Ausnahme des Knaben, der im Erziehungs. haufe Unterkunft gefunden hat, nennen fich alle drei Schewe, Navinsti und Schwarte ,, Arbeiter."

Die Geschäfts- Praktiken der Kartenlegerinnen und weisen" Frauen beschäftigten seit neuerer Beit wiederholt Die Gerichte, und mit Erfolg hat die Sicherheits- Behörde gegen Das unheimliche Treiben jener dunklen Existenzen Front ge macht; leider ist dabei nur zu bedauern, daß von einem großen Theil des Publikums jene nichtsnußigen Nichtsthuer geradezu verhätschelt werden trop unserer Zeit der Aufklärung. gebens ergebt von Seiten der Verständigen die Mabnung, in fritischen Fällen einen Arzt oder eine approbirte Medizinal Person zu Rathe au siebenjene weisen Frauen", die in Der Stille" in irgend einem verrufenen Winkel Berlins thre Erfahrungen gegen Entgelt verwerthen, erhalten den Vorzug und aus allen Schichten der Bevölkerung maffenbaften Bulauf tros ihrer notorischen Anrüchigkeit. Jenen in der Residenz ftadt zahlreich existirenden ,, weisen" oder lugen" Frauen reihen fich die in der Stille wirkenden ,, wilden hebammen" an; diese haben vor Jahr und Tag einmal zwar die Hebammen Prüfung irgendwo beftanden, fie find indeffen aus irgend welchen Grün den zur Hebammen Bragis offisiell nicht zugelaffen, gelten aber doch in gewiffen Kreisen als Solche. Eine Angehörige Dieser Kategorie ftand gestern, aus der Untersuchungshaft vor geführt, in der Berson der verebelichten Augufte Amalie Räl ger vor den Schranken des Schwurgerichts beim Landgericht II unter der Antlage des Verbrechens wieder das Leben; mit ihr erschien der Beihilfe angeklagt die verebelichte Augufte Schulz, geborene Scheibe. Eine Schwägerin der letzteren- die am 14. Februar D. J. in Charlottenburg verstorbene Tischlerfrau Schelbe hatte auf Anrathen der Schuls die praktische Er fabrung der Rälzer, welche vor dem Rosenthalerthor in Berlin wohnhaft ihre Kunft als fluge Frau in der Stille verwerthete, in Anspruch genommen und war einige Tage später verstorben. Die Verstorbene hatte der Rälzer in Berlin in Begleitung threr Schwefter einen Besuch abgestattet, Besuch abgestattet, nach dem felben lehrte fie in bobem Grade frant und fieberhaft erregt nach ihrem Wohnort Charlottenburg zurück und theilte hier einigen bekannten Frauen mit- als dieselben fte nach der Ursache dieses tranthaften Zustandes befragten- daß die Rälzer mit ihr gewiffe verbrecherische Manipulationen vorge nommen. Der Bustand der Frau verschlimmerte fich und ste starb, nachdem sie zuvor fich ge veigert, einen Arzt zu empfangen. Auf Requifition der Staatsanwaltschaft war hinterher die Set tion der Leiche angeordnet worden. Das von den hierzu Be auftragten, Kreispbyfilus Dr. Fall und Dr. Schäfer, ermittelte Ergebnis der Seftion führte zur Erhebung der Anklage gegen Die Rälzer und Schulz. Beide bestritten im geftrigen unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattgehabten Audienztermin thre Schuld. Auf Grund der Beugenaussagen und der medi. ainischen Sachverständigen gutachten erachtete der erste Staats

-

-

-

anwalt Dr. Wachler ein Berbrechen wider das Leben Vereine und Versammlungen.

-

für vorliegend und er beantragte in feinem Plaidoyer bezüglich beiber Angeklagten das ,, Schuldig" auszu sprechen. Die Ausführungen des Vertheidigers, Rechtsanwalt Dr. Friedwann, welcher für Freisprechung plaidirte, hatten einen faft verblüffend überraschenden Erfolg. Nach lurzer Berathung verneinten die Geschwornen die ihnen vorgelegten Schuldfragen. Demgemäß erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung bezüglich beider Angeklagten. Die letteren selbst waren von dem für fie mehr als günftigen Ausgang der Sache fichtbar überrascht. Die Frage, ob in Gerichtsverhandlungen mit poli­tischem Hintergrunde die Deffentlichkeit ausgeschloffen wer den soll, bietet in neuerer Beit den Gegenstand von Unter­handlungen zwischen dem Präsidenten des Landgerichts, dem Verhandlungsvorfißenden und dem Vertreter der Staatsan waltschaft. Eine solche Konferens hat auch bezüglich der am Montag zur Verhandlung anftehenden Straffache gegen den Schriftsteller Christensen und den Tischler Berndt wegen ver leumberischer Beleidigung des Kriminalschußmannes Jhring ftattgefunden, und sollen die genannten Fattoren darüber chlüffig geworden sein, daß in diesem Prozeß die Deffentlich. reit nicht bloß während der Vernehmungen über die dem

Fachverein der Posamentizer und Seidenknopfmacher. Bersammlung Montag, den 28. Juni, Abends 8%, Uhr, im Königftadt Rafino", Holzmarttstr. 72.

Verein der Modelltischler, Ackerstr. 63. Montag Abend 8 Uhr, Vortrag: Die Bubereitung des Leders und Bericht über bie am 25. Juli ftatifindende Landpartie. Gäste find will tommen.

Verein Berliner Hausdiener. Montag, den 28. Juni, Abends 9 Uhr, Neue Grünstraße 28 bei Jordan, geschäftliche Bersammlung. Tagesordnung: 1. Mittheilungen. 2. Bericht über die Landpartie. 3. Vereinsangelegenheiten. 4. Aufnahme neuer Mitglieder und Fragelaften.

* Verein der Parquetbodenleger Berlins . Montag, ben 28. Juni, Abends 8%, Uhr, im Lokale des Herrn Pieper, Mauerftr. 86, Mitgliederversammlung. T.- D.: 1. Besprechung unserer Lohnverhältniffe. 2. Verschiedenes und Fragelasten. Die diesjährige Landpartie des Vereins findet am Montag, den 5. Jult ftatt. Legter Termin zur Anmeldung am Montag in der Versammlung.

Verband deutscher Zimmerleute Lokalverband Berlin Zentrum. Am Dienstag, den 29. d. Mts., Abends 8 Uhr, Kommandantenstraße 77/79, Versammlung. Tagesordnung: 1. Bericht vom Handwerkertag. 2. Verschiedenes. 3. Frage taften. Aufnahme neuer Mitglieder. Da die Stammrolle um geschrieben werden muß, werden die noch mit ihren Beiträgen reftirenden Mitglieder ersucht, dieselben zu entrichten, widrigens falls dieselben als gestrichen betrachtet und nicht weiter geführt werden.

Der Fachverein der Metalschrauben und Facon dreher ze. hielt am Mittwoch, den 23. Juni im Restaurant Weid, Alexanderftr. 31, eine Generalversammlung ab mit der Tagesordnung: 1. Der Erdmann und Groß'sche Streit. 2. Unfer Minimallohntarif. 3. Generalabrechnung über sämmt liche 1885 und 1886 durchgeführten Streits, ber Metallschrauben, Facondreher und Berufsgenossen. Bu Punkt 1 verlas der Bor figende Jalobs einen Artikel aus dem Lokal Anzeiger", in welchem der Streit bei Erdmann besprochen wurde. Nebner führte aus, daß er als Vorsitzender des Vereins fich gemüßigt gefchen hat, auf jenen falschen Bericht des ,, Lokal- Anzeigers" eine Antwort der Redaktion des genannten Blattes zuzusenden; aber die Redaktion hat es für besser gehalten, dieselbe nicht zu bringen, sondern in den Papierforb zu werfen. Vom Vor figenden wurden hierauf die Arbeiter von Erdmann aufgefor bert zu erklären, ob ihnen der Streit Nugen gebracht und ob die Firma auch das Versprochene gebalten habe. Einer der betreffenden Arbeiter, Herr Brödler, führte aus, daß in der Fabril bis jest in der Hauptsache alles so gehandhabt würde, wie es jeiner Beit von den Arbeitern verlangt wurde. Sollten später Abweichungen von den den Arbeitern gemachten Buge

Männergesangverein Schneeglöckchen" jeden Montag Abend im Restaurant Naunynstraße 78.

Letzte Nachrichten.

Zur englischen Wahlbewegung. In Portsmouth hielt vorgestern Abend Parnell in einer Versammlung, welcher etwa 10 000 Personen beiwohnten, eine Rede, in welcher er hervorhob, die irischen Deputirten und fünf Sechstel der iri fchen Nation stimmten den Gladstone'schen Gefeßentwürfen bezüglich Jrlands als der endlichen Lösung der Frage zu. Was die angebliche Gefahr angehe, welcher die Protestanten unter dem neuen Regime ausgefeßt sein würden, so sei zu be merken, daß fich Niemand, der die Geseze respektire, in irgend einer Gefahr befinden werde. Barnell bestätigte, daß der Vor schlag Carnarvon's zu Gunsten eines irischen Parlaments dem fonfervativen Rabinet tbatsächlich gemacht und nicht zurüdge wiesen worden sei, bis sich bei den Tories die Anficht geltend gemacht hätte, daß es beffer wäre, eine politische Schwentung zu machen und Gladstone als Verräther und Zerstörer des Reichs anzuflagen.

Die Weichensteller der Eisenbahn von Lakeshore ( Amerita) haben die Arbeit eingeftellt; der Güterzugverkehr ist vollständig gehemmt. Der Mittelpunkt des Streits ist die Stadt Lake, wo die Boltzet zu schwach ist, um Gegenmaß regeln zu treffen. Alle anderen Eisenbahngesellschaften, welche in Lale Depots befizen, haben eine Resolution angenommen, dahingehend, die Direktion der Latesborebahn in dem Konflitte mit ihren Arbeitern zu unterstüßen.

Polnisches. Der Kuryer Boznansti" meldet: Geftern ift in Kurnil das Mädchen Fortbildungs- Institut der fürzlich ausgewiesenen Gräfin Bamojsla aus Baris, in welchem ca. 60 polnische Mädchen aus dem In- und Auslande größtentheils toftenfrei ausgebildet wurden, polizeilich geschloffen

worden.

Aus dem Elsaß . Das ,, Elsässer Journal" meldet: Wir erfahren aus bester Quelle, daß die Stadt Straßburg wie die anderen Gemeinden Elsaß . Lothringens , zur Wahl eines Gemeinderathes berufen werden wird. Wie wir schon mittheilten, finden die Wahlen am 10. und 11. Junt ftatt. Der amtliche Aufruf an die Wähler aller Gemeinden wird unverzüglich erscheinen."

Briefkasten der Redaktion.

D. K., Reinidendorf. Am 1. Dttober 1885. Unternehmer muß die Kosten allein tragen.

Ur

erid

in's 40

alle

997

einzu

nehm Bün

bem

Bolts

bene

wirkli

1

Blati

loftet

ben S

98

Tomic

genon

für b

gegen.

Lang

tag a

Niem

eine 1

ringe

mal i

Rüd

werbe

fion f

noch

δρο σ

Ratio

allen

Magbra

Diret

ein 2

abgem

Ste b

aufrid

widel ich I

Sie

mit g

Blaub

Rebe

viel fi

Theat

bem i

welche Aber

felber

ju ert

ne

Ihnen

Der

Versp

gen.

Sebe

wollen

Sie b

mit C

iab

einant

P. Die Lippert'sche Kulturgeschichte behandelt ein gan anderes Gebiet, als eine Weltgefchichte", nämlich in ber Hauptfache die Vorstellungen und Sitten der Naturvöller, die Formen der Ehe, der Religionen und ähnliches. Eine Geschichte der politischen Ereignisse, der einzelnen Staaten und Reiche finden Sie hier also nicht, und wenn Sie das suchen, fo würden Sie natürlich gut thun, Schlosser zu wählen. Schloffer wie Lippert tönnen Sie bei jedem Berliner Buchhändler bes ziehen. Hier erfahren Sie auch näheres über Breis und Liefe rungsweise.

Verantwortlicher Redakteur R. Gronheim in Berlin . Drud und Verlag von Mar Bading in Berlin SW. Beuthstraße 2.

-