bas Reichstagsgrundstück für uns bestimmt.( Minister von Buttkamer nickt.) Ich konstatire, daß der Minister, wenn auch nur durch eine Geberde, meine Auffassung als richtig anerkannt hat.( Heiterkeit.)
Abg. Bachem: Wir haben die unerträglichen Zustände hier mit deutscher Geduld getragen und können nur wünschen, daß die heutige energische Anregung des Herrn v. Rauchhaupt die Sache beschleunigen wird.
Die Forderung wird bewilligt.
Die einmaligen Ausgaben des Etats der Staats. archive werden ohne Debatte genehmigt.
Es folgt der Etat des Ministeriums des Innern. Bei den Einnahmen aus der Strafanstaltsverwaltung richtet
Abg. Sattler an die Regierung die Frage, wie die Versuche ausgefallen seien, die Arbeit der Strafgefangenen für die Beschaffung von Militärstiefeln zu verwenden, und ob diese Verfuche fortgesetzt würden.
Geh. Rath Jlling erklärt, daß die Versuche fortgesetzt seien und einen guten Erfolg ergeben hätten.
Bei den Ausgaben, und zwar beim Gehalt des Mis nisters, bemertt
Abg. Seyffardt( Magdeburg ), daß der Minister im vorigen Jahre die Anregung mit Freuden begrüßt habe, den Gemeinden ein Schutzmittel zu gewähren gegen die arbeitsfähigen Personen, welche ihre Angehörigen ohne Unterhalt lassen, so daß sie der Armenpflege anheim fallen. Er bitte den Minister um Aufklärung darüber, ob er die Sache in der Zwischenzeit gefördert habe.
Minister v. Puttkamer glaubt, daß eine Aenderung des Strafgesetzbuches dazu nothwendig sei; die Anträge dazu seien ergangen, aber die vorbereitenden Erörterungen seien noch nicht abgeschlossen.
Abg. v. Czarlinski kommt auf die Rede des Ministers vom Mai vorigen Jahres zurück, in welcher er den Polen lebhafte Vorwürfe gemacht hatte wegen der hochsteigenden natio nalen Pläne, die namentlich auch in einem Buche enthalten sein sollten, das in den Volksbibliotheken fich verbreitet finde. Er habe nur eine einzige der vom Minister zitirten bedenklichen Stellen entdecken können, die anderen nicht; der Minister hat also wieder einmal falsche Berichte erhalten.
Abg. Sachem tommt auf die Rheinbrohler Glockenaffäre zurück; das Gericht habe der Kirchengemeinde das Eigenthumsrecht zugesprochen und dem Bürgermeister bei Strafe verboten, die Glocken für Zwecke eines anderen Kultus zu benutzen. Die ganze Rechtsanschauung, auf welcher das Vorgehen des Landraths v. Runkel beruhe, sei also eine falsche. Die Gemeinde Rheinbrohl hat sich lebhaft gegen den Bürgermeister beschwert; der Minister habe auch erklärt, der Regierung fönne nichts daran liegen, einen nichtsnugigen Bürgermeister zu behalten. Die Gemeinde hat nach der Erfolglosigkeit aller Beschwerden die Klagen der Deffentlichkeit übergeben. Man mußte davon ein energisches Einschreiten gegen die publizirenden Blätter erwarten; das ist nicht geschehen. Der Bürgermeister hat sich damit begnügt, die Mittheilungen als Verleumdungen zu bezeichnen. Die Kölnische Volkszeitung" hat diese Dinge wieder abgedruckt und Die Behörden aufgefordert zum Einschreiten. Die Klage ist nun erhoben, hat aber zur Freisprechung der Kölnischen Volkszeitung" geführt, weil der Beweis für alle Behauptungen erbracht sei. Der Landrath von Runkel scheint die in Köln gerichtlich bewiesenen Thatsachen doch nicht richtig an den Minister berichtet zu haben, denn sonst hätte der Minister wohl schon eingegriffen. Ich hoffe, daß der Minister nunmehr ohne Antrag der Gemeinde derselben die Kosten der polizeilichen Exekution erstatten werden.
Minister v. Puttkamer: Ein Theil der Kosten ist schon auf die Staatskaffe übernommen; es schweben in dieser leidigen Angelegenheit noch zwei Prozeffe, der eine beim Oberlandes gericht in Frankfurt a. M., dessen Urtheil jedenfalls abgewartet werden muß. Die gerichtliche Prozedur gegen einen Redakteur ist zu Ungunsten des Bürgermeisters entschieden; indessen die vorgefegte Behörde ist der Meinung, daß das Urtheil sehr anfechtbar ist.( Widerspruch im Zentrum.) Eine objeftive Rritit eines auch schon rechtsfräftigen Erkenntniffes ist gestattet und wird von jeder Partei geübt. Die Regierung hat auch hier eine weitere Untersuchung eingeleitet und deren Ers ledigung müffen wir abwarten.
Abg. Bachem: Das Urtheil ist rechtskräftig geworden, weil der Bürgermeister die Berufungsfrist hat verstreichen lassen. Man hat eine Untersuchung gegen ein anderes Blatt wegen Derselben gerichtlich festgestellten Thatsachen eingeleitet, gleichsam um für die Landtagsverhandlungen eine noch nicht vollendete Thatsache zu schaffen. Ein Beamter einer anderen Partei wäre nach solchen Vorkommnissen schon längst beseitigt worden.( Sehr richtig! links.) Der Minister soll seine Beamten schüßen, aber nicht mehr dann, wenn fie pflichtwidrig gehandelt haben.
eidige Zeugen verleumdet worden find, rehabilitirt find, bin ich gesonnen, ihnen bei Sr. Majestät eine eklatante Genugthuung zu erwirken.
Minister v. Puttkamer: Es handelt sich nicht blos um einen übergreifenden Beamten und daneben um eine unschuldige Gemeinde, sondern die Agitationen gegen den Bürgermeister gehen von sehr fragwürdigen Elementen aus und entbehren nicht der politischen Beimischung.
Abg. Badem erblickt darin eine unberechtigte Kritik des rechtskräftigen Urtheils des Kölner Landgerichts, das gefällt sei von politischen Gesinnungsgenossen des Bürgermeisters.
Abg. Windthorst: Ich meine auch, daß der Minister, wenn gravirende Thatsachen vorgebracht werden gegen einen Beamten, von sich aus einschreiten muß; ich hoffe, daß dies auch in den gestern im Reichstag vorgebrachten Fällen geschehen wird; ich hoffe, daß eine öffentliche Klarstellung der Fälle im Reichstag erfolgen muß. Den Bürgermeister in Rheinbrohl hätte man längst verſetzen müssen, denn dort kann er nicht mehr gedeihlich wirken.( Sehr richtig!) Daß man zur Revision eines unliebsamen Urtheils ein anderes gleichgestelltes Gericht auffordert, ist nicht zulässig; das muß die Autorität der Gerichte untergraben. Es handelt sich übrigens nicht um ein Erkenntniß, sondern um zeugeneidlich festgestellte Thatsachen, die höchstens durch Nachweis des Meineides umgestoßen werden können. Wenn die Regierung so verfährt, dann werden auch
Minister v. Puttkamer: Ich werde einschreiten, wenn die Thatsachen festgestellt find.( Buruf: it Geschehen!) In einem anderen Falle, den ich gestern im Reichstage schon mitgetheilt habe, hat das Landgericht Berlin zwei Schuyleute für unglaubwürdig erklärt, das Landgericht Posen aber dies felben Schußleute für glaubwürdig. Bei solchen Vorkommnissen muß ich einen abwartenden Standpunkt einnehmen.
rufen. Wir müssen dem Ministerium des Innern eine Instanz eröffnen, wo es alle Urtheile, die ihm nicht paffen, zur Revision bringen kann.( Seiterfeit.) Die Beamten haben in dem Kampfe mit der Sozialdemokratie einen schweren Stand, deshalb muß man um so mehr die Grenzen des Rechts und der Moral inne halten; das scheint bei der geheimen Polizei nicht immer der Fall gewesen zu sein.
Abg. Meyer( Breslau ): Wir wollten bei diesem Titel gar nicht sprechen: ich mußte aber auf die Dinge eingeben, weil der Minister den Fall Ihring in Posen für sich nußbar machen wollte. Im Reichstag hat der Minister geschildert, wie schlimm die Vertheilung sozialdemokratischer Druckschriften wirkt; glaubt der Minister, daß das gährende Drachengift in Milch der frommen Denkungsart verwandelt wird, wenn es durch die Hände eines preußischen Kriminalschuhmanns geht?( heiterkeit.) Das Schlimme an den Zuständen ist, daß die Regierung sich verschiedene Erkenntnisse für denselben Fall verschafft.
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Eine einfache und zuverlässige Heilung der W und Verlekungen. Es wird den Lesern von Intere ein einfaches, billiges und zuverlässiges Verfahren ten lernen, wie man einfache und komplizirte Wunden, Berlebaften anſchlief und selbst Quetschungen der Knochen ohne Anwendung pilztödtenden Substanzen heilen kann. Die Vortheile diefe verfahrens find so bedeutend, daß man es lebhaft bation von e muß, daß noch so wenig Aerzte Kenntniß davon haben détail um das einfache Heilverfahren in Anwendung bringen. Stud verkauft n Meinung der modernen Aerzte müssen die Wunden, iner sechsfachen Heilung zu gelangen, desinfiszirt und mit einem antise Verbande bedeckt werden; es müssen die aus der Luft Wunde eingedrungenen Mikroorganismen mit irgend eine tödtenden Stoffe unschädlich gemacht werden. Abgesehenem Umstande 1
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Abg. Cremer( Teltow ) bestreitet, daß ein rechtskräftiges Erkenntniß objektive Wahrheit schaffe; es werde damit nur for melles Recht geschaffen. Die armen Schußleute haben einen schweren Stand; wenn sie sozialdemokratische Versammlungen überwachen, müssen sie auch einmal, um sich nicht auffällig zu machen, sich an der Vertheilung von Druckschriften betheiligen.
Abg. Meyer( Breslau ): Das Landgericht in Bosen konnte nur die Glaubwürdigkeit der beiden Schußleute in der ihm vor liegenden Sache beurtheilen, aber nicht das Urtheil des Landgerichts Berlin revidiren. Ein rechtskräftiges Erkenntniß schafft objektive Wahrheit; aber der Minister will den Versuch machen, einem rechtsfräftigen Erkenntniß gegenüber ein anderes Erkennt niß zu provoziren, um sich dann das Beste für seinen Standpunft auszusuchen. Das ist für die Aufrechterhaltung des Rechtszustandes sehr bedenklich.( Sehr wahr!) Der Minister will jeden Beamten schüßen, so lange bis ihm überzeugende Beweise erbracht sind, daß er gefehlt hat. Dieser Standpunkt ist unrichtig. Der Minister müßte seinerseits dazu beitragen, die Sache zu untersuchen. Er hat fich lange gegen solche Beweisführungen gesträubt, z. B. in dem Falle Bennigsen- Förder. Er hätte auch die Herren Krüger und v. Hacke befragen sollen, was fie gethan haben, und die Antwort dem Reichstag mittheilen. Der Schußmann Naporra hat sozialdemokratische Flugschriften verbreitet, die nachher verboten worden sind. Damit hat er in die Thätigkeit eines agent provocateur übergegriffen, denn es ist nicht würdig eines Schußmannes, Schriften zu verbreiten, welche auf den Umsturz der Staatsordnung gerichtet sind.
Minister v. Puttkamer: Die Regierung nimmt einen anderen Standpunkt ein; fie fann nicht infolge jeder Beschuldigung, die erhoben wird, die Beamten unter Anklage stellen. Das würde zur Schädigung des Beamtenstandes beitragen.
Abg. Graf( Elberfeld ) verweist auf die Schilderung der Subjekte, welche an der Agitation gegen den Bürgermeister sich vornehmlich betheiligt haben, seitens des Abg. Berger in voriger vornehmlich betheiligt haben, seitens des Abg. Berger in voriger Session.
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Abg. v. Eynern glaubt, daß der Minister sich den Dant bei sehr schwachen Verlegungen wohl um das Behnfa der Rheinprovinz verdiene, wenn er nicht auf solche Erkenntnisse fürzt. Nach Professor Dr. Rapp in Stuttgart , der hin, die durch das Zeugniß solcher zweifelhaften Leute zu Stande bandmethode 20 Jahre lang ausnahmslos anwendete, Man weiß in der Rheinprovinz , wie solche Dinge zu Stande tommen.
gekommen find, gegen einen Beamten einschreitet.( Beifall.) Reinigung und Vereinigung der Wunde sofort ein völl
Abg. Bachem weist darauf hin, daß der Bürgermeister allen Beschuldigungen genenüber geschwiegen habe, daß er durch seine vorgesetzte Behörde gezwungen werden mußte, die Verleumdungsflage zu erheben; als Beugen haben nicht die Leute fungirt, die Herr Berger übrigens zum Theil ungerechterweise als verdächtig darstellte.
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schluß derselben durch reine Watte bewerkstelligt. Bot legen wird die Watte eingeweicht in reines Brunistischen, 35 welchem man etwas Arnikatinktur beifügt.( Auf ein Liter Wasser 20-30 Tropfen Arnikatinktur.) Bei von ihnen, 35,5 Wunden der Weichtheile bleibt der Verband so lang meritaner.
bis die Wunde völlig geheilt ist, was meistens ohne geschieht.
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Chinesen und Japaner, so oft sie sich auf den an einen Herrn Es ist noch nicht lange her, daß die hier berige Inhabe Die Ausgaben für das statistische Bureau, das Ober- Ver- zeigten, wie Wunderthiere angeschaut und mit unziem bor der Ueberna
Der Titel wird genehmigt.
waltungsgericht, die Deputationen für das Heimathwesen, die Standesämter und die landräthlichen Behörden werden ohne Debatte genehmigt.
Bei den Ausgaben für die Berliner Polizeiverwaltung bemerkt Abg. Dr. Langerhans, daß eine Ver mehrung der Schußleute vielleicht nicht nothwendig sei, wenn man die ganz harmlosen Vereinsversammlungen nicht durch eine so große Zahl von Polizeibeamten bewachen lasse.
Die Ausgaben für die Berliner und die lokalen Polizei verwaltungen in den Provinzen werden genehmigt.
Das Kapitel Distriktskommissare in der Provinz Posen " wird an die Budgetfommiffion vers wiesen, mit einem Antrage des Abg. v. Kalkreuth, der einen weiteren Beamten in dem Kreise Birnbaum angestellt wissen will.
Ohne Debatte werden die Kapitel: Landgendarmerie, Allge meine Ausgaben im Interesse der Polizei, Strafanstaltsverwaltung, für Wohlthätigkeitszwecke und verschiedene Bedürfnisse, ebenso die einmaligen Ausgaben bewilligt.
Schluß 3 Uhr. Nächste Sigung Mittwoch 11 Uhr. ( Etat.)
Parlamentarisches.
Die Kommission des Reichstages für das Sozialistengefehes wird nach der Verständigung der Fraktionen aus folgenden Mitgliedern bestehen: A. Nationallibe rale: Böhm, Brand, Clauß, Geibel, Hastedt, Henneberg, Dr. Marquardsen, Dr. Meyer( Jena ). B. Deutschkonser vative: Frhr. v. Manteuffel, v. Kleist- Negow, Weyrauch, Hegel, Frhr. v. Hammerstein, Kurz. C. Reichspartei: Prinz Carolath, v. Kardorff, Nobbe. D. Centrum: Dr. Bock, Frigen, Graf Neipperg, Graf Adelmann, Dr. Windthorst, Spahn, Frhr. v. Landsberg , Graf Preyfing. E. Deutsch freisinnige: Dr. A. Meyer( alle), Träger. F. Sozial demokraten: Bebel.
Kommunales.
gier belästigt wurden. Jetzt gehören die Söhne des
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Bit mindestens Blattes Befchäft Als Aure Charlottenburger Lottenburger
Reiches und des Sonnenaufganges zu den gewohnt titanten Herr nungen in den Straßen Berlins . Während jedoch di orden. Herr K starre Anhänger ihrer heimischen Gebräuche geblieben die vielen Japaner, die zu Studienzwecken 2c. fich hier unsere Sitten und Kleidung vollständig angenommen war es doch etwas ungewohntes, einen jungen Jap und weißer Binde vor einem Auditorium von fefforen, Offizieren 2c. in deutscher Sprache über feiner Heimath vortragen zu hören. Es war der Orientalischen Seminar veranstalteten öffentliche welchen der Lektor des Japanischen , Dr. Tetfu am Sonnabend über die nationale Religion ( Sinto) hielt. Der junge Gelehrte sprach Deutsch und elegantem Sagbau, wenngleid, ländischem Akzent und wußte sein Thema recht zu gestalten. Sin to heißt der Weg zu Gott und Hauptsache ein polytheistischer Ahnen- und Naturfultu
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und deren ferner welche von den hatte folgenden fteht in meinem Bigarren erräth,
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faßt nicht weniger als acht Millionen Gottheiten, Der Sintoismus hat sich unabhängig von anderen entwickelt und sich in seiner ursprünglichen Reinbeit auf den heutigen Tag erhalten, wiewohl nach bem des Buddhismus und Confucianismus zahlreiche bildeten. Das älteste Gesetzbuch der Japaner, entstand in den Jahren 660-580 v. Chr. Geb. und wie der Koran und die Bibel, als ein Heiligthum. interessante Aufschlüsse über die religiösen Vorstell Japaner, es fennt auch ein Chaos, aus welchem das stand, und führt drei Stammgottheiten auf, weld dann zwölf Göiter folgten. Hierauf entstand das erite paar sanagi und Ihanami, welche auf einer Infel durch einen herabfallenden Tropfen Salzwaffers ersten Ehebund, welchem viele Kinder entsproften, hatte. Jsanagi und Jsanami schlossen als das erfi des Reichthums, ein Gott der Blumen, der Bäume
Greifswalderfira fundenen Spure
Bigarrenforten Bufagenden Sort Erwischt.
tige Sohn eines Raufmanns, na hatte. Das Ba Zuwandern, bega
Die Flucht feines
Baare nach und
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des Meeres, der Flüffe. Als aber Jsanami den Golfaffen, als es fid Thräne, aus welcher der Gott der Trauer entstand nach Berlin zuri
gebar, verbrannte sie dabei und starb. Jianag
fich aus Sehnsucht nach seiner Gattin nach der
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fie wiederzuholen. Jsanami bat ihren Gatten zu a aber die Geduldprobe nicht, er öffnete vorzeitig die T welcher seine Gattin verschwunden war, und fah um
die andern Götter um Rath fragen müsse. Sfan
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Adam
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und
derselben efle Würmer sich ringeln. Entfest der Oberwelt zurück. Die Mythen von Hades und der Eurydice kehren also hier in anderer Fanagi unterzog sich dann einer Reinigung; als
Bel
Cagesordnung für die Sihung der Stadtverordneten- Versammlung am Donnerstag, den 2. Februar d. J., Nachmittags 5 Uhr. Berichterstattung des Ausschusses für Rechnungsfachen über eine Anzahl Rechnungen, sowie über den Finalabschluß der Stadthauptkaffe, der Haupt- Stiftungskaffe, der Gasanstalten, der Wasserwerke, der Kanalisationswerke und der Ricfelgüter pro 1. April 1886/87 desgl. über die Vorlage, betr. die Herstellung eines Ueberführungsbauwerks über den für die Straße 11, Abtheilung VUI des Bebauungsplanes, und die Festfegung von Baufluchtlinien für die neu anzulegende Straße 11a desgl. über die Vorlage, betr. die Abänderung von Baufluchten am Platz F, Abtheilung IV und V, Sektion 1 des Bebauungsplanes der Umgebungen von Berlin und die Verlegung der Weichbildgrenze längs des Zoologischen Gartens desgl. über die Proteste gegen die Wahl der Stadtverodneten Faehndrich, Splett: stößer und Dr. Hermes Vorlage, betreffend die Stizze zum Neubau eines Gemeinde Doppel schulhauses und eines einfachen Schulgebäudes auf dem flädtischen Grundstücke Gräfestraße, Kottbuser Damm und Böckhstraße Desgl., betr. die erfolgte Bauabnahme der neuen
Bahnhof Moabit , sowie die Abänderung der Bauchfluchtlinien Auge wusch, entstand die Sonnengöttin Amateras, als er
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rechnung beginnt, und der jetzt regierende
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tochter sanagis und erhielt auch von ihm die Welt, sie ist die höchste Gottheit der Japaner Jwaware war der erste Mikado, mit welchem die bi Herrscher, leitet seine Abstammung direkt von der feine Hauptlehre: Reinheit des Leibes und Reinbefendet worden ls ein dogmatisch begründetes System ist der Sinto es dort möglich ist, zu gleicher Beit Anhänger verf Lazarethbaracke, sowie des neuen Küchen- und Keffelhauses auf Vortragende an Bildern und Modellen von Sinto- b
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dem Waisenhausgrundstücke zu Rummelsburg - Antrag von Mitgliedern der Versammlung, betr. die Festsetzung von Baufluchtlinien für die im Bebauungsplane vom Jahre 1852 vorgesehenen Straßen 2c. unter Beobachtung der Vorschriften des
anzusehen. Religiöse Streitigkeiten giebt es in San
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teit beständig! spottet und dere befannt wurde Befchichte, die i Steht und ihm 1 Strafe vereinigt ging nach den 2 Dung von Gefell widmeten. Auf Bolizei tam auf um nicht in's G fie das Geschäft
Herr Meyer hätte auch den Herrn v. Bennigfen ruhig Gesetzes vom 2. Juli 1875- Vorlage, betr. die Bestreitung lichen Atteste vielfach äußerst schwer zu lefen und m
in seinem Grabe ruhen laffen sollen. Er ist schließlich, als seine Schuld feststand, zur Disposition gestellt worden. Damit ist die Sache erledigt.( Bustimmung rechts.) Das Vosener Landgericht hat die Glaubwürdigkeit der beiden Zeugen festgestellt, welche das Berliner Landgericht nicht annahm, weil es nicht vollständig unterrichtet war. In Posen ist festgestellt worden, daß Naporra fein agent provocateur gewesen ist. Ein rechtsfräftiges Urtheil schafft allerdings objektive Wahrheit zwischen Parteien, aber davon verschieden ist die Frage nach der moralischen Seite. Nachdem diese beiden Beamten, die durch mein
der für den Betrieb der Markthalle VI während der Monate Februar und März d. J. erforderlichen Ausgaben- desgl.,
und schloß mit einem Kompliment für Berlin wegen Bei den Schiedsgerichtlichen Verhandlun Berufsgenossenschaften ist es öfters bellagt worden Ausdrücken aus fremden Sprachen dermaßen ang - desgl., daß es dem Schiedsgerichte nicht möglich ist, aus betr. die erfolgte Festsetzung der Schulferien für die höheren bung eine flare Anschauung des Zustandes des richterstattung, betr. den Ablauf der Wahlzeit eines Raths- veranlaßt gesehen, bei Einforderung von ärztliche
Lehranstalten im laufenden Jahre Eine Rechnung- Be
maurermeisters und eines Rathszimmermeisters, sowie die Neuwahl eines Rathszimmermeisters- Vorlage, betr. die Ent
den Aerzten eine deutliche Schrift und die mögli dung von ungewöhnlichen Fremdwörtern zu emp haben, den nicht immer mit technischen Ausdrüd Mitgliedern der Vorstände des Schiedsgerichtsc
laffung eines unbefoldeten Gemeindebeamten aus den von ihm ihnen besonders bemerklich zu machen, daß die A
innehabenden Aemtern.
ein
Dem Gesez in S verurtheilt. An Bureau noch un Dor im Betrage abgelieferten Bo