theilgenommen zu haben, deren Dasein, Verfaffung oder Zweck vor der Staatsregierung gebeim gehalten werden soll oder zu beren Zweden oder Beschäftigungen gehört, Maßregeln der Berwaltung oder die Vollziehung von Gesezen durch ungefeß liche Mittel zu verhindern oder zu entkräften"( Art. 128 und 129 des Strafgefeßbuchs) und behnte diese Antlage sugleich auf die Herren Bebel, Auer, Diet, Frohme, Viered, being: ( Kiel  ), Ulrich( Offenbach  ) und Müller( Darmstadt  ) aus. Warum fie fich auf diese Neunzahl beschränkte, ist nicht llar; tonsequenter Welse hätte fte sämmtliche Besucher des Kopen­hagener Rongresses vor Gericht ziehen müssen.

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fiszirt und Versammlungen aufgelöst; was heute Sozial gefeß beißt, hieß damals Karlsbader Beschlüsse  , und e fchließlich mit allbem, mit der Mainzer   Bentral Rommi  mit den Steckbriefen der Kamps und Genoffen doch gehindert worden, daß von demjenigen, was die Demago befchieder die Burschenschafter, die Jungdeutschen anstrebten, das Erbiet von bare erreicht, das Bestehenswerthe verwirklicht wurde." große Ar

Harburg  die Betre ingen b Hörungen

Im Anschluß an den Freiberger Prozeß hat St. Pau Hauptorgan der badischen Nation alliberalen Den fram demokrati gen Muth, das folgende zu schreiben: Nun hat das La gericht feinen Spruch gefällt, welcher zeigt, daß in der bas Gebahren der Herren Sozialisten ein verbrecherisches i So wäre denn endlich einmal der öffentlichen, schon läng unruhigten Meinung eine Genugtbuung geboten. Man hoffen, daß ein schärferer Ton allgemein gegen die soziali Weltumftürzelet Plas greift, daß nun endlich mit allen ben firengften gefeßlichen Mitteln den politischen Unruheftifmit rothe Das Handwerk gelegt werde... Schon allzu lange bu auf Grund unserer liberalen Berfaffungen die berufsma sozialistischen   Begrebner ihr unwesen treiben, jest endlich Ordnung Aussicht vorhanden, daß diesen lichtscheuen und gefährli Maffenverheßern die Thüre gewiesen wird." Wozu fonservatives Blatt fich hergiebt, dazu ist in der That eint fionalliberales immer noch gut genug.

die vor dem Eintritt in die Verbindung abzugebende Willens­erklärung des Einzelnen, fich dem Gesammiwillen unterordnen au wollen, bedingte Wechselbeziehung des Einzelnen zu dem Einzelnen und somit zu dem Ganzen." In doppelter Richtung ift diese Forderung bedenklich. Einerseits läßt fie fich, wie die Revisionsschrift rügt, taum anders verstehen, als so, daß eine Willenserklärung des erwähnten Jnbalts durch ausdrückliche Worte verlangt werde, well fie einen in fich selbstständigen mit dem Eintritt in die Verbindung nicht zusammenfallenden Aft als nothwendig bezeichnet, anderer eits geht die auf solche Weise formulirte Forderung auf zwei Willenserklärungen, die der Unterordnung und die des Beitritts. Es ist aber nicht abzusehen, weshalb die Erllärung, fich unterordnen zu wollen, nicht auch durch fontludente Handlungen, wie jede andere Erklärung, für welche das Gefeß nicht bestimmte Formen anordnet, sollte abgegeben werden können, und ebensowenig ist ein Grund erkennbar, weshalb diese Erklärung mit dem Eintritt in die Verbindung nicht sollte zusammenfallen, den Eintritt in die Verbindung nicht sollte einschließen, oder weshalb umgekehrt die Erklärung, der Verbindung beizutreten, nicht zugleich die Erklärung, fich Der Verbindung beizutreten, nicht zugleich die Erklärung, fich unterordnen zu wollen, follte enthalten lönnen. Daß der Inftanzrichter für seine Anficht das erwähnte reichsgerichtliche Urtheil zitirt, fann nur auf einem Mißverständnisse desselben beruben; denn weder von einer Erklärung durch ausdrückliche Worte, noch von zwei Erklärungen neben einander ist darin Die Rebe. Die soeben erwähnte Anforderung des Instanz richters  , ausdrückliche Abgabe einer Unterordnungserklärung vor dem Eintritt in die Verbinduna, welche im angefochtenen Urtheil an die Spige aller übrigen Debuftionen geftellt worden ift, bezieht sich nach ihrer Formulitung sowohl auf die Frage nach dem Bustandekommen und der Existenz einer Verbindung berbaupt, als auch auf die Frage, ob die Angeklagten Mit bindung geworden seien. Beide Fragen hat der Inftansrichter verneint, aber die Berneinung fiebt in untrennbarem Bufam menhang mit der Aufstellung jener Anforderung; für den Fall, wenn man die Anforderung fallen läßt, wie dies nach dem Borstehenden gefeglich nothwendig ist, bat ber Inftansrichter eine Berneinung der beiden Fragen nicht ausgesprochen, und es wird aus den Urtheilsgründen auch sonst nicht ersichtlich, welches für diesen Fall das Ergebnis der Beweißwürdigung gewesen sein würde. Daber liegt die Möglichkeit vor, daß das Urtheil auf der in der Anforderung fich fundgebenden irrigen Urtheil auf der in der Anforderung fich fundgebenden irrigen Rechtsanficht beruht(§ 376 der Strafprozeßordnung)."

Die Chemnißer Antagelammer fand auf Grund der Staats anwaltlichen Schrift die Angeklagten hinreichend verdächtig, das ihnen zur Laft gelegte Bergeben begangen zu haben und eröffnete das eigentliche Verfahren. Dasselbe nahm geraume Bett in Anspruch, da verschiedene Angeklagte formelle Ein Sprachen, namentlich gegen den Gerichtsstand Chemnis erhoben, Die erft erledigt werden mußten. Erst im September vorigen Jahres wurde der Fall, der mittlerweile die öffentliche Meis nung lebhaft beschäftigt hatte, spruchreif, und es fonnte gegen fteben von den neun ngeflagten- Bollmar und Biered waren durch Krankheit am Erscheinen verhindert verhandelt werden. Die Sache nabm mehrere Sigungstage des Gerichts in Anspruch; ba die Angeklagten sämmtlich ihre Theilnahme an einer Verbindung und zugleich auch das Dasein einer folchen innerhalb der Partei bestritten, so war die Staatsan waltschaft genöthigt, ihre gegentheilige Behauptung durch einen umfaffenden Indizienbeweis zu erhärten. Dan war auf Ent büllungen sensationeller Art gefaßt, wurde aber aufs Stärkste enttäuscht, als die Anklagebehörde nur die Dinge vorbrachte, Die längst aller Welt bekannt und schon offenkundig gewesen waren, als die Gerichte in Elberfeld  , Kiel   und Leipzig   fich mit Der gleichen Anklage zu befaffen gehabt hatten. Die Angeglieder einer etwa vor ihrem Beitritte schon vorhandenen Ber Nagten, für die Bebel mit gewohnter Energie und Klarheit gewandt das Wort führte, hatten einen leichten Stand, fie brauchten nur die Deutung, welche die nilage den einzelnen Indizien gab und die Berbindung, in welche fie dieselben zu bringen suchte, au entfräften, eine Aufgabe, der fich in den Blaidoyers auch die Vertheidigung, die in bewährten Händen lag, au unterziehen hatte. Der Chemnizer Ge richtshof fällte unter eingebender Relapitulirung des er mittelten hatbestandes und ausführlicher Erörterung der ein fchlägigen Rechtsgrundlage ein freisprechendes Erkenntniß, welches zu dem Schluffe gelangte, es fei weder als erwiesen zu er achten, daß innerhalb der sozialdemokratischen Partei eine gegen Die erwähnten Gesezesparagraphen verstoßende Verbindung be ftanden habe, noch daß die Angeklagten einer solchen Verbin bung angehört haben."

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Während dieses Urtheil von der öffentlichen Meinung so. wohl, wie auch von namhaften Juriften beifällig begrüßt wurde, fab fich die Chemnißer Staatsanwaltschaft veranlaßt, gegen baffelbe Berufung beim Reichsgericht einzulegen. Die Revisionsschrift rügte es als Rechtsirrthum, daß das frei fprechende Urtheil den Begriff Berbinduna" insofern nicht richtig aufgefagt habe, als es außer Acht laffe, daß derselbe nicht nur durch ausdrüdliche Beitritts- und Willenserklärung der einzelnen Personen, sondern auch ohne solche durch Hand­lungen, die auf einen bestimmten Willen schließen ließen, ge geben sei. Nun habe aber, wie auch der erste Richter anerkenne, Der Kopenhagener Rongres fich mit der gefezwidrigen Verbrei tung des verbotenen Sozialdemokrat", folglich mit der Ber  binderung oder Entkräftung der Vollziehung eines Gefeßes burch ungefeßliche Mittel beschäftigt und aus diesem Umftand fönne, wenn der Begriff Berbindung" richtig erfaßt werde, ein Beweisgrund für eine bereits vorhanden gewesene Berbin bung oder für die auf dem Kongreß erfolgte Bildung einer Berbindung entnommen werden.

Das Reichsgericht verhandelte am 23. Dezember 1885 in ber Sache und trat in dem wesentlichften Puntie, in der Rüge eines Rechtsirrtbums bes erften Richters in Betreff der Definition des Wortes Berbindung  ", der Revifionsbeschwerde Der Staatsanwaltschaft bet. In dieser Hinsicht führte das mehrere Bogen umfassende Erkenntniß des höchften Gerichtshofs wörtlich folgendes aus:

Bornehmlich auf Grund dieser Debuttion tam das Reichs gerichts zu dem Beschluß, daß das freisprechende Urtheil des Chemnitzer   Gerichts aufzubeben und der Prozeß zu ander weitiger Verhandlung und Entscheidung an die erfte Inftans und zwar an das Landgericht au Freiberg zurüdauver zu weisen sei.

Der Inftansrichter ftellt bezüglich der Mitgliedschaft der Verbindung formelle Erforderniffe auf, welche das Strafgesc nicht lennt. 8war wenn die Revisionsschrift ausführt, indem Das Urtheil von dem Erfordernisse der Abgabe einer Willens erklärung des Eintretenden spreche, schließe es die Willens. erklärung durch fonkludente Handlungen aus, well durch lettere ein Wille erklärt, aber nicht eine Willenserklärung abgegeben werden könne, so ließe sich diese Unterscheidung beanstanden. Indem jedoch ber Jnftansrichter die in der Anklageſchrift ge gebene Definition der Verbindung, daß fie eine nach Organisation und 8ved auf dauernden Bestand berechnete Vereinigung von Personen sei, als zu weit bezeichnet, da fie

Politische Uebersicht.

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Wie die Sonntagsruhe aussieht, welche manche g lichen Beloten wünschen, darüber belehrt uns ein Beschluß Sonderburger   Brobsteifynode. Es wurde hier die Mißbillig darüber ausgesprochen, daß der 18. Juli d. J. burd Provinsial. Feuerwehrfest in Sonderburg   ent worden sei, und der Antrag gestellt, die Synode wolle nöthigen Schritte thun, damit in Bulunft eine berartige weihung des Sabbaths nicht wieder vorlomme. Hardes Petersen aus Augustenburg   wies darauf hin, daß die f wiger Regierung das Feftprogramm genehmigt habe und im Falle der Annahme des Antrages- schredlich, so nur zu benken!- einen Zadel gegen die Regierung fpreche. Die geiftlichen Eiferer ließen fich hierdurch manen ü nicht abbalten, der Antrag wurde von sämmtlichen getfili sowie von den dänisch gesinnten weltlichen Mitgliedern nommen. Die Feftlichkeiten des Feuerwehrtages dauerten bis 4 Uhr Nachmittags und bestanden in einer Sigung Delegirten und dem darauf folgenden Fefteffen. Das i eine Entheiligung und Störung der Sabbathrube.

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biet auf Regierung Aba Kale jmänen daß der Schiebung treten fet.

Die bitterfte Klage über den heutigen Gesi gang führt der Bericht der Handelslammer zu Boi folgenden Worten: Wir müßten in die Vergangenbelt lich weit hinabsteigen, wenn wir ein Jahr anfü wollten, das in Bezug auf geschäftli gunft mit der Berimisperiode einen Ber auszuhalten vermöchte. Gewährte schon das fchaftsjabr 1884 ein wenig erfreuliches Bild, so läßt Jahre 1885 fagen, daß es die Fehler seines Borgän

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wesentlich verstärktem Grade beseffen hat. Ea sächlich schwierig, in dem großen Gebeteb gewerblichen Schaffens auch nur einen aufzufinden, auf dem ber Blid mit B bigung ruben tönnte."- Werden gegenüber Klageliedern der unmittelbar betheiligten Kreise die hymnen unserer Offiziösen endlich verstummen?

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Mehreren polnischen Vereinen in der Provin find in neuerer Beit von den bminiftratio und behörden mannigfache Beschränkungen auferlegt worden. Kuryer Boan." theilt darüber folgendes mit: In Jut ift bereits seit einem Jahre dem polnischen Gewerbeverein dem Ruftifalverein die Abhaltung öffentlicher usmar Offentlicher Vergnügungen 2c. untersagt; Beschwerden hierüber an den Herrn Minister des Innern gerichtet worden, bis Wongrowig und in Janowit den Gewerbevereinen auf G unnüße A des§9 des Vereinsgeseges, wonach zu Aufzügen die vorb

Zu dem Urtheil im Freiberger Sozialistenprozeß äußerst die Wiener N. Fr. Br.":" Das Freiberger Gerichts urtheil gehört zu jenen Repreffalien, welche die Leidenschaften Der Sozialdemokraten nur noch schärfer anfachen, ihren Glauben an das vermeintliche Unrecht, das fte dulden, bis zum Fanatismus fteigern müffen. Diese politische Ronfequens des Richterspruches ist sehr zu beklagen. Wozu bedurfte es auch deffelben, nachdem das Chemnizer Landgericht bereits ges sprochen hatte und nachdem es fich gezeigt hatte, daß Richtern, Deren Unparteilichfeit gewiß feinem Bweifel unterliegt, der Be weis von dem Beftande eines sozialdemokratischen Geheim bundes nicht erbracht werden konnte? Muß nicht bei den Sozialdemokraten der Gedanke auftauchen, daß es fich darum handle, fte um jeden Preis in die Gefängnisse zu liefern, wenn der Staat fich mit einem Erkenntniffe, welches freisprechend lautet, nicht begnügt, sondern ein anderes Er freisprechend lautet, nicht begnügt, sondern ein anderes Gr. tenntniß anstrebt, das verurtheilt? Und wenn selbst die Richter sweter Gerichtshöfe darüber nicht einig find, ob die Sozialdemokratie bie Kriterien eines Geheimbundes an fich trage, wie soll es dem Laten einleuchten, daß eine Theilnahme an der sozialdemokratischen Bervegung ftrafbar sei? Man Tann fich von jeder, auch der leiseften Sympathie mit den Bebel und Genoffen frei wiffen, tann der Sozialdemokratie als aufrichtiger Widersacher gegenüberstehen und dennoch die befümmerte Frage aufwerfen, wann endlich die Erkenntniß auf dämmern wird, daß auf den jezigen Wegen die Sozialdemokratie nicht zu entwaffnen ist. Acht volle Jahre befleht nun schon das deutsche   Sozialisten. geset, und was hat es gewirti? Was ist die Frucht der Aus nahmszustände in Berlin  , Hamburg  , Leipzig  ? Daß jest die Handhabung des Sozialistengefeges eine härtere, straffere sein muß, weil es bisher fich nach teiner Richtung hin bewährt hat. 60 geblert ein Fehler den andern, und der spätere ift in der

jedoch ist ein Bescheib noch nicht ergangen.

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und der predigt; f

ftattung solcher ufzüge verweigert worden; nachdem je was fich der ältere Gewerbeverein in Wongrowis den Nachweis ge daß er nicht ausschließlich polnisch, sondern international wurde die Erlaubniß ertheilt." Der Kuryer Bogn." bie Borstände der betreffenden Vereine auf, bis in die

Inftans über eine derartige Beeinträchtigung der ibn Grund des Vereinsgefeges zustehenden Freiheit Beschwe

führen.

Sosialistisches aus Hamburg  . Der Hamb. schreibt unter bem 6. b. Wt.: Die 9 verhafteten 6 wurden gestern von dem Herrn Affeffor Grünberg el ftündigen Verhör unterworfen, worauf fofort die Un über sämmtliche verhängt wurde. Die Verhafteten b Rommiffton zur Leitung der sozialistischen Bewegun Städten Altona, Hamburg  , Harburg und Dttensen.

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auch die politische Partei umfaffe, und indem er sich das im Regel größer als der frühere. Es ist gewiß ein Unterschied suchung ist auf Grund des§ 128 des St. 6.- 8. bet

Urtheile des Reichsgerichts vom 8. Januar 1885 gegen Mahr und Genoffen hervorgehobene Begriffsmertmal ber Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den der Ge fammtheit aneignen zu wollen erklärt, fordert er eine durch

Sie glauben also, daß Herr v. Bergau ein sehr reicher Mann ist?"

" Ja, tas glaube ich, aber fidere Summen tann ich Ihnen nicht nennen, es ist unser Prinzip, über die Ber mögensverhältniffe unserer Geschäftsfreunde zu schweigen. Herr v. Bergau ist ja mit Ihnen befreundet, vielleicht beants wortet er Ihre Fragen."

Der Baron war rasch von seinem Sit aufgeftanden, bas Gespräch drohte eine Wendung zu nehmen, die ihm unangenehm werden mußte.

Ueberlegen Sie fich das einmal mit dem gewünschten Rrebit," sagte er spöttisch, wenn Sie mir diesen Preis in Aussicht stellen, dann läßt sich über die Sache weiter reben. Gefegnete Mahlzeit!"

Der Disponent warf ihm einen finstern Blid nach. Ich glaub's gerne, baß er für diesen Preis sich dem Teufel mit Leib und Seele verschriebe," brummte er, bann verließ auch er bas Raffeehaus.

Schein und Sein.

awischen dem, was einst die sogenannten Demagogen und Burschenschafter anstrebten, und dem, was die Sozialdemokratie will. Aber in der Repreffton ift eine große Aehnlichkeit; man hat auch damals verfolgt und eingesperrt, Drudschriften lon

nahme an einer verbotenen Verbindung eingeleitet wor follte, wie man allgemein glaubte, gestern Abend abreife Folge deffen hatte sich eine nach Tausenden sablende

Der ausgewiefene Bigarrenarbeiter

erwärmen fonnte, bem er so oft mit Bewunderung und rascher, fechender Blid; er schien ihn nicht zu beme scheinbar in Sinnen versunken, schaute er den Rauchmol

Entzüden gelauscht hatte.

Der Baron mochte ihm das anfegen, er lächelte fill vor fich hin und gab ihm verstohlen einen Wint.

feiner Sigarre nach.

"

Man mag noch so viele und bittere Erfabr

Unterhaltung vorziehen, dann lommen Sie mit mir in mein Rauchfabinet," fagte er mit gedämpfter Stimme.

Wenn Sie eine feine Sigarre dieser musikalischen machen, so flug wird man nie, daß man fich vor G

Ihre Frau Gemahlin würde das übel nehmen," ex widerte Werner leise.

Reineswegs, verehrter Freund; tommen Sie nur, ich werde Sie nachher entschuldigen."

" Ich muß allerdings bie Berantwortung Ihnen zu­fchieben," sagte Werner, und damit schienen seine Bedenken auf den Fußspiken dem Freunde,

Freund, dem ich mein ganzes Bermögen anvertraut hütet, fuhr er nach einer kurzen Pause fort. Gin bat mich vor einiger Zeit, einen Wechsel zu atsepti er fich in einer augenblicklichen Verlegenheit befinde

Sie

der er sich nicht anders zu befreien wiffe. Verehrtefter, unter Ravalieren tann man ohne Grund solche Bitte nicht abschlagen, ich vertraute ju Sicherheit darauf, daß der Wechsel am Berfallta löst werde. In diesem Vertrauen sollte ich mich

bie berab Miniftern, thren Bro Weise ind Don diefen 15. Auguft einstell Staatsann Derfügt, a

bem er bald darauf in dem traulichen Rauchzimmer gegen täuscht sehen; mein Freund schreibt mir heute, er fei gadi

über seß.

Meine liebe Frau fingt wirklich brillant," nahm der Baron   das Wort, nachdem die Sigarren angezündet waren, aber man ist nicht immer in der Stimmung zu hören und einem Runftigenuß ungetheile Aufmerksamkeit zu widmen."

Und offen geftanden gefielen mir diese Lieber nicht,"

in einer bringenden Angelegenbeit eine Reife und bebauere, seinen Verpflichtungen nicht nachfomm Tönnen; fobald er zurüdtomme, werde er die Schulb t Bielleicht hätten Sie das voraussehen tönnen!"

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Werner achselzeudend.

Reineswegs, ich würde in diesem Falle ben zahlen sol, fetzt mich in einige Berlegenheit!" mir ficher, nur der Umstand, daß ich die Summe

3u bem Souper, zu bem Baron v. Raven Werner fagte Warner, ich liebe das Einfache, das tief Empfundene, gewiß nicht unterzeichnet haben. Uebrigens ift bas

eingeladen hatte, war auch der Referendar v. Gottschalt als Saft gelaben.

Die Speisen waren vorzüglich und der feurige Wein belebte bie Stimmung, bie immer heiterer wurde.

das aus dem Herzen quillt und zum Herzen bringt." Ja, ja, ber Referendar hat einen seltsamen Geschmack," erwiberte Baron Raven achfeljudend, er ist vernarrt in bas Talent meiner Frau-"

Und Sie find trotzdem nicht eifersüchtig?" " Nein, ich vertraue meiner Frau!"

" Ich an Ihrer Stelle wäre nicht so ruhig, ich würde

Unangenehm ist das allerdings!"

bei denen über die geftern mi eiterfrage ben au rch Ans Brüffeler Sauptftraf allgemeine

nicht flüffig machen kann. Wie gefagt, das wäre eine anlaffung, den Referendar um die Gefälligkeit anzu aber Stolz und Ehre verbieten es mir. Herr v.

Erlebnisses, das interessant genug war, noch einmal erzählt meiner Frau nicht gestatten, folche loftbare Gefchente anzus ift ein liebenswürdiger Mann, aber zu ben Unfrigen

Werner erzählte manche luftige Geschichte aus seinem Romödiantenleben, ber Baron knüpfte baran andere Anekdoten und seine Gattin erinnerte fich ebenfalls marches zu werden. Als bie Tafel aufgehoben war, bat ber Referenbar um ein Lieb, bie Baronin erklärte fich augenblidlich bereit und trat an den Flügel, und Ferdinand folgte ihr, um sie zu begleiten.

Seltsam, daß Werner heute bei ihrem Gefang völlig talt blieb! Bielleicht war es bie Wahl der Lieber, was die Schönheit und Innigkeit ihrer Stimme nicht so voll zur Geltung fommen ließ, vielleicht trug auch die eigene Stim muna bazu bei, daß er sich heute nicht für ihren Gesang

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Was wollen Sie! In diesem Punkte überlasse ich es ihr, nach eigenem Ermessen zu handeln. Und wenn der Herr Referendar ihr in dieser Weise für so manchen Runfi genuß banken will, weshalb soll ich es ihm verbieten? Ich für meine Person würde niemals den Herrn um eine Be fälligkeit buiten, obfchon ich gerade jetzt besondere Veran­laffung bazu hätte."

mich nicht gern, man kann ba gar zu leicht in eine f

Stellung tommen."

" Wenn nicht ein Freund mich herausreißt, Dann wird der Wechsel proteẞirt werben!" mich auf Unannehmlichkeiten gefaßt machen."

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Wie groß ist bie Summe?"

Taufend Thaler!"

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Werner blieb einige Minuten in Schweigen vef

Aus den halbgefchloffenen Augen Werners traf ihn ein dann holte er sein Portefeuille aus der Tasche

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