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ausgesprochen haben. Man will auf diese durch Maffen petitionen einen moralischen Trud ausüben. Bis jest it in Regierungstreisen eine Netaung zur Ertheilung einer Amnestie nicht vorhanden. In der Genter Arbeiterbevölkerung gährt es bebentlich; bezeichnend ist es, daß überall bei allen Arbeiter Agitationen das weibliche Element fich start betheiligt. Ein Straferlaß für den im Gefängniß fienden Gostaliftenführer Anseele ift regierungsseitig beabsichtigt.
Die Alertfalen fahren fort, die fortale Frage" au ihren Sanften auszunuzen. Ihre Degane rufen in allen Tonarten: Reine Bergnügungen. Bälle, Theater! Reine loftbaren Toi letten und Rennftälle! Fort damit! Alles Gelbbas ift Das Wesentliche für die frommen tatholischen Werle! Die Arbeiter fümmern sich um diese Liebesmüben nicht.
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Die Thronrede zur bevorstehenden öffnung der Kammer feffton wird eine Reibe sozialer Reformen", sowie die Abficht, größere öffentliche Bauten in Angriff zu nehmen, an Tündigen.
Holland.
Die zweite Stammer nahm, nach der Franff. Btg.", mit 68 gegen 3 Stimmen einen von 11 Deputirten geftellten in trag an, wonach eine parlamentarische Enquete über die Kinderarbeit und die bygienische, materielle und mora Hische Lage der Arbeiter in Fabriken und Werkstätten angeftellt werden soll. Die Er quete soll vor dem 1. Juli 1837 beendet sein. In die Rommission wurden gewählt: Borgeftus, Smit, Heldt, Vanderloeff, Vandersleyden( Liberale), Beelaerts, Ban Alphen( Ultraproteftanten), Bahlman, Nuys, Vanbeeren broek( Ratholiten).
Das der Bweiten Rammer vorgelegte Geses zur Abände rung des Versammlungs- und Vereinsrechts fößt sowohl in der liberalen wie in der antiliberalen Breffe auf sehr entschiedenen Widerstand; man nennt baffelbe einen unberechtigten Angriff auf die Bollsrechte und Freiheiten, welche verfaffungsmäßig verbürgt seien und welche das nieber ländische Boll ftets mit bartnädiger Eifersucht vertheidigt habe; Daffelbe sei awar gegen die Sozialisten gerichtet, aber nicht allein diese würden die Schlachtopfer sein, sondern alle, au welcher Richtung und Bartel man auch gehören möge; baber fet zu hoffen, daß die Arbeit des Ministers vom Ausschuß be graben werde, che fie die Zweite Rammer erreiche.
Die Bierfrage soll in Frankreich nun im nationalen Sinne gelöst werden. Nachdem es den chauvinistischen Schreiern in Paris nicht gelungen ift, burch allerlei falsche Mittheilungen das deutsche Bier bei den Konsumenten in Mig trebit zu bringen, regt man jegt beim Handelsminister den Ges banken an, in Paris eine Schule für Brauer au errichten, in welcher gelehrt werden foll, auf welche Weise deutsches Bier bereitet wird. Die französischen Brauereien sollen dann Diese zu Braumeister ausgebildeten Leute engagiren und überall Deutsches Bier brauen. Das wäre beffer, so bemerkt ein franzöfifches Blatt, als das gute Bier deshalb zu verläſtern, well es aus Deutschland stamme.- Ob es den Franzosen übrigens gelingt, so gutes Bier, wie in Deutschland , zu be reiten auch wenn fie theoretisch gebildete Braumeister fich an fchaffen, ist eine weite Frage, da bei der Bierbereitung noch viele andere Umstände in Frage kommen. Bringt man es doch in Norddeutschland nicht einmal fertig, richtiges Münchener Bier zu brauen.
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Die gerce Savas " macht den Blättern die offiziöse Mitthellung, der Handelsminister E. Lodroy hätte dem Bolizei präfelten den Befehl ertheilt, ftrenge Maßregeln gegen die Ver täufer deutscher Spielwaaren mit französischer Marte und namentlich einer ,, oerstümmelten Karte Frankreichs " au ergreifen, welche aus Deutschland importirt und als jouet français"( franzöfifches Spielzeug) verkauft wird.
Ueber die Ursachen des Bebntentrieges in Wales wird der Boff. Btg." geschrieben: Die reichen Einkünfte der englischen Staatskirche bestehen zum größten Theil, sofern fte nicht aus Kirchengütern entnommen werden, in dem auf Grund und Boden laftenden Behnten, der ursprünglich von Den Produkten erhoben wurde, aber langft in Geldwerth um gewandelt worden ist. Dabei hat fich in Folge der faft all. gemeinen Berpachtung aller Ländereien die Regel herausgebildet, Daß diese kirchliche Abgabe nicht von dem Grundbefizer, sonbern von deffen Baiern gezahlt wird. In England selbst, wo die überwiegende Mehrzahl der Bächter bem ftaatskirch lichen Bekenntniß angehört, wird das Unnatürliche dieses Bu ftandes nicht so sehr empfunden. Anders ist es aber in Wales . Dort hat fich die ländliche Bevölkerung seit langer Beit in Maffen der fremdsprachigen Staatstirche abgewandt und der Mebraahl nach allerhand protestantischen Selten, besonders ben welichen Wesleyanern, angeschloffen. Es war beshalb auch früher schon eine stehende Beschwerde der nontonformistischen Bächter, daß fie vom Ertrage ihrer Bochtungen der Geistlich Telt einer fremben Kirche einen auf den Bachtsins berech neten Bebnten sollen müßten. In ruhigen Beiten wäre es inbeß taum zur thatsächlichen Zahlungsverweigerung gefommen;
ein Bösewicht ins Unglüd gestürzt hat. Um ihrer Seelenruhe willen habe ich bas von ihr hinterlassene Gelb au einer Tobtenmesse verwendet, ich habe nur das Buch be halten, in dem fie unaufhörlich las, nebst dem von ihren Thränen beneßten Battisttaschentuch.
Bitte, zeigen Sie mir beide Gegenstände." " Da find Sie."
Das Buch war ein deutsches Gebetbuch. Auf einem steen weißen Blatt waren folgende Worte auf deutsch verzeichnet: Meiner lieben Tochter, damit sie bete, falls Gott ihr
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eine Prüfung fenbet."
Auf dem Taschentuche waren an einem Raub 2. R., bie beiben Anfangsbuchstaben von Ludmilla Rudolph's Namen eingezeichnet.
Der junge Mann hatte mit bebenden Händen das Buch ge öffnet und das Laschentuch entfaltet. Jetzt fitte er sich wiederum an bas Ufer und blieb eine geraume Beit leblos und fumm. Die alte Frau blieb an seiner Seite und schaute ibn furchtfam an, ohne daß sie ein Wort zu äußern wagte. Eablich erhob er sich und sagte zu ihr:
Beten Sie für ihr Seelenbeil und nehmen Sie biefe hundert Rubel, ich behalte dafür das Bach und das Taschentuch."
Ste verbeugte fich stillschweigend von ihm und er ent fernte fich. Wahrscheinlich ist er reich, überbies der Gatte einer jungen, schönen Frau und erfreut sich einer sehr angenehmen Stellung.
Aus Kunst und Leben.
Eine junge Schullehrerin in Westmoreland, Bennsyl vanien, wollte ihren Schülern mehr Eifer beibringen und fie besonders Morgens früber in der Schule baben. Bu diesem wede machte fte eines Tages belannt, daß fie penjenigen Schüler lüffen werde, welcher zuerst in die Schule tomme. Die Folge davon war, daß einige der achtzehn und neunzehn jährigen Burschen, die bei ihr noch zur Schule gingen, auf
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Schule zu sein. Die Viellüffende mußte ihre Methode bald wieder einstellen.
die Beschwerde hätte nur dazu gebient, die Agitation für die Abschaffung der Staatskirche in Fluß au halten. Jest bat die Sache aber eine schlimmere Wenbung genommen. Da durch ben Breisrüdgang aller landwirthschaftlichen Erzeugnisse viele Bächter in die Unmöglichkeit verfest wurden, ihre Bachtzinse au erschwingen, so war eine Anzahl von Großgrundbefizern in England und Wales, geschreckt durch die irischen Borgänge, Dorfichtig genug, aus freien Stüden ihren Bächtern eine ftellen weise recht bedeutende herabsegung des Bachtsinses au be willigen. Die welschen Bächter folgerten daraus, daß auch willigen. Die welschen Bächter folgerten daraus, daß auch die Geistlichkeit auf einen entsprechenden Brojent fas ihrer Behnten fat threr Behnten Berzicht leisten müffe. Darauf ließen fich die Bfründner aber nur in den seltensten Fällen ein. Die Bächter, durch den tonfeffionellen Gegensatz gegen diese hochkirchlichen Geiftlichen ohnehin erbittert, entschloffen fich fehr bald, das Beispiel der Zahlungsverweigerung, welches die irischen Bächter mit so vielem Erfolg gegen die Großgrundbe figer angewandt hatten, fett gegenüber den staatstirchlichen Geißlichen zu befolgen. Es bildete fich nach dem Borbilde der trischen Landliga in Wales eine Anti- Behnten Liga, die sich querit im nördlichen Theile des Fürstenthums erheblich aus breitete. Is Endziel faßt die Liga die Beseitigung der Behnten überhaupt, sei es durch Abschaffung der Staatskirche oder auf andere Weise, ins Auge; ihr nächster Bwed indes ist nur die Unterstügung der einzelnen Bächter bet ihrem Versuche, eine seitweise Gerablegung der Bebnten zu erzielen.
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Wabrend der legten 7 Jahre bat land nach der Cort Conftitution" nicht weniger als 360 000 2ftr.( über 7 Millionen Marl ) zur 2 andliga beigefteuert, D. b. mehr als 50 000 Ltr.( 1 Million Mart) fährlich. Im Einzelnen wurden bieroon verwandt zum Barnell'schen Wertheidigungs fonds" 17961 ftr., sum Barnell'ichen Ehrengefchen!" 338082fr., zum Ehrengeichent für Bryton 5363 2ftr., für Advokatengebüh ren an W. D'Brien 8200 Ltr. Für Diäten irischer Barla mentsmitglieder find 7200 Ltr. berechnet und außerdem für den irischen Barlaments fonds 6592£ ftr. 160 000 Lftr. figuriren unter der Ueberschrift: Wahrscheinliche Ausgaben für Ber fammlungen und Vertheidigung von Angeklagten". Die ,, Landliga der Frauen" und ber Fonds zum Besten der Gefangenen bat 39 176£ ftr. belommen. Für die Hilfsbedürftigen aber find in den ganzen fteben Jahren nur 942 2ftr. verwandt worden.
In den Schieferfteinbrüchen bei Kilrush( Dublin ) wird von den Bergleuten eine Lohnerhöhung von 7 pet. gefordert. Die Steinbruchbefizer verhalten sich dieser Forderung gegen über ablehnend, so daß der Ausbruch eines Streits zu erwarten ift. In den Brüchen werden gegen 2000 Arbeiter be fchäftigt.
Spanische Handelslammern im Auslande, beren Grrichtung belanntlich in den legten Rortes befchloffen wurde, beabsichtigt man, wie aus Madrid gemeldet wird, zu nächst in Paris , London , New Dort, Tanger , Merito, Lima , Valparaiso und Buenos- Ayres au etabliren.
Balkanländer.
Nichts charakteriftit die Bügelloftgleit der ruffischen Bolitit gegenüber Bulgarien beffer als der Umstand, daß der Ronful Nellubom, welcher am Samstag alle diplomatischen Be atehungen aur bulgarischen Stegierung abgebrochen batte, die
Räften noch gar nicht übernommen batte. Tiefe Angabe wurde von den vernommenen Beugen beftätigt und der Angeklagte Darauf auf den Antrag des Amtsanwalts freigesprochen.
Dreifacher Mordversuch. Bromberg , 10. Ottober. In der geftrigen Schwurgerichtsfisung wurde gegen Franz Grud von hier wegen dreifachen versuchten Mordes verhandelt. Der felbe batte, wie seiner Belt mitgetheilt, in der Nacht zum 17. Auguft b. 3. seine drei Kinder im Alter von 8, 5 und 3 Jahren, um fie au tödten, lebensgefährlich verlegt. Der An netlagte ist der That in ihrem vollen Umfange geftändig. Das Elend in seiner Familie( oie Frau war trant und hatte ihn verlaffen) habe ihm am Nachmittage des 16. Auguft, nachdem feine Ehefrau zu ihrer Mutter gebracht worden war, den Ente fchluß eingegeben, fich und seinen Kindern das Leben zu nehmen. Mit dieser Abficht, so geftand er weiter, sei er bends nach Hause gelommen. Nachdem er den Rindern noch das Abendbrot bereitet und sich von der ältesten Tochter einen Bogen Bapier und für 5 Bf. Schnaps babe bolen laffen, die Rinder fich demnächst niedergelept, unb er einen Brief ge schrieben, babe er die hinter dem Ofen stehende Holzart ergriffen und hierauf aunächst auf die von der brennenden Betroleumlampe bell beleuchteten Röpfe feiner Kinder Marie und Frans, welche in einem Bettgestell zusammen schliefer wei mächtige Schläge mit der gt geführt. Die Marie habe bei dem zweiten Siebe laut aufgeschrien, dagegen babe Frang leinen Laut von fich gegeben; sodann habe er einen gleichen Sieb gegen den Kopf der Rosalie( 5 Jahre alt) geführt, auch diese babe nach dem Schlage nicht gescorten. Er habe nun mehr geglaubt, daß die brei Rinder tobt seien; ihr Anblic babe ibn indeffen derart mit Graufen erfüllt, daß er von seinem Entschluffe, auch das jüngfte, 9 Monate alte Rind zu tödten, Abstand genommen habe. Dann habe er fich, nachdem er einem bereits geschriebenen Abschiebsbrief an feine Schwägerschaft". bie ihm to viel augefest", noch einen Schlußias augefügt, fta aum Schlafen niedergelegt. Morgens um 4 Uhr fet er, voa bem Röcheln der Rinder erwacht, aufgeftanden und habe die Wobnung verlassen, um ins Waffer zu geben. Diesen Ent schluß führte der Angellagte jedoch nicht aus, sondern er trieb fich im Walde umber. Abends wurde er in Schröttersdorf ergriffen. Bon den Geschworenen des breifachen Mordversuchs fchuldig erklärt, wurde G. zu 14 Jahren Buchthaus ver urtheilt.
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Wien , 12. Dltober.( Kindesmord.) Eine 18jährige Tage löhnerin des Brauhaufes in Schwechat tam am 9. Auguft Nachts nieder. Shre Lagerstätte war ein Strohbaufen unter einer Bodentreppe, so daß fie unbeobachtet zur Berwirklichung ibres offenbar in der Verzweiflung gefaßten Blanes schreifen lonnte. Sie erwürgte das neugeborene Rind und trug den Ileinen Leichnam, nachdem fie ihn gewaschen und eingebaut batte, in ein Maffen quartier, wo thre Mutter fich befand. Dort verbarg fte den tobten Körper im Bette ihrer Mutter. Tags darauf will fte denselben in einem frisch aufgeworfenen abe auf dem Schwechater Friedhofe begraben baben. Diese Angate ift jedoch unwahr, da vom 8. bis zum 23. August überhaupt fein Grab daselbst aufgeschaufelt wurde. Der Leichnam des Rindes ist überhaupt nicht gefunden und Bestimmtes über den Berbleib deffelben nicht belannt geworden. Die Angellaate, welche durch einen czechischen Dolmetsch vernommen wurde, wurde au vier Jahren schweren Retters verurtheilt.
felbe( con am Montag, wieber mit drei Noten beläftigt, also Soziales und Arbeiterbewegung.
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ble diplomatschen Beziehungen wieder aufgenommen hat. gewinnt immer mehr den Anschein, als ob der Bar über die Nichtswürdigkeiten, welche seine Agenten in seinem Namen be geben, nur sehr schlecht unterrichtet ist. So soll er dieser Tage Der Daily News" zufolge geäußert haben: Wenn die bul garische Froge friedlich gelöst werden lann- gut, allein ich gut, allein ich werbe teinen Krieg anfangen zu Gunsten der unordentlichen Bulgaren ." Hiermit ftimmt allerdings sehr schlecht eine Nachricht des Journal des Débats ", welche besagt, daß der Bar Bulgarien besegen laffen werde, wenn sich ein Bwischen. fall ereigne, wie z. B. ein Verfuch aur Revolution gegen die Regentschaft oder eine Beleidigung des ruifischen Vertreters; Regentsd aft oder eine Beleidigung des ruifischen Vertreters; 40 000 Dann Bänden hierfür in Sewafiopol und Odessa be zeit; felt wei Monaten würden mit diesen Truppen Ein schiffungs und Landungsübungen gemacht und man behaupte, die ruifischen Truppen fönnten in 48 Stunden in Bulgarien fein. Die Ankündigung der Ottupation, meint das Bariser Blatt, werde ficher in Europa eine große Bewegung berordnungsliebenden Gemüther mit trüben Ahnungen erfüllen.
Dorrufen.
Der Bariser National" glaubt au wissen, Fürst Biz. mard babe, als er lesthin die Rede Lord Churchill's besprach, gefagt, die bulgarische ffäre fei ein Duell awischen Rußland und England.(?) Wenn Eng land fich zurückziebe, set tein Grund vo handen, baß Defter reich Ungarn an beffen Stelle trete. Einige Tage früber hätte Fürft Bismard gesagt, die Drientfrage liege anderswo; es sei unzuläfig, daß Deutschland , welches feinen Kolonien eben eine folche Entwidlung gab, irgend eine Macht in Egypten herrschen laffen tönne.
Afrita.
Meldung der Bol. Rorrefp.": Angesichts der Sachlage in Egypten nicht meh: gerechtfertigt und soll nunmehr ver Egypten ist die Fortdauer der englischen Ottupation in langt werden, daß England einen Termin für die Räumung feststelle. In diefer Beziehung sollen von franzöfifcher Seite in Konstantinopel Schritte unternommen worden sein.
Kommunales.
Aus der Sigung der städtischen Baudeputation am
Wie man in Frankreich den Arbeitern entgegen tommt. Das Beachtenswerthefte an dem am Montag in Lyon eröffneten Rongres der fostaliftifden Arbeiter partei find vielleicht die ihm gewährten Subventionen und Begünstigungen. Die Münchener Allg. 3tg." scoreibt darüber in bellem Merger: Dan begreift es allenfalls, baß der Maire von Lyon prachtvolle Säle foftenfrei zur Verfügung stellt und Der Generalrath des Departements 4000 Fris. au den Kongre foften beiträgt. Weniger begreiflich find die 5000 rtt., welche der Handelsminister aus seinem Budget beifteuert. Roch weniger begreift man die Serablaffung des Eyndilats der Bahngefelle schaften, welches die zum Rongreffe belegirten Arbeiter um den halben Fahrtarif befördert." Für einen Deutschen , der unter bem Buttfamer'ichen Syftem aufgewachsen ist, muß das aller bings unbegreiflich erscheinen. Statt Versammlungsverboten eine berartige Bersammlungsbegünstigung!- das muß alle
Der Krantenversicherungszwang für taufmännische Gehilfen. Von ganz besonderem Intereffe ift die Antwort bes Borstandes der Kranten und Begräbnißtaffe des Bereins Der deutschen Kaufleute zu Berlin auf die belannte Anfrage bes Berliner Magistrats, betr. Die Ausdehnung des Kranfer ver ficherungszwanges auf die bandlungsgehilfen, welche fol genbes enthält: Bu 1. Wir stehen auch heute noch prinzipiell auf dem Standpunkte, daß ein ftaatlicher Versicherungsawang überhaupt und umsomehr, wenn derfelbe fich nur auf einzelne Klaffen der Staatsbürger beschränkt, unberechtigt ist. Wohl aber billigen mir es, daß die Gemeinden nach genauer Brü fung des Bedürfnisses befugt sein sollen, einen Versicherungs awang durch Ortsftatut einzuführen, wenn erftens nachweislich hierdurch, und nur hierdurch Bedrängniß und Verfall in weiteren Kreisen verhütet werden tann und zweitens den zu Versichern ben die Gründung bezw. Benugung freier selbstverwaltender Raffen gestattet ist. Die leste Vorbebingung ist durch§ 75 dek Rrantenversicherungsgefeges allgemein erfüllt. Bezüglich des erfteren Bunttes hofften wir nach Erlag des Krantenversiche ruugsgefeges, daß die vielfache Aufforderung und Anregung aum Eintritt in bie beftebenben Krantenlaffen für Handlung gehilfen und Lehrlinge, sowie das Beispiel der großen Maffe Der Handwerker, Arbeiter und Betriebsbeamten führen würde, daß wenigftens ein erheblicher Ebell ber Handlungsgehilfen Berlins fich freiwillig gegen Krankheit verfichere und ein beträchtlicher Theil der Lehrlinge durch ihre Bringipale oder Eltern dazu veranlaßt werden würde. Allein tros aller Aufklärungen und Aufforderungen durch Wort und Drud hat nur ein verschwindend Kleiner Brosentsaz der band lungsgehilfen und Lebrling, speziell auch in Berlin wir glauben nicht über 500 von ca. 40 000 bis heute sich in
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Mittwoch. Die Berliner Molkerei ftilengeſellſchaft hat beim Magiftrat bie nlage einer neuen Straße auf ihrem Grund Rüde am Tempelhofer Berge in der Berlängerung der Straße tabtische Baudeputation, der dieser Antrag zur Prüfung vo 21 e Abtheilung II des Bebauungsplans beantragt. Die c nelegen, bat beschloffen, der Gesellschaft anheimzugeben, die Verfolgung des Antrages bis auf Weiteres zu vertagen, ba von verschiedenen Behörden die Rafftrung mehrerer im Be bauungsplane vorgefebenen, in der Nähe des Bionier Uebungswirljamster Weise gegen Krankheit versichert. Und doch ist es plages belegenen Straßen in Anregung gebracht worden fet und daher eine Genehmigung des Antrages höheren Ortes jest nicht zu erwarten ſtehe.
Die Berliner Zerrain und Baugesell. fchaft beabsichtigt die Anlage einer neuen Straße zwischen
Franfedi, Treslow, Danziger und Hochmeisterſtraße, welche bas von diesen Straßen eingeschloffene Terrain durchschneiden foll. Die Baudeputation hat fich mit der Aufnahme dieser neuen Straße in den Bebauungsplan im Brinsip einverstanden erklärt und wird mit der Gesellschaft weiter verhandeln.
Gerichts- Zeitung.
Eine eigenartige Auflage wegen Thierquälerei auf der bieftgen Bentralmarkthalle gelangte gestern gegen den bestallten Verlaufsmaller J. Sandmann vor der 96. Abtheilung des Schöffengerichts zur Verhandlung. In der Nacht zum 9. Jult cr. waren an den Angeflagten einige Räften mit lebenden Hühnern angekommen, mit dem Auftrage, diefelben an diesem Morgen zu veräußern. Die Räften waren berartig überfüllt, bas bie darin verpackten Hübner vielfach geschunden und deren Die anwesenden Bersonen Extremitäten beschädigt waren.
baben an dieser Art der Behandlung der armen Thiere ein ergernis genommen, und ist deshalb polizeilich eingeschritten worden. Bor Gericht machte der Angeklagte geltend, daß ihn für diese unvorschriftzmäßige Einpferchung der Hübner gar feine Berantwortung treffen fönne, da er die angelommenen
unbestreitbar, daß die weit überwiegende Mehrzahl unferer Kollegen durch Krankheit nicht weniger in wirthschaftlicher wie
moralischer Beziehung mit schwerem Schaden, ja mit gänzlichem Stuin bedroht ist, als die Handwerksgesellen und Arbetter. Denn zumal bei der seit Jahren so gedrückten Lage des kauf männischen Hilfs personals, hauptsächlich durch maffenhafte Stellenlofigleit, niedrige Gehalte( vielfach unter den Loynsägen Der Arbeiter) und furze Kündigungsfristen gekennzeichnet, find die Wenigften im Stande, vermöge Eriparniffe cine längere Krantheitsdauer zu überwinden, gegen welche auch die Bergünstigung des§ 60 des Handelsgefeßbuchs leinen Scus gewährt, felbft wenn derselbe burch die schon erwährten Bere fragsbestimmungen furzer Kündigungsfrist nicht illuſortich ge macht wird. Unter diesen Umständen, beren wesentliche Menderung in absehbarer Beit leider nicht zu erwarten if müssen wir im Intereffe der wirthschaft Itchen und fitilien Wohlfahrt unserer Be ufagen offen uns entschieben für bie ori ftatutarische Ausdehnung des Krantenver itcherungsawanges auf männlige und weib liche bandlungsgebilten und Lebrlinge er
lären. Snwieweit eine solche Ausdehnung auch auf ble Gehilfen und Lehrlince in Apotheken geboten sei, vermögen wir aus Mangel an Einblick in die Verhältnisse letteren Be Bu 2. Wir erklären uns gegen rufs nicht zu entscheiden. jede Grena ober Ausnahmebestimmung - selbstverständlich abgesehen von durch das Strantenverfiche
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