Haupt Berlins wohnenden Heirathsvermittlerin, welche an eine hiesige bes eine reiche Dame gerichtet war, die eine einzige Tochter befigt. In der indem Briefe heißt es u. a.:" Durch einen Bekannten habe ich en Unterhre werthe Adresse erfahren und frage ergebenſt an, ob Sie Badhof geneigt wären, wegen Verheirathung Ihrer Fräulein Tochter dische Gamit mir in Beziehung zu treten. Ich habe sehr achtbare Da letterren, die sich gerne verheirathen möchten. Darunter befindet 3 Dranie fich ein Freiherr, ein Baron, ein Graf und sogar ein Fürst, grundstüt der allerdings unter einer Million nicht heirathet. hes wird beirathsvermittlerin, welche ihr Bureau" im Zentrum Berlins t. Gin aufgeschlagen hat, kann gewiß stolz auf ihr„ Lager" sein.- Ist r elettrifas nicht die gemeinste Ruppelei? M.), ein
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Es war also nicht so schlimm. Daß das Ausknobeln
En im Ger Beche als Hazardspiel vom Reichsgericht bezeichnet worden Den glede, wurde jüngst in der gesammten Tagespreffe mitgetheilt.
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Jest erklärt das Gasthaus", daß nach den an Ort und Stelle eingezogenen Erkundigungen die Sache wesentlich anders liegt. ufer in arnach haben die betheiligten Personen fich nicht auf das ufer in Austnobeln der Zeche beschränkt, sondern jedes Mal noch Geld reichs einfäße von mindestens 10 Pfennigen gemacht. Hierbei kam es Reter obe au Streitigkeiten, welche mit einer Schlägerei endeten. Die lachtgaffe Mißhandelten denunzirten wegen Körperverlegung, und hierm von durch fam auch das vorhergegangene Spiel zur Kenntniß der g im Behörde. Der Gastwirth soll schon zwei Mal wegen Duldung Ing ftell von Glücksspielen vorbestraft worden sein, und hieraus erklärt Erneuen es sich, daß das Reichsgericht das Knobeln wegen der in die bäude, Bechen hineingebrachten fleinen Geldsäge als Hazardspiel ange m Newfehen und das verurtheilende Erkenntniß der Vorinstanz be uß an dstätigt hat. zeigefäng tung 1s
lich fingirt habe, um seine Gläubiger, die ca. 900 M. von ihm zu fordern hatten, zur Bewilligung eines längeren Ausstands zu bewegen. Der Angeklagte behauptet im Termin, daß seine fämmtlichen Angaben auf Wahrheit beruhten, daß die ihm als Schulden angerechneten ca. 900 M. lediglich laufende Verpflich tungen inkl. 200 M. für einen neuen Wagen, über den er noch feine Rechnung hatte, ausgemacht haben, daß er ein sehr gut fituirter Mann sei und daß er sogar am 1. Januar cr. nach Verkauf seines glänzend florirenden Milchgeschäfts das Bauerngut seiner Eltern übernommen habe. Bur Sache deponirte er: Gegen 12 Uhr Nachts sei er wie gewöhnlich nach dem Hamburger Bahnhof gefahren, um von dort die angekommene Milch abzuholen; gegen 4 Uhr sei er nach Hause zurückgekehrt. Dort sei ihm aufgefallen, daß auf seine Burufe seine seine Frau nicht aufgewacht wäre. Er habe sie erst gewaltsam aufrütteln müssen, um fie wach zu bekommen, und da habe sie ihm unter Stöhnen mitgetheilt, daß zwei Männer vor threm Bett gestanden und auf ihren Hilferuf ihr mit dem Tode gedroht und ein stark riechendes Tuch über den Kopf geworfen hätten. Nun habe er Licht angezündet und wahrgenommen, daß die Wäsche aus dem Spind herausgeriffen und auf die Erde geworfen war. Da sich unter der Wäsche sein Geld und seine Werthpapiere aufbewahrt be= funden haben, sei er sogleich auf den Gedanken gekommen, daß die Diebe das Geld mitgenommen haben würden. Darauf sei er nach der Straße geeilt und habe dem Nachtwächter Eichhorn Anzeige erstattet. Von außen habe er nichts weiter wahrgenommen, als daß die Fenster und die Läden, die am Abend vorher ordnungsmäßig verschloffen worden, ein wenig geöffnet waren; sonst seien Spuren von Gewalt weder außen, noch im Zimmer wahrzunehmen gewesen. Wie die Diebe ins Zimmer gekommen, wisse er nicht. Der Zugang zu demselben war entweder durchs Fenster oder durch den Laden und das Schlafzimmer der beiden Dienstboten zu gewinnen. Später habe er das Fehlen von 11 Stück Hundertmarkscheinen und einem Fünfzigmarkschein festgestellt; legteren habe er auf dem auf dem Fensterbrett befindlichen Blumentopf gefunden, so daß die Diebe ihn beim Verlaffen der Wohnung durch das Fenster verloren haben müssen. Der Nachtwachtmeister Arndt und namentlich Kriminalfommissar Damm haben festge stellt, daß weder die Dienstmädchen trotz des leichten Schlafs des einen, noch andere Mitbewohner von dem Schrei der Frau etwas gehört haben. Auch habe sich das Chloroformtuch nicht vorgefunden und der Arzt den Puls der Frau G. am andern Morgen ganz normal gefunden. Die Ehefrau des Angeklagten machte bei ihrer Aussage den Eindruck, daß fie dieselbe auswendig gelernt habe. Amtsanwalt v. Glau hat an der Fingirung des Diebstahls nicht den mindesten Zweifel. In der Belästigung der Polizei finde er eine gröbliche Störung der öffentlichen Ordnung und in der von dem Angeklagten veranlaßten Beitungsnotiz ein Beunruhigung ängstlicher Gemüther. Er beantrage 1 Woche Haft. Rechtsanwalt Dr. Thielemann hält den Beweis für die Fingirung des Diebstahls nicht für gefühnt. Der Gerichtshof tritt aber der Auffassung des Amtsanwalts durchweg bei und erkennt nach dessen Antrag.
Der Beitungsverkehr in Berlin , soweit er durch die Post besorgt wird, weist ganz enorme Bahlen auf. Es gingen von 19 in Berlin ein im Jahre 1885: 7308 632, im Jahre 1886: fordert. 7958 637 Nummern. Auf mehr als das Achtfache beziffert sich me und aber die Zahl der hier aufgegebenen Nummern, nämlich 1885: Staat 85 249 816 und 1886: 94 884 341. In diesen Summen find een in die Zeitungen, welche täglich zu Tausenden unter Streifband alerie als Druckfache versandt werden, noch nicht mit eingeschlossen. eodätijd Namentlich find aber zur Berechnung des gesammten Beitungsut 92 240 verkehrs noch die Millionen von Nummern in Betracht zu ziehen, ellung welche innerhalb Berlins durch die Spediteure befördert werden. Ciufen v Unglücksfall. Am 16. d. M. verunglückte der vof00 M., arbeiter Anton Schlack in der Fabrik von Schäffer und eum 38 Walker dadurch, daß ihm beim Abladen eine Kiste von 5-6 en GruBentner auf den Leib fiel. Besinnungslos mit gebrochenem Oberschenkel und inneren Verlegungen wurde er zur Charitee Neubau , 84 850 geschafft. ngsarbeit
Muthmaßlicher Selbstmord. Am Rande des Humboldthafens wurde gestern Vormittag ein Bündel Kleidungsrortsgemachem die Worte standen: Mar Traebsch, Wriezenerstraße 5
estehen
wohnhaft, hat sich ertränkt." Sofort angestellte Nachforschungen edürfnißfe ergaben, daß in der That in genannter Straße ein Arbeiter fchaften unden dieſes Namens wohnt, der seit Mitte voriger Woche spurlos dsichtigt berschwunden ist. Derselbe hat sich am vorigen Mittwoch von einer Frau entfernt mit dem Bemerken, daß er sich nach Arbeit einen Dimſehen wolle. Seit dieser Zeit fehlt jede Nachricht von dem Bermißten und es läßt sich annehmen, daß T. feine Arbeit gene fur funden und den Tod in den Fluthen gesucht hat. T. hinterDas Do läßt eine junge Frau und ein kleines Kind.
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Die Karbolsäure hat neuerdings wieder mehrere Opfer gefordert. Dazu bemerkt die Pharm. Btg.": Wohl 90 Prozent
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tädte galer in der Häuslichkeit vorkommenden Arzneiverwechselungen mit
tädte ga tödtlichem Ausgange entfallen auf jenes Gift. Es ist seiner weld Beit der Antrag abgelehnt worden, besondere Gläser für Bur Beit äußerliche Arzneien in den Apothefen einzuführen, und in der figthum That spricht ja Manches dagegen, allein nach Mitteln, die Kar es Gen bolsäure in der Haushaltung fenntlicher machen, sollte doch geerer fie sucht werden. Jedenfalls müßte dieselbe niemals, auch wenn Den übr ärztlich verschrieben, ohne warnendes rothes Giftetikett in die Hände des Publifums gelangen. bre 1700 edrich
J. Dede
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In der Luisenstadt erregen Aufsehen und allgemeine Albre Theilnahme drei in verhältnißmäßig furzer Zeit aufeinander Sohn, erfolgte Todesfälle von Frauen, die derselben Krankheit zum 762 gin Opfer fielen: Kindbettfieber bezw. Blutvergiftung im Wochenbett. der Das Aufsehen ist um so größer, als die Frauen, welche auf diese elben Weise um's Leben gekommen find, Frauen praktizirender Aerzte Dieser ind. Bekanntlich werden diese Krankheiten durch Ansteckungen on weld Der Uebertragungen erzeugt und man sucht denselben durch die efannten antiseptischen Wundmittel vorzubeugen. Deshalb haben barina uch die Hebammen jederzeit ganz bestimmte Vorschriften zu be Sigism. olgen. Diese Fälle zeigen jedoch um so mehr, als sie in ärztg nochchen Familien vorgefallen find, daß niemand, auch bei noch so tentlich roßer Vorsicht und Beobachtung aller Vorsichtsmaßregeln, gegen Jahrhu lche Fälle gefeit ist. Die vielen Fälle von Scharlach , as erste Diphtheritis, Masern 2c. Können wohl dazu beitragen, daß, wir piederholen es, bei aller Vorsicht einer Wöchnerin die von so
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n. Politieren Folgen begleiteten Ansteckungsstoffe zugetragen werden.
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hatsächlich haben sich diese Ansteckungen in neuerer Zeit durch Anwendung antiseptischer Mittel schon erheblich vermindert. leichwohl werden aber doch noch Mittel gefunden werden üffen, die so traurige Vorfälle noch mehr herabmindern.
t das von Herrn Zschauer gemachten Angaben. Es soll nicht wahr
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Die Arbeiter der 3schauer'schen Werkstatt bestreiten n, daß Herr Bschauer seine Plätze bis auf drei besetzt hat. Polizei- Bericht. Am 17. d. M. Vormittags wurde der ellner Zimmermann in der Kreuzbergstraße plöglich vom Blutund die urz befallen und starb bald darauf in einem nahe gelegenen
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Lokale gewesen sei, woselbst derselbe oft und viel habe ,, gießen laffen". Einmal sei Naporra zu Szukalski gekommen und habe zwei Flaschen Schnaps mitgebracht. Als diese ausgetrunken waren, hätte er( Naporra) noch 50 Pf. geschmissen". Naporra erklärt demgegenüber, daß er nicht mehr spendirt habe, als die anderen; er habe sich nur revanchirt. Im ferneren Verlaufe des dreizehnten Verhandlungstages traf der Beuge Szymanski aus Berlin ein. Derselbe bestätigt die Angaben seines am achten Verhandlungstage vernommenen Kousins und fügt hinzu, daß er seit 1875 bei Bakrzewski verkehre und stets gut bedient als er worden sei, und zwar dies auch dann noch, fich geweigert habe, auf ein von dem Kriminals schußmann Naporra begonnenes sozialisti= sches Gespräch einzugehen. Ein Antrag des Ersten Staatsanwaltes, die Berliner Polizeibeamten bis Montag, den 24. d. M. zu beurlauben, wird vom Gerichtshof abgelehnt. Die weitere Verhandlung findet wieder unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt, da die Verlesung des ungemein reichhaltigen Druckschriften- Materials noch lange nicht beendet ist. Von anderer Seite liegt noch folgender Bericht vor: Nach Eröff nung der Sizung am Sonnabend, den 14. d. M., meldete sich der geladene Zeuge Tischler Grzadkiewicz aus Berlin . Derselbe befundete zunächst auf Befragen, daß er mit keinem der an Ges richtsstelle anwesenden Zeugen gesprochen habe, und nicht wisse, worüber er vernommen werden solle; alsdann sagte er aus, daß Naporra, den er damals nur als Tischlergesellen kannte, eines Abends nach Auflösung einer Versammlung zu ihm in die Wohnung gekommen sei, es kann dies Anfang Januar v. J. gewesen sein, und geäußert hätte, da unten auf der Straße sei Revolution, und etwas später, wenn wir Säbel und Stöcke hätten, tönnten wir losschlagen. Naporra hierüber befragt, giebt die Möglichkeit zu, eine solche Aeußerung ge= than zu haben. Polizeiinspektor Glasemann gab auf Befragen und nach Durchficht seiner Notizen an daß hier in Poſen nur ein Eremplar der ,, Równose"( Freiheit) und zwar bei der bei Janiszewki im Jahre 1881 abgehaltenen Haussuchung gefunden worden sei; Janiszewski giebt dies als richtig zu. Darauf wurde für den Rest der Verhandlung die Deffentlichkeit ausgeschlossen. Gestern, am 16. d. M., meldete fich nach Eröffnung der Sigung der Schußmann Naporra und erflärte, er habe am Sonnabend an seine Frau telegraphirt, ihm die Notizen über die am 6. Januar 1887 abgehaltene Versamm lung und über seine Thätigkeit an diesem Abende zu senden. Am Sonntag habe er diese Notizen erhalten und überreichte ste dem Herrn Vorfizenden. Er habe sich noch einmal reichlich an der Hand der Notizen die Sache überlegt und könne heute mit gutem Gewiffen sagen, eine solche Aeußerung, wie sie Miasfowsti bez. Grzadkiewicz bekundet haben, nicht gethan zu haben. Seine Notizen habe er in der Regel an demselben Abende in seiner Wohnung gemacht und am nächsten Morgen seinem Vorgesetzten, dem Kriminal Kommiffarius Schöne, den Berichtentwurf vorgelegt, worauf er nach Genehmigung des Herrn Schöne den Bericht fertigte und der vorgesetzten Behörde überreichte. Darauf wurde die telegraphische Ladung des noch nicht erschienenen Tischlers Johann Szymanski aus Berlin beschlossen und sodann die Deffentlichkeit ausgeschlossen. Bei der heutigen Eröffnung der Sigung war der Zeuge Szy manski erschienen und bekundete zunächst, daß er mit keinem der hier anwesenden Zeugen, insbesondere nicht mit dem Arbeiter Szymanski, seinem Koufin, vorher gesprochen habe. Er sagte sodann aus, daß er mit seinem Kousin öfter das Bakrzewskische Restaurationslofal des Abends besucht habe, weil er dort Polen fand, er auch den Zakrzewski selbst seit dem Jahre 1875, als derselbe noch Tischler war, kenne. Dort habe er einmal den ihm als Tischlergesellen bekannten Naporra getroffen; derselbe habe ihm von sozialistischen Sachen erzählt, worauf er ihm erwidert habe, er solle ihn in Ruhe lassen, er wolle von der ganzen Sache nichts wissen. Naporra habe Schnaps und Bier zum Besten gegeben, allein ein Flugblatt habe er weder ihm noch seinem Vetter zugesteckt. Naporra befragt, erklärte, daß
Neunundsechszig Fälle der Unterschlagung, verbunden mit Urkundenfälschung und falscher Registerführung, führten gestern den Stationsaffistenten Albrecht Karl Schröder vor die Schranken des Schwurgerichts beim hiesigen Landgericht. Es war die alte und ewig neue Geschichte von der Verführung des Geldes und den Verheerungen des Leichtsinns, welche in dieser Verhandlung erzählt wurde. Der Angeklagte, Vater von sechs Kindern, war s. 3. bei der Dresdener Bahn angestellt und bei der Verstaatlichung von der Anhalter Bahn mit übernommen worden. Er erhielt ein Gehalt von 1575 M. nebst 540 M. Wohnungsgeldzuschuß; diese Summe reichte für ihn aber um so weniger aus, als er ziemlich noblen Paffionen huldigte, gern Wein trank und es auch nicht verschmähte, sich eine Geliebte zu halten. Er gerieth ziemlich tief in Schulden und seine Lage verbesserte sich auch nicht sehr, als ihm im Jahre 1886 eine Erbschaft Don 10 000 M. zufiel. Da wurde 11. Januar v. J. zur Kaffenführung berufen. Es wurde ihm die Verwaltung der Billetverkaufsstelle auf dem Anhalter Bahnhof übertragen und schon zwei Tage darauf begann er ein ganzes System von Unterschlagungen. Dieselben hielten sich im ersten Monat in den Grenzen von 500 M. und da der Angeklagte das geriffene Loch immer mit neuen Unterschlagungen aus dem folgenden Monat zudecken mußte, so wuchsen dieselben lawinenhaft an und stiegen bis auf 2-3000 Mark im Monat. Troßdem gelang es ihm immer, die Monatsabschlüsse unverdächtig zu gestalten, ja auch bei einer größeren Revision verstand er es, sich dadurch vor Entdeckung zu schützen, daß er die vom Revisor niedergeschriebenen Zahlen der Monats rapporte in den Billetverkaufs- Registern fälschte. Als das Defizit im August die Höhe von 4591 M. erreicht hatte, sah der Angeklagte ein, daß er dasselbe nicht mehr zu decken vermochte, er unterschlug daher im September noch 2200 M., meldete sich frant und ließ das Verhängniß über sich ergehen. Sein Stellvertreter mußte natürlich die Unterschlagungen sofort entdecken. Der Angeklagte, den die Erkenntniß von dem schweren Unrecht, welches er begangen, offenbar schwer bedrückte, war im vollen Umfange geständig und die Geschworenen konnten nur die 69 Schuldfragen bejahen. Das gegen den Angeklagten gefällte Urtheil lautete auf 3 Jahre Gefängniß und 5 Jahre Bekleidung eines Amtes abgesprochen. Ehrverlust. Außerdem wurde ihm dauernd die Fähigkeit zur
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Der Posener Sozialistenprozek. Posen, den 17. Jan. 1888. Der zwölfte und dreizehnte Verhandlungstag wurden größtentheils durch die Verlesung verbotener Druckschriften aus
chantlokal, noch ehe der sofort herbeigerufene Arzt zur Stelle Rostenar. Gegen Mittag wurde auf dem Grünen Weg ein Hausgefüllt, welche natürlich unter Ausschluß der Deffentlichkeit vorener durch einen von dem Bäckermeister Eichberg aus Hohenbebautechönhausen geführten Geschäftswagen überfahren und aneinend nicht unbedeutend verlegt. Er wurde mittelst Droschke ch dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht. Nach uadratmettags fiel der Parkwächter Bake, während er mit dem Abupen der Bäume auf dem Georgenkirchplatz beschäftigt war, n der Leiter und erlitt dadurch anscheinend nicht unbethstraße utende innere Verlegungen. An demselben Tage brannten eniger mommandantenstraße 30 und Fruchtstr. 40 Schaaldecken, durch nahe darunter hängende Lampen in Brand gesezt, ferner beſtimmt tralsunderstr. 25 Schaalbretter im Neubau, durch unvorsichtiges ezug auf ngehen mit Feuer seitens dort beschäftigter Töpfergesellen in innere rand gerathen, Schwedterstr. 51 Ruß im Schornstein, und in Nacht zum 18. bd. M. Chauffeestr. 29 Balken, Dielen und e Restauecke im Komtoir einer Eisengießerei..
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find jene ifche Verei
gelegene
Gerichts- Zeitung. t breit un Ein durch Fingirung eines Einbruchs verübter en drei ober Unfug beschäftigte gestern die 95. Abtheilung des ndes Liderliner Schöffengerichts. Durch den Nachtwächter Eichhorn
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ng in der Nacht zum 22. August v. J. auf dem Bureau des Polizeireviers die Anzeige ein, daß zwei Personen in das chlafzimmer des Milchhändlers Gutschmidt, Lübbenerstr. 11, gestiegen seien und unter Bedrohung der im Bett befinden Frau G. aus Wäscheschrank und Kommode 1150 Mark
Bfuhl erries Geld und einen Kautionsschein über 200 M. unter
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iment bet ände.
Beber
Da
rücklaffung anderer Werthobjekte entwendet haben. Die Mitilung der bezüglichen Thatsachen hatte der Nachtwächter von
genommen wurde. Die Deffentlichkeit wurde nur ab und zu bebufs Ergänzung des Beugenverhörs auf furze Zeit wieder hergestellt. Am Montag erklärte der Kriminalschußmann Naporra, indem er dem Herrn Vorfizenden ein Kouvert nebst einer Einlage überreichte, daß er inzwischen von Berlin das Konzept eines Berichtes erhalten habe, den er seinerzeit über die in der Weberstraße erfolgte Versammlungsauflösung, bezw. über die fich an diefelbe anschließenden Vorgänge erstattet habe. Gestützt auf diesen Bericht tönne er heute mit aller Entschieden Ksiastiewicz gewesen sei, noch die ihm in den Mund gelegten heit sagen, daß er an dem erwähnten Abend weder bei Aeußerungen gethan habe. Herr Rechtsanwalt Dr. Flatau bittet, dem Zeugen die Frage vorzulegen, wie denn überhaupt seine Berichte zu Stande gekommen seien, da es auffallend erscheinen müsse, daß Beuge von einem Konzepte spreche, in welchem noch dazu, wie der Herr Vorsitzende festgestellt habe, Streichungen enthalten wären. Naporra erklärt, daß er sich des Nachts beim Nachhausekommen Notizen gemacht habe, auf Grund deren er am nächstfolgenden Tage das Konzept eines Berichtes auszuarbeiten pflegte. Dieses Konzept habe er als dann dem Kriminalkommiffarius Herrn Schöne übergeben, welcher die ihm unerheblich scheinenden Stellen gestrichen und auch sonst noch redaktionelle Alenderungen, in Bezug auf den Sazbau u. s. w. vorgenommen habe. Nach den also forrigirten Konzepten habe er alsdann den eigentlichen Bericht verfaßt. Der Kriminalkommiffarius Schöne bestätigt die Richtigkeit der Angaben des Naporra. Herr Rechtsanwalt Dr. v. Dzcembowski bittet hierauf, den Zeugen Schöne zu befragen, ob ihm bekannt sei, daß Naporra bei seinen Zusammenfünften mit den gegen
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er wohl Schnaps und Bier zum Besten gegeben habe, aber nicht mehr als die übrigen, in deren Gesellschaft er sich befand, er habe sich nur revanchirt; er habe sogar auch einige Male seine Beche bei Zakrzewski nicht bezahlt, vielmehr dieselbe von Zakrzewski notiren laffen. Hierauf beantragte der Herr Erste Staatsanwalt die Verlesung der Aussage des vernommenen Vetters des Szymanski, welcher ausdrücklich bekundet habe, daß Naporra erfolgte. Hierauf stellte er den Antrag, die 5 Kriminalbeamten ihm an jenem Abende ein Flugblatt zugesteckt habe. Dieselbe aus Berlin bis Montag zu beurlauben, die übrigen Zeugen aber zu entlaffen. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Flatau widersprach diesem Antrage. Seiner Ueberzeugung nach wür den nicht allein die Kriminalbeamten, sondern auch noch von den Zeugen die Tischler Miaskowski und Grzadkiewicz und der Arbeiter Martin Szymanski zur Aufklärung von etwaigen Widersprüchen möglicherweise nochmals vernommen werden müssen; gegen die Entlassung der übrigen fünf Beugen habe er nichts einzuwenden. Der Gerichtshof beschloß, diese letteren. fünf Beugen zu entlassen, lehnte aber die Entlassung der übrigen Zeugen ab. Hierauf erklärte der Vorsitzende, daß in der Verlesung der Schriften würde fortgefahren werden und die Deffentlichkeit dabei ausgeschlossen sei. Diese Verlesung wird voraussichtlich am Sonnabend beendet sein, so daß am fünftigen Montage die Plaidoyers beginnen werden.
Vereine und und Versammlungen.
Die öffentliche Versammlung der Wagenbauer ( Schmiede, Schloffer, Stellmacher, Lackirer, Klempner u. s. m.) welche für den Abend des 17. d. M. nach dem Nieft'schen Etablissement, Weberstr. 17, zur Besprechung der Alters- und Invalidenversorgung der Arbeiter einberufen worden war und unter Vorsitz des Herrn Schüßler abgehalten wurde, war zahlreich besucht. Herr Wachhaus übernahm das einleitende Referat. Bevor er auf die Tagesordnung einging, machte derselbe darauf aufmerksam, daß entgegen den Bestimmungen des Vereinsgesetes, daß in einer Versammlung nur zwei Polizeibeamte anwesend sein sollen, sich zwei ihm bekannte Geheimpolizisten unter den Anwesenden außer den beiden offiziellen Vertretern der Polizei befänden. Derselbe forderte den Vorsigenden auf, den Bolizeilieutenant zu veranlassen, die beiden geheimen Polizisten aus dem Saale zu entfernen. Derselbe erklärte aber, mit der Sache nichts zu thun zu haben und daß der Vorsitzende nach eigenem Ermeffen handeln möge. Derselbe wollte einen Ver sammlungsbeschluß herbeiführen, machte aber auf Verlangen der selben von seinem Ausweisungsrechte Gebrauch und forderte die beiden geheimen Polizisten auf, den Saal zu verlassen. Unter lautem Bravo der Anwesenden kamen die Geheimen" der an fte ergangenen Aufforderung nach. Redner ging nun näher auf die einzelnen Bestimmungen der qu. Gesegesvorlage ein und bes mängelte in erster Linie die Bestimmung, daß der Arbeiter, welcher Anspruch auf die Altersrente erwerben will, ununterbrochen in Arbeit gestanden haben muß, bei den Wagenbauern namentlich gar nicht denkbar ist. In zweiter Linie hielt er die gesteckte Altersgrenze von 70 Jahren. für viel zu hoch, die Rente selber aber für viel zu niedrig bes meffen. Er konnte nicht begreifen, wie eine solche Gesegesvorlage gemacht werden konnte. Wenn der Arbeiter alt wird, nimmt ihn Niemand mehr, weder Fabrikanten noch Kleinmeister. Der richtigste Weg wäre gewesen, daß das von der Arbeiterpartei 1. 3. eingebrachte Arbeiterschutzgesetz angenommen worden wäre.. Die jeßige Vorlage fönne nicht zum Wohle der Arbeiter ge reichen und müffe die ganze Arbeiterschaft Deutschlands dagegen protestiren. Herr Tempel wies darauf hin, daß 7 Jahre auf die Alters- und Invaliden- Versorgung gewartet worden wäre und nun sei ein Gefeßentwurf zu Tage gekommen, so unge nügend, wie nur immer möglich. Anstatt die Arbeiter zu bes fragen, sei der Entwurf dem Volkswirthschaftsrathe vorgelegt.
gte das Milchhändler Gutschmidt erhalten, der außerdem hinzu wärtigen Angeklagten häufig Getränke zum Besten gegeben und
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fügt, daß nach Angabe seiner betäubt vorgefundenen Ehefrau beiden Männer ihr nach ihrem Hilferufe ein mit Chloroform rchtränktes Tuch über den Kopf geworfen hätten. den verschiedenen Berliner Zeitungen Kopf geworfen hätten. demselben theils diesen anderen Morgen Einbruch ein furzer nimmt nun auf
er
richt
Abend, theils etwas mysteriösen enthalten. Die Anklage
am
war
und der von dem Kriminalkommissar Damm angestellten
auch selbst viel getrunken habe, so daß die Mäglichkeit bestehe, er sei beim Niederschreiben seiner Notizen, welches des Nachts erfolgte, nicht immer ganz nüchtern gewesen. Der Zeuge Schöne stellt dem Naporra das Zeugniß eines durchaus nüchternen Mannes aus mit dem Hinzufügen, daß er denselben nie betrunken gefehen habe. Dagegen bekundete am dreizehnten Verzügliche Frage, welche Herr Rechtsanwalt Dr. Flatau ihm vorhandlungstage( Dienstag) Beuge Kftaskiewicz auf eine diesbe
pird in cherchen an, daß Gutschmidt den gemeldeten Einbruch ledig legen ließ, daß er mit Naporra häufig im Zakrzewski'schen
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