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Beilage zum Berliner Volksblatt.
Die Elektrizität im Hause.
( Befter Lloyd".) I.
Es war im Jahre 1667, als der Lieutenant Général der franzöftschen Bolizei ein Editt erließ, wonach die Anbringung öffentlicher Straßenlaternen, welche im Niveau der ersten Stod werle befeftigt werden sollten, anbefohlen wurde. Als Be leuchtungsmaterial wurden Talglerzen in Aussicht genommen. Diefe Maßregel, welche vorerst nur in den belebteren Straßen aur Durchführung gelangte, bewährte fich vollkommen und gegen Das Ende des 17. Jahrhunderts waren bereits 6500 Laternen in den Straßen von Ba is angebracht, mit einem durchschnitt lichen Bedarf von 1625 Pfund Kerzen pro Nacht.
Die Bevölkerung von Paris war ftols auf diese glän. zende" Beleuchtung, welche ben maffenhaft zuftrömenden Fremden allgemein imponirte und als ein Meisterstück des Fortschritte auf dem Gebiete der Zivilisation angeflaunt wurde. Diese Beleuchtung ist so prachtvoll und gelungenforieb ein Besucher der franzöflichen Metropole in der ersten Begeisterung über diesen ungewohnten Anblid-, daß selbst Archimedes, wenn er heute leben würde, nichts mehr erfinden lönnte, was in Bezug auf Annehmlichkeit und Nüglichkeit dieser Einrichtung an die Seite gestellt werden könnte.
Allein das Behere it der Feind des Guten und in der weiten Hälfte des 18. Jahrhunderts machte man sich bereits mit dem raffinirtesten französischen Sarlasmus über die alte Beleuchtung" luftig. Allerdings waren die Bariser um diese Belt bereits bedeutend fortgeschritten, denn fie befasen bereits eine Straßenbeleuchtung mit Dellampen, deren Laternen mit guten Reflettoren verschen waren, und in einem Berichte, welcher dem König im Jahre 1770 über die Polizei- Adminiftra Hon der Stadt Baris überreicht wurde, finden wir in dem auf das neue Beleuchtungs fyftem bezugbabenden Theile die fühne Behaup tung, daß die Möglichkeit, je eine beffere Beleuchtung au nach laum dreißig Jahren di.se absolute Unmöglichlett" ein, Denn im Jahre 1812 machte eine englische Gesellschaft bereits brillante Geschäfte in London mit der neu erfundenen Gas bichen Verwendung gelangte.
Freitag, den 20. August 1886.
III. Jahrg.
Wir finden mithin in sämmtlichen Beleuchtungsmitteln, I behaftet gewesenen Individuums, also seine Leib und Bett welche auf Berbrennung leuchtender Stoffe beruhen, dieselben Nachtheile vereint, welche durch die Fortschritte der Industrie wohl auf ein geringeres Maß reduzirt, aber in leiner Weise eliminirt werden tönnen. Selbstverständlich werden sich diese Nachtheile um so intenftver fühlbar machen, je größer die Licht. fülle, welche wir in einem gefchloffenen Raume erzeugen wollen, und da mit den Fortschritten der Bildung und Kultur das Bedürfniß nach mehr Licht gleichen Schritt hält, so wächst auch mit jedem Tage das Bedürfniß nach einem Beleuchtungsmittel, welches die Erzielung eines beliebig starken Lichteffektes ohne Schädigung der Gesundheit ermöglicht.
Lokales.
wäsche, gewiffe Möbeln, einer gründlichen, nah wissenschaft licher Methode angeordneten Reinigung unter porfen werden follen. Und allerdings fann nach dem dermaligen Stand der Forschung nicht in Horebe geftellt werden, daß durch eine der artige tonsequent durchgeführte öffentliche Desinfektion die Verbreitungsgefahr anftedender Krankheiten, wie Typbus, Schars lach, Diphtheritis, Cholera und ähnliche Eclta ifungsformen, erheblich vermindert werden wird. Derartige Desinfektions vorrichtungen sollen nun nach den Vorschlägen der deutschen Gesundheitspflegevereine möglichft überall eingeführt werden und zwar für größere Städte in eigens hierzu gebauten feftftebenden Anstalten, während dieselben für den Bedarf tleinerer ländlicher Bezitte in beweglicher Form vorhanden sein müßten. Die Pflicht, fene Gegenstände desinfiziren laffen, soll nach den zur Berathung ftebenden einzelnen Säßen eine obligatorische fein und soll eine Desinfektionsgebühr nicht erhoben werden. Man tann fich auch mit diesen Vorschlägen nur einverstanden erklären; denn eine derartige Maßregel zur Verhütung an ftedender Krankheiten ist, trop der hierauf zu verwendenden Roften immer noch billiger als die Beseitigung der Folgen fener allgemeinen Unglüdsschläge. Es ist eben in jeder Weise wi thschaftlicher, dazu beizutragen, daß ein Krankheitsherd mög lichft rasch erstickt werde, als zu warten, bis die betreffende Infektionstrantheit erft irgendwo ihr Borhandensein geltend mache und daß man alsdann gezwungen werde, den ganzen medizinischen und armenpfleglichen Heerbann gegen fie aufau rufen.
Zur Revision des Reglements der Städte- Feuer Sozietät der Provinz Brandenburg , welche den haupt. Berhandlungsgegenstand des in Bülltchau abzuhaltenden Städtetages bilden wird, schreibt man dem ,, Sor. W." Der verstärkte Borftand hatte in seiner Sigung vom 7. Juni seine Wünsche in 7 Säßen zusammengestellt, die im Wesentlichen also lauten: Der erste Borschlag geht dahin, den Direktor zu beschränten durch einen Direktorialrath, welcher aus der Wahl der Interessenten selbst hervorgeht. Nach unten ist die Ver waltung zu dezentralisiren der art, daß die Höhe der Ber ficherung und der Entschädigung, sowie über die Klaffifijirung vorbehaltlich der Berufung an ein lolales Schiedsgericht, in legter Inftans an den Direktorialrath, nicht der Direktor, son. bern der Magiftrat nach Neußerung der Drtskommission au entscheiden hat. Sweitens fönnen weder Direktor noch Syndilus Vorftgende oder Mitglieder des Direttorialrathes sein, der fte lontroliren soll, und tonnen eben so wenig, auch nicht mit berathender Stimme, Antheil nehmen an der Bes schlußfaffung über solche Beschwerden und Streitsachen, in benen fie Partei find. Drittens sollte es allein dem Direktorialrath vorbehalten bleiben, Instruktionen oder Aus führungsbestimmungen zu erlaffen. Viertens bedarf das Auf nahmeverfahren, insbesondere bezüglich der Fabrilgebäude unter Der Klaffifigirung dringend der Bereinfachung. Die Real gläubiger dürfen fünftens hinsichtlich des Erlöschens der Ber ficherung im Laufe der Versicherungsperiode nicht schlechter geftellt werden, als fte bei anderen zuverlässigen Gesellschaften bereits geftellt find, es muß ihnen gegenüber also eine Rün bigung mit ausreichender Frist eingehalten werden. Ferner ist
biermit glaubte man aber ernfilich das äußerste Maß des abfolut Möglichen erreicht zu haben und wirklich gelang es Baslichte, trotz der raftlosen und rapiden Fortschritte, welde das neunzehnte Jahrhundert auf allen Gebieten der Industrie zu verzeichnen bat, mehr als ein halbes Jahrhundert schädigung verliert, die Entschädigungssumme gegen Besfion hindurch seine unbeftegbare Ueberlegenheit allen anderen Be lich und ungeahnt auftretenden Fortschritte der Elektri leuchtungsarten gegenüber zu behaupten, bis endlich die plös
ität auch die Bertreter der Gas Industrie aus ihrer Sorg oftgleit auficheuchten und den großen Kampf aufnahmen, aus welchem d'e erftere, wie heute bereits mit Bestimmtheit voraus ufeben, früher oder später als Siegerin hervortreten wird. Insbesondere läßt Ach dies von der Hausbeleuchtung behaupten, bauglich welcher fich jüngst ein hervorragender Hygieniler ba bin ausgesprochen bat, daß die Bewerkstelligung der fünft lichen Beleuchtung bis in die neueste Beit nut unvollkommen gelungen war und daß dieselbe überhaupt einen wunden Bunkt in der menschlichen Gesellschaft gebildet hat, baß aber auch bier, wote auf jedem Gebiete sosialer Einrichtungen, das Beffere stets bas minder Gute verdrängte."
Diese Behauptung gilt bezüglich sämmtlicher Beleuchtungs. arten, welche auf der Berbrennung organischer oder anorgani her Stoffe beruhen, und auch die gelungenften chemischen oder technischen Werbefferungen find nicht im Stande, die schädlichen Einflüsse einer solchen Beleuchtung zu beheben. Die Talg, Bachs und Stearinlerzen, die Rüböl und Betroleumlampen unterscheiden fich nach dieser Richtung bin in leiner Weise Don einander oder von dem Gaßlichte; dasselbe Waffer. Hoffloblengas, welches den wesentlichsten Bestandtheil des ge öhnlichen Roblengases bildet, dient als Lichtquelle für alle obengenannten Beleuchtungsarten. Der heiße Kerzendocht, welcher die zu verbrennende Flüssigkeit aus der Kerse auffängt, ann als Miniatur Gasfabrit betrachtet werden, deren Indu Arteprodukte fofort an Dit und Stelle tonsumirt werden. Der Unterschied zwischen dem so erzeugten Base und dem Rohlen
Eines Uebelstandes von weitreichendster Tragweite wurde in der legten öffentlichen Schneiderversammlung gedacht, welcher zugleich typisch für die Arbeiterverhältnisse im Allge meinen ist. Es handelte fich um eine hiesige Schneiderwerkstatt, beren gesundheitsschädliche Einrichtungen der Behörde zur Renntniß gebracht worden waren. Seitens der Bebörde war auch bereitwilligft Folge gegeben und ein Sanitätsbeamter entfendet worden zur Untersuchung der Werkstätte. Derselbe erschien nun zu diesem Bebufe zu einer vorher festgelegten Beit in der Werkstätte und zwar in Begleitung des Prinzipais. Alle Fragen wurden von diesem beantwortet, natürlich nicht gegen sein Interesse und von den Arbeitern wagte Niemand, bie Dinge den Thatsachen entsprechend zu schildern, die Anwesenheit des Arbeitgebers schloß ihnen den Mund. Das Kritische der Situation muß wohl der Beamte selbst herausgefühlt haben, denn er soll fich geäußert baben, da, wo es nöthig fei, spreche Niemand, doch in den Versammlungen, da würde getlagt. Da fich ihm gegenüber Niemand bellage, so finde er auch leinen Grund zum Einschreiten. Die Werkstätte wurde fonach als allen Anforderungen entsprechend befunden und e bleibt alles beim Alten. Es ist hieraus erfichtlich, welchen Drud beute bei den schlechten Arbeitsverhältniffen der Arbeitgeber auf seine Arbeiter ausübt. Soll eine behördliche Untersuchung erfolgreich sein, so ist es unbedingt nötbig, daß Dieselbe unvorbereitet und nicht im Beisein der Arbeitgeber vorgenommen werde, damit die Arbeiter ohne Schaden ihre Klagen anbringen fönnen. Dieser angedeutete Uebelftand berrscht leider im Kleinen wie im Großen, denn auch bei den Fabrilinspektionen ist wiederholt darüber Klage geführt worden.
von deren Rechten an die Realgläubiger zu zahlen. Der Austritt aus der Sozietät dagegen darf nicht von der Bu ftimmung, vielmehr nur von der Benachrichtigung der Real gläubiger abhängig gemacht werden. Sechstens hält der Vor ftand es für wünschenswerth, daß auf der Versicherungs. bescheinigung die wesentlichen Bestimmungen des Reglements abgebrudt werden. Siebeniens darf der dem Berficherten sonft auftebende Rechtsweg durch die Beschwerde nirgends ausge schloffen werden.
Die Unterhandlungen wegen der Ausladeftellen an den Wafferläufen unserer Stadt scheinen nunmehr einem be friedigenden Abschluffe nabe zu sein. Seit Jahren bereits schwebten zwischen dem Fistus und der Stadt Berlin diese Berhandlungen, welche die Ueberlaffung desjenigen fistalischen Terrains betrafen, welches namentlich an dem westlichen Theile des Landwehrlanals gelegen ist und beim Entladen dort an legender Schiffe unvermeidlich benugt werden muß. Der Fis. fus hatte noch bis vor kurzer Beit eine ziemlich fchroff ableh nende baltung angenommen gegenüber den Besuchen der Stadtbehörde, der er anheim gab, das betreffende Terrain läuf lich zu erwerben. Der schädliche Einfluß dieser Verkehrshin derung wirkte lähmend auf die ganze Stadtgegend zurück, und namentlich waren Holsbändler und ähnliche Hande treibende, welche große Wafferfrachten empfingen und fich unmittelbar an ienen Flußläufen angetauft hatten, wegen der ihnen verwei gerten Ausladung der Schiffe genöthigt, die dort erworbenen Grundstüde zu verlaufen. Wiederholt wurde die Sache im Abgeordnetenhause zur Sprache gebracht; die Regierung ver barrte dabei, die Kommune möge das betreffende Terrain täuflich vom Fiskus erwerben, wozu bei den theuren Grund.
ftückspreisen in der weftlichen Stadtgegend mehrere Millionen
gereinigt wird, bevor es in dem Leitungsrohrnege dem Konsum erforderlich gewesen wären. Neuerdings haben nun abermals augeführt wird, während das auf dem furzen Wege des Ver brennungsprozesses aus der Kerze oder in der Dellampe ge monnnene Gas in seinem ursprünglichen, rohen Suftande zur Verbrennung gelangt. Allein das brennende Gas in chemisch stimmte Vorschläge gemacht. Die Stadt Berlin will danach reinem Buftande wäre noch nicht im Stande, eine hell leuchtende Flamme zu erzeugen, wenn nicht berselben immer fort Roblenpartifelchen zugeführt würden, welche in
in dieser Angelegenheit zwischen den betreffenden Staatsbe börden und dem Magistrate Unterhandlungen stattgefunden, und namentlich hat der Magiftrat dem Polizeipräsidium be
auf thre thre Soften Soften die erforderliche Herrichtung ber namentlich die Lade Ufer des Kanals übernehmen, ausbauen, unter der vorrichtungen und Hafenanlagen Amortisation und Verwaltung bedenden Gebühren Erhebung; ferner bat fich die Stadt bereit erklärt auf die ihr zustehende ftrompolizeiliche Rontrole zu verzichten. Soviel bekannt geworden, werden diese Vorschläge in den betreffenden Kreifen allgemein für annehm bar gebalten, so daß die endliche Erledigung dieser Angelegen heit nabe bevorstehen dürfte.
Der Flamme hell glühend verbrennen. Nachdem belanntlich Vorausseßung einer die Berzinsung, Stoff beruht, so wird jene Beleuchtung den beften Lichteffekt jeder Berbrennungsprojeß auf dem Ronsum von Sauer haben, welche der die Flamme umgebenden Luft am meisten Sauerstoff entzieht, während gleichzeitig die Luft durch das Berbrennen der Roblentheilchen in der Flamme mit Kohlen. fäure geschwängert wird.
Ein englischer Gastechniker, Mr. Clegg, machte sehr inter effante Versuche behufs Feststellung jener Sauerstoffmengen, heitspflegevereine hat für dieses Jabr für ihre Breslauer welche verschiedene Beleuchtungsstoffe während des Verbrennens,
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Die Generalversammlung der deutschen Gesund. Busammenfunft wel Fragen auf die Tagesordnung gesezt, welche geeignet find, die Theilnahme der meisten Kommunal
Berfuche beruhten auf dem Grundsage, daß ein Verbrennungs verwaltungen auf fich au lenten. Die eine betrifft die Einrich poje nur so lange andauern fann, als der erzeugten Flamme tung von Volksschulbädern. Es dürfte in weiteren Kreisen be Flamme in einem luftdicht abgeschlossenen Raume sofort er genügender Sauerstoff zugeführt wird, und daß mishin eine Luft tonfumirt ist. Die Ergebnisse seiner Versuche faßte Mr. haben fich, unter der Aufsicht der betreffenden Lehrer, durchaus Clegg in einem einschlägigen Werke( Treatise on the Manu
Cine Hubo flamme
facture of gas) in folgender Tabelle zusammen:
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Oliveno flamme
Talglerse Wachterge Spermacinterze
" Roblengas flamme
erlosch in 71 Minuten
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terige Flamme, aus verschiedenen Leuchtstoffen gewonnen, er
fannt sein, daß in dieser Beziehung Göttingen bahnbrechend und mit ausgezeichnetem Erfolge vorangegangen ist. Dort find berartige Einrichtungen seit einiger Zeit im Gebrauche und ste
als nüglich bewährt, obne auch nur im mindeften den Schul unterricht au flösen, während deffen die Schüler in die Bade zellen, und zwar je dret Knaben besw. Mäochen, geführt wer ben. Der Göttinger Bürgermeister Merkel bat fich in der That ein großes Berdienst um diese Angelegenheit erworben. Auch find die Einrichtungskosten für je eine Bolksschule recht mäßig, so tag eine große Belaftung des Stadtfädels Daraus Dennoch hat diese für die gedeihliche nicht entstehen fann. Rörperentwidlung unserer Schuljugend so überaus wichtige
von Brofeffor Mymot Tidy) finden wir folgenden Ausweis gefunden. Die Generalversammlung soll nun dazu dienen,
Beugte, und zwar: Cine Talgterge Stearin terze Wachslerze Spermacinterze
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Der Buchbinder und Zigarrenhändler Fr. Michelfen wurde belanntlich am 16. Junt d. J. auf Grund des§ 28 des Sozialistengefeßes aus Berlin ausgewiesen. Derselbe wandte fich nach Aschersleben , wo er ein Bigarrengeschäft eröffnete, welches auch recht gut florirte und dem Inhaber eine Dauernde Exiftens versprach. Am 18. August empfing derselbe folgenden neuen Ausweisungsbefehl:
Magdeburg , den 17. Auguft 1896.
Ich habe beschloffen, den Bigarrenhändler Friedr. Richelsen auf Grund des§ 2 Nr. 2 bes Beseges über die Aufnahme neu anziehender Berfonen vom 31. Dejember 1842 von dem Aufenthalte in der Stadt Aschersleben und deren Umgebung auszuschließen, da derselbe durch Erfenntniß des föniglichen Landgerichts Berlin vom 25. Juli 1885 megen Bergebens gegen § 110 des Reichsstrafgesetzbuches mit 6 Wochen Gefängnis bestraft ift, und fich biernach als eine für die öffentliche Sicher heit gefährliche Person darstellt.
Der Regierungspräsident. gez. v. Wedell. An die Polizeiverwaltung zu Aschersleben .
Nr. 561 I Fr. C.
Abschrift vorstehender Verfügung des Herrn Regierungs präfidenten erhalten Sie mit der Aufforderung, fofort und spätestens binnen 8 Tagen die bieftae Stadt au verlassen, andernfalls Sie in Gemäßheit des§ 132 des Gefeßes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Jult 1883 Jbre Ausweisung unter Anwendung unmittelbaren Bwanges zu ge wärtigen haben.
Die Polizeiverwaltung. Michaelis.
An den Bigarrenhändler Herin Friedrich Michelsen hier. II. 4004.
Im Anschluß hieran erfährt die Voff. Stg." noch fol gendes: Bu Anfang dieses Monats war in Aschersleben eine große fozialdemokratische Versammlung geplant. Dieselbe wurde aber in Frage gestellt durch die Absage des aus Berlin er betenen Referenten. Man manete fich also an Michelsen, der fich denn auch nach längerem Sträuben bereit finden lief, an Der Stelle des Richterschienenen über den Niedergang der Industrie und die Lage des Handwerks" zu sprechen. Als M. in der Versammlung das Wort ergreifen wollte, erhob fich der überwachende Beamte und verbot ihm zu sprechen. D. erhob gegen eine solche Gesezesanwendung Einspruch. Der Beamte möge, so sprach er, die Auflösung der Versammlung herbei führen. Dieses eine Recht fte be ihm zu. Der Beamte fügte fich und löfte nach den erften gehn Worten des Referenten die Bersammlung auf. Michelsen wurde in Folge deffen in eine gerichtliche Untersuchung wegen seines Verhaltens gegenüber Dem Beamten verwidelt, aber nichts Belastendes für ihn entbedt. Nun ist seine Ausweisung erfolgt und zwar auf Grund der von uns bereits mitgetheilten Vorstrafe wegen eines poli tischen Vergehens.
In einem anderen Werte( Handbook of modern Chemistry, angelegenheit nicht die wünschenswerthe weitere Anwendung burg hat, wie das R. Int. Bl." better, bon Charlotten
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Diese für die öffentliche Gesundheitspflege überaus wichtige Gache mehr in Fluß zu bringen. Da nun Herr Merkel aus Göttingen einen Bericht hierüber abftatten wird, so ftebt auch in ber that su boffen, daß fich ein günstiges, greifbares Folge ergebnis an biefe Debatten Inüpfen werde. is aweites mich tiges Berathungsthema ift die Angelegenheit der Dis In Dieser angefest. Hinsicht infektionseinrichtungen in
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am 18. d. M. über Borschlag des Bürgermeisters Fritsche die Einführung der Schwemmlanalisation mit Riefelfelvern für die Stadt Charlottenburg beschlossen, indem sie die zur Ausarbeitung des Spezialprojektes für das erste Radialsystem geforderten Geldmittel bewilligte.
Der Werderfche Markt bietet gegenwärtig ein Bild wüfter Berstörung; dem sehr lebhaften Berlehr in fener Gegenb werden seit einigen Tagen schwere hindernisse bereitet, deren Beseitigung voraussichtlich nicht so bald zu erwarten ist. Die Berlegung der Baufluchtlinie für die auf den Ruinen des ebe maligen Münzgebäudes zu errichtenden Neubauten bedingt auch eine Berschiebung der unter dem Straßenflafter befindlichen