Beitungsausschnitte vor, die der Gerichtshof auch zur Berlesung brachte. Der Angeklagte Friedländer wandte ferner ein, daß bie Angelegenheit bereits eine res judicata fel. In Frankfurt a. M. bat gegen eine Anzahl Beitungsredakteure und den Un geklagten Friedländer ein Berfahren wegen deffelben Berichts gefchwebt, das Verfahren ist jedoch eingestellt worden und awar, da bas bortige Dorrlandgericht unter Anderm der Met nung war, daß der turze Bericht fich in leiner Weise im Sinne des§ 17 bes Breßgefezes als ein Auszug aus der 60 Seiten Altenformat umfassenden Anklagefchrift charakteriftre ,,, daß aber andererseits als glaubhaft anzunehmen ist, daß der Verfaffer bei der Niederschrift teine Renntniß von der Anklageschrift ges habt habe." Friedländer behauptete ferner, daß er den Bericht erft gefchrieben, nachdem die Verhandlung bis zum Ausschluß ber Deffentlichkeit gebiehen war und bag er den Bericht zu einer Beit versandte, als ein ähnlicher Bericht bereits in ver schiedenen auswärtigen Blättern geftanden habe. Die beiden legteren Behauptungen wurden auch von dem Faktor Heinide und dem Redakteur Leonhardt bekundet.
Im Weiteren wurde der erwähnte Beschluß des Oberlandes gerichts zu Frankfurt a. M. und die Aussagen des tommiffarisch vernommenen Rechtsanwalt Dr. Schmitt und des Schriftsteller Röttger( Mains) verlesen. Erfterer gab zu, daß er vor Bes ginn der Verhandlungen jenes Landesverrathsprozesses einigen Berichterstattern auf Befragen Auskunft über verschiedene Dinge gegeben habe, während letterer befundet hatte, daß er nach anfänglichem Weigern fich bereit erklärt hatte, dem Angeklagten Friedländer die Anklageschrift zur Einfichtnahme vor
Recht gehabt, Tynamit au befigen". Der Reichsanwalt trat diesen Ausführungen entgegen und erwiderte folgendes: Die behördliche Erlaubniß geht nicht weiter als bahin, daß der Steinbruchsbefizer oder Bächter das Dynamit Bächter bas Dynamit den Arbeitern aum Swede Der Arbeit überlassen darf. Das Wenn Der Befizer duldet, daß die Arbeiter da in gefährlicher Dynamit mit nach Hause nehmen, Weise aufbewahren und frei darüber verfügen, so ift es flar, daß dies etwas ganz anderes ist, als die Ron seffion gestattet, mithin ist bei Krabbes ein selbstständiger Be fi anzunehmen, der geeignet ist, unter§ 9 zu fallen. Die Staatsanwaltliche Revifion dagegen halte ich für begründet. Das Gericht hat angenommen, es müßte eine allgemeine Be ftimmung der Polizei übertreten sein. Eine solche Unterschei bung zwischen behördlichen Bestimmungen ist aber rein will, türlich. Das Geset soll jeden Gebrauch und Befiß von Spreng ftoffen ganz bestimmt polizeilich regeln und ohne polizeiliche Geftattung einen solchen Befis überhaupt nicht zulaffen. Das nicht blos allgemeine, sondern auch besondere Anordnungen getroffen werden müffen, ist flar. Die Handlung des Ange getroffen werden müssen, ist llar. Die Handlung des Ange flagten war im Eröffnungsbeschluß nicht spezialistet, das Ge richt muß aber beurtheilen, ob dieselbe unter diesen oder jenen rechtlichen Gefichtspunkt fällt. Das Reichsgericht verwarf den Anträgen des Reichsanwaltes gemäß die Revifion des Krabbes und hob das Urtheil, soweit es fich auf die Frei sprechung Stones besteht, auf.
zulegen, daß aber Friebländer au ber verabredeten Bett in oziales und Arbeiterbewegung.
Leipzig nicht erschienen set, letterer mithin von ihm leinerlei Mittheilungen aus der Anklage erhalten habe. Nachdem nun noch ber inkriminirte Bericht und die Anllageschrift verlesen worden, beantragte Friedländer: den Vorfißenden und den Protokollführer fenes Reichsgerichtshofes, den Senatspräsidenten Drentmann und den Rangleirath Sleiger, darüber zu ver nehmen, daß, als der inkriminirte Bericht erschien, die in dem felben enthaltenen Buntte schon in öffentlicher Verhandlung zur Erörterung gelangt waren. Der Gerichtshof lehnte nach febt langer Berathung diesen Antrag ab, da feststehe, daß die Berhandlungen in fenem Landesverrathsprojeffe unter Aus schluß der Deffentlichkeit geführt felen."
Die Beweisaufnahme war danach beendet.
Vertreter der Staatsanwaltschaft, Gerichtsaffeffor Dr. Buchholt, bemerkte: Es ftebt feft, daß der inkriminirte Bericht Auszüge aus der Anklageschrift, wenn auch nicht direkt, so doch indirett enthält. Aus der Aussage Röttgers geht ja auch her. vor, daß Friedländer bestrebt gewesen ist, fich in den Befit des Anflagematerials au fegen.
Der Behauptung, daß durch die Frankfurter Entscheidung bie Angelegenheit eine res judicata it, wäre nur dann au treffend, wenn nur eine ftrafbare Handlung vorhanden wäre. Die Strafbarkeit liegt aber nicht in der bfaffung, sondern in der Versendung des Berichts. Friedländer hat fich durch Versendung des Berichts an die verschiedenen Redaktionen in jedem einzelnen Falle ftrafbar gemacht. Die anderen Ange tlagten hätten nach Lage der Dinge wiffen müffen, daß der Bes richt Auszüge aus der Anklageschrift enthalte.
Sch beantrage demnach gegen die angeklagten Friedländer, Gärtner, Göße und Springer das Schuldig. Bezüglich bes Angeklagten Wiebe, der behauptet hat, daß er den Bericht vor bem Drud nicht gelesen bat, ftelle ich die Freisprechung anheim. -Der Vertheidiger, Referendar Dr. Lehmann, beantragte für Gärtner die Freisprechung, da dieser durchaus nicht annehmen fonnte, daß der Bericht ein Auszug aus der Antlage fet, eventuell rechtfertige fich die Freisprechung Gärtner's auf Grund des§ 21 des Preßgefeges.
Der Angeklagte Friedl nder bemerkte: Der Herr Staats anwalt sei vollständig den Nachweis schuldig geblieben, daß ber inkriminirte Bericht mit der Anklagefchrift an irgend einer Stelle auch nur annähernd übereinstimme. Der Bericht, der eigentlich mehr eine Blauberei genannt werden lönne. enthalte eine Anzahl Dinge, von denen lein Wort in der Anklageschrift flebe, er enthalte aber außerdem mebrere Sachen, die der Antlageschrift direkt widersprechen. Lepterer Umstand sei boch Beweis genug, baß er( Angeklagter) die Anklageschrift nicht gelesen habe.
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Er fei der Ueberzeugung, der Gerichtshof werde nach Brüfung der Sachlage zu einem freisprechenden Urtheile ge Tangen. Die anderen Angeklagten serficherten wiederholt: Sie waren und feien auch jetzt noch der Ueberzeugung, daß Der inkriminirte Bericht teine Auszüge aus der anflagefchrift enthalte. Der Präfident verkündete alsdann, daß das Urtheil am Mittwoch, den 28. b. M., Mittags 12 Uhr verkündet wer ben wird.
ben. Unter der Privatverwaltung erbielten die Lokomotiv - und Bugführer der Rechte Dder Ufer Eisenbahn pro Fahrstunde 20 Pf., Heizer und Schaffner aber 10 Bf., außerdem für jede Unterbrechung über 3, über 6 und über 10 Stunden reglements mäßige Entschädigung. Gleich nach der Verftaatlichung wur ben diese Stundengelder in Rilometergelder umgewandelt, auch hörte die Entschädigung bei der Reserve, welche dem Lolomotio führer 10 Pf., dem Heijer 5 Bf. pro Stunde eintrug, auf. Hierdurch erwuchs gerade den älteren Beamten ein nicht uner heblicher Verluft, jedoch vertrösteten fich alle damit, daß bet einer späteren Regelung und der etatsmäßigen Anstellung Diese Berlufte berücksichtigt würden. Doch auch hier trat das Gegentheil ein. Wir wollen dies an folgendem Fall llar machen. Im Brivatdien hatte ein Beamter, welcher über 25 Jahre dient, 1600. Gehalt, 180 M. Wohnungsgeld aufbus, freie Uniform. freie Fabrt für seine Angehörigen und bei ftraffreier Dienstzeit 100 M. Weihnacht- Remuneration. Etatsmäßig im Staatsdienst wurde berielbe mit 1800 M. Ge halt und dem erisüblichen Servis angestellt, alle übrigen Ver günstigungen tamen in Wegfall. Rehnlich, mitunter no 5 schlechter famen jüngere Beamte meg, mit wenigen Ausnahmen, und gerade infolge dieser Ausnahmen fühlten fich Beamte, welche fich leines Bergebens bewußt waren, veranlaßt, bei der Behörde vorstellig zu werden und um Aufklärung zu bitten, warum die jüngeren Beamten im Gehalt zurüdgesezt wären, da fte fi doch nichts zu schulden lommen ließen. Die Ant wort lautete, fie ftab nicht geschädigt, indem ibre früheren Eins nahmen auch nicht höher waren. Allem Anschein nach müffen bat fich plöglich veranlagt gesehen, allen Beamten dieser Klaffe, welche über 1200 M. Gehalt haben, folgendes Schreiben aus lommen zu laffen: Breslau , ben 30. August 1886.
Soziales und Arbeiterbewegung berartiger Befuche zu viele eingegangen fein, denn die Behörde
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Aus Irland . Die Ermiffionen der Pächter wegen Nichtzahlung der Pacht haben überband genommen. In dem Halbjahr vom Januar bis Suni 1886 wurden ermittit: In ber Proving Ulfter( Nordirlard) 474 Familien mit 2151 Ber fonen; in der Proving Leinster( Dftisland) 229 Familien mit 1180 Berfonen; in der Proving Munster( Südirland) 569 Familien mit 8203 Personen; in der Proving Connaught ( Weftirland) 736 Familien mit 8863 Bersonen; in ganz r land also 2007 Familien mit 10 397 Personen. Davon ist etwa die Hälfte als sogenannte ,, caretakers"( Verwalter) vor läufig auf der Pachtung belaffen worden, bis dieselbe and.r weit verpachtet ist; die anderen find einfach auf die Straße nach der gefest worden. Für den Winter erwartet man " Boff. Stg.", der wir hier folgen eine bedeutende Steige rung dieser unheilvollen Vorgänge. Denn unheilvoll in hoch ftem Grade für die Nube des ganzen Landes ist die Wirkung der Exmiffionen. Die trischen Bächter haben fich längst ent wöhnt, eine Ermiffion wegen Nichtzahlung der Bacht als eine Schidfalsfügung ruhig hinzunehmen. Sie betrachten fich als bie eigentlichen Herren des Grund und Bodens, denen ein ungerechter hoher Tribut von den Großgrundbefizern abverlangt wird, und sezen fich deshalb gegen jeben Versuch, fie von Haus und Hof zu vertreiben, bittert zur Webr. Wie es dabei hergeht, Davon fann man fi in Ländern mit friedlichen Agrarzuständen laum eine Vorstellung machen. In diesem Sommer war z. B. in bem Gutsbezirk Woodford in der weftirischen Grafschaft Galway , der dem Marquis von Glanticarde gehört, ein förm liches Heer von Polizeifoldaten, 1000 Mann an der Bahl, unter Führung zweier Friedensrichter, zweier Graffchaftspolizei Inspektoren und von acht Bezirkspolizei Inspektoren zur Durchführung der Ermiffionen erforderlich. Nach einem Bericht Durchführung der Ermiffionen erforderlich. Nach einem Bericht Der Daily News" bewerkstelligten sie deren durchschnittlich je eine täglich, so verzweifelt war der Widerstand, der von den Bächtern mit Unterfügung ihrer in großer Bahl erscheinenden Nachbarn geleistet wurde. In einem Hause, heißt es in dem Berichte, brauchten die Exekutorgehilfen( bie sogenannten emergency men) brei Stunden, um einen Eingang zu et zwingen. Während dieser ganzen Beit schütteten die Berthel biger im Hause und auf dem Dache fochendes Waffer und Ralt über fte aus und bewarfen fie mit Schieferftüden. Die Exekutorgebilfen zogen wiederholt die Revolver, und wurden nur mit Mühe durch die ihnen zum Schuße mitgegebenen Polizeifoldaten von deren Gebrauch abgehalten. Nachdem in der ersten Farm schließlich die Ermiffion gelungen war, zog die Eruppe nach Burüdlassung der erforderlichen Besagungs mannschaft nach dem dret englische Meilen entfernten Dite Drumin, um auch dort die gewaltfame Austreibung durchau führen; so erbittert war indes der Widerstand, daß der Versuch aufgegeben werden mußte.
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Rönigl. Eisenbahn- Betriebs- Amt Breßlau Tarnowit.
Unsere Verfügung vom 20. April c. Nr. C. 3352, betreffend die Erhöhung Ihres Gehaltes auf 1700 Mart, wird hierdurch aufgehoben, da Shnen mit Rüdficht auf Ihre Angiennität eine Gehaltserhöhung noch nicht aufteht. Sie erhalten bemrad vom 1. April c. ab das frühere Gehalt von 1600 M. weiter gezahlt.
Der Ihnen für die Zeit vom 1. April c. bis ultimo September c. zu viel gezahlte Betrag wird in awet Raten am 1. Dhober c. und 1. Januar 1. J. feitens der tönigl. Eisenbahn - Betriebslaffe von Ihnen wieder eingezogen werden. Naumann.
Bergangenes Jahr um dieselbe Beit wurden uns die Be träge für die von der Privatverwaltung gelieferten und aum 1. April 1885 noch nicht ausgetragenen Uniformen abgezogen und jest wieder diese Ueberraschung! Und dann sollen die Beamten Berufsfreudigkeit" haben! Und, fügen wir hinzu, für die heutigen Verstaatlichungen schwärmen Leute wie Brof. Ad. Wagner, well fie für die Staatsarbeiter eine Lohn erhöhung erwarten und im Gefolge davon eine allge meine Lohnsteigerung. Sind fie auch brute von dieser sonderbaren Sawärmerei noch nicht furist?
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Jnnungsanmaßungen. Die Bäderinnung in Roblens fordert, nach der Freis. Stg.", im Inseratentheil der ,, Roblenzer Btg." die Eltern und Bormünder auf, ihre Pflegebefohlenen nur bei Jnnungsmeistern in die Lehre zu geben, da dieselben font vor Nachtheilen nicht zu schüßen find. Is ein solcher Nachtbeil wird hervorgehoben, daß es den Snnungsmeiftern zur Pflicht gemacht set, nur solche Gesellen in Arbeit zu nehmen, die mit den Berbandspapieren versehen find.- Wer legteres den Jnnungsmeistern aur Pflicht gemacht", hütet fo bas Inserat anjudeuten. Die Eltern müssen nach demselben alauben, daß eine obrigkeitliche Beftimmung vorliegt, währenb Innungen und Jnnungsverbände als solche teinerlei Befugniß baben, den Innungsmeistern zu befehlen, nur Gefellen mit Verbandspapieren in Arbeit zu nehmen. Ein weiterer Fall wird aus Görlis berichtet. Der Vorstand der vereinigten Arbeitgeber des Maurer - und Bimmerergewerts in Görlig will nämlich den bortigen Gesellen der beiden zweite ein beitsbuch" aufbürden, deffen Bweck durch den ersten Bara graphen, welchen baffelbe enthält, genugsam gelennzeichnet wird. Dieser Baragraph lautet folgendermaßen:„ Unterzeichneter Gefelle versitet bierburg ausdrüdlich auf jebe Kündigungsfsift jedem Arbeitgeber gegenüber, bei welchem er auf Grund dieses Buches in Arbeit flebt; ver pflichtet si bagegen seinerseits, bem Arbeit geber eine Bode vor seinem beabsichtigten Austritte au fanbigen." Bezeichnend ist, bas bas Arbeitsbuch, bas eine so rigorose Beflimmung enthält und bie Rechtsgleichheit zwischen Unternehmern und Arbeitern auf Empfindlichte zu Gunsten der ersteren verlegt, auch hier von Jnnungsmeistern ausgeht. Die Maurer und Bimmergefellen wollen fich aber nicht baju verstehen, sich das famose Arbeit buch aufoltroyiren zu laffen. Sie haben eine Versammlung ab gehalten, in der beschlossen wurde:„ auf keinen Fall die o
Zur Kennzeichnung der modernen Spekulation. Vor einigen Monaten wurde es ruchbar, daß im öfterreichisch ungarischen Heere das Repetirgewehr eingeführt werden sollte. In der Annahme, daß mit der Herstellung desselben die Wernbl'sche Waffenfabrit- Gesellschaft in Steyr beauftragt wer ben würde, fliegen die Attien derselben( 30 000 au je 100 fl.) Don 145 auf 165. Nun, da mit Bestimmtheit die Einführung bes Repetirgewehrs in Ausficht steht, hat sich die Börsen Spekulation beeilt, dieses Geschäft bereits au estomptiren. Es bandelt fich um die Anfertigung von 1 Million Gewebre au je 33-35 fl. bas Stüd, also um ein Geschäft von 35 RI. Gulden. Alsbald trieb die Epelulation mit der Versicherung, ben vereinigten Arbeitgebern des Maurer und Bimmergewerles bas Kriegsminifterium habe mit der Werndl'ichen Waffenfabrit bereits einen Vorvertrag abgeschloffen, die Aktien derselben von zu Görlig ausgegebenen Benfur oder Gefindebücher, genannt Arbeitsbücher, anzuerkennen; fämmtliche Anwesende verpflichten 165 auf 195, so bas biese Attien um etwa 14 Mill Cursen( ime 3 Mill. Mart) im Werthe fich, auf leinen Fall diese Bücher zu unter, reiben." Das Bor iegen. Natürlich ist auch diese folosale Steigerung bergeben der Arbeitgeber ist um so unfluger, als seit dem letzten Streit noch eine große Verbitterung unter den Gesellen herricht. Rente nur eine Frucht des Fleißes und der Sparsamtell" ber glüdlichen Rentenbezieher. Das Arbeitsbuch" wird gewiß dazu beitragen, diese Vers
Die ruffische Metallindustrie im Uralgebiete durch fchreitet gegenwärtig eine Rrists, wie fie nach den Verfiches rungen rufftscher Blätter seit dem Jahre 1848 nicht dagewesen ist. Eine ganze Anzahl Werke hat geschloffen werden müffen; überall lagt man über den Mangel an Betriebslapital; felbfi bie größten Etablissements fönnen nicht mehr regelmäßig bie
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bitterung noch zu steigern.
Die ftreifenden Glasarbeiter der Siemensschen Fabrik in Dresden hatten nach den ,, Dresdener Nachr." Mitte voriger Woche eine Deputation zu Herrn Siemens geschickt und an fragen laffen, ob derselbe geneigt wäre, mit ben feternden Ar
beftimmten Wochenlöhne zahlen, und die Betriebsbeamten erwarten felt bingungen in Unterhandlung zu treten. Herr Siemens bat
Reichsgerichts Entscheidung.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 20. September. ( Ein Dynamitunglüd.) m 31. Ja nuar b. J. cxploditten in der Wohnung des Steinbrucharbeiters Friedrich Wilhelm Rrabbes in Landsberg etwa 5 Bfund Dy. amit, wodurch das Wohnhaus vollständig zerstört, die Ehe frau de Krabbes fowie eine Wittwe Martin getödtet und ver fchiedene andere Bersonen mehr oder weniger schwer verwundet wurden. Krabbes hatte die Dynamitpatronen aus dem von einem gewiffen Stoge gepachteten Steinbruche mit nach Hause gebracht, um fte auftbauen zu laffen und dadurch beim Spren gen leichter verwendbar zu machen. Befen Beue patte er fte auf das Sims des Dfens niebergelegt und mit seinem Ueberzieber verdeckt. Die bloße Wärme würde den Spreng. floff nicht zur Entzündung baben bringen lönnen, die wahre Exploftonsursache war jedoch nicht zu ermitteln. Krabbes batte früber schon öfter in gleicher Weise Dynamit aus dem Stein bruche mit nach Hause genommen, obwohl er wußte, daß dies nicht erlaubt set. Er wußte, daß allein Steye die Erlaubnis bie Verpflichtung hatte, Aufbewahrung besaß und ben Arbeitern die nicht verwendeten Batronen wieder abzunehmen und nur ant Dem baju Drte Stoge aufzubewahren. batte Die Erlaubnis Dom Landrathe in Delizich erhalten, der ihm zur Pflicht ges macht hatte, alle einschlägigen Borschriften genau zu beachten. Dazu batte Stoye entweder feine Luft, oder es war ihm un möglich; deshalb hatte er dem Krabbes die Verwaltung des Dynamits übertragen und es unterlaffen, die Arbeiter au fon troliren. Das Landgericht in Salle( 6.) verurtheilte am 22. April Krabbes au 4 Monaten Gefängniß, sprach jedoch Stone fret. Es wurde zwar angenommen, daß er wissentlich bie Mitnahme des Dynamits durch Krabbes geduldet, aber auch, daß diese Handlung nicht Gegenstand des Eröffnungs beschlufies gewesen sei. Das landgerichtliche Urtheil wurde fowohl von dem verurtheilten Krabbes, als von der Staats. anwaltschaft im Wege der Revision angefochten. Rrabbes bes hauptete, es tonne bet ihm fein rechtswidriger Befit von Sprengstoffen angenommen werden, da sein Dienstherr behörd liche Erlaubniß gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft erhob aus dem Grunde Einspruch gegen das Urtheil, well Stone freigesprochen war. Dieser habe fich ftrafbar gemacht, well er tros ausbrüdlichen Verbotes des Landrathes dem Krabbes bie Berwaltung des Dynamitlagers übertragen habe. Auf diesen Thatbestand hätte§ 9, 2 des Dynamitgefeßes angewendet wer ben tönnen, da der Angeklagte Stone ohne Erlaubnis Dynamit an andere überlaffen babe. In der Ver bandlung, die fürzlich vor dem III. Straffenate des Reichs gerichts stattfand, beantragte der Bertheidiger, Rechtsanwalt Wölfel aus Halle, die Aufhebung des Urtheils soweit es Krabbes betrifft und Berwesfung der staatsanwaltlichen Revision.
man schon vielfach den Krbeitern mit Waaren, oder giebt ihnen Anweisungen auf Monate hinaus. Die Eisen und Blech preise fallen unaufhörlich, so daß die Einnahmen der Fabriken um ein ganz Bedeutendes gefunden find. In Nishnij, Nowgorob liegen felt ber 1884er Meffe noch gewaltige Vorräthe von Eisen, die leine Abnehmer finden. Bon den Hütten lönnen gegenwärtig nur noch die Stand halten, die
Am schlimmsten find die
Arbeiter nichts zu schaffen haben wolle, doch fiebe jebem einzelnen Arbeiter fret, fic bet ihm um Arbeit zu bewerben
Vermischtes.
Aus Boblo in
fich alle Fortschritte des modernen Betriebs jugeeignet haben Panama wird von einem Pistolenduell berichtet, welches swel dortige Einwohner mit einander außfochten. Bwet Schuß wur Bustände im Gouvernement Rajan, wo 47 Hütten innerhalb den zwischen den beiden Gegnern gewechselt, worauf die beiden
14 Tagen gefchloffen worden find und andere den größten Theil der Arbeiter haben entlohnen müffen.
ob
Gelundanten erklärten, der„ Ebre set Genüge geschehen, Trotz der deutschen Wirthschaftsreform und ihrer so Tobter auf dem Blake. Wenn auch die beiden Raufbolbe Eiſenindustrie herzlich schlecht. So baben die in der Bürger Rugel unglücklicherweise einen am Ranale beschäftigten Neger bochgepriesehen Wirkungen geht es besonders der westfälischen verstanden hatten, einander nicht zu treffen, so batte doch eine erreicht und denselben todt niedergestreckt. Ein Beweis, daß Diesmal die Pistolen wirklich geladen waren, was bei Duellen
meifteret Haßlinghausen( Kreis Hagen ) belegenen Hochöfen und Eisensteingechen seit dem Jahre 1878, wo fte noch ca. 2140 r better beschäftigten, bis jest 1600 rbeiter entlaffen, so daß nur noch die Ileine Bahl von 540 Arbeitern dort thätig ist. Man hofft durch die Herstellung einer Bweigeisenbahn die Bu Rände wieder zu verbessern; mag bies für furze Zeit und in geringem Grabe auch gelingen- die Ursachen des rapiden Berfalls der dortigen Industrie liegen tiefer, fie find nur die
nicht immer der Fall sein soll.
Geschäftstuiff. Photograph:
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und nun, bitte
machen Sie ein belteres, freundliches Geficht! Denten Sie an etwas, das Ihnen angenehm ift." Runde: Ja- an was Denn gleich?" Photograph: Denken Sie z. B. daran, daß Sie bei mir für das Dugend Bilder blos sechs Matt zu bes weitfichtbaren Kuswüchse unserer allgemeinen wirthschaftlichen ablen brauchen, während mein Ronkurrent gegenüber neun
Lage, unferer regellofen Produktion.
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Wie man an den Staatsbahnen bezahlt, dafür führt
Mart verlangt!"
Eine Laune der Natur. In Versailles schwärmen, wie die Schles. Bollsatg." ein gutes Beispiel von der Rechten franzöftiche Blätter berichten, feit einigen Tagen unzählige Ston: fönne nicht, so bemerkte er, die Steine alle selbst Ober- Ufer Eisenbahn" an. Es heißt da:" Den Lotomotiv Raitafer auf den in vollster Blüthe stehenden großen Raftaniens
fprengen, sondern er müsse zu diesem Zwecke das Dynamit den Arbeitern überlaffen", dem zufolge habe Krabbes auch das
beamten ift früher außer ihrem Gehalt auch eine Entschädigung in Form von Stunden oder Rilometergeldern gewährt wor
bäumen der dortigen Alleen.
Berantwortlich für den politischen Theil und Eosiales Mag Schippel, für Bereine und Bersammlungen 8. Tubauer für den übrigen Theil der Beitung R. Gronheim, fämmtlich in Berlin
Hieran eine Beilage.