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dings sich nicht vereinigen lasse. Stadthagen   schildert dann ein- 1haben Sie den Frieben meines Hauses aufs gleichfalls Fener gefangen, doch konnte das Feuer noch im Ents gehend aus der Entstehung der Vorschrift in Art. 95 des Ein- gröblichste verlegt." Und weiter rief Profeffor Schwarz, stehen gelöscht werden. führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch,( wonach das ohue sich direkt an seinen Gegner zu wenden: Der Jrrsinn Ju Mülhausen im Elsaß   ist ein Theil der Baumwoll Züchtigungsrecht vom 1. Januar 1900 ab aufgehoben geht immer weiter, darf ich Sie bitten, Sie spinnerei Nägeli Frères gestern Morgen niedergebrannt. sein soll), daß die gesammten Regierungen und der Reichstag   hinaus zu begleiten?" Gleich darauf apostrophirte der Noch ein Beitrag zum verfeinerten Ehrgefühl. Ueber angenommen haben, durch diese Vorschrift werden auch die mitanwesende Bauunternehmer Holmgren den Kartellträger den schneidigen Ritt eines Hauptmannes

Prügelparagraphen der preußischen Gesinde- Ordnung getroffen. in folgender Weise: ,, Sind Sie verrückt, einen alten

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diefer Straße aufmerksam zu machen.

Nach diesem Ausfalle der Beweisaufnahme beantragte der Familienvater auf Pistolen zu fordern?" Beide berichtet das Würzb. Journal" folgendes: Am Freitag ritt Staatsanwalt für Behlendorf   die Freisprechung, weil demselben begleiteten dann den Regierungsaffeffor A. bis zur Thür des auf dem Trottoir der Faulenbergstraße der Artillerie. nicht nachgewiesen werden könne, daß er kenntniß von dem Inhalte Borgartens und hier legte der Verklagte Holmgren feine Rechte, Hauptmann Hopf, was dem in dieser Straße patrouilliren des Flugblattes genommen habe; bezüglich des Kopp nahm der Staats- wie er selbst meinte, als hochbetagter Mann in wohlwollendster den Schuhmann Veranlassung gab, den Offizier auf das Verbot des Reitens in anwalt an, daß der Thatbestand der Verächtlichmachung vollständig Absicht für den jungen Assessor, auf die Schulter desselben und Der Hauptmann schrie den Schuhmann sogleich heftig an, erfüllt sei, und beantragte für diesen neun Monate Gefaate: Wenn Sie erst verheirathet sind, werden verlangte nach seinem Namen und drohte mit Beschwerde. fängniß. Der Rechtsanwalt Heine legte eingehend die Sie auch vernünftig werden." Wegen diefer absolute Straflosigkeit des Flugblatts und der Angeklagten dar. Aeußerungen wurde Regierungsaffeffor Arnold lagbar! Nachdem der Schuhmann seinen Namen genannt und dafür den Nach mehr als stundenlanger Berathung erkannte der Gerichtshof In dem Termin behauptete der Kläger  , er habe zunächst in des Hauptmanns zu wiffen begehrte, schrie ihn diefer an: auf Freisprechung beider Angeklagten. Es tönne voll- der Wohnung des Verklagten diesem den Auftrag feines nicht nach dem Namen zu fragen, meinen Namen Hauptmann haben Sie überhaupt ständig dahingestellt bleiben so etwa lautete die Begründung Mandanten ausgerichtet, Prof. Schwarz solle Abbitte wegen der Ein Glück war es für den erfahren Sie durch die Beschwerde." des Urtheils ob irgend ein Thatbestandsmerkmal der Verächt gegen Vosberg erhobenen Beleidigungen leisten. Die Verklagten Schuhmann, so fügt das bezeichnete Blatt, dem wir die Ver lichmachung von Staatseinrichtungen durch den Angeklagten Kopp behaupten ihrerseits, von einem Ersuchen, Abbitte zu leisten, sei antwortung der vorstehenden Mittheilung überlassen müssen, erfüllt fei, denn jedenfalls hat er fich bei dem bei dem Kläger   keine Rede gewesen. Nach kurzer Berathung Beugen Stadthagen, dem eigentlichen Verfaffer, erkundigt, ob wurde das in der Hauptsache schon bekannte Urtheil verkündet: hinzu, daß der Hauptmann nicht aus" Nothwehr" sofort von feinem Säbel ausgiebig Gebrauch machte. etwas Strafbares vorliege. Es feble ihm auf jeden Fall danach In den Aeußerungen des Prof. Dr. Schwarz ist eine beleidigende das Wissen, daß irgend etwas im Flugblatt falsch oder entstellt Absicht nicht enthalten; wenn er von Jrrsinn gesprochen habe, Vom verfeinerten Ehrgefühl. Wie bayerische Blätter be behauptet ist. Er befand sich nach allen Richtungen hin zweifellos so könne der Kläger   die' Wendung nicht auf sich beziehen. Im richten, ist der im Juli durch seinen Kameraden Grafen Holnstein im guten Glauben. Kopp mußte daher von dem Vergehen wider übrigen habe der Verklagte, wenn er den Kläger aus seinem schwer verletzte Portepeefähnrich Steichele seinem Leiden erlegen. die öffentliche Ordnung freigesprochen werden und deshalb könne Hause gewiesen, in Wahrnehmung berechtigter Interessen ge- Im Juli d. J. bei der Uebung der königl. Kriegsschule, am auch Behlendorf   wegen der Beihilfe nicht verurtheilt werden. bandelt, deshalb sei der Verklagte freizusprechen. Dagegen letzten Tage ibres Aufenthaltes in Ingolstadt  , lehrte Portepee­Die Kosten sind der Staatskaffe aufzuerlegen. wurde in den Wendungen des Verklagten Holmgren die be- fähnrich Steichele nachts 12 Uhr in vergnügter Stimmung in Das Liliputaner   Gastspiel vor dem Kammergericht. leidigende Absicht vorgefunden. Derselbe wurde zu 100 M. Geld: ben gemeinsamen Schlafsaal zurück und gab dabei seiner Stimmung Die Herren Theodor und Karl Rosenfeld, die Impresarien der Strafe und zur Tragung der Hälfte der Gerichtskosten verurtheilt. burch Singen Ausdruck. Bortepeefähnrich Graf Holustein, ein in Berlin   wohlbekannten Liliputaner Theatertruppe, waren vor Die andere Hälfte der Koften fällt dem Kläger zur Last. Hoffent- Sohn des verstorbenen Oberstallmeisters Grafen Holnstein, ward das einiger Zeit beschuldigt worden, das Schauspielgewerbe ohne lich beruhigt Herr Holmgren fich nicht bei dieser merkwürdigen durch im Schlaf gestört und stellte ihn zur Rede. Es begann ein die nach§ 32 der Gewerbe Ordnung erforderliche Erlaubniß Verurtheilung wegen einiger Worte, die er in wohlwollendster Streit, der indeß nicht ernster Natur zu sein schien, jedenfalls betrieben zu haben. Es handelte sich um ein sogen. Gastspiel Absicht und in der optimistischen Meinung, daß der Angeredete hat ihn Streichele nicht dafür genommen; beide Fähnriche rangen miteinander; plöglich zog Graf Holnstein mitten im ihrer Truppe im Friedrich Wilhelmstädtischen Theater in Berlin  . verständiger Belehrung zugänglich sei, gesprochen hat. Der Besitzer des Theaters, Direktor Frigsche, hatte einen Gast­Ringen den Pallasch des Fähnrichs Steichele Herr Kummert, der aus der denkwürdigen heraus und versetzte diesem einen von der Seite nach unten fpielvertrag" genannten Bertrag mit ihnen abgeschlossen, wonach Rolberger Strandschloß Affäre her bekannte muthige gehenden Stich mitten durch den ganzen Körper. er den genannten Personen seinen Kunsttempel gegen eine pro- Bürgermeister von Kolberg  , hat bei feiner vorgefeßten Behörde Nach einer anderen Lesart hatte es sich um einen scherz­zentuale Betheiligung ant Gewinn überließ. Für die schon wieder einmal Aergerniß erregt. Der Kreisphysikus be­Tage der Vertragszeit, haften Ueberfall mehrerer Kriegsschüler, darunter Steichele denen nicht gespielt werden antragte am 21. März dieses Jahres die Schließung einer würde, verpflichteten sich auf den An die Gebrüder Rosenfeld  im Bett liegenden Holuftein gehandelt. zur höheren Töchterschule, weil die Tochter eines auf dem fraglichen dem schwerverwundeten Steichele haben die hervorragenditen Bahlung von je 200 Mart. Die Behörden waren nun Grundstücke wohnenden Briefträgers angeblich an Diphtherie er- Münchener Aerzte fünf Monate hindurch alle ihre Kunst ver der Meinung, daß es sich hier nicht um ein richtiges Gafifpiel, frankt war. Die Polizeiverwaltung lehnte dies in Ueber- fucht, vor sechs Tagen wurde durch die Professoren Dr. Angerer sondern um ein felbftändiges Theaterunternehmen handelte. einstimmung mit dem Magistrat und der Schuldeputation und Seidel eine Operation vorgenommen, die aber den Patienten Das Schöffengericht sprach die Angeschuldigten wohl frei, ab. Darauf forderte der Landrath, ein Mitglied der großen nicht mehr retten fonnte. Graf Holnstein, der bereits früher von vom Landgericht wurden sie aber au je 30 m. verurtheilt. Familie Buttkamer, die Polizeiverwaltung mehrmals vergeblich fich reden machte, war anfänglich in Haft genommen und Die Straftammer erklärte den Vertrag für einen Miethsvertrag. auf, die Schließung vorzunehmen. Die Polizeiverwaltung stellte disziplinarisch bestraft, dann aber wieder freigelassen worden. Der Straffenat des Kammergerichts wies am 3. Dezember die sich auf den Standpunkt, daß eine solche Schließung nur von der Nachdem jetzt der Tod Steicheles eingetreten ist, dürfte, wie man daß der fragliche Vertrag Gastspielvertrag" genannt werde, ordnung nochmals dringend wiederholt und eine Strafe von zu hoffen wagt, die Angelegenheit für ihn eine ernstere Wendung Nicht seine Bezeichnung, sondern 50 Mart angedroht hatte, entgegnete der Polizeiverwalter nehmen. fein Sinn sei entscheidend. Die Auslegung eines Kummert, das eingeschlagene Verfahren halte er für gefezwidrig beben verspürt. In Annezin( Frankreich  ) wurde gestern ein starkes Erd. Vertrages sei aber thatsächlicher Natur und er empfehle dem Landrath, davon Abstand zu nehmen. Nun ( web), gehe also das Revisionsgericht nichts mehr an, ließ der Landrath die Schule durch einen Gendarmen schließen und Auf der Antilleninfel Montserrat haben große Uebers und der Vorderrichter habe thatsächlich festgestellt, daß es sich fette die Strafe von 50 Mart gegen Kummert feft, weil fchwemmungen stattgefunden, wodurch 75 Personen das um einen Miethsvertrag handele. Unter diesen Umständen müsse er seinen Anordnungen nicht Folge geleistet habe. Der Leben eingebüßt haben und Wege und Brücken zerstört wurden das Gericht annehmen, daß die Angeklagten als selbständige Regierungspräsident, auch ein Buttkamer, wies dann nicht Theaterunternehmer mit Fritsche abschlossen.

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Witterungsübersicht vom 4. Dezember 1896.

nur die von Kummert erhobene Beschwerde zurück, sondern er legte dem widerspenstigen Bürgermeister auch noch eine Disziplinar- Ordnungsstrafe von 50 M. auf. Jetzt beschwerte sich hierüber K. beim Oberpräsidenten, der ihn ebenfalls abwies, indem er ausführte, der Kreis Landrath dürfe die Polizei- Stationen. verwaltungen in Städten, die feinen selbständigen Stadikreis bilden, mit Anweisungen versehen. Kummert flagte darauf beim Ober- Verwaltungsgericht. In seiner selagebeantwortung bemerkte der Oberpräsident, daß hier die Frage, ob die An­ordnungen des Landraths materiell gerechtfertigt gewesen Die Ordnungsstrafe Berlin  wären oder nicht, vollkommen ausscheide.

Gewerkschaftliches.

Gelder sind zu senden an das Berliner   Gewerkschafts­bureau( N. Millarg, Berlin   S.0., Annenstr. 16.)

Swinemünde Hamburg

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Barometer­

ftand in mm,

reduzirt auf

d. Meeressp.

800 Windrichtung

Windstärke

88888888( Stala 1-12)

Wetter

Temperatur

( 5°. 4° R.)

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Aberdeen  . Paris  .

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München  Wien  . Haparanda  . Betersburg Cort

6040B0668

Wetter- Prognose für Sonnabend, den 5. Dezember 1896. zunehmender Bewölkung und geringen Niederschlägen. Etwas gelinder bei mäßigen bis frischen südlichen Winden, Berliner   Wetterbureau.

Briefkasten der Redaktion.

G. K. 25. Sprechen Sie, wenn möglich, heute Vormittag A. V. 2. September 1888.

Solingen   im Reichstag. Die Wahl war nicht angefochten. Zwei Genossen. Schumacher vertritt den Wahlkreis

100. Wenn Sie glaubhaft machen, daß die Schuldner ing

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Blattern und Schuhimpfung". Gegen diese Dentschrift des Reichs- Gesundheitsamts hatte im Auftrage des Vereins der Impfgegner Reinh. Gerling eine Broschüre verfaßt, durch welche sich der Referent im Reichs- Gesundheitsamt, Regierungsrath Dr. Rübler, als betheiligt an der Abfassung der Deutschrift beleidigt fühlte. Er stellte Strafantrag. Gerling hatte behauptet, daß in der Denkschrift des Reichs Gesundheitsamtes fast auf jeder Seite Trugschlüsse verübt, falsche Zahlen und Datumsverschiebungen angewendet seien und somit den Volks­vertretern und der Presse ein unrichtiges Bild vom Stande der Impfung gegeben worden sei. Es wurde dem Verfasser der Dent: sei gerechtfertigt wegen des hartnäckigen großen Ungehorsams Wiesbaden  schrift bewußter Irrthum" vorgeworfen, von verblüffender gegen die vorgesetzte Behörde und wegen des ungehörigen, theil­Dreiftigkeit", vom Muth des Anonymus" u. f. w. gesprochen. weise überhebenden Tones, den K. gebraucht habe. Am Mittwoch fand die Verhandlung vor der ersten Straftammer Der I. Senat des Ober- Berwaltungsgerichts unter dem Vorsitz des Berliner   Landgerichts I   statt. Der Angeklagte hatte durch des Präsidenten Perfius wies die Klage am 4. Dezember ab; da feinen Vertheidiger ein ungeheueres Zeugenmaterial aufgeboten, die Parteien nicht vertreten waren, wurden Gründe nicht um den Beweis zu erbringen, daß der Kampf der Impfgegner publizirt. ein gerechtfertigter fei und daß mit der Zwangsimpfung auf geräumt werden müsse. Vierzehn Sachverständige aus Nah und Fern waren der Aufforderung des Angeklagten gefolgt. Vergebens wies der Vorsigende wiederholt darauf hin, daß es nicht die Auf­Zuzug von Arbeitern nach den deutschen   Seeftädten gabe eines Gerichtshofes sein könne, zu einer wissenschaftlichen Streitfrage Stellung zu nehmen und daß es nur darauf antomme, zu ift während der Dauer der dortigen Lohnbewegungen aufs entscheiden, ob die in der Broschüre gebrauchten Ausdrücke be- ftrengfte fernzuhalten! leidigend seien oder nicht. Der Vertheidiger beharrte auf der Vernehmung sämmtlicher Sachverständigen und führte außerdem eine kleine Bibliothek ins Gefecht, woraus er die Schäden, welche durch die Zwangsimpfung entstanden, nachzuweisen suchte. Der Bürgerliche Berliner   Blätter berichten, daß die hiesigen auf unserer Redaktion vor. Staatsanwalt führte nach Schluß der Beweisaufnahme aus, daß Konfettionsarbeiter davon Abstand nehmen werden, die Frage, ob die Zwangsimpfung zweckmäßig sei oder nicht, im nächsten Frühjahr in eine Lohnbewegung einzutreten. Wie vom Gerichtshofe nicht zu entscheiden sei. Die beleidigenden uns mitgetheilt wird, haben sich die Konfektionsarbeiter mit einer Ausdrücke ließen sich nicht ans der Welt schaffen, er beantrage solchen Frage überhaupt gar nicht beschäftigt. gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 500 M. Der Ver- An alle in den Ringbrauereien Berlins   beschäftigten Ausland sich begeben wollen, so würde, falls der Anspruch selbst theidiger plädirte in länger als zweistündiger Rede für Frei- Arbeitnehmer! Wir haben bedauerlicherweise die Wahrnehmung auch bescheinigt wird, das Gericht Anlaß zur Anlegung eines sprechung. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu einer machen müssen, daß eine ganze Anzahl Brauerei- Arbeiter weder Arreftes haben. Neumann. Verjährung würde noch nicht vor­Geldstrafe von 250 M. von den bevorstehenden Kuratoriumswahlen etwas wissen, noch liegen. Wenden Sie sich an eines der Mitglieder des Arbeiter­Die erste weibliche Gerichts Sachverständige in Berlin   die Legitimationskarten erhalten haben. Es liegt dies ja vor vertreter- Vereins: Die Adressen der Herren, die zur Vertretung ift Frau Professor Dilloo, geb. v. Hackewig, Inhaberin eines allen Dingen daran, daß verschiedene Brauereien die Bekannt derartiger Sachen einverstanden sind, finden Sie im Vereins­Bureaus für wissenschaftliche Graphologie. Frau Dilloo ist als machung zur Wahl erst sehr spät, manche noch garnicht, oder an falender" in jeder Donnerstagsnummer des Vorwärts". Schreib- Sachverständige vereidigt und für den Bezirt des Berliner   Orten angeschlagen haben, die nicht besonders zur Bekannt E. S. 46. So viel veritändlich: ja. Bm. 10. Nein. Landgerichts I   angestellt worden. machung geeignet sind. Umsomehr ist es Pflicht eines jeden P. W. 25. Eine Verlobung mit einer Anderen, während Ein politischer Duellprozeß. Vor dem Charlottenburger   Kollegen, das was die Brauereien versäumt haben, die erite Ehe noch nicht gefchieden ist, ist zwar geschmacklos und Schöffengericht spielte sich vorgestern, wie schon furz berichtet, nachzuholen und alle Kollegen von der Bedeutung überflüssig, aber nicht strafbar. Möglich ist es, daß aus solchem ein Duellprozeß ab, der deutlich von der Dreiftigkeit Kunde gab, der Wahl zu überzeugen. Spornt die Säumigen an, daß sie Verlöbniß auf außerehelichen Umgang, also eventuell strafbaren mit der gewiffe prügelluftige Elemente selbst nügliche Glieder heute( Sonnabend) noch ihre Legitimations Ehebruch geschlossen wird. W. W. Soweit ersichtlich, liegt der Bevölkerung zu behelligen wagen. tarten aus ihren Geschäftsfomtoiren holen ein Grund zur Ehefcheidung für keinen beider Theile vor. Der Beleidigungsprozeß des Regierungsaffessors Arnold gegen Professor Amandus und morgen pünktlich zur Wahl erscheinen. Vermögen scheint dem Manne zu gehören. Sprechen Sie zur Schwarz von der hiesigen Universität und den Eisenbahn  - Gewählt wird Sonntag Mittag von 12-2 Uhr; Klarstellung gelegentlich in der Sprechstunde vor. C. K. Ja. bau- Unternehmer Holmgren hatte, wie wir aus der Charl. die Brauer wählen bei Buggenhagen und die übrigen Arbeit- P! O. 42. Verjähruns liegt noch nicht vor. E. 2. 16. Zeitung" ersehen, feine erste Ursache in Aeußerungen des Pro- nehmer bei Keller, Köpenickerstraße 96/97. Stimmzettel werden Theilen Sie mit dem Erfuchen, Sie als Zeugin nicht nach Ihrer feffors Schwarz über den Dr. jur. Vosberg Retow. Als vor den Wahllokalen vertheilt. Die Agitationstommission. Vorstrafe zu befragen, den Sachverhalt dem Gericht schriftlich Mitte Juni d. J. die Verhandlungen wegen der Wahl der Mit- Ju Brandenburg hat, wie die Deutsche   Metallarbeiter mit. Peter 18. 53. Ja. F. D. 34. Paßt der Mantel glieder zum Delegirtentage der nationalliberalen Partei Zeitung" mittheilt, der Streit bei Liepe   u. Bre est mit einer nicht, so sind Sie zur Weigerung der Annahme und Rückforderung stattfinden sollten, wurde unter anderen Kandidaten auch Niederlage der Arbeiter geendet. der Anzahlung berechtigt. Die Entscheidung des Richters darüber, Dr. jur. Bosberg- Ret̃ow in Vorschlag gebracht. Prof. Schwarz Achtung, Metallarbeiter! Der Zuzug von Schlossern, ob das Kleidungsstück paßt, hängt vom Befinden der Sachver erklärte sich von vornherein gegen die Wahl des Herrn Schmieden, Drehern, Klempnern, Verzinnern, Brennern und ständigen und allerlei ab. Im Voraus läßt sie sich nie sagen. Bosberg- Refow und begründete seine Stellung in Privat- sonstigen Hilfsarbeitern nach dem Emaillirwert von Karl C. B. Er würde der Annehmlichkeit, nachzudienen und be. äußerungen gegenüber seinen Parteifreunden mit unliebsamen Vor: Thiel u. Söhne in Lübeck   ist streng feruzuhalten. straft zu werden, bis zum zurückgelegten 42. Lebensjahre auss tommnissen, die den Charakter des Parteikandidaten gerade gefeßt sein. E. K. J. Die Polizei hat fein Recht, Ihren nicht in dem besten Lichte erscheinen ließen und die In Nürnberg   befinden sich die Stuckateure und Bildhauer Tanzunterricht mit Rücksicht auf Kirchenmufit zu untersagen. bem Gelehrten geeignet erschienen, die nationalliberale Partei   in der Firma Stoeter u. Schoberwalter in einem Stellen Sie Klage an. Sprechen Sie eventuell in der Sprech den Augen der Gegner au tompromittiren. Dr. jur. Wosberg- Abwehrstreit. Zuzug ist deshalb auf strengste fernzuhalten. stunde vor. 1. A. 1000. Nein, sehen Sie der gegen das Retow fühlte sich durch die ihm zu Ohren gekommenen Fehlen einer Visite auf Ihrer Milchkanne anzustellenden Klage Aeußerungen des Prof. Schwarz beleidigt und übersandte mit Ruhe und dem Behörden schuldigen Respekt entgegen. diesem durch seinen Kartellträger, Regierungs- Assessor Arnold, Adalbertstr. 12. 1. und 2. Ja. Auss M. P. 23. eine Forderung zum 3meikampf auf Pistolen. Am weisung ist möglich, aber nicht Verbot der Heirath. 28. Juni d. J. erschien Regierungs- Affeffor Arnold, nachdem er And Kiel   wird uns berichtet: Jm Nord- Ostseekanal ereignete Bolle, Oldesloe  . Soweit, aber auch nur soweit die vorher in einem Schreiben seinen Besuch und den Zweck an- fich gestern während einer Dienstfahrt eines in Rendsburg   Kaffe Bahlung leiften hat, hatte der Unternehmer, 5000. gekündigt hatte, in der Wohnung des Gelehrten, Villenkolonie ftationirten Petroleum- Motorbootes immeit obengenannter Stadt und diesem wieder Ihr Freund Erfaß zu leisten. Grunewald  , Boothstraße Nr. 33. Hier war der dem Profeffor eine Explosion, wodurch das Deck des Bootes aufgerissen 3. K. W. Soweit ersichtlich, steht Ihnen kein Erbanspruch zu. A. H., Rigdorf. 1. Nein. 2. Von niemand. Schwarz befreundete Eisenbahnbau- Unternehmer Holmgren an- und dasselbe sonst schwer beschädigt wurde. Die Kleidung eines wesend. Als der Kartellträger sich seines Auftrages entledigen Matrosen fing Feuer. Der Mann sprang in seiner Angst über 1. Soviel uns bekannt, nein. 2. Der Miether hat kein Recht, wollte, gerieth der Gelehrte der, wie er in dem Termin selbst Bord. Er konnte jedoch gerettet werden; seine Verlegungen einen gemeinschaftlichen Korridor zu verdunkeln; Sie tönnen angab, in glücklichster Ghe lebt, sechs Kinder und drei Enkel erwiesen sich zum Glück als teine schweren. Die übrige Mann- vom Wirth Abstellung der Dunkelheit verlangen. W. J. 23. finder befigt in eine leicht begreifliche Aufregung, stand von schaft ist völlig unversehrt geblieben. Das Erbrecht ist in den verschiedenen Theilen Deutschlands  feinem Stuhl auf, nachdem er die Aufforderung zum Zweifampf Brandstiftung in Zeuleuroda. Wie die Greizer Beitung" ein verschiedenes. Ihre ohne Angabe des Gebiets, um das es angehört, und rief dem Kartellträger zu: Sie haben bisher meldet, find in Zeuleuroda gestern Nacht 8 Häuser niedergebrannt. sich handelt, gestellte Frage ist daher nicht zu beantworten. unter dem Frieden meines Hauses gestanden, aber jetzt Der muthmaßliche Brandstifter wurde verhaftet. Die Kirche hatte Sprechen Sie gelegentlich in der juristischen Sprechstunde vor. Berantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey in Berlin  , Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Berlag von Mag Bading in Berlin  .

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